Steuerbeiträge angleichen, Lärm reduzieren, Bahn und klimaschonende Kraftstoffe fördern Das Umweltbundesamt (UBA) stellt heute ein Konzept für einen nachhaltigen Luftverkehr vor, das die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen soweit wie möglich reduziert. Zu den Vorschlägen gehören eine Angleichung der steuerlichen Beiträge an die der anderen Verkehrsträger, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung von klimaneutralen Kraftstoffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Fliegen ist die umweltschädlichste Art, sich fortzubewegen. Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren, aber auch die Umweltauswirkungen des Fliegens soweit wie möglich senken. Ein erster wichtiger Schritt ist es, die Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto anzupassen. Bislang zahlt der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisten. Das Billig-Ticket für den Städtetrip ist massiv subventioniert.“ Allein 2017 verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge. Das Umweltbundesamt schlägt vor, die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens zu verdoppeln und bis 2030 so weit zu erhöhen, dass die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuerbefreiung grenzüberschreitender Flüge ausgeglichen werden. Aktuell machen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer rund 1,2 Milliarden Euro aus – der Vorschlag entspräche daher einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer um etwa den Faktor 3,5. Für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen einer Reform die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher. Zudem schlägt das UBA vor, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen, die bis 2030 auch auf die EU ausgeweitet wird. Die CO 2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sind ebenfalls in das Handelssystem einzubeziehen. Die direkten CO 2 -Emissionen der Flugzeuge können mit dem Kerosinersatz Power-to-Liquid ( PtL ), das aus erneuerbaren Strom und CO 2 hergestellt wird, auf Null reduziert werden. Damit diese E-Fuels schnell in den Markt kommen, schlägt das UBA eine staatliche Förderung für die Entwicklung und Erprobung von Anlagen im In- und Ausland vor. Zudem sollte eine Beimischquote von nachhaltigem PtL in Europa dafür sorgen, dass die Kraftstoffe schneller in den Markt kommen. Um dies zu finanzieren sollte ein „Innovations- und Demonstrationsfond Luftverkehr“ aufgelegt werden. Maria Krautzberger: „Der Fond kann finanziert werden durch steigende Einnahmen aus Luftverkehr- und Kerosinsteuer sowie Emissionshandel. Der Fond sollte aber auch genutzt werden, um Alternativen zum Fliegen zu fördern – denn weniger fliegen, hilft der Umwelt und dem Klima am besten.“ Zum umweltschonenden Luftverkehr gehört neben Klimaschutz vor allem konsequenter Lärmschutz. Das UBA schlägt hierzu eine Kombination vor aus umweltorientierter Planung von Flughäfen und Flugrouten und einer Lärmkontingentierung für einzelne Flughäfen. Maria Krautzberger: „Die Planung der Flughafenstandorte muss zukünftig stärker als bisher durch den Bund erfolgen. So könnten beispielsweise gezielt Flughäfen in dünnbesiedelten Gebieten für den Nachtflugbetrieb ausgebaut werden. Dafür könnte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an allen stadtnahen Flughäfen der reguläre Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ruhen.“ Mit Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb würde sichergestellt, dass trotz wachsendem Luftverkehr die Lärmbelastung abnimmt. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder ist der Zug. Das UBA-Konzept sieht vor, dass Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so verbessert werden, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar sind und Flüge überflüssig werden. Durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn werden an den Flughäfen Kapazitäten frei; ein Ausbau der Flughäfen wird dadurch unnötig. Maria Krautzberger: „Bis 2050 soll das Schienennetz in Deutschland so gut ausgebaut sein, dass alle Linienflüge zwischen deutschen Verkehrsflughäfen und Ballungszentren durch die Bahn ersetzt werden. Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen. Bei längeren Flugstrecken macht die Verknüpfung von Bahnfahrt und Flug mit einem einzigen Ticket die Anreise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto überflüssig.“ Von einer leistungsfähigen Schiene profitiert auch der Güterverkehr: Bis 2050 ersetzen schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs sind, nationale Frachtflüge. Das UBA Konzept zum nachhaltigen Fliegen wird im Rahmen der Konferenz „Luftverkehr der Zukunft“ am 6. und 7. November in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Die Europäische Kommission stimmte der Förderung von 202 neuen Projekten im Rahmen des LIFE+-Programms, dem Umweltfonds der Europäischen Union, zu. Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Umweltpolitik, Klimawandel sowie Information und Kommunikation zu Umweltfragen. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 516,5 Mio. EUR, von denen die EU 268,4 Mio. EUR beisteuern wird. LIFE+ ist das europäische Finanzierungsinstrument für die Umwelt mit einem Gesamthaushalt von 2,143 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013. Die Kommission ruft einmal im Jahr zur Einreichung von Projektvorschlägen für LIFE+ auf.
Die Europäische Kommission hat der Förderung von 210 neuen Projekten zugestimmt, die im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das LIFE+-Programm (Europäischer Umweltfonds) für den Zeitraum 2007-2013 vorlegt wurden. Diese Projekte aus der gesamten EU betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Umweltpolitik sowie Information und Kommunikation. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 515 Mio. EUR, davon 249,8 Mio. EUR zu Lasten der EU. In Deutschland erhalten neun Umweltschutzprojekte zusammen 30 Millionen Euro von der EU.
Das Projekt "Umweltfonds im Vergleich - Der Blick auf's grüne Parkett" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Umweltfonds im Vergleich - der Blick aufs grüne Parkett" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "50 Solardächer in Tschechien - Die Kirchen für die Zukunft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Förderprogramm für Solarenergie in kirchlichen Einrichtungen in Deutschland wird vom Ansatz her zum Vorbild genommen, um 50 Demonstrationsanlagen mit Vorbildcharakter in tschechischen Pfarreien und weiteren kirchlichen Einrichtungen aufzubauen. Dabei werden nicht nur die ökologische, sondern auch die ökonomische und die soziale Bedeutung der Nutzung erneuerbarer Energien in den Rahmenbedingungen der Tschechischen Republik in der Praxis demonstriert. Das Projekt baut dabei auch auf den Arbeiten des Demonstrationszentrums für die Nutzung erneuerbarer Energien in Vilémov auf und nutzt die aktive Unterstützung des tschechischen staatlichen Umweltfonds. Durch die praktische Installation der Anlagen kann das Umweltbewusstsein nicht nur der kirchlichen Mitarbeiter, sondern vor allem auch der kirchlich orientierten Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinde positiv beeinflusst werden. Das persönliche Beispiel kann zu Multiplikatoreffekten im Umfeld der installierten Anlagen führen. Nicht zuletzt tragen die installierten Anlagen zur Umweltentlastung und zur Emissionsminderung bei. Fazit: Die Ziele des Projekts konnten quantitativ nicht ganz erreicht werden; die Zahl der installierten Anlagen bleibt bis heute hinter unserem Plan zurück, obwohl sich das Ergebnis noch verbessern wird, da einige Anlagen noch als unmittelbare Folge des Projekts aus Eigenmitteln installiert werden. Qualitativ sind alle Ziele des Projekts erreicht worden. Die praktische Umweltarbeit hat ein klares Zeichen für den konkreten Erfolg der kirchlichen Ökumene in Tschechien gegeben; die installierten Anlagen haben Vorbild- und Multiplikatorfunktion am jeweiligen Ort und in der jeweiligen Region, da gezeigt werden konnte, dass Solarenergie eine realisierbare Alternative darstellt; durch die installierten Anlagen können Energieverbräuche und Umweltbelastungen messbar reduziert werden. Das Projekt hat überdies Langzeitwirkungen für die kommenden Jahre, da davon auszugehen ist, dass aus den nun bestehenden Kooperationen weitere Umweltprojekte erwachsen werden.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V. durchgeführt. Das Teilvorhaben umfasst die Leistungen der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte. Viele Fachwerkstädte in schrumpfenden Regionen sind Identifikationsort und 'Stabilitätsanker' für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur. Sie spielen somit für die Bewältigung des demografischen Wandels eine zentrale Rolle. Zugleich sind sie durch massive Leerstände und Instandhaltungsrückstau in den Kernbereichen und einer kleinteiligen 'Suburbanisierung' durch niedrigpreisige Einfamilienhausangebote geprägt. Viele der Altstädte sind hierdurch in ihrer Substanz bedroht. Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Revitalisierung der Zentren in kleinen Städten durch bürgerschaftliche Initiativen für lokale Stadtentwicklungsprojekte. Dies soll durch den Aufbau eines neuen Träger- und Finanzierungsmodells in Form eines 'Bürgerfonds' erreicht werden. Dieser soll in Zukunft von der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte, der Stiftung trias in Zusammenarbeit mit dem Begleitbüro StadtLand UG, Leipzig als neues und dauerhaftes Angebot an die ca. 130 deutschen Fachwerkstädte entwickelt und im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele beider Organisationen gemeinsam bewirtschaftet werden. Das Vorhaben wird in einem Zeitraum von 3 Jahren durchgeführt und ist in 6 Arbeitspakete untergliedert. AP1: Projektsteuerung und Teilnahme an Veranstaltungen/Workshops AP2: Mitarbeit und Erstellung des Fachgutachtens AP3: Mitarbeit und Rückkopplung mit der politischen Leitungsebene in den Pilotstädten AP4: Mitarbeit mit Schwerpunkt auf der geplanten Finanzierungskampagne AP5: Mitarbeit mit Schwerpunkt auf den Instrumenten AP6: Unter Federführung der Fachwerk ARGE sollen in AP 6 die Ergebnisse des Vorhabens in Form eines Handlungsleitfadens aufbereitet, Schulungsmodule entwickelt und getestet sowie über eine Abschlusskonferenz bundesweit bekannt gemacht werden.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung trias Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen durchgeführt. Die Klein- und Mittelstädte in schrumpfenden Regionen sind Identifikationsort und 'Stabilitätsanker' für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur und spielen somit für die Bewältigung des demografischen Wandels eine zentrale Rolle. Zugleich sind sie durch massive Leerstände und Instandhaltungsrückstau und hierdurch in ihrer Substanz bedroht. Übergeordnetes Ziel des Verbundprojektes ist die Revitalisierung der Zentren in kleinen Städten durch bürgerschaftliche Initiativen für lokale Stadtentwicklungsprojekte. Dies soll durch den Aufbau eines neuen Träger- und Finanzierungsmodells in Form eines 'Bürgerfonds' erreicht werden. Das Teilvorhaben umfasst die Leistungen der Stiftung trias als fachlicher Partner in AP 2 - 6. Die hierfür erforderlichen Leistungen und Arbeitsschritte sind in der beigefügten Vorhabenbeschreibung in 6 Arbeitspaketen detailliert dargelegt. Das Vorhaben wird in einem Zeitraum von 3 Jahren durchgeführt und in 6 Arbeitspaketen untergliedert. Das Teilprojekt der Stiftung trias zielt auf den Schwerpunkt finanz- und organisationsrechtlichen Fragestellungen bei der Einrichtung des Bürgerfonds Arbeitspaket 1: Mitarbeit Arbeitspaket 2: Mitarbeit und bundesweite Auswertung der trias Erfahrungen mit Bürgergruppen Arbeitspaket 3 Federführung und Bearbeitungsschwerpunkt in Form des Träger- und Finanzierungsmodells Arbeitspaket 4: Mitarbeit und Steuerung der finanztechnischen Abläufe bei den geplanten Testlauf Arbeitspaket 5: Beiträge zum Fachgutachten Arbeitspaket 6: Mitarbeit insb. bzgl. didaktische Konzepte, Pilotkurse und Beiträge zur Abschlusskonferenz.
Das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße im Bezirk Mitte ist abgeschlossen. Mit der Baugenehmigung können die ersten Arbeiten für die etwa 2,1 Kilometer lange Verlängerung der Linie M10 daher noch in diesem Jahr beginnen. Nach derzeitiger Planung wird die neue Verbindung – von der Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über den Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg bis nach Moabit im Bezirk Mitte – im ersten Halbjahr 2023 in Betrieb gehen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die neue Straßenbahn-Verbindung wird Ost und West noch näher zusammenbringen – und gerade die Fahrt mit den Öffentlichen zum Hauptbahnhof entscheidend erleichtern. Auch die weitere Verlängerung der M10 in Richtung Jungfernheide ist bereits in Planung.“ Die Neubaustrecke führt vom Hauptbahnhof durch die Invalidenstraße, die Straße Alt-Moabit, dann durch die Rathenower Straße und die Turmstraße bis zum U-Bahnhof Turmstraße auf der Linie U9. Die Strecke erhält insgesamt vier barrierefreie Haltestellen in Mittellage mit je zwei Zugängen, die Straßenbahn fährt größtenteils im eigenen Gleisbett. Die neue Verbindung werden künftig voraussichtlich bis zu 16.000 Fahrgäste täglich nutzen. Die Baukosten belaufen sich nach aktueller Planung auf rund 29 Millionen Euro. Die neue Strecke bringt im 5- bis 10-Minuten-Takt Direktverbindungen zwischen den verdichteten Wohnquartieren in Moabit über das Stadtentwicklungsgebiet Europacity nördlich des Hauptbahnhofs bis zu den östlichen Innenstadtbereichen in Mitte, dem Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg und Friedrichshain-Kreuzberg. Am Hauptbahnhof gibt es Verknüpfungen zur Fern-, Regional- und S-Bahn sowie zur U-Bahn-Linie U5. Am U-Bahnhof Turmstraße entsteht nun eine direkte Umsteigemöglichkeit zur U-Bahnlinie U9. Die Gesamtstrecke verknüpft so insgesamt sechs U-Bahn-Linien (U1/U3, U5, U6, U8, U9) sowie weitere S-Bahn- (u. a. S1 und S2), Straßenbahn- (u. a. M13, M5, M8, M4, M2) und etliche Buslinien. Auf der Strecke liegen prominente Orte wie die Mauer-Gedenkstätte, das Kriminalgericht Moabit, der Jahn-Sportpark oder das Naturkundemuseum. Das Planfeststellungsverfahren wurde im November 2017 von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) begonnen. Die Unterlagen lagen im Rahmen des Beteiligungsprozesses vom 27. November 2017 bis einschließlich 5. Januar 2018 und (auf Grund eines geänderten Schallschutzgutachtens der BVG) erneut vom 14. Oktober 2019 bis einschließlich 13. November 2019 im Rathaus Tiergarten öffentlich aus. Der Planfeststellungsbeschluss, der vom 25. Januar bis zum 8. Februar 2021 eingesehen werden kann, betrifft nur den Streckenverlauf der Straßenbahn – die Fahrbahnmarkierungen für Radfahrstreifen und Kfz-Spuren werden noch an die neuen Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes angepasst. Die öffentliche Auslegung findet wie folgt statt: Wann: 25. Januar 2021 bis einschließlich 08. Februar 2021 Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 14.00 Uhr Pandemiebedingt nur nach telefonischer Vereinbarung : (030) 9025-1565 Wo: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin Das Vorhaben „Neubau Straßenbahnstrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße” wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1134-B4-T) gefördert.
Das Projekt "Studie über Beratung deutscher KMU beim Umwelttechnologietransfer nach Polen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von West-Ost-Transfer-Agentur durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Von der Bundesregierung und entsprechenden Verbänden und Organisationen ermuntert, versuchen sich seit geraumer Zeit auch kleine und mittelständische deutsche Unternehmen (KMU) beim Aufbau einer modernen Umweltinfrastruktur mit EU-Standards, insbesondere in den an Deutschland angrenzenden MOE-Staaten Polen und der Tschechischen Republik, zu engagieren. Leider muss man feststellen, dass sich die Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen sehr schwierig gestaltet. Vor allem kann bei vielen Projekten ein return of investment - vordergründig und kurzfristig betrachtet - oft nicht überzeugend dargestellt werden. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: In Absprache mit dem Woiwodschaftsfond für Umwelt in Breslau und weiteren betroffenen Gebietskörperschaften sowie privaten und staatlichen Unternehmen (z.B. Breslauer Wasserwerke) sollen drei Projekte identifiziert und definiert werden, vorzugsweise aus den Umweltbereichen Wasser-Energie-Abfall. Eine polnische Bank sowie BMU und DtA geben die wirtschaftlichen Rahmendaten auf. Nach der Projektdefinition incl. Bankvorgaben werden verbindlich deutsche Partner für die Realisierung gesucht. Die Rolle des deutschen Partners kann unterschiedlicher Art und Gewichtung sein: Lieferant, Joint venture, Investor, Betreiber. Bedingung für die polnische Seite ist, dass alle Gebietskörperschaften sowie betroffene staatliche und ggf. private Institutionen der Realisierung des Vorhabens zustimmen. Für alle Partner gilt natürlich der Vorbehalt, dass die bankfähige Machbarkeitsstudie wirtschaftliche Rahmendaten liefert. Die bankfähige Machbarkeitsstudie wird an ein erfahrenes, unabhängiges deutsches Ingenieurbüro vergeben. Die Einbindung eines polnischen Partners ist dabei unverzichtbar - ebenso die Zuarbeit der Gebietskörperschaft/Institutionen. Ausschreibungskriterien sind neben dem Preis vor allem die Flexibilität (räumliche Nähe) sowie einschlägige Erfahrungen in Polen. Nach positiver Machbarkeitsstudie soll die Investition realisiert werden. Fazit: Die Erstellung der Studien war ein Pilotprojekt mit der Fragestellung, ob dadurch die Umsetzung von polnischen Umweltprojekten befördert werden kann. Die Ergebnisse des Workshops in St. Marienthal, aber auch insbesondere das Engagement des polnischen Umweltfonds in Zusammenarbeit mit dem polnischen Umweltministeriums, lassen die o.g. Fragestellung eindeutig bejahen.
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