<p> <p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p> </p><p>Altlasten stellen eine große ökologische und ökonomische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen.</p><p> Begriffsbestimmung <p>Mit dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/">Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)</a> wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt.</p> <p><em>Altlasten:</em></p> <ul> <li>stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder</li> <li>Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),</li> </ul> <p>durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.</p> <p><em>Altlastverdächtige Flächen: </em></p> <ul> <li>Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.</li> </ul> <p><em>Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),</li> <li>die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),</li> <li>zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.</li> </ul> <p><em>Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen:</em></p> <ul> <li>die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/359/bilder/img006.jpg"> </a> <strong> Industrielle Altablagerungen in einem Tagebaurestloch </strong> Quelle: Frauenstein / Umweltbundesamt </p><p> Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten <p>Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht:</p> <ul> <li>Gefahrenverdacht abzuklären</li> <li>Gefahrenverdacht ausgeräumt</li> <li>Altlasten</li> <li>Sanierung abgeschlossen</li> <li>Altlastverdächtige Flächen</li> </ul> <p>In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.png"> </a> <strong> Tab: Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (98,69 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_altlastenstatistik_2025-11-07.xlsx">Tabelle als Excel (233,92 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Konkretes Management von Substanzen von hoher Besorgnis im Rahmen von REACH; Exemplarische Beschreibung an Fallbeispielen.
1. In vitro Untersuchungen zur Anwendung strahleninduzierter Chromosomenaberrationen in menschlichen Lymphozyten als quantitativen biologischen Indikator sowie Chromosomenanalysen bei Tumorpatienten nach Neutronentherapie werden fortgesetzt zur Ueberpruefung der in vitro ermittelten Eichkurven als Grundlage fuer eine biologische Dosisabschaetzung. 2. Fortfuehrung der quantitativen Studien ueber die zytogenetische Wirkung verschiedener Umweltchemikalien, insbesondere Schwermetalle, in menschlichen Lymphozyten und Saeugetierzellen. Chromosomenanalysen bei Arbeiten aus Kernkraftwerken.
Werden toxische Blei- und Cadmiummengen aus verschiedenen Keramik-Gebrauchsmaterialien (Tassen, Teller, Becher) abgegeben? Inkubation mit den vorgeschriebenen (3-4 prozentige Essigsaeure) sowie weiteren Fluessigkeiten (Milch, Kaffee, Alkohol, Fruchtsaft). Messungen mit flammenloser Atomabsorptionsspektroskopie.
Traditionell wird seit vielen Jahren das Chemische Untersuchungsamt der Universitaet von der Hamburgischen Wasserschutzpolizei und der Staatsanwaltschaft-Fachabteilung Umweltstraftaten mit der chemischen Untersuchung, Zuordnung und Begutachtung von Gewaesserverunreinigungen durch Mineraloele sowie umweltrelevante Chemikalien jeglicher Art beauftragt. In letzter Zeit wurden bessere, verfeinerte - teilweise auch neue - Verfahren fuer eine strafgerichtsbestaendige chemisch-analytische Beweisfuehrung bei Gewaesserverunreinigungen durch Oele erarbeitet. In einem internationalen Ringversuch erreichte das Untersuchungsamt dabei ausgezeichnete Ergebnisse.
Die ubiquitäre Kontamination der Umwelt durch Mikroplastik (MP), die damit verbundenen potenziellen Risiken für Ökosysteme und letztendlich für unsere Gesundheit ist in letzter Zeit sehr stark in den Blickpunkt des öffentlichen und wissenschaftlichen Interesses gerückt. Das junge Forschungsfeld MP hat sich bis dato vorwiegend auf die Entwicklung geeigneter Monitoringverfahren, auf die quantitative Abschätzung der Kontamination der Umwelt, auf die Identifikation relevanter Eintragspfade und auf erste Eintragsminimierungsansätze beschränkt. Ökotoxikologische Fragestellungen wurden zumeist mit Hilfe fabrikneuer Kunststoffe untersucht. Bei all diesen Ansätzen fehlte jedoch bislang ein fundamentales Verständnis von den physikalischen, chemischen und biologischen Prozessen, denen MP in der Umwelt unterworfen ist. Die wissenschaftliche Komplexität der Thematik MP erfordert für ein ebensolches Verständnis jedoch einen interdisziplinären Ansatz, der die traditionellen Fachgrenzen überbrückt. Das Ziel dieser SFB-Initiative ist es daher - ausgehend von Modellsystemen für Kunststoffe, Organismen und Umweltkompartimente - ein grundlegendes Verständnis jener Prozesse und Mechanismen zu erlangen, die in Abhängigkeit von den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Kunststoffe (A) die biologische Effekte von MP in limnischen und terrestrischen Ökosystemen bedingen, (B) die Migrationsbewegungen der MP-Partikel in und zwischen Umweltkompartimenten beeinflussen sowie (C) die Bildung von MP ausgehend von makroskopischen Kunststoffen verursachen. Diese Erkenntnisse werden erstmals eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Bewertung der Umweltrisiken von MP existierender Massenkunststoffe bieten. Darauf aufbauend sollen - bereits in der ersten Antragsphase beginnend - neue umweltfreundliche Kunststoffe im Sinne einer nachhaltigen Polymerchemie entwickelt und anhand von Modellsystemen verifiziert werden. Diese neuen Kunststoffe werden unter anderem schnellere Abbauprozesse durch die Applikation von Beschleunigern und strukturellen Modifikationen aufweisen und werden zur Vermeidung bzw. Reduzierung von MP beitragen. Aufgrund der gewonnenen umfassenden Erkenntnisse aus Phase I sollen zudem auf längere Sicht (Phase II und III) Kunststoffe gezielt so modifiziert werden, dass sie aufgrund ihrer neuen Eigenschaften keine schädigenden Effekte auf Organismen und auf die Umwelt insgesamt mehr aufweisen. Die Komplexität der untersuchten Modellsysteme soll im Verlauf des SFB 1357 gesteigert werden, um eine möglichst hohe Relevanz in Bezug auf reale Ökosysteme zu erreichen.
APVOtechRef LSA [LSA Ausbildungs- und PrüfungsVO Technische Referendariat] [Verkündungsblatt ausgewertet bis 23.12.2025] Anlage 6: Text gilt seit 01.11.2016 Sachsen-Anhalt Anlage 6 (zu § 5 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5, § 14 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1) Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik Teil 1 Gliederung der Ausbildung 1. Ausbildungsabschnitte I bis IV Die Ausbildungsabschnitte I bis IV des Referendariats sind wie folgt festgelegt: Ausbildungsabschnitt und DauerAusbildungsinhalt I 22 WochenKreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz II 19 WochenImmissionsschutz und Klimaschutz III 10 WochenWasserwirtschaft und Gewässerschutz IV 17 WochenPraktikum/Hospitationen 68 Wochen 2. Allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere Ausbildungsformen (außerhalb der Ausbildungsabschnitte I bis IV) Für die Prüfungsfächer 1 und 2 sowie für übergeordnete Ausbildungszeiten sind allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere Ausbildungsformen gemäß § 6 Abs. 3 vorzusehen. Hierfür sind insgesamt zwölf Wochen erforderlich, wobei fachbezogene Vertiefungsbedarfe eingeschlossen sind. Weitere zwölf Wochen werden für die häusliche Prüfungsarbeit, für die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht, für die mündlichen Prüfungen sowie für Prüfungsvorbereitungen, Arbeitsgemeinschaften und ergänzende Hospitationen benötigt. Die insgesamt 24 Wochen werden formal als „Ausbildungsabschnitt V“ zusammengefasst. 3. Gesamtaufteilung Das zweijährige technische Referendariat setzt sich wie folgt zusammen: a)68 Wochen (Nummer 1), b)24 Wochen (Nummer 2) sowie c)12 Wochen Erholungsurlaub, die Gesamtdauer beträgt 104 Wochen. Teil 2 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung 1. Zu den Ausbildungsabschnitten I bis III Die praktische Ausbildung in den Ausbildungsabschnitten I bis III zielt darauf ab, die Zusammenhänge und Arbeitsabläufe in der Umweltverwaltung kennenzulernen, zu verstehen und anhand konkreter Einzelfälle anzuwenden. Die Referendarin oder der Referendar lernt die verschiedenen Ebenen der Umweltverwaltung, die daraus folgenden Aufgabenstellungen und das Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen kennen. Sie erfahren unter anderem, dass nachgeordnete Behörden eines Verwaltungszuges der Fachaufsicht unterliegen, wie Fachaufsicht ausgeübt wird und lernen die Fachbehörden, die fachspezifische Aufgaben wahrnehmen, kennen. Im Ausbildungsabschnitt I (22 Wochen) werden Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Inhalt und Ablauf der Abfallwirtschaftsplanung, Logistik, Technik der und Anforderungen an die Abfallentsorgung, betriebliche Organisation und Verantwortung, die behördliche Überwachung der Abfallentsorgung sowie die geltenden Andienungs- und Überlassungspflichten, Produktverantwortung vermittelt. Auch Grundsatzfragen des Bodenschutzes und die Möglichkeit der Altlastenbearbeitung werden in diesem Abschnitt behandelt. Im Ausbildungsabschnitt II (19 Wochen) werden verschiedene Produktionstechnologien einschließlich Bio- und Gentechnologie und deren Umweltauswirkungen intensiv behandelt. Die Referendarin oder der Referendar befasst sich mit technischen Maßnahmen der Abluftreinigung und Fragen der Luftreinhaltung, dem gebietsbezogenen Immissionsschutz, Lärm und Erschütterungen sowie mit umweltgefährdenden Stoffen. Der Klimaschutz, Verminderung von Treibhausgasemissionen und Emissionshandel sind ebenso Lernstoff, wie die Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsmaßnahmen. Weiterhin lernen die Referendarinnen und Referendare die Gewerbeaufsichtsverwaltung und deren Abstimmung mit den Immissionsschutzbehörden kennen. Im Ausbildungsabschnitt III (zehn Wochen) erhalten die Referendarinnen oder Referendare Einblick in die Grundlagen der Wasserwirtschaft, befassen sich mit dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers im Spannungsfeld mit den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Außerdem werden die technischen Standards und die Technologien der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vermittelt. 2. Zu dem Ausbildungsabschnitt IV Während die Abschnitte I bis IV von den Fachdezernaten der Ausbildungsbehörden gestaltet werden, erhält die Referendarin oder der Referendar im Abschnitt V (17 Wochen) die Möglichkeit, externe Organisationen, Körperschaften und andere Behörden kennenzulernen. 3. Zu den allgemeinen Seminaren und Lehrgängen sowie anderen Ausbildungsformen (Ausbildungsabschnitt V) Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa zwei Wochen Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein fachbezogenes Verwaltungsseminar (drei Wochen) zu vertiefen. In diesen Lehrveranstaltungen erhält die Referendarin oder der Referendar umfassende theoretische Kenntnisse über Staats- und Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und die für den Umweltschutz wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Diese Kenntnisse können auch in einem Fernstudiengang (Verwaltungsrecht und/oder Umweltrecht) erworben werden, soweit dieser von den Ländern als geeignet eingestuft wird. Zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben und Leitungsfunktionen in der Verwaltung werden in einem gesonderten Führungslehrgang (zwei bis vier Wochen) die hierzu notwendigen Grundkenntnisse vermittelt. Teil 3 Ausbildungsplan der Fachrichtung Umwelttechnik Der nachfolgende Ausbildungsplan der Fachrichtung Umwelttechnik strukturiert als allgemeines Muster die Regelausbildung. Der Ausbildungsplan wird für jede Referendarin oder jeden Referendar erstellt. Dabei können die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte vertauscht und verschiedene Ausbildungsabschnitte zeitlich zusammengelegt werden, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden. Im durch den Ausbildungsplan vorgegebenen Rahmen sollen dabei individuelle Wünsche und Prioritäten der Referendarin oder des Referendars unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Ausbildungsabschnitte und DauerFachgebiet, AusbildungsstellenAusbildungsinhalte I bis VAllgemein für alle AusbildungsstellenManagement- und Kommunikationsqualifikation sowie soziale Kompetenz sind in allen Ausbildungsabschnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben oder Projekten sind die überfachlichen Führungs- und Managementtechniken anzuwenden. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Referendarin oder der Referendar sich in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnet. Ihr oder ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen zu geben. Insbesondere sollen die Referendarinnen und Referendare an Besprechungsrunden von Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an der Durchsicht der von Führungskräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails) beteiligt werden. Sie sollen Kurzvorträge halten, Besprechungsrunden moderieren und Arbeitsergebnisse vorstellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in folgenden Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung, Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung, Delegation, Besprechungsvorbereitung und -durchführung sowie Feedback über die Ergebniserzielung. Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollen die Referendarinnen und Referendare die Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem Ausbildungsabschnitt präsentieren. Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und -bewirtschaftung sowie Finanzplanungen, Qualifizierung im Bereich Recht, Projektmanagement und organisatorische Kompetenz sind nach Möglichkeit fachrichtungsübergreifend zu vermitteln. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit. Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über Entscheidungsprozesse auf EU- Ebene, Initiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische Strategien in die einzelnen Ausbildungsabschnitte aufzunehmen. Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen. In den Abschnitten I bis III sind jeweils auch Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (zum Beispiel Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik, Gesprächsführung) zu vermitteln. I Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung, Bodenschutz, Chemikaliensicherheit Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung und Abfall-, Bodenschutz- und Chemikaliensicherheitsbehörden, Abfallvermeidungsprogramm, Zulassung von Entsorgungsanlagen (Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Deponien), Abfallbehandlung, Landesanstalt für Altlastenfreifreistellung[1] Abfallbeseitigung, Überwachung der Abfallentsorgung, Abfallarten und -deklaration, Stoffstromkontrollen, Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln mit Abfällen; (22 Wochen) Rücknahme-, Rückgabepflichten und freiwillige Rücknahmen; Fachbetriebe, Betriebsbeauftragte, auditierte Standorte, Sanktionsvorschriften; Bodenschutz, davon Altlasten, Obere Abfall- und Bodenschutzbehörde, obere Chemikaliensicherheit Chemikaliensicherheitsbehörde Vollzug von Rechtsvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (10 Wochen) Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an Untere Abfall- und Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von Bodenschutzbehörde Anlagen (8 Wochen) Landesanstalt für Altlastenfreistellung (4 Wochen) II Immissionsschutz und Klimaschutz Immissionsschutzbehörden und Fachbehörde (19 Wochen) davon Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Produkttechnologien und Auswirkungen, Lärm; Erschütterungen, Luftreinhaltung, Abgasreinigung, umweltgefährdende Stoffe, Klimaschutz Vollzug von Rechtsvorschriften des Immissionsschutzrechts Obere Immissionsschutzbehörde oder untere Immissionsschutzbehörde (12 Wochen) Landesamt für Umweltschutz (LAU) (6 Wochen) Landesamt für Verbraucherschutz Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von Anlagen Organisation und Aufgaben der Gewerbeaufsicht (1 Woche) III Wasserwirtschaft und Gewässerschutz (10 Wochen)Grundlagen der Wasserwirtschaft, Oberirdische Gewässer, Gewässerüberwachung, Gewässernutzungen, Einleiter-Überwachung, Abwasserbeseitigung, Abwasserabgabe, Wasserversorgung, Grundwasser, wassergefährdende Stoffe, Hochwasserschutz, Wasserrahmenrichtlinie davonVollzug wasserrechtlicher Vorschriften Wasserbehörden und Fachbehörden Obere oder untere Wasserbehörde (5 Wochen) Landesamt für Umweltschutz oder Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW) (5 Wochen) In den Ausbildungsabschnitten I bis III Organisation, Aufbau und Aufgaben des Landesbetriebs für Hochwasserschutz bzw. des LAU Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von Anlagen Kommunalverwaltung (1 Woche) Organisation und Aufbau von Kommunen, Selbstverwaltung, Aufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis, Daseinsvorsorge, Politische Willensbildung, Kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen, Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften LAU Organisation, Aufbau und Aufgaben, Gutachten und Stellungnahmen (für Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren) Fachplanungen, Messungen, Untersuchungen, Bekanntgabe von Stellen, Erarbeitung von Jahresberichten, Statistiken
<p> <p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen der Bevölkerungsstudien GerES und ALISE des Umweltbundesamtes (UBA) nachgewiesen. Hier gibt das UBA Antworten auf die häufigsten Fragen.</p> </p><p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen der Bevölkerungsstudien GerES und ALISE des Umweltbundesamtes (UBA) nachgewiesen. Hier gibt das UBA Antworten auf die häufigsten Fragen.</p><p> <p><strong>FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 17.02.2026</strong></p> <strong>1. Was sind Phthalate?</strong> <p>Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um sprödem Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-sind-phthalate-wozu-dienen-sie">Umweltbundesamt </a>und das <a href="https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_phthalat_weichmachern-186796.html">Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)</a> zusammengestellt.</p> <strong>2. Was ist Mono-n-hexylphthalat?</strong> <p>Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, z. B. aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender <a href="https://echa.europa.eu/registry-of-svhc-intentions/-/dislist/details/0b0236e180e4ab8c">Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert</a>, da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0171">Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO</a>. Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt.</p> <p>Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, z. B. durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten, sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die <a href="https://echa.europa.eu/de/scip">SCIP-Datenbank</a> bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) <a href="https://echa.europa.eu/de/scip-database?p_p_id=diss_scip_portlet&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_diss_scip_portlet_identifierRowsJSON=%5B%7B%22id%22%3A%22903dc7d6-c864-4988-bdee-00674c6e83ce%22%2C%22identifier%22%3A%22%22%2C%22identifierType%22%3A%22%22%7D%5D&_diss_scip_portlet_articleCategorySelectionsJson=%5B%5D&_diss_scip_portlet_materialCategorySelectionsJson=%5B%5D&_diss_scip_portlet_mixtureCategorySelectionsJson=%5B%5D&_diss_scip_portlet_svhcSelectionsJson=%5B%7B%22identifier%22%3A%22100.239.145%22%2C%22text%22%3A%221%2C2-benzenedicarboxylic+acid%2C+di-C6-10-alkyl+esters+or+mixed+decyl+and+hexyl+and+octyl+diesters%22%2C%22children%22%3A%5B%22100.065.447%22%2C%22100.064.611%22%5D%7D%2C%7B%22identifier%22%3A%22100.001.417%22%2C%22text%22%3A%22Dihexyl+phthalate%22%7D%5D&_diss_scip_portlet_identifiersOperator=AND&_diss_scip_portlet_scipNumber=&_diss_scip_portlet_preSearchArticleCategoriesTerm=&_diss_scip_portlet_preSearchMaterialCategoriesTerm=&_diss_scip_portlet_preSearchMixtureCategoriesTerm=&_diss_scip_portlet_preSearchSubstanceOfConcernTerm=Dihexyl+phthalate&_diss_scip_portlet_userPerformedSearch=true&_diss_scip_portlet_cur=1&_diss_scip_portlet_delta=50">listet eine größere Anzahl</a> von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird.</p> <strong>3. Wie wurde die Substanz entdeckt?</strong> <p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> Nordrhein-Westfalen (LANUK) veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner Kinder-Schadstoff-Analyse (<a href="https://www.lanuk.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/umweltepidemiologie/schadstoffe-im-urin-von-kindern-bestimmung-von-schadstoffen-im-urin-von-kindern-aus-nrw">KiSA</a>) sammelt.</p> <p>Ergebnisse des LANUK zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden im Januar 2024 in einer <a href="https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/4157-neue-funde-von-weichmacher-im-kinderurin">Pressemitteilung</a> veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> und LANUK stehen zu diesen Ergebnissen in engem Austausch.</p> <p>Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a>) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat.</p> <strong>4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung?</strong> <p>Für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/ALISE">Deutsche Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit</a> (ALISE: Aligned Studies for Environmental Health) werden im Zeitraum April 2025 bis März 2026 600 zufällig ausgewählte, in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren zur Teilnahme eingeladen und unter anderem ihre Urinproben auf verschiedene Schadstoffe untersucht. Der erste Teil der Ergebnisse aus ALISE zeigt, dass in 92 Prozent der rund 259 untersuchten Urinproben von Kindern- und Jugendlichen Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Diese ersten Proben wurden im Sommer gesammelt. Für die derzeit noch ausstehenden Winterproben werden potenziell niedrigere Konzentrationen von Mono-n-hexylphthalat erwartet. Weitere Daten aus ALISE werden dem UBA im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung stehen.</p> <p>In <a href="https://www.umweltbundesamt.de/GerESVI">GerES VI</a> war Mono-n-hexylphthalat in 26 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben von Erwachsenen nachweisbar. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016">GerES V</a> von 361 Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren aus den Jahren 2015–2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. </p> <p>Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. </p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/kommission-human-biomonitoring">Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission)</a> hat einen <a href="https://doi.org/10.1007/s00103-025-04111-8">toxikologischen Beurteilungswert (HBM-I-Wert)</a> von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin für Kinder und Männer und einen Wert von 50 µg/L für Frauen abgeleitet. Alle Proben aus GerES V und GerES VI lagen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUK berichteten Daten für die Querschnittstudie 2020/2021 lagen darunter. </p> <p>Die im Februar 2025 vom <a href="https://www.lanuv.nrw.de/article/neue-untersuchungen-bestaetigen-zusammenhang-zwischen-weichmachern-in-kinderurin-und-verwendung-von-sonnenschutzmitteln">LANUK veröffentlichten Daten</a> der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der 250 untersuchten Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Die bisherigen Ergebnisse der ALISE-Studie zeigen ebenfalls zwei Überschreitungen des HBM-I-Wertes auf. Die höchste gemessene MnHexP-Konzentration betrug 107 µg/L. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden.</p> 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? <p>Die Auswertungen von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a> deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann.</p> <p>Die Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel.</p> <p><a href="https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=4&ID=4119&lang=DE&Pdf=No">Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe</a> hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. </p> <p>Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUK der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V (Kinder und Jugendliche, 2015–2017) und GerES VI (Erwachsene, 2023–2024) bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit MnHexP belastet sind. </p> <p>Das UBA hatte zusammen mit dem BfR und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das LANUK beteiligt war. Aus den Auswertungen ergaben sich – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten.</p> <strong>6. Was unternimmt das Umweltressort?</strong> <p>Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt.</p> <p>Das Umweltbundesamt führt seit den 1980er Jahren die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres">Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES)</a> durch. Im Rahmen dieser Studien werden u. a. Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Um einen Hinweis auf mögliche Trends im Zeitverlauf auch im Rückblick erhalten zu können, untersucht das UBA auch Proben aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umweltprobenbank-des-bundes">Umweltprobenbank des Bundes</a> (UPB). Aktuell werden im Rahmen der ALISE-Studie 600 Kinder und Jugendliche untersucht. Sowohl Proben aus GerES V und GerES VI, als auch Proben der Umweltprobenbank und aus ALISE untersuchte das UBA auf ihren Gehalt an Mono-n-hexylphthalat hin. </p> <p>Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC; Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. Aktuell wird DnHexP in Proben aus EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, gemessen.</p> <p>Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt.</p> <p>Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde unter anderem für die HBM-Untersuchungen des LANUK, der UPB und in GerES eingesetzt.</p> <p>Seit 2010 werden in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/human-biomonitoring/kooperation-zur-foerderung-des-human-biomonitoring#hintergrund-ziele-und-aufgaben-der-kooperation">Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitoring</a> (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt.</p> <p>Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUK, der UPB und in GerES eingesetzt.</p> <strong>7. Was wird auf EU-Ebene unternommen?</strong> <p>Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission [Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)] bewertete auf Bitte des BMUKN und im Auftrag der EU-Kommission die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In seiner <a href="https://health.ec.europa.eu/publications/sccs-scientific-advice-safety-diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoate-dhhb-s83_en">Bewertung vom 26.06.2025 kommt der SCCS</a> zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Für die regulatorische Umsetzung liegt ein aktueller <a href="https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/110957/1">Entwurf zur Anpassung der EU-Kosmetik-Verordnung</a> vor, der eine Verunreinigung von 10 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB akzeptiert. Zum Vergleich: das LANUK berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB.</p> <p>Die Anpassung der EU-Kosmetik-Verordnung in Bezug auf die Verunreinigung von DHHB mit DnHexP greifen zum Januar 2027 (Inverkehrbringen) beziehungsweise Juli 2028 (Bereitstellung auf dem Markt). Dies sollte zu einer Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
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In diesem WMS (Web Map Service) werden alle Messergebnisse der Hafenmessfahrten Hamburg bereitgestellt. Die dargestellten Geodaten beinhalten zusätzlich eine zeitliche Dimension (WMS-Time). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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