Bei der Errichtung bzw. Verstärkung von Dünen zum Zwecke des Sturmflutschutzes können beengte Platzverhältnisse dazu führen, dass Küstenschutzdünen nicht ihrem Sollquerschnitt entsprechend ausgebildet werden können. Für den Fall des drohenden vollständigen Abtrags der Düne im Sturmflutfall muss eine Zusatzkonstruktion die Funktion des Sicherheitsteils der Düne als letzte Barriere gegen Durchbruch übernehmen (vgl. "Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern", Themenheft 3-3/2013 Landesküstenschutzdünen Mecklenburg- Vorpommerns").