Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.
Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.
Der Datenbestand weist die Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg aus.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Kurzbeschreibung: Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Mögglingen (B29). Weitere Beschreibung: Eine besondere Aufgabe der Flurneuordnung ist es, die benötigten Flächen für den Bau der Ortsumfahrung Bundesstraße B29 Mögglingen, des vierspurigen Ausbaus der B29 Essingen - Aalen und der Westtangente Mögglingen bereitzustellen, den Landverlust wegen dieser Baumaßnahmen auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen, die Durchschneidungsschäden dieser Baumaßnahmen zu minimieren sowie agrarstrukturelle und damit agrarökonomische Verbesserungen zu schaffen. Die landwirtschaftlichen Grundstücke sollen neu eingeteilt und zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt werden, so dass zweckmäßige Wirtschaftseinheiten entstehen. Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft soll ein den heutigen Anforderungen genügendes Wegenetz geschaffen werden, das auch die Problemflächen ausreichend erschließt. Ordnung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse. Es sollen die natürlichen Wasserläufe mit ihrer Uferbepflanzung erhalten und Schutzstreifen ausgewiesen werden. Geplant ist die Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das Landschaftsbild soll erhalten bleiben, geschützt und in den ausgeräumten Bereichen durch Biotopvernetzungsmaßnahmen ergänzt werden. Auch die Erhaltung und Sicherung der Streuobstbestände und anderer Landschaftselemente sind anzustreben. Maßnahmen und Kennzeichnung für den Limes und dessen Verlauf in Feld und Wald sind anzustreben.
Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)
Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (pdf-Datei 2,2 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 2,5 MB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
Entsprechend § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umfasst die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers „seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung“. Dazu gehören: die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen, die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Zuständig für die Unterhaltung der Gewässer in Sachsen-Anhalt ist für die Bundeswasserstraßen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost mit den nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämtern; für Gewässer erster Ordnung das Land Sachsen-Anhalt (§ 53 WG LSA), diese Aufgabe wird durch die Flussbereiche des LHW wahrgenommen; für Gewässer zweiter Ordnung die Unterhaltungsverbände (§ 54 WG LSA), Verbandsgebiet ist das in der Anlage 2 WG LSA jeweils festgelegte Niederschlagsgebiet.
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