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Präsentation zum Förderworkshop vom 01.04.2025 mit beantworteten Chatfragen

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU Online-Vorstellung des Förderspektrums der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) 01.04.2025 Allgemeine Stiftungsförderung ab S. 4 (Chatfragen ab S. 27) Maßnahmen aus Ersatzzahlungen ab S. 31 (Chatfragen ab S. 48) Stiftung Natur und Umwelt RLP Die Stiftung Natur und Umwelt RLP (SNU) • Vorstand • 1 Geschäftsführer, 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter + 1 FÖJ-Stelle • Gestaltung nachhaltiger, regionaler Entwicklung • Aufwertung und Schutz von Natur und Umwelt • Umweltbildung und Unterstützung des Ehrenamtes 01.04.2025 Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 2 Stiftung Natur und Umwelt RLP Arbeitsbereiche Operatives Geschäft : • Eigenprojekte (z. B. ArtenFinder, Junge Riesen) • Drittmittelprojekte (z. B. LIFE Luchs, Feldhamsterschutz, EULLE Ameisenbläuling, Moorschutz) • allgemeines Fördergeschäft • Verwaltung und Verwendung von Ersatzzahlungen 01.04.2025 Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 3 Stiftung Natur und Umwelt RLP Arbeitsbereich allgemeines Fördergeschäft • Nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Natur und Umwelt - Förderung von Projekten - Förderung von Erwerb und Pacht von Grundstücken - Förderung des allgemeinen Verständnisses von Natur- und Umweltschutz • Ansprechpersonen: Metke Lilienthal 01.04.2025 Anna Maria Lucas Jochen Werner Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 4 Allgemeine Stiftungsförderung Projekte und Flächensicherung • Was sind förderfähige Projekte? – Förderziel, Förderzweck & Gegenstand der Förderung • Wer kann eine Projektförderung erhalten? – Zuwendungsempfänger • Wofür sind Fördermittel zu verwenden? • Maßnahmenbeispiele • Wie sind Fördermittel zu verwenden? • Art, Umfang und Höhe einer Förderung • Antrag und Projektlaufzeit • Ablauf der Beantragung (vom Antrag zur Bewilligung und Projektumsetzung) 01.04.2025 Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 5

Aufbau des Umweltbidungsprojektes 'Kinder der Doerfer'

Das Projekt "Aufbau des Umweltbidungsprojektes 'Kinder der Doerfer'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft.

Symposium: 'Umweltbildung/Erziehung in Forschung, Lehre und Studium' an der Paedagogischen Hochschule Erfurt (04.-07.10.94)

Das Projekt "Symposium: 'Umweltbildung/Erziehung in Forschung, Lehre und Studium' an der Paedagogischen Hochschule Erfurt (04.-07.10.94)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kiel, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik.

Erstellung einer Unterbringungsmoeglichkeit zu Umweltbildungszwecken

Das Projekt "Erstellung einer Unterbringungsmoeglichkeit zu Umweltbildungszwecken" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wildpark Eekholt KG.Ziel ist es, die Auswilderung von Weiss- und Schwarzstroch voranzutreiben und - in - enger Zusammenarbeit mit der Vogelwarte Helgoland mittels Beringung - die zukuenftigen Aufenthaltsorte der Stoerche zu dokumentieren. Der Aufbau einer Trappenzuchtstation soll das Individualverhalten der Voegel dokumentieren und auf Probleme in Haltung und Freiland hinweisen.

Umweltforen und thematische Exkursionen als Instrumente einer regionalen Umweltbildung

Das Projekt "Umweltforen und thematische Exkursionen als Instrumente einer regionalen Umweltbildung" wird/wurde ausgeführt durch: Geographie für Alle.Methoden und Ziele: - Umweltbildung durch Exkursionen; - Wissenstransfer von Hochschule an die regionale Oeffentlichkeit; - Schaffung von 'Runden Tischen' als Kommunikationsforum zur Mediation von regionalen Umweltkonflikten; - Integration praktischer Umweltbildungsprojekte in die universitaere Ausbildung in interdisziplinaeren Arbeitsgruppen. Zwischenergebnisse: - hohe Nachfrage nach Exkursionen im Bereich Umweltbildung durch allgemeine Oeffentlichkeit und Schulen; - vielversprechende Erprobung eines Umweltforums (Moderation zur Unterstuetzung der standortbezogenen Umweltkommunikation eines Industrieunternehmens mit Anspruchsgruppen. Kontext: 5. Umweltaktionsprogramm der EU / EU-Oeko-Audit-Verordnung).

Erstellung eines Buchmanuskriptes 'Umweltoekonomie und Technikrecht fuer mittelstaendische Unternehmer'

Das Projekt "Erstellung eines Buchmanuskriptes 'Umweltoekonomie und Technikrecht fuer mittelstaendische Unternehmer'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Maschinenfabrik und Anlagen für Kunststofftechnik Schwerin.

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Die Quappe im Rheingebiet - ein verborgener Fisch kehrt in Fluss und Stillwasser zurück

Das Projekt "Die Quappe im Rheingebiet - ein verborgener Fisch kehrt in Fluss und Stillwasser zurück" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wasserlauf - Stiftung für Gewässerschutz & Wanderfische Nordrhein-Westfalen.

Garten der Vielfalt

Das Projekt "Garten der Vielfalt" wird/wurde gefördert durch: Pädagogische Hochschule Heidelberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fakultät für Natur- und Gesellschaftswissenschaften.Seit nunmehr 12 Jahren wird das Gelände am Klausenpfad Heidelberg als Aktions- und Modellgelände zur Umweltbildung genutzt. Die Fläche von 5800 m2 wurde der Hochschule von dem Land Baden-Württemberg bzw. einem kirchlichen Träger zur Pacht überlassen. Das Gelände und die darauf stattfindenden Projektaktivitäten wurden bis 1999 im Rahmen verschiedener Forschungsvorhaben betreut. 1999 gelang es, eine langfristige Lösung zu etablieren. Anprechpartnerinnen sind Frau Dipl. Ing. agr. Barbara Dresel (Akademische Rätin in der Fakultät III, Fach Biologie) und Prof. Dr. Lissy Jäkel (Leiterin des Gartens, Fakultät III, Dozentin im Fach Biologie). Der Garten bietet eine breite Vielfalt unterschiedlicher Biotope. Waldartige Areale im hinteren schattigen Teil des Gartens ermöglichen das Erleben des jahreszeitlichen Wandels von dem Erblühen der Frühjahrsgeophyten bis zum schattigen Blätterdach im Sommer. In diesem Bereich wurde u.a. ein Sinnespfad installiert, der allerdings einer jährlichen Erneuerung bedarf. Verschiedene Heckentypen sind rund um den Garten und im Garten zu finden. Sie bieten gute Beobachtungsmöglichkeiten für Vögel u.a. Tiere. Hier kann man das Anlegen einer Benjeshecke erproben oder einen Weidenzaun flechten lernen. Die Früchte verschiedener Heckengehölze wie Holunder oder Heckenrosen werden jedes Jahr durch Studenten der PH zu leckeren Produkten verarbeitet und der Hochschulöffentlichkeit angeboten. Die Verantwortlichen für den Garten betrachten es als Aufgaben: zu zeigen, wie Landschaftsgestaltung im städtischen Bereich funktionieren kann, Projektveranstaltungen für Studenten anzubieten, die Inhalte der Studienordnungen umsetzen, ein Modellgelände für die Erprobung praktischer Umweltbildung mit Schülern bereitzustellen, die Zusammenarbeit mit der Heidelberger Öffentlichkeit zu pflegen (z. B. mit Schulen, Heidelberger Kleingärtnern, der Stadtverwaltung und dem Agendabüro), einen Lernort im Freien für Studierende verschiedener Fächer anzubieten (z.B. Erziehungswissenschaft, GSU, Biologie, Technik u.a.), wo in angenehmer emotionaler Atmosphäre gelernt oder auch entspannt werden kann.

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