Das Projekt "Die Uebertragbarkeitn der EG-Oeko-Audit-Verordnung (VO (EWG) Nr. 1836/93 auf den landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät IV Agrarwissenschaften II, Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre durchgeführt. Vor dem Hintergrund, dass den wachsenden Umweltbelastungen zunehmend schwerer mit ordnungsrechtlichen Instrumenten begegnet werden kann, und dass andere umweltpolitische Instrumente (z.B. marktwirtschaftliche) geschaffen werden muessen, wurde die EG-Oeko-Audit-Verordnung vom Rat der Europaeischen Gemeinschaften am 29. Juni 1993 erlassen. Ziel dieser Verordnung ist die langfristige Einbindung von Unternehmen in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im betrieblichen Umweltschutz, um eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung zu erreichen. Die Verordnung ist in ihrer momentanen Ausgestaltung nur in gewerblichen Betrieben anwendbar und die Teilnahme ist freiwillig. Fuer die Mitgliedsstaaten besteht jedoch die Moeglichkeit, den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern Eine Erweiterung auch auf den Sektor Landwirtschaft ist vor dem Hintergrund folgender Annahmen zu sehen: - Dem Sektor Landwirtschaft wird ein marktwirtschaftliches Instrument vorenthalten. - Das Ernaehrungsgewerbe stellt einen Grossteil der Betriebe, die sich auf der Grundlage der EG-Oeko-Audit-Verordnung validieren lassen. Es kann vermutet werden, dass in Zukunft Forderungen seitens dieser Betriebe an die Landwirtschaft im Hinblick auf eine nachweisbare, dokumentierte Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes gestellt werden. Auf der Grundlage dieser Annahmen soll die EG-Oeko-Audit-Verordnung im Hinblick auf ihre Uebertragbarkeit auf den landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb ueberprueft werden. Ziel ist es, insbesondere Probleme zu identifizieren, die zum einen im Zusammenhang mit dem Verordnungstext, zum anderen direkt bei der betrieblichen Umsetzung auftreten.