Das Amt für Verbraucherschutz ist zuständig für die Themen Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Produkt- und Anlagensicherheit, Gesundheit und Sicherheit im Betrieb, Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin, umweltbezogener Gesundheitsschutz sowie den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Das Amt für Verbraucherschutz ist die für das Veterinärwesen zuständige oberste Landesbehörde.
<p>Die Luft-Messstation des UBA auf dem Berg Schauinsland, bei Freiburg (Baden-Württemberg), erhält ein neues Holzgebäude. In dem Gebäude werden Labor- und Messräume sowie Büro- und Funktionsräume untergebracht. Im Außenbereich wird dazugehörend das Messfeld neu installiert. Die Station dient der Beobachtung und Überwachung der Luft im Rahmen nationaler und internationaler Luftreinhalteabkommen.</p><p>„Bei dem Bau der neuen Messstation war uns wichtig, nicht nur auf die kurzfristigen Anschaffungskosten zu schauen, sondern den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes zu betrachten“, sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>. „Deswegen haben wir uns für umweltverträgliche und möglichst nachwachsende Rohstoffe entschieden. Dadurch erfüllt das Gebäude hohe ökologische Standards und kann Vorbild für weitere Bauten sein.“</p><p>Der Neubau der Luft-Messstation war erforderlich, da notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und der Infrastruktur des bisherigen Gebäudes wegen der schlechten Bausubstanz und der deshalb nicht ausreichenden statischen Voraussetzungen nicht realisierbar waren.</p><p>Der Neubau wird nun ein unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 500 m² sein. Der Baukörper erhält ein Satteldach mit unterschiedlichen Dachneigungen. Diese asymmetrische Bauweise erlaubt im Obergeschoss die Unterbringung von Büroräumen neben einem Dacheinschnitt welcher den direkten Zugang zu der integrierten Messplattform ermöglicht.</p><p>Das Gebäude wird barrierefrei sein und mit umweltverträglichen sowie möglichst zu einem großen Umfang nachwachsenden Baustoffen errichtet. Für das fertige Bauwerk wird das Gütesiegel Silber des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Der Betrieb soll treibhausgasneutral unter Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen. Aufgrund der besonderen Lage der Neubaufläche im naturgeschützten Außenbereich war die harmonische Einbindung eines schlichten Baukörpers in das leicht abfallende Wiesengelände Leitmotiv bei der Entwurfsplanung.</p><p>Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für 2025 geplant.</p><p>Wegen des starken Schneefalls kann auf dem Schauinsland nur im Frühling, Sommer und Herbst im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Auenbereich#alphabar">Außenbereich</a> gebaut werden. Vor dem Winter muss die Baustelle präpariert und der Rohbau muss dicht verschlossen werden.</p><p>Auch beim Aushub der Baugrube gab es eine Besonderheit: Da im Felsen gearbeitet wird, ist ein Geologe zur Baumaßnahme hinzugezogen, der bei der Ausführung der Bauwerksgründung unterstützte.<strong> </strong></p><p>Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, Art, Umfang, Herkunft und Verbleib von Luftverunreinigungen zur Bewertung der Wirkungen zu messen und zu modellieren sowie hierzu ein flächendeckendes Luftmessnetz zu betreiben. Die Messstation am Schauinsland gehört dabei zu einem aus sieben Stationen (Westerland, Zingst, Waldhof, Neuglobsow, Schmücke, Schauinsland und Zugspitze) bestehenden Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit erfüllt das UBA die internationalen Messverpflichtungen Deutschlands im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a> ECE-Genfer Luftreinhaltekonvention. Für das UBA ist die Erfassung des Zustandes der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>, und die Lieferung von hochgenauen Messdaten für die wissenschaftliche Community, Politik und Gesellschaft eine bedeutende und gesetzlich verankerte Aufgabe mit hoher gesellschaftlicher Relevanz.</p>
<p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p><p>Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz. Da Bäume CO₂ in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die Atmosphäre.</p><p>Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Da Bäume CO2 in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. In den letzten Jahren war die Senkenfunktion des Waldes bereits rückläufig. Wenn nun die energetische Holznutzung weiter stark gesteigert wird, ist zu befürchten, dass Wälder ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz nicht mehr leisten können. Zudem ist es aus Ressourcenschutz-Sicht besser, Holz zunächst in langlebigen Produkten zu nutzen, anstatt es unmittelbar zu verbrennen. Insbesondere Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen stoßen neben anderen Schadstoffen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> rät aus Gründen des Gesundheits- und Klimaschutzes von Holzheizungen ab.</p><p>Gesundheitsschutz</p><p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaubemissionen der Holzfeuerungen beeinträchtigt. Die Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten trug 2020 mit 18 Prozent zu den deutschen PM2,5-Emissionen bei, fast so viel wie die Gesamtemissionen des Straßenverkehrs. </p><p>Gemäß den Projektionen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> von 2021 werden sich die PM2,5-Emissionen aus mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen von 2020 bis 2030 aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen um rund 30 Prozent verringern. In diesen Projektionen ist die aktuelle Nachfrageentwicklung beim Holz, die sich u. a. durch Preissprünge bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas ergibt, allerdings noch nicht berücksichtigt. Es wäre aber mindestens eine Reduktion von 50 Prozent notwendig, damit sich die PM2,5-Konzentrationen der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>) für die Außenluft annähern. Das ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders wichtig: Nach <a href="https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/ambient-(outdoor)-air-quality-and-health">aktuellen Analysen der WHO</a> ist die Luftverschmutzung neben dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> eine der größten umweltbezogenen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Unter den Luftschadstoffen erzeugt Feinstaub bei weitem die höchsten Krankheitslasten in der Bevölkerung (<a href="https://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-in-europe-2022">EEA 2022</a>).</p><p>Daher ist es sehr wichtig, die Feinstaubemissionen zu senken. Dies kann vor allem im Bereich des Hausbrands bzw. der Wärmeversorgung der Gebäude erfolgen, da hier ein großes Feinstaubminderungspotential vorhanden ist. Vor allem in Zusatzheizungen (Einzelraumfeuerungsanlagen) sollte so wenig Holz wie möglich verbrannt werden, da diese die höchsten Feinstaubemissionen aller Wärmeerzeuger aufweisen.</p><p>Klimaschutz und die energetische Nutzung von Holz</p><p>Auch aus Sicht des Klimaschutzes muss die energetische Nutzung von Holz einige Voraussetzungen erfüllen, um treibhausgasneutral zu sein. Zum einen ist die Kohlenstoffbilanz im Wald bei Holzentnahme nur ausgeglichen, wenn die gleiche Holzmenge zeitnah nachwächst. Darüber hinaus müssen die Wälder in Zukunft jedoch mehr CO2 binden als sie dies jetzt tun. Nur so werden wir die Klimaziele erreichen, das zeigt auch der jüngste Bericht des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">Weltklimarats</a>. Dazu muss mehr Holz nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Dabei ist auch vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Trockenheit und weiterer Faktoren zu bedenken, dass der notwendige Biomassezuwachs zusätzlich gefährdet ist.</p><p>Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Holz sollte deshalb zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und anschließend weiter in einer Nutzungskaskade verwendet werden. Wird das geerntete Holz für langlebige Holzprodukte wie Möbel oder Bauholz verwendet, wird der Kohlenstoff zunächst für weitere Jahrzehnte gebunden und nicht sofort freigesetzt wie bei seiner unmittelbaren Verbrennung. Zudem ersetzen Holzprodukte häufig Produkte aus fossilen Rohstoffen, was weitere Emissionen vermeiden kann. Erst am Ende einer möglichst langen Nutzungskette (z. B. als Dachbalken, Spanplatte, holzbasierte Chemikalien) sollte dann nicht weiter stofflich nutzbares Altholz in Feuerungsanlagen bzw. Kraftwerken mit hohen Umweltstandards verbrannt werden. Auch gewisse Mengen an Wald-Restholz und Landschaftspflegeholz können weiterhin energetisch genutzt werden, so dass sie fossile Brennstoffe ersetzen und so einen Beitrag zur Defossilisierung des Energiesystems sowie zur Versorgungssicherheit leisten. Dabei sollte aber solchen Anwendungen Vorrang eingeräumt werden, die nur schwierig durch andere erneuerbare Energien versorgt werden können (wie z. B. Hochtemperaturprozesse in der Industrie), oder Anwendungen, die hohe Emissionsstandards einhalten können, wie große Feuerungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke).</p><p>Zum Heizen von Gebäuden sollte Holz allenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden, in denen es tatsächlich keine Alternative gibt. Gebäude sollten, nachdem prioritär eine energetische Sanierung den Wärmebedarf minimiert hat, vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen beheizt werden, die inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen können. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt – bereits diese Kombination spart viel Brennstoff.</p><p>Um die Feinstaubemissionen einer Holzheizung so gering wie möglich zu halten, kann diese mit einer geeigneten Abgasbehandlung ausgerüstet werden. Dabei können beispielsweise elektrostatische Staubabscheider bis zu über 90 Prozent der Staubemissionen reduzieren. Weiterhin sollte die Installation einer Holzheizung immer an technische Nebenanforderungen geknüpft werden, wie die Pflicht, einen Holzheizkessel mit einem ausreichend großen Pufferspeicher zu kombinieren. Darüber hinaus ist es naheliegend, die Installation einer Holzheizung mit einer gleichzeitigen Solarenergie-Nutzungspflicht zu koppeln. Ziel dabei ist es, den Brennstoffeinsatz maßgeblich zu mindern. Über die Sommer- und Übergangsmonate kann die Trinkwassererwärmung weitgehend über eine Solarthermieanlage erfolgen. Die Kombination dieser Techniken ermöglicht es, die Einsatzstunden einer Holzheizung zu reduzieren und damit Brennstoff und Emissionen einzusparen.</p><p>Biomethan, synthetisches Heizöl oder Wasserstoff sind aus verschiedenen Gründen keine empfehlenswerten Lösungen für die Raumwärmebereitstellung. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf.</p><p>4-Punkte-Plan zum Schutz von Gesundheit und Klima</p><p><strong>1. Förderung von Holzheizungen spätestens 2023 einstellen</strong></p><p>Holzheizungen sollen nicht mehr finanziell gefördert werden, um für die mittel- bis langfristige Perspektive keine falschen Förderanreize zu setzen. Der Förderstopp sollte spätestens bei der Überprüfung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 umgesetzt werden. Freiwerdende Finanzmittel aus der Abschmelzung der Förderung für Holzheizungen sollten dann in die energetische Gebäudesanierung und Wärmepumpen umgelenkt werden, um schneller aus Gas und Öl auszusteigen. Gleichzeitig muss der Ausbau der Windenergie und von Photovoltaik-Anlagen massiv vorangetrieben werden, damit ausreichend erneuerbarer Strom zur Verfügung steht.</p><p><strong>2. Die kommende 65 %-Regel für neue Heizungen umweltfreundlich gestalten</strong></p><p>Ab 2024 sollen neue Heizungen <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220718-der-warmewende-neuen-schub-verleihen.html">mindestens 65 % erneuerbare Energien</a> nutzen, wie es das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vorsieht. Es handelt sich um ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Gebäudebestand, der die Ziele des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/treibhausgasemissionen-stiegen-2021-um-45-prozent">Klimaschutzgesetzes</a> weit verfehlt. Wenn diese Regelung dazu führt, dass eine große Zahl von Holzheizungen errichtet wird, sind nennenswerte Umweltschäden zu befürchten. Daher sollte die Regelung schwerpunktmäßig Wärmepumpen und Wärmenetze bevorzugen.</p><p><strong>3. Verschärfung von Immissionsgrenzwerten für Feinstaub in der Außenluft</strong></p><p>Im Zuge der anstehenden Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen deutlich anspruchsvollere Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft eingeführt werden. Auch wenn der im Oktober 2022 von der Europäischen Kommission hierfür vorgelegte <a href="https://environment.ec.europa.eu/publications/revision-eu-ambient-air-quality-legislation_en">Entwurf</a> die Erreichung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Empfehlungen bis 2030 noch nicht vorsieht, könnte er die rechtliche Grundlage für Maßnahmen schaffen, die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren. Dies kann im Rahmen lokaler Luftreinhalteplanung geschehen, z. B. durch (temporäre und lokale) Betriebsverbote für Komfortkamine oder ein Verbot des Einbaues von Holzheizungen in Neubauten im Rahmen von Bebauungsplänen.</p><p><strong>4. Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Holzheizungen</strong></p><p>In der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>) sind die Regelungen für die Emissionshöchstwerte für kleine Holzheizungen aller Art festgeschrieben. Da auf EU-Ebene Öko-Design-Verordnungen (EU VO 2015/1185 und EU VO 2015/1189) ebenfalls Grenzwerte für Neuanlagen festschreiben, darf Deutschland seine nationale Verordnung nicht verschärfen (EU-Recht steht über Bundesrecht). Um strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen, muss sich Deutschland für eine Verschärfung der Grenzwerte auf EU-Ebene einsetzen. Dies kann jedoch nur mittelfristig wirksam werden. Über eine Novellierung der 1. BImSchV sollten hingegen strengere Emissionsgrenzwerte für Anlagen, die vor 2015 eingebaut wurden, festgesetzt werden. Dies kann technisch über eine Nachrüstung mit Staubabscheidern, einen Austausch oder eine Stilllegung der betroffenen Anlagen umgesetzt werden. Die Pflicht zu Austausch, Stilllegung oder Nachrüstung von Altanlagen sollte zeitlich gestaffelt erfolgen.</p>
Aufgabenbeschreibung: 75 % der Bevölkerung fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Das Refoplan-Vorhaben 'Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr' hat gezeigt, dass Fahrzeuge trotz Einhaltung der Typvorschriften enorm laut sein können. Ein wichtiges Problem bei bestimmten Fahrzeugkategorien sind Klappenauspuffanlagen. Diese werden in der Regel verbaut, um Fahrzeugen einen sportlichen Klang zu verleihen. Als Rechtfertigung wird unter anderem auch Leistungssteigerung und Minimierung des Schadstoffausstoßes genannt. Kern des Vorhabens ist die Untersuchung der Wirkungsweise und der Auswirkungen von Klappenauspuffanlagen. Im ersten Teilvorhaben soll in einer umfassenden Marktrecherche ein Überblick über aktuell verwendete Klappenarten, Technologien und Ansteuerungsstrategien zusammengetragen werden. Gepl. Ergebnisverwertung: Ein Ziel des BMU/UBA ist der umweltbezogene Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Dafür muss insbesondere der Straßenverkehrslärm reduziert werden. Der Handlungsdruck bei Klappenauspuffanlagen durch Politik und Betroffenenverbände steigt. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen dazu dienen, die Argumente der Befürworter von Klappenauspuffanlagen zu überprüfen. Die Resultate sollen in Beratungen über die Weiterentwicklung der Lärmschutzregelungen für Kraftfahrzeuge eingebracht werden, auch im Hinblick auf ein Verbot von Klappenauspuffanlagen. Damit besteht ein direkter Zusammenhang zum BMU-Kompass für die Ziele 'Schutz für Mensch und Umwelt' sowie 'Lebensqualität in Stadt und Land'.
Menschen, die Feuchte/Schimmelbefall in Innenräumen ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko für vielfältige Atemwegserkrankungen, unter anderem Entwicklung und Verschlimmerung von Asthma und Atemwegsinfektionen. Durch die Komplexität der bei Schimmelbefall auftretenden Bioaerosole mit vielen unterschiedlichen biogenen Partikeln und Substanzen ist es aber nicht möglich diejenigen Schadstoffe zu ermitteln, die für die gesundheitlichen Wirkungen verantwortlich sind. Ziel des Projektes ist es daher das Ausmaß des Schimmelbefalls generell zu erfassen und die gesundheitliche Auswirkung auf die betroffenen Bewohner zu ermitteln. Aus diesen Daten lassen sich erforderliche Verminderungsstrategien zur Verhinderung von Atemwegs- und Asthmaerkrankungen wissenschaftlich begründen.
a) In dem Vorhaben soll das Vektorpotenzial einheimischer Stechmückenarten für ausgewählte humanpathogene Viren unter Berücksichtigung sich verändernder klimatischer Bedingungen untersucht werden. Die Globalisierung hat u. a. zu einer Zunahme des Reiseverkehrs geführt. Dadurch werden auch vermehrt exotische Krankheitserreger, wie z. B. durch Stechmücken übertragene Viren, in Gegenden gebracht, in denen sie ursprünglich nicht aufgetreten sind. In Deutschland ist seit Jahren eine Zunahme der Einschleppung dieser sog. Arbovirosen zu verzeichnen. Nach Zahlen des RKI hat beispielsweise die Zahl importierter Fälle von Dengue- und Chikungunya-Fieber in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Der Klimawandel könnte dazu führen, dass in Deutschland für die Erreger optimierte Entwicklungsbedingungen entstehen (z. B. erhöhte Temperaturen), sofern sie vor Ort auf übertragungskompetente Stechmückenarten (Vektoren) treffen. Eine wissenschaftlich fundierte Aussage zu der Gefahr, die von einheimischen Stechmückenarten ausgehen könnte, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da zu ihrem Vektorpotenzial bisher wenig bekannt ist, insbesondere unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen. b) Anhand der Ergebnisse kann eine Risikoabschätzung der Gefahr für die menschliche Gesundheit erfolgen, die von einheimischen Stechmücken ausgeht. Bei Vorliegen einer Vektorkompetenz bestimmter Stechmückenarten können Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Diese Maßnahmen betreffen die Empfehlung von Schutzmaßnahmen (z. B. Einsatz von Repellents, Freizeitverhalten usw.) bzw. das gezielte Vorgehen gegen entsprechende Stechmückenarten bei Auftreten von Krankheitsfällen.
<p>Deutschland hat noch bis Mitte 2022 den Vorsitz der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM). Klimawandel, Eutrophierung, Meeresmüll, Munition: Die Umwelt der Ostsee ist in schlechtem Zustand. Welche Herausforderungen es beim Meeresschutz gibt und wie HELCOM die Ostsee schützt, erfahren Sie im Video.</p><p>Deutschland tritt den HELCOM-Vorsitz als Bund-Länder-Team an. Die Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ des Umweltbundesamts (UBA), Dr. Lilian Busse, ist die HELCOM-Vorsitzende. Dr. Johannes Oelerich hatte für Schleswig-Holstein den Vize-Vorsitz bis Juni 2021 inne. Dr. Andreas Röpke hat für Mecklenburg-Vorpommern den stellvertretenden Vorsitz bis zum Ende der deutschen Präsidentschaft im Juni 2022 übernommen.</p>
| Organisation | Count |
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| Bund | 56 |
| Land | 10 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 34 |
| Text | 21 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 29 |
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| Englisch | 11 |
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