Die Makrophytenuntersuchung folgt den Arbeitsschritten: Vorarbeiten, Kartierung im Freiland, sowie Nacharbeiten. Das exakte Vorgehen auch für Spezialfälle wie Talsperren ist der aktuellen Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Seen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos (PHYLIB) zu entnehmen. Je nach Gewässer(typ) oder Zustand des Gewässers kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, bzw. können gewählt werden (z. B. Tauch- oder Rechenkartierung). Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die Arbeitsschritte der Makrophyten-Untersuchung: Vorarbeiten Festlegung der Probestellen Festlegung der Transektanzahl Probenahmezeitpunkt Probenahme im Freiland Auswahl der Probestellen Material Aufnahme relevanter Umweltparameter Auswahl der Kartierungsmethod Durchführung der Kartierung Nachbearbeitung Nachbestimmung von im Gelände nicht determinierbaren Taxa Herbarisierung besonderer Makrohytenfunde Grundsätzlich wird als Erstuntersuchung eines Seewasserkörpers eine Gesamtkartierung der makrophytischen Wasserpflanzen empfohlen. Bei Folgeuntersuchungen erfolgt die Ermittlung der Anzahl der Transekte und die Festlegung deren Lage aufgrund der Ergebnisse aus der Gesamtkartierung im Zusammenhang mit den Informationen zur Seeoberfläche, Uferentwicklung, Ufermorphologie und Ufernutzung. Ist keine Gesamt- bzw. Übersichtskartierung möglich, kann die Auswahl der Untersuchungsstellen nach den Kriterien Seeoberfläche, Uferentwicklung, Ufermorphologie und Ufernutzung erfolgen. Für die Bewertung eines ganzen See-Wasserkörpers mit der Biokomponente Makrophyten & Phytobenthos nach WRRL muss an jedem ausgewählten Transekt sowohl eine Makrophytenkartierung als auch eine Diatomeenprobenahme stattfinden. Abhängig von der Vielseitigkeit der Ufermorphologie und –nutzung wird die genaue Anzahl der Transekte bestimmt. Bei stark untergliederten Seen, sollten die Seebecken wie verschiedene Wasserkörper behandelt werden, d. h. für jedes Seebecken sollte die erforderliche Transektzahl ermittelt werden. Die Tabelle 1 gibt für einige Beispielseen abhängig von der Oberfläche des Gewässers die Spanne der benötigten Transekte an. Tab. 1: Beispiele für die Anzahl von Transekten in Anhängigkeit zur Größe des Sees. Oberfläche des Wasserkörpers Anzahl der Transekte Beispiele < 0,5 km² 1 - 5 +- abgegrenzte Buchten/Seeteile 0,5 - 2,0 km² 4 - 8 Gr. Gollinsee (BB), Dieksee (SH), Mindelsee (BW) 2,0 - 5,0 km² 5 - 10 Gr. Stechlinsee (BB), Schliersee (BY), Breiter Luzin (MV) 5,0 - 10 km² 6 - 12 Königssee (BY), Westensee (SH), Tegernsee (BY), Parsteiner See (BB) 10 - 20 km² 8 - 15 Wittensee (SH), Dümmer (NI), Walchensee (BY) 20 - 50 km² 10 - 20 Selenter See (SH), Steinhuder Meer (NI), Gr. Plöner See (SH), Ammersee (BY) 50 - 100 km² 20 - 30 Starnberger See (BY), Chiemsee (BY) > 100 km² 30 - 50 Müritz (MV), Bodensee (BW) Der jeweils niedrigste Wert für eine Seegrößenklasse gilt für weitgehend einheitliche Wasserkörper ohne stark ausgeprägte Buchten oder Inseln. Der jeweils größte Wert hingegen bezieht sich auf Seen mit heterogener Ufermorphologie, die vielfältigen Nutzungseinflüssen unterliegen. Am Ufer sind eine Reihe verschiedener Vegetationsformen ausgebildet aber auch verbaute bzw. versiegelte Bereiche zu finden. Aufgrund von vielfältigen Nutzungsformen des Ufers und angrenzendem Umland sind lokale (Nährstoff-) Belastungen zu erwarten. Die Probenahme wird einmalig im Sommer, zur Hauptvegetationszeit der Makrophyten (gewöhnlich Anfang Juli bis Mitte August) durchgeführt. Zeiten von extremen Wasserständen sollten gemieden werden. Neben der Kartierung der Makrophytenvegetation werden an diesem Termin in jedem Makrophytentransekt Diatomeenproben genommen und für die Aufbereitung aufbewahrt. Die Festlegung der genauen Lage der Transekte erfolgt vor Ort. Nicht beprobt werden sollten Bereiche im unmittelbaren Einflussbereich der Zuflüsse. Bei der Stellenauswahl ist darauf zu achten, die für den See charakteristischen Bereiche zu erfassen, also alle wesentlichen Makrophytenhabitate. Um potenzielle Belastungsquellen zu erfassen, soll die Auswahl nicht nur naturbelassene Stellen, sondern auch unterschiedlich genutzte Bereiche (z. B. Badestellen, Campingplätze, nahegelegene Acker- und Weideflächen) beinhalten. Das Verhältnis der unterschiedlichen Standorte zueinander sollte dabei grob berücksichtigt werden. Sind z. B. 30 % der Uferlinie flach mit feinem Sediment und 70 % steil mit grobem Substrat, so sollte das Verhältnis unter den untersuchten Stellen ebenfalls 1:2 betragen. Im Idealfall sind alle unterschiedlichen „Uferklassen“ repräsentativ vertreten. Die Lage der Probestelle sollte an einem GPS-Gerät direkt abgelesen werden. Dann werden Anfangs- und Endpunkt des Untersuchungsabschnittes sowie die Grenze der Tiefenverbreitung so genau wie möglich erfasst. Boot mit angemessener Sicherheitsausrüstung Tiefenkarten und topographische Karten 1:25 000 bzw. 1:50 000 Wathose bzw. Schnorchelausrüstung im Flachwasserbereich Sichtkasten Beidseitiger mit einem Gewicht beschwerter Rechen. Ein am Rechenstiel befestigtes Seil mit Markierungen in Meterabständen erlaubt die Beprobung von definierten Tiefenbereichen. Es ist sicher zu stellen, dass sich das Seil im Wasser nicht ausdehnt. ggf. Bodengreifer (Ekman-Birge) und passender Eimer (auch zur Untersuchung des Substrates) ggf. Unterwasserkamera und/oder Echolot Tauchausrüstung (alternativ zu Rechen und Bodengreifer bei Durchführung einer Tauchkartierung) Ergebnisse früherer Makrophytenkartierungen, falls vorhanden Kartierprotokolle und Bleistifte Exemplar der Verfahrensanleitung Fotoapparat Kühlbox mit Gefrierakkus Tüten, Etiketten, Klammern, Papier für Moos-Herbarbelege Herbarpresse und Zubehör Bestimmungsliteratur Lupe (mind. 10-fache Vergrößerung) GPS-Gerät Für die Anwendung des Bewertungsverfahrens stehen zwei Kartiermethoden alternativ zur Verfügung – die Tauchuntersuchung und die Rechenmethode. Die für das zu beprobende Transekt, bzw. den zu beprobenden Wasserkörper geeignete Methode ist nach Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort auszuwählen. Grundsätzlich soll die Beprobung möglichst schonend durchgeführt werden. Die Rechenmethode eignet sich gut bei weichem schlammigen Substrat, hochwüchsigen Arten, lückigem Pflanzenwuchs, bei schlechten Sichtverhältnissen (in diesem Fall ist die Fläche der einzelnen Stichproben auszudehnen). Eine Tauchkartierung ist vorzuziehen in Naturschutzgebieten, bei felsigem, steilem Untergrund, in dichten Schwimmblattgürteln oder bei starkem Wind. An jeder ausgewählten Stelle wird ein Bandtransekt von 20 – 30 m Breite senkrecht zur Uferlinie untersucht, das innerhalb eines ökologisch homogenen Uferabschnitts liegt. Jedes Transekt wird fotographisch dokumentiert und die mit dem GPS-Gerät ermittelten Koordinaten im Protokoll notiert. Dabei werden Anfangs- und Endpunkt des Untersuchungsabschnittes sowie die Grenze der Tiefenverbreitung so genau wie möglich festgehalten. Bei beiden Kartierungsmethoden erfolgt die Einteilung des Ufers in vier Tiefenstufen (0–1 m, 1–2 m, 2–4 m und 4 m bis zur unteren Vegetationsgrenze). Die Einhaltung der vorgegeben Tiefenstufen ist für die Berechnung des Indexes zwingend erforderlich. Bei der Rechenmethode kann die erste Tiefenstufe in der Regel watend mit dem Sichtkasten untersucht werden. In tieferem Wasser wird mit dem Boot tiefenlinienparallel wiederholt hin und her gefahren. Soweit es die Sichttiefe des Gewässers zulässt, wird die Ausdehnung der Pflanzenbestände mit dem Sichtkasten oder alternativ schnorchelnd abgeschätzt. Aus jeder Tiefenstufe, in der sich die Pflanzenpolster nicht mit dem Sichtkasten erkennen lassen, werden mindestens vier Stichproben gezogen. Bei sehr flachen Gewässern werden in der letzten Tiefenstufe mindestens 6 Stichproben entnommen. Finden sich in der letzten Probe neue Arten, so werden weitere Proben entnommen, bis keine weiteren neuen Arten mehr festgestellt werden. Der Rechen wird stets vom tiefen in Richtung des flacheren Bereichs gezogen, um ein Abgleiten am Substrat zu verhindern. Bei Kartierung der Makrophytenvegetation durch Taucher wird ebenfalls tiefenlinienparallel vorgegangen. Die gesamte Fläche eines Transekts wird unterteilt nach den Tiefenstufen abgesucht. In jeder Tiefenstufe wird die beobachtete Häufigkeit jeder Art anhand der fünfstufigen Skala nach Kohler (1978) bewertet Tab. 2: Tab. 2: Schätzskala der Häufigkeit nach Kohler (1978). Pflanzenmenge Beschreibung 1 sehr selten 2 selten 3 verbreitet 4 häufig 5 massenhaft Alle Angaben werden in den Aufnahmebogen eingetragen. Zusätzlich werden Angaben zur Wuchsform (submerses oder emerses Wachstum bzw. schwimmend/flutend) der Pflanzen notiert. Arten, die sowohl aquatisch als auch emers im Gewässer vorkommen können werden gegebenenfalls zweimal in die Artenliste aufgenommen. Die am tiefsten vorkommende Art wird ebenfalls notiert. Die Tiefe der unteren Vegetationsgrenze (UMG) ist ebenfalls im Protokoll festzuhalten. Gemeint sind dabei nicht die untersten Einzelvorkommen der Pflanzen sondern die Tiefe, in der die mehr oder weniger geschlossenen Bestände enden. Es ist sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um die untere Vegetationsgrenze und nicht um eine Lücke im Bewuchs handelt. Falls die Untergrenze der Vegetation von Faktoren beeinflusst wird, die nicht auf anthropogene Belastungen zurückzuführen sind, sondern z. B. durch Abbruchkanten, ist diese Ursache im Protokoll zu vermerken. Bei Seen, deren gesamter Gewässergrund von Makrophyten bedeckt ist, entspricht die Verbreitungsgrenze der Seetiefe. Zusätzlich zu den vorkommenden Makrophyten werden Standortparameter wie Sediment, Gefälle, Beschattung u. ä. im Protokoll festgehalten.
Die Bezirksregierung Münster – Sachgebiet 54.6 plant die Renaturierung der Ems/Emsaue im Zuge der Abgrabungserweiterung der Fa. BMO in Greven. Das Vorhaben dient der ökologischen Verbesserung der Ems. Die Planung sieht die Schaffung und Entwicklung einer naturnahen Weichholtaue durch natürliche Sukzession, Absenkung des Höhenniveaus und Entfernung der Uferbefestigung am nördlichen Ufer, Anlegen einer Flutrinne und den Rückbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges vor. Es handelt sich um ein Vorhaben zum Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Der Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“, mit dem Sitz in 19230 Toddin, Dorfstraße 1, beabsichtigt die „ Renaturierung der Boize oberhalb der BAB A24“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen: Maßnahme 1: Umbau Wehr Valluhn / Herstellung eines Umgehungsgerinnes Maßnahme 2: Rückbau Wehr Schadeland / Herstellung einer Sohlgleite Maßnahme 3: 5 großräumige Gewässerverlegungen mit mäandrierenden Gewässerverlauf Maßnahme 4: 20 kleinräumige Gewässerverschwenkungen zur Initiierung eigendynamischer Entwicklung Maßnahme 5: Strukturverbessernde Maßnahmen Maßnahme 6: Beschattung Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Valluhn 1 209/2 2 Schadeland 2 60 3-6 Valluhn 1 49/2,49/3,59,60,66-70,105,106, 109,110,111/4,113/1,114/1, 115/1,202,203,209/2 Schadeland 1 86/1,87/1,87/2,137/2,137/3, 140,141,156,157,161,162 Schadeland 2 60-82 Zarrentin 9 59-66,70,107,113,114,115,120, 122,123 Testorf 1 125,129,130,131,147 Boize 2 42/2,45/3 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Ausführungen zum Bodenmanagement wurden hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen und das Vorgehen zur geplanten Verfüllung des ehemaligen Flussbettes wurden getroffen. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen. Das Vorhaben liegt im LSG „Schaalseelandschaft“. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen.
Das Projekt "Biotop- und Artenschutz im Biosphärenreservat Rhön und Schutz und Renaturierung der Ulster" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologische Gesellschaft von 1858 e.V. durchgeführt. Ziel: Erhaltung von Zielarten und ihren Lebensräumen in der Kulturlandschaft Hintergrund/Inhalt: Das Projekt setzt in diesem Jahr den Schwerpunkt auf die Umsetzung des bis jetzt erarbeiteten Zielartenkonzeptes länderübergreifend in allen drei Bereichen des Biosphärenreservates Rhön. Im Rahmen des Projektes sollen weitere Artenschutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden angeschoben werden. Ein Schwerpunkt bildete dieses Jahr der Schutz der Schwarzstörche als Leitart für intakte Waldökosysteme. Als weitere Leitartensystem gelten die Amphibien und Reptilien, deren Schutz durch den Anschub von spezifischen Maßnahmen konkretisiert werden soll. Hinzu tritt neu der Schutz und die Renaturierung der Ulster, die als der Fluss der Rhön schlechthin gilt, da er alle drei Teile der Rhön (Thüringen, Bayern, Hessen) durchströmt. Die in den früheren Jahren vorgenommen Bachverbauungen sollen zurückgebaut werden und die Ulster einen naturnahen Zustand zurück erhalten. Das naturschutzfachliche Management des Ufer begleitenden Feucht-grünlandes stellt eine weitere Komponente des Ulster-Moduls dar.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 8, Arbeitsstelle Hemmenhofen durchgeführt. Die Aufgaben des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg im TP2 bestehen darin, in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden der Wasserwirtschaft und mit Forschungsgruppen am Limnol. Institut der Univ. Konstanz, dem Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik und dem Institut für Seenforschung der LUBW - die Ursachen der Ufererosion, insbesondere deren anthropogene Anteile zu analysieren, - das Monitoring der o. g. UNESCO Welterbe-Stätten methodisch zu optimieren und zu intensivieren, und - gemeinsame Strategien im Zuge von Maßnahmenprogrammen nach Art. 11 WRRL dahingehend zu optimieren, dass sie sowohl den Anliegen der Archäologischen Denkmalpflege als auch den Anforderungen nach Anhang VI WRRL weitestgehend entgegen kommen. Die Arbeitsplanung besteht in - der flächenhaften Fazieskartierung der Oberflächensedimente auf den gemeinsamen Untersuchungsflächen; - der Ausweitung des bestehenden Erosions-/Akkumulations(E/A)-Marker-Netzes für das Langzeit-Monitoring; - der Entwicklung, Erprobung und des Monitorings eines kostengünstigen Kurzzeit-E/A-Markers für die Analyse zeitlich begrenzter Starkwind- bzw. Sedimenttransportereignisse; - der Entwicklung, Erprobung und des Monitorings eines kostengünstigen Langzeit-E/A-Markers für den flächenhaften Einsatz; die E/A-Marker sollen auch nach Ende des Verbundvorhabens zur Verfügung stehen; - der Entwicklung, Erprobung und Monitoring von litoralen Sedimentfallen für die Analyse zeitlich begrenzter Starkwind- bzw. Sedimenttransportereignisse; die Sedimentfallen-Systeme sollen auch nach Beendigung des Verbundprojektes zur Verfügung stehen; - der Ausbringung und des Monitorings der neu entwickelten Sedimenttracer im Sand-, Kies- und Geröllbereich auf den Untersuchungsflächen zur Analyse des mehrjährigen Sohltransports; die Tracer sollen auch nach Ende des Verbundvorhabens zur Verfügung stehen; - der Entwicklung, Erprobung, Ausbringung und Monitoring von Kurzzeit-Sedimenttracer-Systemen für den ereignisbezogenen Einsatz.'
Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Institut für Seenforschung durchgeführt. Das Verbundprojekt untersucht die Auswirkungen von anthropogenen Veränderungen in der Uferzone des Bodensees (Uferverbauungen, Hafenanlagen, Renaturierungen, Erosionssicherungen von UNESCO-Welterbestätten) auf (i) den Feststoffhaushalt und (ii) die Biozönosen der Uferzone. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verständnis der Kopplung von hydrodynamischen, hydromorphologischen und biozönotischen Prozessen unter Berücksichtigung intensiver Nutzungsansprüche und Nachhaltigkeitskonflikte. Mit den Untersuchungen im TP4 werden die sedimentologischen Eigenschaften der Decksedimente sowie die geoakustischen Rahmenbedingungen an den Untersuchungsstellen erarbeitet, um so die Voraussetzungen für die anderen Teilprojekte zu schaffen (vor allem TP 1a: TP3). Mit Analysen der Nährstoffkonzentrationen im Porenwasser der Sedimente werden die Voraussetzungen für die Interpretation der Makrophytenbestände (TP5) geschaffen. Insgesamt soll mit diesem Teilantrag ein aussagekräftiges Maß für die Kleinräumigkeit der sedimentologischen Eigenschaften der Decksedimente gefunden werden. Zudem soll die Ausdehnung und Häufigkeit älterer, natürlicher Erosionsplattformen am nördlichen Bodenseeufer mit vermutlich anthropogen überprägten Gebieten verglichen werden. Zusammen mit den angestrebten Ergebnissen des Gesamtprojektes versprechen wir uns wichtige Impulse für die Bewertung vieler Baumaßnahmen am Bodenseeufer. Zwischen Haldenkante und mittlerer Wasserlinie werden Sedimentproben zur Analyse der Stratigraphie und Korngößenverteilung entnommen. Die Kerne werden dokumentiert, beschrieben und mit Schwerpunkt auf die Decksedimente beprobt. Zur Korngrößenanalyse wird die Kornfraktion kleiner als 500 Mikro m verwendet und zeitnah an die Gruppe für eigene Arbeiten (z.B. Modellierung) übergeben. Mit hydroakustischen und geoelektrischen Verfahren sollen mit Werkverträgen vorhandene Daten hochauflösend ergänzt und als Referenz für neu zu entwickelnde Verfahren in TP 3 bereitgestellt werden.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik durchgeführt. Im vorgeschlagenen Teilprojekt soll die technologische Basis für die genaue Vermessung der Bodentopographie und oberen Sedimentstruktur in den interessierenden Bereichen geschaffen und durchgeführt werden. Hierfür wird ein geeignetes Fahrzeug und Sensorik entwickelt. Das Mess-System soll sich final durch folgende Eigenschaften auszeichnen: hohe Positioniergenauigkeit und Lagestabilität des Mess-Systems, hohe Genauigkeit der Ultraschallsensorik, automatisierte Steuerung auf Basis von phasenkorrigiertem Differential-GPS-Daten, hohe Manövrierbarkeit und freie Fahrmanöver, Rotation um die zentrale Achse, Fahrten in alle Richtungen bei freier Ausrichtung des Sensorträgers (ohne vorhergehendes Umpositionieren), Einsetzbarkeit in Flachwasserbereiche, frei definierbare Mess-Areale anhand von GPS-Koordinaten und Kamera-Ausrüstung mit Bildübertragung zur manuellen Fernsteuerung. Die Arbeitsplanung des Teilprojektes sieht vor, die notwendige Technologieentwicklungen innerhalb des ersten Jahres der Projektlaufzeit durchzuführen. Wichtige Teilschritte des Arbeitsplanes sind z. B. Weiterentwicklung des Messfahrzeuges, Programmierung einer geeigneten Fahrzeugsoftware inklusive Missionsplanung und Steuerung, Entwicklung eines hochauflösenden Fächer-Echolotes, Entwicklung eines Sub-Bottom-Profilers und die Programmierung einer Datenkonvertierungssoftware. Nach Abschluss der Technologieentwicklung werden die Messungen der definierten Gewässerareale sowie die Datenaufbereitung durchgeführt.
BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 2010: Die Wasserrahmenrichtlinie, Auf dem Weg zu guten Gewässern – Ergebnis der Bewirtschaftungsplanung 2009 in Deutschland, 2010. Internet: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4012.pdf BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 2010: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts, 2010. BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 2011: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland, 2011. ILAT (Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen Berlin) 2002: Gewässerstrukturgütekartierung Berlin. Vorortkartierung ausgewählter Abschnitte von Tegeler Fließ und Fredersdorfer Mühlenfließ. Endbericht. Band 1: Ergebnisse, 2002. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_ilat_2002.pdf LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) 2012: Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer. LANUV-Arbeitsblatt 18, 2012. Download: www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/4_arbeitsblaetter/40018.pdf LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) 2000: Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland: Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer, 2000. Bestell-Nr. 300512, ISBN 978-3-88961-233-5. LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) 2002: Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik Deutschland: Übersichtsverfahren, 2002. Bestell-Nr. 300823, ISBN 978-3-88961-249-6. LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern) 2004: Entwicklung eines Kartierverfahrens zur Bestandsaufnahme des Strukturzustandes der Ufer von Seen >=50 ha in Mecklenburg-Vorpommern, 2004. Download: www.wrrl-mv.de/static/WRRL/Dateien/Dokumente/WRRL/BMU/hintergrund1/Endbericht_Seeuferstrukturkartierung.pdf SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) 2009a: Seeuferkartierung 2007 / 2008 von Großem Müggelsee, Dämeritzsee, Zeuthener See (Berliner Ufer), Langem See und Unterhavel (Pfaueninsel). Endbericht, 2009. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senguv_2009a.pdf SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) 2009b: Panke 2015. Ein Bach wird naturnah, 2009. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/panke2015.pdf SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) 2010: Strukturkartierung von Fließgewässern in Berlin. Kartierung 2006 / 2007: Bogenseegraben, Panke, Tegeler Fließ. Kartierung 2009: Neue Wuhle, Wuhle, 2010. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senguv_2010.pdf SenStadtUmTech (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Unweltschutz und Technologie Berlin) 1999: Gewässerstrukturgütekartierung Berlin. Endbericht. Band 1: Methode und Ergebnisse, 1999. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_sensut_1999.pdf SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2000: Gewässerstrukturgütekartierung der Berliner Nebengewässer Endbericht. Band 1: Methode und Ergebnisse, 2000. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senstadt_2000.pdf SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2002: Gewässeratlas von Berlin, 2002. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/wasseratlas.pdf SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2003: Gewässerstrukturgütekartierung kleiner Fließgewässer nach dem Vor-Ort-Verfahren. Endbericht, 2003. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senstadt_2003.pdf SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) 2012: Panke 2015. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/berlin/panke/ WRRL, 2000. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, 2000.\ Download: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:327:0001:0072:DE:PDF
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Konstanz, Fachbereich Biologie, Limnologisches Institut, Arbeitsgruppe Umweltphysik durchgeführt. Das Verbundprojekt untersucht die Auswirkungen von anthropogenen Veränderungen in der Uferzone des Bodensees (Uferverbauungen, Hafenanlagen, Renaturierungen, Erosionssicherungen von UNESCO-Welterbestätten) auf (i) Wellen und Strömungen, (ii) den Feststoffhaushalt und (iii) die Unterwasservegetation und Unterwasserfauna der Uferzone im Vergleich zu naturnahen Uferabschnitten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Verständnis der Kopplung von hydrodynamischen, hydromorphologischen und biozönotischen Prozessen und auf Lösungsvorschlägen für eine nachhaltige Ufergestaltung angesichts der vorhandenen intensiven Nutzungsansprüche (Erholung, Tourismus) und Nachhaltigkeitskonflikte (FFH, Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten). Ziele: Die Ziele dieses Verbundprojekts sind Beiträge 1) zur nachhaltigen Entwicklung und zum Management von Flachwasserzonen in Seen, 2) zur Verbesserung der Beurteilungsverfahren des ökologischen Zustands von Seen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) anhand biotischer Indikatoren (Makrozoobenthos und Makrophyten), 3) zur Bereitstellung eines Mess-Systems zur flächigen Vermessung der Bodentopographie und Sedimentstruktur, sowie Methoden zur Charakterisierung und Quantifizierung des Feststofftransports in der Flachwasserzone von Seen, 4) zum Monitoring großflächiger Sedimentumlagerungen im Bereich von Unterwasserdenkmalen und weiteren, der Erosion bzw. Akkumulation unterliegenden Flachwasserzonen von Gewässern und 5) zur effizienten und umweltverträglichen Sicherung von Unterwasserdenkmalen des UNESCO-Welterbes 'Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen'.
Der Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“, mit dem Sitz in 19288 Ludwigslust, Lindenstraße 30, beabsichtigt die „Naturnahe Entwicklung und Gestaltung sowie Sicherung der Durchgängigkeit des Göbengrabens“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen: Maßnahme 1: Herstellung von Sohlgleiten Maßnahme 2: Neubau Wegedurchlässe Maßnahme 3: Böschungsabflachung und Kiesbänke Maßnahme 4: Gehölzpflanzung Maßnahme 5: Ausweisung eines Entwicklungskorridors Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1.1 Görnitz 2 12 Görnitz 3 3, 8/1 Görnitz 5 59/2 1.2 Görnitz 3 8/2 Görnitz 5 51, 59/3 1.3a Görnitz 3 8/2 Görnitz 5 59/3, 119 1.3b Görnitz 3 8/2, 11 Görnitz 5 59/3, 111/1 1.4 Görnitz 3 4/1 1.5 Holdseelen 1 37 1.6 Holdseelen 1 29, 34, 35, 36 Zuggelrade 3 12 1.7 Holdseelen 1 28, 29, 30 Zuggelrade 3 12 1.8 Holdseelen 1 29 Zuggelrade 4 7 1.9 Holdseelen 1 29 Zuggelrade 4 7 1.10 Holdseelen 2 78, 79 Zuggelrade 4 7, 10 1.11 Holdseelen 2 78 1.12 Steesow 1 86, 89/3 Bochin 3 1 1.13 Steesow 1 85, 87 1.14 Steesow 1 73, 86 1.15 Holdseelen 2 70, 86 1.16 Steesow 1 66, 86 1.17 Steesow 2 70 1.18 Steesow 2 69 1.19 Steesow 2 58 1.20 Steesow 2 58 1.21 Steesow 2 42 1.22 Steesow 2 38, 39, 42 1.23 Steesow 2 31, 32 2.1 Görnitz 2 16 2.2 Görnitz 2 16 2.3 Görnitz 2 9, 10, 11, 12, 13 2.4 Görnitz 3 3/1 2.5 Holdseelen 1 29, 34 Zuggelrade 4 10, 12 2.6 Holdseelen 1 27, 29 Zuggelrade 4 3, 7 2.7 Steesow 1 35, 94 2.8 Steesow 1 91/1 2.9 Steesow 1 81, 86 Bochin 3 1, 7/1 2.10 Steesow 1 74, 75, 86 2.11 Steesow 1 62 Steesow 2 59, 70 Bochin 5 6, 47 2.12 Steesow 2 58 2.13 Steesow 2 31, 39 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Ausführungen zum Bodenmanagement wird hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen und das Vorgehen zur geplanten Verfüllung des ehemaligen Flussbettes werden getroffen. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.