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Das Umweltbundesamt wird 40

Buch und Ausstellung laden ein zur Zeitreise Vor über 40 Jahren begann in Deutschland eine Revolution – die ökologische Revolution. In der sozial-liberalen Koalition unter Kanzler Willy Brandt legt die Bundesregierung 1971 ihr erstes Umweltprogramm vor und drei Jahre später bekommt Deutschland seine erste nationale Umweltbehörde: das Umweltbundesamt, kurz UBA. Im Sommer 1974 legt das UBA mit rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin (West) los. Heute arbeiten mehr als 1.500 Menschen im UBA. Eine neue Ausstellung am UBA-Hauptdienstsitz in Dessau-Roßlau zeigt seit heute, wie und wo das UBA den deutschen Alltag immer grüner gemacht hat. „Egal ob Asbestverbot, die Mülltrennung, der Katalysator oder Haarspray ohne FCKW – vieles, was in der Anfangszeit des Umweltschutzes noch neu, unbekannt oder sogar undenkbar war, ist heute akzeptierte Selbstverständlichkeit. Und damit täglicher Ansporn für das gesamte Amt, sich auch künftig für Mensch und Umwelt einzusetzen“, sagte UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann anlässlich der Eröffnung. Vertiefend zur Ausstellung kann man in einem Buch auf Zeitreise durch 40 Jahre Umweltbundesamt und Umweltschutz gehen: Für die fast 200-seitige Chronik hat ein dreiköpfiges Historikerteam monatelang unzählige Originalquellen gesichtet und dutzende Interviews mit Zeitzeugen geführt. In zehn Kapiteln erfahren die Leserinnen und Leser, wie das ⁠ UBA ⁠ es Mitte der 1970er-Jahre mit rund 50.000 wilden Müllkippen in Westdeutschland aufnahm, 1978 den „Blauen Engel“, das erste Umweltzeichen der Welt, aus der Taufe hob und sich bereits 1981 für ein umfassendes Verbot von Asbest aussprach. Die Themenpalette des UBA war und ist breit – sie reicht von der Abfallvermeidung über den ⁠ Klimaschutz ⁠ bis zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Manche Themen beschäftigen das Amt seit über 40 Jahren, etwa saubere Luft, weniger Lärm und Abfall. Andere, wie der Ressourcenschutz, kamen erst später dazu. Im Mittelpunkt der Arbeit stand immer, dass der Mensch so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt leben kann. Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit würdigt die 40-jährige Arbeit des UBA so: „Ob nun bleifreies Benzin oder der Katalysator – die Empfehlungen des Umweltbundesamtes stießen nicht immer sofort auf Gegenliebe bei Politik, Wirtschaft und Verbänden. Doch mit großer Beharrlichkeit, unabhängig und mit fundierten wissenschaftlichen Argumenten konnte das UBA viele seiner Vorschläge letztlich durchsetzen. Ganz entscheidend war, dass die Empfehlungen nicht nur im Labor funktionierten, sondern – wie der lärmarme Lkw oder der Ruß-Partikelfilter – immer auf praktische Umsetzbarkeit getestet waren. Das Umweltbundesamt hat sich so zu einem unentbehrlichen Berater der Umweltpolitik entwickelt.“ Das UBA arbeitet seit seiner Gründung als Frühwarnsystem, will mögliche zukünftige Beeinträchtigungen des Menschen und der Umwelt rechtzeitig erkennen, bewerten und der Politik praktikable Lösungen vorschlagen. Dazu erhebt das UBA seit Jahrzehnten umfassende Daten über den Zustand der Umwelt und berät mit diesem Wissen die gesamte Bundesregierung. Fachleute des Amtes forschen in eigenen Laboren oder vergeben Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Weitere Aufgabe ist seit 1974 die Information der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze, setzt sie also in die Praxis um. Beispiele hierfür sind der Emissionshandel sowie die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Derzeit arbeiten rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten im UBA, davon sieben Messstellen des eigenen Luftmessnetzes. Hauptdienstsitz ist seit 2005 Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt. Größere Nebenstandorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster (Sachsen) und Langen (Hessen). Der Jubiläumsband „ 40 Jahre Umweltbundesamt “ ist ab sofort kostenlos erhältlich. Die Ausstellung „40 Jahre Umweltbundesamt“ ist am UBA-Hauptsitz zu sehen: Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr Samstag bis Sonntag: 9 bis 16 Uhr Eintritt frei!

Deutlich weniger Quecksilber und Blei, mehr Weichmacher

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Flasbarth: Human- und Umweltprobenbanken sind unverzichtbar Welche Schadstoffe belasten heute Menschen und welche sind durch Umweltgesetze zurückgegangen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich ab heute Fachleute auf der internationalen Konferenz „Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ in Berlin. Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Erkenntnisse aus weltweit bedeutsamen Human-Biomonitoring-Programmen (HBM) wie Kanada, Israel oder den USA. In seiner Eröffnungsrede sagte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Human-Biomonitoring ist ein hervorragendes Warnsystem, um problematische Schadstoffbelastungen der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen. Damit können wir den Erfolg unserer Chemikalienpolitik kontrollieren und neuen Handlungsbedarf identifizieren.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Die ,klassischen’ Chemikalien wie Blei, Quecksilber, Cadmium, ⁠ DDT ⁠ und ⁠ PCB ⁠ sind in Deutschland ganz maßgeblich zurückgegangen. Sorgen bereiten uns heute aber, unter anderem, die hohen Belastungen von Kindern mit bestimmten Weichmachern, die in großem Umfang in der Kunststoffherstellung Verwendung finden und mit häufig wenig untersuchten Stoffen, die als Ersatzstoffe für mittlerweile verbotene Stoffe eingesetzt werden.“ Flasbarth betonte: „Human-Biomonitoring-Daten müssen auch einen Beitrag zur europäischen Chemikalienpolitik liefern. Um dabei vorsorgend und systematisch vorgehen zu können, brauchen wir eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die EU-Kommission hat jetzt hierzu die Initiative ergriffen. Aber auch jenseits der EU müssen wir unsere Daten und Initiativen vernetzen, weil Chemikalien weltweit eingesetzt werden.“ Auf der zweitägigen Konferenz „Human-Biomonitoring – Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ diskutieren Fachleute aus 35 Ländern über Probleme und Erfolge langjähriger HBM-Programme. In zwei Podiumsdiskussionen werden dabei auch politisch-strategische Aspekte des HBM und seine Verankerung in der Chemikalienpolitik erörtert. Die Konferenz wird von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt organisiert. HBM ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument: HBM-Studien liefern der Umweltpolitik wissenschaftlich fundierte Daten zu Stoffen im menschlichen Organismus, zu Bevölkerungsgruppen mit besonders hohen Belastungen und zu den Effekten chemikalienrechtlicher Regelungen. Auf dieser Grundlage kann das Schutzniveau der Bevölkerung beurteilt und weiterer Handlungsbedarf identifiziert werden.

Das Umweltbundesamt feiert 50-jähriges Jubiläum

Rückblick auf 50 Jahre Umweltschutz mit Ausstellung, digitaler Zeitreise und Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 in Dessau-Roßlau Vor über 50 Jahren brachte die sozial-liberale Koalition unter Kanzler Willy Brandt frischen Wind für den Umweltschutz. Mit dem Start des ersten Umweltprogramms der Bundesregierung und der Ernennung des ersten deutschen Umweltministers im Jahr 1971 wird Umweltpolitik zunächst im Bundesministerium angesiedelt. Kurze Zeit später gründet die Bundesrepublik Deutschland als erstes europäisches Land eine wissenschaftliche Umweltbehörde: Am 22. Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) im Berliner Westen mit rund 170 Mitarbeitenden seine Arbeit auf. Umweltthemen nahmen in Deutschland und Europa mehr und mehr Einzug in die politische Agenda. Seit dem Umzug des UBA an den Hauptsitz in Dessau-Roßlau im Mai 2005, ist die Zahl der Mitarbeitenden – heute über 1.800 an 16 Standorten in ganz Deutschland – mindestens genauso stark gewachsen, wie die Bandbreite seiner Themen. Anlässlich des 50. Jubiläums im Jahr 2024 führen eine neue Ausstellung am UBA-Hauptsitz und eine virtuelle Zeitreise Interessierte durch die Herausforderungen, Maßnahmen und Erfolge aus 50 Jahren UBA und zeigen eines ganz klar: In den vergangenen 50 Jahren hat sich in Sachen Umweltschutz vieles getan und das wird mit einem Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 in Dessau auch öffentlich gefeiert. Aufgabe des ⁠ UBA ⁠ ist seit seiner Gründung, mögliche zukünftige Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und Politik und Gesellschaft praktikable Lösungen vorzuschlagen. Dazu erhebt das UBA umfassende Daten über den Zustand der Umwelt und berät mit diesem Wissen die gesamte Bundesregierung. Es forscht dazu in eigenen Laboren oder vergibt Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze, beispielsweise für den Emissionshandel oder die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Weitere Aufgabe ist seit 1974 die Information der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Wie facettenreich die Arbeit des UBA ist, zeigt ein Blick auf die Themenpalette: Die Mitarbeitenden arbeiten, forschen und informieren über unterschiedlichste Aspekte des Zusammenlebens von Mensch und Umwelt: vom Schutz der Weltmeere über die Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, Auswirkungen unterschiedlicher chemischer Stoffe auf die Gesundheit der Menschen bis zur Mobilität und Ernährung von Morgen. Im Mittelpunkt der Arbeit stand und steht immer der Schutz von Mensch und Umwelt. Das UBA heute : Derzeit arbeiten hierzu 1.837 (Stand: Juni 2023) Mitarbeitende an 16 Standorten des UBA. Der Hauptsitz ist seit 2005 in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Weitere Standorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster (Sachsen), Langen (Hessen), Merseburg (Sachsen-Anhalt), Salzgitter (Niedersachsen) und Cottbus (Brandenburg). Darüber hinaus betreibt das UBA ein Messnetz mit sieben Messstellen von Zingst bis zur Zugspitze. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „In aller Bescheidenheit können wir durchaus mit Stolz sagen, dass durch die Hingabe und Hartnäckigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen über die Jahre einiges im Umweltschutz passiert ist. Wir haben nicht nur Veränderungen angestoßen, sondern sie auch aktiv mitgeprägt und umgesetzt – vom Asbest- und ⁠FCKW⁠-Halon-Verbot bis hin zum Start des Emissionshandels. Trotz der Erfolge richten wir den Blick im Jubiläumsjahr auf neue gesellschaftspolitische Herausforderungen. Um Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ voranzutreiben und Wohlstand in den Grenzen der Ökosysteme weiterhin zu ermöglichen, ist eine verstärkte, interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Sie erfordert einen ganzheitlichen Blick auf den Klimaschutz und die Arbeit zum Schutz von Mensch und Umwelt – beispielsweise durch die konsequente Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft oder die Förderung der Zirkularität der Ökonomie, ohne die uns sozial gerechter und erfolgreicher Klimaschutz heute und in Zukunft nicht gelingen kann. Das 50-jährige Jubiläum markiert einen Meilenstein, gibt uns die Chance, Partnerschaften zu stärken und mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um globale Umweltziele zu erreichen – allen voran die Ziele des 2019 verabschiedeten European Green Deals, der Klimaneutralität bis 2045 und damit einer lebenswerten Zukunft, der wir als Gesellschaft durch unsere gemeinschaftliche Transformationsarbeit optimistisch entgegen gehen wollen.“ Jubiläumsfest am 15. Juni 2024: Mit seinem Jubiläumsfest am 15.06.2024 am Hauptsitz in Dessau-Roßlau lädt das UBA herzlich dazu ein, gemeinsam einen Blick auf die Herausforderungen, Meilensteine, Erfolge und Misserfolge der vergangenen 50 Jahre zu werfen und bei informativen Aktionen und Ständen der unterschiedlichen Fachleute und Mitarbeitenden des UBA einen Ausblick in die aktuellen Schwerpunkte und die Themen der Zukunft zu erhalten. Bei den unterschiedlichen Ständen und Mitmach-Aktionen ist für Groß und Klein von 10:00 bis 17:00 Uhr etwas dabei. Auch für musikalisches, kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm ist gesorgt. Der Eintritt ist frei, es ist keine Voranmeldung notwendig. UBAwegs in Dessau-Roßlau am 26. April 2024 : Einen Einstieg in das Jubiläumsjahr bietet neben der Ausstellung und virtuellen Zeitreise auf uba.de auch die am 26.04.2024 startende Veranstaltungsreihe „UBAwegs in Dessau-Roßlau für Mensch und Umwelt“. Ab 15:00 Uhr lädt das UBA zu einem geführten Spaziergang mit historischer Einordnung um das Quartier des Hauptgebäudes am ehemaligen Wörlitzer Bahnhof ein. Im Anschluss begrüßen UBA-Präsident Dirk Messner und der Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau, Robert Reck, zu einem Vortrag und Gespräch im UBA-Hörsaal. Weitere Informationen : Die Ausstellung „50 Jahre Umweltbundesamt“ ist am UBA-Hauptsitz zu sehen: Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Weitere Informationen hier . Die Inhalte der Ausstellung und darüber hinaus weitere interessante Anekdoten und Informationen sind als digitale Zeitreise hier zu finden. Die Tourenreihe „UBAwegs in Dessau-Roßlau für Mensch und Umwelt“ startet am 26.04.2024 um 15:00 Uhr in Dessau. Eine Anmeldung für die kostenpflichtige Teilnahme ist erforderlich. Weitere Informationen zu Anmeldung, Treffpunkt und Ablauf hier . Das Jubiläumsfest findet am 15.06.2024 in der Zeit von 10:00 -17:00 Uhr am Hauptsitz in Dessau-Roßlau statt. Der Eintritt ist frei. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Weitere Informationen hier .  Details zum Programm werden in Kürze veröffentlicht.

„PARC“: EU-Forschungspartnerschaft zur Risikobewertung von Chemikalien startet

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Risikobewertung 400 Millionen Euro für Projekte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Wie gefährlich sind Chemikalien, die wir alltäglich verwenden und mit denen wir in Kontakt kommen? Neue Wege bei der Bewertung von chemischen Stoffen geht die am 11. Mai 2022 in Paris ins Leben gerufene „PARC“-Initiative der Europäischen Union (EU). „PARC“ steht für „European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals“ („Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“). Ziel ist, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Das Programm hat ein Fördervolumen von insgesamt 400 Millionen € für die nächsten sieben Jahre. Von deutscher Seite führend beteiligt sind das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). „PARC ist das größte Projekt seiner Art und ein wissenschaftlicher und regulatorischer Meilenstein in Europa“, sagt Dr. Tewes Tralau, Leiter der Abteilung „Sicherheit von Pestiziden“ am ⁠ BfR ⁠. „Gemeinsam mit seinen Partnern will das BfR das hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt auf ein neues Niveau heben.“ Dr. Lilian Busse, Vizepräsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Wir hoffen dadurch dem EU-Ziel einer schadstofffreien Umwelt einen großen Schritt näher zu kommen, und so maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beizutragen.“ 200 Institutionen aus 28 Ländern und drei EU-Behörden sind an PARC beteiligt. Koordiniert wird die Partnerschaft von ANSES, der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz. Es soll die Chemikalienstrategie der EU und den „Europäischen Green Deal“ unterstützen, dessen Ziel eine deutliche Minderung von gesundheitsschädlichen Stoffen ist. Finanziert wird PARC zu einer Hälfte durch die EU aus Mitteln von Horizont Europa, dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Die andere Hälfte bringen die jeweiligen Partnerländer auf. Das BfR leitet im Rahmen von PARC das Arbeitspaket Toxikologie. Das UBA leitet das Arbeitspaket „Monitoring und Belastung“. Ein wesentliches Ziel von PARC ist es, die europäische Zusammenarbeit zu fördern, die Forschung voranzubringen, das Wissen um die Risikobewertung von Chemikalien zu erweitern und die entsprechenden methodischen Fertigkeiten zu schulen. Die Ergebnisse sollen helfen, europäische und nationale Strategien auf den Weg zu bringen, mit denen das Risiko durch gefährliche chemische Stoffe für Gesundheit und Umwelt reduziert wird. Sie werden außerdem dazu beitragen, Tierversuche zu verringern und Risikobewertungsstrategien der nächsten Generation zu verwirklichen. PARC basiert auf den Strukturen und Erkenntnissen früherer Vorhaben, unter anderem „European Human Biomonitoring Initiative“ (HBM4EU), die Flagschiff-Maßnahme „Mechanism-based Toxicity Testing and Risk Assessment for the 21st Century“ (EU-ToxRisk), dem „Animal-free Safety Assessment of Chemicals“ (ASPIS)-Cluster und dem „European Cluster to Improve Identification of Endocrine Disruptors“ (EURION). Das PARC-Programm verfolgt drei Hauptziele: Im vom BfR verantworteten Arbeitspaket geht es um folgende Ziele: Zudem engagiert sich das BfR im Arbeitspaket „A common science-policy agenda“ („Ein gemeinsamer wissenschaftspolitischer Arbeitsplan“). Es wird die entscheidende Grundlage dafür schaffen, dass die in PARC erzielten Ergebnisse in die Arbeit der regulierenden Behörden in Europa Eingang finden. Im vom UBA verantworteten Arbeitspaket geht es um folgende Ziele: Darüber hinaus ist das UBA u. a. aktiv im Arbeitspaket „Innovation in Regulatory Risk Assessment“ („Innovationen in der regulatorischen Risikobewertung“). Hier sollen neue innovative Konzepte erarbeitet werden, um die bestehenden Bewertungs- und Wissenslücken zu schließen, um so die Regulation von Chemikalien insgesamt zu verbessern und sicherer zu machen. Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Das UBA kümmert sich darum, dass es in Deutschland eine gesunde Umwelt gibt, in der Menschen so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Schadstoffen in Luft oder Wasser, geschützt leben können. Daten über den Zustand der Umwelt zu erheben, Zusammenhänge zu erforschen, Prognosen für die Zukunft zu erstellen und mit diesem Wissen die Bundesregierung, wie etwa das Bundesumweltministerium, für ihre Politik zu beraten, ist sein Auftrag. Aber auch die Öffentlichkeit in Umweltfragen zu informieren und für ihre Fragen da zu sein, gehört zu seinen Aufgaben. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (⁠ BMEL ⁠). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. An drei Standorten in Berlin beschäftigt das BfR rund 1.150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von ⁠ Klima ⁠ und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Art 1 Nr.2: "Nach Art 20 wird ein folgender Art 20a eingefügt": "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung auch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Untersuchung zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2010

Wie eine im Frühjahr 2010 für das Umweltbundesamt (UBA) mit 2008 Personen durchgeführte Repräsentativumfrage zeigt, sind fast zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) der Ansicht, dass der Staat mehr für den Umweltschutz tun solle. 61 Prozent sprechen sich für eine Vorreiterrolle Deutschlands in der internationalen Klimaschutzpolitik aus. Und 85 Prozent der Befragten stimmen dem Statement zu: „Wir brauchen einen konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien“. Ähnliche hohe Akzeptanzwerte erreicht das umweltpolitische Ziel „Erhöhung der Energieeffizienz“. Große Beiträge des Staates – mittels strengerer Gesetze sowie Streichung umweltschädlicher Subventionen – erwarten rund drei Viertel. “Die Umfrage widerlegt Befürchtungen, dass die Finanzkrise den Umweltschutz in den Augen der Menschen in Deutschland weniger wichtig machen würde.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. “The survey refutes concerns that the financial crisis might have caused environmental protection to lose importance in the eyes of the German people,” said UBA President Jochen Flasbarth.

Minamata Krankheit

Seit 1952 treten in der japanischen Bucht von Minamata 1. Quecksilbervergiftungen in der Bevölkerung auf. Ursache ist der Verzehr von quecksilber-belastetem Fisch. Es gibt über 500 Tote. Seit diesem Ereignis sind in Japan die schärfsten Umweltgesetze eines Industriestaates erlassen worden.

Umweltgesetzbuch gescheitert

Am 1. Februar 2009 gab Bundesumweltminister Gabriel das endgültige Scheitern des Umweltgesetzbuches bekannt. Als Grund nannte er den Widerstand der CSU.

Zivilklage gegen neun Unternehmen wegen der Deepwater Horizon Ölkatastrophe

Der amerikanische Justizminister Eric Holder gab am 15. Dezember 2010 bekannt, das die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Klage gegen neun Firmen eingereicht, die gegen Umweltgesetze und Sicherheitsregularien vorstoßen und damit die Ölkatastrophe der Deepwater Horizon verursacht haben. Es handelt sich um eine Zivilklage mit dem Ziel, die Unternehmen für alle entstandenen Kosten haftbar zu machen wie zum Beispiel für die Reinigungsarbeiten sowie die langfristigen wirtschaftlichen und ökologischen Schäden durch die Ölpest.

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