Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Bauwerke an Gewässern, abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Unter Entwicklungsstrecken werden Bachabschnitte verstanden, in denen das Gewässer ohne größeren technischen Aufwand mit Hilfe unterstützender Maßnahmen im Rahmen der Gewässerpflege einen naturnahen Zustand erreichen kann. Begradigte Bachabschnitte ohne Ausbau, Bachbereiche mit weitgehend zerstörtem Ausbau oder Gewässerstrecken mit lockeren Uferbefestigungen und unverbauter Sohle zählen zu dieser Kategorie. Das Landschaftsprogramm liefert diesbezüglich Darstellungen aus überörtlicher Sicht des Naturschutzes. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Unter Entwicklungsstrecken werden Bachabschnitte verstanden, in denen das Gewässer ohne größeren technischen Aufwand mit Hilfe unterstützender Maßnahmen im Rahmen der Gewässerpflege einen naturnahen Zustand erreichen kann. Begradigte Bachabschnitte ohne Ausbau, Bachbereiche mit weitgehend zerstörtem Ausbau oder Gewässerstrecken mit lockeren Uferbefestigungen und unverbauter Sohle zählen zu dieser Kategorie. Das Landschaftsprogramm liefert diesbezüglich Darstellungen aus überörtlicher Sicht des Naturschutzes. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Eine künstliche Struktur, die in unveränderbarer Position mit einem an ein Gewässer grenzenden Stück Land verbunden ist.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Unter Entwicklungsstrecken werden Bachabschnitte verstanden, in denen das Gewässer ohne größeren technischen Aufwand mit Hilfe unterstützender Maßnahmen im Rahmen der Gewässerpflege einen naturnahen Zustand erreichen kann. Begradigte Bachabschnitte ohne Ausbau, Bachbereiche mit weitgehend zerstörtem Ausbau oder Gewässerstrecken mit lockeren Uferbefestigungen und unverbauter Sohle zählen zu dieser Kategorie. Das Landschaftsprogramm liefert diesbezüglich Darstellungen aus überörtlicher Sicht des Naturschutzes. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5. (Stand Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Im Bereich der Maßnahme, soll der Inninger Bach durchgängig und mäandrierend gestaltet werden. Stellenweise wird das Ufer verbreitert und abgeflacht. Insgesamt wird durch die neue Linienführung der Fließweg in dem geplanten Bereich um 4% verlängert, was dazu führt, dass die Fließgeschwindigkeit sich verlangsamt und Erosionsprozesse eingedämmt werden. In zwei Abschnitten wird das Bachbett verbreitert. In der nördlichen Verbreiterung bei Fkm. 2,00 wird eine Kiesinsel angelegt. Des Weiteren wird ein Niedrigwassergerinne erstellt. Im Bereich der Gärtnerei, kann durch die Laufverschwenkung der Inninger Bach von der Ufermauer abgerückt werden. Vor die Ufermauer werden Wasserbausteine gesetzt. Im Bereichen mit mehr Flächenverfügbarkeit werden die Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Die vorhandenen Ufersicherungen bleiben als schlafende Sicherungen erhalten. In dem Inninger Bach befinden sich mehrere Sohlschwellen und zwei Abstürze die das Bachbett stabilisieren. Diese Schwellen und Abstürze werden im Zuge der Renaturierung durchgängig gestaltet. Der Absturz bei Fkm 2,1 wird als 8 m lange Sohlgleite mit einem Wanderkorridor erstellt. Der Absturz bei Fkm 2,4 wird als 26,00 m langes Raugerinne mit Beckenpassstruktur erstellt.
Um eine dynamische Flusslandschaft zu erhalten, ist vorgesehen, aus einer bestehenden ca. 300 m langen und ca. 30 bis 50 m breiten Halbinsel durch einen Durchstich eine Insel zu schaffen und somit auch das Altwasser wieder anzubinden. Des Weiteren wird durch die Auflösung der flussseitigen Uferbefestigung entlang des Durchstichs natürliche Erosion gefördert und somit Morphologieveränderung provoziert. Durch das Einbringen von Totholz (teilw. bereits platziert) und Wasserbausteinen (sofern rückzubauende Ufersicherung vorhanden ist) soll sich eine Strömungs- und Tiefenvarianz einstellen. Projektziel ist die Schaffung neuer bzw. vielfältigerer Lebensräume im Stauraum Ingolstadt durch den Erhalt dynamischer Flusslandschaften. Die Strukturmaßnahme soll durch einen Durchstich der bestehenden Halbinsel auf einer Länge von ca. 50 m bei Fluss-km 2463,2 erfolgen. Die Strömung soll in Richtung Altarm geleitet werden. Es handelt sich um eine oberstromige Anbindung eines Altwasserarmes.
Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreiten-de Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorland-kante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deck-werk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionen-lahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, erforderliche Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 17.04.2025 (einschließlich) Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UVPG) und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei • der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste, • der Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven oder • dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg, einreichen bzw. erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts-behelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein-zulegen. Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Auslegung sowie der Antrag mit den Planunterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum gem. § 27a Abs. 1 VwVfG zusätzlich im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext kann ebenfalls auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Aktuelle Zulassungsverfahren“ eingesehen werden. Außerdem wird der Bekanntmachungstext zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Wurster Nordseeküste unter www.gwnk.de und der Internetseite der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de veröffentlicht.
Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.
Origin | Count |
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Bund | 190 |
Land | 182 |
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Förderprogramm | 149 |
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