Das Projekt "Praevention durch Umwelthaftung? Eine Untersuchung der Wirkungen des Umwelthaftungsgesetzes auf Industrie- und Versicherungsunternehmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie durchgeführt. Es ist das Ziel des geplanten soziologischen Forschungsvorhabens, die Frage zu beantworten, welche Verhaltensaenderungen dieses Gesetz bei den davon betroffenen Industrie- und Versicherungsunternehmen ausloest. Das spezifische Erkenntnisinteresse des Vorhabens ist dabei auf die Untersuchung der Leistungsfaehigkeit des neuen Umwelthaftungsrechts in seiner praeventiven Funktion gerichtet. Die im Zentrum der Untersuchung stehende Frage lautet, ob und inwieweit das neue Umwelthaftungsgesetz, mediatisiert ueber die Risikopolitik der Haftpflichtversicherer, den industriellen Anlagenbetreibern effektive Anreize zur Risikovorsorge und Reduktion von Umweltbelastungen vermittelt und in diesem Sinne neben der Schadensausgleichsfunktion auch eine praeventive Funktion erfuellt. Der Versicherungswirtschaft kommt in diesem Zusammenhang eine Zentralposition zu. Das UmweltHG formuliert fuer die Betreiber bzw. Inhaber von besonders umweltgefaehrdenden Industrieanlagen eine Verpflichtung, zur Sicherung des bestehenden Haftungsrisikos eine Deckungsvorsorge zu treffen. Praktisch laeuft diese Regelung darauf hinaus, das Haftungsrisiko durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung abzudecken. Mit der Versicherung geht das Haftungsrisiko vom potentiellen Schaediger auf den Versicherer ueber. Als Folge dieses Risikotransfers ergibt sich eine Abschwaechung der moeglichen Praeventivwirkungen des neuen Umwelthaftungsrechts: durch die (Teil-)Externalisierung unternehmensinterner Risiken entfaellt fuer die Anlagenbetreiber nicht nur ein wichtiges Motiv fuer vorbeugende Massnahmen zur Schadensvermeidung; es tritt hinzu, dass die Versicherungsnehmer durch die Uebertragung des Haftungsrisikos auf den Versicherer zu bewusster Unterlassung von Schutzmassnahmen und zum fahrlaessigen Umgang mit Risiken verleitet werden koennen ('moral hazard').