In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von EMAS und der Zielstellung Treibhausgasneutrales UBA dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Das Projekt "Unternehmen Umwelt - Die Umwelterklärungen deutscher Unternehmen im Vergleich" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.
Berlin liegt im Einzugsgebiet der Elbe – einem der größten Flüsse Mitteleuropas (1091 km). Deshalb ist das Land Berlin gemeinsam mit Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Mitglied der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). Auf internationaler Ebene ist die tschechische Republik Partner (Internationale Kommission zum Schutz der Elbe – IKSE). Darüber hinaus gehören Österreich und Polen zur internationalen Flussgebietseinheit. Die Bestandsaufnahme für das Flussgebiet Elbe wurde erstmalig im Dezember 2004 veröffentlicht und 2013 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen erfolgen danach alle sechs Jahre. Die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme werden der EU-Kommission lediglich als digitale Daten bereitgestellt. Gesonderte Berichte werden nicht gefertigt. Die Ergebnisse für das deutsche Elbegebiet werden jeweils in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe eingearbeitet. Sie sind dann dort mit Beginn der Anhörung der Öffentlichkeit auch nachlesbar. Ein wesentlicher Schritt hin zur Bewirtschaftung eines derartig großen Flussgebietes ist die Identifizierung der für das Einzugsgebiet der Elbe wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Neben einer Vielzahl von Defiziten, die überwiegend lokale oder regionale Auswirkungen haben, gibt es auch Gewässerbelastungen, die auf das gesamte Elbe-Einzugsgebiet wirken. Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind: Verbesserung von Gewässerstruktur und Durchgängigkeit Reduktion der signifikanten Belastungen aus Nähr- und Schadstoffen Ausrichtung auf ein nachhaltiges Wassermengenmanagement Verminderung regionaler Bergbaufolgen Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels Weitere Informationen auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Auf dem Weg zu einem guten Zustand unserer Gewässer dient der Bewirtschaftungsplan als Kompass. Er enthält wesentliche Schritte zur Zielerreichung. Der erste Bewirtschaftungsplan wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 22.12.2009 aufgestellt. Eine Aktualisierung erfolgt alle sechs Jahre. Ein Bewirtschaftungsplan fasst die Zustandsbewertung der Gewässer und die Ziele und Maßnahmen für ein Flussgebiet zusammen. Neben einer Beschreibung des Flussgebietes enthält er eine Zusammenfassung aller wesentlichen Belastungen, der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele und eine Darstellung der wirtschaftlichen Analyse. In den Maßnahmenprogrammen (als Teil der Bewirtschaftungspläne) wird festgelegt, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für jedes Gewässer verwirklicht werden sollen. Die lokalen und regionalen Aspekte der Planungen sind hier nicht abgebildet. Den Bewirtschaftungsplan sowie das Maßnahmenprogramm und die dazugehörige Umwelterklärung für den Zeitraum 2022 bis 2027 (zweite Aktualisierung) finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung über die Annahme des das Gebiet des Landes Berlin betreffenden Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) erheben. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO).
In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von EMAS und der Zielstellung Treibhausgasneutrales UBA dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen.
Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 Umwelterklärung - Daten von 2021 bis 2023 Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 15.08.2024
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG - Antragsteller: Janßen Kiesgrube GmbH, Bönninghardter Str. 102, 46519 Alpen
Umweltmanagementsystem und -berichterstattung Im November 2021 wurde das BfS als Teilnehmer am Europäischen Umweltmanagementsystem EMAS für die Standorte Berlin, Freiburg, München, Salzgitter und Rendsburg ausgezeichnet. EMAS – das Eco Management and Audit Scheme der Europäischen Union – steht für Glaubwürdigkeit und Transparenz im betrieblichen Umweltschutz. Mit der EMAS -Beteiligung wollen wir deutlich und kenntlich machen: Nachhaltigkeit wird bei uns im BfS gelebt, unabhängig vom Standort und Arbeitsalltag. Das Umweltmanagementsystem des BfS nach EMAS entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates und dient damit der Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen des BfS , in die alle Mitarbeitenden einbezogen sind. Mit den vorliegenden Umwelterklärungen geben wir einen Überblick über den an unseren EMAS -Standorten praktizierten Umweltschutz, insbesondere über die Umweltleistungen der vergangenen Jahre, aber auch unsere zukünftig geplanten Maßnahmen und Ziele zum Schutz unserer Umwelt werden aufgezeigt. Stand: 30.10.2024
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen.
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