<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.</p> </p><p>Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag.</p><p> Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke <p>In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html">Statistischen Bundesamts</a> hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2024 von 40.305 auf 52.266 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 32 Jahren um 11.960 km² bzw. 29,7 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 42,9 % und die Verkehrsfläche um 10,4 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung">Bodenversiegelung</a> ist. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_SuV_Art-tats-Nutzung_2026-02-25.png"> </a> <strong> Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_SuV_Art-tats-Nutzung_2026-02-25.pdf">Diagramm als PDF (59,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_SuV_Art-tats-Nutzung_2026-02-25.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (33,53 kB)</a></li> </ul> </p><p> Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück <p>Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als gleitender Mittelwert über vier Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2021 bis 2024 auf 50 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“). </p> <p>Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> für die Jahre ab 2016 allenfalls der Vier-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Zudem wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende 4-Jahres-Mittelwerte zuletzt außerplanmäßig revidiert. Auf der <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Internetseite des Statistischen Bundesamtes</a> kann man die Hintergründe dieser Revidierung nachlesen. Von 2021 bis 2024 liegt der Flächenverbrauch bei 50 Hektar pro Tag. Damit ist eine leichte Abnahme zum Wert von 2020 bis 2023 zu verzeichnen, der bei 51 Hektar pro Tag liegt.</p> <p>Ein Diagramm stellt in Balkenform für jedes Jahr dar, wie viel Hektar Fläche in Deutschland zwischen 2000 und 2024 pro Tag neu für Siedlungs- und Verkehrsflächen ausgewiesen wurden. Ergänzend wird als Linie der gleitende Vier-Jahres-Durchschnitt abgebildet.</p> <strong> Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche </strong> <p>* Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. Neben den regulären Ergebnissen des Jahres 2023 und deren gleitendem Vierjahresdurchschnitt (2020 bis 2023) wurden die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 und deren gleitende Vierjahresdurchschnitte außerplanmäßig revidiert. Mehr dazu unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.<br> ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030.<br> *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929.</p> Quelle: <p>Werte aus Statistisches Bundesamt 2026, Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (gleitender 4-Jahres Mittelwert) und Anstieg der Unterarten der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Jahreswerte)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_TERR-03_SuV_2026-02-25_2.pdf">Diagramm als PDF (58,67 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_TERR-03_SuV_2026-02-25_3.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (48,99 kB)</a></li> </ul> </p><p> Politische Ziele <p>2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie</a> das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde ein neues Ziel formuliert, und zwar den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17925">Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a>). Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf">Weiterentwicklung 2025</a> wurde dieses Ziel bekräftigt. Damit trägt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Klimaanpassung, Rohstoffabbau und Energieerzeugung.</p> <p>Das <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/integriertes-umweltprogramm-2030">integrierte Umweltprogramm 2030</a> des Bundesumweltministeriums formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan</a> der Bundesregierung – der Übergang zur <a href="https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42006/was-ist-eigentlich-flaechenkreislaufwirtschaft.html">Flächenkreislaufwirtschaft</a> (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele formuliert (siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme). </p> <p>Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl113s1548.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s1548.pdf%27%5D__1559633545585">Gesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung</a> erlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Zwischenziele-Flaechenneuinanspruch_2026-02-25.png"> </a> <strong> Tab: Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Zwischenziele-Flaechenneuinanspruch_2026-02-25.pdf">Tabelle als PDF (40,16 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Zwischenziele-Flaechenneuinanspruch_2026-02-25.xlsx">Tabelle als Excel (230,35 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zukünftige Entwicklung <p>Trotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2024 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2021 bis 2024 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig.</p> <p>Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt.</p> <p>Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13190">Flächenkontingentierung</a> – konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Auf der im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelten Internetplattform „<a href="https://aktion-flaeche.de/index.html">Aktion Fläche</a>“ sind verschiedenste Möglichkeiten zum Flächensparen erläutert. </p> </p><p> Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016 <p>Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien.</p> <p>Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten.</p> <p>Relevant für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17925">Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a> sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p> </p><p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p><p> Was ist Bodenversiegelung? <p>Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> wird gehemmt.</p> <p>Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/bodenversiegelung_thombal_fotolia_57905397_m.jpg"> </a> <strong> Fruchtbare Böden gehen weltweit verloren – etwa durch Versiegelung, Bebauung oder Übernutzung. </strong> Quelle: ThomBal / Fotolia.com </p><p> Ökologische Auswirkungen <p>Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können.</p> <p>Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus.</p> <p>Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt.</p> <p>Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist.</p> </p><p> Bodenversiegelung in Deutschland <p>Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 52.266 Quadratkilometer (km²) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaechennutzung-in-deutschland/siedlungs-verkehrsflaeche#anhaltender-flchenverbrauch-fr-siedlungs-und-verkehrszwecke-">Fläche für Siedlung und Verkehr</a> zum Ende des Jahres 2024 aus. Davon waren laut <a href="https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1741855725593&code=86321#abreadcrumb">Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder</a> etwa 45 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,6 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,57 %. Es sei angemerkt, dass aufgrund dessen, dass für 2024 keine neuen Werte zur Bodenversiegelung für Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind, sich die Werte für Gesamtdeutschland auf 2023 beziehen.</p> <p>Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2023 die Bodenversiegelung um insgesamt 5.594 km² zugenommen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.png"> </a> <strong> Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (43,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (172,04 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche <p>Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt eine Stagnation zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#-das-tempo-des-flachen-neuverbrauchs-geht-zuruck">Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche</a>. Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). </p> <p>Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2021 bis 2024 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 61,5 km² pro Jahr, wobei auch hier angemerkt sei, dass sich der Wert für Nordrhein-Westfalen auf den Zeitraum 2020 bis 2023 bezieht. </p> <p>Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (37,97 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,07 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ermittlung der Bodenversiegelung <p>Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unsicherheit">Unsicherheit</a> behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind.</p> <p>In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst.</p> <p>Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen.</p> <p>Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet.</p> <p>Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im <a href="https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/flaeche-und-raum#methoden">Methodenbericht</a> auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2024 greifen auf die UGRdL zurück.<br><br><em><strong>Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet?</strong></em><br>Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel:<br><br><strong>Pn,b (t) = A1n * Db (t) + A0n</strong><br><br>Dabei sind<br><strong>t:</strong> das Bezugsjahr<br><strong>n:</strong> die Nutzungsart<br><strong>b:</strong> das Bundesland<br><strong>Db:</strong> der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100)<br><strong>Pn,b:</strong> der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart<br><strong>A1n, A0n:</strong> Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden.<br><br><em><strong>Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen?</strong></em><br>Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Tab: Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten SuV </strong> Quelle: Gunreben at al. Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.pdf">Tabelle als PDF (38,80 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.xlsx">Tabelle als Excel mit Daten (229,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche ist seit 1994 im 5-Jahres-Mittel um 40 % zurückgegangen.</li> <li>Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz im Mittel der Jahre 2026 bis 2030 auf 70 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche zu senken.</li> <li>Das Ziel wurde 2023 erstmalig erreicht.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Stickstoff ist ein unentbehrlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingetragene reaktive Stickstoffverbindungen haben jedoch gravierende Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, Artenvielfalt, Landschaftsqualität und Wasserversorgung: Stickstoff, der nicht durch Pflanzen aufgenommen wird oder wieder in Luftstickstoff umgewandelt wird, führt zur Verunreinigung des Grundwassers, das eine bedeutsame Trinkwasserressource darstellt, Nährstoffanreicherung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) von Gewässern, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> von Landökosystemen sowie zur Entstehung von Treibhausgasen. Eine Einführung in die Stickstoff-Problematik findet sich in der Publikation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/30542">„Reaktiver Stickstoff in Deutschland“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2015).</p> <p>In Deutschland sind vor allem Regionen mit dichtem Viehbesatz problematisch: Durch den hohen Anfall an Wirtschaftsdünger (tierische Exkremente) wird dort oft deutlich mehr Stickstoff auf die Flächen ausgebracht, als die Kulturpflanzen aufnehmen und in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> umsetzen. Eine Maßzahl für die potenziellen Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Umwelt ist der Stickstoffüberschuss.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Von 1994 bis 2023 ist der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im 5-Jahres-Durchschnitt um 40 % gesunken. Landwirt*innen setzen Düngemittel also effizienter ein und auch die Futterverwertung bei den Nutztieren hat sich verbessert.</p> <p>In den letzten Jahren kam zudem die Umsetzung einer wirksameren Düngegesetzgebung, gesunkene Tierzahlen, sowie geringere Absatzzahlen für mineralische Düngemittel als Folge von strengeren Düngeauflagen, Dürrejahren und angestiegenen Mineraldüngerpreisen hinzu. Durch den deutlichen Rückgang des Stickstoffüberschusses um mehr als 50 kg N/ha in den vergangenen sieben Jahren, wird das Ziel <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>, den Stickstoffüberschusses auf maximal 70 kg N/ha*a im gleitenden 5-Jahres Mittel bis 2030 zu begrenzen, erstmalig erreicht. </p> <p>Doch das Erreichen des Ziels der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bedeutet nicht, dass es keiner weiteren Anstrengungen Bedarf, die Stickstoffeinträge in die Umwelt weiter zu reduzieren. Vielmehr ist dies als ein Teilziel zu betrachten auf dem Weg Umwelt, Gesundheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> vor den Auswirkungen zu hoher Stickstoffeinträgen zu schützen. Denn das weiterhin Handlungsbedarf bei der Reduktion von Stickstoff in die Umwelt besteht, zeigen u.a. die Indikatoren „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/47328">Nitrat im Grundwasser</a>“ und „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/18355">Eutrophierung durch Stickstoff</a>“, die eng mit dem Stickstoffüberschuss verbunden sind und keine positiven Trends anzeigen.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der Stickstoffüberschuss wird aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz für Deutschland ermittelt, die sich aus Biogas-, Stall- und Flächenbilanz zusammensetzt. Berechnet wird er aus der Differenz von landwirtschaftlicher Stickstoffzufuhr (z.B. Düngemittel, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, Einträge aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>) und -abfuhr (tierische und pflanzliche Produkte). Die Daten werden jährlich vom Julius-Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt berechnet und vom BMLEH veröffentlicht <a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">(BMLEH 2025, Statistischer Monatsbericht, MBT-0111260-000)</a>. Hinweise zur Berechnungsmethode findet man bei <a href="https://www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00084691">Müller et al. 2024</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/stickstoff-flaechenbilanzen-fuer-deutschland">Häußermann et al. 2019</a>. Um Schwankungen zwischen den Jahren zu bereinigen, wird das gleitende 5-Jahres-Mittel errechnet. Der Zielwert der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bezieht sich seit 2025 auf das letzte Jahr des 5-Jahres-Zeitraumes.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11218"><strong>"Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss"</strong></a><strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Ziel des Projektes ist die sowohl umfassende wie auch moeglichst allgemeinverstaendliche Darstellung der in der Literatur verfuegbaren Daten zur Beurteilung von Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen verschiedener ueber den Wasserpfad verbreiteten Schadstoffe.
Veranlassung „Algenblüten“ sind deutlich sichtbare Zeichen für die multiplen Belastungen, denen unsere Binnengewässer ausgesetzt sind, wie z. B. Nährstoffeinträge, Folgen des Klimawandels – insbesondere Dürren und Starkregen – oder physische und biologische Strukturveränderungen. Diese können mit erheblichen Nutzungseinschränkungen einhergehen. Das massenhafte Fischsterben in der Oder 2022 hat eindrücklich gezeigt, welche Auswirkungen auf Ökosysteme durch das Freisetzen von Algentoxinen entstehen können, und dass dafür verantwortlichen Prozesse möglicherweise so schnell und großräumig ablaufen, dass klassische Monitoring-Strategien diese nicht erfassen. Die Gewässerfernerkundung bietet die Möglichkeit, Algenblüten über die Chlorophyll-a-Konzentration großflächig mittels Satellitendaten zu erheben und Informationen in nahe-Echtzeit bereitzustellen. Eine bundesweite Überwachung von Algen in Fließ- und Standgewässern ist aufgrund des umfassenden Copernicus-Programms der EU technisch möglich und inhaltlich notwendig, um den Behörden zukünftig ein effizientes Gewässermonitoring und z. B. eine Früherkennung kurzzeitig auftretender Ereignisse mit Algenmassenentwicklungen zu ermöglichen. Zudem bieten die Daten wichtige Informationen für die Bewirtschaftung von Trinkwassertalsperren und Badegewässern. Ziele - Automatisierte, skalierbare Ableitung von Chlorophyll-a-Konzentrationen und ergänzenden Gewässergüteparametern aus räumlich- und zeitlich hochaufgelösten, großflächig verfügbaren Satellitendaten für Beispielgewässer (Fließ- und Standgewässer). - Kalibrierung, Validierung und Qualitätssicherung der erzeugten Daten mittels vorhandener In-situ-Daten - Entwicklung und automatisierte Erzeugung anwendungsbezogener, maßgeschneiderter Indikatoren, Produkte und Visualisierungen - Entwicklung einer digitalen Anwendung auf der Cloud-Plattform CODE-DE inkl. Bereitstellung der erzeugten Daten und Produkte - Planspiele für konkrete Anwendungsfelder – u. a. zur Einbindung von Fernerkundung in die Berichterstattung Der Algenmonitor wird auf diesen Grundlagen eine wissenschaftlich fundierte Anwendung demonstrieren, die für den behördlichen Einsatz frei verfügbare, zeitlich hochaufgelöste Gewässerfernerkundungsdaten von Beispielgewässern zur Verfügung stellt. Da die Anwendung auf Open-Source-Bausteinen beruht, schafft dies eine Basis für eine Skalierung auf das ganze Bundesgebiet. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und das Umweltbundesamt starteten im August 2024 das Verbundprojekt „Algenmonitor“, gefördert vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).Grundlegende Ziele des Verbundprojektes sind, auf Basis von Satellitendaten räumlich- und zeitlich hochaufgelöste Chlorophyll-a-Konzentrationen, für die Anwendungen maßgeschneiderte Produkte und weitere spezifische Indikatoren für (schädliche) Algenblüten bereitzustellen. Die Anwendung des Algenmonitors soll in diesem Projekt anhand von Beispielgewässern erprobt werden; angestrebt sind je nach Verfügbarkeit von In-situ-Daten mindestens drei große Fließgewässer und drei Standgewässer. Die erforderlichen Prozessierungsschritte werden auf der cloudbasierten Prozessierungsplattform CODE-DE implementiert. Anhand der Beispielgewässer können dieprozessierten Gewässerfernerkundungsdaten von Flüsse und Seen mit In-situ-Daten des Bundes, der Bundesländer und aus wissenschaftlichen Messnetzen (z. B. eLTER) validiert und ergänzt werden. Durch die Einbeziehung der Copernicus-Daten und -Dienste entsteht eine Grundlage, die es den Behörden von Bund und Ländern potentiell ermöglicht, wichtige Wassergüte-Parameter für die bundesweite Gewässerüberwachung großflächig zu erheben und in Wert zu setzen. Ziel des Vorhabens ist es, Gewässerfernerkundungsdaten für die weitere Verwendung zu erschließen und konkrete Anwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Kenntnis der physiologischen Toleranzgrenzen rezenter Arten ist eine Grundvoraussetzung für die Interpretation der Reaktion fossiler Organismen auf temperaturbedingte Stressfaktoren. Umgekehrt kann die Vorhersage der biologischen Konsequenzen des aktuellen Klimawandels von der Kenntnis fossiler Muster der Erdgeschichte profitieren. Eingebettet in die Forschergruppe TERSANE schlagen wir ein Projekt vor, das explizit neontologische und paläontologische Ansätze kombiniert und die Konsequenzen von Erwärmung, Ozeanversauerung und Sauerstoffarmut auf marines Leben zu beurteilen. Unser Projekt fokussiert auf die Kompilation und Analyse von großen Datensätzen und hat drei wesentliche Komponenten: (1) Eine Meta-Analyse von (a) heutigen Organismen wird experimentelle und Beobachtungsdaten zur Reaktionen und Toleranzgrenzen von marinen Organismen auswerten und die Empfindlichkeit höherer, fossil überlieferter Taxa in Bezug auf Erwärmung, Ozeanversauerung und Sauerstoffknappheit in ihrer Synergie zu quantifizieren, während (b) eine Meta-Analyse fossiler Daten auf die Beurteilung des Liliput-Effekts abzielt, der plakativ die Verkleinerung von Körpergrößen im Gefolge von Massenaussterben umschreibt und manchmal auf temperaturbedingte Stressfaktoren zurückgeführt wird. (2) Die Analyse von Primärdaten aus dem Fossilbericht dient der Evaluation der physiologischen und biogeographischen Selektivität der end-Permischen und unterjurassischen Aussterbeereignisse um zu testen, ob die physiologischen Prinzipien, die aus heutigen Beobachtungen abgeleitet wurden, skalenunabhängig auch auf Aussterberisiken bei extremem Klimawandel angewandt werden können. (3) Die Beurteilung fossiler Raten von Umweltveränderungen ist wichtig, um zu testen, ob die damaligen Raten tatsächlich viel geringer waren als zum Beispiel in den letzten 50 Jahren gemessen wurde. Alternativ sind die geringeren Raten aus der geologischen Überlieferung nur eine statistisches Artefakt aus den verschiedenen Beobachtungszeitskalen. Eine skalenbereinigte Ratenanalyse wird helfen, die Daten aus der erdgeschichtlichen Vergangenheit besser für die heutige Ökologie des globalen Wandels verwertbar zu machen. Diese drei Komponenten werden schließlich integriert um die Gemeinsamkeit der Muster und öko-physiologischen Selektivität von Artensterben zu beurteilen, wie sie sich heute und im Fossilbericht abzeichnen.
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
<p> Wie Sie am besten vorgehen, um nachhaltig Geld anzulegen <ul> <li>Geld anlegen heißt Geld verleihen: Überlegen Sie, wem und für welche Projekte Sie Ihr Geld verleihen möchten.</li> <li>Nutzen Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte ein "grünes" Girokonto.</li> <li>Wählen Sie grüne, nachhaltige Sparprodukte. Sie sind ebenfalls bis zu einem Betrag von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.</li> <li>Ob Altersvorsorge oder Vermögensaufbau: Berücksichtigen Sie auch bei der nicht durch die Einlagensicherung abgedeckten Geldanlage in Aktien und Fonds soziale und ökologische Kriterien. Nutzen Sie bei Fonds "Paris aligned Benchmarks" (PAB) und "Climate transition Benchmarks" (CTB).</li> <li>Ob Photovoltaikanlage oder energetische Sanierung: Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene nachhaltige Investitionsmöglichkeiten.</li> <li>Prüfen Sie kritisch die Angebotsunterlagen und nutzen Sie unabhängige Beratungen, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen.</li> </ul> Einführung zur grünen Geldanlage <p>Geld, das Sie aktuell nicht benötigen, können Sie entweder sicher "parken" (Girokonto, Sparanlagen) oder (mehr oder weniger) risikobehaftet anlegen und investieren (in Wertpapiere wie Fonds oder ETFs, Beteiligungen wie Aktien, …). Sie helfen der Umwelt und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> besonders wirksam, wenn Sie dabei ethisch-ökologische Kriterien berücksichtigen. Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Nachhaltige Geldanlagen unterstützen gezielt den Umbau hin zu einer ökologisch-sozialeren Gesellschaft. Die positiven Effekte auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Umwelt variieren dabei je nach Anlagestrategie und Anlage. Sie sind vielfach indirekter Natur und deshalb kaum zu quantifizieren. Geldanlagen sind ein weites und nicht nur für Laien ein oft undurchschaubares Feld. Deshalb vier wichtige Vorbemerkungen:</p> <p><strong>Geld anlegen heißt Geld verleihen:</strong> Überlegen Sie, wem und wozu Sie Ihr Geld verleihen möchten. Denn das Geld, das Sie einer Bank geben, leiht bzw. investiert diese wiederum in konkrete Projekte und Wertpapiere. Machen Sie sich bewusst, dass Sie auch bei abstrakten Bankprodukten letztlich konkreten Menschen und Projekten Geld leihen. Wenn Sie im Alltag auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Umweltschutz achten, sollten Sie gerade bei Ihrer Geldanlage deshalb auf eine hohe Übereinstimmung mit Ihren persönlichen Werten achten. Besonders einfach ist das umzusetzen, wenn Ihre Bank ihre gesamte Anlagepolitik nach ethisch-ökologischen Kriterien ausgerichtet hat. Hier finden Sie eine <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/geld-bewegt">Übersicht der Verbraucherzentralen zu nachhaltigen Banken</a>.</p> <p><strong>Genau hinschauen:</strong> Die EU-Taxonomie gibt wissenschaftsbasierte Kriterien vor, die Wirtschaftsaktivitäten erfüllen müssen, damit sie sich nachhaltig nennen dürfen. Nicht zuletzt die Aufnahme von Atomenergie und Erdgas in den Kriterienkatalog verdeutlichen allerdings den Kompromisscharakter dieser europäischen Verordnung. Die europäisch vereinbarte Definition spiegelt nicht zwingend die eigenen Vorstellungen von Nachhaltigkeit. Begriffe wie "klimafreundlich", "grün", "ethisch" sind zudem bei Geldanlagen nicht geschützt. Deshalb gilt: Sie müssen selbst genau hinschauen, was sich im Einzelfall hinter den Angeboten verbirgt und ob diese mit Ihren Werten übereinstimmen.</p> <p><strong>Es gibt alles auch in "grün":</strong> Für (fast) alle Anlageformen gibt es alternative "grüne" Finanzprodukte. Ob sicher oder hochriskant, ob einfach oder komplex, ob mit kurzer oder langer Laufzeit: Nutzen Sie aus dieser Vielfalt die zu Ihnen passenden Angebote, um die Finanzierungsmöglichkeiten für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu verbessern.</p> <p><strong>Alles wie gewohnt:</strong> Wenn Sie sich grundsätzlich dafür entschieden haben, Ihr Geld nach sozialen und ökologischen Kriterien anzulegen, gibt es bei den Empfehlungen zum Vorgehen keine Unterschiede zu konventionellen Geldanlagen. Nutzen Sie klassische Informations- und Beratungsstrategien wie die "Bank des Vertrauens", unabhängige Anlageberatung, eigene (Online-)Recherche und kritische Nachfragen. Balancieren Sie die drei Anlagestrategien Liquidität, Sicherheit und Rendite nach Ihrer persönlichen Situation aus.</p> Gewusst wie: Sparen <p><strong>"Grünes" Girokonto nutzen:</strong> Ein Girokonto benötigt jeder und jede. Auch wenn in der Regel nicht viel Geld auf dem Girokonto liegt, ist es nicht nur ein einfacher und risikofreier Einstieg in eine nachhaltige Geldanlage, sondern in hohem Maße auch eine Visitenkarte für einen nachhaltigen Lebensstil. Denn ob an der Supermarktkasse, im Restaurant oder bei Überweisungen: Mit der EC-Karte und Kontonummer zeigen wir anderen täglich, wem wir unser Geld anvertrauen und welche Werte uns wichtig sind.<br>Bei einem "grünen" Girokonto haben Sie den gleichen Service wie bei einem normalen Girokonto. So gibt es keine Einschränkungen bei Kreditkarten, Online-Banking oder Bargeldbezug, der bei ethisch-ökologischen Banken meist über den Geldautomaten-Verbund der Genossenschaftsbanken erfolgt. Ihr Geld ist auch bei einem "grünen" Girokonto bis zu 100.000 Euro pro Person über die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Insolvenz der Bank geschützt. Lediglich in Bezug auf Filialen müssen Sie v.a. bei den spezialisierten "grünen" Banken Abstriche machen. Persönliche Beratung erhalten Kund*innen hier in erster Linie per Telefon oder online.</p> <p>Beim Wechsel zu einem nachhaltigen Girokonto bekommen Verbraucher*innen Unterstützung von der Bank. Dazu sind die Institute seit September 2016 sogar verpflichtet. <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/banken-muessen-beim-kontowechsel-helfen-13051">Hinweise zum Kontowechsel</a> finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Art und Höhe der Kontogebühren sind sehr unterschiedlich. Während viele Banken die eigenen Kosten für Girokonten durch Mischkalkulationen in anderen Produkten "verstecken" und kostenlose Girokonten als Kundenwerbung nutzen, folgen "grüne" Girokonten v.a. bei kleineren Banken i.d.R. eher einem Transparenzansatz, so dass der Aufwand für Girokonten auch durch entsprechende Gebühren gedeckt wird. Einen <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/geld-anlegen-wie-nachhaltig-koennen-banken-wirklich-sein-21461">Girokontenvergleich von Banken mit Nachhaltigkeitsanspruch</a> stellt die Verbrauchzentrale Bremen zur Verfügung.</p> <p><strong>Sparen Sie für Ihre Zukunft und die Umwelt:</strong> Sparprodukte sind die richtige Anlageform für Geld, das Sie zur Absicherung, als Reserve, spontan oder zu einem festen Zeitpunkt in fester Höhe benötigen. Sie haben zwar schwächere Renditeaussichten als risikoreiche Anlagen wie Aktien, bieten aber dafür maximale Sicherheit. Denn Sparprodukte, vom einfachen Sparbuch über den Sparbrief bis hin zu Tages- und Festgeld, unterliegen wie auch das Girokonto der gesetzlichen Einlagensicherung. Damit Sie nicht nur sicher, sondern auch nachhaltig sparen, achten Sie auf die Berücksichtigung ethisch-ökologischer Kriterien bei den Sparangeboten. Bei "grünen" Banken sind ethisch-ökologische Kriterien bereits durch die Anlagepolitik der Bank abgedeckt. Aber auch konventionelle Banken bieten Sparprodukte an, die einen Zusatznutzen für Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> haben. Fragen Sie Ihren Bankberater oder ihre Bankberaterin.</p> <p><strong>Generell gilt bei allen Geldanlagen:</strong> Verbraucher*innen sollten sich vorher Gedanken über die Höhe der Anlage, die Laufzeit sowie die Inhalte der Sparanlagen machen und sich ausreichend informieren. Eine ökologisch ausgerichtete Bank nimmt aber viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage ab. Das Vertrauen in eine solche Bank kann für Anleger daher eine sinnvolle Strategie sein.</p> Gewusst wie: Investieren <p><strong>In die Zukunft investieren:</strong> Eine Sparanlage ist – mit Ausnahme des Inflationsrisikos – sicher, bringt aber in der Regel keinen oder nur einen geringen Zinsertrag. Wer einen höheren Zinsertrag für sein Geld haben möchte, muss es investieren – idealerweise in umweltfreundliche und nachhaltige Anlagen. Die Themen sind die gleichen wie beim Sparen: energetische Haussanierungen, der Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Finanzierung von anderen ökologischen Geschäftsideen. Der Chance auf höhere Zinserträge stehen ein höheres Risiko und in der Regel Einschränkungen bei der Liquidität gegenüber. Im Gegensatz zu den klassischen grünen Sparprodukten bieten grüne, nachhaltige Beteiligungen, Fonds und andere Wertpapiere aber mehr Möglichkeiten, die erwünschten Umwelt- und Klimaschutzwirkungen direkter zu beeinflussen. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede. So sind nachhaltige Altersvorsorgeprodukte wie Fonds zwar eher sichere Anlageformen, ihre ökologische Wirkung ist zum Beispiel im Vergleich zu Direktbeteiligungen wiederum begrenzt, da häufig große Unternehmen enthalten sind. Mit ihren eher kleinen Anteilen, die über Fonds beziehbar sind, können Kleinst-Investoren keinen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.</p> <p><strong>Fonds oder Direktbeteiligungen:</strong> Vereinfachend lassen sich Investitionen in zwei Kategorien unterteilen: Fonds und Direktbeteiligungen. Direktbeteiligungen sind definiert als Beteiligungen an Unternehmen (Aktien) und Projekten wie <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/energiegenossenschaften-gemeinsam-investieren-11295"><strong>Energiegenossenschaften</strong></a>, <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/riskante-umweltinvestments-investitionen-in-sonne-wald-und-co-18288"><strong>Windparks</strong></a> oder <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/waldinvestments-als-nachhaltige-geldanlage-riskant-und-spekulativ-12075"><strong>Waldinvestments</strong></a>, <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/nachhaltig-investieren-mit-der-crowd-16773"><strong>Crowdfundings</strong></a> oder <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/nachhaltige-geldanlage/mikrofinanzierung-geldanlage-mit-sinn-und-ohne-risiko"><strong>Mikrofinanzprojekte</strong></a>. Hier können Sie am direktesten beeinflussen, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Ihr Ertrag ist allerdings ausschließlich abhängig vom Erfolg dieses einzelnen Unternehmens oder Projektes. Hierdurch kann ein höheres Risiko entstehen, beispielsweise wenn ein Windpark nicht den erwünschten Ertrag bringt oder Unternehmen schlecht geführt werden.</p> <p>Fonds streuen das Risiko, indem sie eine Vielzahl von Investitionen zusammenfassen. Sie gibt es in verschiedenen Ausprägungen als Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Mischfonds. Das Risiko sinkt, weil sich der Wert des Fonds mit dem Wert der investierten Objekte verändert. Wenn z.B. ein Unternehmen in einem Jahr weniger erfolgreich wirtschaftet kann ein anderes Unternehmen den Verlust ausgleichen und dafür sorgen, dass der Fonds trotz Schwächen einzelner Investitionsobjekte erfolgreich bleibt. Unterschieden wird des Weiteren zwischen Fonds mit aktivem und passivem Management. Bei Fonds mit aktivem Management passen Fondsmanager die im Fonds investierten Anlageobjekte gemäß einer vorher festgelegten Strategie an. Fonds mit passivem Management wie z.B. <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/welche-vorteile-und-nachteile-haben-etfs-16603"><strong>Exchange Traded Funds (ETFs)</strong></a> bilden hingegen Indizes ab. Sie investieren in Unternehmen proportional zum zugrundeliegenden Index. Die investierten Anlageobjekte werden weniger häufig adjustiert, da die zugrundliegenden Indizes seltener angepasst werden. </p> <p><strong>Risiken einschätzen und streuen:</strong> Grundsätzlich gilt: Aktien und Direktbeteiligungen sowie auch einige Fonds haben immer – das heißt, auch im Falle einer ökologischen Variante – das Risiko eines Totalverlustes. Legen Sie deshalb nur Geld in solche Anlageformen an, das Sie nicht unbedingt für Ihre Grundbedürfnisse benötigen und streuen Sie das Risiko der Geldanlage, in dem Sie in unterschiedliche Anlageformen investieren. Sie finden hierzu umfassende <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bevor-sie-geld-anlegen-das-kleine-einmaleins-der-geldanlage-10622">Ratgeber zur Geldanlage auf den Seiten der Verbraucherzentralen</a>. Bedenken Sie dabei: Bei Verbraucherzentralen stehen Sicherheit und Ertrag bei der Beratung im Vordergrund. Eine vermeintlich sichere Geldanlage, die den Raubbau an der Umwelt fortführt, zerstört aber unsere Lebensgrundlagen und bietet demnach eine zweifelhafte Form der Sicherheit für eine Geldanlage. Für den Umbau hin zu einer ökologisch verträglichen Wirtschaft benötigen wir auch viel Bereitschaft und Mut, in ökologisch-soziale Projekte zu investieren.</p> <p><strong>Vorsicht bei Renditeversprechungen:</strong> Seien Sie besonders vorsichtig bei hohen Rendite-Versprechungen – sie sind meist unsicher oder gänzlich unrealistisch. Gerade bei riskanteren Anlagen ist eine persönliche Beratung immer sinnvoll. Eine ökologisch ausgerichtete Bank kann hier viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage abnehmen.</p> <p><strong>Umwelt- und Sozialnutzen erkennen:</strong> Eine einfache Antwort, welche Investments grün und nachhaltig sind und welchen Umwelt- und Sozialnutzen sie haben, gibt es leider nicht. Achten Sie bei der Auswahl von Fonds auf die Nennung von PAB (Paris-aligned Benchmark) oder CTB (Climate Transition Benchmark) im Namen des Fonds. Solche Fonds verfolgen eine Anlagestrategie, die Klimaneutralität bis 2050 bei den Anlageobjekten erreichen. Sie werden in der Regel von einem bereits bestehenden Index (oft Mutterindex genannt) abgeleitet. CTBs starten dabei mit einer weniger ambitionierten Dekarbonisierung gegenüber dem Mutterindex (30 % Reduktion) als PABs (50 % Reduktion). Bei beiden Benchmarks reduzieren die Fonds ihren CO2-Ausstoß im Anschluss jährlich um 7 %. Ebenfalls Orientierung bieten das <a href="https://fng-siegel.org/">FNG-Siegel für Investmentfonds</a> sowie die <a href="http://www.gabv.org/%20">Global Alliance for Banking on Values</a>. Verbraucher sollten sich im Vorfeld möglichst genau informieren, welche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>- und/ oder Nachhaltigkeitskriterien angewendet werden und in welche Branchen oder Unternehmen investiert wird. Nicht zwangsläufig bedeutet zum Beispiel die Bewertung "klimafreundlich", dass auch die Umwelt geschützt wird – und umgekehrt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/fng_siegel_2022-10-13_quer.png"> </a> <strong> FNG-Siegel </strong> Quelle: Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG) Was Sie noch tun können <ul> <li>Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene Investitionsmöglichkeiten wie Photovoltaikanlage oder energetische Sanierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Geldanlage. Beachten Sie hierzu unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10705">Hinweise zu energiesparenden Gebäuden</a>.</li> <li>Umfassende Informationsangebote zum Thema grüne, nachhaltige Geldanlage finden Sie im Portal <a href="http://www.geld-bewegt.de/">Geld bewegt</a> der Verbraucherzentrale Bremen.</li> <li>Nutzen Sie auch die zahlreichen anderen unabhängigen <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen">Beratungsangebote der Verbraucherzentralen</a> und die <a href="https://www.test.de/Ethisch-oekologische-Geldanlage-saubere-Zinsangebote-4590882-4592114/">Informationsangebote der Stiftung Warentest</a>.</li> <li>Banken müssen seit August 2022 aufgrund des EU-Aktionsplans zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" in Beratungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern abfragen. Teilen Sie hier Ihr Interesse an nachhaltigen Geldanlagen mit und nutzen Sie Taxonomie-konforme Anlagemöglichkeiten, die in umweltfreundliche Unternehmen und Projekte investieren. Je höher die Quote ist, desto größer ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Anlagen. Zum konkreten Vorgehen finden Sie nützliche Hinweise auf der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/pflichtabfrage-von-nachhaltigkeitspraeferenzen-bei-der-geldanlage-80194">Website der Verbraucherzentralen</a>.</li> </ul> <p>Taxonomie-konforme Anlagen erfüllen die strengen, wissenschaftsbasierten Kriterien der EU Taxonomie an eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität.</p> <p>Aktuell sind in der EU Taxonomie noch nicht für alle Wirtschaftsaktivitäten nachhaltige Kriterien definiert, wodurch die Erfüllungsquoten tendenziell niedrig sind. Ein aktives Nachfragen nach taxonomie-konformen Produkten steigert die Aufmerksamkeit seitens der Berater*innen und hilft der nachhaltigen Wirtschaft.</p> <ul> <li>Übertreiben Sie es nicht bei der Ertragsoptimierung: Zinserträge sind für die allermeisten Haushalte nur ein kleines Zubrot im Vergleich zum Erwerbseinkommen.</li> <li>Bedenken Sie auch: Ein Unternehmen hat Kapital- und Lohnkosten. Was das Unternehmen den Geldgebern als Zins zahlen muss, kann es nicht als Lohn an die Angestellten zahlen.</li> <li>Sie finden Sie noch mehr Infos und Anregungen zum Thema <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/geld">Nachhaltiger Konsum & Geld</a> in unserer Denkwerkstatt Konsum.</li> <li>Beachten Sie auch unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96287">Investmentstrategien bei nachhaltigen Geldanlagen</a>.</li> </ul> Was macht eine Geldanlage grün oder nachhaltig? <p>Geldanlagen ermöglichen kreditfinanzierte Investitionen. Sie können demnach alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen: vom Gebäude zum Maschinenpark, vom Straßen- bis zum Schienennetz, vom Warenlager bis zur Software u.v.a.m. Wenn man dies bedenkt, wird gut nachvollziehbar, dass es vielfältige Definitionen und Kriterien dafür gibt, was eine grüne, nachhaltige Geldanlage sein kann und erfüllen sollte. Eine grüne, nachhaltige Geldanlage benötigt aber immer Kriterien dafür, weshalb in bestimmte Projekte investiert und in andere nicht investiert wird. Diese Kriterien betreffen im Allgemeinen die Aspekte Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung. Man spricht deshalb auch von ESG-Geldanlagen (Environmental, Social, Governance). Dabei finden unterschiedliche Anlagestrategien – oft in Kombination – Anwendung:</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/fng-marktbericht_2024_online-09_neu.jpg"> </a> <strong> Die Anlagestrategien im Überblick </strong> Quelle: FNG Marktbericht 2024 Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p>Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt z. B. für Kohlekraftwerke wie auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Geld heute schon so investiert wird, dass Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> in hohem Maße Berücksichtigung finden und mittel- bis langfristige Umwelt- und Klimaschutzziele auch erreicht werden können. Private Gelder sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie finanzieren Projekte, die die Energiewende vorantreiben. Das betrifft den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch energieeffiziente Gebäude, klimafreundliche Mobilität oder ökologische Landwirtschaft. Mit nachhaltigen Anlagen wird demnach ein umweltfreundlicheres Wirtschaften erst möglich.</p> <p>Welche Wirkungen grüne, nachhaltige Geldanlagen im Einzelfall haben, kann sehr unterschiedlich sein. Direkte Wirkungen können durch Abstriche bei Rendite oder Sicherheit erzielt werden, wobei dies die grundsätzliche Ermöglichung oder einfach nur umweltbezogene Verbesserungen beinhalten kann:</p> <ul> <li>Ermöglichung: Die nachhaltige Geldanlage schließt eine Finanzierungslücke für ein Umweltprojekt, das unter marktüblichen Rendite- und Sicherheitserwartungen keine Finanzierung erhalten hätte (z.B. ein Windrad an einem eher nicht so ertragreichen Standort).</li> <li>Verbesserung: Geringere Kreditkosten ermöglichen den finanzierten Projekten höhere Umweltstandards zu realisieren (z.B. die Verwendung ökologischer Baustoffe, die Umsetzung von über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Dämmstandards).</li> <li>Direkte Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik: Eigentümer oder Finanzanbieter nutzen die Kreditvergabe oder Beteiligung, um Unternehmen zu stärkerem Nachhaltigkeitsengagement zu bewegen.</li> </ul> <p>Indirekt kann eine höhere Nachfrage nach grünen, nachhaltigen Geldanlagen zu höherer Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber ESG-Kriterien führen. Öffentliche Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck schaffen einen positiven Rahmen für ökologische und soziale Verbesserungen und begünstigen idealerweise dann wiederum auch entsprechende politische Maßnahmen.</p> <p>Für Einzelinvestitionen wie Photovoltaik- oder Windparks lässt sich die Umweltwirkung (z.B. die Treibhausgasminderung) durchaus beziffern. Für fondsgebundene Anlagen ist hingegen eine Quantifizierung nicht sinnvoll zu bewerkstelligen, da viele Umweltwirkungskategorien zu beachten und eine Vielzahl an Wirkungsannahmen zu treffen sind. Bei PAB- oder CTB-Fonds lassen sich zumindest Aussagen über das Ambitionsniveau der enthaltenen Unternehmen treffen, bis wann diese das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong></p> <p>In Deutschland sind nach dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html">Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)</a> Einlagen von Privatpersonen oder juristischen Personen bei Banken grundsätzlich bis zur Höhe von 100.000 Euro vor Verlust geschützt. Das heißt, dass Girokonten oder Tagesgeldguthaben bei jeder in Deutschland tätigen Bank bis zu diesem Betrag gesetzlich auch bei einer Insolvenz der Bank abgesichert sind.<br>Der Begriff der "nachhaltigen Geldanlage" ist mittlerweile in der EU durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96261">Regulierung</a> der EU geschützt (insbesondere Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung). Finanzinstitute, die mit "nachhaltigen" Produkten werben, müssen nachweisen, wie die in ihren Produkten investierten Unternehmen die wissenschaftsbasierten Kriterien der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97731">EU-Taxonomie</a> erfüllen. Für jede Wirtschaftsaktivität und Branche wurden bestimmte Schwellenwerte festgelegt, die als nachhaltig gelten. Das Umweltbundesamt kritisiert jedoch, dass auch die Stromerzeugung aus Atomkraft und Gas als "nachhaltig" aufgenommen wurde (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-taxonomie-atomkraft-erdgas-sind-nicht-nachhaltig">Link</a>). Darüber hinaus sind Begriffe wie "ethisch-ökologische" oder "klimafreundliche" Geldanlage nicht geschützt. Anleger müssen sich demnach weiterhin selber ein Bild von ihrer Bank sowie den Anlageprodukten machen und prüfen, ob die angebotenen Finanzprodukten ihren Wertvorstellungen entsprechen. Je transparenter eine Bank, desto besser für den Kunden.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p> <p>In den letzten Jahren haben nachhaltige Geldanlagen stark zugenommen. Politische Vorgaben zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbarer Energien sind hierbei die zentralen Treiber. Inzwischen gibt es auch größere Pensionsfonds, die zum Beispiel Divestment betreiben, indem sie kontroverse Geschäftsfelder wie Kohlekraftwerke oder Gasfracking aus dem Anlagenportfolio ausschließen. Das Forum nachhaltige Geldanlagen (FNG) macht jährlich eine Markterhebung zu nachhaltigen Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-finanzen">Marktdaten zum Thema Finanzen</a> (Geldanlage, Kompensationszahlungen, Spenden) finden Sie auf unseren Seiten Daten zur Umwelt.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/nachhaltiges-finanzsystem/wissensplattform-sustainable-finance%20">Wissensplattform Sustainable Finance</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Wilkens, M./ Klein, C. (2021): <a href="https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2021/02/11/gutachten_wilkens_und_klein_nachhaltige_geldanlagen.pdf">Welche transformativen Wirkungen können nachhaltige Geldanlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher haben?</a></li> <li>Verbraucherzentrale Bremen (2018): <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/sites/default/files/2018-07/Broschuere-ethisch-oekologische-Geldanlage_2018.pdf">Ethisch-ökologisch anlegen und vorsorgen</a>.</li> </ul> </p><p> Wie Sie am besten vorgehen, um nachhaltig Geld anzulegen <ul> <li>Geld anlegen heißt Geld verleihen: Überlegen Sie, wem und für welche Projekte Sie Ihr Geld verleihen möchten.</li> <li>Nutzen Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte ein "grünes" Girokonto.</li> <li>Wählen Sie grüne, nachhaltige Sparprodukte. Sie sind ebenfalls bis zu einem Betrag von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.</li> <li>Ob Altersvorsorge oder Vermögensaufbau: Berücksichtigen Sie auch bei der nicht durch die Einlagensicherung abgedeckten Geldanlage in Aktien und Fonds soziale und ökologische Kriterien. Nutzen Sie bei Fonds "Paris aligned Benchmarks" (PAB) und "Climate transition Benchmarks" (CTB).</li> <li>Ob Photovoltaikanlage oder energetische Sanierung: Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene nachhaltige Investitionsmöglichkeiten.</li> <li>Prüfen Sie kritisch die Angebotsunterlagen und nutzen Sie unabhängige Beratungen, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen.</li> </ul> </p><p> Einführung zur grünen Geldanlage <p>Geld, das Sie aktuell nicht benötigen, können Sie entweder sicher "parken" (Girokonto, Sparanlagen) oder (mehr oder weniger) risikobehaftet anlegen und investieren (in Wertpapiere wie Fonds oder ETFs, Beteiligungen wie Aktien, …). Sie helfen der Umwelt und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> besonders wirksam, wenn Sie dabei ethisch-ökologische Kriterien berücksichtigen. Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Nachhaltige Geldanlagen unterstützen gezielt den Umbau hin zu einer ökologisch-sozialeren Gesellschaft. Die positiven Effekte auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Umwelt variieren dabei je nach Anlagestrategie und Anlage. Sie sind vielfach indirekter Natur und deshalb kaum zu quantifizieren. Geldanlagen sind ein weites und nicht nur für Laien ein oft undurchschaubares Feld. Deshalb vier wichtige Vorbemerkungen:</p> <p><strong>Geld anlegen heißt Geld verleihen:</strong> Überlegen Sie, wem und wozu Sie Ihr Geld verleihen möchten. Denn das Geld, das Sie einer Bank geben, leiht bzw. investiert diese wiederum in konkrete Projekte und Wertpapiere. Machen Sie sich bewusst, dass Sie auch bei abstrakten Bankprodukten letztlich konkreten Menschen und Projekten Geld leihen. Wenn Sie im Alltag auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Umweltschutz achten, sollten Sie gerade bei Ihrer Geldanlage deshalb auf eine hohe Übereinstimmung mit Ihren persönlichen Werten achten. Besonders einfach ist das umzusetzen, wenn Ihre Bank ihre gesamte Anlagepolitik nach ethisch-ökologischen Kriterien ausgerichtet hat. Hier finden Sie eine <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/geld-bewegt">Übersicht der Verbraucherzentralen zu nachhaltigen Banken</a>.</p> <p><strong>Genau hinschauen:</strong> Die EU-Taxonomie gibt wissenschaftsbasierte Kriterien vor, die Wirtschaftsaktivitäten erfüllen müssen, damit sie sich nachhaltig nennen dürfen. Nicht zuletzt die Aufnahme von Atomenergie und Erdgas in den Kriterienkatalog verdeutlichen allerdings den Kompromisscharakter dieser europäischen Verordnung. Die europäisch vereinbarte Definition spiegelt nicht zwingend die eigenen Vorstellungen von Nachhaltigkeit. Begriffe wie "klimafreundlich", "grün", "ethisch" sind zudem bei Geldanlagen nicht geschützt. Deshalb gilt: Sie müssen selbst genau hinschauen, was sich im Einzelfall hinter den Angeboten verbirgt und ob diese mit Ihren Werten übereinstimmen.</p> <p><strong>Es gibt alles auch in "grün":</strong> Für (fast) alle Anlageformen gibt es alternative "grüne" Finanzprodukte. Ob sicher oder hochriskant, ob einfach oder komplex, ob mit kurzer oder langer Laufzeit: Nutzen Sie aus dieser Vielfalt die zu Ihnen passenden Angebote, um die Finanzierungsmöglichkeiten für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu verbessern.</p> <p><strong>Alles wie gewohnt:</strong> Wenn Sie sich grundsätzlich dafür entschieden haben, Ihr Geld nach sozialen und ökologischen Kriterien anzulegen, gibt es bei den Empfehlungen zum Vorgehen keine Unterschiede zu konventionellen Geldanlagen. Nutzen Sie klassische Informations- und Beratungsstrategien wie die "Bank des Vertrauens", unabhängige Anlageberatung, eigene (Online-)Recherche und kritische Nachfragen. Balancieren Sie die drei Anlagestrategien Liquidität, Sicherheit und Rendite nach Ihrer persönlichen Situation aus.</p> </p><p> Gewusst wie: Sparen <p><strong>"Grünes" Girokonto nutzen:</strong> Ein Girokonto benötigt jeder und jede. Auch wenn in der Regel nicht viel Geld auf dem Girokonto liegt, ist es nicht nur ein einfacher und risikofreier Einstieg in eine nachhaltige Geldanlage, sondern in hohem Maße auch eine Visitenkarte für einen nachhaltigen Lebensstil. Denn ob an der Supermarktkasse, im Restaurant oder bei Überweisungen: Mit der EC-Karte und Kontonummer zeigen wir anderen täglich, wem wir unser Geld anvertrauen und welche Werte uns wichtig sind.<br>Bei einem "grünen" Girokonto haben Sie den gleichen Service wie bei einem normalen Girokonto. So gibt es keine Einschränkungen bei Kreditkarten, Online-Banking oder Bargeldbezug, der bei ethisch-ökologischen Banken meist über den Geldautomaten-Verbund der Genossenschaftsbanken erfolgt. Ihr Geld ist auch bei einem "grünen" Girokonto bis zu 100.000 Euro pro Person über die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Insolvenz der Bank geschützt. Lediglich in Bezug auf Filialen müssen Sie v.a. bei den spezialisierten "grünen" Banken Abstriche machen. Persönliche Beratung erhalten Kund*innen hier in erster Linie per Telefon oder online.</p> <p>Beim Wechsel zu einem nachhaltigen Girokonto bekommen Verbraucher*innen Unterstützung von der Bank. Dazu sind die Institute seit September 2016 sogar verpflichtet. <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/banken-muessen-beim-kontowechsel-helfen-13051">Hinweise zum Kontowechsel</a> finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Art und Höhe der Kontogebühren sind sehr unterschiedlich. Während viele Banken die eigenen Kosten für Girokonten durch Mischkalkulationen in anderen Produkten "verstecken" und kostenlose Girokonten als Kundenwerbung nutzen, folgen "grüne" Girokonten v.a. bei kleineren Banken i.d.R. eher einem Transparenzansatz, so dass der Aufwand für Girokonten auch durch entsprechende Gebühren gedeckt wird. Einen <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/geld-anlegen-wie-nachhaltig-koennen-banken-wirklich-sein-21461">Girokontenvergleich von Banken mit Nachhaltigkeitsanspruch</a> stellt die Verbrauchzentrale Bremen zur Verfügung.</p> <p><strong>Sparen Sie für Ihre Zukunft und die Umwelt:</strong> Sparprodukte sind die richtige Anlageform für Geld, das Sie zur Absicherung, als Reserve, spontan oder zu einem festen Zeitpunkt in fester Höhe benötigen. Sie haben zwar schwächere Renditeaussichten als risikoreiche Anlagen wie Aktien, bieten aber dafür maximale Sicherheit. Denn Sparprodukte, vom einfachen Sparbuch über den Sparbrief bis hin zu Tages- und Festgeld, unterliegen wie auch das Girokonto der gesetzlichen Einlagensicherung. Damit Sie nicht nur sicher, sondern auch nachhaltig sparen, achten Sie auf die Berücksichtigung ethisch-ökologischer Kriterien bei den Sparangeboten. Bei "grünen" Banken sind ethisch-ökologische Kriterien bereits durch die Anlagepolitik der Bank abgedeckt. Aber auch konventionelle Banken bieten Sparprodukte an, die einen Zusatznutzen für Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> haben. Fragen Sie Ihren Bankberater oder ihre Bankberaterin.</p> <p><strong>Generell gilt bei allen Geldanlagen:</strong> Verbraucher*innen sollten sich vorher Gedanken über die Höhe der Anlage, die Laufzeit sowie die Inhalte der Sparanlagen machen und sich ausreichend informieren. Eine ökologisch ausgerichtete Bank nimmt aber viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage ab. Das Vertrauen in eine solche Bank kann für Anleger daher eine sinnvolle Strategie sein.</p> </p><p> Gewusst wie: Investieren <p><strong>In die Zukunft investieren:</strong> Eine Sparanlage ist – mit Ausnahme des Inflationsrisikos – sicher, bringt aber in der Regel keinen oder nur einen geringen Zinsertrag. Wer einen höheren Zinsertrag für sein Geld haben möchte, muss es investieren – idealerweise in umweltfreundliche und nachhaltige Anlagen. Die Themen sind die gleichen wie beim Sparen: energetische Haussanierungen, der Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Finanzierung von anderen ökologischen Geschäftsideen. Der Chance auf höhere Zinserträge stehen ein höheres Risiko und in der Regel Einschränkungen bei der Liquidität gegenüber. Im Gegensatz zu den klassischen grünen Sparprodukten bieten grüne, nachhaltige Beteiligungen, Fonds und andere Wertpapiere aber mehr Möglichkeiten, die erwünschten Umwelt- und Klimaschutzwirkungen direkter zu beeinflussen. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede. So sind nachhaltige Altersvorsorgeprodukte wie Fonds zwar eher sichere Anlageformen, ihre ökologische Wirkung ist zum Beispiel im Vergleich zu Direktbeteiligungen wiederum begrenzt, da häufig große Unternehmen enthalten sind. Mit ihren eher kleinen Anteilen, die über Fonds beziehbar sind, können Kleinst-Investoren keinen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.</p> <p><strong>Fonds oder Direktbeteiligungen:</strong> Vereinfachend lassen sich Investitionen in zwei Kategorien unterteilen: Fonds und Direktbeteiligungen. Direktbeteiligungen sind definiert als Beteiligungen an Unternehmen (Aktien) und Projekten wie <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/energiegenossenschaften-gemeinsam-investieren-11295"><strong>Energiegenossenschaften</strong></a>, <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/riskante-umweltinvestments-investitionen-in-sonne-wald-und-co-18288"><strong>Windparks</strong></a> oder <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/waldinvestments-als-nachhaltige-geldanlage-riskant-und-spekulativ-12075"><strong>Waldinvestments</strong></a>, <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/nachhaltige-geldanlage/nachhaltig-investieren-mit-der-crowd-16773"><strong>Crowdfundings</strong></a> oder <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/nachhaltige-geldanlage/mikrofinanzierung-geldanlage-mit-sinn-und-ohne-risiko"><strong>Mikrofinanzprojekte</strong></a>. Hier können Sie am direktesten beeinflussen, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Ihr Ertrag ist allerdings ausschließlich abhängig vom Erfolg dieses einzelnen Unternehmens oder Projektes. Hierdurch kann ein höheres Risiko entstehen, beispielsweise wenn ein Windpark nicht den erwünschten Ertrag bringt oder Unternehmen schlecht geführt werden.</p> <p>Fonds streuen das Risiko, indem sie eine Vielzahl von Investitionen zusammenfassen. Sie gibt es in verschiedenen Ausprägungen als Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Mischfonds. Das Risiko sinkt, weil sich der Wert des Fonds mit dem Wert der investierten Objekte verändert. Wenn z.B. ein Unternehmen in einem Jahr weniger erfolgreich wirtschaftet kann ein anderes Unternehmen den Verlust ausgleichen und dafür sorgen, dass der Fonds trotz Schwächen einzelner Investitionsobjekte erfolgreich bleibt. Unterschieden wird des Weiteren zwischen Fonds mit aktivem und passivem Management. Bei Fonds mit aktivem Management passen Fondsmanager die im Fonds investierten Anlageobjekte gemäß einer vorher festgelegten Strategie an. Fonds mit passivem Management wie z.B. <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/welche-vorteile-und-nachteile-haben-etfs-16603"><strong>Exchange Traded Funds (ETFs)</strong></a> bilden hingegen Indizes ab. Sie investieren in Unternehmen proportional zum zugrundeliegenden Index. Die investierten Anlageobjekte werden weniger häufig adjustiert, da die zugrundliegenden Indizes seltener angepasst werden. </p> <p><strong>Risiken einschätzen und streuen:</strong> Grundsätzlich gilt: Aktien und Direktbeteiligungen sowie auch einige Fonds haben immer – das heißt, auch im Falle einer ökologischen Variante – das Risiko eines Totalverlustes. Legen Sie deshalb nur Geld in solche Anlageformen an, das Sie nicht unbedingt für Ihre Grundbedürfnisse benötigen und streuen Sie das Risiko der Geldanlage, in dem Sie in unterschiedliche Anlageformen investieren. Sie finden hierzu umfassende <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bevor-sie-geld-anlegen-das-kleine-einmaleins-der-geldanlage-10622">Ratgeber zur Geldanlage auf den Seiten der Verbraucherzentralen</a>. Bedenken Sie dabei: Bei Verbraucherzentralen stehen Sicherheit und Ertrag bei der Beratung im Vordergrund. Eine vermeintlich sichere Geldanlage, die den Raubbau an der Umwelt fortführt, zerstört aber unsere Lebensgrundlagen und bietet demnach eine zweifelhafte Form der Sicherheit für eine Geldanlage. Für den Umbau hin zu einer ökologisch verträglichen Wirtschaft benötigen wir auch viel Bereitschaft und Mut, in ökologisch-soziale Projekte zu investieren.</p> <p><strong>Vorsicht bei Renditeversprechungen:</strong> Seien Sie besonders vorsichtig bei hohen Rendite-Versprechungen – sie sind meist unsicher oder gänzlich unrealistisch. Gerade bei riskanteren Anlagen ist eine persönliche Beratung immer sinnvoll. Eine ökologisch ausgerichtete Bank kann hier viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage abnehmen.</p> <p><strong>Umwelt- und Sozialnutzen erkennen:</strong> Eine einfache Antwort, welche Investments grün und nachhaltig sind und welchen Umwelt- und Sozialnutzen sie haben, gibt es leider nicht. Achten Sie bei der Auswahl von Fonds auf die Nennung von PAB (Paris-aligned Benchmark) oder CTB (Climate Transition Benchmark) im Namen des Fonds. Solche Fonds verfolgen eine Anlagestrategie, die Klimaneutralität bis 2050 bei den Anlageobjekten erreichen. Sie werden in der Regel von einem bereits bestehenden Index (oft Mutterindex genannt) abgeleitet. CTBs starten dabei mit einer weniger ambitionierten Dekarbonisierung gegenüber dem Mutterindex (30 % Reduktion) als PABs (50 % Reduktion). Bei beiden Benchmarks reduzieren die Fonds ihren CO2-Ausstoß im Anschluss jährlich um 7 %. Ebenfalls Orientierung bieten das <a href="https://fng-siegel.org/">FNG-Siegel für Investmentfonds</a> sowie die <a href="http://www.gabv.org/%20">Global Alliance for Banking on Values</a>. Verbraucher sollten sich im Vorfeld möglichst genau informieren, welche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>- und/ oder Nachhaltigkeitskriterien angewendet werden und in welche Branchen oder Unternehmen investiert wird. Nicht zwangsläufig bedeutet zum Beispiel die Bewertung "klimafreundlich", dass auch die Umwelt geschützt wird – und umgekehrt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/fng_siegel_2022-10-13_quer.png"> </a> <strong> FNG-Siegel </strong> Quelle: Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG) </p><p> Was Sie noch tun können <ul> <li>Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene Investitionsmöglichkeiten wie Photovoltaikanlage oder energetische Sanierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Geldanlage. Beachten Sie hierzu unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10705">Hinweise zu energiesparenden Gebäuden</a>.</li> <li>Umfassende Informationsangebote zum Thema grüne, nachhaltige Geldanlage finden Sie im Portal <a href="http://www.geld-bewegt.de/">Geld bewegt</a> der Verbraucherzentrale Bremen.</li> <li>Nutzen Sie auch die zahlreichen anderen unabhängigen <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen">Beratungsangebote der Verbraucherzentralen</a> und die <a href="https://www.test.de/Ethisch-oekologische-Geldanlage-saubere-Zinsangebote-4590882-4592114/">Informationsangebote der Stiftung Warentest</a>.</li> <li>Banken müssen seit August 2022 aufgrund des EU-Aktionsplans zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" in Beratungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern abfragen. Teilen Sie hier Ihr Interesse an nachhaltigen Geldanlagen mit und nutzen Sie Taxonomie-konforme Anlagemöglichkeiten, die in umweltfreundliche Unternehmen und Projekte investieren. Je höher die Quote ist, desto größer ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Anlagen. Zum konkreten Vorgehen finden Sie nützliche Hinweise auf der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/pflichtabfrage-von-nachhaltigkeitspraeferenzen-bei-der-geldanlage-80194">Website der Verbraucherzentralen</a>.</li> </ul> <p>Taxonomie-konforme Anlagen erfüllen die strengen, wissenschaftsbasierten Kriterien der EU Taxonomie an eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität.</p> <p>Aktuell sind in der EU Taxonomie noch nicht für alle Wirtschaftsaktivitäten nachhaltige Kriterien definiert, wodurch die Erfüllungsquoten tendenziell niedrig sind. Ein aktives Nachfragen nach taxonomie-konformen Produkten steigert die Aufmerksamkeit seitens der Berater*innen und hilft der nachhaltigen Wirtschaft.</p> <ul> <li>Übertreiben Sie es nicht bei der Ertragsoptimierung: Zinserträge sind für die allermeisten Haushalte nur ein kleines Zubrot im Vergleich zum Erwerbseinkommen.</li> <li>Bedenken Sie auch: Ein Unternehmen hat Kapital- und Lohnkosten. Was das Unternehmen den Geldgebern als Zins zahlen muss, kann es nicht als Lohn an die Angestellten zahlen.</li> <li>Sie finden Sie noch mehr Infos und Anregungen zum Thema <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/geld">Nachhaltiger Konsum & Geld</a> in unserer Denkwerkstatt Konsum.</li> <li>Beachten Sie auch unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96287">Investmentstrategien bei nachhaltigen Geldanlagen</a>.</li> </ul> </p><p> Was macht eine Geldanlage grün oder nachhaltig? <p>Geldanlagen ermöglichen kreditfinanzierte Investitionen. Sie können demnach alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen: vom Gebäude zum Maschinenpark, vom Straßen- bis zum Schienennetz, vom Warenlager bis zur Software u.v.a.m. Wenn man dies bedenkt, wird gut nachvollziehbar, dass es vielfältige Definitionen und Kriterien dafür gibt, was eine grüne, nachhaltige Geldanlage sein kann und erfüllen sollte. Eine grüne, nachhaltige Geldanlage benötigt aber immer Kriterien dafür, weshalb in bestimmte Projekte investiert und in andere nicht investiert wird. Diese Kriterien betreffen im Allgemeinen die Aspekte Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung. Man spricht deshalb auch von ESG-Geldanlagen (Environmental, Social, Governance). Dabei finden unterschiedliche Anlagestrategien – oft in Kombination – Anwendung:</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/fng-marktbericht_2024_online-09_neu.jpg"> </a> <strong> Die Anlagestrategien im Überblick </strong> Quelle: FNG Marktbericht 2024 </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p>Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt z. B. für Kohlekraftwerke wie auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Geld heute schon so investiert wird, dass Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> in hohem Maße Berücksichtigung finden und mittel- bis langfristige Umwelt- und Klimaschutzziele auch erreicht werden können. Private Gelder sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie finanzieren Projekte, die die Energiewende vorantreiben. Das betrifft den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch energieeffiziente Gebäude, klimafreundliche Mobilität oder ökologische Landwirtschaft. Mit nachhaltigen Anlagen wird demnach ein umweltfreundlicheres Wirtschaften erst möglich.</p> <p>Welche Wirkungen grüne, nachhaltige Geldanlagen im Einzelfall haben, kann sehr unterschiedlich sein. Direkte Wirkungen können durch Abstriche bei Rendite oder Sicherheit erzielt werden, wobei dies die grundsätzliche Ermöglichung oder einfach nur umweltbezogene Verbesserungen beinhalten kann:</p> <ul> <li>Ermöglichung: Die nachhaltige Geldanlage schließt eine Finanzierungslücke für ein Umweltprojekt, das unter marktüblichen Rendite- und Sicherheitserwartungen keine Finanzierung erhalten hätte (z.B. ein Windrad an einem eher nicht so ertragreichen Standort).</li> <li>Verbesserung: Geringere Kreditkosten ermöglichen den finanzierten Projekten höhere Umweltstandards zu realisieren (z.B. die Verwendung ökologischer Baustoffe, die Umsetzung von über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Dämmstandards).</li> <li>Direkte Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik: Eigentümer oder Finanzanbieter nutzen die Kreditvergabe oder Beteiligung, um Unternehmen zu stärkerem Nachhaltigkeitsengagement zu bewegen.</li> </ul> <p>Indirekt kann eine höhere Nachfrage nach grünen, nachhaltigen Geldanlagen zu höherer Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber ESG-Kriterien führen. Öffentliche Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck schaffen einen positiven Rahmen für ökologische und soziale Verbesserungen und begünstigen idealerweise dann wiederum auch entsprechende politische Maßnahmen.</p> <p>Für Einzelinvestitionen wie Photovoltaik- oder Windparks lässt sich die Umweltwirkung (z.B. die Treibhausgasminderung) durchaus beziffern. Für fondsgebundene Anlagen ist hingegen eine Quantifizierung nicht sinnvoll zu bewerkstelligen, da viele Umweltwirkungskategorien zu beachten und eine Vielzahl an Wirkungsannahmen zu treffen sind. Bei PAB- oder CTB-Fonds lassen sich zumindest Aussagen über das Ambitionsniveau der enthaltenen Unternehmen treffen, bis wann diese das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong></p> <p>In Deutschland sind nach dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html">Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)</a> Einlagen von Privatpersonen oder juristischen Personen bei Banken grundsätzlich bis zur Höhe von 100.000 Euro vor Verlust geschützt. Das heißt, dass Girokonten oder Tagesgeldguthaben bei jeder in Deutschland tätigen Bank bis zu diesem Betrag gesetzlich auch bei einer Insolvenz der Bank abgesichert sind.<br>Der Begriff der "nachhaltigen Geldanlage" ist mittlerweile in der EU durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96261">Regulierung</a> der EU geschützt (insbesondere Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung). Finanzinstitute, die mit "nachhaltigen" Produkten werben, müssen nachweisen, wie die in ihren Produkten investierten Unternehmen die wissenschaftsbasierten Kriterien der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97731">EU-Taxonomie</a> erfüllen. Für jede Wirtschaftsaktivität und Branche wurden bestimmte Schwellenwerte festgelegt, die als nachhaltig gelten. Das Umweltbundesamt kritisiert jedoch, dass auch die Stromerzeugung aus Atomkraft und Gas als "nachhaltig" aufgenommen wurde (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-taxonomie-atomkraft-erdgas-sind-nicht-nachhaltig">Link</a>). Darüber hinaus sind Begriffe wie "ethisch-ökologische" oder "klimafreundliche" Geldanlage nicht geschützt. Anleger müssen sich demnach weiterhin selber ein Bild von ihrer Bank sowie den Anlageprodukten machen und prüfen, ob die angebotenen Finanzprodukten ihren Wertvorstellungen entsprechen. Je transparenter eine Bank, desto besser für den Kunden.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p> <p>In den letzten Jahren haben nachhaltige Geldanlagen stark zugenommen. Politische Vorgaben zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbarer Energien sind hierbei die zentralen Treiber. Inzwischen gibt es auch größere Pensionsfonds, die zum Beispiel Divestment betreiben, indem sie kontroverse Geschäftsfelder wie Kohlekraftwerke oder Gasfracking aus dem Anlagenportfolio ausschließen. Das Forum nachhaltige Geldanlagen (FNG) macht jährlich eine Markterhebung zu nachhaltigen Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-finanzen">Marktdaten zum Thema Finanzen</a> (Geldanlage, Kompensationszahlungen, Spenden) finden Sie auf unseren Seiten Daten zur Umwelt.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/nachhaltiges-finanzsystem/wissensplattform-sustainable-finance%20">Wissensplattform Sustainable Finance</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Wilkens, M./ Klein, C. (2021): <a href="https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2021/02/11/gutachten_wilkens_und_klein_nachhaltige_geldanlagen.pdf">Welche transformativen Wirkungen können nachhaltige Geldanlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher haben?</a></li> <li>Verbraucherzentrale Bremen (2018): <a href="https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/sites/default/files/2018-07/Broschuere-ethisch-oekologische-Geldanlage_2018.pdf">Ethisch-ökologisch anlegen und vorsorgen</a>.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 5906 |
| Europa | 510 |
| Kommune | 174 |
| Land | 1970 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 357 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 1709 |
| Zivilgesellschaft | 259 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 108 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 37 |
| Förderprogramm | 4989 |
| Gesetzestext | 13 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 984 |
| Umweltprüfung | 1384 |
| unbekannt | 436 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2763 |
| Offen | 5112 |
| Unbekannt | 84 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 7094 |
| Englisch | 1708 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 159 |
| Bild | 175 |
| Datei | 112 |
| Dokument | 1741 |
| Keine | 4218 |
| Multimedia | 8 |
| Unbekannt | 35 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 2262 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7958 |
| Lebewesen und Lebensräume | 7959 |
| Luft | 7959 |
| Mensch und Umwelt | 7959 |
| Wasser | 7959 |
| Weitere | 7708 |