Internationaler Strahlenschutz: BfS-Fachleute ernannt Zwei Fachleute des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) werden ihre Expertise im Bereich der elektromagnetischen Felder künftig an zentralen Stellen in die Arbeit der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, kurz ICNIRP ) einbringen. Dr. Jens Kuhne und Dr. Dan Baaken Dr. Jens Kuhne, Leiter des Bereichs Forschung und Bewertung des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder ( KEMF ) des BfS , wurde in die zwölfköpfige Kommission gewählt, die am 17. Juli die bisherige Kommission ablöst. Zum selben Zeitpunkt nimmt Dr. Dan Baaken, wissenschaftlicher Referent am KEMF , seine Arbeit als wissenschaftlicher Sekretär für die ICNIRP auf. Er folgt auf Dr. Gunde Ziegelberger, die diese Tätigkeit seit 2004 ausgeübt hat. ICNIRP 1992 gegründet Die ICNIRP ist ein wissenschaftliches Gremium, in dem internationale Fachleute die gesundheitlichen Wirkungen von nichtionisierender Strahlung bewerten und Empfehlungen zum Schutz davor entwickeln. Zur nichtionisierenden Strahlung gehören unter anderem elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sowie Ultraschall. Wissenschaftliches Gremium zu nichtionisierender Strahlung Für ihre Bewertung greifen die Kommissionsmitglieder unter anderem auf die Expertise von wissenschaftlichen Expertengruppen ( ICNIRP Scientific Expert Groups, SEG) zurück, die sich in Projektgruppen ( PG ) verschiedenen Fragestellungen widmen. Die ICNIRP wurde 1992 als Nachfolger des International Non-Ionizing Radiation Committee (INIRC) bei der International Radiation Protection Association (IRPA) gegründet. Der Verband ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) als kooperierender nichtstaatlicher Strahlenschutzakteur anerkannt. Internationaler Austausch entscheidend BfS misst internationaler Vernetzung große Bedeutung bei Kuhne, der bereits in den vergangenen Jahren in der Projektgruppe Ultraschall ( PG Ultrasound) der ICNIRP tätig gewesen ist, betont: "Als Strahlenschützer ist es mir ein Anliegen, an der Entwicklung und Überprüfung von Richtlinien und Grenzwertempfehlungen mitzuwirken und so einen wichtigen Beitrag dafür zu leisten, dass diese immer auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstand beruhen und einen wirksamen Schutz bieten." Der internationale Austausch biete die Möglichkeit, sehr schnell über wichtige Entwicklungen in der Wissenschaft informiert zu sein und entsprechende Schlussfolgerungen für den Strahlenschutz zu ziehen. Der promovierte Physiker Kuhne ist seit Februar 2024 Co -Leiter des KEMF des BfS . Er folgte in dieser Funktion auf Gunde Ziegelberger. In seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die ICNIRP vertritt er weder Deutschland noch das BfS , sondern wirkt als unabhängiger Experte. Das BfS misst der internationalen Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung großen Stellenwert bei und unterstützt die Arbeit der ICNIRP daher ausdrücklich. Stand: 15.07.2024
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 30. September 2021 Hohe Energieeinsparpotenziale für Unternehmen aller Branchen – Experten tagten zur Energieberatung Am Freitag, dem 24. September 2021, fand bereits zum 10. Mal das jährliche Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt statt. Heidi Werner, Geschäftsführerin des RKW Sachsen-Anhalt GmbH und Marko Mühlstein, Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH, begrüßten die rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort im Katharinenturm Magdeburg sowie die per Videokonferenz zugeschalteten Gäste. „Seine Ursprünge fand das Energieberatertreffen im RKW,“ blickt Heidi Werner zurück. Seit einigen Jahren liegt die Federführung bei der LENA. Die RKW- Geschäftsführerin bedankte sich in diesem Zusammenhang für die gute und kontinuierliche Kooperation mit der Landesenergieagentur und der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. „Energieberaterinnen und Energieberater sind mit die wichtigsten Multiplikatoren zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Zielstellungen“, lobte Marko Mühlstein die tägliche Arbeit der teilnehmenden Gäste. In kleinen Arbeitsgruppen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diverse Möglichkeiten für Energieeinsparungen in Unternehmen. Einvernehmlich wurde in allen Arbeitsgruppen das höchste Potenzial im Bereich der Verfahrens- und Prozessoptimierung gesehen. Ebenso wurden neue Anforderungen diskutiert, die sich aus den zunehmenden Anfragen zur CO2-Bilanzierung und zum klimaneutralen Wirtschaften von Unternehmen ergeben. Die LENA wird dies in kommenden Weiterbildungen berücksichtigen. Den Energieberaterinnen und Energieberatern wurden im weiteren Verlauf die Möglichkeiten der energetischen Optimierung von Druckluftsystemen mittels Ultraschallprüfung aufgezeigt. Hierfür bietet die LENA seit kurzem den kostenfreien Verleih eines Prüfgeräts an, das mittels Ultraschall undichte Stellen und somit direkt Energieverluste aufspüren und bewerten kann. Mit der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Druckluftsystemen wie z.B. der Umrüstung auf frequenzgeregelte Kompressoren, der Beseitigung von Leckagen und einer bedarfsgerechten Anpassung können bis zu 50 Prozent elektrische Energie eingespart werden. Auf ähnliche hohe Einspar- bzw. Optimierungspotenziale verwies Olaf Matho von der Matho Energie Management GmbH im Rahmen seiner Präsentation. Mit dem ebenfalls bei der LENA verfügbaren Messgerät für Lastanalysen und Energiemessungen lassen sich für einzelne Verbraucher oder Verbrauchergruppen alle relevanten elektrischen Werte erfassen. Aus der Analyse heraus kann der Energiebezug durch geeignete technische Maßnahmen optimiert und somit die Kosten gesenkt werden. Das Gerät ist auf Anfrage über die LENA kostenfrei erhältlich, darf aber ausschließlich von qualifiziertem Elektrofachpersonal eingesetzt werden. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Sie haben Interesse an den Fachvorträgen oder an der Ausleihe der Messgeräte? Dann kontaktieren Sie die LENA-Mitarbeiter per E-Mail an: best-practice@lena-lsa.de. Hintergrund: Das jährliche Energieberatertreffen ist Teil der landesweiten Aktivitäten der LENA mit dem Ziel, strukturelle Defizite im Land zu beseitigen und damit einen positiven Beitrag zum Gelingen der Energiewende und dem Klimaschutz zu leisten. Das Volumen des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen erreichte deutschlandweit nach den aktuellen Zahlen im Jahr 2019 rund neun Milliarden Euro. Auf das Segment Energieberatung entfallen dabei rund 416 Mio. Euro, auf das Segment Energie-Contracting ca. 8,2 Mrd. Euro, davon ca. 700 Mio. Euro auf Energieeinsparcontracting und auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energiemanagement rund 88 Mio. Euro.1 Damit die ambitionierten Ziele bei den Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Minderung von Treibhausgasen erreicht werden, sind aktuell zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Das bisherige Minderungstempo reicht nicht aus. Ausgehend von den Eckpunkten des zwischenzeitlich novellierten Bundesklimaschutzgesetzes ergibt sich für Sachsen-Anhalt die Anforderung, die Emissionen um jährlich über 1,13 Mio. t CO2e zu senken. Vor allem die energiebedingten Emissionen bei den Gebäuden, dem Verkehr oder dem verarbeitenden Gewerbe müssen rasch sinken. Ohne eine qualifizierte, landesweite Energieberatung ist das nicht zu schaffen. Das Netzwerk mit seinen Treffen und dem fachlichen Austausch leistet hier einen wichtigen Beitrag. Marktkennzahlen der Bundesstelle für Energieeffizienz, BfEE, https://www.bfee- online.de/BfEE/DE/Energiedienstleistungen/Marktkennzahlen/marktkennzahlen_node.html abgerufen am 1 12.03.2021
Neue Regeln bei der Anwendung von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ausgabejahr 2020 Datum 22.12.2020 Laser werden im professionellen Bereich bei der Entfernung von Tätowierungen verwendet Quelle: damiangretka iStock/Getty Images Plus Der Schutz der Gesundheit vor nichtionisierender Strahlung wird verbessert. Die Anwendung von Lasern, starken Lichtquellen, starken elektromagnetischen Feldern sowie von Ultraschall wird strenger geregelt, wenn sie zu nicht-medizinischen Zwecken eingesetzt wird. Die neuen Regeln treten am 31.12.2020 in Kraft. Sie sind festgeschrieben in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV). Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Einsatz von nichtionisierender Strahlung in der Kosmetik ist mittlerweile Usus geworden. Er ist jedoch mit gesundheitlichen Risiken verbunden, was bei Anbietern wenig bekannt ist. Zum Schutz der Gesundheit haben wir die Regeln dafür nun verschärft." BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS): "Starke Quellen optischer Strahlung und elektromagnetischer Felder oder intensiver Ultraschall sollten nur von Personen eingesetzt werden, die die nötigen Fachkenntnisse dafür haben. Deshalb begrüßen wir, dass die entsprechende Verordnung nach zwei Jahren Übergangszeit nun zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Damit wird der Gesundheitsschutz bei einer Reihe kosmetischer Anwendungen gestärkt." Intensive Quellen optischer Strahlung , wie Laser oder stark gepulste Lichtquellen, kommen in der Kosmetik vor allem zur Behandlung von Pigmentstörungen, zur Faltenglättung oder zur dauerhaften Haarentfernung zum Einsatz. Auch Tätowierungen werden mit Hilfe von Lasern entfernt. Hochfrequente elektromagnetische Felder werden beispielsweise zur Fettreduktion und Hautverjüngung, niederfrequente elektrische Ströme und Magnetfelder zur Muskel- oder Nervenstimulation eingesetzt. Strengere Anforderungen an den Betrieb und neue Pflichten Bisher gab es in diesem Bereich keine spezifischen Regelungen, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zu den Risiken zählen Verbrennungen, Narbenbildung oder die erschwerte Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen. Wer kosmetische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung gewerblich anbietet, muss zukünftig strengere Anforderungen an den Betrieb sowie Dokumentations- und Beratungspflichten erfüllen. Diese unterliegen zusätzlich einer Anzeigepflicht. Bestimmte Anwendungen nichtionisierender Strahlung dürfen nur noch von Ärzten und Ärztinnen mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung durchgeführt werden. Verordnung tritt nach Übergangszeit in Kraft Alle anderen Anwendungen, die unter die NiSV fallen, dürfen ab dem 31.12.2021 nur noch von fachkundigen Personen angeboten werden. Unter welchen Anforderungen diese Fachkunde erworben werden kann, hat das Bundesumweltministerium zusammen mit dem BfS, den Bundesländern, Wirtschaft und Verbänden abgestimmt. Diese Anforderungen wurden am 25. März 2020 als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anwendungen zu medizinischen Zwecken – auch von Ultraschall – sowie die Nutzung von Heimgeräten für den privaten Gebrauch sind nicht von der Neuregelung betroffen. Die NiSV wurde als Teil der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts am 5. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem späteren Inkrafttreten wurde den betroffenen Betrieben eine Übergangszeit eingeräumt. Stand: 22.12.2020
Gewässerpegel liefern wichtige Informationen beispielsweise zu Hoch- und Niedrigwasser. Damit Pegel belastbare Aussagen zum Wasserstand und -abfluss liefern können, müssen Messdaten kontinuierlich und zuverlässig erhoben werden. Ende September trafen sich daher 24 Teilnehmende aus den Regierungspräsidien unter Leitung der LUBW und unter Einhaltung coronabedingter Abstandsregeln zu einer Vergleichsmessung am Pegel Hausach-Kinzig. Ziel bei der jährlichen Veranstaltung war es, die Messergebnisse unterschiedlicher Messverfahren zu vergleichen und Vor- und Nachteile einzelner Methoden zu bestimmen. Jedes Jahr sind dabei unterschiedliche Rahmenbedingungen der Messstellen im Fokus: Dieses Jahr wurden niedrige Wasserstände und ein raues Ufer in den Blick genommen. Zwei Messmethoden Die derzeit häufigsten mobilen Messverfahren im Pegel- und Datendienst in Baden-Württemberg sind der hydrometrische Flügel und akustische Geräte (ADCP-Messgeräte). Der hydrometrische Flügel misst die Fließgeschwindigkeit mittels eines Propellers, der durch das umgebende Wasser rotiert. Die Anzahl der Umdrehungen in einer bestimmten Messdauer ergibt die Fließgeschwindigkeit. Der Nachteil bei dieser Methode ist, dass das Ergebnis erst nach längerer Messdauer und Auswertung der Messdaten im Büro zur Verfügung steht. Der Vorteil bei der Anwendung ist, dass die Messtechnik sehr robust und kostengünstig ist. Gleichzeitig sind die Berechnungsverfahren leicht nachvollziehbar. Die ADCP-Geräte (Accoustic Doppler Current Profiler) messen die Fließgeschwindigkeit mit Ultraschallwellen. Das funktioniert stark vereinfacht so: Vom Messgerät ausgesendeter Ultraschall wird an den Teilchen im fließenden Wasser reflektiert und kommt als Echo zurück. Wie ein vorbeifahrendes Martinshorn klingt der Ultraschall dann höher oder tiefer – je nach nachdem wie schnell und in welche Richtung das Wasser fließt. Aus diesen feinen Nuancen der Frequenzverschiebungen in verschiedenen Richtungen kann das Messgerät den Abfluss messen und berechnen. Das Verfahren ist jedoch sehr teuer und kann beispielsweise durch Geschwemmsel (bei Hochwasser) verfälscht werden. Der Vorteil ist, dass die Ergebnisse sofort nach einer kürzeren Messung ausgegeben werden. Der Vergleich an der Kinzig An der Kinzig wurden von sieben Messtrupps insgesamt 23 Abflussmessungen an drei verschiedenen Stellen durchgeführt. An einer Seilkrananlage, von einer Fußgängerbrücke herunter und an einem Seil geführt wurde mit unterschiedlichen Messgeräten und unterschiedlichen Messverfahren gleichzeitig gemessen. Die LUBW wies beim Vergleich ein, begleitete die Durchführung der Messungen, zeigte Verbesserungsmöglichkeiten auf und unterstützte bei der Konfiguration und Nutzung der Auswerteprogramme. Eine erste Überprüfung der Messergebnisse konnte bereits vor Ort erfolgen. Eine detaillierte Bewertung der Messergebnisse fand coronabedingt jedoch erst im Nachgang statt. Bild zeigt im Vordergrund: Ein Messtrupp bei der Messung Mittels ADCP am Seil über dem Gewässer. Im Hintergrund: Eine Messung von einer Fußgängerbrücke, Bildnachweis: LUBW Bild zeigt: Messung mit dem hydrologischen Flügel, Bildnachweis: LUBW Mehr zum Thema:
Röntgenstrahlung Textfassung des Videos " Röntgenstrahlung " "Die Ampel krieg ich noch", denkt sich Marie und legt einen Schritt zu. Leider übersieht sie dabei glatt die Bordsteinkante. Autsch – das fühlt sich nicht gut an! Marie macht sich lieber auf den Weg zu ihrem Arzt, Dr. Kühne. Und der hat einen Verdacht: Ein Mittelfußknochen könnte gebrochen sein. Für eine sichere Diagnose muss er den Fuß röntgen. "Wirklich?!", denkt sich Marie. So schlimm ist es doch nicht. Und hat sie nicht gelesen, dass Röntgen sogar gefährlich sein kann? Die Röntgenstrahlung wurde 1895 von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckt. Sie ist seitdem ein unverzichtbares Mittel der Medizin. Seit Jahrzehnten werden Röntgenuntersuchungen eingesetzt, um die richtige Diagnose zu stellen – davon profitieren Menschen weltweit. Das Verfahren wird in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt: Von der Diagnose eines Bruchs wie bei Marie über die Untersuchung beim Zahnarzt bis hin zur Krebsvorsorge oder während Operationen. Mithilfe der Röntgenstrahlung entsteht ein Bild vom Inneren des Körpers. Dazu wird die Strahlung für den Bruchteil einer Sekunde auf den Körperteil gerichtet, der untersucht werden soll. Sie durchdringt den Körper und trifft anschließend auf einen Sensor. Anhand der ankommenden Strahlung entsteht ein Röntgenbild. Dabei gilt: Je dichter eine Struktur, desto weniger Strahlung kommt beim Sensor an. Ein Knochen ist zum Beispiel sehr dicht: wenig Strahlung kommt durch – auf dem Röntgenbild erscheint der Knochen weiß. Weniger dichte Strukturen wie Flüssigkeiten oder Organe erscheinen in Grautönen. So kann man am Röntgenbild ablesen, wie es im Inneren des Körpers gerade aussieht. Wenn Röntgenstrahlung auf den Körper trifft, können Schäden am Erbgut auftreten. Allerdings hat der Körper verschiedene Wege entwickelt, Schäden am Erbgut zu reparieren, weil er sich immer gegen unterschiedlichste Umwelteinflüsse zur Wehr setzt. Man sollte aber vorsichtig sein, was man ihm zusätzlich noch zumutet. Je mehr Strahlung gebraucht wird, desto häufiger kommen Schäden am Erbgut vor. Am wenigsten Strahlung entsteht beim einfachen Röntgen von Zähnen oder Arm- und Beinknochen. Das ist in der Regel vergleichbar mit der zusätzlichen Belastung durch Höhenstrahlung bei einem Langstreckenflug. Eine Computertomographie , die den Körper in Schichten durchleuchtet, braucht noch einmal deutlich mehr Strahlung . Kann man dadurch zum Beispiel eher an Krebs erkranken? Ob die mit Röntgenaufnahmen verbundene kleine Dosis und die Entstehung von Krebserkrankungen zusammenhängen, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, weil die Wirkung von kleinen Mengen Röntgenstrahlung vergleichbar ist mit der Wirkung natürlicher Strahlung . An die ist der Körper gewöhnt und kann mit ihr durchaus umgehen. Damit der Körper nicht zu stark belastet wird, gibt es strenge Gesetze für den Einsatz der Strahlung in der Medizin. Auch der technische Fortschritt trägt dazu bei, dass die benötigte Strahlung je Untersuchung kontinuierlich abnimmt. Ob eine Röntgenuntersuchung gemacht wird, sollten Arzt und Patientin immer gemeinsam entscheiden. Daher sollte Marie Dr. Kühne fragen, ob alternative Verfahren wie Ultraschall oder MRT in Frage kommen. Wenn nicht, sollte sie sich erklären lassen, warum der Einsatz von Röntgenstrahlung notwendig ist. Dr. Kühne erklärt ihr, dass in ihrem Fall der Nutzen der Untersuchung größer ist als das Risiko durch die Strahlung und damit schwerer wiegt. Gut informiert beschließt Marie mit ihrem Arzt, dass eine Röntgenuntersuchung für sie das Beste ist. Und tatsächlich stellt sich heraus: Zwei Mittelfußknochen sind gebrochen und Marie muss die nächsten Wochen eine Orthese tragen. Stehen auch Sie vor der Entscheidung: Röntgen – ja oder nein?! Dann sprechen Sie mit Ihrem Arzt alle Optionen durch und lassen Sie sich erklären, warum die Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wichtig: Lassen Sie die Untersuchung in Ihren Röntgenpass eintragen. Den können Sie auf www.bfs.de herunterladen und immer mit sich führen. Bei weiteren Arztbesuchen haben Sie so eine Übersicht über ihre bisherigen Röntgenuntersuchungen. Weitere Informationen zum Thema Röntgen finden Sie hier ! Stand: 16.06.2020
Immer wieder kommt es vor, dass sich Schweinswale in der Ostsee in Stellnetzen von Fischern verfangen und ertrinken. Ein neues Warngerät hat jetzt nach mehrjährigen Versuchsreihen sehr vielversprechende Ergebnisse geliefert: Die Schweinswal-Beifänge ließen sich in der westlichen Ostsee mithilfe dieses Geräts um mehr als 80 % verringern. Im Dezember 2016 stellte das Entwicklungs- und Erprobungsteam der Firma F3 gemeinsam mit TB Conrad und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei die Ergebnisse im Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium in Kiel vor. Das neu entwickelte, programmierbare Warngerät PAL („Porpoise ALert“) erzeugt naturgetreue Kommunikationssignale und regt die Echoortung der Tiere an. Das unterscheidet PAL von bislang eingesetzten akustischen Vergrämern, sog. Pingern, die störende Geräusche aussenden. Die PAL-Geräte wurden seit 2014 in der professionellen dänischen und deutschen Stellnetzfischerei in der westlichen Ostsee getestet. Bei jedem Versuch wurden gleichzeitig jeweils zwei gleich lange Netze ausgebracht. Nur eines war mit PAL ausgerüstet, das andere, herkömmliche Netz diente als Kontrolle. Insgesamt wurden in mehr als 900 Einsätzen 21 Schweinswale beigefangen: nur 3 in PAL-Netzen, aber 18 in den Kontrollnetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass PAL in der Ostsee erfolgreich zur Minimierung des Schweinswalbeifangs eingesetzt werden kann.
Aluminiumbauteile: Entfettung mit Ultraschall spart Chemikalien Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, übergab im März 2017 den Zuwendungsbescheid an Jochen Holder von der Holder GmbH Oberflächentechnik Fast 20 Tonnen Chemikalien jährlich sollen in der Holder GmbH Oberflächentechnik in Süddeutschland demnächst eingespart werden: Indem Aluminiumbauteile, bevor sie beschichtet werden, mit Ultraschall statt mit Lösemitteln entfettet werden. Das Umweltinnovationsprogramm fördert die neue Anlage. Mit der Anlage sollen komplexe, große Aluminiumleichtbauteile, etwa für die Automobil- und Elektroindustrie, gereinigt werden, bevor sie gegen Korrosion beschichtet werden. Dies soll mit Ultraschall und einem fluorfreien, leicht abbaubaren Tensid erfolgen, durch welches das Öl mit einen Ölabscheider von der Oberfläche des Bades entfernt werden kann und somit nicht ins Abwasser gelangt. Durch eine Kreislaufführung des Spülwassers und eine energiesparende Konvektionstrocknung mit Wärmerückgewinnung sollen zusätzlich knapp 13.000 Kubikmeter Wasser und bis zu 2.500 Megawattstunden Energie jährlich eingespart werden. Das Vorhaben läuft noch bis Ende August 2017.
Origin | Count |
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Bund | 324 |
Land | 8 |
Wissenschaft | 6 |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 306 |
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Text | 16 |
unbekannt | 14 |
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unbekannt | 3 |
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