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Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Der Datenbestand weist die Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg aus. Er resultiert aus einer Erhebung der Strukturgüte im Übersichtsverfahren aus dem Jahr 2007. Aktuellere Daten können per mail über W14@lfu.brandenburg.de angefragt werden. Der Datenbestand weist die Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg aus. Er resultiert aus einer Erhebung der Strukturgüte im Übersichtsverfahren aus dem Jahr 2007. Aktuellere Daten können per mail über W14@lfu.brandenburg.de angefragt werden. Der Datenbestand weist die Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg aus. Er resultiert aus einer Erhebung der Strukturgüte im Übersichtsverfahren aus dem Jahr 2007. Aktuellere Daten können per mail über W14@lfu.brandenburg.de angefragt werden.
Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen. (Stand: Juni 2009)
Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
Aufeinander folgende Untersuchungen von Kuehlwassereinleitungen in Fliessgewaesser sind in der Bundesrepublik Deutschland im Freiland bisher nur in wenigen Faellen durchgefuehrt worden. Sie kamen zu z.T widerspruechlichen Ergebnissen. An der Schwalm, einem organisch maessig belasteten Mittelgebirgsfluss in Nordhessen, sollen weitere Erkenntnisse zur Waermebelastung von Fliessgewaessern gewonnen werden. Pilotstudie 1978/79: An 9 ueber die gesamte Flusslaenge verteilten Probestellen wurden physikalische und chemische Messgroessen, Plankton, Aufwuchs, Uferbewuchs, hoehere Wasserpflanzen und Makroinvertebraten erfasst. Besonderer Aspekt waren komunale Abwaesser und Waermeinleitungen. Hauptstudie I 1980 bis 1982: Kleinraeumig an 5 Probestellen im Unterlauf der Schwalm wurden physikalische und chemische Parameter, Bakterien, hoehere Wasserpflanzen und Makroinvertebraten bearbeitet. Besonderer Aspekt war der Einfluss von Kuehlwasser aus dem Braunkohlekraftwerk Borken. Hauptstudie II 1986 bis 1988: Erfassung von physikalischen und chemischen Daten, Makrozoobenthos, Emergenz (Produktionsoekologie) unter besonderer Beruecksichtigung von Kuehlwassereinleitungen im Unterlauf der Schwalm.
Das Wasserfahrzeug als Messgeräteplattform besteht aus einem durch zwei Motoren angetriebenen Katamaran. Das Sensorpaket beinhaltet Messtechnik zur gleichzeitigen Erfassung der Gewässergüte (Multiparametersonde), der Gewässertopografie (Vertikal-Echolot, Seitensichtsonar) sowie hochaufgelöster Strömungsverhältnisse im Fließquerschnitt (9-strahlige Akustik-Doppler-Sonde). Weiter ist ein LiDAR-Sensor zur Erfassung und Kartierung der Ufervegetation bzw. Bebauung an und in Gewässerrandstreifen vorgesehen. Für eine georeferenzierte Datenerfassung soll die Messgeräteplattform mit einem GNSS-Empfänger (RTK-Genauigkeit) ausgestattet werden und ergänzend eine Zielmarke erhalten, sodass ein Tracking über Kopter und Vermessungsdrohnen (UAVs) ermöglicht wird. Mit den Messgeräten sollen Forschungsfragen in den Handlungsfeldern „Digitalisierung der Wasserwirtschaft“, „Resilienz gegenüber Hoch- und Niedrigwasserereignissen“ und „Neue Verfahren zur Datenerhebung in der Wasserwirtschaft“ beantwortet werden. Grundlegend wird mit dem Großgerät die Aufnahme von Messdaten angestrebt, die möglichst viele gewässerbezogene Parameter enthalten. So soll eine Datenbasis geschaffen werden, welche die Grundlage für die Beantwortung der folgenden Forschungsfragen darstellt: - Inwiefern sind datengetriebene Modelle in der Lage, strukturelle Veränderungen im Gewässer abzubilden und diese auf Wasserstand-Abfluss-Beziehungen zu übertragen bzw. ebendiese zu aktualisieren? - Lassen sich räumliche und raumzeitliche (Auto-) Korrelationen von Niederschlag- und Abflussdaten mittels maschineller Lernverfahren (ML) (insbesondere Long Short-Term Memory-Methoden) modellieren und welchen Einfluss haben Menge und Qualität der Eingangsdaten auf die Genauigkeit der Systemantwort „Abfluss“? - Wann und wo finden Sedimentationsprozesse in Speichersystemen (z. B. Talsperren) statt und können diese durch gezielte Bewirtschaftungspläne verhindert werden? - Welche Auswirkungen hat die Volumenänderung auf die Bewirtschaftung von Speichersystemen und die Bereitstellung bzw. Aufrechterhaltung der Wasserversorgung?
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung.
Das NSG “Eiskeller und Spandauer Luchwald” ist Teil des großen Havelländisches Luchs. Luch bedeutet vermoorte Niederung. Als Kohlenstoffspeicher kommt Mooren eine besondere klimatische Bedeutung zu. Das NSG beherbergt vielfältige Lebensräume. Die Feucht- und Magerwiesen, Erlen- Eschen-, Moor- und Eichenwälder sind Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Nicht wenige sind europaweit geschützt, wie zum Beispiel Biber, Fischotter, Kammmolch, Kranich, Eisvogel und Mittelspecht. Den westlichen Zipfel des Gebietes bildet der Eiskeller artenreiche Wiesen und Pferdekoppeln. Er gilt im Winter als der kälteste Ort Berlins, im Sommer kann es dagegen heißer als in der Umgebung werden. Südöstlich schließt sich das Waldgebiet Große Kienhorst an. Der Spandauer Luchwald im Jagen 69 und 70 ist eine Besonderheit. Besonders im Frühjahr zeigt sich der Eichen-Hainbuchenwald mit Flatter-Ulmen und Eschen mit üppiger blütenreicher Krautschicht aus Busch-Windröschen, Nickendem Perlgras, Einbeere, Wald-Ziest, Großem Hexenkraut, Goldschopf-Hahnenfuß und Breitblättrigem Stendelwurz. Viele Vogelarten sind im Luchwald heimisch, wie Hohltaube, Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht, Pirol und Zwergschnäpper. Bis in den Frühsommer ist die charakteristische Stimme der hier brütenden Waldschnepfe in der Morgen- und Abenddämmerung zu hören, wenn die im Flug balzenden Schnepfenmännchen langsam entlang der Waldsäume die Weibchen verfolgen. An den Luchwald schließen sich im Norden Wiesen an. Vorherrschend sind es Frischwiesen mit eingestreuten Kalk- und Sandmagerraseninseln. Sie gehen bei zunehmender Feuchte in wechselfeuchte Pfeifengraswiesen über. Wendehals, Braunkelchen, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Heidelerche und Sumpfrohrsänger brüten hier. Im Übergangsbereich von Luchwald und Wiesen hat sich eine artenreiche Lebensgemeinschaft aus seltenen Pflanzen- und Tierarten angesiedelt. Dazu gehören tagaktive Schmetterlinge wie Eisvogel, Schwalbenschwanz, Heufalter, Kaisermantel und Blutströpfchen. Ein guter Standort für die Vogelbeobachtung ist der Laßzinssee, eine ehemalige Kiesgrube. Er wird u.a. von verschiedenen Entenarten bevölkert. Rohrammer, Drossel- und Teichrohrsänger verstecken sich in der Ufervegetation. Die im Umfeld brütenden Greifvögel lassen sich hier ebenso sehen wie eine Vielzahl der im Wald und auf den Wiesen lebenden Singvögel. Das NSG besteht aus mehreren Teilflächen und befindet sich an der nördlichen Stadtgrenze. Es wird über eine längere Strecke vom Berliner Mauerweg und dem Spandauer Weg begleitet, weshalb sich eine Erkundung des NSG z.B. bei einer Fahrradtour anbietet. Es ist aber auch direkt von der Schönwalder Allee aus erreichbar. Der Eiskeller hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, lange Zeit war er eine Exklave West-Berlins und konnte nur von einem kleinen Personenkreis betreten werden. Durch einen Gebietsaustausch mit der DDR wurde die Grenze zugunsten West-Berlins auch im Bereich von Eiskeller arrondiert und das Waldgebiet Große Kienhorst im Südosten von Eiskeller kam zu West-Berlin. Der weiter östlich im Jagen 69/70 gelegene Luchwald ist ein artenreiches Kleinod und besonders von Frühjahr bis Frühsommer einen Besuch wert. Nördlich des Jagens 68 bietet sich am Laßzinssee die Möglichkeit, auf Aussichtsplattformen in das Vogelschutzgebiet hineinzusehen und eine Vielzahl von Vögeln zu beobachten. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Das LSG „Westfläming“ erfasst in weiten Bereichen den nordwestlichen Teil des früheren LSG „Fläming“. Es wurde gegenüber diesem entlang der Gemeindegrenze der Verwaltungsgemeinschaft Rosseltal abgetrennt. Die östlichste Grenze verläuft entlang der Straße von Stackelitz nach Medewitz, etwa ab der Kreuzung der Eisenbahnstrecke Roßlau-Wiesenburg bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Die südliche Grenze verläuft unter Aussparung der Ortslagen von der o. g. Straße nach Garitz, dann über Bärenthoren, Polenzko, Mühro, Dobritz nach Deetz. Die westliche Grenze folgt vom Deetzer Teich der Straße von Deetz nach Nedlitz. Nedlitz wird großzügig von der Grenzlinie umgangen. Von Nedlitz aus verläuft die Grenze entlang eines Weges in nordwestliche Richtung und wendet sich dann entlang der Gemeindegrenze im Norden bis zur Landesgrenze. Die Landesgrenze zu Brandenburg bildet die Nordostgrenze. Die aus dem Landschaftsschutzgebiet austretenden Bachtäler werden ebenfalls geschützt und sind als LSG „Zerbster Nuthetäler“ ausgewiesen. Das LSG erfasst Flächen der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming und des sich nördlich anschließenden Hochflämings. Der Westfläming ist eine Waldlandschaft, die durch den Wechsel von weiten Kiefernforsten mit ackerbaulich genutzten Flächen, die als Rodungsinseln die Ortlagen umgeben, aufgelockert wird. Den besonderen landschaftlichen Reiz bestimmen aber die Nuthetäler, die von Nordosten nach Südwesten die Landschaft durchziehen. Die weite Niederung östlich Deetz wird durch die im Deetzer Teich aufgestaute Nuthe bestimmt. Die Kiefernforsten sind wenig abwechslungsreich. Dort, wo flache Hügel das Relief beleben, wie beispielsweise am Weinberg nordöstlich Bärenthoren, gewinnen auch die Kiefernforsten an Reiz. Das Waldbild ändert sich im Übergang zum Hohen Fläming. Hier treten nordöstlich von Grimme und nördlich von Reuden Traubeneichen-Buchenwälder auf. Die strukturreichen Laubmischwälder bis Hainbuchenwälder werten das Landschaftsbild auf und kennzeichnen den Wechsel der Landschaftseinheiten. Bemerkenswert sind die zahlreichen Alleen aus Berg-Ahorn, Rotbuche und anderen Baumarten, die die Flämingstraßen begleiten. Zwischen Nedlitz und Reuden begleitet eine Wacholderallee und zwischen Dobritz und Reuden eine Buchenallee die Straße. Die Täler unterstreichen neben ihrer deutlichen morphologischen Gestalt ihren Charakter durch das verbreitete Auftreten von Grünland. In den letzten Jahrzehnten haben sich aber die Ackerflächen weit in die Täler vorgeschoben. Dennoch ist das Grünland prägend. Es wird durch Solitärbäume, Gehölzgruppen und Gehölzreihen gegliedert. Die Bachläufe haben, wenn sie nicht durch meliorative Eingriffe in geradlinige Wasserläufe mit Regelprofilen umgewandelt wurden, sondern mäandrieren und von Ufergehölzen begleitet werden, einen landschaftsprägenden Charakter. Im Bereich des Deetzer Teiches haben sich naturnahe Wälder erhalten. Hier kommen an den Talflanken Eichen-Hainbuchenwälder und an feuchten bis nassen Standorten Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder vor. Auf die zutreffenden Passagen im LSG-Buch auf S. 153 unter LSG „Fläming“ wird verwiesen. Aus der Zeit der deutschen Ostexpansion im 10. Jh. stammen die Reste eines Grenzwalls, der nordöstlich der Ortschaften Lindau-Dobritz-Bärenthoren verlief. Viele der damals entstandenen Dorfstellen wurden im Mittelalter wieder aufgegeben und sind nur durch die Namen der Forstorte überliefert. Ihre Spuren finden sich im Boden, so bei Golmenglin und Grimme; Waldrodung und Aufgabe der Ackernutzung sind die Ursachen, die zur Ausbildung weiter Heideflächen führten. Seit 1707 begann man staatlicherseits mit einer gezielten waldbaulichen Entwicklung. Die Verheidung konnte aber erst mit der Entwicklung der modernen Forstwirtschaft im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jh. abgelöst werden. Für das etwa 600 ha große Forstrevier Bärenthoren wurde 1926 angegeben, dass 250 ha Wald aus Erstaufforstungen von Hutungsflächen aus der Zeit von 1790 bis 1810, weitere 104 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1850 und nochmals 31 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1875 stammen. Noch im 19. Jh. wurden die Wälder streugenutzt. Dazu wurde in zeitlichen Abständen die sich sammelnde Streu mittels Harken entfernt, abtransportiert und als Einstreu in den Ställen verwendet. Im Revier Bärenthoren beispielsweise wurden 1850 insgesamt 800 Fuhren von etwa 100 ha streugenutzter Fläche geholt, so dass bei der Reviergröße alle sechs bis sieben Jahre die gesamte Fläche von Streuentblößt wurde. Diese Streunutzung ließ die Waldböden extrem an Nährstoffen verarmen. Dies förderte die Ausbreitung, ja das Massenauftreten bestimmter Pilze, z. B. des Pfifferlings, oder die Ausbreitung von Pflanzenarten, wie Flachbärlapp- oder Wintergrünarten. Erst mit Einstellung der Streunutzung konnte eine langsame Verbesserung der Waldböden erreicht werden. Durch die Aufforstungen schloss sich im 19. Jh. der Wald um die Siedlungen, so dass diese heute innerhalb von Rodungsinseln liegen, die aber ursprünglich weit ausgedehnter waren. Es bildete sich die heutige Wald-Feld-Verteilung heraus. Nach forstlichen Zielstellungen der Reinertragslehre entwickelten sich die großen schlagweisen Kiefernforsten des Flämings, wie sie im 20. Jh. die Flächen absolut dominierten. Insbesondere in den 1960er bis 1980er Jahren wurden die Wälder durch immer größere Kahlschläge und anschließende Aufforstung mit Kiefer genutzt. Laubwälder blieben nur sehr kleinflächig erhalten, insbesondere dort, wo Nässe und Moor die Bruchwälder und Eichenwälder sicherten. Anders in den niederschlagsreicheren Teilen des Hochflämings, in denen die Buchen- und Traubeneichenwälder erhalten blieben. Dennoch muss der z. T. hohe Anteil an Trauben-Eiche als nutzungsbedingt angesehen werden. Seine Ursache besteht in der Verlichtung der Wälder und in der gezielten Förderung der Trauben-Eichen. Infolge der intensiven agrarischen Nutzung kam es in den 1960er bis 1980er Jahren, insbesondere durch die Bildung von sehr großen Ackerschlägen, zur Ausräumung von Gehölzen und anderen landschaftsgliedernden Strukturen in den Offenlandschaften. Die Grünländer verarmten durch Entwässerung, Düngung und Überweidung stark an Arten. Ab den 1990er Jahren fielen zahlreiche ertragsschwache Acker- und Grünlandflächen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung heraus und verbrachten. Die Rinder- und Schafbestände waren stark rückläufig. Andererseits erfolgte eine fortgesetzte Intensivierung der weiterhin nutzbaren Flächen bis hin zurradikalen Grünlanderneuerung durch chemische Abtötung der bestehenden Narben und Neuansaat. Ende der 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre gewann der Westfläming an Bedeutung für die Wassergewinnung. Entsprechende Brunnengalerien wurden errichtet, um das qualitativ hochwertige Flämingwasser zu nutzen. In der Folge sank der Grundwasserspiegel erheblich ab, so dass grundwasserabhängige Lebensräume, welche größtenteils in Naturschutzgebieten liegen, trocken fielen und degradierten, Fließgewässer einen deutlich verringerten Abfluss aufwiesen und es infolge von ungelösten Abwasserentsorgungen zu Güteproblemen in den Restgewässern kam und in der Land- und Forstwirtschaft Ertragsdefizite auftraten sowie Wälder deutliche Schäden zeigten. Dieses Problem ist z. Z. noch nicht befriedigend gelöst und kann nur durch eine deutlich geringere Fördermenge an Wasserbehoben werden, die die Grundwasserneubildungsrate in dem niederschlagsschwachen Gebiet nicht überschreitet. Das LSG erfasst den Westen des Flämings, der seine heutige Form dem warthestadialen Inlandeis der Saalekaltzeit zu verdanken hat. Das in mehreren Phasen rückschmelzende und wieder vorrückende Gletschereis schufmehrere, z. T. ineinander verschachtelte Endmoränengenerationen. Die höchsten Bereiche des LSG liegen mit ca. 160 m ü. NN zwischen Grimme und Medewitz an den Gorrenbergen. Sie sind Teil der Reetz-Medewitz-Setzsteiger Hauptendmoräne. Auch der Weinberg nordöstlich Bärenthoren (136,5 m ü. NN) ist Überbleibsel einer Endmoränenstaffel. Die Endmoränen des Westflämings bestehen aus teils kiesigem Schmelzwassersand, Schmelzwasserkiesen und dichten Geschiebepackungen, die im heutigen Relief Hügelketten bilden. Nordöstlich Bärenthoren kam Braunkohle in einer Grube vor. Das Vorkommen belegt Stauchungen der Lockergesteine im Untergrund durch das Gletschereis. Die tieferliegenden Gebiete zwischen den Endmoränenlagen wurden überwiegend durch Schmelzwasser geformt, das von den Eisrandlagen zu den Urstromtälern floss und dabei das ältere Relief erodierte oder verschüttete. Durch die Erosionsprozesse tritt der Geschiebemergel als morphologische Erhebung zu Tage. Beispiele dafür sind der Nordwestrand der Nuthe-Niederung und der flache Höhenrücken zwischen Deetz und Reuden. Landschaftsprägend waren die weichselzeitlichen periglazialen Prozesse. Auf Dauerfrostboden entstanden auch in den sonst gut wasserdurchlässigen Sanden oberirdische Abflussbahnen, die heutigen Trockentäler. Durch Bodenfließen und Sand- bzw. Lösssand-Einwehungen bildete sich im Spätglazial eine fast geschlossene Decke aus Geschiebedecksand und Lösssand. Der Westrand des LSG ist durch die Quellen der Nuthezuflüsse gekennzeichnet. Hier bildet ein wahrscheinlich älterer Geschiebemergel einen Quellhorizont, über dem im Bereich der Wasseraustritte mächtige Quellmoore entwickelt sind. Zwischen den Quellen ist der Sand-Boden in einem breiten Streifen im Untergrund rostfleckig, d. h. vergleyt. Auf Grund des geringen Gefälles ist der Wasserabfluss in den Nuthetälern verzögert. Dadurch bildeten sich im Holozän Niedermoore. Das LSG gehört zu den Bodengroßlandschaften der sandigen Endmoränen in den Altmoränenlandschaften. Es befindet sich auf der Fläminghochfläche und erfasst im Westen die Quellbereiche der Nuthe-Zuflüsse, die eine eigene Bodenlandschaft bilden. Im LSG herrschen Sand-Böden vor. Es sind Braunerden bis Braunerde-Podsole, seltener Podsole. Die Böden sind in Substratprofilen entwickelt, die aus 0,4 bis 0,8 m mächtigem, unsortiertem Geschiebedecksand bis gut sortiertem Treibsandüber periglaziären Sanden und Kiessanden bzw. (kiesigen) Schmelzwassersanden (teilweise Bändersanden) bestehen. Die Ausprägung der Böden ist eine Folge ihrer Nutzung, des Waldbestandes und der Waldbewirtschaftung sowie der Substrate in der Deckschicht. Acker-Braunerden sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden. Sie sind durch Pflügen und Düngen verändert. Podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden sind unter Wald in Geschiebedecksand und Lösssand über Schmelzwassersand entwickelt. Braunerde-Podsole bis Podsole sind in Gebieten historischer Ackerflächen und Heidevegetation verbreitet und haben sich in Profilen aus Flugsand über Schmelzwassersand entwickelt. Die Unterschiede in der Ausbildung der Bodenprofile sind so deutlich und typisch, dass in diesem Bereich drei Bodenformen der Forstlichen Standortserkundung definiert wurden: die Nedlitzer Sand-Braunerde, die Dobritzer Sand-Braunerde und der Bärenthorener Sand-Braunpodsol. An die Geschiebelehm-Vorkommen sind vernässungsfreie (podsolige) Braunerde-Fahlerden aus Sand über Lehm, schwachstauwasserbeeinflusste lehmunterlagerte Sand-Böden, aber auch Pseudogley-Braunerden bis Parabraunerde-Pseudogleye gebunden. Die Böden weisen in der Folge ihrer Aufzählung zunehmenden Stauwassereinfluss auf. Die Nuthe-Täler haben Niederungscharakter. Hier kommen Quell- und Niedermoore sowie Humusgleye bis Anmoorgleye vor. Diese werden an den Rändern von Gleyen und Gley-Braunerden begleitet. Auf den durchlässigen Sandböden findet eine gute Grundwasserneubildung statt, die jedoch mengenmäßig durch die relativ geringen Niederschläge im Gebiet begrenzt ist. Wenn gleich die Hochlagenstandorte auch grundwasserfern sind, so befinden sich in der Tiefe mächtige und ergiebige Grundwasserleiter. Im Übergang vom Hohen Fläming zum Vorfläming treten Quellen aus und bilden in der Regel in den Tälern nach Südwesten abfließende Bäche. In den Tälern steht das Grundwasser oberflächennah an. Der Westfläming gehört zum Einzugsgebiet der Nuthen. Lindauer und Deetzer Nuthe durchfließen das LSG, die Boner Nuthe, die ihr Quellgebiet bei Stackelitz hat, tangiert das Gebiet im Süden. Hinzu kommt der Mührobach. Klimatisch stellt der Westfläming als Teil des Rosslau-Wittenberger Vorflämings und des Hochflämings ein klimatisches Übergangsgebiet vom mehr subkontinental getönten Klima des Elbetals zum mehr subatlantisch getönten Klima des Hochflämings dar. Der mittlere Jahresniederschlag liegt im Vorfläming zwischen 560 bis 580 mm und steigt im Hochfläming auf 600 mm und mehr. Die Jahresmitteltemperatur im Vorfläming von 8,5 °C und einem Julimaximum um 18 °C weist auf die regionale Klimagunst, die jedoch im Hochfläming bei einer Jahresmitteltemperatur von 8,1 °C deutlich verloren geht. Der Westfläming weist die charakteristische Folge der Pflanzengesellschaften vom Vorfläming zum Hochfläming auf, wie sie von der Potentiell Natürlichen Vegetation eingenommen wird. Die trockenen Hochflächen des Vorflämings werden je nach Nährstoffkraft des Bodens von Knäulkraut-Linden-Hainbuchenwald oder Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald eingenommen. In den Tälern treten auf Moorstandorten Walzenseggen- und Brennnessel-Erlenbruchwald sowie auf den Gleystandorten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf .Zu den Talrändern hin werden diese Wälder von Pfeifengras-Stieleichenwald und Geißblatt-Stieleichen-Hainbuchenwald sowie Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald abgelöst. Im Übergang zum Hohen Fläming tritt auch armer Straußgras-Traubeneichenwald auf, in dem mit zunehmendem Niederschlag im Hochfläming die Rotbuche die Oberhand gewinnt. Großflächig bilden sich dann in Abhängigkeit von der Nährkraft des Bodens Waldmeister-Buchenwald und Schattenblümchen-Buchenwald aus. Die ärmsten Dünenstandorte nimmt Heidelbeer-Traubeneichen-Buchenwald ein. Die Pflanzenwelt des Flämings weist eine Häufung subatlantisch verbreiteter Arten auf. Den pflanzengeographischen Charakter des Gebietes verdeutlichen die Vorkommen von Glocken-Heide, Trollblume, Rippenfarn, Königsfarn, Deutschem Geißblatt und Wald-Rispengras. Einige dieser Arten sind sehr selten, regional vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden. An alten Siedlungsplätzen, z. B. an der Schleesenkirche nördlich Stackelitz, innerhalb der Buchenwälder kommt es zu nährstoffreichen Ausbildungen der Bodenvegetation mit Kleinem Immergrün, Christophskraut, Waldmeister, Ähriger Teufelskralle, Waldgerste und Sanikel. In sehr armen Kiefernforsten treten Dolden-Winterlieb, Birngrün, Einblütiges Wintergrün, Gemeiner Flachbärlapp, Zeilers Flachbärlapp und Sprossen der Flachbärlapp auf. In kleineren Mooren wächst zwischen Torfmoosen die Gemeine Moosbeere und Rundblättriger Sonnentau. Der größte Artenreichtum des Westflämings ist in den naturnahen Wäldern, auf den extensiv genutzten Wiesen und an den Gewässern der Täler zu finden. Bemerkenswerte Arten sind hier beispielsweise Märzenbecher, Wechselblättriges Milzkraut, Großes Zweiblatt und Leberblümchen. In den Wiesen sind vereinzelt Wiesen-Schlüsselblume, Bach-Nelkenwurz, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut zu finden. Die oft noch bunten Magerrasen an den Wegrändern enthalten Gemeines Katzenpfötchen, Sand-Strohblume, Berg-Jasione und das im Spätsommer blühende Heidekraut. Neben den häufigen und verbreiteten jagdbaren Tieren, von denen das Damwild des Hochflämings erwähnenswert ist, treten auch die stark gefährdeten Arten Baummarder und Waldiltis auf. Von den Fledermausarten sind Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr und Graues Langohr als Besiedler bekannt. Seltene Brutvögel sind Schwarzstorch und Kranich. Stark gefährdet sind Ziegenmelker, Raubwürger und Ortolan. Schwarzspecht, Hohltaube und Waldlaubsänger sind charakteristische Arten der Buchenwälder. Von den ehemaligen Brutvögeln Wiedehopf und Steinkauz sind keine aktuellen Vorkommen mehr bekannt. In den naturnahen Abschnitten der Nuthen treten charakteristische Fließgewässer-Lebensgemeinschaften auf. Zu den typischen Pflanzenarten zählen Gemeiner Wasserstern, Bachbunge, Brunnenkresse, Wasserfeder, Wasserpest, Fluten der Hahnenfuß und Quellmoos. Hier leben Bachforelle, Schmerle, Steinbeißer, Quappe und Bachneunauge. Während die Gebirgsstelze und der Eisvogel zu den regelmäßigen Brutvögeln zählen, tritt die Wasseramsel nur als seltener Gastvogel auf. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Westfläming“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion sichern. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. In den Tälernsollen Erlenbruchwald, Erlen-Eschenwald, Stieleichen-Hainbuchenwald und Birken-Stieleichenwälder, auf den Hochflächen des Vorflämings Linden-Eichen-Hainbuchenwälder und im Hohen Fläming Traubeneichen-, Traubeneichen-Buchen- und Buchenwälder entwickelt werden. Die wasserwirtschaftliche Nutzung des Gebietes, insbesondere die Trinkwassergewinnung, darf keine Grundwasserabsenkungen bewirken, die Schäden an der Landschaft, den Wäldern und den landwirtschaftlichen Nutzflächen verursachen. Bereits aufgetretene Schäden sind zu revidieren. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung im Deetzer Teich soll unter Einbindung touristischer Zielstellungen die Sicherung der ökologischen Qualität des Gewässers garantieren. Die Stadt Zerbst Wanderungen oder Fahrten in den Westfläming beginnen i. d. R. von Zerbst oder Lindau. Die Stadt Zerbst liegt etwa 8 km westlich vom LSG „Westfläming”. Die seit 1250 anhaltische Stadt Zerbst wurde zuerst 1209 urkundlich erwähnt, nachdem bereits seit 949 Aufzeichnungen über einen Gau „Ciervesti” vorliegen. Im 13. und 14. Jh. bestanden in Zerbst vier Klöster. Auf die frühe Bedeutung der Stadt, ihre städtische Freiheit und Gerichtsbarkeit, weist ein erster hölzerner Roland hin, der 1445 durch den heute noch vorhandenen steinernen Roland ersetzt wurde. Die Stadtmauer wurde 1430 errichtet. Sie ist noch nahezu vollständig erhalten. Als Folge der Reformation wurden die Klöster aufgelöst. Ab 1681 errichtete man das Zerbster Schloss. Aus diesem Hause ging die Prinzessin SOPHIE FRIEDERIKE AUGUSTE hervor, die 1744 nach Russland reiste und 1745 als KATHARINA den russischen Thronfolger PETER III. heiratete. 1762 bestieg sie selbst den Zarenthron und regierte bis zu ihrem Tode im Jahre 1796 Russland. Aufgrund der Zerstörung der Stadt im II. Weltkrieg und eines nicht an den historischen Strukturen und Formen orientierten Wiederaufbaus nach 1945 kann das historische Bild von Zerbst von den Besuchern nur teilweise erlebt werden. So ist beispielsweise das Schloss nur als Ruine erhalten. Dennoch gibt es zahlreiche sehenswerte Baudenkmäler, so die Ruine der spätgotischen Stadtkirche St. Nikolai oder die wiederhergestellte frühbarocke Trinitatiskirche mit teilweise erhaltener originaler Ausstattung. Wanderungen Im Fläming und somit auch im LSG „Westfläming“ besteht ein ausgedehntes Netz von Wanderwegen, das sowohl von Fuß- als auch von Radwanderern genutzt wird. Bei der Planung von längeren Ausflügen sollten auch Zielpunkte im Hochfläming, z. B. die Töpferstadt Görzke, die Stadt, das Schloss und der Park Wiesenburg oder Belzig mit seiner restaurierten Burg, berücksichtigt werden. Sehr schöne Wanderungen erschließen sich entlang oder durch die Nuthetäler. Sehr beeindruckend ist ein Besuch der Buchenwälder im hohen Fläming bei Golmenglin oder Reuden. Alljährlich zum Abfischen des Deetzer Teiches findet ein viel besuchtes Fischerfest statt. Besondere kulturhistorische Bedeutung haben die spätromanischen Kirchen in Deetz, Dobritz, Polenzko und Grimme. Hagendorfer Dickten und der Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren Von forsthistorischer Bedeutung sind die „Hagendorfer Dickten“, ein Gebiet mit naturnahen Eichen-Kiefern-Bestockungen aus 200 bis 300jährigen Bäumen mit Kiefernnaturverjüngung. Wenngleich Eichen-Kiefernwälder heute nicht mehr als natürliche Vegetation des Flämings angesehen werden, so kann doch von natürlichen Kiefernvorkommen in dieser Landschaft ausgegangen werden. Den Kiefernüberhältern des Gebietes kommt so eine Bedeutung als mögliche autochthone Bäume zu. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ hat unter forsthistorischen Gesichtspunkten eine herausragende Bedeutung. 1884 übernahm FRIEDRICH VON KALITSCH das Gut und die Bewirtschaftung des Forstreviers, in dem seinerzeit kaum hiebsreife Altbestände vorhanden waren, das durch die Streugewinnung belastet war und dadurch trockene, verheidete und verhärtete Böden aufwies. Diese Situation ließ ihn zu der Überzeugung kommen, dass die Kahlschlagwirtschaft nicht fortgesetzt werden sollte und die Leistungsfähigkeit der Waldböden nur durch die Verbesserung des Wasser- und Humushaushalts erreicht werden kann. Deshalb wurde jede Streunutzung und die Raff- und Leseholzentnahme sofort eingestellt und alles anfallende Reisigmaterial, insbesondere auch aus den Läuterungen, in den Beständen belassen. In die am stärksten aufgelichteten Kiefernbestände sind zuerst Buchen auf 18 ha als Bodenschutz eingebracht worden. Auch Birkenunterbau und das Einsprengen von Schatthölzern, Sträuchern und Wildobst wurde durchgeführt. Dies führte zu vielgestaltigen Waldbildern. Die Nutzung erfolgte auf der ganzen Fläche einzelstammweise. Jeder plötzliche stärkere Eingriff wurde vermieden. Schlechte Stammformen, unterdrückte Stämme und Protzen wurden entnommen. Die Bestände sollten zur Erziehung astreiner Stämme dicht schließen. In etwa 50 Jahren sollte die Länge des astreinen Stammes erreicht worden sein. Dann wurde durch Pflegehiebe den Bäumen so viel Raum zugewiesen, dass sie einigermaßen wachsen konnten. Damit sollten Lücken im Kronendach vermieden werden. Diese Bewirtschaftung führte zu sehr gut gepflegten Stangenhölzern, die aber mit zunehmendem Alter stark aufgelichtet wurden, da die notwendigen Holzentnahmen zur wirtschaftlichen Sicherheit des Gutes beitragen mussten. Diese lockeren Bestände führten bei der schütteren Bodenvegetation zur Naturverjüngung der Kiefer, wodurch zweischichtige Bestände entstanden. Die Besserung des Bodenzustandes zeigte sich zunächst in der Entwicklung einer Moosvegetation, die allmählich von „Heide und Hungermoose und Rentierflechte“ dominiert wurde. Dennoch wurden noch bis 1902 Bienen aus Mühro und Dobritz zur Heideblüte in den Bärenthorener Wald gebracht. Auf die von F. V. KALITSCH praktizierte Kieferndauerwirtschaft wurde ALFRED MÖLLER aufmerksam gemacht, der die natur- und forstwissenschaftliche Lehre vom Dauerwald und deren philosophische Begründung entwickelt hatte und durch den Bruch mit der Kahlschlagwirtschaft die Bodenreinertragslehre durchsetzen wollte. Im Herbst 1911 besuchte MÖLLER erstmalig Bärenthoren. Er war von der ökologischen, waldbaulichen und wirtschaftlichen Betriebsführung gefesselt und veranlasste in den Jahren 1913 bis 1914 eine Bestandsbeschreibung. Verzögert durch den I. Weltkrieg, veröffentlichte MÖLLER 1920 erstmalig über „Kiefern-Dauerwaldwirtschaft. Untersuchungen aus der Forst des Kammerherrn VON KALITSCH in Bärenthoren, Kreis Zerbst - Dem Andenken des verstorbenen Oberförsters SEMPER gewidmet“. Wichtige Aussagen darin waren, dass es in der Zeit von 1884 bis 1913 fast zu einer Verdreifachung des Vorrates an Derbholz kam, wobei der Derbholzeinschlag über der Planung lag, eine Bonitätsverbesserung der Bestände erreicht wurde und der Gesamtderbholzzuwachs stark angestiegen war. Am Beispiel von Bärenthoren konnte MÖLLER seine Vorstellungen von waldbaulichem Handeln praktisch belegen. Die von ihm konzipierte Dauerwaldwirtschaft als Abkehr vom Kahlschlag war gekennzeichnet durch genügend Vorrat zur unmittelbaren Holzwerterzeugung, Mischwald, Ungleichaltrigkeit sowie Gesundheit und Tätigkeit des Bodens. Nach MÖLLERS Ansicht war die Stetigkeit des Waldes oberstes Prinzip. Bäume sollten nicht geschlagen werden, weil sie eine Hiebsreife als definiertes Altersziel erreicht hatten oder weil Verjüngung eingeleitet werden sollte. Für ihn galt der Satz: „Das Holz muss geerntet werden als Frucht des Waldes, der Wald muss bleiben. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ blieb bis heute erhalten. Dennoch veränderten sich die Bedingungen erheblich, da mit der fortschreitenden Bodenverbesserung und dem Deckungsgrad der Bodenvegetation die Verjüngungsmöglichkeiten für die Kiefer verloren gingen. Darin zeigt sich auch die Richtigkeit der Einschätzung, dass der naturnahe Wald im Vorfläming nicht von der Kiefer, sondern von einem Linden-Eichen-Hainbuchenwald eingenommen wird und der Kiefernwald ausschließlich Produkt der extremen Übernutzung und Degradierung der Standorte war und ist. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Besonderes Schutzgebiet Nr. 293 Code: DE 3739-301 Schutzstatus: LSG0017JL - Möckern-Magdeburgerforth Neumeldung Gesamtfläche: 138,98 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen des in Sachsen-Anhalt sowie in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region (BGR) stark gefährdeten, prioritären LRT 91D0* („Moorwälder“, Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in dieser BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Einbeziehung der derzeit noch außerhalb der FFH-Gebietskulisse liegenden Vorkommen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Burger Vorfläming und umfasst einen Teilbereich des Quellgebiets der Gloine. Hier ist am Nordabfall des Flämings im Übergang zur Gloineniederung ein Quellmoorkomplex ausgebildet, der neben den genannten und prioritär zu schützenden Moorwäldern in Abhängigkeit von Hydrologie und Trophie auch Quellwälder enthält, die dem FFH-LRT LRT 91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) enthält. Moor- und Quellwälder bilden eine hydrologische Einheit, darüber hinaus sind im Einzugsbereich des Moores Buchenwälder und Kiefernforste einbezogen, die als Pufferzone für die hydromorphen Lebensraumtypen dienen. Im Abstrombereich des Moores sind Feuchtgrünländer in das Vorschlagsgebiet einbezogen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im Landkreis Jerichower Land auf dem Territorium der Gemeinde Magdeburgerforth. Es grenzt im Südosten an die Ortslage Magdeburgerforth, die Südgrenze bildet ein von der Ortslage aus nach Westen verlaufender Waldweg. Im Westen wird das Gebiet von einem in nordöstliche Richtung nach Reesdorf verlaufenden Feldweg, anschließend, ebenso wie der nördliche Teil der Ostgrenze, von einem Entwässerungsgraben markiert. Der übrige Teil der Ostgrenze verläuft entlang der Wald-Offenland-Grenze. Die Gesamtfläche beträgt ca. 140 Hektar. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 91D0* - Moorwälder LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines störungsarmen, weitgehend naturnahen Quellwald-Komplexes mit Vorkommen eines gut erhaltenen Moorwaldes (Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris) mit für den LRT 91D0* charakteristischen Pflanzenarten, wie Sumpf-Porst (Ledum palustre) und Glocken-Heide (Erica tetralix), den räumlich und funktional mit ihm verknüpften Quellen sowie Fließgewässern sowie seiner Pufferzonen mit Erlen-Quellwäldern, Rotbuchenwäldern, Kiefernforsten und Feuchtgrünländern, seines Torfkörpers sowie eines gebietstypischen Wasserhaushaltes am nordöstlichen Rand der Altengrabower Mittelplatte Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Wälder (LRT 9110, 91D0*, 91E0): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: LRT 91D0* und ggf. 9110), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, - ein lebensraumtypisches Arteninventar, - ein hinreichend hoher Anteil an Alt- und Biotopbäumen, - ein hinreichend hoher Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, 2. für die LRT der Gewässer (LRT 3260): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standort-bedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für den fließenden LRT 3260 günstige Strömungsverhältnisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für den LRT geringerer Trophiestufe: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, - ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation. Meldekarte (PDF) LRT-Karte (PDF) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 99 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 6 |
| Land | 114 |
| Weitere | 83 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 68 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Taxon | 5 |
| Text | 80 |
| Umweltprüfung | 24 |
| unbekannt | 92 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 181 |
| Offen | 91 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 280 |
| Englisch | 14 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 18 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 133 |
| Keine | 86 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 80 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 222 |
| Lebewesen und Lebensräume | 278 |
| Luft | 133 |
| Mensch und Umwelt | 281 |
| Wasser | 250 |
| Weitere | 270 |