Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau macht wieder mit Auch in diesem Jahr sind am 24. April, dem traditionellen Girls’ Day, besonders Mädchen ins Umweltbundesamt (UBA) eingeladen, interessante Umweltberufe kennen zu lernen. Mitarbeiterinnen des Amtes stellen Bau und Technik des Dienstgebäudes in Dessau-Roßlau vor, erproben mit den Mädchen Experimente zur Lärmwirkung und Lärmminderung, erläutern Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzung des Umweltschutzes und geben Einblicke in die Arbeit als Informationstechnikerin. Dabei erleben die jungen Besucherinnen, wie erfolgreich Frauen als Ingenieurin, Naturwissenschaftlerin oder Juristin sein können. Auch für Jungen gibt es ein Angebot: Sie spielen in zwei Mannschaften „Mannopoli”, ein unterhaltsames und erhellendes Ratespiel zu Berufsrollen, Berufs- und Lebensplanung, bei dem es nicht nur Erkenntnisse zu gewinnen gibt. Einen Tag lang können 40 Mädchen und 12 Jungen ab 14 Jahren die Arbeit des UBA vor Ort kennen lernen. Das UBA beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Themen wie Klima - und Ressourcenschutz, erneuerbaren Energien, Lärmminderung, Verkehrsbelastung, Umwelt und Gesundheit, Gewässerreinhaltung oder Umweltchemikalien. Dazu bekommen die Jungen und Mädchen Hinweise, auf welchen Ausbildungswegen qualifizierte Berufe im Umweltschutz zu erreichen sind. Mit dieser bundesweiten Aktion „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag” erhalten die Schülerinnen Einblicke in Berufsfelder, die Mädchen bei ihrer Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. Persönliche Gespräche mit Beschäftigten in Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen erweitern ihren Erfahrungs- und Orientierungshorizont und lenken das Interesse auch auf technische und naturwissenschaftliche Berufe. Darüber hinaus sollen Unternehmen und Organisationen erkennen, welches Personal sie sich zukünftig noch erschließen können. Die bundesweite Koordination des „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag” fördern das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unterstützt wird die Aktion durch die Initiative D21 e.V., einem Zusammenschluss von über 300 Unternehmen und Organisationen im IT-Sektor, den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Ansprechpartnerinnen: Christiana Jasper (0340/21 03 - 23 01) und Martha Höltes-Freier (0340/21 03 - 21 80). Dessau-Roßlau, 21.04.2008
33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. PFC sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die REACH -Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des UBA beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer Stoff , der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist. Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der REACH-Verordnung ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.
Die Umweltprobenbank hat die Fischart Brassen als Bioindikator für Binnengewässer ausgewählt. Die Fische werden seit Anfang der 1990er Jahre in größeren Flüssen gefangen, eingelagert und auf Umweltgifte untersucht. Die Ergebnisse zeigen, ob die Chemikalienbelastung in den Proben mit der Zeit zu- oder abnimmt. Die Ergebnisse können dann die Verwendung einer Chemikalie in Frage stellen und die Politik zum Handeln auffordern – oder Entwarnung geben. Diese Broschüre stellt die Arbeit der Umweltprobenbank anhand des Brassen vor. Veröffentlicht in Broschüren.
Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der Stoff verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer- POP -Konvention. Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter REACH und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner PBT -Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.
Zu viele umweltschädliche Chemikalien in Outdoorjacken Aus wetterfesten Funktionsjacken treten umweltschädliche fluorhaltige Chemikalien aus, die aus der wasserabstoßenden Schicht dieser Textilien stammen. Sie gelangen unter anderem beim Waschen in die Umwelt. In Kläranlagen werden sie nicht abgebaut und gelangen so in Flüsse, Meere und das Grundwasser und reichern sich letztlich im Körper von Mensch und Tier an. Das Umweltbundesamt ließ 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel auf poly- und perfluorierte Chemikalien, kurz PFC, untersuchen. Mit der Studie sollten die Emissionen von PFC aus Jacken und das damit verbundene Risiko für Mensch und Umwelt ermittelt werden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Leider bleiben die Imprägnierungen nicht in den Jacken, sondern verflüchtigen sich in die Luft oder gelangen beim Waschen in die Kläranlagen und von dort in die Gewässer. Die Jacken geben im Vergleich zu anderen Quellen zwar relativ wenig PFC an die Umwelt ab, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Art der Imprägnierung wirklich sein muss.“ Das Umweltbundesamt plädiert für strengere Vorschriften für PFC. Einige Hersteller setzen bereits auf PFC-freie Imprägnierungen. In allen 15 getesteten Jacken wurden PFC nachgewiesen, die durch Waschprozesse und Ausgasung in die Umwelt freigesetzt werden. Dort verbleiben sie eine lange Zeit, werden weltweit in der Umwelt verteilt und reichern sich in Organismen an. Für einige PFC ist nachgewiesen, dass sie die Fortpflanzung schädigen. Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) werden häufig in Jacken, Hosen oder Sportbekleidung eingesetzt, um diese wasser- und schmutzabweisend zu machen. Weltweit lassen sich diese Chemikalien in der Umwelt und in Organismen nachweisen: in Flüssen, Meeren, der Tiefsee und im Grundwasser, in unserem Blut und sogar in Eisbären. In der Umwelt werden sie nicht abgebaut, sondern mit Luft- und Wasserströmungen bis in die Arktis transportiert. Organismen nehmen PFC über die Luft, das Wasser und mit der Nahrung auf und reichern sie im Körper an. Die neue Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, inwieweit wetterfeste Funktionsjacken zu PFC-Belastungen in der Umwelt beitragen. Die Konzentrationen der PFC in den Jacken fallen sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von 0,03 bis 718 Mikrogramm pro Quadratmeter Stoff (µg/m²). Es ließen sich 20 verschiedene PFC nachweisen. Davon überschritten einige eine Konzentration von 1 µg/m². Dieser Wert gilt bisher nur für die verbotene Perfluoroktansulfonsäure, PFOS als gesetzlich festgelegter Grenzwert. Bei der Bewertung anderer PFC kann man sich an diesem Grenzwert orientieren. Erfreulicherweise wurde in keiner der Jacken PFOS oberhalb dieses Wertes gefunden. Nachweisen ließen sich dagegen höhere Konzentrationen der besonders besorgniserregenden Perfluoroktansäure, PFOA . Hier lag der Höchstwert bei 4,6 µg/m². Besonders auffällig waren die Mengen bestimmter Vorläuferverbindungen von PFOA und anderen PFC. Ihre Konzentrationen erreichten bis zu 698 µg/m². Sie dünsten schnell in die Luft aus und werden in der Umwelt zu langlebigen PFC wie PFOA abgebaut. Imprägniermittel, die ebenfalls im Rahmen dieser Studie getestet wurden, enthielten überwiegend diese flüchtigen Verbindungen. Hier wurden Werte bis zu 225 Mikrogramm pro Milliliter (µg/ml) gemessen. Das UBA hat bereits 6 PFC als besonders besorgniserregende Stoffe für die REACH -Kandidatenliste vorgeschlagen. Besonders besorgniserregende Stoffe sollen nach der REACH-Verordnung schrittweise durch geeignete Alternativstoffe ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Um die Risiken der PFC in Erzeugnissen zu minimieren, empfiehlt das UBA zusätzlich den Import solcher Erzeugnisse durch die REACH-Verordnung beschränken zu lassen. Einige Textilunternehmen sind bereits auf fluorfreie Imprägnierungen umgestiegen oder haben dies für die kommenden Jahre angekündigt. Maria Krautzberger: „Der Wetterschutz vieler Textilien ist zu übertrieben. Hier orientieren sich die Hersteller eher an extremen Verhältnissen. Kunden sollten daher zunächst überlegen, wie stark die Produkte wirklich Wasser oder Schmutz abweisen müssen. Uns bestätigt die Studie darin, die Herstellung und den Einsatz von PFC mit der EU-Chemikalienverordnung REACH weiter zu beschränken“. In Kürze wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen der EU eine gesetzliche Beschränkung für PFOA und deren Vorläuferverbindungen vorschlagen. Dazu gehören auch Grenzwerte für Erzeugnisse, beispielsweise Textilien, Medizinprodukte- und Haushaltswaren. Die Hochschule Fresenius in Idstein untersuchte für das UBA 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel. Zum Vergleich wurde auch eine Arbeitsjacke in den Test einbezogen. Bestimmt werden sollte, welche PFC und wie viel davon aus den Jacken in die Umwelt gelangen können; durch Ausgasung, Waschen und Imprägnieren. Die Jacken stammen aus verschiedenen Preissegmenten und von mehreren Herstellern. Sie wurden 2011 für den Test eingekauft. Eine Unterscheidung nach Herstellungsländern war nicht möglich, weil keine der Jacken komplett in der EU hergestellt wurde. Zusätzlich untersuchten die Chemiker Imprägniersprays und Imprägnierwaschmittel. Bisher standen überwiegend die sogenannten „langkettigen“ PFC im Fokus von Wissenschaft und Behörden. Wegen ihrer hohen Stabilität und der Anreicherung in der Umwelt und im Körper ersetzen die fluorchemische Industrie und die Textilunternehmen die „langkettigen“ PFC zunehmend durch „kurzkettige“ PFC. Doch auch diese Ersatzstoffe verursachen Probleme: Sie sind genauso stabil, jedoch viel mobiler und gelangen so in das Grund- und das Trinkwasser. Noch gibt es keine effizienten und kostengünstigen Verfahren, sie wieder aus dem Wasser zu entfernen.
Neue Studie empfiehlt, den jährlichen Stickstoffausstoß Deutschlands auf 1 Million Tonnen zu begrenzen Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt auf der am 31. Mai 2021 startenden Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz INI2021 eine nationale Obergrenze für den Stickstoffausstoß vor. Ab dem Jahr 2030 sollten demnach insgesamt nicht mehr als 1 Million Tonnen Stickstoff pro Jahr in die Umwelt gelangen. Nur so könnten bereits bestehende Schutzziele für Gewässer, Landökosysteme und die menschliche Gesundheit erreicht werden. Aktuell liegt der jährliche Stickstoffausstoß bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr. Die neue Obergrenze erfasst nahezu alle Quellen und schließt neben der Landwirtschaft auch Sektoren wie den Verkehr oder die Industrie ein. UBA-Präsident Dirk Messner: „In den nächsten zehn Jahren müssten die jährlichen Stickstoff-Emissionen um rund 0,5 Millionen Tonnen auf maximal eine Million Tonnen sinken. Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, zum Klimaschutz und das Düngerecht endlich auch in der Praxis an allen Stellen einhalten. Aber auch dann ist nur eine erste Etappe erreicht, denn um einen flächendeckenden guten Umweltzustand in Deutschland zu erreichen, braucht es weitere Anstrengungen zur Stickstoffminderung: Schutzziele für Wasser, Boden, Luft, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit müssen überprüft und die zulässige Obergrenze für den Gesamtstickstoffausstoß weiter abgesenkt werden.“ Prognosen des UBA zeigen, dass die stringente Umsetzung der bestehenden und teilweise gerade aktualisierten Gesetze, wie das nationale Luftreinhalteprogramm oder die neuen Anforderungen der Düngegesetzgebung, den Stickstoffausstoß im Hinblick auf die vorgeschlagene Obergrenze voraussichtlich ausreichend reduziert. Auch das Klimapaket der Bundesregierung wird zur Stickstoffminderung beitragen. Die Umsetzung der geltenden Gesetzgebung auch auf regionaler und lokaler Ebene muss jedoch regelmäßig überprüft werden, solange die Grenzwerte noch nicht überall erreicht werden. Die sektorübergreifende Obergrenze führt gegenwärtige Umweltziele für Luft, Grundwasser, Ökosysteme und Gesundheit und regionale Anforderungen deutschlandweit zusammen und zeigt, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren in Bezug auf das Gesamtziel leisten. Die Obergrenze ist auf schnelle Umsetzbarkeit hin und als Etappenziel angelegt, daher fließen nicht für alle Bereiche der gute Umweltzustand, sondern auch derzeit politisch vereinbarte Zielstellungen in das Gesamtziel ein. Langfristig sind darüber hinaus gehend weitere Minderungen erforderlich, um einen guten Umweltzustand aller stickstoffbelasteten Bereich in Deutschland flächendeckend zu erreichen. Dennoch setzt das Instrument ein wichtiges Signal für Zusammenarbeit und gesamtgesellschaftliches Handeln über verschiedene Bereiche aus Politik und Gesellschaft hinweg. Deutschland verfehlt wegen zu hoher Stickstoffbelastungen seit Jahren seine Umweltqualitätsziele für Wälder, Oberflächen- und Küstengewässer, das Grundwasser und nicht zuletzt für die Luft, was auch zu Belastungen für die menschliche Gesundheit führen kann. Die meisten Stickstoffemissionen stammen aus Tierhaltung, Düngeranwendung und Verbrennungsprozessen im Verkehr. Aber auch Energienutzung, Haushalte und die Produktion von Konsumgütern tragen dazu bei. Stickstoff ist in verschiedenen chemischen Verbindungen unerlässlicher Baustein von jeglichem Leben. Er macht zum Beispiel als Luftstickstoff N2 78 Prozent unserer Atemluft aus. In dieser Form ist er unschädlich, aber für die meisten Lebewesen nicht nutzbar. In Verbindung mit anderen Elementen macht der Verwandlungskünstler Stickstoff Mensch und Umwelt zu schaffen, denn hier gilt: Die Dosis macht das Gift. Zu große Mengen Stickstoffdioxid (NO2), Ammoniak (NH3), Nitrat (NO3-) und Lachgas (N₂O) führen beispielsweise zu potenziell gesundheitsschädlicher Luft- und Grundwasserverschmutzung, überdüngten Meeren und einem Rückgang der Artenvielfalt. Mit dem Vorschlag für eine nationale Obergrenze tritt das Umweltbundesamt in seiner Gastgeberrolle auch bei der 8. Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz an. Die Konferenz ist die weltgrößte ihrer Art und steht an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Über 500 Teilnehmer aller Kontinente werden ab dem 31. Mai zur 4-tägigen Konferenz virtuell erwartet. Offene Infografik "Jährliche Stickstoffeinträge in die Umwelt" zum Download (ZIP) , unter Quellenangabe frei verwendbar. Erklärfilm "Stickstoff" zum Download (mp4) , unter Quellenangabe frei verwendbar.
Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle ( dl-PCB ) gehören zu den gefährlichsten Umweltgiften. Obwohl die Dioxin-Emissionen seit 1990 in Deutschland und Europa deutlich verringert und der Einsatz von PCB 1989 verboten wurde, kommen Dioxine und PCB aufgrund ihrer Langlebigkeit noch immer in der Luft, im Boden oder in Gewässersedimenten vor und gelangen so in die Nahrungskette von Tier und Mensch. Um das zu vermeiden, ist es notwendig, alle Quellen aufzuspüren und die Belastungen der Umwelt weiter zu minimieren. Das aktualisierte Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert ausführlich über die Zusammenhänge zwischen der Belastung von Umwelt und tierischen Nahrungsmitteln durch Dioxine und dl-PCB - von der Entstehung über den Transfer in die Nahrungsketten bis zu den Wirkungen auf den Menschen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Origin | Count |
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Bund | 1846 |
Land | 47 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 1716 |
Taxon | 2 |
Text | 102 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 67 |
License | Count |
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open | 1725 |
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Englisch | 182 |
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