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Regionalplan Westsachsen

TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.

Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung zur Änderung der dänischen Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 Kilotonnen zu Forschungszwecken beziehungsweise zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren

Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erpro-bung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk. Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das federführende Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN), das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an Dr. Karsten Bugiel (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de, Referat Forstrecht, Jagdrecht, Recht der Umweltprüfung, Klimaschutzrecht).

Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung zur Änderung der dänischen Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 Kilotonnen zu Forschungszwecken beziehungsweise zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren

Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an espoo-ccs@mekun.landsh.de. Hinweis: Die Dokumente zum geplanten Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung sowie der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung liegen zusätzlich vom 9. Oktober bis 7. November 2025 an den folgenden zwei Standorten zur Einsicht aus: 1. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig Holstein Adresse: Mercatorstraße 3 (Empfang, Haus B), 24106 Kiel Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30-17:00Uhr; Freitags von 08:30-13:30Uhr 2. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Adresse: Herzog-Adolf-Straße 1 (Empfang), 25813 Husum Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 06:00 – 15:30 Uhr; Freitags von 06:00-12:00 Uhr

Flächendeckende PM10-Belastung - letzte 5 Jahre

Landesweite Karten der PM10-Konzentration als Interpolation der Meßergebnisse der LÜN-Hintergrundstationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Konzentrationen für Orte gemacht werden an denen keine Meßstation steht. Für jedes Kalenderjahr wird eine eigene Karte bereitgestellt. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten der jeweiligen Jahre sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Meßwerte von ausserhalb Niedersachsens werden mit einbezogen.

Flächennutzungsplan Gemeinde Drochtersen

Die 32. Änderung und Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes besteht aus acht Planzeichnungen M 1:5.000, der Begründung mit zusammenfassender Erklärung nach §10(4) BauGB und dem Umweltbericht zu den Änderungspunkten. Derzeit gibt es 17 Änderungen der 32. Änderung des FNP.

Regionalplan Arnsberg – Räumliche Teilpläne

Die Datensätze beinhalten die Vekordaten zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanes Arnsberg (Räumlicher Teilabschnitt Kreis Soest & Hochsauerlandkreis sowie Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen Wittgenstein). Als Regionalplan gelten ausschließlich die vom Regionalrat beschlossenen zeichnerischen Festlegungen (gedruckte Blattschnitte im Maßstab 1:50.000). Die Geodaten der Regionalpläne entfalten nur durch die richtige Schichtung der Layer unter Verwendung der korrekten Planzeichen in Verbindung mit der dazugehörigen topografischen Hintergrundkarte ihre entsprechende Aussagekraft. Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen, die – auch in digitaler Form – nur in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000 zu interpretieren sind. Die Geodaten können insoweit nur informell und unverbindlich genutzt werden. Die Datensätze umfassen ausschließlich die zeichnerischen Festlegungen (Plandarstellungen). Die vollständigen Planunterlagen (textliche Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) sind der Homepage zu entnehmen. https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg Die Datensätze beinhalten die Vekordaten zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanes Arnsberg (Räumlicher Teilabschnitt Kreis Soest & Hochsauerlandkreis sowie Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen Wittgenstein). Als Regionalplan gelten ausschließlich die vom Regionalrat beschlossenen zeichnerischen Festlegungen (gedruckte Blattschnitte im Maßstab 1:50.000). Die Geodaten der Regionalpläne entfalten nur durch die richtige Schichtung der Layer unter Verwendung der korrekten Planzeichen in Verbindung mit der dazugehörigen topografischen Hintergrundkarte ihre entsprechende Aussagekraft. Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen, die – auch in digitaler Form – nur in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000 zu interpretieren sind. Die Geodaten können insoweit nur informell und unverbindlich genutzt werden. Die Datensätze umfassen ausschließlich die zeichnerischen Festlegungen (Plandarstellungen). Die vollständigen Planunterlagen (textliche Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) sind der Homepage zu entnehmen. https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg

Karten Umweltbericht (Region Plauen)

Karten des Umweltberichts der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 NATURA 2000 - Gebiete und prüfpflichtige Planinhalte des Regionalplanes

Untersuchung des Bekleidungsverbrauchs einer bundesdeutschen Behoerde

Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.

Überarbeitung Nationales Entsorgungsprogramm inkl. Strategischer Umweltprüfung inkl. Umweltbericht

Begleitung bei der Konzeption und Umsetzung des ersten Nachhaltigkeitsberichts der Veolia Wasser GmbH

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