Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
<p>Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm</p><p>In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.</p><p>Umgebungslärm</p><p>Lärm ist ein wahrnehmbares Umweltproblem. Hohe Schallpegel sowie chronischer Lärmstress beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden von Menschen. Sie können auch krank machen.<br>Die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und die Erstellung von Aktionsplänen zum Lärmschutz. In der Europäischen Union (EU) geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf derUmgebungslärmrichtlinie.Lärmkartenmussten bis zum 30. Juni 2022 undLärmaktionsplänebis zum 18. Juli 2024 erstellt werden fürIn Deutschland betrifft dies 72 Ballungsräume mit rund 25,5 Mio. Menschen, 52.000 km Hauptverkehrsstraßen, 13.000 km Haupteisenbahnstrecken und alle neun Großflughäfen.Die Belastungen sind jeweils über den gesamten Tag und gesondert für die Nacht zu bestimmen. Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden EU-weit einheitliche Kenngrößen verwendet, und zwar der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (L DEN) und der Nachtlärmindex (L Night).Die Ergebnisse zeigen, dass weite Teile der Bevölkerung von Lärm betroffen sind (siehe Abb. und Tab. zur Lärmbelastung der Bevölkerung). Allein an den betrachteten Straßen sind rund 17,3 Mio. Menschen von L DEN-Pegeln von über 55 Dezibel (dB(A)) betroffen. Bei solchen Pegeln können erhebliche Belästigungen und Störungen der Kommunikation auftreten.
Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Der Metadatensatz enthält Verlinkungen zu allen Daten innerhalb der Ballungsräume, die entsprechend der Richtlinie zu erheben sind.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
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