Kunstlicht in der Nacht hat in Europa und andernorts auf der Welt in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Gleichzeitig mehren sich die Hinweise, dass künstliche Beleuchtung in der Nacht physiologische Prozesse und das Verhalten vieler Organismen verändert, inklusive Interaktionen zwischen Arten – mit Folgen für Ökosystemfunktionen und Ökosystemleistungen. Die Auswirkungen von Kunstlicht in der Nacht auf die Bestäuber und deren Bestäubungsleistungen sind jedoch noch wenig untersucht. Unsere Studien zeigen, dass nächtliches Kunstlicht einerseits Pflanzen-Bestäuber-Interaktionen in der Nacht direkt negativ beeinflusst, mit möglichen Folgen für die Reproduktionsrate der Pflanzen. Andererseits scheint nächtliches Kunstlicht indirekt auch Pflanzen-Bestäuber-Interaktionen tagsüber zu beeinträchtigen. Zudem zeigen unsere Untersuchungen, dass sich Veränderungen von Pflanzen-Bestäuber-Interaktionen nicht nur auf beleuchtete Gebiete konzentrieren, sondern auch auf Flächen stattfinden können, die an beleuchtete Gebiete angrenzen. Dies alles zeigt, dass die ökologischen Auswirkungen von Kunstlicht nachts komplex und weitreichend sind. Wo immer möglich, sollte man deshalb die Beleuchtung in der Nacht ausschalten oder auf ein Minimum reduzieren.
Eine der größten globalen Herausforderungen ist aktuell der Schutz und die Erhaltung von Biodiversität. Dabei stellt der Konsum von Gütern und Dienstleistungen einen zentralen Risikofaktor für Biodiversität und Ökosystemleistungen dar. Biodiversität ist eine komplexe Größe, die sich über die Vielfalt der Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Organismen definiert. Zur Risikoabschätzung bedarf es einer möglichst genauen Erfassung, die sich aufgrund der inhärenten Komplexität jedoch oftmals schwierig gestaltet. Welche Möglichkeiten für biodiversitäts-bewussten Konsum gibt es aktuell? Grundsätzlich können die Auswirkungen von Produkten und Produktionsprozessen auf die Umwelt in Ökobilanzen analysiert werden. Wir schlagen für das Instrument der Ökobilanz eine anwenderfreundliche Methode zur Bewertung von Biodiversität vor. Diese beruht auf der Erfassung der Veränderung der Qualität einer bestimmten Fläche über einen bestimmten Zeitraum, die durch die Herstellung eines bestimmten Produkts verursacht wird. In angemessener Form kommuniziert können Ökobilanzergebnisse dazu beitragen, Konsum durch gezielte Information bewusster und damit potenziell nachhaltiger zu gestalten.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Künstliches Licht in der Nacht ist eine Form der Umweltverschmutzung (Lichtverschmutzung), die mittlerweile zu einem naturschutzrelevanten Problem avanciert ist. Lichtverschmutzung nimmt weltweit rasant zu, mit weitreichenden ökologischen Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und damit auch auf die biologische Vielfalt. Die ebenfalls zunehmende Forschung zur Lichtverschmutzung ist sehr interdisziplinär, da das Wissen über die Nacht über viele verschiedene Fachrichtungen fragmentiert ist. Dies hat zu einem beunruhigenden Mangel an Konsistenz und konzeptioneller Organisation bei der Messung nächtlichen Lichts geführt. Ein ganzheitliches Konzept für Lichtmessungen fehlt bisher, ist aber zur gezielten Erforschung der Zusammenhänge zwischen dem Verlust natürlicher nächtlicher Dunkelheit und der Störung ökologischer Systeme notwendig. Nur wenn Lichtimmission und Lichtemission präzise quantifiziert werden können, ist eine Bewertung des Ausmaßes der Lichtverschmutzung und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs möglich. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über existierende Messmethoden und erörtert, wie man künstliche Beleuchtung zukünftig am besten charakterisieren und messen kann.
Naturschutz und der Schutz der biologischen Vielfalt erfordern als gesellschaftliche Querschnittsaufgaben enorme Anstrengungen, um ihre - auch politisch vereinbarten - Ziele zu erreichen. Auswirkungen der Digitalisierung auf Naturschutz als gesellschaftlich-politisches Handlungsfeld sind im Gegensatz zu den ökologischen Auswirkungen bisher kaum erforscht. Unsere Literaturanalyse zeigt, dass es diverse Wechselwirkungen zwischen den durch die voranschreitende Digitalisierung ausgelösten oder verstärkten gesellschaftlichen Entwicklungen und dem politisch-gesellschaftlichen Handlungsfeld Naturschutz gibt, die sich entlang der Themenfelder 1) Wahrnehmungswandel, 2) gesellschaftliche Ungleichheit, 3) Engagement und 4) technologische Entwicklung systematisieren lassen. Jedoch sind weder Art (positiv oder negativ) noch Ausmaß dieser Wechselwirkungen ausreichend empirisch erforscht. Forschungsbedarf besteht z. B. hinsichtlich der Wirkungen des digitalen Kulturwandels auf gesellschaftliche Aushandlungsprozesse zum Naturschutz. Erste Handlungsempfehlungen für Naturschutzakteure zielen auf Kompetenzaufbau ab, um veränderten Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Verhaltensmustern begegnen bzw. sie selbst anwenden zu können.
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) Umwelt- und Klimaschutz sind trotz vielfältiger Krisen weiterhin wichtig Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV). Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden. Die Folgen der Klimakrise, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind, machen den Menschen in Deutschland große Sorgen. So nehmen 85 Prozent der Befragten bereits sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels in Form von anhaltender Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren wahr. Entsprechend hoch ist der Stellenwert von Anpassungs- und Schutzmaßnahmen: Gut zwei Drittel der Befragten sehen es etwa als sehr wichtig an, Wälder zu Mischwäldern umzubauen, die gegen Trockenheit robust sind. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die Klimafolgen ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die vergangenen Jahre zeigen sehr deutlich: Die Wetterextreme nehmen zu – mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und auch auf die Gesundheit der Menschen. Das zwingt uns, vorzusorgen und uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen und uns zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung schützen. Mit dem Nationalen Hitzeschutzplan, der Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz gibt es drei weitere Bausteine, die uns helfen, die negativen Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt zu mildern." Bei den umweltpolitischen Handlungsbedarfen steht für die Befragten das Thema Plastikmüll ganz oben auf der Liste: Eine große Mehrheit von 75 Prozent hält die Verringerung von Plastikmülleinträgen in die Natur für eine zentrale Aufgabe der Politik. 72 Prozent der Befragten finden es zudem sehr wichtig, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, also Rohstoffe und Güter stärker wiederzuverwerten und eine lange Produktnutzung zu fördern. Dazu Steffi Lemke: „Gegen die weltweite Plastikvermüllung wollen wir international bis 2024 ein rechtlich verbindliches Abkommen erreichen. National habe ich bereits ein Gesetz vorgestellt, das überflüssige Verpackungen vermeiden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen stärken soll - unter anderem durch verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und ein größeres Mehrwegangebot für To-Go-Verpackungen.“ Beim Schwerpunktthema der Studie, dem umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Befragten dieses Ziel unterstützt. Dazu sagt UBA -Präsident Dirk Messner: „Es ist enorm wichtig, dass eine so deutliche Mehrheit den ökologischen Wirtschaftsumbau grundsätzlich befürwortet. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist unerlässlich, wenn wir die Klimaschutzziele einhalten und unseren Beitrag dazu leisten wollen, einen gefährlichen Klimawandel jenseits der Zwei-Grad-Grenze zu verhindern." Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit , Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervorruft. So befürchten drei Viertel der Befragten, dass die ökologische Transformation die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland vergrößert. Rund 40 Prozent haben Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus der Wirtschaft. „Der ökologische Wirtschaftsumbau muss sozialverträglich erfolgen, wenn wir die Menschen auf dem Weg dorthin nicht verlieren wollen“, sagt Dirk Messner. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, die CO2 -Bepreisung durch ein Klimageld sozial auszugestalten oder auch berufliche Perspektiven für Menschen aus unteren Einkommensgruppen und aus strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Wir müssen deutlicher machen, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Job-Maschine werden kann." Die Befragungsergebnisse unterstreichen dies: Jeweils mehr als 80 Prozent der Befragten sind dafür, dass der Staat stark betroffene Regionen beim Umbau zu einer umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaft unterstützt und erforderliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Dirk Messner: „Den Umbau sollte der Staat auch aus ökonomischen Gründen forcieren. Je länger wir die notwendigen Maßnahmen hinauszögern, umso mehr wächst die Gefahr, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten weiter sinkt, etwa bei der Elektromobilität oder bei den erneuerbaren Energien." Die Umweltbewusstseinsstudie erhebt im Auftrag des BMUV und des UBA seit 1996 alle zwei Jahre repräsentative Daten über umweltbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in Deutschland. Für die aktuelle Studie wurde im Sommer 2022 eine repräsentative Befragung bei 2.073 Bürger*innen ab 14 Jahren online durchgeführt. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor. Mit der Feldarbeit war das forsa Institut beauftragt.
Aha, Green IT. „Green“, schon klar, was das heißt, „IT“ ist auch recht geläufig.Aber was haben diese beiden Dinge miteinander zu tun? Du hast in der Schule manchmal Unterricht am Computer und verbringst zu Hause viel Zeit davor. Aber wie funktioniert ein Computer und was steckt dahinter, dass du ihn einfach einschalten und benutzen kannst? Hierüber machen wir uns genauso wenig Gedanken wie über die Umweltauswirkungen der Informa-tionstechnik (IT). Dass Autofahren schlecht für die Umwelt ist, wissen wir. Aber warum kann auch ein Computer ein „Klimakiller“ sein? Wenn du Antworten auf diese Fragen suchst, ist diese Broschüre genau richtig für dich. Veröffentlicht in Unterrichtmaterial.
Origin | Count |
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Bund | 6040 |
Land | 1481 |
Zivilgesellschaft | 12 |
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Gesetzestext | 12 |
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License | Count |
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Webdienst | 4 |
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Weitere | 6908 |