In diesem Vorhaben erarbeiten die UBA Fachgebiete II 2.4 und II 2.5 gemeinsam Lösungen für eine ad-hoc Bewertung neuer Stoffe sowie komplexer Mischungen in Gewässern. Dazu wird das 'Datenportal Gewässerbeobachtung der Zukunft' mit neuartigen Werkzeugen für die Wirkungsbewertung und die Beschreibung von Mischungen erweitert. UBA wird mit der Plattform zur zentralen Auskunftstelle für die Stoff- und Umweltgesetze, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie und die Arbeiten der Länder. Das Vorhaben verankert das neue Datenportal im UBA, und macht UBA zum Treiber für Digitalisierung und Chemikalienbewertung. Projektbegleitend entwickelt das UBA Wasserlabor NTS Messverfahren weiter, um das Vorhaben von praktischer Seite qualitätssichernd zu unterstützen und um effiziente Lösungen für aktuelle Herausforderungen in der stofflichen Gewässerbeobachtung zu entwickeln.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Rahmen des Projektes sollten Informationen über Art und Umfang des Problems mit Friedhöfen in Deutschland gewonnen werden. Die Folgen einer Erdbestattung für Boden, Grundwasser und Atmosphäre werden seit vielen Jahrzehnten besonders vor dem Hintergrund der im Wasserhaushalts- und weiteren Umweltschutzgesetzen definierten Rahmenbedingungen hinterfragt. Bis heute liegt den Friedhofsplanern und -betreibern keine einheitliche, unter bodenkundlichen Gesichtspunkten nachvollziehbare Beurteilung und Bewertung (Umweltverträglichkeit) mit der Zielrichtung der Erarbeitung von Empfehlungen und Verordnungen für die Vor- und Nachsorge von Erdbestattungen vor. Fazit: Um praktikable Lösungen für Problemstandorte herbeizuführen, die einen gesicherten Betriebsablauf auf Friedhöfen gewährleisten und dem Vorsorgeaspekt des Umweltschutzes Rechnung tragen, ist es notwendig, künftig eingehende Feldforschungen an unterschiedlichen Friedhofsstandorten in Deutschland vorzunehmen. Nur so können gesicherte Aussagen über die Ursachen, die zu Verwesungsstörungen führen sowie Grundwassergefährdungsprognosen gemacht werden. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen ließe sich eine Handhabung konzipieren, die bundesweit als Friedhofs-Manual vorgeschlagen werden und den kommunalen, gemeindlichen, kirchlichen und auch privaten Friedhofsträgern als Leitfaden für den Betriebsablauf dienen kann.
Art und Menge der Siedlungsabfaelle nehmen mit der Intensivierung des Zivilisatorischen Taetigkeit zu. Erhoehte Anforderungen an die Muellverbrennung bzw. emittierte Schadstoffe fuehren zukuenftig zur Deponie gewisser Stoffe. Vor allem bei alternativen Massnahmen sind auch die wirtschaftlichen Fragen zu beruecksichtigen. In einer nach bestimmten Kriterien ausgewaehlten Region wird ein umfassendes, langfristiges Abfallbewirtschaftungskonzept erarbeitet. Die Methodik soll auf andere Regionen uebertragbar sein. Fragestellungen: Welches Ausmass hat die gegenwaertige oekologische und oekonomische Gesamtbelastung in der Region angenommen? - Koennen mit den Gegenwaertig praktizierten Massnahmen die oekologischen Ziele (Gewaesserschutz-, Umweltschutzgesetz etc.) erreicht werden? Wenn nein, welche Alternativen sind wirksamer?
Ein Betrieb ist ueber vielfaeltige Beziehungen mit seiner Umwelt verbunden. Zu dieser Umwelt zaehlen neben Beschaffungs-, Absatz- und Finanzmaerkten auch die Oeffentlichkeit, der Gesetzgeber und die natuerliche Umwelt. Zunehmendes Umweltbewusstsein der Bevoelkerung, Diskussionen um Nachhaltigkeitsansaetze in Unternehmen und Regionen sowie im zeitlichen Verlauf verschaerfte Umweltschutzgesetze ruecken dabei die Beziehungen eines Betriebes zur natuerlichen Umwelt weiter in das Blickfeld der Unternehmenspolitik. Ausdruck hierfuer sind etwa Umweltschutzleitlinien und Umweltprogramme. Zu deren Umsetzung bedarf es einer mit der allgemeinen Unternehmenspolitik harmonisierten Massnahmenplanung. Beurteilungskriterien fuer diese Massnahmenplanung und -auswahl umfassen etwa neben traditionellen investitionsrechnerischen Groessen auch Groessen zur Quantifizierung des Risikos (oder der Chance) einer Zielabweichung. Ziel ist in diesem Zusammenhang die Entscheidungsunterstuetzung bei der Massnahmenauswahl und die Anwendung modifizierter Investitionsrechenverfahren zur Beurteilung von produktionsintegrierten Massnahmen als notwendigem Teil des betrieblichen Risikomanagements.
<p>Nicht nur CO₂-Bilanz und Ressourcenverbrauch bestimmen die Umweltwirkungen digitaler Technologien. Künstliche Intelligenz (KI) verändert, wie wir produzieren, konsumieren und entscheiden. Ein Bericht im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt, wie das Umweltrecht diese „Technosteuerung“ auf der Basis bestehender Gesetze rechtlich fassen und ökologisch ausrichten kann.</p><p>Die Diskussion über die Umweltwirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) und autonome Systeme dreht sich aktuell vor allem um Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß. Doch die eigentlichen ökologischen Herausforderungen liegen tiefer: Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme (algorithmic decision systems, ADS) greifen als „Technosteuerung“ in gesellschaftliche Prozesse ein – sie beeinflussen, wie Warenströme gelenkt, Felder bewässert oder Konsumangebote platziert werden. Damit entstehen neue, sozio-technisch vermittelte Umweltwirkungen, die das bestehende Recht bisher kaum erfasst.</p><p>Der Bericht „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltrechtliches-regulierungskonzept-fuer">Umweltrechtliches Regulierungskonzept für algorithmenbasierte Entscheidungssysteme</a>“ analysiert, wie das Umweltrecht auf diese Entwicklungen reagieren kann. Das vom <a href="https://www.oeko.de/">Öko-Institut e.V.</a> (Dr. Peter Gailhofer) geleitete Forschungsteam unter Beteiligung des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (<a href="https://www.ufu.de/">UfU e.V.</a>)., der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (<a href="https://www.sofia-darmstadt.de/aktuelles">sofia</a>) und mit Unterstützung von Experten des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI), der Jade Hochschule und IOW Rostock zeigt: Der bestehende Rechtsrahmen – von der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689">EU-KI-Verordnung</a>, über das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte">Produkt-</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umwelthaftungs-umweltschadensrecht">Haftungsrecht</a> bis zu unterschiedlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht">umweltrechtlichen</a> Instrumenten – bildet die ökologischen Herausforderungen von ADS bislang nicht hinreichend ab.</p><p>Der Bericht liefert eine innovative, <strong>umweltrechtliche Perspektive auf Risiken und Potenziale</strong>. ADS werden nicht allein als Gefahrenquelle betrachtet, sondern als Technologien, die ökologisch positive wie negative Wirkungen haben können und die rechtlich gestaltbar sind. Es ist deshalb dringend geboten, Risiken von KI und ADS nicht nur zu bewerten, sondern <strong>vorsorglich zu steuern</strong> und Potenziale wirklich nachhaltiger Innovationen aktiv zu fördern.</p><p>Die Autoren plädieren für ein <strong>lernfähiges Regulierungssystem</strong>, das frühzeitig ansetzt, noch bevor technologische Pfadabhängigkeiten oder Lock-in Effekte entstehen. Statt einer neuen Querschnittsregelung schlägt der Bericht gezielte <strong>Erweiterungen bestehender Umweltgesetze</strong> vor: etwa, um Pflichten zur Verbesserung von Transparenz und Sorgfalt, sowie Verfahren zur vorsorglichen Bewertung von Umweltwirkungen ökologisch relevanter KI-Anwendungen, ergänzt durch partizipative Elemente und umweltbezogene Regeln für eine Daten-Governance. Die konkreten Vorschläge schaffen einen „Instrumentenkasten“ zur zukunftsfähigen Regulierung digitaler Systeme. Gleichzeitig ergeben sich Impulse für Politik und Recht, die ökologische und digitale Transformation gemeinsam zu gestalten: als echte Twin Transition.</p>
<p>Das Umweltbundesamt (UBA) entwickelt und betreut Forschungsprojekte, die sowohl von externen Einrichtungen, als auch vom UBA selbst bearbeitet werden. Im Bereich Landwirtschaft werden dabei die Umweltwirkungen der Landwirtschaft analysiert und politische Handlungsempfehlungen zum Schutz der Umwelt entwickelt.</p><p><strong>Forschungsprojekte im Bereich Landwirtschaft</strong></p><p>Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu ausgewählten landwirtschaftlichen Forschungsprojekten am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>. Unser Ziel ist es, mithilfe der Forschung, ein möglichst breites Verständnis zu Grundsatzfragen, Ursachen, Wechselwirkungen und Zielkonflikten im Bereich der Umweltwirkung der Landwirtschaft entwickeln und fachlich fundierte Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur (Weiter-) Entwicklung agrarumweltpolitischer Instrumente ermöglichen.</p><p><strong>Hintergrund: Forschung am Umweltbundesamt </strong></p><p>Zu den Aufgaben des Umweltbundesamts zählen die Beobachtung und Bewertung des Umweltzustands sowie die Beratung politischer Entscheidungsträger*innen. Eine Grundlage dafür bilden Forschungsprojekte, die auch für die weiteren Aufgaben des UBA, wie die Information der Öffentlichkeit und die Umsetzung von Umweltgesetzen, genutzt werden.</p><p>Als Bindeglied zwischen Forschung und Politik dient der Ressortforschungsplan (REFOPLAN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>), der die aktuellen Forschungsthemen formuliert. Die meisten der Forschungsprojekte werden durch die nachgeordneten Behörden fachlich betreut und von externen Forschungsnehmer*innen bearbeitet. Einige Projekte werden auch im UBA als <em>Eigenforschung </em>durchgeführt.</p><p>Das UBA ist bei der Projektplanung und -umsetzung sowie der Wahl der wissenschaftlichen Methoden frei und forscht ergebnisoffen. Es gelten die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft.</p><p>Teilprojekt 1: Nutztierhaltung zukunftsfähig gestalten (FKZ: 3722 36 202 0)<br> Teilprojekt 2: Landnutzung und Transformationspfade (FKZ 3723 36 201 0)<br> Laufzeit: 2023 bis 2026<br> Eigenforschung</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/ausgewaehlte-forschungsprojekte-landwirtschaft/forschungsprojekt-ernaehrung-landwirtschaft-zukunft#hintergrund-und-zielstellung"><i></i> Projektwebseite: Forschungsprojekt „Ernährung und Landwirtschaft mit Zukunft“</a> </p><p>Laufzeit: Mai 2020 – März 2024<br> Auftragnehmer: Universität Gießen</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_duengeval.pdf">Steckbrief: DüngEval</a> </p><p>Laufzeit: Juli 2020 – Juni 2024<br> Auftragnehmer: Thünen Institut, Julius Kühn-Institut</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-agrarpolitik-greening-liefert-nur-geringe"><i></i> EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gemeinsamen-agrarpolitik-aus-sicht"><i></i> Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a></p><p>Laufzeit: Dezember 2020 bis Juli 2024<br> Auftragnehmer: Universität Gießen und DöhlerAgrar</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaschutz-in-der-landwirtschaft-massnahmen-auf"><i></i> News-Beitrag: Klimaschutz in der Landwirtschaft: Maßnahmen auf dem Prüfstand</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/factsheet_klimaschutz_in_der_landwirtschaft.pdf"><i></i> Factsheet: Klimaschutz in der Landwirtschaft </a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-eines-modells-zur-bewertung-von-thg"><i></i> Entwicklung eines Modells zur Bewertung von THG-Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft (E-MoLL)</a></p><p>Auftragnehmer: Öko-Institut und Universität Rostock<br> Abschluss: September 2022</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/die-neue-gap-wieviel-klimaschutz-steckt-in-der-1"><i></i> Projektwebseite: Die neue GAP – wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule?</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-der-gap-2023-2027"><i></i> Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p><p>Auftragnehmer: Thünen-Institut und Julius Kühn-Institut<br> Abschluss: Juli 2022</p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/laendliche-raeume/lebensverhaeltnisse-in-laendlichen-raeumen/projekte/umweltwirkungen-der-agrarreform"><i></i> Webseite Auftragnehmer: Thünen Institut: Umweltwirkungen der Agrarreform von 2013 (GAPEval II)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des"><i></i> Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geringe-umweltwirkung-hohe-kosten"><i></i> Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten</a></p><p>Auftragnehmer: Öko-Institut e.V.<br> Abschluss: September 2021</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbilanz-von-milch-weidehaltung-schlaegt"><i></i> Pressemitteilung: Umweltbilanz von Milch: Weidehaltung schlägt Stallhaltung</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sichtbarmachung-versteckter-umweltkosten-der"><i></i> Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen</a></p><p>Auftragnehmer: Humboldt-Innovation GmbH<br> Abschluss: Juni 2021</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-wirksamkeit-praktikabilitaet-der"><i></i> Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p><p>Auftragnehmer: Universität Gießen<br> Abschluss: November 2020</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/novellierung-der-stoffstrombilanzverordnung"><i></i> Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung: Stickstoff- und Phosphor-Überschüsse nachhaltig begrenzen</a></p><p>Auftragnehmer: AFC Public Services GmbH und entera<br> Abschluss: Juli 2020</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/standards-des-lebensmitteleinzelhandels-belasten"><i></i> Projektwebseite: Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die Umwelt</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umwelt-klimarelevante-qualitaetsstandards-im"><i></i> Umwelt- und klimarelevante Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzelhandel</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehr-natuerlichkeit-im-obst-gemueseregal-gut-fuer"><i></i> Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima</a></p><p>Auftragnehmer: FiBL Projekte GmbH<br> Abschluss: März 2020</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklungsperspektiven-der-oekologischen"><i></i> Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland</a></p><p>Auftragnehmer: Thünen-Institut<br> Abschluss: Dezember 2018</p><p> <a href="https://www.thuenen.de/index.php?id=6406&L=0"><i></i> Webseite Auftragnehmer: Thünen Institut: Umweltwirkungen der Agrarreform von 2013 (GAPEval)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des"><i></i> Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes – Abschlussbericht GAPEval I</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gemeinsame-eu-agrarpolitik-2021"><i></i> Gestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2021 – Übersicht über die politischen Debatten</a></p><p>Auftragnehmer: FiBL Projekte GmbH und Projektbüro mareg markt+region<br> Abschluss: Mai 2018</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/landwirtschaft-quo-vadis"><i></i> Landwirtschaft - quo vadis?</a></p><p>Auftragnehmer: Universität für Bodenkultur, Department für Nachhaltige Agrarsysteme<br> Abschluss: April 2018</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/tierwohl-umweltschutz-zielkonflikt-win-win"><i></i> Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation</a></p><p>Auftragnehmer: Ecologic Institut gGmbH<br> Abschluss: September 2017</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/land-degradation-neutrality"><i></i> Land Degradation Neutrality</a></p><p>Auftragnehmer: Projektbüro mareg (markt+region)<br> Abschluss: März 2017</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umsetzung-der-eu-gap-reform-2014-2020-in-den-eu"><i></i> Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten</a></p>
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 131 |
| Europa | 6 |
| Land | 25 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 101 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 32 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 36 |
| Offen | 129 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 162 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 11 |
| Dokument | 25 |
| Keine | 106 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 37 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 76 |
| Lebewesen und Lebensräume | 128 |
| Luft | 60 |
| Mensch und Umwelt | 153 |
| Wasser | 61 |
| Weitere | 165 |