Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Der diesjährige Weltumwelttag am 5. Juni steht unter dem Motto “Natürlich vorsorgen: Sicherheit und Schutz in der Klimakrise”. Im Zuge dessen zeigte Umweltsenatorin Ute Bonde heute auf dem Großen Müggelsee auf, vor welchen Herausforderungen die Berliner Wasserversorgung steht und wie sich die Stadt mit dem Masterplan Wasser wappnet. Der Große Müggelsee ist der größte See der Stadt und unverzichtbar für Berlins Wasserversorgung. Rund um den Großen Müggelsee befindet sich eine Vielzahl an Brunnen, die das Wasser als Uferfiltrat fördern. Berlin gewinnt seit mehr als hundert Jahren sein Wasser im eigenen Stadtgebiet und dem direkt angrenzenden Umland – so auch am Müggelsee. Die Hauptstadt ist somit entscheidend von der Wassermenge und -qualität seiner Flüsse und Seen abhängig. Sein Wasser erhält der Müggelsee von der Spree. Mit dem Ende des Braunkohletagebaus in der Lausitz sind jedoch erhebliche Auswirkungen auf den ohnehin angespannten Wasserhaushalt der Spree zu erwarten. Zudem führt die weiter wachsende Bevölkerung in Berlin und dem Umland zu steigendem Trinkwasserbedarf und damit auch zu einer erhöhten Abwassermenge. Auch werden durch den Klimawandel Trockenphasen voraussichtlich zunehmen und auch länger andauern. Der Masterplan Wasser, der im September 2022 veröffentlich wurde, kalkuliert diese Veränderungen im Wasserhaushalt der Hauptstadt ein und formuliert rund 30 konkrete Maßnahmen, um die Herausforderungen zu bewältigen. Umweltsenatorin Ute Bonde : „Viele Maßnahmen unseres Masterplans Wasser befinden sich in der Umsetzung – zum Beispiel die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Brandenburg und Sachsen hinsichtlich der Bewirtschaftung der Spree, die dem Müggelsee zu Gute kommt. Mit dem Masterplan haben wir eine Zukunftsstrategie für Berlins Wasserwirtschaft. Wir haben viel vor, aber ohne die Berlinerinnen und Berliner wird es nicht gehen: Beim sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser müssen alle mitmachen.“ Ziel des Masterplans ist eine sichere Trinkwasserversorgung durch einen umfassenden Ressourcen- und Gewässerschutz. Der Masterplan Wasser entwirft Handlungsstrategien, um die Menschen in der Hauptstadt auch künftig mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen. Konkret wurden mehr als 30 Maßnahmen abgeleitet. Dazu zählen unter anderem:
1. Konzept zum Niedrigwassermanagement Stauhaltung Spandau Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Weitere Informationen 2. Optimierte Durchflusssteuerung Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Weitere Informationen 3. Optimierung der Ableitwege Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Weitere Informationen 4. Bewirtschaftung der Oberen Havel Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Weitere Informationen 5. Bewirtschaftung der Spree Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree Weitere Informationen 6. Begrenzung von Entnahmen aus Flüssen, Seen und Grundwasser Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren Weitere Informationen 7. Anreichern und Speichern des Grundwassers Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser Weitere Informationen 8. Erhöhung der Uferfiltratmengen Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern Weitere Informationen 9. Nachhaltiger Waldumbau Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder Weitere Informationen 10. Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen Weitere Informationen 11. Reduzierung der Phosphoreinträge Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke Weitere Informationen 12. Ausbau der Klärwerkskapazitäten Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können Weitere Informationen 13. Spurenstoffentfernung Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern Weitere Informationen 14. Minderung der Risiken durch Indirekteinleitungen Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe Weitere Informationen 15. Regenwasserbewirtschaftung Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers Weitere Informationen 16. Regenwasserbehandlung Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser Weitere Informationen 17. Begrenzung von Mischwasserüberläufen Fortsetzung des Sanierungsprogramms für Mischwasserkanäle, um Überläufe weiter einzuschränken Weitere Informationen 18. Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Erschließung zusätzlicher Trinkwasserressourcen durch die Wiederinbetriebnahme ehemaliger Wasserwerke Weitere Informationen 19. Sicherstellung des Trinkwasserschutz Weiterentwicklung des Grundwasserschutzes in den Einzugsgebieten der Wasserwerke, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten Weitere Informationen 20. Nachrüstung von Wasserwerken Weitergehende Reinigungsstufen in den Wasserwerken, um die Nutzung weiterer Wasserressourcen zu ermöglichen Weitere Informationen 21. Verstärkte Brunnenerneuerung Intensivierung des Brunnenerneuerungsprogramms, um die Spitzenkapazitäten der Wasserwerke weiter zu steigern Weitere Informationen 22. Brunnenneubau und Reaktivierung Bau neuer Brunnen und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Galerien, um die Trinkwasserressourcen zu erhöhen Weitere Informationen 23. Länderübergreifendes Wasserressourcen-Management Erhöhung der Versorgungssicherheit der Hauptstadtregion durch ein gemeinsames Grundwassermanagement der Länder Berlin und Brandenburg Weitere Informationen 24. Fernwasserversorgung Prüfung von Möglichkeiten der Fernwasserversorgung, um zusätzliche Ressourcen für steigenden Trinkwasserbedarf zu schaffen Weitere Informationen 25. Nachsorgender Bodenschutz Erkundung und Sanierung von Flächen, die mit Altlasten kontaminiert sind, um die Trinkwasserversorgung zu sichern Weitere Informationen 26. Wasserspar-Strategie Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern Weitere Informationen 27. Schutz von Mooren und Feuchtgebieten Umsetzung von Maßnahmen, um Schutz und Stützung grundwasserabhängiger Ökosysteme zu verbessern Weitere Informationen 28. EU-Chemikalienstrategie Unterstützung der EU-Chemikalienstrategie für die Verwirklichung einer schadstofffreien Umwelt Weitere Informationen 29. Spurenstoffstrategie des Bundes Unterstützung der Spurenstoffstrategie des Bundes, um den Eintrag von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf zu reduzieren oder zu vermeiden Weitere Informationen 30. EU-Arzneimittelstrategie Unterstützung der EU-Strategie gegen die Verschmutzung der Umwelt durch pharmazeutische Stoffe Weitere Informationen 31. Nationale Wasserstrategie Unterstützung der Nationalen Wasserstrategie, um die natürlichen Wasserressourcen zu schützen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern Weitere Informationen 32. EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden Weitere Informationen
Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt schon allein durch die vielfältige Nutzung der Böden, z. B. in der Landwirtschaft, bei der Bebauung, durch Industrie und Verkehr zahlreichen Gefährdungen und Belastungen. Bodenbelastungen können in zwei Formen auftreten: als stoffliche Belastung , in dem Fremd- bzw. Schadstoffe in den Boden eingetragen werden, oder als nichtstoffliche Belastung , in dem Natur und Zustand des Bodens geändert wird z.B. durch: Erosion (Wind- und Wassererosion), Verdichtung, Versiegelung (Abdichtung des Bodens gegen die Atmosphäre), Verschlämmung, Abtrag (durch Rohstoffabbau). Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes handelt es sich in beiden Fällen dann um “schädliche Bodenveränderungen”, wenn diese Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die größte Gefahr schädlicher Bodenveränderungen in Berlin besteht durch stoffliche Belastungen für das Grundwasser: Berlin bezieht sein gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser, zu dem auch das aus Uferfiltrat gewonnene Grundwasser gehört. Besonders im Urstromtal steht das Grundwasser relativ nah an der Oberfläche und ist durch eine nur geringmächtige sandgeprägte Bodenschicht oft sehr schlecht gegen möglichen Schadstoffeintrag geschützt. Durch Beeinträchtigung des Grundwassers kann es zu Problemen bei der Trinkwasseraufbereitung und -versorgung kommen. Als besonders problematisch werden derzeit die Altlasten der alten Industriestandorte angesehen. Stoffliche Belastungen sind in der Vergangenheit durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Leckagen, Unfälle oder aufgrund von Kriegseinwirkungen entstanden. Auch heute noch kommt es zu stofflichen Belastungen durch unsachgemäße Handhabung von Mineralölen, aromatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen, PAK, PCB, Schwermetallen o.ä., aber auch z.B. durch Tausalze oder Hundekot in Baumscheiben. Quelle dieser Stoffe sind unter anderem Industrieanlagen, Tankstellen, chemische Reinigungen, Werkstätten, Lager und Umfüllanlagen, sie können jedoch auch aus dem Trümmerschutt stammen, der nach dem Krieg einplaniert wurde. Typische Stadtböden weisen deswegen in der Regel eine – stark schwankende – Grundbelastung mit diesen Stoffen auf. Schädliche Stoffeinträge gibt es aber auch auf Landwirtschaftsflächen zum Beispiel durch unsachgemäße Düngung oder auf Waldböden durch Luftschadstoffe. Die Wirkungen dieser stofflichen Belastungen sind so vielfältig wie die Stoffe selbst. Zunächst einmal können die Stoffe den Boden selbst und unmittelbar schädigen, häufig indem sie die Bodenorganismen oder die Pflanzenwurzeln beeinträchtigen. Über den Boden hinaus können die Belastungen über bestimmte “Pfade” weiter gehen: Wirkungspfad Boden – Mensch Er resultiert aus direktem Kontakt des Menschen mit dem Boden durch direkte Bodenaufnahme in den Mund (orale Aufnahme) oder durch Einatmen (Inhalation). Eine direkte Gefährdung des Menschen kann in seltenen Fällen dadurch entstehen, dass leichtflüchtige Bodenschadstoffe als schädliches Gas freigesetzt werden, das an der Bodenoberfläche austritt und durch Einatmen in den Körper gelangt. Vor allem für mit dem Boden spielende Kinder oder bei der Gartenarbeit ist der direkte Kontakt mit kontaminierten Boden relevant. Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze Indirekte Wirkung zeigen die Bodenschadstoffe, wenn sie von (Nahrungs-) Pflanzen mit den Wurzeln aufgenommen werden; diese Schadstoffe können auch in die oberirdischen Pflanzenteile (Blätter, Früchte) transportiert werden. Der Verzehr solcher belasteter Nahrungspflanzen kann gesundheitsgefährdend sein. Bedeutsam ist dies auf ehemaligen Rieselfeldern und in Gärten, die auf ehemaligen Gewerbestandorten oder über Altablagerungen angelegt wurden. Dies kann auch auf Kleingärten in Berlin zutreffen; die dortigen Belastungen können allerdings ebenso durch schlechte Komposte (durch Asche etc.) oder unmittelbaren Straßeneinfluss entstanden sein. Wirkungspfad Boden – Grundwasser Der Boden gibt die Schadstoffe an das durchsickernde Wasser ab, das diese Belastung in das Grundwasser einträgt. Das Ausmaß dieser Belastung hängt vor allem von der Menge des Schadstoffs, von seiner Wasserlöslichkeit und von seiner Bindungskraft an Bodenpartikel ab. In Berlin ist die Belastung des Grundwassers die bedeutendste Auswirkung der Bodenverunreinigungen. Vor allem dann, wenn das Grundwasser der Trinkwassergewinnung dient, ist dieser Pfad wesentlicher Grund für notwendige Sanierungen. Je nach Nutzung der Fläche und Herkunft der Schadstoffe kann man unterscheiden: Altstandorte : Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und von denen eine Gefährdung ausgeht. Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und von denen eine Gefährdung ausgeht. Immissionsgebiete: Gebiete, in denen Schadstoffe aus emittierenden Anlagen über die Luft in den Boden eingetragen werden. Rieselfelder : Die Böden sind durch Abwässer, die auf die Felder geleitet wurden, meist stark mit Schadstoffen angereichert. Landwirtschaftsflächen: Unsachgemäße Düngung (Tierpharmazeutika in der Gülle, Schwermetalle in Mineraldüngern, belastete Klärschlämme), Pestizide oder Luftschadstoffe können Äcker und Wiesen großflächig belasten. Waldgebiete: Im Wald machen sich vor allem versauernde und eutrophierende (= düngende) Luftschadstoffe bemerkbar, da die hohe Oberflächenrauheit die Luftschadstoffe auskämmt. Anders als in der Landwirtschaft fehlt die Bodenbearbeitung, so dass die Schadstoffe sich in der obersten Bodenschicht stark anreichern können. Da es normalerweise keine Düngung oder Kalkung gibt, wirkt sich der säurebildende Charakter von SO 2 , NO x und NH 3 im Boden besonders stark aus. Die in den letzten Jahren deutlich verringerten Schwermetalldepositionen sind auch in den Berliner Wäldern positiv zu beobachten. Für immobile Metalle wie Blei bedeutet dies jedoch eine weiterhin hohe Konzentration im Boden – wenn auch keine so hohe jährliche Steigerung mehr. Eine Gesamtbewertung der stofflichen Belastung des Berliner Stadtgebietes ist nicht möglich, da sich die bisherigen Untersuchungen dazu nicht auf die ganze Fläche beziehen, sondern die Proben nach vermuteten Belastungen genommen wurden. Wegen der hohen räumlichen Variabilität der Böden und der meist lokalen Belastungsursachen können die so ermittelten Werte nicht generell auf die Gesamtfläche übertragen werden. Versiegelung, Bodenschadverdichtung, Erosion (Wind- und Wassererosion), Abtrag, Auftrag und Durchmischung, also die nichtstofflichen Bodenbelastungen, beeinträchtigen nicht direkt und nicht primär die menschliche Gesundheit. Es lassen sich deswegen keine Belastungsgrenzen zur Gefahrenabwehr definieren und somit existieren keine diesbezüglichen Vorsorge- und Prüfwerte. In der Stadt bedeutet „nichtstoffliche Belastung“ vor allem Versiegelung des Bodens durch Nutzung als Baufläche für Siedlung und Verkehr. Wesentliches Ziel des Bodenschutzes im städtischen Bereich ist deswegen generell der Erhalt des Bodens, sein Schutz vor Überbauung und Versiegelung. Immer mehr Landwirtschafts- und Forstfläche, also Nutzungen, die den Boden relativ naturnah belassen, werden in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt Flächeninanspruchnahme oder Flächenverbrauch , wodurch es zu starken Bodenveränderungen und somit zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen kommt. Folgen sind die schleichende Verminderung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion, der Wasserspeicherfunktion, der biotischen Funktionen sowie der Erholungsfunktion stadtnaher Freiräume. Die Dynamik der Veränderung der Bodennutzung wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen näher betrachtet. Der steigende Lebensstandard seit Ende des zweiten Weltkrieges führte zu einer stetigen Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die räumliche Ausbreitung rund um die Ballungsgebiete führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auch wegen des zunehmenden Individualverkehrs. Daher entstehen neben den lokalen Immissionen durch mehr Autoverkehr auch mehr globale Belastungen (Treibhauseffekt). Aus Sicht des Bodenschutzes ist sowohl der Freiflächenverbrauch für versiegelungsintensive Nutzungen (z.B. Siedlungs- und Verkehrsflächen) als auch die Zunahme des Versiegelungsgrades insgesamt eindeutig negativ zu bewerten. Die Versiegelung von Böden hat gravierende Folgen für das Ökosystem Boden. Diese Folgen sind nicht oder nur teilweise reversibel. Vollständig versiegelte Flächen verlieren ihre Funktion als Pflanzenstandort, als Lebensraum von Organismen und als Grundwasserspender und –filter. Bodenversiegelung wirkt sich auf Grund der engen Verzahnung des Schutzgutes Boden mit den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, Wasser und Klima auch auf diese negativ aus. Eine Trendwende bei Flächenverbrauch und Versiegelung herbeizuführen, ist zentrales Anliegen des vorsorgenden Bodenschutzes und seiner Maßnahmen.
Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts, um bei Niedrigwasser ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Während Niedrigwasserzeiten ist eine abgestimmte Bewirtschaftung der Stauhaltung Spandau notwendig, um eine Priorisierung der Nutzungen vorzunehmen und somit ein kritisches Absinken der Wasserstände zu verhindern. Ziel des Niedrigwassermanagementkonzepts sind Bewirtschaftungsmaßnahmen grundsätzlicher Art, wie abgestimmte Bescheidauflagen für Wasserentnahmen und -ausleitungen, Instandsetzung der Bauwerke, Veränderung der Stauziele oder Einrichtung Abflussmessungen. Zudem soll dieses Konzept Maßnahmen entsprechend verschiedener Eskalationsstufen beinhalten. Hierzu zählen u.a. die Reduzierung der Abflüsse durch Sammelschleusungen oder der Umfluter, veränderte Ableitung des geklärten Abwassers oder Notpumpung. Zur Umsetzung einer abgestimmten Bewirtschaftung strebt das Land Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land an. Automatisierung der Wehre und Nutzung digitaler Instrumente, um die Durchflusssteuerung bei Niedrigwasser zu verbessern. Die Strömungsverhältnisse in den Berliner Stauhaltungen sind nicht nur abhängig von den Zuflussmengen über Spree und Havel, sondern auch von der Steuerung der Wehre. Ziel ist es die Kreislaufführung des Systems „Abwasser-Oberflächenwasser-Trinkwasser“ zu optimieren, um die Auswirkungen auf die maßgeblichen Schutzgüter wie Trinkwasserversorgung, Gewässerökologie, Schifffahrt und Freizeit und Erholung zu reduzieren. Durch die optimierte und flexible Steuerung können die verschiedenen Anforderungen, wie die Stützung des Wasserhaushalts in Trockenzeiten und die Begrenzung des Abwasseranteils für die Sicherung der Trinkwasserversorgung besser erfüllt werden. Dies wird erst durch eine Instandsetzung sowie ggf. eine Automatisierung der Wehre ermöglicht. Durch die vorgesehenen baulichen Maßnahmen an den Wehren kann die Steuerung der Durchflüsse auch bei Niedrigwasser optimiert und so u.a. die Wasserverluste aus den Stauhaltungen gemindert werden. Für die Steuerung sind entsprechende Durchflussmessungen an den Bauwerken unerlässlich. Durch die Vorhersage mittels eines digitalen Instruments für ein ganzheitliches operationelles Wasserressourcenmanagement können Auswirkungen zu zukünftigen Veränderungen auf die Berliner Gewässer gemacht werden. Dadurch wird eine zeitnahe Beurteilung der Beeinträchtigung von ausgewählten Gewässerqualitätsparametern, Einschränkungen der Wassernutzung und der Schifffahrt oder Versorgungsprobleme bei Wasserversorgern sowie die operative Steuerung ermöglicht. Verbesserter Schutz der Wasserressourcen durch Schaffung veränderter und neuer Ableitwege der Klärwerke. Die mengenmäßige Reduzierung des Dargebots in Verbindung mit zunehmendem Trinkwasserbedarf und Abwassereinleitungen führt zu einem Wasserqualitätsproblem. Die Strömungsverhältnisse in den Berliner Stauhaltungen, darunter auch die Rückströmungseffekte, sind nicht nur abhängig von den Zuflussmengen über Spree und Havel, sondern auch von den Wasserwerksentnahmen sowie von den Einleitstellen der Klärwerke und den entsprechenden Einleitmengen. Ziel ist es, die Kreislaufführung aus Abwasser-Oberflächenwasser-Trinkwasser zu optimieren, um die Auswirkungen auf die maßgeblichen Schutzgüter, wie Trinkwasserversorgung, Gewässerökologie, Schifffahrt und Freizeit und Erholung zu reduzieren. Durch die Schaffung veränderter bzw. weiterer Ableitwege der Klärwerke können zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten zur flexiblen Bewirtschaftung des Berliner Wasserkreislaufs geschaffen werden. Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Oberen Havel. Die wasserwirtschaftliche Situation im Einzugsgebiet der Oberen Havel ist angespannt. Dies zeigt sich insbesondere bei der Stauhaltung Spandau: Während Niedrigwasserperioden kann der Wasserstand nicht mehr gehalten werden und es kann zu Nutzungseinschränkungen kommen. Allein durch lokale Maßnahmenkönnen die Herausforderungen langfristig nicht bewältigt werden. Es ergeben sich daher neue Herausforderungen für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen im gesamten Einzugsgebiet der Oberen Havel bis nach Berlin. Mit Verringerung des Wasserdargebots infolge des Klimawandels und/oder gleichzeitig erhöhtem Wasserbedarf (z.B. Bevölkerungswachstum, Industrie, Landwirtschaft, Bewässerung, Naturschutz, Tourismus), kann es verstärkt zu konkurrierenden Interessen der Nutzungsansprüche und der Sicherung von Mindestabflüssen in den Gewässern kommen. Derzeit finden keine regelmäßige Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bund zur Wasserbewirtschaftung der Oberen Havel statt. Auch fehlen abgestimmte Bewirtschaftungsgrundsätze, eine abgestimmte Datengrundlage, Modellwerkzeuge und für viele Stauhaltungen quantifizierbare Angaben zu relevanten Entnahmen oder Einleitungen. Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Spree. Es erfolgt aktuell eine Abstimmung durch die Länder Sachsen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt sowie der Bergbau treibenden im Rahmen einer länderübergreifenden Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße. Hauptaufgabe dabei ist die optimale Nutzung des verfügbaren Wasserdargebotes für die Flutung und Nachsorge der Tagebauseen unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestabflüsse und der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit (Sulfatsteuerung). Hinzu tritt verstärkt die Mengenproblematik in Zusammenhang mit dem Kohleausstieg durch Abnahme der Sümpfungswassermengen, dem damit einhergehenden Strukturwandel (neue Bedarfsträger) und dem Klimawandel in den Vordergrund. Die damit einhergehenden Veränderungen des noch nicht abschließend prognostizierten Wasserdargebots in der Zukunft und der Entwicklung der Nachfrage stellen die größten Herausforderungen für die Sicherung der ökologischen und nutzungsseitigen Mindestanforderungen nach Berlin dar. Diese sind der Ausgangspunkt für eine dringend gebotene, mittel- bis langfristige nachhaltige Sanierung des gesamten Wasserhaushaltes der Spree, gestützt durch technische Maßnahmen zur Mengenbewirtschaftung in Niedrigwasserzeiten. Die Beherrschung dieses Problems kann nur gelingen, wenn die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen auch weiterhin zur Problematik eng zusammenarbeiten, sich in der Zukunft gemeinsam mit dem Bund zu den erforderlichen Maßnahmen der Nachsorge austauschen sowie eine verursachergerechte Finanzierung der Braunkohlefolgekosten sicherstellen. Prüfung von Möglichkeiten und Instrumenten, um in angespannten Situationen Entnahmen aus Gewässern zu reduzieren. Während extrem angespannter hydrometeorologischer Zeiten können Maßnahmen zur Schonung der Ressourcen angemessen oder gar erforderlich sein. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten und Instrumente bestehen, Wasserentnahmen, die nicht der Daseinsvorsorge dienen, aus Oberflächengewässern und Grundwasser in Berlin zu steuern und temporär einzuschränken. Relevanz, Effektivität und Praktikabilität derartiger Maßnahmen sind noch zu analysieren. Erhöhung der Grundwassermengen durch künstliche Anreicherung und Zwischenspeicherung von Regenwasser. Die Maßnahme dient der Erhöhung des verfügbaren Dargebots für die Trinkwasserversorgung. Das sich aus den lokalen Niederschlägen speisende Grundwasserdargebot ist bereits aktuell stark in Anspruch genommen. Es droht eine Übernutzung und ein Abfall der Grundwasserstände über das verträgliche Maß hinaus. Die künstliche Grundwasseranreicherung kann mit den bestehenden Anlagen im Einzugsgebiet der Wasserwerke Tegel und Spandau aktiv gesteuert und ggf. erweitert werden. Zusätzliche Anreicherungsmengen sind durch den Neubau von Anlagen zur Grundwasseranreicherung in anderen Wasserwerken bzw. durch die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen (z.B. im Wasserwerk Jungfernheide) möglich. Eine erhöhte Grundwasseranreicherung hat Auswirkungen auf die Oberflächengewässer. Diese müssen berücksichtigt werden. Weiterhin ist eine Zwischenspeicherung von Regenwasser im Grundwasserkörper denkbar. Im Rahmen eines Forschungsprojektes (INKA BB) wurde untersucht, ob in wasserreichen Zeiten Grundwasser angereichert werden könnte, um es später in wasserarmen Zeiten zu nutzen. Bau neuer Brunnen in Ufernähe, um die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat zu steigern. Die Maßnahme dient der Erhöhung des verfügbaren Dargebots für die Trinkwasserversorgung. Das sich aus den lokalen Niederschlägen speisende Grundwasserdargebot ist bereits aktuell stark in Anspruch genommen. Eine perspektivisch verstärkte Übernutzung des Grundwassers und einem irreversiblen Abfall der Grundwasserstände kann durch eine verstärkte Inanspruchnahme der Oberflächenwasserressourcen begegnet werden. Die Uferfiltratmenge kann aktiv nur über die Lage der Brunnen in Bezug auf die Gewässer beeinflusst werden. Mehr Brunnen in unmittelbarer Ufer-Nähe führen zu einer Erhöhung der Uferfiltratmenge. Der begrenzende Faktor ist damit die zur Verfügung stehende Uferlinie. Der Bau von Brunnen entlang der Uferlinie wird bereits im Rahmen der Wiederinbetriebnahme des Wasserwerk Jungfernheide angestrebt. Sinkende Grundwasserstände führen auf Grund des größer werdenden Druckgefälles zu einem Anstieg der Uferfiltratmenge und damit des Uferfiltratanteils in den bestehenden Brunnen. Verminderte Grundwasserneubildungsraten können dadurch zum Teil kompensiert werden. Ein dauerhafter Abfall der Grundwasserstände ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht zulässig und stellt langfristige eine Gefährdung des Brunnenbetriebs (Trockenfallen der Pumpen, erhöhte Brunnenalterung) und der grundwasserabhängigen Landökosysteme dar. Es muss beachtet werden, dass erhöhte Uferfiltratmengen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer haben. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es durch die Erhöhung des Uferfiltratanteils die Güte des Rohwassers negativ beeinflusst werden kann. Erhöhung der Grundwasserneubildung durch den Umbau der Berliner Wälder in naturnahe Mischwälder. Ziel des Mischwaldprogramms der Berliner Forsten ist die Umgestaltung der naturfernen Kiefernbestände zu Laubmischwäldern unter konsequenter Weiterentwicklung der naturnahen Waldbewirtschaftung. Ein wichtiger Effekt des Waldumbaus ist die Erhöhung der Grundwasserneubildung. Unter Laubbäumen kann außerhalb der Vegetationszeit aufgrund des laubfreien Zustandes und somit einer verminderten Evapotranspiration mehr Niederschlag den Waldboden erreichen und somit als Grundwasserspende versickern als unter Nadelbäumen. Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Entsiegelung und Renaturierung überbauter Flächen. Der beste Ausgleich für den Verlust von Boden durch Überbauung und somit Versiegelung ist die Entsiegelung von Flächen zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen und Entwicklung wertvoller Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. In wasserwirtschaftlicher und bodenschutzfachlicher Sicht ist eine konsequente Entsiegelung von Flächen und deren Renaturierung ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate, zur Förderung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und zur Anpassung an den Klimawandel. Verminderung der Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel durch Aufrüstung der Großklärwerke. Um die Nährstoffbelastungen in Dahme, Spree und Havel weiter zu mindern, haben die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Nährstoffreduzierungskonzept erarbeitet. Es beinhaltet Maßnahmen und Strategien, um die Umweltziele für den trophischen Zustand im Bereich der Unteren Spree (Neu Zittau/Neue Mühle bis Mündung in die Havel) sowie der Havel zwischen Hennigsdorf (Obere Havel) und Havelberg (Untere Havel) mittel- bis langfristig zu erreichen. Maßnahmenschwerpunkt in Berlin bilden die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe. Das Konzept sieht vor, bis 2027 alle Großklärwerke im Berlin-Brandenburger Spree-Havelraum zeitlich gestaffelt mit einer weitergehenden Reinigungsstufe zur Phosphorelimination (Flockungsfiltration) auszustatten. Ausbau der vorhandenen Klärwerke, um die steigenden Abwassermengen behandeln zu können. Parallel zum Anstieg des Trinkwasserbedarfs erhöhen sich mit steigender Einwohnerzahl Berlins und des Berliner Umlands auch die erforderlichen Kapazitäten der Klärwerke. Um den steigenden Abwasseranfall behandeln zu können, ist ein umfangreicher Ausbau der vorhandenen Klärwerkskapazitäten mit erweiterter Nährstoff- und Spurenstoffelimination erforderlich. Damit verbunden ist auch der Ausbau/Erweiterung des Berliner ADL(Abwasserdruckleitungs)-Netzes. Zunehmend älter werdende Anlagen sind nur noch begrenzt sanierungsfähig und müssen durch die Schaffung neuer Kapazitäten ersetzt werden. Der Schwerpunkt der notwendigen Kapazitätserweiterung wird durch den Ausbau vorhandener Standorte erfolgen. Die Erschließung neuer Standorte ist aufgrund des Flächenbedarfs, der Abstandsgebote zur Wohnbebauung, der Erfordernisse an die verkehrstechnische Anbindung sowie der erforderlichen Nähe einer geeigneten Vorflut sehr schwierig Aufrüstung der Klärwerke, um den Eintrag organischer Spurenstoffe zu verringern. Zur Reduzierung der Einträge von Spurenstoffen aus Klärwerken haben die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Spurenstoffstrategie erarbeitet. Die Umsetzung der Strategie erfolgt in zwei Phasen: Der engere Betrachtungsraum für die Phase 1 erstreckt sich zunächst auf die hoch verdichtete Stadt Berlin und die unmittelbar daran angrenzenden Teileinzugsgebiete in Brandenburg – dem Berliner Umland. In diesem Raum befinden sich die Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe (BWB), der Stadt Potsdam, das von den BWB betriebene Klärwerk Wansdorf der Klärwerk Wansdorf GmbH sowie die Wasserversorgungsinfrastrukturen von Berlin und Potsdam. In der Fläche Brandenburgs weisen Spurenstoffe im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung derzeit keine erhöhte Bedeutung auf, da die Trinkwasserversorgung nahezu flächendeckend aus dem Grundwasser erfolgt. Eine weitergehende Immissionsbetrachtung erscheint jedoch sinnvoll, da Spree und Havel für die Uferfiltratgewinnung in Berlin genutzt werden und hier im Zustrom nach Berlin ebenfalls bereits trinkwasserrelevante Spurenstoffkonzentrationen gemessen wurden. In der Phase 2 wird daher der Betrachtungsraum der Phase 1 in den Hauptzuflüssen Spree (Pegel Hohenbinde), Dahme (Pegel Neue Mühle), Havel (Pegel Borgsdorf) sowie Oder-Spree-Kanal (Pegel Wernsdorf) entsprechend der Lage von Abflussmessstellen sukzessiv ausgedehnt sowie für die Havel unterhalb Berlins bis Ketzin erweitert. Soweit sich die hier ermittelten Befunde als relevant und ggf. maßnahmenbedürftig erweisen, wird der Betrachtungsraum um weitere oberstromig gelegene Teileinzugsgebiete ausgedehnt und deren jeweilige Belastungssituation bei der Ermittlung etwaiger Handlungsbedarfe berücksichtigt Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes: Pressemitteilung vom 20.06.2022 Früherkennung von Schadstoffeinträgen aus Industrie und Gewerbe durch erweitertes Monitoring und agile Prüfabläufe zur Risikobewertung neuer Stoffe. Der Eintrag von Schadstoffen über die Indirekteinleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser in den Wasserkreislauf stellt für die Gewässerökosysteme und die Trinkwasserversorgung in Berlin ein relevantes Risiko dar. Diesem wird begegnet über: Erweiterung des Monitorings zur Überwachung von Indirekteinleitern zur Früherkennung relevanter Schadstoffemissionen in den Wasserkreislauf, vor allem von bisher nicht in der Abwasserverordnung geregelten Stoffen, auch unter Einsatz neuer Methoden wie der Non Target Analytik (NTA) Aufbau von agilen Prüfabläufen zur Risikobewertung neuer Stoffe durch Vernetzung mit externen Experten/-innen, vor allem mit dem Kompetenzzentrum Spurenstoffe des Bundes Entwicklung eines Verfahrens, das den Austausch von Informationen zu identifizierten ungeregelten Schadstoffen, deren Risikobewertung bis hin zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (BWB, SenMVKU, Bezirke, Betriebe usw.) umfasst. Verbesserung von Gewässerschutz und Grundwasserneubildung durch eine dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers. Neuausrichtung des Umgangs mit Regenwasser – weg von der Regenwasserableitung, hin zu einer Bewirtschaftung des Regenwassers vor Ort, bei Neubauvorhaben und im Bestand. Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, wie Gründächer, begrünte Fassaden, Versickerungsmulden und urbane Feuchtgebiete weisen eine Vielzahl positiver Effekte auf. Neben der stofflichen und hydraulischen Entlastung der Gewässer puffern sie Starkregenereignisse ab, verbessern die Wasserversorgung der urbanen Vegetation und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Klimafolgenanpassung. Zudem tragen sie zur Erhöhung der Grundwasserneubildung bei und stützen den lokalen Wasserhaushalt, was Kleingewässern, der Vegetation und der Speisung der Fließgewässer in Niedrigwassersituationen zu Gute kommt. Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung tragen je nach Ausgestaltung auch maßgeblich zur Erhöhung der Biodiversität bei Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem durch Rückhalt und Reinigung von Regenwasser. Im Rahmen des Gütebauprogramms Trennsystem sollen vor allem zentrale und semizentrale Maßnahmen zum Rückhalt und zur Reinigung von gesammeltem Regenwasser vor Einleitung in die Gewässer umgesetzt werden. Aufgrund des umfangreichen Handlungsbedarfs zur Reduzierung der Gewässerbelastungen aus dem Berliner Trennsystem ist eine Priorisierung erforderlich. Diese erfolgt zum einen immissionsorientiert über eine Priorisierung der Gewässer und zum anderen emissionsorientiert über die Identifikation von Hauptbelastungsquellen. Um geeignete Flächen für zentrale oder semizentrale Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen zu sichern, wird parallel eine Flächenpotenzialkarte erstellt. Nicht an allen Gewässern mit behandlungsbedürftigen Einleitungen sind geeignete Flächen verfügbar. Hier, aber auch in Ergänzung zu zentralen Maßnahmen, müssen die Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Im Rahmen des vorgezogenen Bauprogramms werden an Gewässern mit großem Handlungserfordernis und vorhandenen Flächen bereits einzelne Anlagen bis zur Umsetzungsreife geplant.
Der Vorhabensträger plant bei Hörgenbach, Markt Markt Indersdorf, eine Bewässerungsanlage für die Frostberegnung von Christbaumkulturen und untergeordnet auch zur Bewässerung v. a. junger Pflanzen während trockener Phasen im Frühjahr und Sommer. Das Vorhaben umfasst: - Wassergewinnung (Sickerwasser, Uferfiltrat, ersatzweise Flusswasser aus der Glonn) - Speicherbecken (Bewässerungsteich) - Wasserleitungsnetz (Zuleitung zum Speicherbecken, Verteiler) - Christbaumkulturen Die Wassergewinnung soll südlich von Hörgenbach am Rand der Talaue der Glonn auf dem Grundstück Fl.-Nr. 319, Gemarkung Hirtlbach, Markt Markt Indersdorf, erfolgen. Das Speicherbecken ist auf einer Anhöhe (Fl.-Nr. 89, Gemarkung Hirtlbach, Markt Markt Indersdorf) östlich von Hörgenbach geplant. Die Bewässerungsflächen (Christbaumkulturen auf Fl.-Nr. 84, 89, 114, 119, 122, Gemarkung Hirtlbach, Markt Markt Indersdorf) befinden sich nördlich und östlich von Hörgenbach. Die Wassergewinnung soll gem. wasserrechtlichem Antrag vom 26.01.2021 nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt München in 3 Stufen erfolgen: 1. Sammlung von Drainagewasser 2. Förderung aus einem Flach- / Uferfiltratbrunnen nahe des Glonnufers 3. Ergänzende Verwendung von Flusswasser aus der Glonn, Entnahme nur bei Hochwasser (= oberhalb des Mittelwasserstandes) (Ausgleich eines Defizits zu 1. und 2.) Das geplante Wasserspeicherbecken auf Fl.-Nr. 89, Gemarkung Hirtlbach, Markt Markt Indersdorf, umfasst ein Füllvolumen von ca. 36.000 m³ (Bruttovolumen inkl. 50 cm Freibord: ca. 40.000 m³). Durch das Becken wird eine Fläche von insg. 16.274 m² überbaut.
Die Oleon GmbH, Industriestraße 10 in 46446 Emmerich am Rhein beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 16, Flurstück 154 aus vier Vertikalfilterbrunnen Grundwasser und Uferfiltrat bis zu einem Volumen von jährlich bis zu 1.051.000 m³ zu entnehmen, um es innerhalb der oleochemischen Anlage als Kühlwasser zur Durchlaufkühlung zu verwenden. Durch die Entnahme von kühlerem und qualitativ höherwertigem Grundwasser und Uferfiltrat soll die Entnahme von Hafenwasser, das bisher zur Kühlung verwendet wird, substituiert werden. Das Kühlwasser wird weiterhin gemäß der gültigen Erlaubnis über ein Sicherheitsbecken in den Rhein eingeleitet.
Die Wasserläufe Spree und Dahme sowie der Britzer Zweigkanal und der Teltowkanal umrahmen das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal. Im Jahre 1901 wurde das Wasserwerk mit 26 Förderbrunnen und zwei Heberleitungen schrittweise in Betrieb genommen. In den 1970er Jahren förderten mehr als 100 Rohwasserbrunnen. Für das Wasserwerk wurde ein Grundwasservorrat (Q365) von 65.000 m³ pro Tag bilanziert. Diese Wassermenge ist ausreichend, um über 300.000 Einwohner Berlins mit Trinkwasser zu versorgen. Auf Grund des sinkenden Wasserbedarfs verringerte sich die Grundwasserförderung der Wasserwerksgalerien in den Nachwendejahren deutlich. 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Trinkwassergewinnung ist gegenwärtig nicht vorhersehbar, wird jedoch mittel- bis langfristig angestrebt. Bis zum Wasserwerksneubau, einschließlich der technischen Infrastruktur (Brunnen, Leitungen), erfolgt die Grundwasserförderung unter der Zielsetzung der Altlastensanierung und der Gewährleistung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Dabei werden bis zu 25.000 m³ Grundwasser pro Tag durch derzeit 19 eigenbewirtschaftete Förderbrunnen der Fördergalerien „Neue Königsheide“ (FG NKH) und „Teltowkanal“ (FG TK) sowie sieben Abwehrbrunnen der Abwehrbrunnengalerien „Neue Königsheide Nord“ (NKHN) und „Alte Königsheide Süd“ (AKHS) gefördert und das gereinigte Wasser in die Vorflut abgeleitet (Stand 2023). Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz und die „Grundwassersteuerungsverordnung” des Landes Berlin. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) aus Altlastengrundstücken sowie Pflanzenschutzmitteln aus dem Uferfiltrat des Teltowkanals eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Erstmals wurde 1991 im Reinwasser des Wasserwerks eine erhebliche Verunreinigung mit LCKW festgestellt. Der Schadstofftransfer aus nördlicher Richtung zur FG NKH erfolgt ausgehend von einem Standort ehemaliger Farbenproduktion sowie einem Standort zur Herstellung technischer Gase, dem sog. Teilsanierungsgebiet 4 (TSG 4). Der nördliche Zustrom zur FG NKH wird durch die Barrierewirkung der Abwehrbrunnen der Grundwasserreinigungsanlage 3 (GWRA 3) in der Abwehrbrunnengalerie NKHN verhindert. Die Belastungen erstrecken sich ausgehend von den Quellgrundstücken auf dem Transferpfad zur Abwehrbrunnengalerie NKHN im Hauptgrundwasserleiter über eine Mächtigkeit von bis zu 40 m. Quelle für die Schadstofffahne zum nördlichen Teil der Galerie „Alte Königsheide“ (AKH) sind primär Betriebe der metallverarbeitenden Industrie. Nutzungstypisch gelangten LCKW ins Grundwasser und strömten den Förderbrunnen der GWRA 2 lateral zu. Der östliche Anstrom zum Wasserwerk Johannisthal bzw. Abwehrbrunnengalerie AKHS ist ebenfalls durch das Auftreten chlorierter Lösemittelverbindungen im Grundwasserleiter geprägt. Verantwortlich für die LCKW-Einträge sind drei Hauptemittenten: ein Bahnreparaturwerk, ein ehemaliger Standort des Motoren- und Kühlaggregatebaus sowie ein früherer Standort zur Herstellung medizinischer Geräte. Das östliche Transfer- bzw. Teilsanierungsgebiet 7 (TSG 7) weist das mit Abstand höchste Schadstoffpotential auf. Das in der horizontalen Ausdehnung deutlich größere kontaminierte Transfergebiet weist in Wasserwerksnähe fast ausschließlich die biotischen Abbauprodukte cis-1,2-Dichlorethen und Vinylchlorid (VC) auf. Zur Sicherung des Wasserwerksstandortes in der NKHS wird die GWRA 1 betrieben. Der Teltowkanal ist hydraulisch an den genutzten Aquifer des Wasserwerks angebunden. Im Sediment lagernde Organochlorpestizide und ihre Metabolite wurden sukzessive mit dem Uferfiltrat in Richtung der FG TK transportiert. Zur Unterbindung des Zustroms wird dazu im Südwesten der FG NKH die FG TK mit drei Förderbrunnen bewirtschaftet. Westlich des Wasserwerkes, ca. 300 m südlich des Zusammenflusses von Teltowkanal und Britzer Zweigkanal befindet sich ein LCKW-Schaden (Bodenfilter, BAB 113), der sich jedoch nur mit geringen Konzentrationen an VC dem Transfergebiet des Wasserwerkes mitteilt. Eine weitere hydraulische Sicherungsmaßnahme befindet sich südöstlich des Wasserwerkes auf dem Gebiet des Bezirkes Neukölln, Bereich Kanalstraße/Teltowkanal. Hier werden organische Schadstoffkomponenten der teerverarbeitenden Industrie und LCKW/BTEX-Verbindungen gefasst und in einer Grundwasserreinigungsanlage gereinigt. Seit 1993 werden am Standort seitens der für die Umwelt zuständigen Senatsverwaltung Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgeführt mit dem Ziel der Minimierung der Schadstoffpotentiale, die sich im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal befinden. 1991 stellte die Galerie „Alte Königsheide“ (ca. 30 Förderbrunnen) die Rohwasserförderung zur Trinkwassergewinnung ein. Abwehrbrunnen wurden daraufhin in der AKHS errichtet und fördern seit 1993 das kontaminierte Grundwasser, das in der GWRA 1 über zwei Stripkolonnen gereinigt wird. Die Prozessluft wird über Luftaktivkohlefilter und seit 2006 nach der 1. Füllkörperkolonne aufgrund hoher Gehalte an VC durch eine zusätzliche Stufe gereinigt: zunächst bis 2018 über eine katalytische Oxidation und seit Ende 2018 durch eine UV-Oxidationsanlage. Die Reinigungszielwerte des Wassers konnten stets eingehalten werden. Das Förderregime wurde im Laufe der Jahre mehrfach dem Schadstoffanstrom angepasst. Die maximale Durchsatzleistung der GWRA 1 betrug zu Beginn der Grundwassersanierungsmaßnahme ca. 250 m³/h. Seit dem 4. Quartal 2018 fördern die insgesamt vier Abwehrbrunnen rd. 145 m³/h Grundwasser. Die Quellensanierung und die Grundstückssicherung im östlichen Wasserwerksanstrom erfolgte bzw. erfolgt durch den Betrieb von sechs Grundwasser- und sieben Bodenluftreinigungsanlagen auf den drei Eintragsgrundstücken. Seit Dezember 2008 wird zusätzlich im Transferbereich des Bahnbetriebswerkes in Richtung des Wasserwerkes eine weitere GWRA betrieben. Im Zuge halbjährlicher Grundwassermodellierungen werden dabei durch den Modellierer auch regelmäßig Vorschläge zur Anpassung der Betriebsweise der noch bestehenden GWRA erarbeitet. Da sich die Fahnengeometrie seit Beginn der hydraulischen Maßnahmen verändert hat, wurde nunmehr eine Optimierung der Brunnenstandorte im Transferbereich vorgeschlagen. In 2022 wurden in diesem Zusammenhang weitere fünf Sanierungsbrunnen sowie eine neue GWRA errichtet, welche sich seit Mai 2023 in Betrieb befinden. Dies wird als zielführende Maßnahme zur weiteren Reduzierung der auf das Wasserwerk Johannisthal zuströmenden LCKW-Fracht erachtet. Die Betreiberpflichten obliegen seit 01/2009 der Deutschen Bahn AG als einer der Hauptschadensverursacher mit einem Eigenanteil der Kosten von 95 % für die Gefahrenabwehrmaßnahmen. Seit dem Jahr 2014 finanziert die DB AG zu 100% die Kosten für Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Nach erfolgreicher Reinigung des nördlichen Wasserwerksanstroms der Galerie „Alte Königsheide Nord“ im Zeitraum 1995 bis 1999 und der Teildekontamination der Eintragsherde konnte die GWRA 2 im Jahre 2000 zum Schutz der nördlichen FG TK umgesetzt werden. Hierzu wurden zwei neue Abwehrbrunnen errichtet und an die Anlage angeschlossen. Aufgrund der sich reduzierenden Schadstoffsituation reinigte die GWRA 2 bis 2013 noch ca. 80 m3/h Grundwasser und wurde dann im Januar 2014 vollständig außer Betrieb genommen. Der nördliche Abschnitt der FG NKH wird seit 1995 durch die GWRA 3 gesichert. Die GWRA 3 bestand aus Reinigungsstufen zur Reinigung von Cyaniden, LCKW und Arsen und hat einen Durchsatz von max. 200 m³/h. Auf Grund einer veränderten Schadstoffzusammensetzung im Zulauf der GWRA 3 wurde die Verfahrenstechnik der GWRA 3 optimiert und wird seit 2012 nur noch mit einer Reinigungsstufe (drei parallel geschaltete Sandfilter mit Belüftung) betrieben. Derzeit fördern drei Abwehrbrunnen in der NKHN insgesamt rd. 140 m³/h kontaminiertes Grundwasser. Die Abwehrbrunnen müssen dabei aufgrund von Brunnenalterungsprozessen (Verockerung) und sinkenden Ergiebigkeiten in ca. dreijährlichem Turnus regeneriert bzw. in unregelmäßigen Abständen ersetzt werden. Die letzte Neuerrichtung eines Ersatzbrunnens erfolgte in 2022. Zusätzlich zur Fassung der Schadstofffahne in Richtung Wasserwerk Johannisthal erfolgt die Quellensanierung sowie Grundstückssicherung im nördlichen Wasserwerksanstrom. Dabei wird das Grundwasser aus zurzeit 21 aktiven Sanierungsbrunnen in einer GWRA gereinigt. In den Jahren 2019-2022 erfolgte eine Optimierung der hydraulischen Sicherung im 1. und 2. Grundwasserleiter. Als Planungsgrundlage für die Gesamtsicherung des Wasserwerkes Johannisthal wurde in den Jahren 1993/94 der Aufbau eines ortdiskreten dreidimensionalen Mengen- / Beschaffenheitssimulationsmodells gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben beschlossen. Dieses Modell wurde kontinuierlich aktualisiert und die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen angepasst. Im Zeitraum von 1994 bis 2002/2004 wurde als unterstützende Maßnahme das gereinigte Grundwasser aus den drei GWRA auf einer Fläche von 25.000 m² in der Königsheide reinfiltriert. Die Reinfiltration war integraler Bestandteil des umfassenden hydraulischen Sicherungskonzeptes des Wasserwerkes. Seit dem Jahr 2010 werden die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zusätzlich durch ein Stofftransportmodell kontrolliert und ggf. modifiziert. Die Schadstoffverteilung im Einzugsgebiet wird mittels halbjährlicher Monitoringkampagnen auf Basis eines engmaschigen Messstellennetzes überwacht. In Verbindung mit der Herausnahme des Wasserwerkes aus der Trinkwasserversorgung waren Optimierungen der bestehenden Sicherungsstrategie erforderlich. Diese beinhaltete die Beendigung der Infiltration des Reinwassers der GWRA 1 und 3 in den Versickerungsbecken, um die Fließgeschwindigkeiten im Anstrom weiter zu erhöhen. Zudem wurde die Lage der Abwehrbrunnen im Bereich des nördlichen Anstroms der FG NKH durch neuerrichtete Sicherungsbrunnen optimiert und das Förderregime der Abwehrbrunnen angepasst. Zur weiteren Entlastung der Schadstoffsituation durch LCKW im westlichen Einzugsgebiet des Wasserwerkes wird seit 2010 eine weitere GWRA im Bereich der Bundesautobahn BAB 113 (Bodenfilter) mit einem Durchsatz von ca. 20 m3/h betrieben. Über vier aktiven Entnahmebrunnen und fünf Infiltrationsbrunnen mit kombinierter Einleitung in eine Rigole bzw. in den Teltowkanal wird das hydraulische Sanierungskonzept umgesetzt. Die GWRA im Bereich der Kanalstraße wird seit 2013 zum Schutz des Teltowkanalwassers und des Wasswerks Johannisthal betrieben. Im Sicherungszeitraum 1993 bis 2023 reinigten die Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk bisher ca. 140 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser. Dabei konnten ca. 7.200 kg LCKW, 750 kg Cyanide und 372 kg Arsen entfernt werden (Stand 04/2023). Die Weiterführung der Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserressourcen ist weiterhin notwendig. Das Schadstoffpotential im Sediment des Teltowkanals konnte durch eine Entschlammung in den Jahren 1993 bis 1999 dauerhaft um > 99% reduziert werden. Es wurden etwa 150.000 m³ pestizidhaltiger Schlamm entsorgt. Seitdem dienen gezielte Pestiziduntersuchungen des Teltowkanalwassers und des Uferfiltrates bis hin zu den Förderbrunnen der FG TK einerseits der Erfolgskontrolle der Entschlammung und zur Bewertung des Restpotentials, anderseits der Erarbeitung von Prognosen durch ein Stofftransportmodell zum Schadstoffabbau und Stoffausbreitung im Grundwasserleiter. Auch Forschungsvorhaben mit universitären Einrichtungen zum biotischen Schadstoffabbau dieser Stoffverbindungen wurden durchgeführt. Für die Sicherungsmaßnahmen direkt am Wasserwerk Johannisthal wurden im Zeitraum von 1994 bis 2022 ca. 15,60 Mio. € aufgewendet. Hinzu kamen Kosten in Höhe von 11,2 Mio. € für die Beseitigung kontaminierter Gewässersedimente im Teltowkanal. Pro Jahr werden gegenwärtig für die Sicherungsmaßnahmen am Wasserwerk (u.a. Betrieb der GWRA 3 und Sicherungsbrunnen, Brunnenregenerierungsarbeiten, Ingenieur- und Analytikleistungen) etwa 280.000 € veranschlagt (Stand 2023). Zur Gewährleistung der Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden von 2014 bis 2017 jährlich rd. fünf neue Brunnen als Ersatz der Altbrunnen der FG NKH errichtet. Die Errichtung der Ersatzbrunnen war notwendig, da die Ergiebigkeit der Altbrunnen deutlich sank. Für die erfolgreiche Fahnensanierung durch die Grundwasserreinigungsanlagen sowie die Minimierung der Schadstoffpotentiale im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal ist es notwendig, die Förderbrunnen der FG NKH entsprechend der modellierten Förderraten zu betreiben. Für den Neubau der insgesamt 14 Ersatzbrunnen der FG NKH und eines neuen Abwehrbrunnens im Bereich der GWRA 3 wurden insgesamt ca. 1,1 Mio. € (Brutto) finanziert. Für den Ersatzneubau von zwei weiteren Abwehrbrunnen der GWRA 3 in 2019/2020 sowie 2021/2022 wurden rd. 350.000 € aufgewendet. Die Altbrunnen wurden rückgebaut. Zur Aufrechterhaltung der Förderleistung der FG NKH (vertraglich vereinbarte Soll-Förderung: 20.000 m³/d) sind kurz- bis mittelfristig weitere Maßnahmen (Reaktivierung von Altbrunnen, Regenerierungen und Brunnenersatzbaumaßnahmen) im Bereich der FG NKH notwendig. Die gegenwärtige Funktion des Wasserwerks Johannisthal und seiner Fördergalerien ist die Gewährleistung der Altlastensanierung und damit einhergehend die Einhaltung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Weiterhin weist das Wasserversorgungskonzept 2040 bzw. der in Bearbeitung befindliche Masterplan Wasser für Berlin und das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland das Wasserwerk Johannisthal als Standort der Trinkwasserversorgung aus. Das Wasserversorgungskonzept wurde vom Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) im Jahr 2008 einvernehmlich verabschiedet. Der Betrieb und die Laufzeit der Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk sind abhängig vom Sanierungs- und Sicherungserfolg auf den Einzelgrundstücken und in den großflächigen Transfergebieten. Perspektivisch ist in Verbindung mit der „wachsenden Stadt“ wie auch durch den starken Bevölkerungszuwachs im nahen Berliner Umland und dem damit einhergehenden steigenden Wasserbedarf die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserproduktion am Standort des Wasserwerks Johannisthal mit einer Fördermenge von 3 – 10 Mio. m³/a vorgesehen.
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