Das UBA hat mit der 2014 veröffentlichten Studie zum treibhausgasneutralen Deutschland belegt, dass eine nahezu vollständige Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2050 möglich ist. Nunmehr wollen wir auch praktisch mit gutem Beispiel vorangehen und haben uns auf den Weg zu einem treibhausgasneutralen UBA gemacht. Was genau wir in diesem und in anderen Bereichen wie Mobilität, Biodiversität oder der umweltfreundlichen Beschaffung bereits tun und noch vor haben, erläutern wir in dieser Umwelterklärung. Sie ist Teil unseres Umweltmanagements nach dem EU-Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS . Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Veröffentlicht in Broschüren.
In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
UBA will die Umweltbelastungen seiner Dienstreisen verringern Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 2. Dezember 2008 in Berlin seine neue EMAS-Umwelterklärung vorgestellt und sich für ein anspruchsvolles Umweltmanagement in Behörden und Unternehmen ausgesprochen. „Das Umweltbundesamt praktiziert, was es nach außen verkündet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, und verwies darauf, dass nunmehr fünf UBA-Standorte die strengen Anforderungen nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) erfüllen. Anlässlich der Eröffnung der EMAS-Konferenz in Berlin betonte er besonders die Vorreiterrolle des Amtes. „Wir waren 2001 die erste Behörde überhaupt, die nach EMAS ausgezeichnet wurde. Wir waren 2003 die ersten, die eine umweltfreundliche Beschaffung einführten. Und wir sind 2008 die erste Behörde, die sich Leitlinien für umweltfreundliche Dienstreisen gesetzt hat.” Gleichzeitig ermutigte Holzmann andere Unternehmen und Behörden zu mehr Umweltengagement im eigenen Haus. „Umweltschutz nützt nicht nur der Allgemeinheit, sondern ist auch für die eigene Institution profitabel. Es spart Kosten und verbessert das Ansehen.” Das UBA hat – nach den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin-Bismarckplatz, Berlin-Marienfelde, Langen – nun auch für das so genannte Haus 23 in Berlin ein anspruchsvolles Umweltmanagement eingeführt. Die Liegenschaft des UBA auf dem Gelände des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin-Dahlem erfüllt nun ebenfalls die Anforderungen nach EMAS . In der neuen Umwelterklärung werden somit erstmals die Umweltmanagementaspekte aller fünf EMAS-Standorte des UBA in einer gemeinsamen Veröffentlichung zusammengefasst. Darin beschreibt das Amt die Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten zum internen Umweltschutz, informiert über die wesentlichen Umweltaspekte seiner Standorte und stellt die Ziele und Maßnahmen innerhalb seines Umweltmanagementsystems dar. Im Rahmen dieses Umweltmanagements hat das UBA in diesem Jahr Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanagement eingeführt. Darin verpflichtet sich das Amt unter anderem, Dienstreisen durch Videokonferenzen und das Bündeln von Dienstgeschäften zu vermeiden, die Bahn gegenüber Flugzeug oder Auto zu bevorzugen und die Klimawirkungen der Dienstreisen durch das Finanzieren anspruchsvoller Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Auch bei der Wahl der Unterkünfte am Dienstort spielen Umweltaspekte eine Rolle. Vertragspartner sowie Besucherinnen und Besucher des UBA sind nun auch angehalten, die Leitlinien einzuhalten und damit die schädlichen Umweltwirkungen ihrer Reiseaktivitäten zu verringern.
Umweltbundesamt wirbt für betrieblichen Umweltschutz und geht mit gutem Beispiel voran Für ein stärkeres Engagement der Unternehmen und Behörden im betrieblichen Umweltschutz setzt sich die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, ein. Zur Veröffentlichung der neuen EMAS-Umwelterklärung, in der das UBA das Umweltmanagementsystem an seinen insgesamt 15 Standorten beschreibt, erklärt Maria Krautzberger: „Langfristig sollten alle Organisationen, deren Tätigkeiten sich auf die Umwelt auswirken, ein transparentes und überprüfbares Umweltmanagementsystem einführen“. Hierfür seien jedoch mehr Anreize notwendig. „EMAS-Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch, transparent und nachprüfbar minimieren, sollten von Vollzugs- und Berichtspflichten entlastet werden und Fördermittel einfacher in Anspruch nehmen können“, so die UBA-Präsidentin. Außerdem sollte die öffentliche Beschaffung die rechtlichen Spielräume stärker nutzen und EMAS-Unternehmen bevorzugt berücksichtigen. Um seine Umweltauswirkungen dauerhaft zu minimieren, betreibt das UBA an allen Standorten ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS -Verordnung. Seit Jahren ist es für das UBA selbstverständlich, an seinen Standorten Ökostrom zu beziehen, umweltfreundliche und ressourcenschonend hergestellte Produkte zu beschaffen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen sowie Dienstreisen und Arbeitswege möglichst umweltverträglich durchzuführen. Maria Krautzberger: „EMAS hilft uns, konsequent unsere eigenen Empfehlungen zum Umweltschutz einzuhalten. Das stärkt nicht nur unsere Glaubwürdigkeit, wir gewinnen auch praktische Erfahrungen beim Umweltschutz.“ Das Umweltbundesamt setzt sich selbst weiterhin anspruchsvolle Ziele: Künftig sollen alle Veranstaltungen des UBA klimaneutral durchgeführt werden. Der Gesamtenergieverbrauch soll bis 2017 um weitere drei Prozent sinken, von derzeit 13.400 auf knapp 13.000 Megawatt. Die Menge selbst erzeugter und genutzter erneuerbarer Energie will das UBA im gleichen Zeitraum um zwei Drittel, das heißt von derzeit 270 auf 500 Megawatt, steigern. Bei der Mobilität will das UBA seinen hohen Anteil umweltfreundlich zurückgelegter Arbeitswege – knapp 70 Prozent der Beschäftigen kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit – stabilisieren und den CO 2 -Ausstoß seiner Dienstwagen bis 2017 von derzeit gut 73 Tonnen pro Jahr auf 70 Tonnen senken. In Deutschland haben derzeit rund 1.200 Organisationen an 1.900 Standorten ein Umweltmanagement nach EMAS; in Europa sind es knapp 3.400 Organisationen an 10.500 Standorten. UBA-Präsidentin Krautzberger glaubt, dass die Zahl der EMAS-Organisationen in den nächsten Jahren erheblich steigen könnte, sofern bestehende Anreize mehr genutzt und mehr Anreize geschaffen werden. Als Beispiele nennt sie die Berücksichtigung der Umwelterklärung im Rahmen der Emissionsberichterstattung, längere Inspektionsintervalle oder geringere Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus hält sie eine Koppelung staatlicher Vergünstigungen an die Einführung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach dem Vorbild der Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz oder günstigere Kredit- und Versicherungskonditionen für EMAS-Unternehmen für sinnvoll. „Wenn Unternehmen durch EMAS belegen, dass sie ihre Nachbarschaft und die Umwelt weniger belasten, sollten sie auch ökonomisch davon profitieren", so die UBA-Chefin. Damit im Gegenzug auch die Umweltverwaltung von EMAS profitieren könne, sei es sinnvoll, EMAS stärker mit dem Vollzug von Umweltrechtsvorschriften abzustimmen. Die 2016 geplante Novellierung der Europäischen EMAS-Verordnung bietet die Gelegenheit, EMAS attraktiver zu machen. „Wir werden der EU-Kommission hierzu Vorschläge vorlegen“, kündigt Krautzberger an. EMAS – Eco-Management and Auditsystem – ist die englische Abkürzung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem, das konkrete Zuständigkeiten und Abläufe im betrieblichen Umweltschutz sowie die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften vorschreibt. Inwieweit diese eingehalten werden, überprüft jährlich ein zugelassener Umweltgutachter. Zudem verlangt EMAS, dass die Entwicklung aller relevanten Umweltaspekte anhand nachprüfbarer Kennzahlen in einer Umwelterklärung veröffentlicht wird.
Neue Umwelterklärung: UBA will Vorreiter für klimaverträgliche Verwaltung sein Bis 2030 möchte das Umweltbundesamt (UBA) die CO2-Emissionen seiner Gebäude um 70 Prozent reduzieren, die erneuerbare Energieerzeugung verdoppeln und die Emissionen seiner Dienstwagen auf null senken. „Wir wollen Vorreiter auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung sein und die konkreten Möglichkeiten dafür ausloten“, begründet UBA-Präsidentin Maria Krautzberger diese Initiative. Ob Bau von Plus-Energie-Gebäuden, Reduzierung von Dienst-Kfz, mehr E-Mobilität, weniger Fleisch in der Kantine oder die Beschaffung von Produkten mit dem Blauen Engel – das UBA will zeigen, was Verwaltungen ganz praktisch für den Klimaschutz tun können. „Klimaschutz darf sich nicht darauf beschränken, die technische Infrastruktur zu ersetzen. Vielmehr müssen wir klimaverträgliches Handeln als Teil unserer Arbeit etablieren, beispielsweise bei Dienstreisen oder der Beschaffung“, so Krautzberger. Elf Bundesländer sowie die Bundesregierung bekennen sich zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung und haben zum Teil konkrete Ziele hierzu beschlossen. Die aktuelle Umwelterklärung des UBA enthält klare Anforderungen und Empfehlungen für den Klimaschutz in Verwaltungen. So geht es u.a. um Sitzungen via Videokonferenz, die Integration mobilen Arbeitens, elektronische Vorgangsbearbeitung sowie flexibles Büroflächenmanagement. Hemmnisse für mehr Klimaschutz können im wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und nicht zuletzt im rechtlichen Bereich liegen. So sind beispielsweise die Zuständigkeiten für das Gebäudemanagement teilweise aus den Behörden ausgelagert – das verlängert die Entscheidungswege für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich. Auch das derzeitige Reisekostenrecht bietet keine ausreichende Grundlage, um das Bahnfahren gegenüber umweltschädlicheren Verkehrsmitteln automatisch zu bevorzugen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Haushaltsrechts sinnvoll, die es Behörden erlaubt, die CO2 -Emissionen aus dem Gebäudebetrieb oder aus Veranstaltungen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Damit das Umweltbundesamt die anspruchsvollen Ziele zur Treibhausgasneutralität tatsächlich erreicht, betreibt es ein Umweltmanagementsystem nach EMAS , dem Umweltmanagement- und Auditsystem der EU. Dieses legt die weltweit anspruchsvollsten Anforderungen an ein Umweltmanagement sowie an die jährlich zu veröffentlichte Umwelterklärung fest. Ob diese Anforderungen eingehalten werden, wird jährlich durch einen zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter überprüft.
Mit dieser Umwelterklärung berichten wir über das Umweltmanagement im gesamten UBA . Neben den zwölf bisherigen EMAS -Standorten sind nun erstmals auch die Geschäftsstelle des Sachverständigenrates für Umweltfragen in Berlin-Mitte sowie die Messstation im Schneefernerhaus auf der Zugspitze nach EMAS validiert. Darüber hinaus haben wir das Gebäude am Corrensplatz in Berlin-Dahlem nach ISO 14001 zertifizieren lassen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Im Jahr 2014 haben wir für unser Umweltmanagementsystem Schwerpunkte definiert, für die wir konkrete, überprüfbare Ziele für das Jahr 2017 festlegten. Für jeden Schwerpunkt beschlossen wir konkrete Maßnahmen, die auf diese Ziele gerichtet sind. Mit dieser aktualisierten Umwelterklärung 2015 informieren wir Sie nun darüber, inwieweit wir unseren EMAS -Zielen näher gekommen sind. Wo sind wir auf einem guten Weg, wo müssen wir nachsteuern, weitere oder sogar andere Maßnahmen durchführen? Darüber hinaus berichten wir über die Änderungen und Weiterentwicklungen unseres Umweltmanagementsystems und ergänzen die relevanten Umweltkennzahlen des Jahres 2014. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Die hiermit vorgelegte aktualisierte Umwelterklärung 2012 fasst die wichtigsten Änderungen im Umweltmanagement des UBA seit der Veröffentlichung der validierten EMAS -Umwelterklärung 2011 zusammen und enthält die Umweltkennzahlen für das Jahr 2011. Damit erfüllen wir die Anforderung nach Artikel 6 (2) b) sowie des Anhangs IV der EMAS-Verordnung. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Umweltmangementsystem EMAS Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
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