Kurzbeschreibung Als Teil des EU-Projektes CATCH widmet sich die aktuelle Ausgabe des Magazins Meer & Küste 6/ 2017 dem Thema Nachhaltigkeit im Küsten- und Angeltourismus. Der Leser erfährt u.a., was getan werden kann, um umweltschonend zu angeln, in welchem Umfang mittlerweile Kunststoffe und Weichmacher im Angelequipment enthalten sind, welchen Einfluss diese beim Verbleib in der Umwelt haben können und wie wichtig es ist, bereits Kinder und Jugendliche für ein verantwortungsvolles Handeln beim Angeln zu sensibilisieren. Das Magazin richtet sich im Wesentlichen an Touristen, Küstenbewohner und Küsteninteressierte, spricht aber auch Fachleute aus Universitäten, Behörden und Vereinen an. Darüber hinaus werden mit der aktuellen Ausgabe gezielt Angler als neue Zielgruppe gewonnen. Auflage: 35.000 Stück Auslage kostenlos in Angelfachmärkten, Tourist-Informationen, Jugendherbergen, Umweltbildungszentren, wissenschaftlichen Institutionen und Behörden entlang der Ostseeküste oder in digitaler Form (http://eucc-d-inline.databases.eucc-d.de/files/documents/00001197_MuK_2017_web.pdf) erhältlich. Ergebnisse Siehe Website
wirBERLIN aktiviert bürgerschaftliches Engagement und Mitverantwortung für Qualität öffentlicher Räume mit dem Ziel, Bürger*innen für Zukunftsfragen stark zu machen und zu eigenverantwortlichem Handeln für einen umweltschonenden Lebensstil zu befähigen. Dazu organisiert wirBERLIN Anti-Littering-Kampagnen, Cleanups und Umweltbildung. Weitere Informationen Zeitraum: Das Projekt existiert seit 2011 . Wirkungskreis: Mit dem Projekt werden bis zu 100.000 Personen oder mehr erreicht. Transformationsfeld 3: Resilienter Lebensraum der Zukunft Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 10. Weniger Ungleichheiten 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden 13. Maßnahmen zum Klimaschutz 14. Leben unter Wasser 15. Leben an Land Mehr Informationen zum Transformationsfeld
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, massenweise Lkws auf Deutschlands Autobahnen und Produkte, die über den halben Globus zu uns transportiert werden – den Güterverkehr treibhausgasneutral zu bekommen, wird eine Mammutaufgabe. Wie dies gelingen kann, zeigt unsere Vision mit über 70 Maßnahmenempfehlungen, die wir Ihnen in diesem Newsletter vorstellen. Außerdem geht es unter anderem um die Anpassung unserer Städte an die zunehmenden Wetterextreme, um die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte, um neue Internetangebote des UBA zu Umweltinformationen und -daten und darum, warum Meeresschutz bereits an Land beginnt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr Wie wird der Transport von Gütern treibhausgasneutral, lärm- und schadstoffarm? Quelle: Ana / Adobe Stock Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland treibhausgasneutral werden – so schreibt es das deutsche Klimaschutzgesetz vor. Dieses Ziel gilt auch für den Güterverkehr. Eine Mammutaufgabe, wenn man bedenkt, dass Prognosen bis zum Jahr 2051 eine weitere Steigerung des Güterverkehrs um 46 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 vorhersagen. Wie dies dennoch gelingen kann und zugleich weitere Umweltprobleme, wie Lärm und Luftschadstoffe, gemindert werden können, zeigt eine Vision des Umweltbundesamtes für einen umweltschonenden Güterverkehr im Jahr 2045. Um die Vision Realität werden zu lassen, wurden über 70 Maßnahmenempfehlungen für Politik und Wirtschaft auf globaler, nationaler oder kommunaler Ebene zusammengestellt. Im Zentrum der Empfehlungen stehen die Verlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsmittel und die Elektrifizierung im Güterverkehr: Transporte per Flugzeug und Lkw sollen so weit wie möglich auf den viel energieeffizienteren Transport per Schiff und Bahn verlagert werden. Statt fossiler Kraftstoffe, wie Kerosin, Diesel und Schweröl, soll komplett auf batterieelektrische Antriebe bei Lkw und Binnenschiffen, auf Oberleitungen für Schienen und – wo passend – für Straßen sowie auf mit Hilfe von erneuerbarem Strom generierte Kraftstoffe im internationalen See- und Luftverkehr umgestiegen werden. Das Transportsystem Bahn muss dafür leistungsfähiger und zuverlässiger werden: durch strategischen Ausbau, Automatisierung und Digitalisierung. Für Städte sind alternative Transportkonzepte mit Lastenrädern und Mikrodepots gefragt. Der umweltschonendste Güterverkehr ist jedoch der, der gar nicht erst entsteht. Etwa, indem Transporte durch intelligente Bündelung reduziert, durch den Kauf regionaler Produkte verkürzt oder durch langlebige Produkte seltener werden. UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Mit einer Zunahme des Güterverkehrs werden wir die Klimaziele ohne stärkeres Handeln nicht erreichen. Politik und Wirtschaft sind jetzt gefordert, die Weichen für einen umweltschonenden Güterverkehr zu stellen – auch wenn sich die Effekte zeitlich verzögert einstellen. Gleichzeitig können wir alle unseren Beitrag leisten, indem wir hinterfragen, ob und wie schnell wir ein bestimmtes Gut tatsächlich brauchen.“. 50 Jahre Umweltbundesamt Medienecho zum Jubiläum: Eine Auswahl Fachleute besorgt: Geht uns das Wasser aus? Trotz der Hochwasser 2024: Nach vielen regenarmen Jahren geben Fachleute keine Entwarnung in Sachen Grundwasserpegel. Deutschlandfunk dazu im Gespräch mit UBA-Experte Dr. Jörg Rechenberg. Podcast zum Thema Klimawandel und Gesundheit Im Podcast "Highways to Health" sprechen Dr. Hans-Guido Mücke vom Umweltbundesamt und Dr. Matthias an der Heiden vom Robert Koch-Institut über das Thema "Klimawandel und Gesundheit". UBA-Zahl des Monats Juli 2024 Quelle: UBA
Schulgarten, Abfalltrennung, zu Fuß zur Schule: Die Bouché-Schule in Alt-Treptow engagiert sich schon lange und in vielen Bereichen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Altpapiersammlung, Klima- und Schulgarten-AGs Die Schülerinnen und Schüler sammeln den an der Schule anfallenden Papiermüll und bringen ihn zum Wertstoffhof. Die Kinder werden so nicht nur zu umweltbewusstem Denken und Handeln animiert, sondern auch belohnt: Für die Sammelaktion gibt es eine kleine Vergütung, die unter anderem für die Finanzierung des Schulfests verwendet wird. Eine Arbeitsgemeinschaft mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist die Klima-AG, die in Kooperation mit dem Projekt Prima Klima Lebenswelt der KungerKiezInitiative e.V. angeboten wird. Die Schulgarten-AGs für die zweiten und vierten Klassen vermitteln den jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederum Kenntnisse über den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse und eine Wertschätzung für die sie umgebende Natur. Im Garten wird gesät, gepflanzt, gepflegt und geerntet, aber auch ausgiebig gespielt. Der Schulgarten ist nur eins von vielen Biotopen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und Eltern gemeinsam an der Bouché-Schule geschaffen haben. Eine ungenutzte Wiese vor dem Schulgelände wurde in einen vielbesuchten Blühstreifen umgewandelt. Die Regenwassergräben rund um den Containeranbau sind ebenfalls begrünt: Hier sind insektenfreundliche Schaugärten entstanden. Der Lehrgarten unter dem Motto “Artenvielfalt in der Natur” mit Blumenwiese und Kräutergarten bietet Futterstellen für Eichhörnchen, Vögel und Insekten. Im Lehrgarten und an vielen anderen Stellen rund um die Schule gibt es außerdem Insektenhotels, die Bienen, Käfern und Co. Schutz sowie Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten bieten. Nistkästen für Vögel, Schmetterlinge und Fledermäuse leisten einen weiteren, wichtigen Beitrag zur Biodiversität auf dem Schulgelände. Die Bouché-Schule beteiligt sich regelmäßig an den Aktionstagen “Zu Fuß zur Schule”. Die Schulkinder, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, Erzieher und Eltern sind dazu aufgerufen, zur Schule zu laufen, radeln oder rollern. Bei der Aktion geht es darum, dass die Kinder lernen, sich selbstständig im Verkehr zu bewegen, die Eltern zu entlasten – und das Klima zu schützen. Denn jede Fahrt mit dem Auto schadet der Umwelt. Mit Stift und Papier wurden die Kinder zu Reporterinnen und Reportern und sprachen mit ankommenden Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern über ihren Schulweg. Damit die Kinder auch ohne Elterntaxi jeden Tag sicher zur Schule kommen, sperren Schülerlotsinnen und -lotsen morgens die Kiefholzstraße/Bouchéstraße. Und damit die klimafreundliche Anfahrt mit dem Fahrrad noch attraktiver wird, setzt sich der Förderverein für die Errichtung mehrerer Fahrradstellplätze vor der Schule ein. Auch in anderen Bereichen wird das Engagement der Bouché-Schule für Klimaschutz und Nachhaltigkeit sichtbar. Bei Schulfesten wird beispielsweise auf Geschirrspenden gesetzt um auf Einwegbecher, Pappteller und Wegwerfbesteck verzichten zu können. Schon seit Jahren wird im gesamten Schulbereich der anfallende Müll konsequent getrennt. Und beim Schulessen hat sich die Grundschule für einen Caterer entschieden, der mit regionalen und saisonalen Produkten aus ökologischer Erzeugung kocht. Das ist nicht nur gesund, sondern spart auch Pestizide und jede Menge CO 2 , das bei langen Transportwegen oder einer langen Lagerung der Lebensmittel entstehen würde. Ökologisches Schulessen | Schulgarten | Biodiversität | Schulprogramm | Projekte | Abfalltrennung | Recycling | Umweltfreundlicher Schulweg Die Bouché-Schule ist eine Grundschule im offenen Ganztagsbetrieb in Alt-Treptow. Rund 600 Schülerinnen und Schülern lernen hier unter der Anleitung von knapp 70 Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher verstehen sich als Partner, die die Kinder gemeinsam auf die Zukunft vorbereiten. Die Schule legt großen Wert auf eine Atmosphäre der Offenheit, Geborgenheit und Toleranz. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erziehung zu Umweltbewusstsein und einem umweltgerechten Verhalten – mit Blick auf eine lebenswerte Zukunft der Kinder. Bild: davit85/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Treptow-Köpenick Übersicht: Diese Treptower und Köpenicker Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Güterverkehr der Zukunft: klimaneutral, elektrifiziert, verlagert Ohne den Güterverkehr wären Ladenregale leer und die Wirtschaft stünde still. Doch der Transport von Waren und Abfall verursacht Lärm, Luftschadstoffe und immer mehr Treibhausgase. Um dem zu begegnen, empfiehlt das Umweltbundesamt in seiner Vision für das Jahr 2045: Transporte stärker auf Züge und Schiffe verlagern, Lkw und Binnenschiffe batterieelektrisch antreiben und auch Transporte vermeiden. Der Güterverkehr verursacht rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in Deutschland und wächst zudem deutlich stärker als der Personenverkehr. Der Güterverkehr nahm zwischen 1991 und 2022 um rund 75 Prozent zu, im Personenverkehr fiel das Wachstum mit 22 Prozent deutlich geringer aus. Aktuelle Verkehrsprognosen zeigen, dass die Verkehrsleistung des Güterverkehrs bis zum Jahr 2051 um 46 Prozent zunehmen wird im Vergleich zum Jahr 2019, wenn nicht umgesteuert wird. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Die Entwicklungen im Güterverkehr zeigen deutlich, dass die Verkehrswende trotz der sektorübergreifenden Betrachtung im überarbeiteten Klimaschutzgesetz dringend notwendig ist. Mit einer Zunahme des Güterverkehrs werden wir die Klimaziele ohne stärkeres Handeln nicht erreichen. Politik und Wirtschaft sind jetzt gefordert, die Weichen für einen umweltschonenden Güterverkehr zu stellen – auch wenn sich die Effekte zeitlich verzögert einstellen. Gleichzeitig können wir alle unseren Beitrag leisten, indem wir hinterfragen, ob und wie schnell wir ein bestimmtes Gut tatsächlich brauchen.“ Globale und nationale Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Güterverkehr tragen dazu bei, die gesamte Logistikbranche mit den mehr als drei Millionen Beschäftigten allein in Deutschland zukunftsfähig, dauerhaft leistungsfähig und resilienter zu machen. Eine Vision und mehr als 70 Maßnahmenempfehlungen Das UBA legt mit seiner Broschüre „Schwere Lasten. Große Aufgabe. Ein Ziel. – Umweltschonender Güterverkehr: international, national, lokal“ eine Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr im Jahr 2045 vor. Sie richtet sich sowohl an politische als auch wirtschaftliche Entscheidungsträger*innen, die auf globaler, nationaler und kommunaler Ebene agieren. Um die Vision Realität werden zu lassen, wurden über 70 Maßnahmen erarbeitet und zusammengestellt, die vor allem die Elektrifizierung und Verlagerung im Güterverkehr voranbringen können. Konkrete Vorgaben im Sinne des Ordnungsrechts (zum Beispiel CO 2 -Flottenzielwerte oder Quoten für alternative Kraftstoffe) spielen genauso eine Rolle wie ökonomische Instrumente, die CO 2 -Emissionen im Güterverkehr verteuern oder Emissionsrechte verknappen (beispielsweise der nationale Emissionshandel für Brennstoffe). Die mit den ökonomischen Instrumenten generierten Einnahmen sollten genutzt werden, um gezielte Anreize hin zu umweltfreundlichem, treibhausgasneutralem Wirtschaften im Güterverkehr zu setzen. Zudem sollten diese Mittel für Maßnahmen verwendet werden, die Hemmnisse einer Verkehrsverlagerung aus dem Weg räumen. Dazu gehören zum Beispiel die zuverlässige Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Elektrifizierung und Verlagerung als Schlüssel zum umweltschonenden Güterverkehr Um bis zum Jahr 2045 einen treibhausgasneutralen, resilienten, emissionsarmen, bezahlbaren und generationengerechten Güterverkehr zu erreichen, ist wichtig, dass der Güterverkehr weiter und umfassend elektrifiziert wird. Dafür sind batterieelektrische Antriebe bei Lkw und Binnenschiffen, Oberleitungen für Schienen und – wo passend eventuell auch – für Straßen und mit Hilfe von erneuerbarem Strom generierte Kraftstoffe im internationalen See- und Luftverkehr notwendig. Damit die Versorgung des Güterverkehrssektors jedoch möglichst vollständig mit erneuerbaren Energien erfolgen kann, ist es gleichzeitig notwendig, den Energiebedarf zu senken und den Güterverkehr noch stärker auf Effizienz auszurichten. So sollten möglichst viele Transporte von Lkw und Flugzeugen auf Züge und (Binnen-)Schiffe verlagert werden, da diese Verkehrsmittel deutlich energieeffizienter sind. Der Transport auf der Schiene ist bereits überwiegend elektrifiziert. Damit zukünftig mehr Güter mit der Bahn transportiert werden können, müssen erstens die bisherigen Kapazitäten erhöht werden. Zweitens muss dieses Transportsystem flexibler und zuverlässiger werden. Mit Hilfe von Automatisierung, Digitalisierung und strategischem Ausbau kann das gelingen. Die Binnenschifffahrt kann neben der Bahn zu einer bedeutenden Säule im zukünftigen Güterverkehr werden. Flachgehende, batterieelektrische und vollautomatisierte Schiffe können Waren umweltschonend, effizient und auch unter schwierigeren Bedingungen, beispielsweise bei niedrigerem Wasserstand, transportieren. Im internationalen Güterverkehr sollte die See- der Luftfracht vorgezogen werden, da der Warentransport per Flugzeug bis zu 200-mal mehr Treibhausgasemissionen freisetzt als per Schiff. Das heißt aber nicht, dass es keine Transporte mehr mit dem Flugzeug gibt – nur eben deutlich weniger als ohne diese Verlagerung. Auch die Kombination verschiedener Verkehrsmittel inklusive des Aufbaus entsprechender Umladepunkte zwischen diesen wird entscheidend sein, um die Vision zu verwirklichen und sollte daher gestärkt werden. Die Lebensqualität in Städten und Gemeinden kann deutlich gesteigert werden, wenn der Güterverkehr stärker bei der Verkehrsplanung berücksichtigt wird, alternative Transportkonzepte mit Lastenrädern und Mikrodepots erarbeitet und umgesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein: Verkehrsvermeidung Eine umfassende Verkehrsverlagerung und eine Energiewende im Verkehr sollten durch Ansätze zur Verkehrsvermeidung unterstützt werden. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz digitaler Lösungen zur Bündelung von Transporten, aber auch nachhaltige Warenangebote wie langlebige, reparaturfähige, regionale und lokale Produkte. Doch auch individuelle Konsumentscheidungen – wohnortnahe Einkäufe oder Onlinebestellungen mit sehr kurzen Lieferfristen – sind entscheidend dafür, ob der Güterverkehr reduziert wird oder zunimmt. Politisch gesetzte Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch die Förderung nachhaltiger Produkte oder Bestelloptionen, können hier helfen, Veränderungen herbeizuführen und gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern. Diskussion der UBA-Vision mit der Logistikbranche Die Erarbeitung der UBA-Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr wurde begleitet durch fachliche Austausche mit Stakeholdern aus der verladenden Wirtschaft, der Politik und Gesellschaft. In einer Kolloquienreihe mit 18 Veranstaltungen und einem Expertenworkshop wurden – auch jenseits der bekannten Diskurse – Wege diskutiert, wie der Güterverkehr umweltschonender aufgestellt werden kann. Das Ergebnis ist eine Fachbroschüre mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen, die am 12. und 13. Juni 2024 auf dem UBA-Forum „mobil & nachhaltig“ vorgestellt wird.
Jährlich findet im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt trägerübergreifend eine Landesaktion statt. Die Aktion wird dabei von zwölf FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern des Landes ab November in monatlichen Treffen organisiert, geplant und mit Leben gefüllt. Der Landesaktionstag des FÖJ in Sachsen-Anhalt wird jährlich von den aktuellen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) geplant und vorbereitet. In diesem Jahr fand die Aktion am 4. und 5. April 2024 auf dem Parzivalhof, Wölpe 7 in Kuhfelde statt. Ziel war es, eine Biotop-Hecke zu pflanzen. Über 600 heimische Sträucher wie Pfaffenhütchen, Weißdorn, Hartriegel, Haselnuss und Felsenbirne und dazwischen Bäume wie Feld- und Bergahorn, Buche, Eiche und Ulme wurden von der SUNK gefördert. Die Bäume, die zunächst im Schutz der anderen Sträucher heranwachsen, werden später hoffentlich viele Jahrhunderte Schatten spenden, als „Wasserpumpen“ dienen und ein günstiges Mikroklima für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen. Im Vorfeld der Pflanzaktion hatte Familie Siedler Pflanzfurchen in die Pflanzfläche gezogen und mit Zaunpfählen die Hecke genau eingemessen. Am ersten Aktionstag trafen sich morgens die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher und die Träger, um alles vorzubereiten. So wurde bei Nachbarn ein Schlafsaal eingerichtet und auf dem Parzivalhof die Feldküche und die Essensscheune. Am Nachmittag trafen die restlichen Freiwilligen ein. In einem Workshop erklärten Daniel und Anselm Siedler vom Parzivalhof, wie die Pflanzen gesetzt werden müssen, damit sie ein langes Leben haben. Dazu erläuterten sie die Bedeutung der Hecke als Landschaftselemente. Nach dem Workshop teilten sich die Arbeitsgruppen auf in vier Pflanzgruppen, eine Zaungruppe und eine Gruppe, die die noch eingeschlagenen Pflanzen verteilte und darauf achtete, dass die Verteilung der Pflanzen den trockeneren und feuchteren Bereichen der Fläche angepasst wird. Für das leibliche Wohl sorgten das ijgd-Team und der ijgd-Landesvorstand mit Unterstützung zweier FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher, gewohnt lecker vegan und vegetarisch, mit frischen Zutaten aus dem Hofladen. Aufgrund des Regens war das Team froh, für den ersten Tag nicht mehr geplant zu haben. So konnten sich alle nach einer warmen Mahlzeit am Lagerfeuer oder im Öko-Café kennenlernen und gemeinsam austauschen. Am zweiten Tag hörte der Regen zum Glück zunächst erst einmal auf und nach dem Frühstück konnten alle Gruppen aktiv werden: Zwei Gruppen begannen am äußeren Rand des Planungsgebiets, zwei in der Mitte beginnend, so dass die Gruppen aufeinander zu arbeiten konnten, bis alle Sträucher und Bäume gepflanzt waren. Um die frisch gepflanzte Hecke vor allem in den ersten Jahren vor Wildbiss zu schützen, wurden mit Hilfe eines Bohrers Zaunelemente gesetzt, denn der Wilddruck ist auch in dieser Region immens. Der schwere, aufgeweichte Boden und die Tatsache, dass nur ein Erdbohrer zur Verfügung stand, führten dazu, dass der Zaunbau in den geplanten sechs Stunden nicht abgeschlossen werden konnte. Über die Hälfte aller Pfähle konnten erfolgreich gesetzt werden. Die Nacharbeiten, das Setzen der restlichen Zaunpfähle und das Aufhängen des Zaunes, wurden von der Familie Siedler übernommen. Journalistinnen und Journalisten der Volksstimme und des MDR konnten sich von der Tatkraft der Freiwilligen überzeugen. Auch ein Filmteam der Why-Not-Filme, die jugendliches Engagement in Sachsen-Anhalt filmisch dokumentiert, war vor Ort. FÖJ-Sprecher, Freiwillige und die Referentinnen der beiden Träger standen für Interviews zur Verfügung. Als Gäste begrüßten die Freiwilligen Herrn Michael Stief vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), der es sich nicht nehmen ließ, selbst einen Baum auf der aufgeweichten Fläche zu pflanzen, sowie Herrn Dr. Willy Boß als Vorstand der SUNK. Herr Paul Reiter war als Vorstandsmitglied der ijgd während der gesamten Zeit im Catering-Team aktiv. Dieses sorgte für das leibliche Wohl aller. Weder Regenwetter noch Schlamm auf der Pflanzfläche konnten die 35 engagierten FÖJlerinnen und FÖJler abschrecken. Mit unermüdlicher Tatkraft und Ausdauer fanden über 600 Pflanzen einen Platz zum Wurzeln und Wachsen für einen zukünftigen Lebensraum. Der Landesaktionstag des Jahres 2023 fand am 05. Mai in Halle statt. Unbeabsichtigt aber passend, reihte sich der Landesaktionstag in den Hallenser Freiwilligentag "Engel für einen Tag" (05. und 06. Mai 2023) ein. Leider kommt es noch viel zu häufig vor, dass Abfälle an Ort und Stelle fallen gelassen und in der Natur entsorgt werden. Müll schmückt trauriger Weise oft das Stadtbild. Doch dabei ist der unschöne Anblick nicht das größte Übel. Durch das Wetter und Winde zersetzen sich die Kunststoffe unterschiedlich schnell oder gar nicht. Eine verheerende Folge: Entstehung von Mikroplastik und weitergetragene Abfälle, welche in Flüsse, Seen und letztendlich in die Meere gelangen. Verschiedenste Ökosysteme werden gefährdet! Die FÖJlerinnen und FÖJler wollten ein Zeichen setzen gegen den Müll und für das umweltbewusste Handeln. Um mit Passantinnen und Passanten ins Gespräch zu kommen hatten die FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher ein Quizz rund um das Thema Müll vorbereitet und als Preis selbst designte Stickerbögen zum Thema drucken lassen. Von 12 bis 16 Uhr sammelten 60 FÖJlerinnen und FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt auf der Peißnitz in Halle jede Menge Müll. Vom Treffpunkt auf der Ziegelwiese an der Fontäne aus war kein Abfall vor Sammelwütigen in Sicherheit, von etlichen Zigarettenstummeln bis zu großen Elektrogeräten war alles dabei. Staatssekretär Dr. Steffen Eichner, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Landtagsabgeordneter Wolfgang Aldag, die Beisitzende Katarina Bredelow für Bildung und Soziales der Stadt Halle und Michael Harms, Geschäftsführer der ijgd, machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen und drückten damit ihre Wertschätzung aus. Dass Engagement für die Umwelt in Gemeinschaft auch noch Spaß macht, erlebten alle Anwesenden an diesem Tag. Die beiden Träger des FÖJ, Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) unterstützen den Landesaktionstag bei der Planung und der Umsetzung. In diesem Jahr fand die FÖJ-Landesaktion im Jubiläumsjahr 30 Jahre FÖJ in Sachsen-Anhalt als Landesaktionswoche unter dem Motto „Aktiv am Arendsee – FÖJ schützt nachhaltige Lebensräume“ bereits vom 28. März bis 1. April in Arendsee statt. In Zusammenarbeit mit dem Jugendwaldheim in Arendsee wurden unter anderem mehr als 8000 neue Bäume am Grünen Band, im Bereich des Harper Moores sowie in der Wische auf 6,8 Hektar Schadflächen gepflanzt. Diese Flächen mussten, bedingt durch die jahrelange Trockenheit sowie Sturmschäden, beräumt werden und neu mit Lärchen, Esskastanien, Stieleichen sowie Vogelkirschen, aber auch mit Kiefern neu bepflanzt werden. Im Bereich des Grünen Bandes wurden kleine Kiefern entfernt, um den Heidecharakter der Landschaft um die Wirler Spitze zu erhalten und nicht zuwachsen zu lassen. Außerdem wurden im Jugendwaldheim Nist- und Brutkästen für Vögel und Fledermäuse gebaut. Die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher luden am Ende der Woche Gäste zu einer Gesprächsrunde und einem Rundgang, dazu gehörten unter anderem Dr. Herbert Wollmann MdB Juliane Kleemann MdL Sachsen-Anhalt, Herr Uwe Zischkale als Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz, des Arendseer Betreuungsforstamtes sowie der Stadt Arendsee. Ihnen allen wurde die positive Entwicklung des seit 1991 in Sachsen- Anhalt angebotenen FÖJ dargestellt. Erklärt wurde auch, welche vielfältigen Möglichkeiten ein FÖJ bietet. Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, in dem sich die Teilnehmenden im Alter zwischen 16 und 26 Jahren in einer der über 120 Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt, wie beispielsweise im Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes, erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeit beruflich orientieren und sich für die Natur und Umwelt ehrenamtlich engagieren können. Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich, wichtig sind Interesse und Motivation. Seit 1991 bietet Sachsen-Anhalt ein FÖJ an und war mit eines der ersten Bundesländer, die mit dem FÖJ begonnen haben: Pädagogisch begleitete Seminare, den Austausch und die Vernetzung zwischen den jungen Erwachsenen untereinander sowie eine Aus- und Fortbildung in Belangen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Träger, die das FÖJ anbieten: Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) und die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen-Anhalt e.V. (ijgd). Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren, die sich für ein Jahr für Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen, können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Berufs- und Lebenserfahrung sammeln, z. B. in Umweltbildungszentren, auf Biobauernhöfen, in staatlichen Naturschutzbehörden, in Naturschutzverbänden oder Tierheimen. Die Teilnehmenden erhalten monatlich 280 EURO Taschengeld sowie einen monatlichen Zuschuss von 70 EURO für Verpflegung. Interessierte können sich bei den anerkannten Trägern Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) sowie Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd e.V.) bewerben. Das Freiwillige Ökologische Jahr wird durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Weiterführende Informationen finden sich unter: Freiwilliges Ökologisches Jahr (sachsen-anhalt.de)
Ein Blumentopf für die Reisbowl, ein Werkzeugkasten als Sushi-Verpackung oder wie wäre es mit einer Blumenvase für den Bubble Tea? Mit diesen ungewöhnlichen Motiven auf etwa 250 Plakatwänden in Berlin will Umweltsenatorin Manja Schreiner ein Bewusstsein für Mehrweg statt Einweg schaffen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrweg-Angebotspflicht. Cafés, Restaurants und Tankstellen die To-Go verkaufen, müssen eine Mehrwegalternative für Kaffee und Speisen anbieten. Das ist allerdings noch immer zu wenig Kundinnen und Kunden bewusst. In Berlin werden geschätzt stündlich 20.000 Einwegbecher verbraucht und weggeworfen. In ganz Deutschland sind es pro Jahr fast drei Milliarden Stück. Umweltsenatorin Manja Schreiner dazu: „Ich möchte die Berlinerinnen und Berliner nochmal ganz herzlich bitten, auf Einwegverpackungen so gut es geht zu verzichten. Der stetig wachsende Einwegmüllberg muss nicht sein. Unsere Straßen und Parks sind noch viel zu häufig durch Pizzakartons, Burgerverpackungen und To-Go-Becher verschmutzt. Es gibt tolle Alternativen, Mehrwegsysteme und Transportgeschirr. Machen Sie mit. Mit unserer Kampagne wollen wir zeigen, dass umweltbewusstes Verhalten Spaß machen kann.“ Berlin ist eine Vorreiterstadt im Bereich der Nachhaltigkeit und setzt sich aktiv für den Umweltschutz ein. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern möchten wir eine lebenswerte und nachhaltige Stadt schaffen. Die Kampagne Berlins ist Teil der Mehrweginitiative „Mehrweg.Einfach.Machen“. In dieser Initiative haben sich Organisationen, Verbände, Unternehmen und Kommunen in ganz Deutschland zusammengeschlossen, um das Thema Mehrweg voranzubringen. Berlin gehört natürlich auch dazu. Deswegen ist das Logo „Mehr Mehrweg“ auf den Plakaten. Die Zero Waste Agentur Berlins unterstützt die Kampagne. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/projekte/mehrwegangebot/
Nr. 70 Bekanntmachung einer Änderung des Fragen- und Antworten-Kataloges für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen Bonn, den 28. April 2023 WS 25/6262.9/2-9-1 Der Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen, Sonderband (B 8104) zu dem Verkehrsblatt vom 15. November 2011 – WS 25/6234.3/2-SBF – (VkBl. Seite 887), der zuletzt durch die Bekanntgabe der Änderung vom 25. April 2017 – WS 25/6262.9/2-9-1 – (VkBl. Seite 521) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Frage 38. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und Antifouling-Beschichtungen für Ihr Boot?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Beim Umweltbundesamt.“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. In der Sportbootführerscheinverordnung.“ e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. In der Sportbootvermietungsverordnung.“ 2. Die Frage 58. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtem Verhalten auf dem Wasser?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „ a. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicher auf See“.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und Internationales Signalbuch.“ e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.“ 3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ c) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“ 4. Die Frage 75. wird wie folgt geändert: a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.“ b) In der Antwortmöglichkeit b. wird die Zahl „15“ durch die Zahl „20“ ersetzt. c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ 5. Die Frage 78. wird wie folgt geändert: a) Die Antwortmöglichkeiten a., c. und d. werden jeweils wie folgt geändert: aa) Nach dem Wort „hinzuweisen“ wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. bb) Folgender Satzteil wird angefügt: „zudem darauf, dass ständig angelegte Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser erhöhen.“ b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Der Fahrzeugführer muss die Besatzungsmitglieder und Gäste anweisen, dass sie sich über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord informieren, sich die Gebrauchsanweisungen der Rettungs- und Feuerlöschmittel ansehen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen achten, zudem darauf, dass ständig angelegte Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser erhöhen.“ 6. In Frage 144. werden in der Antwortmöglichkeit d. die Wörter „Wasser und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest“ durch die Wörter “Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)“ ersetzt. 7. Die Frage 153. wird wie folgt geändert: a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen- und
Nr. 69 Bekanntmachung einer Änderung des Fragen- und Antworten-Kataloges für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen Bonn, den 28. April 2023 WS 25/6262.9/2-9-1 Der Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, Sonderband (B 8414) zu dem Verkehrsblatt vom 15. November 2011 – WS 25/6234.3/2-SBF – (VkBl. Seite 887), der zuletzt durch die Bekanntgabe der Änderung vom 25. April 2017 – WS 25/6262.9/2-9-1 – (VkBl. Seite 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Frage 38. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und Antifouling-Beschichtungen für Ihr Boot?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Beim Umweltbundesamt.“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. In der Sportbootführerscheinverordnung.“ e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. In der Sportbootvermietungsverordnung.“ 2. Die Frage 58. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtem Verhalten auf dem Wasser?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „ a. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicher auf See“.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und Internationales Signalbuch.“ e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.“ 3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ c) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“ 4. Die Frage 73. wird wie folgt geändert: a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“ b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“ c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“ d) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“ 5. In Frage 78. wird die Fragestellung wie folgt gefasst: „78. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?“ 6. In Frage 79. wird die Fragestellung wie folgt gefasst: „79. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr
Basisfragen Anmerkung: Antwort a ist immer die richtige. 1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist? Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden. Der verantwortliche Schiffsführer muss gewählt werden. Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Fahrzeugführung übernehmen. Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Verantwortung übernehmen. 2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden? Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist. 3. Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt? Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch Fahrt über Grund macht. Wenn es weder auf Grund sitzt noch vor Anker liegt noch manövrierbehindert oder manövrierunfähig ist. Wenn es weder an Land festgemacht ist noch vor Anker liegt noch Fahrt durchs Wasser macht. 4. Wie lang ist die Dauer eines kurzen Tons ( )? Etwa 1 Sekunde. Etwa 2 Sekunden. Weniger als 1 Sekunde. Weniger als 4 Sekunden. 5. Wie lang ist die Dauer eines langen Tons ( )? Etwa 4 - 6 Sekunden. Etwa 2 - 6 Sekunden. Etwa 1 - 2 Sekunden. Etwa 6 - 8 Sekunden. 6. Wann gilt ein Fahrzeug unter Segel als Maschinenfahrzeug? Wenn es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt. Wenn es mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist. Wenn es durch das Segeln keine Fahrt durchs Wasser macht. Wenn es durch das Segeln keine Fahrt über Grund macht. 7. Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? Einen schwarzen Kegel, Spitze unten. Einen schwarzen Kegel, Spitze oben. Einen schwarzen Rhombus. Zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander. 8. Welche Seite wird als Luvseite bezeichnet? Die dem Wind zugekehrte Seite. Die dem Wind abgewandte Seite. Die Seite in Fahrtrichtung rechts. Die Seite in Fahrtrichtung links. 9. Welche Seite wird als Leeseite bezeichnet? Die dem Wind abgewandte Seite. Die dem Wind zugekehrte Seite. Die Seite in Fahrtrichtung rechts. Die Seite in Fahrtrichtung links. 10. Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden? Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei verminderter Sicht. Von abends 18:00 Uhr bis morgens 06:00 Uhr und bei verminderter Sicht. Bei Dunkelheit, schlechtem Wetter und verminderter Sicht. 11. Wozu dient die Lichterführung? Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. Sie zeigt Kurs und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an. Sie zeigt Fahrtrichtung und Position eines Fahrzeugs an. Sie zeigt Fahrtrichtung und Kurs eines Fahrzeugs an. 12. Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen? Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. Eine Zweifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle. Eine Dreifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle. Eine Zweifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze. 13. Welche Lichter muss ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führen? Die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter. Die für ein Segelfahrzeug vorgeschriebenen Lichter. Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. Seitenlichter rot und grün und ein rotes Rundumlicht. 14. Wie weichen zwei Motorboote aus, die sich auf entgegengesetzten Kursen nähern? Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern. Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Backbord ändern. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen. 15. Zwei Motorboote nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig? Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat. Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Backbordseite hat. Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen. Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen. 16. Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal? Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. Allgemeines Gefahr- und Warnsignal. Ankerlieger über 100 m Länge. Manövrierbehinderter Schleppverband über 200 m Länge. 17. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Überholverbot. Begegnungsverbot. Überholverbot für Fahrzeuge unter 20 m Länge. Begegnungsverbot für Fahrzeuge über 20 m Länge. 18. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Begegnungsverbot an einer Engstelle. Begegnungsverbot für Fahrzeuge über 12 m Länge. Überholverbot; mit Gegenverkehr muss gerechnet werden. Überholverbot für alle Fahrzeuge. 19. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Sog und Wellenschlag vermeiden. Gefährdeter Strandbereich, Überspülungsgefahr; Mindestpassierabstand 100 m. Wasserstraße, die jederzeit sicher befahren werden kann; keine Gefahr durch Seegang. Wasserstraße, die nicht jederzeit sicher befahren werden kann; Gefahr durch Seegang. 20. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss. Maximalgeschwindigkeit in km/h , die auf der in Fahrtrichtung rechten Fahrwasserseite nicht überschritten werden darf. Maximalabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss. Verengung des Fahrwassers auf 40 m. 21. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen. Dauernde Sperrung einer Teilstrecke der Wasserstraße. Gebot zur Abgabe eines langen Signaltons. Weiterfahrt für Sportfahrzeuge verboten. 22. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Ankern verboten für alle Fahrzeuge. Ankern verboten für Kleinfahrzeuge unter 12 m Länge. Ankern verboten für Kleinfahrzeuge ab 12 m Länge. Ankern und Festmachen verboten. 23. Welche Bedeutung haben folgende Tafelzeichen? Festmache- und Liegeverbot. Festmache- und Liegeverbot für Sportboote. Festmache- und Liegeverbot für Sportboote über 12 m Länge. Festmache- und Liegeverbot für gewerbliche Schiffe. 24. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Abgabe eines langen Tons. Abgabe eines kurzen Tons. Abgabe von zwei langen Tönen. Abgabe eines kurzen und eines langen Tons. 25. Welche Bedeutung haben folgende Tafelzeichen? Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf. Genehmigungspflichtige Übungsstrecke für das Fahren mit Wasserski oder Wassermotorrädern. Fahren mit Wasserski oder Wassermotorrädern erlaubt. Wasserskiläufer und Wassermotorräder haben Vorfahrt. Genehmigungsfreie Übungsstrecke für das Fahren mit Wasserski oder Wassermotorrädern. 26. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke. Streckenabschnitt für eine nicht frei fahrende Fähre. Queren des Fahrwassers ist gestattet. Wechseln der Fahrwasserseite ist gestattet. 27. Welche Bedeutung hat folgendes Tafelzeichen? Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt. Verbot der Durchfahrt und Sperrung für Kleinfahrzeuge. Verbot der Durchfahrt, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne laufende Antriebsmaschine befahrbar. Verbot der Durchfahrt, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar. 28. Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen? Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen. Anlage dauerhaft gesperrt. Stoppsignal für alle Fahrzeuge. Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. 29. Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen? Anlage dauerhaft gesperrt. Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen. Stoppsignal für alle Fahrzeuge. Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. 30. Was bedeuten diese Lichter vor einer Schleuse? Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt. Einfahrt frei, Schleusentor öffnet. Schleuse in Betrieb, auf Einfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten. Schleuse in Betrieb, auf Ausfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten. 31. Welches Merkblatt enthält Hinweise für das Verhalten zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen sowie zur Reinhaltung der Gewässer? Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler. Die 15 goldenen Regeln für Wassersportler. Die 10 Grundregeln für Wassersportler. Die 15 Verhaltensregeln für Wassersportler. 32. Wie kann mitgeholfen werden, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern? Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur". Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der "Zehn Grundregeln für den Wassersport". Durch umsichtiges Verhalten und Beachtung der Verkehrsvorschriften. Durch vorausschauendes Fahren und Ausweichen entsprechend der Verkehrsvorschriften. 33. Warum sollte man sich von Schilf- und Röhrichtzonen sowie von dicht bewachsenen Uferzonen möglichst weit fernhalten? Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutplätze besonders schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind. Weil in diesen Zonen die Gefahr von Grundberührungen besteht. Weil durch die Pflanzen der Propeller blockiert werden könnte. Weil in diesen Zonen badende Personen schwer zu erkennen sind. 34. Warum soll ein kleines Fahrzeug nicht dicht an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug heranfahren? Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren. Dichtes Heranfahren ist ein Verstoß gegen die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr. Da es dem großen in Fahrt befindlichen Fahrzeug sonst nicht ausweichen kann. Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle Seeschlag erleiden. 35. Warum soll man möglichst gegen Strom und Wind anlegen? Weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt. Weil dadurch Sog und Wellenschlag vermieden wird. Weil dadurch Einflüsse von Wellen und Wassertiefe ausgeglichen werden. Weil dies die Steuerwirkung der Schraube erhöht. 36. Wie verhält man sich beim Begegnen mit anderen Fahrzeugen in einem engen Fahrwasser? Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten. Geschwindigkeit erhöhen, um das Begegnungsmanöver zügig durchzuführen. Das gegen den Strom fahrende Fahrzeug ist ausweichpflichtig. Das mit dem Strom fahrende Fahrzeug hat aufzustoppen. 37. Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird? Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. Das größere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder kentern, in flachen Gewässern extrem versetzt werden. Das größere Fahrzeug kann durch Wellenbildung aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen. 38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und Antifouling-Beschichtungen für Ihr Boot? Beim Umweltbundesamt. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr. In der Sportbootführerscheinverordnung. In der Sportbootvermietungsverordnung. 39. Woran kann man erkennen, ob der Anker hält? Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert. Wenn Ankerkette oder -leine nicht vibrieren und sich der anliegende Magnetkompasskurs nicht verändert. Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und das Fahrzeug nicht schwojt. Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung ändert. 40. Welches ist der günstigste Anlaufwinkel beim Anlegen? Ein möglichst spitzer Winkel. Ein Winkel von 90° bis 100°. Ein möglichst stumpfer Winkel. Ein Winkel von 60° bis 70°. 41. Wie verhält sich im Allgemeinen das Schiff im Rückwärtsgang bei einem rechtsdrehenden Propeller? Das Heck dreht nach Backbord. Das Heck dreht nach Steuerbord. Der Kurs des Schiffes ändert sich nicht. Der Bug dreht nach Backbord. 42. Was bewirkt der Quickstopp? Unterbrechung von Zündkontakt bzw. Kraftstoffzufuhr. Automatisches Anlassen des Motors. Kurze Unterbrechung des Motorlaufs. Automatische Schubumkehr. 43. Was ist zu unternehmen, wenn Treibstoff oder Öl in die Bilge gelangt? Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen. Räume lüften und abwarten. Gleichmäßig verteilen. Mit entsprechendem Mittel neutralisieren. 44. Was ist unter einem rechtsdrehenden Propeller zu verstehen? Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. Von vorne gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. Von vorne gesehen in Rückwärtsfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. 45. Was ist unter einem linksdrehenden Propeller zu verstehen? Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. Von vorne gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn. Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. Von vorne gesehen in Rückwärtsfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn. 46. Was ist unter der indirekten Ruderwirkung (Radeffekt) des Propellers zu verstehen? Das seitliche Versetzen des Hecks. Das Versetzen nach vorne. Das Versetzen nach hinten. Das seitliche Versetzen des Bugs. 47. Weshalb ist die Kenntnis der Propellerdrehrichtung von Bedeutung? Sie hilft beim Manövrieren. Sie hilft beim Kurshalten. Sie hilft beim Überholen. Sie hilft beim Begegnen. 48. Welche Anlegeseite ist mit rechtsdrehendem Propeller empfehlenswert und warum? Die Backbordseite - der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier. Die Steuerbordseite - der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier. Die Steuerbord- oder Backbordseite je nach Ruderlage. Es gibt keine empfehlenswerte Anlegeseite. 49. Was muss beim Tanken beachtet werden? Motor abstellen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. Motor in Leerlaufstellung, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. Fenster schließen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. Motor abstellen, Feuerlöscher bereithalten, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer. 50. Wodurch wird bei einem Fahrzeug mit Außenbordmotor und ohne Ruderanlage die Ruderwirkung erzielt? Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers. Durch Schraubenstrom und Anstellwinkel des Propellers. Durch den Schraubenwiderstand und Anstellwinkel des Propellers. Durch den Schraubenwiderstand und Richtung des Propellers. 51. Weshalb setzt bei einem Fahrzeug mit Einbaumaschine und starrer Welle bei Aufnahme der Rückwärtsfahrt die Ruderwirkung erst relativ spät ein? Weil sie erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt. Weil sich durch den Radeffekt ein Unterdruck am Propeller entwickelt. Durch den Abstand von Propeller und Ruderblatt. Weil sich durch den Radeffekt ein Unterdruck am Ruder entwickelt. 52. Während der Fahrt sollte die Maschinenanlage ständig überwacht werden. Worauf muss besonders geachtet werden? Motortemperatur, Öldruck, Ladekontrolle. Kühlwasseraustritt, Drehzahlmesser, Keilriemenspannung. Schraubendrehzahl, Getriebeöltemperatur, Öldruck. Druck der Einspritzpumpe, Impellerpumpe, Ölpumpe. 53. Die Temperatur der Antriebsmaschine überschreitet die zulässigen Grenzwerte. Was könnte die mögliche Ursache sein? Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. Zu viel Motoröl, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu hohe Batteriespannung. Defektes Thermostat, defekte Kupplung, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand. 54. Die Ladekontrolllampe erlischt nach dem Starten nicht. Was könnte die mögliche Ursache sein? Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt. Zu hohe Motordrehzahl. Keilriemen gerissen und hoher Stromverbrauch. Anlasser ist nach dem Starten ausgefallen. 55. Die Ölkontrollleuchte leuchtet nach dem Starten weiter. Was könnte die mögliche Ursache sein? Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt. Zu viel Motoröl im Motor. FI-Schalter defekt. Zu hohe Motordrehzahl. 56. Der Motor ist gestartet worden. Was kann die Ursache sein, wenn nach dem Einkuppeln der Antriebswelle der Motor stehenbleibt? Blockierter Propeller. Blockierte Kraftstoffzufuhr. Verschmutzter Ölfilter. Verschmutzter Luftfilter. 57. Ein Außenborder mit gefülltem Tank bleibt während der Fahrt stehen. Was könnten die Ursachen sein? Belüftungsschraube geschlossen; verstopfte Kraftstoffleitung. Ansaugdüsen zu groß bzw. zu klein. Tankdeckel ist offen. Schraube an der Welle lose. 58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtem Verhalten auf dem Wasser? Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See". Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicher auf See". Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und Internationales Signalbuch. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt. 59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden? Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb). Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb). Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung. 60. Welche Vorkehrungen sind für das längere Verlassen des Fahrzeugs zu treffen? Alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten. Kraftstoff- und Wassertank auffüllen und das Bordnetz aufladen. Tagestank schließen und Kraftstofffilter entwässern. Fahrzeug seefest hinterlassen und den Hafenmeister verständigen. 61. Wie ist ein enges Gewässer zu befahren, wenn man sich am Ufer festgemachten Fahrzeugen nähert? Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Beibehaltung der Geschwindigkeit, um durch Gleitfahrt schädlichen Sog und Wellenschlag auszuschließen. Verringerung der Geschwindigkeit und nötigenfalls vom Rechtsfahrgebot abweichen. Auf Höhe der festgemachten Fahrzeuge aufstoppen und überprüfen, dass kein Dritter behindert oder geschädigt wird. 62. Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden? Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Möglichst unten im Schiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Möglichst auf dem Vorschiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat. Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der oben belüftet ist. 63. Warum sind die Flüssiggase Propan und Butan an Bord besonders gefährlich? Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch. Beide Gase sind leichter als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch. Beide Gase sind schwerer als Wasser und bilden mit Wasser ein explosives Gemisch. Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Wasser ein explosives Gemisch. 64. Was ist zu tun, wenn Flüssiggas in das Innere des Bootes gelangt? Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen. Gasleitung entleeren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keine Telefone benutzen. Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und per Telefon Hilfe holen. Gasleitung entleeren und die Gasfreiheit mit dem Feuerzeug prüfen sowie über Funk oder Mobiltelefon Hilfe anfordern. 65. Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen? Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen. Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen. Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. 66. Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird? Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen. Die Anlage ist gasfrei zu machen. Gasflasche fachgerecht entsorgen. Der Flüssiggasbehälter ist vollständig zu entleeren. 67. Wie oft muss man aufblasbare Rettungsmittel warten lassen? Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre. Jährlich und nach jedem Einsatz oder Übungsgebrauch. Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 3 Jahre. Jährlich, jeweils vor Beginn der Wassersportsaison. 68. Welcher Feuerlöscher ist für Sportboote zweckmäßig und wie oft muss man einen Feuerlöscher überprüfen lassen? ABC -Pulver- und Schaumlöscher, mindestens alle 2 Jahre. Feuerlöscher mit Löschschaum, mindestens einmal pro Jahr. CO 2 -Feuerlöscher, mindestens alle 2 Jahre. ABC-Pulverlöscher, mindestens einmal pro Jahr. 69. Welche Maßnahmen muss man ergreifen, um einen Brand mit dem Feuerlöscher wirksam zu bekämpfen? Luftzufuhr verhindern, Feuerlöscher erst am Brandherd einsetzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen. Rauchabzug sicherstellen und Feuerlöscher rechtzeitig einsetzen, dabei den Löschstrahl möglichst in die lodernden Flammen halten. Luftzufuhr verhindern und den Feuerlöscher mit sparsamen Löschstrahlstößen einsetzen, dabei das Feuer möglichst von oben bekämpfen. Handhabungshinweise durchlesen und den Feuerlöscher sofort einsetzen, dabei das Feuer möglichst von unten bekämpfen. 70. Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten? Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; die Wasserschutzpolizei benachrichtigen. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Notsignal geben. Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Verschlusszustand herstellen. 71. Welche Faktoren sind hauptsächlich für das Wettergeschehen, also für Wind und Niederschläge, ausschlaggebend? Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur. Luftdruckänderung, Sonneneinstrahlung und Höhenlage. Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Jahreszeit. Luftdruckänderung, Tageszeit und Temperatur. 72. In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden? Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann. Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird. Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht. Stand: 01. August 2023
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