API src

Found 115 results.

Related terms

Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.

Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023

Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 Umwelterklärung - Daten von 2021 bis 2023 Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 15.08.2024

Umwelterklärung 2023 des Umweltbundesamtes

In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das ⁠UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

Abgrabung Issum Flughafenweg - Osterweiterung Umwelterklärung zur UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG - Antragsteller: Janßen Kiesgrube GmbH, Bönninghardter Str. 102, 46519 Alpen

Umweltmanagementsystem und -berichterstattung

Umweltmanagementsystem und -berichterstattung Im November 2021 wurde das BfS als Teilnehmer am Europäischen Umweltmanagementsystem EMAS für die Standorte Berlin, Freiburg, München, Salzgitter und Rendsburg ausgezeichnet. EMAS – das Eco Management and Audit Scheme der Europäischen Union – steht für Glaubwürdigkeit und Transparenz im betrieblichen Umweltschutz. Mit der EMAS -Beteiligung wollen wir deutlich und kenntlich machen: Nachhaltigkeit wird bei uns im BfS gelebt, unabhängig vom Standort und Arbeitsalltag. Das Umweltmanagementsystem des BfS nach EMAS entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates und dient damit der Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen des BfS , in die alle Mitarbeitenden einbezogen sind. Mit den vorliegenden Umwelterklärungen geben wir einen Überblick über den an unseren EMAS -Standorten praktizierten Umweltschutz, insbesondere über die Umweltleistungen der vergangenen Jahre, aber auch unsere zukünftig geplanten Maßnahmen und Ziele zum Schutz unserer Umwelt werden aufgezeigt. Stand: 30.10.2024

Umwelterklärung 2023 des Umweltbundesamtes

In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das ⁠UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen.

Indikator: Umweltmanagement

Indikator: Umweltmanagement Die wichtigsten Fakten ⁠ EMAS ⁠ ist ein international anwendbares System für das Umweltmanagement. Es handelt sich um den anspruchsvollsten allgemein verfügbaren Umweltmanagementstandard. Bis zum Jahr 2011 bzw. 2012 gingen die Anzahl der nach EMAS registrierten Organisationen, der Standorte sowie die Anzahl der Beschäftigten zurück. Danach war bis zum Jahr 2017 ein leichter Aufwärtstrend zu beobachten, der sich von 2018 bis 2020 nicht fortgesetzt hat. Seit 2020 ist ein Zuwachs an Beschäftigten und Standorten zu verzeichnen. Die Bundesregierung hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 5.000 Standorte nach EMAS registriert sein sollen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Die Zahl der nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (⁠ EMAS ⁠) registrierten Organisationen, Standorte und dort Beschäftigten ist ein Maß für die Verbreitung nachhaltiger Produktionsmuster in der Wirtschaft. EMAS zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen ab, die ihre Umweltleistung systematisch, transparent und glaubwürdig verbessern wollen. Es ist in der europäischen EMAS-Verordnung geregelt (EU-VO 1221/2009). EMAS nimmt die Umweltaspekte von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation über den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Diese müssen bei der Festlegung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen einbezogen werden, sodass negative Umweltauswirkungen kontinuierlich reduziert werden. Die Fortschritte werden durch unabhängige und staatlich zugelassene Gutachter*innen geprüft und in öffentlich zugänglichen Umwelterklärungen berichtet. EMAS führt zu einem verbesserten Umweltschutz und kann Kosteneinsparungen mit sich bringen. Steigt die Zahl der Organisationen, die EMAS anwenden, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Umwelt-, ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutz aus. EMAS baut auf dem international weit verbreiteten Umweltmanagementstandard ISO 14001 auf, ist aber anspruchsvoller als dieser. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Nach einem Rückgang bis zum Jahr 2012 verlief die Entwicklung bis zum Jahr 2017 positiv. Allerdings war von 2018 bis 2020 ein leichter Rückgang der ⁠ EMAS ⁠ Organisationen zu verzeichnen. Seitdem ist die Zahl der Organisationen stabil. Die Zahl der EMAS-registrierten Standorte in Deutschland war in den Jahren 2018-2020 konstant, steigt seitdem aber wieder an. Die Zahl der Beschäftigten in EMAS-registrierten Standorten lag im Jahr 2023 bei rund 1.200.000. Im Dezember 2023 waren 1.115 Organisationen an 2.455 Standorten in Deutschland EMAS-registriert. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bekennt sich die Bundesregierung dazu, EMAS weiter zu fördern (BReg 2016). Im Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert und registriert sein. Damit dieses Ziel erreicht werden kann benötigt EMAS stärkere Unterstützung und weitreichendere Maßnahmen. Bislang genießen Unternehmen, die nach EMAS registriert sind, beispielsweise Vorteile im Energie-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht und können verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Wie wird der Indikator berechnet? ⁠ EMAS ⁠-Organisationen und -Standorte werden durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern registriert und tagesaktuell in einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Deutschen Industrie- und Handelskammertages eingetragen. Daten mit einheitlicher Erhebungsmethodik liegen ab dem Jahr 2005 vor. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses fasst die Entwicklung auf der Grundlage der entsprechenden DIHK-Statistik monatlich in einer Übersicht zusammen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Umwelt- und Energiemanagementsysteme“ .

Wasserrahmenrichtlinie 3. Bewirtschaftungszeitraum

Transparenzpflichtige Unterlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zum 3. Bewirtschaftungszeitraum. Maßnahmenprogramme (Mittelrhein, Mosel-Saar, Niederrhein), Umwelterklärungen (Mittelrhein, Mosel-Saar, Niederrhein), Umweltberichte (Mittelrhein, Mosel-Saar, Niederrhein), Annahmeerklärung der Maßnahmenprogramme durch die SGD Nord

Aktualisierte Umwelterklärung 2022 des Umweltbundesamtes

In seiner zweiten Aktualisierung der Umwelterklärung stellt das ⁠ UBA ⁠ erneut seine aktuelle Entwicklung und ambitionierte Zielstellung im Umweltmanagement und dem damit verbundenen Schwerpunkt Treibhausgasneutralität dar. Das UBA als größte und wichtigste Umweltbehörde in Bezug auf die Weiterentwicklung von Umweltstandards in den unterschiedlichsten Umweltbereichen in Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

Aktualisierte Umwelterklärung 2022 des Umweltbundesamtes

In seiner zweiten Aktualisierung der Umwelterklärung stellt das UBA erneut seine aktuelle Entwicklung und ambitionierte Zielstellung im Umweltmanagement und dem damit verbundenen Schwerpunkt Treibhausgasneutralität dar. Das UBA als größte und wichtigste Umweltbehörde in Bezug auf die Weiterentwicklung von Umweltstandards in den unterschiedlichsten Umweltbereichen in Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Quelle: www.umweltbundesamt.de

1 2 3 4 510 11 12