<p> <p>Der UBA-CO₂-Rechner hilft, einfach, aber wissenschaftlich fundiert die eigene CO₂-Bilanz zu ermitteln. Bei der jährlichen Datenaktualisierung wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa bei der Erfassung von Strombezügen und der Berücksichtigung von Nicht-CO₂-Effekten des Luftverkehrs. Zudem wurde ein CO₂-Haushaltsrechner eingeführt und der Veranstaltungsrechner mit Speicherfunktion versehen.</p> </p><p>Der UBA-CO₂-Rechner hilft, einfach, aber wissenschaftlich fundiert die eigene CO₂-Bilanz zu ermitteln. Bei der jährlichen Datenaktualisierung wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa bei der Erfassung von Strombezügen und der Berücksichtigung von Nicht-CO₂-Effekten des Luftverkehrs. Zudem wurde ein CO₂-Haushaltsrechner eingeführt und der Veranstaltungsrechner mit Speicherfunktion versehen.</p><p> Jahresupdate des UBA-CO2-Rechners <p>Ob beim Heizen oder beim Autofahren: Auf Basis von erneuerbaren Energien kommt Energie immer mehr elektrisch „ins Haus“. Das stellt auch die Ermittlung des persönlichen CO2-Fußabdrucks vor neue Herausforderungen. Neue Großverbraucher wie Wärmepumpe und E-Auto mit eigenen Stromverträgen einerseits, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher andererseits müssen detaillierter erfasst und auseinandergehalten werden. Neben dem jährlichen Datenupdate wurde im UBA-CO2-Rechner deshalb die Erfassung von Strombezug und Stromerzeugung überarbeitet und an die erste Stelle der Erfassung gesetzt. </p> <p>Eine weitere Neuerung fällt weniger auf. Bei der Berechnung der Klimawirkung von Flugreisen werden die sogenannten Nicht-CO2-Effekte, die zum Beispiel aus Kondensstreifen und Stickoxidemissionen entstehen, nicht mehr pauschal, sondern in Abhängigkeit von Flugrouten ermittelt. Jede Flugroute wird individuell berechnet. So verursachen zum Beispiel Flüge in polaren Regionen höhere Nicht-CO2 Effekte durch Stickstoffoxide (NOx) und Wasserdampf. Diese genauere Berechnung wurde durch Forschungsarbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Auftrag des Umweltbundesamts möglich. Mehr Informationen zur Klimawirkung des Flugverkehrs finden sich in der UBA-Broschüre „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirkung-des-luftverkehrs">Klimawirkung des Luftverkehrs</a>“.</p> <p>Fortschritte in der Klimapolitik machen sich auch in der persönlichen CO2-Bilanz bemerkbar. So sind die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen erstmalig unter 10 Tonnen CO2-Äquivalente pro Person und Jahr gesunken. Dabei werden im UBA-CO2-Rechner nicht nur die in Deutschland entstehenden Treibhausgasemissionen, sondern auch die Emissionen von importierten Gütern berücksichtigt. Auf persönlicher Ebene kann dieser Wert mit wenigen sogenannten Big Points wie Wohnraumdämmung, Sparduschkopf, pflanzenbetonter Ernährung oder E-Auto weiter halbiert werden (siehe Abbildung). Dies lässt sich auch einfach mit dem UBA-CO2-Rechner mit eigenen Werten nachrechnen.</p> CO2-Haushaltsrechner und Veranstaltungsrechner als erweitertes Angebot <p>Vielfach wurde ein „CO2-Haushaltsrechner“ von Nutzer*innen gewünscht, jetzt ist er da. Mit diesem neuen Angebot können auch Paare, Familien oder Wohngemeinschaften einfach eine gemeinsame CO2-Bilanz für alle Bewohner*innen erstellen. Verbräuche, die wie beim Strom oder beim Heizen von allen verursacht werden, müssen nur noch einmal eingegeben werden. Gleichzeitig sind aber weiterhin personenscharfe Angaben für den Konsum z.B. bei Flugreisen oder der Autonutzung möglich. </p> <p>Grundlegend überarbeitet wurde der CO2-Rechner für Veranstaltungen. Die neue Speicherfunktion ist vor allem hilfreich für die Bilanzierung von Veranstaltungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden sollen. Die Bearbeitungstiefe lässt sich jetzt besser steuern. So kann der Energieverbrauch des genutzten Gebäudes entweder über eine einfache Verbrauchsschätzung über die Veranstaltungsfläche oder über die genaue Eingabe einzelner Verbrauchswerte erfasst werden. Auch bei der Besuchermobilität gibt es verschieden umfangreiche Erfassungsmöglichkeiten von „ganz einfach“ bis „ganz genau“. Auch digitale Veranstaltungen können mit dem Rechner bilanziert werden.</p> Über den UBA-CO2-Rechner <p>Mit dem UBA-CO2-Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO2-Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen*Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einsatzmoeglichkeiten-des-uba-co2-rechners-in">Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen</a>“ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Das gesteigerte öffentliche Interesse am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> hat die Zugriffszahlen seit 2018 vervielfacht.</p> <p>Datengrundlage für den UBA-CO2-Rechner sind unter anderem die jeweils aktuellen Daten der <a href="https://ag-energiebilanzen.de/">AG Energiebilanzen</a> zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsdaten#tremod">Emissionsberechnungsmodell TREMOD</a> für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA-CO2-Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>“.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren eine Möglichkeit, für ein Jahr aktiv an der Umwelt- und Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen.
Nutzungsanmerkung:
Das Faltblatt "Freiwilliges ökologisches Jahr" können Sie auf der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.um.mv-regierung.de/pages/publik.html#k60 bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.foej.de
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind,
2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen,
4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und
5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Am 1. September 2026 startete das 35. Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt. Frei Plätze können abgefragt werden unter: https://freiwilligesjahr-sachsen-anhalt.ijgd.de/ und https://www.sunk-lsa.de/freiwilligendienste/foej Seit 1991 bietet Sachsen-Anhalt ein FÖJ an und war mit eines der ersten Bundesländer, die mit dem FÖJ begonnen haben. Das FÖJ gibt jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Möglichkeit, sich aktiv für den Erhalt unserer Natur sowie den Umweltschutz einzusetzen. Besonders geeignet ist das FÖJ für die: Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung bzw. Studienbeginn, Berufsorientierung sowie Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt Der Einsatz beginnt am 1. September und ist am 31. August des Folgejahres beendet. Der Einsatz kann auch auf 18 Monate verlängert werden. Bei einem Abschluss eines Ausbildungs- oder Studienplatzes kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Die FÖJ Teilnehmer arbeiten 40 Stunden pro Woche im Bereich Natur- und Umweltschutz, Umweltbildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen, Pflege- und Pflanzarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit. Neben der ganzjährigen Arbeit in den selbst gewählten Einsatzstellen finden fünf einwöchige Bildungsseminare zu verschiedenen Themen statt. Einsatzstellen der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) Einsatzstellen von dem Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen- Anhalt e.V. (ijgd) Die Finanzierung erfolgt derzeit aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Teilnehmenden erhalten monatlich 290 EURO Taschengeld sowie einen monatlichen Zuschuss von 70 EURO für Verpflegung. Außerdem wird die gesetzliche Sozialversicherung übernommen, eine ermäßigte Bahncard 50 finanziert und es gibt 26 bezahlte Urlaubstage. Bei einem Dienst in Teilzeit verringert sich die Höhe des Taschengeldes. Der Anspruch auf Kindergeld wird nicht berührt. Zusätzliche Informationen stehen im Aufruf zum Freiwilligen Ökologischen Jahr 2025/2026 . Rechtsgrundlage Bundesgesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten Dann Bewerbungsunterlagen an die durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) anerkannten Träger senden: Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) Für die Zulassung als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) zuständig. Rechtsgrundlage: Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt; Paragraph 10 Absatz 2 Weitere Informationen für Engagierte im Freiwilligendienst (FÖJ, FSJ und BFD) und in Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt über das: Engagementportal: Für Engagierte (sachsen-anhalt.de)
Kostenfreier INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten der Forstverwaltung (Forstämter und Rettungspunkte) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert.
1
2
3
4
5
…
246
247
248