Nr.: 4/2012
Halle (Saale), 11.05.2012
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA):
Wie jedes Jahr hat das CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz zum 31.
März den aktuellen Jahresreport des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung
des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) an das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) in Bonn übermittelt. Dort finden alle Länderübersichten Ein-
gang in den Zweijahresbericht des BfN für das CITES-Sekretariat in Genf.
CITES entspricht übrigens der englischen Abkürzung für das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen: Convention on International Trade in Endange-
red Species of Wild Fauna and Flora.
Aus diesem behördlichen WA-Bericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2011
geht hervor, dass die Unteren Naturschutzbehörden mit 278 Kontrollen in
Zoohandlungen, Zoos und Tiergärten, bei Präparatoren sowie privaten Tierhal-
tern die Einhaltung der aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen
resultierenden gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit geschützten
Exemplaren überprüft haben. Dabei wurden sieben Verstöße festgestellt.
In Sachsen-Anhalt gibt es über 8000 Haltungen geschützter Tiere von rund
1300 Arten. Allein ein Drittel der Halter haben Papageien, sogar über ein Drit-
tel Schildkröten und fünf Prozent haben Schlangen. Die häufigsten Arten sind
dabei Graupapagei, Griechische Landschildkröte und Dunkler Tigerpython.
Aber auch äußerst seltene Arten wie Seepferdchen und Pfeilgiftfrösche sind in
Wohnzimmern zu finden. Private Züchter sind auch an internationalen Zucht-
programmen für vom Aussterben bedrohte Arten beteiligt wie für den Balistar,
in Südostasien beheimatete Fruchttaubenarten oder die Madagassische
Flachrückenschildkröte.
Alle am Erwerb geschützter Arten interessierten Bürger und Gewerbetreiben-
de müssen wissen und beachten, dass für diese Tiere strikte Besitz- und Ver-
marktungsverbote sowie die Meldepflicht gelten. Vereinfachte Regelungen,
gelten für die häufig gezüchteten Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutz-
verordnung. Dazu gehören beispielsweise Schönsittich, Rosellasittich und
Abgottschlange sowie Königspython.
Tierhalter können sich bei den Naturschutzbehörden oder unter der Internet-
seite www.lau.sachsen-anhalt.de Fachthema „CITES“ über bestehende ge-
setzliche Anforderungen wie auch über die Anlage 5 der Bundesartenschutz-
verordnung informieren.
Alle Mitgliedstaaten haben die Pflicht, der zentralen WA-Koordinierungsstelle,
dem CITES-Sekretariat in Genf/Schweiz, regelmäßig über ihre Kontrolltätigkeit
zum Schutz der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu berichten. Für Deutschland
fasst das Bundesamt für Naturschutz die Berichte der Länder zusammen. In
Sachsen-Anhalt obliegt die fachliche Beratung und Koordination der Behörden
dem CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Der Präsident
PRESSEMITTEILUNG
Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in
Sachsen-Anhalt geschützt?
E-Mail: Praesident@
lau.mlu.sachsen-anhalt.de
Landesamt für Umweltschutz
Reideburger Straße 47
06116 Halle(Saale)
Tel.: 0345 5704-101
Fax: 0345 5704-190
Internet:
www.lau.sachsen-anhalt.de
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Repräsentativerhebung bei Betrieben, die Waren und Bauleistungen herstellen, die ausschließlich dem Umweltschutz dienen, Architektur- und Ingenieurbüros, Institute und Einrichtungen, die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen und andere Dienstleistungen für den Umweltschutz erbringen. Erfasst werden: Umsatz nach Art der Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen; Investitionen u.a.
Das Weltklima ist durch den Treibhauseffekt bedroht. Staedte und Gemeinden sind mit ihren Buergern aufgerufen, dem entgegenzutreten. Gerade hier gibt es erhebliche Potentiale, CO2 und andere Treibhausgase zu mindern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat hierzu ein Konzept erarbeiten lassen, das die Bilanzierung und Trendprognose der CO2-Emissionen sowie zwei Massnahmenszenarien zur wirksamen CO2-Minderung in Stuttgart enthaelt. Die Konzepterstellung wurde von einem Arbeitskreis (Energie-Tisch) unterstuetzt, an dem verschiedenste Institutionen und Verbaende mitgewirkt haben. So konnte deren Fachkompetenz und Kenntnis bereits sehr frueh in das 1997 fertiggestellte Konzept einfliessen. Der Stuttgarter Gemeinderat hat zwischenzeitlich einem von der Verwaltung vorgelegten Handlungsprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zugestimmt. Neben einer Grundsatzentscheidung zur CO2-Reduzierung wurde die Mitwirkung und Mitfinanzierung an einem Energieberatungszentrum sowie ein Projekt zum energiesparenden Autofahren beschlossen, das aus staedtischen Mitteln mit 200000,- DM bezuschusst wird. Kuenftig sollen generell insbesondere Massnahmen umgesetzt werden, die neben dem Klimaschutz auch der Staerkung der lokalen Wirtschaft dienen. Bereits beschlossen ist auch ein kommunales Energiesparprogramm. Im Vorfeld dieses Programms war bereits zunaechst als einjaehriges Pilotprojekt eine Mobilitaetszentrale mit kompetenter Beratung in allen Verkehrsfragen eingerichtet worden. Die erfolgreiche Pilotphase endet im Sommer 1999. Die Weiterfuehrung soll in Kuerze beschlossen werden. Die Umsetzung von Massnahmen des Klimaschutzkonzeptes gestaltet sich wegen der angespannten Finanzlage schwierig.
<p><span style="font-size:14px"><span style="font-family:helvetica neue,helvetica,arial,sans-serif">Planungshinweiskarte Stadtklima in Bielefeld. </span></span></p>
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<div><span style="font-size:14px">Die Karte wurde im Auftrag der Stadt Bielefeld von der Firma GEO-NET Umweltconsulting Gmbh, Hannover/Dresden im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Bielefeld erstellt.</span></div>
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