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Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Wasserrecht; Antrag auf Planfeststellung für den Gewässerausbau für die Errichtung einer Fischwanderhilfe (Durchgängigkeit und Lebensraum) bzw. Organismenwanderhilfe beim Kraftwerk Schärding-Neuhaus, Anhörungsverfahren nach § 68 ff, 70 WHG, Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG; Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen; Eingang der vollständigen und brauchbaren Antragsunterlagen: 23.01.2025 unser Aktenzeichen: 53.0.04 – 641.03-73 Und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 19 UVPG und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 18 UVPG für das oben genannte Neuvorhaben nach § 7 Abs. 1 UVPG.

Die Errichtung des Innkraftwerks Schärding-Neuhaus führte zu Einschränkungen der Durchgängigkeit des Inn für wandernde Fische. Mit dem geplanten Projekt Durchgängigkeit und Lebensraum wird neben der Herstellung der Durchgängigkeit entsprechend den heutigen Anforderungen, Fließgewässerlebensraum für Fische und andere Wasserlebewesen geschaffen. Dies trägt zu Schutz und Stärkung der Fischpopulation sowie zur Erreichung des guten ökologischen Potentials in den Wasserkörpern am Unteren Inn bei. Zur Erreichung dieser Ziele wird am linken Ufer ein dynamisch dotiertes Umgehungsgewässer mit einer Gesamtlänge von 3,3 km errichtet. Das Ausstiegsbauwerk befindet sich etwa 2,3 km flussauf des Innkraftwerks Schärding-Neuhaus, der Einstieg im Unterwasser etwa 500 m flussab. Die Gesamtlänge ergibt sich aus dem mäandrierenden Verlauf des Umgehungsgewässers. Für die dynamische Dotation des Gerinnes werden ergänzend zur Basisdotation (2,0 m³/s) zusätzliche Wassermengen über eine Zusatzdotation (bis zu 6 m³/s) zugeführt. Die Dotationsöffnungen befinden sich unmittelbar nebeneinander beim Ausstiegsbauwerk. Somit ergeben sich Abflüsse im Umgehungsgewässer von Q30 = 2,0 m³/s bis Q330 = 8,0 m³/s. Der max. Abfluss ab Zusatzdotation beträgt bei Spüldotation bis ca. Q= 12,0 m³/s. Des Weiteren ist im Unterwasser des Innkraftwerks und in unmittelbarer Nähe des Einstiegs der OWH ein einseitig angebundenes Stillgewässer als Strukturierungsmaßnahme geplant. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende neu zu errichtende Anlagenteile: - Fischwanderhilfe mit Ein- und Ausstiegsbauwerk - Errichtung eines Stillgewässers mit Anbindung an den Kößlarner Bach - Umsetzung der Maßnahmen gem. Landschaftspflegerischen Begleitplans - Errichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen und Zwischenlagerflächen

Teilbebauungsplan TB 918 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Am Leuchtturm bis Rissener Ufer

Teilbebauungsplan TB 919 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Rissener Ufer bis Wittenbergener Weg

Bebauungsplan Rissen 38 Hamburg

Der Bebauungsplan Rissen 38 für den Geltungsbereich Wittenbergener Weg - Tinsdaler Kirchenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2534, 1043, 2535, 2536 und 3287 der Gemar­kung Rissen (Gemarkungsgrenze) - Falkensteiner Ufer (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.

Einleitstellen Regenrückhaltebecken

Darstellung des Standortes der Einleitstellen aus Regenrückhaltebecken (RRB) in Oberflächengewässer zweiter Ordnung als Punkt. Allerdings sind nicht für alle erfassten RRB die Einleitstellen bekannt, so dass dieses Thema nicht ganz vollständig ist. Es wird unterschieden in Einleitstellen von ober- und unterirdischen RRB. Zu den einzelnen Einleitstellen werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung des dazugehörigen RRB, Lagebeschreibung des RRB, Lage der Einleitstelle im Gewässer (LU = linkes Ufer, RU = rechtes Ufer), maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Manchmal ist auch ein Foto der Einleitstelle vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.

Gewässerbemessungsgrenze

In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer

INSPIRE HH Hydro-Physische Gewässer Gewässerbauwerke

Der Datensatz enthält die Bauwerke in und an Gewässern der Freien und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell.

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Auszäunung des Ufers / Anlage von Tränkstellen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.

LAPRO2009_Oberflaechengewaesser_Auen - LAPRO2009 - Auszäunung des Ufers / Anlage von Tränkstellen

Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.

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