Planungsphase Die 1958 errichtete Sellheimbrücke befindet sich im Berliner Bezirk Pankow, Stadtteil Weißensee. Die Brücke überspannt im Zuge der wichtigen Straßenverbindung des Karower Damms und der Blankenburger Chaussee die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Es handelt sich hierbei um den Berliner Außenring (BAR), welcher im Bereich der Sellheimbrücke zweigleisig geführt und als Fernbahn mit einer Oberleitungsanlage elektrifiziert ausgebaut ist. Nordwestlich der Brücke befindet sich das Karower Kreuz. Die Sellheimbrücke wird vom Fuß- und Radverkehr sowie vom motorisierten Individualverkehr genutzt. Die ÖPNV-Anbindung von Berlin-Karow erfolgt mittels Buslinien über den Karower Damm / Blankenburger Chaussee und die Sellheimbrücke. Die Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Geh- und Radverkehrs sowie unter weitgehend zweistreifiger bauzeitlicher Verkehrsführung für ÖPNV und Kfz umgesetzt. In der brückennahen Umgebung des Karower Damms und der Blankenburger Chaussee liegen Gebiete mit Einfamilienhäusern, Grün- und Verkehrsflächen sowie als Betriebsflächen ausgewiesene Brachen. Die geplante Infrastrukturmaßnahme i2030 zur Verlängerung der S75 von Wartenberg zum Karower Kreuz mit der Verkehrsstation Sellheimbrücke wird im Projekt berücksichtigt. Der Ersatzneubau der Sellheimbrücke umfasst neben dem Brückenbauwerk auch die Rampenbereiche, welche bis zu den angrenzenden Kreuzungen reichen. Der südliche Rampenbereich wird von der Blankenburger Laakebrücke gequert. Die Blankenburger Laakebrücke wird im Rahmen des Projektes mit ersatzneugebaut. Infolge umfangreicher Abhängigkeiten zwischen Ersatzneubau sowie der Erneuerung der Straßenrampen in Verbindung mit den Gleisanlagen der Deutschen Bahn ergeben sich komplexe Randbedingungen, welche während der Bauzeit die Herstellung, Konstruktionsausbildung und bauzeitliche Verkehrsführung beeinflussen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Bei den nach DIN 1076 durchgeführten Bauwerksprüfungen wurden bei der Sellheimbrücke erhebliche Schäden festgestellt, welche die Tragfähigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die aktuell durchgeführten Brückenprüfungen ergaben die Zustandsnote 3,0. Nach den Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-EBW-PRÜF) bedeutet dies, dass sich das Bauwerk in einem „kritischen Bauwerkszustand“ befindet. Die Schäden umfassen den Fahrbahnbelag sowie Risse und Betonabplatzungen an den Widerlagern und den Flügelwänden der Brücke. Weiterhin ist der teilweise freiliegende Betonstahl angegriffen und korrodiert. Im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist ein Ersatzneubau unabdingbar erforderlich. Sellheimbrücke Der Ersatzneubau der Sellheimbrücke wird an gleicher Stelle des Bestandsbauwerks errichtet. Bei den Planungen der Brückenkonstruktion werden die umfangreichen und komplexen Nutzungsanforderungen, u.a. Querschnittsausbildung der Straßenverkehrsanlage unter Berücksichtigung des Mobilitätsgesetzes, Berücksichtigung Infrastrukturmaßnahme i2030, Anbindung des geplanten Haltepunktes der S-Bahn und der damit verbundenen Haltestellen zur ÖPNV-Anbindung, Umsetzung von Auflagen aus den wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten, berücksichtigt. Die neue Brücke wird mit einem Überbau als schiefwinklige Einfeldverbundplatte mit einem offenen Verbundquerschnitt geplant. Die Endquerträger werden als Stahlbetonträger ausgebildet. Die Unterbauten werden als flachgegründete Stahlbetonkastenwiderlager vorgesehen. Hergestellt wird der Ersatzneubau in zwei Bauhauptabschnitten durch halbseitiges Bauen, d.h. nach Rückbau der ersten Brückenhälfte erfolgt deren Ersatzneubau. Nach Abbruch und Ersatzneubau der zweiten Brückenhälfte erfolgt der kraftschlüssige Verbund der Fahrbahnplatte. Im Zuge des Ersatzneubaus wird der bauzeitliche Straßenverkehr über die verbliebene Hälfte der Bestandsbrücke geführt. Anschließend wird der Straßenverkehr in analoger Weise unter Nutzung der neuen ersten Hälfte der Sellheimbrücke gelenkt. Blankenburger Laakebrücke Im Zuge der Planungen ergab sich, dass sich das Planungsgebiet über die Laake hinaus erstrecken muss. Die Sellheimbrücke und die Blankenburger Laakebrücke liegen im selben Straßendamm und sind beide angeschlossen bzw. eingebettet in dieselben Stützbauwerke zur Abfangung des Straßendammes. Bei der Blankenburger Laakebrücke handelt es sich um ein überschüttetes Bauwerk über die Laake. Aufgrund der engen technischen und logistischen Abhängigkeiten zwischen beiden Brückenbauwerken erfolgt gleichzeitig die Planung zum Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke. Insbesondere aus statisch-konstruktiven Gründen, u.a. aufgrund der zusätzlichen Belastung aus höherer Überschüttung (Erdauflast) und Verkehrslast, ist ein Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke geplant. Die neue Blankenburger Laakebrücke wird als Zweigelenkrahmen mit einem Riegel als Stahlbetonplatte und Widerlagerwänden als Spundwandkonstruktionen ausgebildet. Verkehrswege Der Karower Damm / Blankenburger Chaussee ist die wichtigste Straßenanbindung für Berlin-Karow. Die Sellheimbrücke wird aktuell vom Fuß-, Rad- und vom motorisierten Individualverkehr genutzt. Die ÖPNV-Anbindung von Karow erfolgt mittels Buslinien über den Karower Damm / Blankenburger Chaussee und die Sellheimbrücke. Nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) werden der Karower Damm und die Blankenburger Chaussee in die Kategoriengruppe VS II, d.h. anbaufreie Hauptverkehrsstraße mit übergeordneter Verbindungsfunktion, kategorisiert. Im Verkehrsmodell 2030 werden die Infrastrukturmaßnahmen des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) zzgl. der ÖPNV-Maßnahmen aus dem gültigen Nahverkehrsplan berücksichtigt. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich ab der Einmündung zur Straße 39 und verläuft über die Blankenburger Chaussee, die Sellheimbrücke und den Karower Damm einschließlich der Blankenburger Laakebrücke bis zur Einmündung zur Treseburger Straße. Insgesamt beläuft sich die Baulänge des Streckenabschnittes auf ca. 550 m. Die neuen Rampenbereiche werden an den Kreuzungen höhengleich angeschlossen. Begrenzt werden der Karower Damm und die Blankenburger Chaussee durch parallel verlaufende Erschließungsstraßen. Die beiden westlichen Erschließungsstraßen sind ebenfalls Bestandteil der Planung zur Gesamtmaßnahme. Zur Schaffung einer attraktiven Umsteigebeziehung des ÖPNV werden jeweils eine Bushaltestelle direkt vor bzw. hinter der Sellheimbrücke positioniert. Im unmittelbaren Anschlussbereich der Sellheimbrücke wird je Quadrant jeweils eine Fußgängertreppe zur Anbindung der Erschließungsstraßen vorgesehen. Behelfsbrücke für Fuß- und Radverkehr während der Bauzeit Während der Bauphase wird der Straßenverkehr über den halben Bestandsüberbau bzw. den neu errichteten halben Überbau geführt. Infolgedessen ist kein ausreichender Platz für den Fuß- und Radverkehr vorhanden. Der bauzeitliche Rad- und Fußgängerverkehr wird über eine Behelfsbrücken-Rampenkonstruktion westlich der Sellheimbrücke vorbeigeführt. Dabei überspannt diese als flach gegründete Konstruktion sowohl das Gewässer Laake als auch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Die Behelfsbrückenkonstruktion wird barrierefrei hergestellt. Kreuzungspartner Basierend auf den vorliegenden Planungsergebnissen werden gleichzeitig mit der fortlaufenden Planung und Vorbereitung des Projekts die kreuzungsrechtlichen Abstimmungen durchgeführt sowie die erforderliche Kreuzungsvereinbarung zwischen den beteiligten Parteien, dem Land Berlin und der Deutschen Bahn, aufgestellt und abgeschlossen. Leitungsverwaltungen Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden im Zuge des Karower Damms / Blankenburger Chaussee Leitungen, unter anderem der Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz Berlin GmbH, 1&1 AG, neu verlegt. Als Voraussetzung für den Baubeginn der Gesamtmaßnahme haben im Jahr 2024 vorbereitende Leistungen der Leitungsbetriebe, unter anderem Stromnetz Berlin GmbH, Deutsche Telekom AG, begonnen. Zur Schaffung der Baufreiheit für den Einbau der zukünftigen Stützwände werden weitere Versorgungsleitungen umverlegt. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) werden Trinkwasserleitungen und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) Gasleitungen in die neue Endlage umverlegen. Die Arbeiten finden ab dem II. Quartal 2025 bis voraussichtlich IV. Quartal 2025 in den trassenparallelen Erschließungsstraßen Blankenburger Chaussee / Straße 39 nördlich der Sellheimbrücke und Bahnanlagen sowie Karower Damm / Treseburger Straße bzw. Straße 27 südlich der Sellheimbrücke statt. In der Bauphase 5 (voraussichtlich im Jahr 2031) erfolgen im Rahmen der Erneuerung der Erschließungsstraßen die abschließenden Arbeiten der Leitungsbetriebe, unter anderem Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz Berlin GmbH, Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB). Umwelt und Naturschutz In unmittelbarer Nähe befinden sich Biotope mit hohem Konfliktpotenzial sowie geschützte Biotope. Nördlich der Sellheimbrücke verläuft die Grenze eines FFH-Gebietes mit Staudenfluren und -säumen. Es werden umfassende Untersuchungen und Bewertungen der Auswirkungen auf Natur und Umwelt durchgeführt. Basierend darauf werden Eingriffs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant. Nach Genehmigung werden diese Maßnahmen umgesetzt. Projektraum Blankenburg und Karow Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgen Abstimmungen mit tangierenden Planungs- und Baumaßnahmen. Unter anderem erfolgen regelmäßige Besprechungs- und Informationsgespräche mit der Maßnahme für neue Stadtquartiere in Karow Süd, dem „Projektverbund Karow Süd“. Weiterführende Informationen zu dieser Maßnahme sind über den folgenden Link verfügbar: Projektverbund Karow Süd Voraussichtliche Bauzeit: Mitte 2026 bis 2031 Die Angaben zur Bauausführung werden in der weiteren Planung und Projektvorbereitung konkretisiert. Entsprechend können weitere Angaben zum Baubeginn der Hauptbauleistungen erst im Zuge der weiteren Planungen sowie den Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen erfolgen. Infolge der umfangreichen Abhängigkeiten und zu beachtenden Randbedingungen wird für die Hauptbauleistungen des Karower Damms / Blankenburger Chaussee aktuell von einer Bauzeit von ca. 4,5 Jahren ausgegangen. Die Bauzeit berücksichtigt das Bauen in diversen Bauphasen, um die notwendigen Verkehrsbeziehungen weitestgehend aufrecht erhalten zu können. Ab dem zweiten Halbjahr 2024 erfolgen in Teilbereichen vorab notwendige Umverlegungsarbeiten von Leitungen. Folgende Bauphasen sind vorgesehen: Bauphase 0 (2024 bis Mitte 2026) Leitungsumverlegungen in den Erschließungsstraßen durch die zuständigen Leitungsverwaltungen einschließlich dafür zwingende begrenzte Baufeldfreimachungen (begonnen 2. Halbjahr 2024 / Fortführung in 2025) Baufeldfreimachung, u.a. Baumfällungen (Ende 2025 / Anfang 2026) Errichtung der Behelfsbrücke für Fuß- und Radverkehr während der Bauzeit Errichtung der Behelfsbrücke in der südwestlichen Erschließungsstraße über der Blankenburger Laake Bauphase 1 schrittweiser Einbau der Stützwände West und Ost einschließlich Rückverankerung Einbau bauzeitlicher Hilfskonstruktionen, u.a. Mittellängsverbau einschließlich Rückverankerung Herstellung und Umbau der provisorischen Fahrbahnen für die bauzeitliche Verkehrsführung in Abhängigkeit des Einbaus der Stützwände Bauphase 2 Abbruch und Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte der Sellheimbrücke Beginn Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke Herstellung der östlichen Rampenbereiche mit Straßenbau für die Fahrbahn und den Geh- und Radweg einschließlich der bauzeitlichen Provisorien für die Bauphase 3 Beginn der Leistungen zur Straßenentwässerung des Karower Damms / Blankenburger Chaussee Leitungsbauarbeiten der zuständigen Leitungsverwaltungen Bauphase 3 Abbruch und Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte der Sellheimbrücke Fertigstellung Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke Fertigstellung der westlichen Rampenbereiche mit Straßenbau für die Fahrbahn und den Geh- und Radweg Fertigstellung der Leistungen zur Straßenentwässerung des Karower Damms / Blankenburger Chaussee Herstellung der westlichen Öffentlichen Beleuchtung Leitungsbauarbeiten der zuständigen Leitungsverwaltungen Bauphase 4 Fertigstellung des westlichen Geh- und Radweges Herstellung der östlichen Öffentlichen Beleuchtung Rückbau der beiden Behelfsbrücken Bauphase 5 Erneuerung der westlichen Erschließungsstraßen Leistungen zur Straßenentwässerung der westlichen Erschließungsstraßen Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung der Erschließungsstraßen Leitungsbauarbeiten der zuständigen Leitungsverwaltungen im Bereich der westlichen Erschließungsstraßen Rückbau der Bestandsfundamente der Sellheimbrücke unterhalb der Fernbahngleise Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen und vorab zu genehmigenden Gleissperrungen der Deutschen Bahn (Sperrpausen). Parallel zu den Bauphasen erfolgen fortwährend die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus naturschutz- und umweltrechtlichen Planungen und Genehmigungen. Die Angaben zur Verkehrsführung während der Bauzeit werden in der weiteren Planung und Projektvorbereitung konkretisiert. Der zweistreifige Kfz-Verkehr einschließlich ÖPNV (Bus) soll weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Insbesondere in der ersten Bauphase müssen aber einstreifige Verkehrsführungsphasen mit Lichtsignalanlagenregelung (Gegenverkehrsanlagen) eingerichtet werden. Weiterhin sind, z.B. im Rahmen der notwendigen Abbrucharbeiten der Sellheimbrücke, kurzzeitige Vollsperrungen (Wochenendvollsperrungen) für den ÖPNV bzw. MIV notwendig. Diesbezügliche Abstimmungen erfolgen parallel zu den Planungen insbesondere mit der Straßenverkehrsbehörde sowie den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Auch wenn die unmittelbaren Kreuzungen im Norden und Süden außerhalb der Gesamtmaßnahme liegen und somit baulich nicht umgestaltet werden, erfolgen durch die bauzeitlichen Verkehrsführung Eingriffe in den fließenden Verkehr. Folgende Verkehrsführungen sind bauphasenbezogen vorgesehen: Bauphase 0 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der Bestandsfahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr auf dem vorhandenen Gehweg bzw. auf der Bestandsfahrbahn Bauphase 1 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf provisorischer bzw. Bestandsfahrbahn (zweistreifig mit schrittweiser Einstreifigkeit jeweils auf einer Länge von ca. 150 m mit Gegenverkehrs-Lichtsignalanlage) Fuß- und Radverkehr über Behelfsbrückenkonstruktion Bauphase 2 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf provisorischer Fahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr über Behelfsbrückenkonstruktion Bauphase 3 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der östlichen neuen Fahrbahn und des provisorisch hergestellten östlichen Rad- und Gehweges (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr über Behelfsbrückenkonstruktion Bauphase 4 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der neuen Fahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr auf dem neuen westlichen Geh- und Radweg Bauphase 5 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der neuen Fahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr auf den beidseitigen neuen Geh- und Radwegen Bauwerksdaten
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
In Deutschland besteht ein Bedarf, das Stromnetz an die Anforderungen der Energiewende zum Erreichen der Klimaschutzziele anzupassen. Im Rahmen der bundesweiten Netzentwicklungsplanung werden Entscheidungen über die einzusetzenden Leitungstechniken getroffen. Die möglichen ökologischen Folgen des Um- und Ausbaus des Stromnetzes wurden in Deutschland bisher nicht systematisch im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung der verschiedenen Neubautechniken untersucht. Diese Lücke wird mit diesem Vorhaben geschlossen. Politische Entscheidungsträger können damit die im Rahmen der Ökobilanzierung untersuchten Umweltwirkungen stärker in die Diskussion und Ausgestaltung des Netzausbaus einbringen. Veröffentlicht in Texte | 36/2025.
In the project techniques have been presented that can be ‘best available techniques’ (BAT) in cattle farming according to the German Immission Control Act criteria for BAT. The techniques are suitable for reducing environmental impacts. Since the new Industrial Emissions Directive (IED, EU 2024/1785) does not include cattle in its scope, the results will currently have no direct influence on the ‘European Uniform Operating Rules for Livestock Rearing’ based on the IE-RL. However, there is an audit mandate from the EU COM concerning the cattle farming. Therefore, the project results will be relevant if the audit might show that cattle farming shall be included in Annex 1 of the IED. Veröffentlicht in Texte | 25/2025.
ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf
ID: 4788 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.01.2025, eingegangen am 17.01.2025, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Brückenbauwerk Sprakelbach beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau des überführenden Kreuzungsbauwerks zum Sprakelbach (A-Bauwerk, Sprakelbach) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 28.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 31.01..2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Weitere Informationen: Das Gewässer "Sprakelbach" wird gemeinhin auch als "Sandruper Bach" bezeichnet. Ort des Vorhabens: Das Kreuzungsbauwerk Sprakelbach auf der BAB 1 befindet sich auf dem Stadtgebiet von Münster nördlich des Rastplatzes „Plugger Heide“ sowie „Sundrup“ und südlich des Rastplatzes „Gimbter Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 07.02.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe.pdf
Das Umweltprüfungsportal des Bundes (kurz: UVP-Portal Bund) wird vom Umweltbundesamt betrieben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Vorhaben erhält die Öffentlichkeit Zugang zu Unterlagen aus den einzelnen Zulassungsverfahren (z.B. UVP-Berichte, Fachgutachten, Zulassungsbescheide). Die einzelnen Vorhaben sind im Portal kurz beschrieben, verortet und mit Kontaktdaten der Behörden versehen. Die Daten zu den einzelnen Vorhaben werden von den Zulassungsbehörden des Bundes bereitgestellt. Darüber hinaus finden sich im Portal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden (Entscheidungen keine UVP durchzuführen mangels Umweltauswirkungen) und zunehmend zu Strategischen Umweltprüfungen für Pläne/Programme des Bundes. Das UVP-Portal Bund bietet auch einen Zugang zum UVP-Portal der deutschen Bundesländer (Länder-Verbund-Portal) und zu den UVP-Portalen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Within this project, large-scale drift measurements of biocidal applications with a high drift potential were carried out to evaluate the environmental impact and potential risk mitigation in more detail. These applications included, for example, the control of the oak processionary moth, the control of flying and crawling insects and the removal of algae on terraces and paths. Based on the results of the drift measurements, recommendations are given on values for the exposure assessment and drift mitigation of the respective products. An excursus includes a literature review of ultra-low volume devices that can be used for mosquito control. Veröffentlicht in Texte | 11/2025.
Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe hat auf Grundlage der §§ 4, 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen mit einer Leistung von je 6,2 MW im Windpark Aschersleben West für die Standorte in der Gemarkung Aschersleben, Flur 97, Flurstück 2, 65, 66 beim Salzlandkreis gestellt. Das Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen ist ein Neuvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 1 UVPG, welches hinzutritt zu bereits bestehenden Windkraftanlagen (Bestands-Windpark). Insofern liegt ein hinzutretendes kumulierendes Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist (Bestands-Windpark), vor (vgl. § 12 Abs. 1 Nr.2 UVPG). Zumal hier eine Windfarm i. S. d. § 2 Abs. 5 UVPG vorliegt. Für die 4 antragsgegenständigen WKA war demnach gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Bestimmungen des § 7 UVPG durchzuführen. Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass auf die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Zubau von 4 Windkraftanlagen im Windpark Aschersleben West/Reinstedt zu befürchten sind, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 UVPG erfolgte gemäß § 5 Abs. 2 UVPG im Amtsblatt des Salzlandkreises 36/2024 vom 23.07.2024.
Mit Datum vom 18.03.2025 wurde der Fa. SCHAEFER KALK GmbH & Co. KG, Diez, die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den vorhandenen Gewinnungsanlagen Br. „Schaefer Kalkwerk 1“, WFG-Nr. 303 122 831, Br. „Schaefer Kalkwerk 2a“, WFG-Nr. 303 122 942, und aus dem neuen Br. „Schaefer Kalkwerk 2b“, WFG-Nr. 303 000 236, zum Zwecke der Wasserhaltung mittels Wasserhaltungspumpen im Produktionsstandort Laybruch, Kalksteinbruch Oberneisen-Hahnstätten, sowie in der Folge zur teilweisen Brauchwassernutzung als Prozesswasser am Produktionsstandort (sowie optional im Bedarfsfall nach Schaffung der Voraussetzung zur teilweisen Folgenutzung für Trinkwasserversorgungzwecke für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich) erteilt. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des 14/20 Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 2005 konnten keine nachteiligen Auswirkun-gen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich in der Ausgabe Jahrgang 7, Nr. 9, vom 27.02.2025 veröffentlicht.
Origin | Count |
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Bund | 5973 |
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Type | Count |
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Ereignis | 37 |
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Text | 822 |
Umweltprüfung | 1176 |
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License | Count |
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Mensch & Umwelt | 7456 |
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