Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wirkt oft im Hintergrund, ist aber als zentraler Pfeiler des Gesundheitsschutzes überall präsent und betrifft uns alle in unserem Alltag. „Weil du wichtig bist – Dein Gesundheitsamt“ unter diesem Motto hat die rhein-land-pfälzische Landesregierung eine umfassende Informationskampagne zum ÖGD gestartet. Sie soll dazu beitragen, die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsämter im Land sichtbarer zu machen und deren enorme gesellschaftliche Bedeutung zu zeigen. „Mit dieser Informationskampagne machen wir einmal mehr deutlich, welch unerlässliche Arbeit der ÖGD tagtäglich für uns alle leistet – oft ohne dass wir davon wissen oder das bewusst wahrnehmen. Die landesweite Kampagne soll dazu dienen, mehr darüber zu erfahren, wer hinter der Behörde Gesundheitsamt steht, wo sie zu finden ist und was sie alles für uns tut. Denn diese Arbeit verdient unsere vollste Wertschätzung und Aufmerksamkeit – und das nicht nur zu Zeiten einer Pandemie“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. In Rheinland-Pfalz stehen die engagierten Mitarbeitenden der Gesundheitsämter der 24 Landkreise den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag zur Seite und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die Schuleingangsuntersuchung, mit der jedes Kind vor dem Schuleintritt auf möglichen Förderbedarf geprüft wird, sowie die Zuständigkeit der Gesundheitsämter, alle Personen vor der ersten Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe über die Vorschriften und Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz zu informieren. Um die Aufgaben der Gesundheitsämter und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbarer zur machen, hat die Landesregierung eine landesweite Informationskampagne gestartet. Die Kampagne beinhaltet Videoclips, Plakate und Social-Media-Postings. Die Social-Media-Postings werden bis Juni nächsten Jahres ausgespielt und die Plakate werden bis Dezember 2025 auf öffentlichen Werbeflächen an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Bussen landesweit zu sehen sein. So wird die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darüber hinaus finden sich ab sofort unter www.weilduwichtigbist.rlp.de für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Informationen inklusive Erklärvideos zu den folgenden Themenbereichen: • Schuleingangsuntersuchung • Schwimmbad - Badewasseruntersuchung • Trinkwasserschutz • Sozialpsychiatrischer Dienst • Infektionsschutz • Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten Eine integrierte Postleitzahlen-Suche zeigt zudem direkt das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Gleichzeitig macht die Website die Aufgaben und Themen der Gesundheitsämter transparenter. „Die Tätigkeit im ÖGD besteht aus einem bunten Potpourri mit vielen Facetten und ist dadurch sehr interessant und vielseitig. Während der Pandemie waren die Gesundheitsämter in aller Munde, diesen Schwung sollten wir weiterhin nutzen und der Bevölkerung und interessierten Arbeitskräften zeigen, dass wir modern, zukunftsorientiert und leistungsfähig sind“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg. Die Informationskampagne in Rheinland-Pfalz nimmt die neugeschaffene länderübergreifende Marke unter dem Motto „Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.“ mit auf. Diese ist mit Unterstützung des BIÖG (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) entstanden und wurde am 19. September 2025 veröffentlicht. Sie geht aus dem im Herbst 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hervor. Die Gesundheitsämter – das Gesicht des ÖGD Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Pfeiler der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Rheinland-Pfalz reichen die Aufgaben der kommunalisierten Gesundheitsämter vom Gesundheitsschutz über Beratung bis hin zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend ist eine nicht abschließende Auflistung der ÖGD-Aufgabenbereiche aufgeführt: • Infektionsschutz – z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement • Hygiene – z. B. Hygiene in medizinischen Einrichtungen • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – z.B. Schuleingangsuntersuchungen • subsidiäre Impfangebote, unterstützend zum ambulanten Regelsystem • Beratung und Unterstützung – z. B. zu Kindergesundheit, psychischer Gesundheit oder sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV • Begutachtungen • Gesundheitsberichterstattung • Umweltbezogener Gesundheitsschutz – z.B. Trinkwasser- und Badewasserschutz Hintergrund Zu Beginn der Corona-Pandemie verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf ) um den ÖGD in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Der Bund stellt dafür bis zum 31.12.2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereit. Die Mittel werden für die Schaffung von zusätzlichem Personal in den Gesundheitsämtern ein-gesetzt, außerdem unter anderem für die Digitalisierung, die Attraktivitätssteigerung und die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD. Im Aufgabenfeld Attraktivitätssteigerung gilt es unter anderem eine länderübergreifende Kommunikationsinitiative umzusetzen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wendet, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. Hierfür wurde auch eine länderübergreifende Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de umgesetzt.
Das Amt für Verbraucherschutz ist zuständig für die Themen Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Produkt- und Anlagensicherheit, Gesundheit und Sicherheit im Betrieb, Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin, umweltbezogener Gesundheitsschutz sowie den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Das Amt für Verbraucherschutz ist die für das Veterinärwesen zuständige oberste Landesbehörde.
Die historische industrielle Nutzungsgeschichte hat zu einer starken Belastung der Sedimente des Rummelsburger Sees mit Schadstoffen wie Schwermetallen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) geführt. Das aktuelle Ausmaß dieser Belastung ist seit 2011 im Rahmen verschiedener Gutachten sowie durch das Forschungsprojekt RuBuS der Freien Universität Berlin intensiv untersucht worden. Endbericht des Forschungsprojektes RuBuS Zu der Frage ob die Sedimentbelastung zu einer Gesundheitsgefährdung für die Menschen führen kann, die am See wohnen oder ihn in ihrer Freizeit z.B. für Wasseraktivitäten nutzen, liegt nun ein Bericht vor. Das Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin (ITEM) und das Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (IME) wurden durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit einer sogenannten Expositionsanalyse zur gesundheitlichen Risikobewertung beauftragt. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten zur Sedimentbelastung wurde abgeschätzt, welche Schadstoffkonzentrationen sich in der Luft über dem See einstellen könnten. Dazu wurden Modelle verwendet, die die Verteilung von Substanzen zwischen dem Sediment, dem Wasser im See und der Luft abbilden. Die Modellparameter wurden dabei so gewählt, dass die ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt und damit maximal mögliche Schadstoffkonzentrationen berechnet werden. Die Modellergebnisse wurden anhand einzelner Luftmessungen überprüft. Um mögliche gesundheitliche Risiken bewerten zu können, wurde in einem zweiten Schritt ermittelt, in welchem Umfang Menschen, die am bzw. auf dem See wohnen oder den See in ihrer Freizeit z.B. für Wassersportaktivitäten nutzen, den Schadstoffen ausgesetzt sein könnten. Dabei wurde neben der Aufnahme der Schadstoffe über die Atemluft auch das mögliche Verschlucken von Wasser aus dem See oder der Hautkontakt mit Wasser aus dem See berücksichtigt. Die Ergebnisse der Modellrechnungen wurden mit den verfügbaren gesundheitlichen Vorsorgewerten verglichen. Das Projekt wurden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowie den Gesundheitsämtern der angrenzenden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg fachlich begleitet. Die Bezirke sind für Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes zuständig. Sanierung Rummelsburger See
Auskunft über die Höhe des nach Fachbereichen aufgeschlüsselten Forschungsetats des Umweltbundesamtes im Zeitraum von 1995 bis 2022. Bezüglich des Fachbereichs II (Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme) sowie des Fachbereichs IV (Chemikaliensicherheit) bitte ich zudem um eine Aufschlüsselung nach den jeweiligen Abteilungen.
Auskunft über die aktuelle Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes (auf die in der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/173213 verwiesen wurde). Hierbei bitte ich insbesondere um das Benennen der Prioritäten im Fachbereich II (Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme) sowie im Fachbereich IV (Chemikaliensicherheit) – jeweils aufgeschlüsselt nach den Abteilungen.
<p>Die Luft-Messstation des UBA auf dem Berg Schauinsland, bei Freiburg (Baden-Württemberg), erhält ein neues Holzgebäude. In dem Gebäude werden Labor- und Messräume sowie Büro- und Funktionsräume untergebracht. Im Außenbereich wird dazugehörend das Messfeld neu installiert. Die Station dient der Beobachtung und Überwachung der Luft im Rahmen nationaler und internationaler Luftreinhalteabkommen.</p><p>„Bei dem Bau der neuen Messstation war uns wichtig, nicht nur auf die kurzfristigen Anschaffungskosten zu schauen, sondern den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes zu betrachten“, sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>. „Deswegen haben wir uns für umweltverträgliche und möglichst nachwachsende Rohstoffe entschieden. Dadurch erfüllt das Gebäude hohe ökologische Standards und kann Vorbild für weitere Bauten sein.“</p><p>Der Neubau der Luft-Messstation war erforderlich, da notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und der Infrastruktur des bisherigen Gebäudes wegen der schlechten Bausubstanz und der deshalb nicht ausreichenden statischen Voraussetzungen nicht realisierbar waren.</p><p>Der Neubau wird nun ein unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 500 m² sein. Der Baukörper erhält ein Satteldach mit unterschiedlichen Dachneigungen. Diese asymmetrische Bauweise erlaubt im Obergeschoss die Unterbringung von Büroräumen neben einem Dacheinschnitt welcher den direkten Zugang zu der integrierten Messplattform ermöglicht.</p><p>Das Gebäude wird barrierefrei sein und mit umweltverträglichen sowie möglichst zu einem großen Umfang nachwachsenden Baustoffen errichtet. Für das fertige Bauwerk wird das Gütesiegel Silber des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Der Betrieb soll treibhausgasneutral unter Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen. Aufgrund der besonderen Lage der Neubaufläche im naturgeschützten Außenbereich war die harmonische Einbindung eines schlichten Baukörpers in das leicht abfallende Wiesengelände Leitmotiv bei der Entwurfsplanung.</p><p>Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für 2025 geplant.</p><p>Wegen des starken Schneefalls kann auf dem Schauinsland nur im Frühling, Sommer und Herbst im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Auenbereich#alphabar">Außenbereich</a> gebaut werden. Vor dem Winter muss die Baustelle präpariert und der Rohbau muss dicht verschlossen werden.</p><p>Auch beim Aushub der Baugrube gab es eine Besonderheit: Da im Felsen gearbeitet wird, ist ein Geologe zur Baumaßnahme hinzugezogen, der bei der Ausführung der Bauwerksgründung unterstützte.<strong> </strong></p><p>Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, Art, Umfang, Herkunft und Verbleib von Luftverunreinigungen zur Bewertung der Wirkungen zu messen und zu modellieren sowie hierzu ein flächendeckendes Luftmessnetz zu betreiben. Die Messstation am Schauinsland gehört dabei zu einem aus sieben Stationen (Westerland, Zingst, Waldhof, Neuglobsow, Schmücke, Schauinsland und Zugspitze) bestehenden Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit erfüllt das UBA die internationalen Messverpflichtungen Deutschlands im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a> ECE-Genfer Luftreinhaltekonvention. Für das UBA ist die Erfassung des Zustandes der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>, und die Lieferung von hochgenauen Messdaten für die wissenschaftliche Community, Politik und Gesellschaft eine bedeutende und gesetzlich verankerte Aufgabe mit hoher gesellschaftlicher Relevanz.</p>
<p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p><p>Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz. Da Bäume CO₂ in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die Atmosphäre.</p><p>Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Da Bäume CO2 in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. In den letzten Jahren war die Senkenfunktion des Waldes bereits rückläufig. Wenn nun die energetische Holznutzung weiter stark gesteigert wird, ist zu befürchten, dass Wälder ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz nicht mehr leisten können. Zudem ist es aus Ressourcenschutz-Sicht besser, Holz zunächst in langlebigen Produkten zu nutzen, anstatt es unmittelbar zu verbrennen. Insbesondere Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen stoßen neben anderen Schadstoffen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> rät aus Gründen des Gesundheits- und Klimaschutzes von Holzheizungen ab.</p><p>Gesundheitsschutz</p><p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaubemissionen der Holzfeuerungen beeinträchtigt. Die Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten trug 2020 mit 18 Prozent zu den deutschen PM2,5-Emissionen bei, fast so viel wie die Gesamtemissionen des Straßenverkehrs. </p><p>Gemäß den Projektionen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> von 2021 werden sich die PM2,5-Emissionen aus mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen von 2020 bis 2030 aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen um rund 30 Prozent verringern. In diesen Projektionen ist die aktuelle Nachfrageentwicklung beim Holz, die sich u. a. durch Preissprünge bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas ergibt, allerdings noch nicht berücksichtigt. Es wäre aber mindestens eine Reduktion von 50 Prozent notwendig, damit sich die PM2,5-Konzentrationen der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>) für die Außenluft annähern. Das ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders wichtig: Nach <a href="https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/ambient-(outdoor)-air-quality-and-health">aktuellen Analysen der WHO</a> ist die Luftverschmutzung neben dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> eine der größten umweltbezogenen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Unter den Luftschadstoffen erzeugt Feinstaub bei weitem die höchsten Krankheitslasten in der Bevölkerung (<a href="https://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-in-europe-2022">EEA 2022</a>).</p><p>Daher ist es sehr wichtig, die Feinstaubemissionen zu senken. Dies kann vor allem im Bereich des Hausbrands bzw. der Wärmeversorgung der Gebäude erfolgen, da hier ein großes Feinstaubminderungspotential vorhanden ist. Vor allem in Zusatzheizungen (Einzelraumfeuerungsanlagen) sollte so wenig Holz wie möglich verbrannt werden, da diese die höchsten Feinstaubemissionen aller Wärmeerzeuger aufweisen.</p><p>Klimaschutz und die energetische Nutzung von Holz</p><p>Auch aus Sicht des Klimaschutzes muss die energetische Nutzung von Holz einige Voraussetzungen erfüllen, um treibhausgasneutral zu sein. Zum einen ist die Kohlenstoffbilanz im Wald bei Holzentnahme nur ausgeglichen, wenn die gleiche Holzmenge zeitnah nachwächst. Darüber hinaus müssen die Wälder in Zukunft jedoch mehr CO2 binden als sie dies jetzt tun. Nur so werden wir die Klimaziele erreichen, das zeigt auch der jüngste Bericht des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">Weltklimarats</a>. Dazu muss mehr Holz nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Dabei ist auch vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Trockenheit und weiterer Faktoren zu bedenken, dass der notwendige Biomassezuwachs zusätzlich gefährdet ist.</p><p>Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Holz sollte deshalb zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und anschließend weiter in einer Nutzungskaskade verwendet werden. Wird das geerntete Holz für langlebige Holzprodukte wie Möbel oder Bauholz verwendet, wird der Kohlenstoff zunächst für weitere Jahrzehnte gebunden und nicht sofort freigesetzt wie bei seiner unmittelbaren Verbrennung. Zudem ersetzen Holzprodukte häufig Produkte aus fossilen Rohstoffen, was weitere Emissionen vermeiden kann. Erst am Ende einer möglichst langen Nutzungskette (z. B. als Dachbalken, Spanplatte, holzbasierte Chemikalien) sollte dann nicht weiter stofflich nutzbares Altholz in Feuerungsanlagen bzw. Kraftwerken mit hohen Umweltstandards verbrannt werden. Auch gewisse Mengen an Wald-Restholz und Landschaftspflegeholz können weiterhin energetisch genutzt werden, so dass sie fossile Brennstoffe ersetzen und so einen Beitrag zur Defossilisierung des Energiesystems sowie zur Versorgungssicherheit leisten. Dabei sollte aber solchen Anwendungen Vorrang eingeräumt werden, die nur schwierig durch andere erneuerbare Energien versorgt werden können (wie z. B. Hochtemperaturprozesse in der Industrie), oder Anwendungen, die hohe Emissionsstandards einhalten können, wie große Feuerungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke).</p><p>Zum Heizen von Gebäuden sollte Holz allenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden, in denen es tatsächlich keine Alternative gibt. Gebäude sollten, nachdem prioritär eine energetische Sanierung den Wärmebedarf minimiert hat, vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen beheizt werden, die inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen können. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt – bereits diese Kombination spart viel Brennstoff.</p><p>Um die Feinstaubemissionen einer Holzheizung so gering wie möglich zu halten, kann diese mit einer geeigneten Abgasbehandlung ausgerüstet werden. Dabei können beispielsweise elektrostatische Staubabscheider bis zu über 90 Prozent der Staubemissionen reduzieren. Weiterhin sollte die Installation einer Holzheizung immer an technische Nebenanforderungen geknüpft werden, wie die Pflicht, einen Holzheizkessel mit einem ausreichend großen Pufferspeicher zu kombinieren. Darüber hinaus ist es naheliegend, die Installation einer Holzheizung mit einer gleichzeitigen Solarenergie-Nutzungspflicht zu koppeln. Ziel dabei ist es, den Brennstoffeinsatz maßgeblich zu mindern. Über die Sommer- und Übergangsmonate kann die Trinkwassererwärmung weitgehend über eine Solarthermieanlage erfolgen. Die Kombination dieser Techniken ermöglicht es, die Einsatzstunden einer Holzheizung zu reduzieren und damit Brennstoff und Emissionen einzusparen.</p><p>Biomethan, synthetisches Heizöl oder Wasserstoff sind aus verschiedenen Gründen keine empfehlenswerten Lösungen für die Raumwärmebereitstellung. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf.</p><p>4-Punkte-Plan zum Schutz von Gesundheit und Klima</p><p><strong>1. Förderung von Holzheizungen spätestens 2023 einstellen</strong></p><p>Holzheizungen sollen nicht mehr finanziell gefördert werden, um für die mittel- bis langfristige Perspektive keine falschen Förderanreize zu setzen. Der Förderstopp sollte spätestens bei der Überprüfung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 umgesetzt werden. Freiwerdende Finanzmittel aus der Abschmelzung der Förderung für Holzheizungen sollten dann in die energetische Gebäudesanierung und Wärmepumpen umgelenkt werden, um schneller aus Gas und Öl auszusteigen. Gleichzeitig muss der Ausbau der Windenergie und von Photovoltaik-Anlagen massiv vorangetrieben werden, damit ausreichend erneuerbarer Strom zur Verfügung steht.</p><p><strong>2. Die kommende 65 %-Regel für neue Heizungen umweltfreundlich gestalten</strong></p><p>Ab 2024 sollen neue Heizungen <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220718-der-warmewende-neuen-schub-verleihen.html">mindestens 65 % erneuerbare Energien</a> nutzen, wie es das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vorsieht. Es handelt sich um ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Gebäudebestand, der die Ziele des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/treibhausgasemissionen-stiegen-2021-um-45-prozent">Klimaschutzgesetzes</a> weit verfehlt. Wenn diese Regelung dazu führt, dass eine große Zahl von Holzheizungen errichtet wird, sind nennenswerte Umweltschäden zu befürchten. Daher sollte die Regelung schwerpunktmäßig Wärmepumpen und Wärmenetze bevorzugen.</p><p><strong>3. Verschärfung von Immissionsgrenzwerten für Feinstaub in der Außenluft</strong></p><p>Im Zuge der anstehenden Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen deutlich anspruchsvollere Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft eingeführt werden. Auch wenn der im Oktober 2022 von der Europäischen Kommission hierfür vorgelegte <a href="https://environment.ec.europa.eu/publications/revision-eu-ambient-air-quality-legislation_en">Entwurf</a> die Erreichung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Empfehlungen bis 2030 noch nicht vorsieht, könnte er die rechtliche Grundlage für Maßnahmen schaffen, die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren. Dies kann im Rahmen lokaler Luftreinhalteplanung geschehen, z. B. durch (temporäre und lokale) Betriebsverbote für Komfortkamine oder ein Verbot des Einbaues von Holzheizungen in Neubauten im Rahmen von Bebauungsplänen.</p><p><strong>4. Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Holzheizungen</strong></p><p>In der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>) sind die Regelungen für die Emissionshöchstwerte für kleine Holzheizungen aller Art festgeschrieben. Da auf EU-Ebene Öko-Design-Verordnungen (EU VO 2015/1185 und EU VO 2015/1189) ebenfalls Grenzwerte für Neuanlagen festschreiben, darf Deutschland seine nationale Verordnung nicht verschärfen (EU-Recht steht über Bundesrecht). Um strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen, muss sich Deutschland für eine Verschärfung der Grenzwerte auf EU-Ebene einsetzen. Dies kann jedoch nur mittelfristig wirksam werden. Über eine Novellierung der 1. BImSchV sollten hingegen strengere Emissionsgrenzwerte für Anlagen, die vor 2015 eingebaut wurden, festgesetzt werden. Dies kann technisch über eine Nachrüstung mit Staubabscheidern, einen Austausch oder eine Stilllegung der betroffenen Anlagen umgesetzt werden. Die Pflicht zu Austausch, Stilllegung oder Nachrüstung von Altanlagen sollte zeitlich gestaffelt erfolgen.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 59 |
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