s/umweltgsetzbuch/Umweltgesetzbuch/gi
Mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts am 10. Juli 2009 wird jetzt zum ersten Mal ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde zugestimmt.
Am 1. Februar 2009 gab Bundesumweltminister Gabriel das endgültige Scheitern des Umweltgesetzbuches bekannt. Als Grund nannte er den Widerstand der CSU.
Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Die vier Gesetzentwürfe werden dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
Eine Sachverständigen-Kommission zur Entwicklung eines Umweltgesetzbuches wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet.
Die unabhängige Sachverständigen-Kommission übergibt den Entwurf eines Umweltgesetzbuches dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit.
Das Projekt "Expertenkolloquium zum Umweltrecht vom 29.08.1997 - 31.08.1997: 'Probleme und Perspektiven des Vollzuges bei kleinen und mittleren Unternehmen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelische Akademie Loccum durchgeführt. Das Expertenkolloquium dient dem Erfahrungsaustausch ueber Aspekte des Vollzuges des Umweltrechts und der Umsetzung anstehender Richtlinien. Im Vordergrund stehen zwei miteinander zusammenhaengende Fragen: a) Wie hat ein sachgerechter Vollzug des Umweltrechts insbesondere gegenueber kleinen und mittleren Unternehmen auszusehen? Hierbei werden auch Aspekte der EG-IVU-Richtlinie anzusprechen sein. b) Was sind Chancen und Bedingungen fuer einen moeglichst effektiven Vollzug des Umweltrechts? Hierbei wird auf die BMU-Entscheidung, ein Umweltgesetzbuch vorzulegen, eingegangen. Beide Themen betreffen das vom BMU z. Z. erarbeitete Erste Buch zum Umweltgesetzbuch.
Das Projekt "Symposium 'Auf dem Weg zum Umweltgesetzbuch' am 21.05.1992 in Hamburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft, Forschungsstelle Umweltrecht durchgeführt. Ziel der Diskussionsveranstaltung ist im Rahmen der Bemuehungen um die Normierung der einzelnen Umweltgesetze in einem Umweltgesetzbuch den Erfahrungsaustausch innerhalb der rechtswissenschaftlichen Lehre zu ermoeglichen und zu foerdern. Einige Referenten wirkten von 1988-1990 bereits am Entwurf eines UGB-AT mit. Durch Vortraege und Diskussionen wird der Prozess einer einheitlichen Regelung der Umweltgesetze aus Sicht der Rechtslehre mit vorbereitet. Dabei knuepft das Symposium an das F+E-Vorhaben 'Detailstrukturen des allgemeinen Umweltverwaltungsrechts' an. Themenschwerpunkte bilden der allgemeine Geltungsanspruch eines UGB, Umweltleitplanung, Umweltfolgenpruefng, Umwelthaftung, Umweltrechtsetzung durch Exkutivorgane sowie die instrumentellen Moeglichkeiten zur indirekten Steuerung umweltrelevanten Verhaltens.
Das Projekt "Honorar Prof.Dr. Horst Sendler im Rahmen des Vorhabens Nr. 10106050 'Sachverstaedigenkommission zum Umweltgesetzbuch'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Horst Sendler durchgeführt. Einsetzung eines Sachverstaendigengremiums mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Ergebnisse von drei Forschungsvorhaben (Nr. 10106007 'Systematisierung des Umweltrechts', Nr. 10106017 'Innere Harmonisierung des deutschen Umweltrechts' und Nr. 10106028 'Detailstrukturen des Allgemeinen Umweltverwaltungsrechts') praktikable Loesungen fuer die Schaffung eines Umweltgesetzbuchs bis zur Verabschiedungsreife zu entwickeln und zu erproben. Hierzu gehoert die vollstaendige Erfassung und Aufarbeitung der im deutschen Umweltrecht vorhandenen und im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Normen. Die Kommission muss bei ihrer Taetigkeit die allgemeine Rechtsentwicklung im internationalen Bereich und im politischen Raum beobachten und ggf. beruecksichtigen (endgueltiger Vertrag mit Prof.Dr. H. Sendler wird zu einem spaeteren Zeitpunkt geschlossen).
Das Projekt "Tagung: Europäisches Umweltrecht und seine Umsetzung in Deutschland und Polen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft, Forschungsstelle Umweltrecht durchgeführt.
Das Projekt "Rechtsfragen im Bereich Klimaschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Projekt besteht in der laufenden rechtlichen und ökonomischen Beratung in Fragen des Emissionshandels und anderer klimaschutzrechtlicher Instrumente. Schwerpunkte bilden der Review zur Verbesserung der Emissionshandels-Richtlinie, die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel, das CO2-Einlagerungsgesetz, die Überführung des TEHG in das UGB V sowie Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung. Es werden die ökonomische Stimmigkeit der Instrumente und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft untersucht. Weiterhin werden die Gesetzesentwürfe auf Verfassungsmäßigkeit, Gesetzgebungstechnik und Zusammenspiel mit dem bestehenden Rechtsrahmen geprüft.