Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (D-F) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
An der Alster - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 - Koppel - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.
Der Bebauungsplan St. Georg 30 für den Geltungsbereich An der Alster - Holzdamm - Ernst-Merck-Straße - über das Flurstück 1696 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan St. Georg 40 für das Gebiet zwischen der Straße An der Alster und der Barcastraße nördlich der Lohmühlenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lohmühlenstraße - An der Alster - Nordgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung St. Georg Nord - Barcastraße - Lange Reihe.
Der Bebauungsplan St. Georg 18 für den Geltungsbereich St. Georgs Kirchhof - Alstertwiete - An der Alster-Außenalster - An der Alster - Nordostgrenze des Flurstücks 155 der Gemarkung St. Georg-Nord - Koppel (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St.Georg, Ortsteil: 113, Planbezirk: An der Alster
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 18 für den Geltungsbereich zwischen Alster, Schleusenredder und beidseitig Alsterblick (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ostgrenzen der Flurstücke 450, 449, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 448, über das Flurstück 261 (Alsterblick), Südgrenze des Flurstücks 554, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 558, Südwestgrenze des Flurstücks 40, Alster, Nordgrenzen der Flurstücke 624 (Alster), 40, 549, 550, 261 (Alsterblick) und 450 der Gemarkung Wohldorf.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St.Georg, Ortsteil: 113, Planbezirk: Barcastraße - An der Alster
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 31 |
Land | 44 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 7 |
Messwerte | 18 |
Text | 3 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 37 |
License | Count |
---|---|
closed | 5 |
open | 59 |
unknown | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 65 |
Englisch | 1 |
unbekannt | 6 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 16 |
Datei | 23 |
Dokument | 41 |
Keine | 11 |
Webdienst | 25 |
Webseite | 49 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 7 |
Lebewesen & Lebensräume | 48 |
Luft | 11 |
Mensch & Umwelt | 59 |
Wasser | 65 |
Weitere | 66 |