Strom aus erneuerbaren Energien ist nach heutigem Kenntnisstand der wichtigste und voraussichtlich am stärksten eingesetzte CO2-freie Energieträger in einem weitgehend dekarbonisierten Energiesystem. Sektorkopplung - die Nutzung von Strom in bislang hauptsächlich durch fossile Energieträger dominierten Bereichen - ist der Schlüssel, um Strom aus erneuerbaren Energien auch in die Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr zu integrieren. Dieses Vorhaben untersucht, wie diese Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung im Hinblick auf den energiewirtschaftlichen Ordnungs- und Rechtsrahmen effizient ausgestaltet werden kann. Sektorkopplungstechniken sind gegenüber fossil-basierten Konkurrenztechniken heute benachteiligt, da auf Grund von staatlich induzierten Preisbestandteilen, wie Entgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern der Wettbewerb zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern verzerrt ist. Der ökologische und - auf Grund der Schadenskosten durch Klimaschäden - auch der ökonomische Nutzen von Sektorkopplungstechniken kommt nicht zur Geltung. Im Rahmen des Vorhabens werden verschiedene Reformmöglichkeiten für die Erhebung von staatlich veranlassten Preisbestandteile untersucht und in ihrer Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit von Sektorkopplungstechniken bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Reform der heutigen Rahmenbedingungen und die Einführung einer CO2-Bepreisung bei einer Höhe von ca. 80 Euro/Tonne das Problem von Verzerrungen erheblich abbauen kann. Bei diesem Preis wird ein ausreichendes Finanzierungsvolumen in 2030 generiert, um die EEG-Umlage und die Stromsteuer zu ersetzen und Verzerrungen aus deren Fälligkeit deutlich zu reduzieren. Neben den wirtschaftlichen Effekten auf die Sektorkopplungstechniken werden auch die Verteilungswirkungen auf Sektorebene untersucht. Bei einer fehlenden oder nicht ausreichenden Internalisierung von Schadenskosten sind auch ordnungsrechtliche Instrumente geeignet, um Verzerrungen zu Ungunsten von Sektorkopplungstechniken zu beseitigen. Diese Verzerrungen verlieren ihre Wirkung, wenn ordnungsrechtliche Instrumente den Einsatz von fossil-basierten Konkurrenztechniken einschränken oder verbieten bzw. Sektorkopplungstechniken begünstigen. Zusätzlich können ordnungsrechtliche Instrumente auch weitere Hemmnisse adressieren (z.B. bei hohen Transaktionskosten oder institutionellen Aspekten wie Mieter-Vermieter-Verhältnis) und damit zu einem Abbau von Verzerrungen beitragen. Bei der Ausgestaltung von ordnungsrechtlichen Instrumenten besteht ein großer politischer Gestaltungsspielraum, der umfassendes regulatorisches Wissen erforderlich macht, um Emisssionsminderung dort anreizen bzw. vorgeben zu können, wo sie langfristig am kostengünstigsten sind. Das ist bei ihrer Einführung bzw. Fortführung zu berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht
Dieses Dokument enthält Anhänge zum Hauptbericht des UBA-Vorhabens "Effiziente Ausgestaltung der Integration Erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung" (FKZ 3714411071). Die Anhänge dokumentieren Teilergebnisse und Zwischenstände des Erkenntnisprozesses aus den verschiedenen Arbeitspaketen innerhalb des Projekts. Sie besitzen zum Teil "Werkstattcharakter". Die erzielten Ergebnisse waren eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeitspaketen, in denen aber auch weiterer Erkenntnisgewinn erzielt wurde. Erkenntnisse, die sich in den Anhängen niederschlagen, wurden durch neue Erkenntnisse in folgenden Arbeitspaketen nicht widerlegt, aber vor allem weiterentwickelt. Die einzelnen Anhänge sind als separate Kapitel in diesem Dokument zusammengefügt. Enthalten sind: - Ergebnisbericht zu Arbeitspaket 1: "Heutige regulatorische Rahmenbedingungen" - Konzeptstudie (Arbeitspaket 2): "Zielmodellen eines Ordnungsrahmens für Sektorkopplung" - Teilbericht zu Arbeitspaket 4: "Untersuchungen zu netzbezogenen Instrumenten" - Untersuchungsergebnis aus Arbeitspaket 3: "Überschlagsrechnungen zur Entwicklung des Fi-nanzierungsaufkommens aus einer CO2-Bepreisung" Quelle: Forschungsbericht
Abbruchkosten hemmen eine neue Bebauung vieler Entwicklungsflächen im Innenbereich. Daher bezuschusst die Stadt Crailsheim den Abriss von Altimmobilien - finanziert durch eine "Innenentwicklungsumlage", die beim Kauf von Grundstücken im Außenbereich erhoben wird. Crailsheim konzentriert seine Siedlungstätigkeit bereits seit Jahren auf den Bestand: innerörtliche Brachflächen sollen verstärkt einer Bebauung zugänglich gemacht werden. Allerdings sind 72 Prozent der potentiellen Entwicklungsflächen keine Freiflächen, sondern mit ungenutzten oder nicht optimal genutzten Altgebäuden belegt. Die Abbruchkosten sind ein wesentlicher Faktor, der die Entwicklung dieser Flächen bremst. Daher hat die Stadt im Nordosten Baden-Württembergs das kommunale Förderprogramm „Innen vor Außen“ ins Leben gerufen. Der Abbruch von Gebäuden, die nicht erhaltenswert sind und vor 1975 errichtet wurden, wird mit 40% der Abbruchkosten (bis maximal 10.000 Euro) unterstützt. Auf der frei werdenden Fläche muss dann innerhalb von drei Jahren ein neues Wohngebäude errichtet werden. Finanziert wird die Förderung über eine "Innenentwicklungsumlage" von 3,50 Euro pro Quadratmeter, die beim Kauf von städtischen Grundstücken auf der "grünen Wiese" anfällt. Weitere Informationen Eckpunkte des Förderprogramms "Innen vor Außen" der Stadt Crailsheim ... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Stadtentwickler und lokale Bürgergruppen erproben einen „Bürgerfonds“ als Finanzierungsmodell, um historische Bausubstanz in zentraler Lage von Fachwerkstädten zu sanieren und neu zu nutzen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.