Die weltweiten Warentransporte werden zu über 90 Prozent auf dem Seeweg abgewickelt. Die Seehäfen dienen den Warenströmen als Anlaufstelle und haben daher eine besondere Bedeutung für den gesamten Welthandel. Auch die deutsche Volkswirtschaft ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur der Seehäfen angewiesen, um das Außenhandelsvolumen von jährlich rund zwei Billionen Euro effizient umsetzen zu können. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Seehäfen international zu sichern, wurden sie, wie auch ihre Zufahrten, in der Vergangenheit immer wieder an die Anforderungen der modernen Seeschifffahrt angepasst. So wurden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts viele Fahrrinnen verändert, beispielsweise an Ems, Jade, Weser und Elbe. Zusätzlich haben umfangreiche Küstenschutzmaßnahmen, wie etwa Eindeichungen, die ursprünglich natürlichen Tideflusssysteme nachhaltig verändert. Auch heute sind noch weitere Fahrrinnenanpassungen für die Unter- und Außenelbe, die Unter- und Außenweser und die Außenems geplant. Die Pläne werden auf Antrag eines Bundeslandes (überwiegend Niedersachsen, Hamburg, Bremen) von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes durchgeführt und der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die BAW ist im Auftrag der WSV als Sonderfachgutachter an den Planungen beteiligt. Da Seehafenzufahrten wie beim Hamburger Hafen leicht 100 Kilometer lang sein können, ergeben sich großflächige zusammenhängende Eingriffsflächen. Die geplanten Fahrrinnenanpassungen zählen entsprechend zu den größten Infrastrukturprojekten Deutschlands, bei denen zahlreiche Nutzungskonflikte beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass die Seeschifffahrt auf den Tideflüssen in einem besonders schützenswerten Ökosystem stattfindet. Darüber hinaus schließen sich meist Schutzgebiete von nationaler und europäischer Bedeutung an. Fahrrinnenanpassungen können daher komplexe Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Systemparameter eines Tideflusses haben. Im Rahmen der für die Planungen nach nationaler und europäischer Gesetzgebung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit eine hohe Verantwortung der Gutachter bei der Ermittlung und Prognose der ausbaubedingten Auswirkungen auf das Ökosystem. Hieraus ergibt sich die besondere Bedeutung der BAW-Gutachten: Die von der BAW prognostizierten Auswirkungen auf die abiotischen Systemparameter sind Grundlage für die ökologische Bewertung. So werden durch einen Ausbau der Wasserstand (z. B. Tidehochwasser, Tideniedrigwasser, Sturmflutscheitelwasserstände), die Strömungen und der Salzgehalt beeinflusst. Auch müssen die Auswirkungen auf den Sedimenttransport und das Gewässerbett (Morphodynamik) der von Gezeiten geprägten Flüsse ermittelt werden. (Text gekürzt)
PlumeBaSe beschäftigt sich mit der detaillierten Analyse der Zusammensetzung organischer Aerosole, freigesetzt während der Verbrennung fossiler Treibstoffe durch Schiffe, und deren weiterem Weg in der marinen Umwelt. Durch die hochaufgelöste Beprobung der Aerosole und ihrer Transformationsprodukte vom Schiffsschornstein bis in die Ostsee wird eine Brücke zwischen Atmosphären- und Meeresforschung geschlagen. Der zunehmende globale Warentransport auf dem Wasserweg erhöht den Druck auf marine Ökosysteme. Große Schiffe emittieren, zusätzlich zu gasförmigen Schadstoffen, große Mengen an Partikeln reich an Spurenmetallen und organischen Schadstoffen zunächst in die Atmosphäre von wo aus die Schadstoffe ins Meer gelangen. Negative Auswirkungen saurer Oxide und organischer Schadstoffe sind bekannt, weniger hingegen wurde bisher die Deposition der Schiffsaerosole und deren Beitrag zur Meeresverschmutzung untersucht. Besonders lückenhaft ist das Verständnis für die Alterungsprozesse während des atmosphärischen Transports sowie in der Wassersäule, beispielweise durch UV-Strahlung oder reaktive Sauerstoffspezies, obwohl die Transformationsprodukte sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Biota haben und die Molekülstruktur den weiteren Weg in der Umwelt maßgeblich beeinflussen können.Um diese Wissenslücken zu schließen, soll in PlumeBaSe durch eine vielschichtige Umweltbeprobung eine neuartige, umfassende Erhebung des Emissionstransports und der Aerosolalterung erreicht werden. Die Projektpartner des Leibniz Instituts für Ostseeforschung Warnemünde (IOW), der Universität Rostock (UR) und der Karls-Universität Prag (CU) befassen sich mit den folgenden zentralen Hypothesen: (H1) Schiffsemissionen tragen signifikant zur Verschmutzung des Oberflächenwassers bei, der Eintrag ist besonders hoch entlang der Hauptschifffahrtsrouten. (H2) Während des atmosphärischen und marinen Transports ändern sich die physikalischen (Partikelgrößenverteilung) und chemischen (molekulare Profile) Eigenschaften der emittierten Aerosole, was ihren weiteren Weg in der Umwelt beeinflusst. (H3) Die Veränderungen auf molekularer Ebene können verfolgt und genutzt werden um Schadstoffeinträge über die Atmosphäre von den über Nassabscheider eingebrachte Verschmutzungen zu unterscheiden.Diese angestrebten Zielsetzungen werden in drei Arbeitspaketen adressiert via I. Zeitlich und räumlich hochaufgelöster Analyse von Partikelgrößenverteilungen direkt in den Abgasfahnen der Schiffe unter Nutzung eines unbemannten Luftschiffes, kombiniert mit hochsensitiven gerichteten und ungerichteten chemischen Analysen der II. atmosphärischen Schadstoffe in Partikeln unterschiedlicher Größe, sowie der III. Schadstoffe im Meerwasser. Die Ostsee stellt durch die hohe Schiffsverkehrsdichte, gute Erreichbarkeit und Regulation der Schiffsemissionen ein ideales Untersuchungsgebiet dar, welches sich auch als Modellsystem für die Beeinflussung küstennaher Ozeane durch Schiffsverkehr weltweit eignet.
Im Rahmen des SFB 192 der Universität Kiel zur 'Optimierung pflanzenbaulicher Produktionssysteme im Hinblick auf Leistung und Ökologische Effekte' im Teilprojekt B1 wurden 9 Jahre hindurch die Wechselwirkungen zwischen Bodenorganismen (mikrobielle Biomasse, Enzymaktivitäten, Regenwurmabundanzen und -biomassen und Fraßaktivitäten der Bodenfauna) und ackerbaulichen Maßnahmen (Pflugdrillsaat gegenüber Fräßsohlensaat, variierte mineralische und organische Düngung, variierter Fungizideinsatz) in Ackerböden einer Jungmoränenlandschaft untersucht. Seitens Elnser, Bode und Seese/Frahm wurden die Bodenorganismen, seitens Frey die Luft- und Nährstoffdynamik und seitens VICTORINO die Gefügedynamik und die Eigenschaften der Humuskörper seitens Beyer und Köbbemann studiert. Ziel des Vorhabens ist es, durch eine integrierende, rechnergestützte Auswertung aller Untersuchungsergebnisse die längerfristige Wirkung unterschiedlicher Bodenbearbeitung, mineralischer und organischer Düngung sowie unterschiedlichen Fungizideinsatzes auf die Bodenorganismen statistisch abgesichert aufzuarbeiten und zu klären. Gleichzeitig soll die Bedeutung der Mikroorganismen und Bodentiere für die Eigenschaften des Bodenhumus, für die Gefügebildung und für die Nährstoffmobilisierung aus organischer Bindung herausgestellt werden und zwar unter Berücksichtigung einer starken Bodenvariabilität.
Die ONYX Kraftwerk Zolling GmbH&Co.KGaA, hat beim Landratsamt Freising einen Antrag auf wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 und § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 BayWG für die Entnahme von Wasser aus dem Amperkanal bei Kanal-km 4,190 sowie für die Einleitung von Kühl-, Niederschlags- und Abwasser in den Amperkanal bei Kanal-km 4,508 zum Betrieb des Dampfkraftwerks Zolling, Block 5 gestellt. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG).
<p>Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgen</p><p>So handeln Sie nachhaltig beim Umgang mit Batterien und Akkus</p><p><ul><li>Kaufen Sie nach Möglichkeit netzbetriebene und batteriefreie Geräte und verringern Sie so ihren Batterieverbrauch.</li><li>Sofern es nicht ohne Energiespeicher geht, sind Akkus anstelle von Batterien in der Regel die bessere Wahl.</li><li>Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus. Fragen Sie nach der Verfügbarkeit von Ersatzakkus.</li><li>Kaufen Sie Akkus und Batterien ohne giftige Schwermetalle.</li><li>Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Handhabung.</li><li>Entsorgen Sie Akkus und Batterien aufgrund von Brand- und Umweltgefahren nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.</li><li>Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen.</li><li>Entnehmen Sie vor der Rückgabe alter Elektrogeräte die Batterien und Akkus, wenn es durch einfache Handgriffe möglich ist.</li><li>Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Batterien erhalten Sie über die Kampagne<a href="https://www.batterie-zurueck.de/">"Batterie Zurück"</a>.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Energie- und Kosteneffizienz:Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – "jenseits der Steckdose" – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus.</p><p>Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll: Aktuell müssen Verbraucher*innen ca. 0,35 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge (1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 75 € ausgegeben werden (AA-Batterie: 2.600 mAh * 1,5 V = 0,0039 kWh/ Batterie, 0,30 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das:Energie aus Batterien ist mindestens 200-mal teurer, als Energie aus der Steckdose.Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (AAA-Batterie: 1.250 mAh * 1,5 V = 0,0019 kWh/ Batterie, 0,30 €/Stück): Hier müssen ca. 150 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 400-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose.</p><p>Netzbetriebene statt batteriebetriebene Geräte:Wenn Geräte eigentlich nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Tastatur, Maus, elektrische Rasierer, Stabmixer aber auch Staubsauger und Bohrmaschinen außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Oft ist allein die abnehmende Akkuleistung für das (verfrühte) Lebensdauerende der Geräte verantwortlich. Lange Lebensdauern helfen hingegen, die negativen Umweltauswirkungen durch unsere Verbräuche zu verringern. Dazu werden für die Herstellung netzbetriebener Geräte ohne Akku in der Regel weniger Rohstoffe verbraucht.</p><p>Batteriefreie oder solare mobile Produkte:Es gibt auch mobile Produkte und Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische Salz-/ Pfeffermühlen oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren).</p><p>Akkus statt Batterien für mobile Geräte:Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen.<br>Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet. In der Regel finden Sie auf dem Akku oder auch auf der Verpackung eine Kennzeichnung, um welchen Akkutyp es sich handelt.<p>Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono), 1604 D (9 V Block) und Akkupacks:</p><p>Gute und preisgünstige Alternative zu nicht wiederaufladbaren Batterien. Ihre hohe Selbstentladungsrate von ca. 25 Prozent pro Monat beeinträchtigt jedoch den Einsatz in Geräten. Werden Geräte beispielsweise nur selten genutzt (z.B. Kinderspielzeug oder Taschenlampen), sind die Akkus oft leer, wenn man sie braucht. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V).</p><p>Sie zeichnen sich durch sehr geringe Selbstentladungsraten aus (ca. 4 Prozent pro Monat). Die Kapazitäten dieser Akkus sind mit einer Höhe von ca. 2.000 mAh (Baugröße: AA) mit denen der NiMH-Standardakkus vergleichbar. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). Für diese Akkus der neueren Generation werden im Handel oft die Bezeichnungen "ready to use" / "precharged" / "vorgeladen" / "geringe Selbstentladung" verwendet.<br>UBA-Empfehlung: Akkus ohne Selbstentladung haben gegenüber den einfachen NiMH-Akkus entscheidende Vorteile. Zum einen geht die geladene Energie weit weniger ungenutzt verloren, zum anderen sind sie selbst nach längerer Lagerung sofort einsatzfähig, beispielsweise bei seltener Nutzung in Taschenlampen. Manche Geräte wie elektrische Zahnbürsten, Haarschneidemaschinen und ältere Akkuschrauber können auch NiMH-Akkupacks enthalten.<p>Sie werden aufgrund ihrer hohen Energiedichte, hohen Leistungsfähigkeit und geringen Selbstentladung überwiegend als Akkupacks in Haushalts-, Küchen- und Gartengeräten wie Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Spielekonsolen, kabellosen Kopfhörern, Saugrobotern, Elektrowerkzeugen, Sägen, E-Zigaretten, etc. eingesetzt. Typisch sind individuelle Bauformen und auch die hohen Spannungen, je nach Ausführung im Bereich von 3,8 – 4,0 V. Mittlerweile sind Lithium-Ionen-Akkus auch in diversen Standardgrößen im Spannungsbereich von 1,5 Volt oder als 9-Voltblocks erhältlich.</p><p>Austauschbarkeit und Interoperabilität von Akkus:Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit von Akkus und Batterien nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss.</p><p>Langlebige Geräte und Akkus helfen nicht nur Kosten einzusparen sondern tragen auch dazu bei, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte. Achten Sie daher bewusst auf leicht austauschbare Akkus und die Möglichkeit, Ersatzakkus nachkaufen zu können.</p><p>Erfreulicherweise werden Elektrogeräte, insbesondere in den Segmenten Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, verstärkt mit interoperablen austauschbaren Akkusystemen angeboten. Der Vorteil interoperabler Akkusysteme besteht darin, dass ein Akku in mehreren unterschiedlichen Produkten (eines Herstellers) genutzt werden kann. Da sich deren Kapazität nun weniger durch die zeitliche Alterung, sondern vielmehr durch die Anzahl der Einsätze (Zyklisieren) verringert, werden insgesamt weniger Akkus benötigt. Häufig ist nicht bekannt, dass Li-Ion-Akkus auch ohne Nutzung altern bzw. an Kapazität verlieren. Diesen Vorgang nennt man kalendarische Alterung. Durch die optimierte Akkunutzung ergeben sich enorme ökologische Einsparpotenziale. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus in diesem Produktbereich außerordentlich gut.</p><p>Akkus pfleglich behandeln:Die Nutzung von Akkus anstelle von Batterien trägt zur Verringerung von Umweltauswirkungen bei. Jede Akkuladung hilft, Batterien einzusparen und je länger die Nutzungsdauer eines Akkus ist, umso größer ist der Einspareffekt.<br>Sie können die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern, indem Sie einige einfach umzusetzende Dinge bei der Handhabung, Lagerung sowie beim Laden und Entladen beachten. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert:<p>Der Einsatz des Akkus bei Umgebungstemperaturen größer 40° C ist nachteilig und kann den Akku beschädigen; das gilt selbst für die zwischenzeitliche Lagerung (z.B. Aufbewahrung des Laptops, des Smartphones oder der Powerbank im Auto bei Hitze oder beim Liegenlassen in der Wärme in Verbindung mit praller Sonne). Laden und Entladen Sie ihre Akkus nie vollständig: Dies kann die Lebensdauer ihrer Li-Ion-Akkus deutlich verlängern. Vermeiden Sie daher Tiefenentladungen und warten Sie nicht, bis Ihr Akku fast oder vollständig leer ist. Den Ladevorgang sollten Sie, soweit möglich, spätestens bei ca. 20 Prozent Rest-Ladestand (Restkapazität) starten und beenden, wenn der Akku einen Ladestand von ca. 90 Prozent erreicht hat. Bleibt Ihr Akku für längere Zeitdauer ungenutzt, ist ein Nachladen nach spätestens 6 Monaten empfehlenswert (bspw. beim Überwintern elektrischer Gartengeräte). Bei richtiger Verwendung und sorgsamen Gebrauch sind lithiumhaltige Batterien und Akkus sicher; bei falschem Umgang können sie jedoch auch während der Anwendung und des Ladens zur Gefahr werden. Beachten Sie deshalb unsere Hinweise zum sicheren Umgang mit Li-Ion-Akkus auf unsererRatgeberseite<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus</a>.Der von anderen (älteren) Akkutypen teilweise bekannte Memory- oder Lazy-Effekt tritt bei Li-Ion-Akkus nicht auf.</p><p>Hohe Umgebungstemperaturen ab ca. 40° C verringern auch die Lebensdauer der NiMH-Akkus. Teilentladungen führen im Gegensatz zuLi-Ion-Akkuszum sogenannten Lazy-Effekt, d.h. die entnehmbare Kapazität verringert sich zunächst für die Nutzer. Wir empfehlen dennoch, NiMH-Akkus trotz des Lazy-Effekts nur teilweise zu entladen (geringe Zyklentiefen), da hohe Zyklentiefen (geringe Rest-Ladestände) – im Gegensatz zum "heilbaren" Lazy-Effekt – die Lebensdauer dauerhaft verkürzen. Den Lazy-Effekt bzw. die Kapazitätsminderung können Sie heilen, indem sie Akkus dieses Typs mit dem Ladegerät in gewissen Abständen vollständig Laden und Entladen.</p><p>Umgang mit ausgelaufenen Batterien:</p><p>Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/ausgelaufene-batterien-akkus">Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang</a>.</p><p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p><p>Richtige Entsorgung:Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll (Restmüll), Sperrmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne/ gelber Sack), Metallschrott oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien und Akkus sowie der Verpackung hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher*innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan sowie Lithium und Kobalt.</p><p>Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Beispielsweise müssen Vertreiber von Gerätebatterien vom Endnutzer Geräte-Altbatterien unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, der Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Vertreiber von Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (sog. "LV-Batterien" wie E-Fahrrad- oder E-Scooter-Akkus), Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien) und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Auch Kommunen nehmen bestimmte Altbatterien (z.B. Gerätebatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel) zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen.</p><p>Vertreiber müssen die Batterien auch zurücknehmen, wenn diese beschädigt (z.B. ausgelaufen, aufgebläht, aufgeplatzt) sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an das Personal für die Rückgabe und transportieren Sie die Batterie in einem geeigneten Transportbehältnis zur Sammelstelle.</p><p>Achtung hohe Brandgefahr durch<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">lithiumhaltige Batterien und Akkus</a>in den Bereichen Sammlung und Behandlung!Mechanische Beschädigungen und thermische Einwirkungen können zu inneren und äußeren Kurzschlüssen in der Batterie oder dem Akku führen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben. Vor allem in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, die Sicherheitsaspekte in allen Abschnitten des Entsorgungspfades zu berücksichtigen.</p><p>Wegweiser für Sammelstellen:Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im:</p><p>Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, oftmals im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden.</p><p>Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.:</p><p>Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen Sammelstellenlogo für Batterien zu erkennen (vgl. Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen). Wo immer Sie das Zeichen "Batterie-Rücknahme" sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Batterien zurückgeben kann.</p><p><p>Für alle– egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene –die sich informieren und zum Umweltschutz beitragen wollen, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Batterien, Akkus und Elektroaltgeräten sowie Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><ul><li><a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a></li><li><a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen"</a></li></ul></p><p>Für alle– egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene –die sich informieren und zum Umweltschutz beitragen wollen, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Batterien, Akkus und Elektroaltgeräten sowie Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><p>Was Sie noch tun können:</p><p>Hintergrund</p><p>Umweltrelevanz:In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei sowie Leitsalze und Lösungsmittel sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig. Falsch entsorgte lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus sind des Öfteren verantwortlich für schwere Brände, die Mensch und Umwelt gefährden.</p><p>Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien mit Quecksilber (Hg), unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Auch für Cadmium (Cd) in Batterien gilt ein sehr strenger Grenzwert: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten.</p><p>Ab dem 18. August 2024 darf auch der Bleigehalt (Pb-Anteil) in Gerätebatterien nicht mehr als 0,01 Prozent betragen, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte eingebaut sind. Ausgenommen hiervon sind Zink-Luft-Gerätebatterien in Form von Knopfzellen.</p><p>Geregelt werden die aufgezählten Stoffverbote für Quecksilber, Cadmium und Blei in der neuen EU-Batterieverordnung.</p><p>Gesetzliche Grundlage: Den gesamten Lebensweg von der Produktgestaltung, Beschaffung der Rohstoffe, Produktion, Vertrieb und Nutzung bis hin zur Sammlung, der Vorbereitung der Wiederverwendung und dem Recycling von Altbatterien am Lebensdauerende regelt die neue<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542">EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a>, die am 12. Juli 2023 verabschiedet wurde und am 18. Februar 2024 in großen Teilen in Kraft trat. Die Verordnung ersetzt in Teilen das in Deutschland geltende Batteriegesetz (BattG). Aktuell wird das BattG zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>) zur Anpassung an die neuen Anforderungen überarbeitet. Das BattG richtet sich vor allem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher, Organisationen für Herstellerverantwortung, Abfallbewirtschafter, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandler und Recyclingbetreiber von Altbatterien.</p><p>Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber von Batterien potenzielle Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren. Hohe Sammelmengen und Entsorgungsanforderungen sollen dies sicherstellen. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Auch Kommunen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den<a href="https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/battgruecknahmesysteme#no-back">Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien</a>zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus.</p><p>Marktbeobachtung:Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlicht das UBA jährlich neu auf der Internetseite<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien">Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung</a>. Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen.</p><p>Weiterführende Informationen:</p>
The VICH GL 6 guideline outlines a tiered assessment scheme that is mandatory for all active substances (AS) used in veterinary medicines before they enter the market. As the first step, the predicted environmental concentration of the AS in question is compared to a so-called “action limit” of 100 μg/kg for soil. If this action limit is exceeded, an extended environmental risk assessment is required. This limit is currently based on data that were recorded between 1973 and 1997 in the USA. Since then, new active ingredients with higher efficacy (and, therefore, potential environmental impacts at lower concentrations) have been developed and put on the market. This consequently elevates the probability of environmental and organismic impact, which in turn affects biodiversity and, ultimately, the natural functioning of ecosystems. A critical evaluation of the action limit is therefore necessary. Does it still serve its purpose as a precautionary decision criterion on whether an experimental Phase II risk assessment must be conducted? To assess the protectiveness of the soil action limit of 100 µg/kg, we evaluated 82 tests (34 plant and 48 earthworm tests) for 18 parasiticides, 28 antibiotic and 5 other AS, using data from European Medicines Agencies Public Assessment Reports, supplemented by internal data of the German Environment Agency. We included parasiticides in the data evaluation, although the action limit does not apply here, as their environmental hazard is determined by their toxicity to insects. Tests between model predictions reveal no difference between models with and without parasiticides (with parasiticides n = 51, without parasiticides n = 33). For each AS, we included the lowest available NOEC/EC10 and fitted a sigmoidal non-linear least squares model in the range of [0,1]. 18±5 % of the NOECs/EC10 values are below 100 µg/kg soil. This reduces to 17±6 % if only non- parasiticides are included in the data analysis. A total of 11 substances are below or equal to the action limit, 7 antibiotics and 4 parasiticides. In order to ensure that the action limit covers approximately 95 % of AS currently on the market, a reduction from 100 to 5 µg/kg would be necessary. The analysis shows that the current action limit is insufficient to protect organisms and ecosystems. In future revisions of the guideline, it will be necessary to adapt the action limit to current scientific standards.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es weltweit zu schweren Unfällen in Chemischen Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebsangehörigen, die Nachbarschaft und die Umwelt. Es wurde deutlich, dass für Betriebe und Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können, zusätzliche Sicherheits-, Vorsorge-, und Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Der rechtliche Rahmen zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der ersten Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ) 1980 geschaffen. Die Europäische Union hat 1982 die Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung von schweren Unfällen, die sogenannte Seveso-Richtlinie, erlassen. Die Seveso-Richtlinie und auch die Störfall-Verordnung wurden aufgrund verschiedener Ereignisse fortgeschrieben und novelliert. Seit 2012 sind die grundliegenden Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb an Anlagen und Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, auf europäischer Ebene maßgeblich in der Seveso-III-Richtlinie geregelt. Diese wurde durch die novellierte Störfall-Verordnung ( Störfall-Verordnung vom 15.März 2017, BGBl. I S.483 ) 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Da sich in Sachsen-Anhalt bedeutende Standorte der Chemischen Industrie und viele weitere Betriebe befinden, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, hat die Störfallvorsorge hier eine hohe Bedeutung. Das Landesamt für Umweltschutz hat als Fachbehörde im System der an der Störfallvorsorge beteiligten Behörden unter anderem die Aufgabe, das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) in Fragen zur Störfallvorsorge zu beraten und das Landesverwaltungsamt beim Vollzug der Störfallverordnung zu unterstützen. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung , Prüfung der Inspektionsberichte nach § 16 der Störfall-Verordnung Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und Wahrnehmung der EU-Berichterstattung
Seit dem Jahr 2016 veröffentlicht das Umweltbundesamt ( UBA ) regelmäßig einen Bericht zur Situation der Nutzung natürlicher Ressourcen in Deutschland. Der UBA-Ressourcenbericht untersucht die vielfältigen Zusammenhänge zwischen Rohstoffkonsum, Rohstoffentnahme, globalem Handel und wirtschaftlicher Entwicklung und wirft ebenso einen Blick auf strömende Ressourcen wie Wind, Sonne und Wasser sowie die Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung. Das vorliegende Factsheet fasst ausgewählte Ergebnisse des Ressourcenberichts 2022 zusammen. Der nächste und vierte Ressourcenbericht für Deutschland erscheint im Herbst 2026. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Origin | Count |
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Bund | 5967 |
Europa | 2 |
Kommune | 5 |
Land | 1611 |
Wissenschaft | 7 |
Zivilgesellschaft | 17 |
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Daten und Messstellen | 3 |
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Gesetzestext | 13 |
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Umweltprüfung | 1235 |
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