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Quantifying the land footprint of Germany and the EU using a hybrid accounting model

Footprint analysis reveals the appropriation of land resources from a consumer’s perspective. This report presents a novel hybrid land-flow accounting method for the calculation of land footprints, employing a globally consistent top-down approach and combining physical with environmental-economic accounting. It delivers detailed results for cropland, grassland and forest land footprints for Germany and the EU28 for the years 1995 to 2010, broken down by origin, type and use. Veröffentlicht in Texte | 78/2017.

Rohstoffeffizienz entlastet Wirtschaft, schont die Umwelt

Statistisches Bundesamt und Umweltbundesamt präsentieren neue Daten und Forschungsergebnisse zum Thema Rohstoffeffizienz Nach den neuesten Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes und des Umweltbundesamtes (UBA) kommt Deutschland beim Ressourcenschutz zu langsam voran. Das Ziel der Bundesregierung, die Rohstoffeffizienz bis 2020 im Vergleich zu 1994 zu verdoppeln, ist mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreichbar. Zwar hat sich die Rohstoffeffizienz in den letzten Jahren in Deutschland erhöht; die Entwicklung ist jedoch immer noch nicht ausreichend, um die angestrebte Verminderung des Rohstoffverbrauchs zu erreichen. Etwa 60 Milliarden Tonnen Rohstoffe werden heute weltweit jährlich verbraucht: Tendenz steigend. Nicht nur Erdöl, auch andere Rohstoffe, wie Metalle und insbesondere die Seltenen Erden, sind bereits heute zur Mangelware geworden. „Ressourcen sparen ist neben dem ⁠ Klimaschutz ⁠ die zentrale umweltpolitische Herausforderung. Dies muss künftig stärker ins Bewusstsein rücken. Es gibt noch Einsparpotenziale bei den Unternehmen oder im Gebäudesektor, die wir dringend erschließen müssen. Dies hilft der Umwelt, spart Kosten und stärkt die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des ⁠ UBA ⁠. Ressourcenknappheit ist ein globales Problem. Die Ergebnisse des gemeinsamen Forschungsprojektes von Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt zeigen, dass ein Teil der Effizienzgewinne beim Rohstoffeinsatz nur darauf zurückzuführen sind, dass rohstoffintensive Vorleistungen im Ausland erbracht werden. Diese Rohstoffrucksäcke müssen sich auch in den Indikatoren zur Messung des Ressourcenverbrauchs widerspiegeln, denn nur dann können Rückschlüsse auf die tatsächliche Belastung für Umwelt und Wirtschaft gezogen werden. Experten schätzen, dass in der gewerblichen Wirtschaft noch 20 Prozent Einsparpotenziale bei den Materialkosten schlummern. Die Erschließung dieser Potenziale ist sowohl für die Unternehmen wie auch für die Gesamtwirtschaft profitabel. Nach den Ergebnissen von Modellrechnungen mit dem Panta Rhei Modell würden bei einer Senkung der Materialkosten durch indirekte Effekte bis 2030 das Bruttoinlandsprodukt um 14,2 Prozent steigen bei gleichzeitigem Rückgang der Staatsverschuldung um 226 Milliarden Euro. Damit kommt eine Ressourcenschonungspolitik auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Je knapper die Rohstoffe werden, desto attraktiver wird es, Produkte zu recyceln und Sekundärrohstoffe einzusetzen. Durch Recycling spart die deutsche Wirtschaft bereits jetzt jedes Jahr Rohstoffimporte im Wert von rund 3,7 Milliarden Euro. Das wirkt sich positiv auf die Umwelt aus. Ein Beispiel: Das Recycling von Kupfer verbraucht halb so viel Energie wie die Gewinnung von Kupfererz. Die Schlackemengen, die bei der Produktion kupferhaltiger Erze anfallen, können durch die Wiederverwertung ebenso verringert werden, bis zu 50 Prozent. Die Politik kann Anreize schaffen, um den Ressourcenverbrauch weiter zu senken. Besonders hoch ist der Ressourcenverbrauch im Bauwesen. Hier sind in erster Linie Sanierungen mit hoher Priorität zu fördern. Ein großes Problem sind insbesondere im Bereich der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik die immer kürzeren Produktzyklen. Die Produkte werden zwar immer effizienter und Material sparender, doch werden die Geräte öfter ausgetauscht. „Eine gesetzliche Verlängerung der Garantiezeit auf drei oder vier Jahre wäre hier zum Beispiel eine Maßnahme, die den Ressourcenschutz fördert und zugleich den Verbrauchern unmittelbar nützt“, so Flasbarth. Zudem müsse die öffentliche Hand als positives Beispiel vorangehen, ihre Einkaufsmacht intensiver nutzen, um ressourceneffiziente Produkte und Dienstleitungen am deutschen Markt zu stärken. „Das von der EU-Kommission vorgegebene politische Ziel, im Jahr 2010 für 50 Prozent aller Beschaffungsmaßnahmen Umweltkriterien zu berücksichtigen ist der Weg in die richtige Richtung“, fordert Flasbarth.

Rohstoffeffizienz

„Rohstoffeffizienz – Wirtschaft entlasten, Umwelt schonen“. Unter dieser Überschrift stellen das Statistische Bundesamt und das Umweltbundesamt in ihrem Bericht für 2010 die neuesten Daten und Analysen aus den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen vor. Die Ergebnisse zeigen: Die Rohstoffnutzung ist in den letzten Jahren in Deutschland effizienter geworden. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung

Der Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor) ist eine wissenschaftliche Dienstleistung des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR). Er stellt Informationen zur Flächenstruktur und deren Entwicklung für die Bundesrepublik Deutschland bereit. Als Fachinformationssystem zu Fragen der Bodenbedeckung und Flächennutzung richtet es sich an Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Es ergänzt die amtliche Flächenstatistik und die Umweltökonomische Gesamtrechnung mit Basisinformationen für die Bewertung der Flächenentwicklung, insbesondere hinsichtlich deren Nachhaltigkeit. Der IÖR-Monitor ist eine dauerhafte, wissenschaftliche Dienstleistung der forschungsbasierten Politik- und Gesellschaftsberatung des IÖR. Der IÖR-Monitor wird laufend weiterentwickelt und ergänzt, seit 2013 auch mit gebäudebasierten, siedlungsstrukturellen Indikatoren und einem interaktiven Detail-Viewer auf WebGIS-Basis.

Quantifying the land footprint of Germany and the EU using a hybrid accounting model

Footprint analysis reveals the appropriation of land resources from a consumer’s perspective. This report presents a novel hybrid land-flow accounting method for the calculation of land footprints, employing a globally consistent top-down approach and combining physical with environmental-economic accounting. It delivers detailed results for cropland, grassland and forest land footprints for Germany and the EU28 for the years 1995 to 2010, broken down by origin, type and use.

Messung der Nachhaltigkeit des Tourismus in Deutschland - Entwicklung eines Tourismus-Nachhaltigkeits- Satellitenkontos

Ziel des hier vorgelegten Projektes war die Erarbeitung eines praktikablen Systems zur Messung der Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus. Bezugsraum ist Deutschland als Destination für in- und ausländische Touristen sowie als Standort von Tourismusunternehmen. Zunächst wurden 18 für den Tourismus zentrale Nachhaltigkeitskriterien identifiziert, die in einem zweiten Schritt einer Analyse bzgl. ihrer Messbarkeit mit Hilfe von Indikatoren in einem kohärenten Bilanzierungssystem unter Beachtung internationaler Empfehlungen unterzogen wurden. Ergebnis ist ein erweitertes Tourismus-Satellitenkonto, das Tourism Sustainability Satellite Account (TSSA), ein Kennzahlensystem, welches im Wesentlichen auf den statistischen Rahmenwerken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) beruht. Hinzu kommen soziale Indikatoren, die die Nachhaltigkeit der Arbeitsverhältnisse im Tourismus messen. Das TSSA erlaubt somit eine systematische Zuordnung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Tourismus zu den tourismusrelevanten Wirtschaftszweigen auf nationaler Ebene. Für einige Nachhaltigkeitsindikatoren, vor allem aus dem Management-, z. T. aber auch aus dem ökologischen Bereich, besteht allerdings noch Entwicklungsbedarf. Die TSSA-Indikatoren wurden testweise bereits mit den jeweils aktuell erhältlichen Daten befüllt. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Tourismus in Deutschland signifikant zur Wertschöpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, bei allerdings niedriger Arbeitsproduktivität. Bei den ökologischen Auswirkungen stehen die Klimawirkungen mit einer geringfügig überdurchschnittlichen Treibhausgasintensität im Vergleich zur Gesamtwirtschaft im Vordergrund, die allerdings innerhalb der touristischen Teilbranchen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Die Arbeitsbedingungen sind im Vergleich zu anderen Branchen generell als weniger nachhaltig einzuschätzen. Lediglich der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen ist deutlich geringer als in anderen Wirtschaftszweigen. Quelle: Forschungsbericht

Versiegelung 2011

AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1988: Fortschreibung und Übernahme der Versiegelungskarte des Umweltatlasses in das räumliche Bezugssystem des ökologischen Planungsinstruments Berlin (öPB), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1991: Fortschreibung der ökologischen Planungsgrundlagen Berlin: Erstellung der Umweltatlaskarten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 01.02 Versiegelung (einschließlich Bebauungsgrad) für das Stadtgebiet der östlichen Bezirke und Integration in das Umweltinformationssystem (UIS), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. BBodSchG,1998: Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Berliner Wasserbetriebe (BWB) 1998: Getrenntes Entgelt für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2000. Anschreiben an die Eigentümer im September 1998. Berlin Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. 2007: Hauptstudie “Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin”. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download (pdf; 6,6 MB) Coenradie, B.; Haag, L. 2012: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2011 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download (pdf; 5,6 MB) Die Bundesregierung 2007: Nachhaltige Entwicklung. Fundstelle: www.bundesregierung.de/breg-de Frie, B; Hensel, R. 2007: Schätzverfahren zur Bodenversiegelung: UGRdL-Ansatz. In: Statistische Analysen und Studien NRW, Band 44 S. 19 ff. Fundstelle: Internet: www.ioer-monitor.de/fileadmin/user_upload/monitor/DFNS/2009_1_DFNS/Buchbeitraege/IOER_DFNS_I_2009_S_17-45_PDFA.pdf (Zugriff am: 04.02.2019) Geiger, W.F. 1992: Regenwasserbehandlungskonzept für Neuplanungen im nördlichen Einzugsgebiet von Panke, Nordgraben, Gutachten im Auftrag der Berliner Wasser-Betriebe, unveröffentlicht. Gerstenberg, J.H.; Goedecke, M. 2011: Datengrundlagen aus dem Informationssystem Stadt und Umwelt für das Niederschlags – Abflussmodell ABIMO der Bundesanstalt für Gewässerkunde Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin 2008, Stand 31.3.2011. Haag, L. 2006: Wie hoch sind die Versiegelungsgrade in Berlin wirklich? – Ein Methodenvergleich. Diplomarbeit TU-Berlin, Berlin. Fundstelle: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/2006_haag_diplomarbeit.pdf Haag, L.; Coenradie, B.; Kleinschmit, B.; Damm, A.; Hostert, P.; Goedecke, M.; Schneider, T. 2008: Hybrides Kartierungsverfahren der Bodenversiegelung im urbanen Raum – das Ergebnis für Berlin. Bodenschutz. Ausgabe 3/2008. S. 82-87. Fundstelle: www.bodenschutzdigital.de/ce/hybrides-kartierungsverfahren-der-bodenversiegelung-im-urbanen-raum-das-ergebnis-fuer-berlin/detail.html Mählenhoff, S. 1989: Ökologische Folgen der Bodenversiegelung, in: Mitteilungen der Niedersächsischen Naturschutzakademie 4/91, S. 6-16. Niederschlagswasserfreistellungsverordnung 2001: Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001. Fundstelle: www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/umwelt/wasser-und-geologie/ Oerder, M. 1999: Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Kommentar von Oerder, M.; Numberger, U.; Schönfeld, T.. Boorberg. Stuttgart. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) 2001: Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin. Broschüre. Berlin. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) 2006: Statistik zu Befestigung und Fahrbahnbelägen Berliner Straßen, Rad- und Gehwege VI C 12 (Stand 01.01.2006). Statistische Ämter der Länder 2011: Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL): Inanspruchnahme der Umwelt durch Produktion und Konsum in den Bundesländern – Ausgewählte Indikatoren und Kennzahlen. Indikator Versiegelung. Internet: www.statistikportal.de/de/ugrdl (Zugriff am: 22.04.2021) Umweltbundesamt (UBA) 2011: Flächeninanspruchnahme. September 2011. Wikipedia, 2007: NDVI. Fundstelle: de.wikipedia.org/wiki/Normalized_Difference_Vegetation_Index Wikipedia, 2012: Hauptkomponentenanalyse. Fundstelle: de.wikipedia.org/wiki/Hauptkomponentenanalyse WTE 2004: WTE betriebsgesellschaft mbh. Fundstelle: wteb.de

Versiegelung 2011

Versiegelungsdaten werden in den für Umweltschutz, Stadt- und Landschaftsplanung zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Erfolg umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen wurden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden und asphaltierten Straßen verursacht eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas . Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte 02.09 Entsorgung von Regen und Abwasser ). Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die Funktionen des Bodens stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und in die Oberflächengewässer gespült. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelung und Flächeninanspruchnahme in Deutschland Versiegelte Flächen nehmen in Deutschland 2010 einen Flächenanteil von ca. 6 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,16 Mio. ha (Statistische Ämter der Länder 2011). In der politischen Debatte wird allerdings vorwiegend der Umweltindikator “Flächeninanspruchnahme” erörtert, der auch in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Eingang gefunden hat. Seit 2002 ist dort das Ziel formuliert bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt 78 ha (2009) (UBA 2011). Bundesweit ist dabei vor allem die Zunahme der Gebäude- und Freiflächen deutlich rückläufig. Die Zunahme der Verkehrsflächen liegt zwar niedriger als die Zunahme der Siedlungsflächen. Sie bleibt jedoch mit rund 23 ha pro Tag seit fast 20 Jahren konstant. Die Flächeninanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren durch die wirtschaftliche Lage, den Rückgang von Straßenneubauten und die Versiegelungsvorschriften bei Neubauten verringert, ist aber noch weit entfernt vom Ziel 2020. Die Flächeninanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Siehe dazu auch den Exkurs “Versiegelungsdaten 2011 und 2005 im Vergleich zum Indikator Versiegelung der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL)”. Die mit der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Städte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden. (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Auch mit gesetzlichen Verpflichtungen wird versucht Versiegelung zu reduzieren. Mit der Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) von 1998 soll ein Ausgleich zum Flächenverbrauch geschaffen werden, indem nicht mehr genutzte Flächen entsiegelt und so für die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurück gewonnen werden (Oerder 1999, 90ff). Da hierbei Kosten und Zumutbarkeit berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung aber in der Praxis nicht bewährt. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin, eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.06.1972) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück, eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

Forschungsprojekt gruene Buchhaltung II (GARP II)

Das Projekt "Forschungsprojekt gruene Buchhaltung II (GARP II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung durchgeführt. Die Natur wird auf vielfaeltige Weise von der Gesellschaft genutzt, sei es zur Entnahme von Rohstoffen, als Aufnahmemedium fuer Schadstoffe oder Anbieter von Bauflaechen. Durch die starke Nutzung wird die natuerliche Umwelt immer mehr in ihren Funktionen beeinflusst. Erst in den letzten Jahren ist diese Wechselwirkung zwischen Natur und Gesellschaft durch die globalen Umweltprobleme staerker in das Bewusstsein gerueckt. Aus diesem Grunde wurde als Ziel fuer eine wirtschaftliche Entwicklung der Begriff der 'nachhaltigen Entwicklung' gepraegt. Nach der Definition der Brundtland-Kommission im Jahre 1987 ist eine Entwicklung nachhaltig, wenn sie die Beduerfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Moeglichkeiten zukuenftiger Generationen einzuschraenken, ihre Beduerfnisse zu befriedigen. Obwohl das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung international anerkannt ist, ist es derzeit noch nicht moeglich, an Wirtschaftsdaten abzulesen, ob eine Entwicklung nachhaltig ist oder nicht. Nach wie vor wird als Eckgroesse der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes das Bruttosozialprodukt (BSP) bzw. das Bruttoinlandsprodukt (BIP) veroeffentlicht. In diesen werden lediglich Wirtschaftsaktivitaeten beruecksichtigt, die einen Marktwert besitzen. Die Nutzung von Guetern, die keinen Marktwert besitzen, jedoch trotzdem Wirkungen auf den Wirtschaftsprozess haben koennen (externe Effekte), wie z.B. die Nutzung der Natur, werden nicht betrachtet. Damit sind Wechselwirkungen zwischen der Wirtschaft und der Umwelt, soweit keine Kosten durch die Vermeidung oder Beseitigung von Umweltschaeden entstehen, nicht beruecksichtigt. Indikatoren, wie das BSP oder das BIP geben also keine Auskunft darueber, ob eine Wirtschaftsentwicklung nachhaltig ist. Aenderungen dieser Groessen werden aber dennoch von der Oeffentlichkeit als wirtschaftlicher Erfolg oder gar Wohlfahrtssteigerung angesehen. Um Einfluesse von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitaeten auf die Umwelt beruecksichtigen zu koennen, muessen diese innerhalb einer sogenannten umweltoekonomischen Gesamtrechnung (UGR) quantifiziert werden, die an die VGR angebunden werden kann. Im Jahr 1993 wurden von der UN Leitlinien herausgegeben,in denen beschrieben ist, wie diese Anbindung in Form eines Satellitensystems erfolgen kann. Auf die Empfehlungen in diesem Handbuch wird bereits in einigen Laendern zurueckgegriffen. Das Projekt: GARP II befasst sich mit der Abschaetzung von monetaeren und physikalischen Umweltschaeden die durch wirtschaftliche und soziale Aktivitaeten entstanden sind, mit dem Ziel diese in ein europaweites umweltoekonomisches Rechnungssystem zu integrieren.

Versiegelung 2016

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt und auf das Stadtklima Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung wird außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u.a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Karte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, Klimafolgenmonitoring SenStadtUm 2016a). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist seit 2002 das Ziel formuliert, bis 2020 die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag zu reduzieren (Die Bundesregierung 2002). Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt aktuell 69 ha (2014) (UBA 2016). Die Flächenneuinanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren zwar verringert, ist aber noch weit entfernt vom für 2020 formulierten Ziel. Modellrechnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sagen voraus, dass die Flächenneuinanspruchnahme ab 2015 bei ca. 64 ha pro Tag verharren wird (Deutscher Bundestag 2015). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Die Bundesregierung 2016) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt und Klimaschutz besonders hervorgehoben (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland 2016). Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “Flächenneuinanspruchnahme” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche jedoch ein nur wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Karte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 16 Kernindikatoren der Indikator Nr. 6 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). In den LABO – Berichten an die Umweltministerkonferenzen von 2010, 2011 und 2012 werden die Entwicklung der Flächenneuinanspruchnahme sowie die Aktivitäten der Länder zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme dokumentiert. Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2014 einen Flächenanteil von 6,17 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2015 34,92 % (rund 31.140 ha) (Statistische Ämter der Länder 2016). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011 und 2016 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2016). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die-UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998) stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen (Oerder 1999). Da hierbei jedoch Kosten und Zumutbarkeit als zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung in der Praxis nicht bewährt. Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2014) und z.T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u.a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u.a. eine Bestandaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2013) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Im Land Berlin sollte bei zunehmender Versiegelung insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht werden oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die Karte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ (01.13) und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2016 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Versiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2016). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Entsiegelungsflächen, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können ( Karte „Entsiegelungspotenziale“ (01.16)) . Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß des Anteils der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Versickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

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