Paulus, Martin; Klein, Roland; Wagner, Gerhard Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 8 (1996), 1, 52-56 Aufgrund der hohen Anforderungen an Repräsentativität und Reproduzierbarkeit mußten im Rahmen der Umweltprobenbank des Bundes inbesondere für die der Analytik vorgeschalteten Freilandarbeiten spezielle Strategien entwickelt werden. Zum Abschluß der vorliegenden Beitragsserie werden diese nochmals zusammenfassend dargestellt und an den Beispielen Umweltmonitoring, Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelthaftung Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie auch in anderen Bereichen der Umweltüberwachung zur Verbesserung der Qualitätssicherung genutzt werden können. doi:10.1007/BF02937574
§ 1 Wird durch eine Umwelteinwirkung die von einer im Anhang genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
The German Environment Agency has developed a guide in English to provide a concise introduction to the German environmental administration for an international readership. The guide is divided into five sections: After the introduction in Section 1, Section 2 introduces the wide range of subjects related to environmental protection in Germany. This is followed by Section 3, which describes the array of instruments the German environmental administration uses in pursuing its goals. The administrative structure in the Federal Republic of Germany, especially the division of tasks between the federal level, the level of the (Bundes-)Länder (federal states) and the local-level are explained in Section 4. Finally, Section 5 provides examples of important procedures and instruments in administrative environmental protection. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Die Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden soll auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Ordnungsrahmen für die Umwelthaftung schaffen. Dies gilt auch im Bereich der Biodiversität soweit bestimmte Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie betroffen sind. Bund und Länder müssen diese Vorgaben bis Ende April 2007 in nationales Naturschutzrecht umsetzen. Die vorliegende Publikation analysiert die zentralen rechtlichen Fragestellungen und unterbreitet erste konkrete Umsetzungsvorschläge. Sie bietet eine Hilfestellung für die Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und der Länder, aber auch für Verbände und Wissenschaft. Behandelt werden Rahmenbedingungen und Einzelfragen der Umsetzungsgesetzgebung. Hierzu gehören unter anderem der sachliche und personale Anwendungsbereich sowie die Grundlagen der Bestimmung von Erheblichkeitskriterien und Sanierungsmaßnahmen.
Liebe Leserin, lieber Leser, zähe Verhandlungen waren es in Warschau, um den Weg zu einem neuen Klimaschutzabkommen genauer abzustecken. Lesen Sie mehr zur aktuellen Lage beim globalen Klimaschutz in unserem Schwerpunkt. Beim Trinkwasser gab es zu Monatsbeginn eine gute Nachricht: Es wird bald überall bleifrei! Außerdem geht es in diesem Newsletter um unsere Forschungsthemen 2014. Eine interessante Lektüre und besinnliche Weihnachtszeit! Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes You are interested in an English-language version of our newsletter? Please register here . Noch viel zu tun, um Erderwärmung auf 2 Grad zu begrenzen Um die Erderwärmung auf 2 Grad zu begrenzen, muss der Treibhausgasausstoß deutlich sinken. Quelle: Vincent Tschanz / Fotolia.com Schon heute ist der Klimawandel vielerorts zu spüren. Setzt sich der Ausstoß von Treibhausgasen ungebremst fort, sind deutliche Veränderungen des Klimasystems zu erwarten. Der Meeresspiegel würde weiter steigen und einige Extremwetterereignisse würden häufiger und intensiver auftreten. Das war eine Botschaft des Fünften Sachstandsberichts des Weltklimarats IPCC im September 2013. Eben dies zu vermeiden und dafür die Erderwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, hatten sich 2010 die fast 200 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen zum Ziel gesetzt. Im November 2013 zeigte der neueste „Emissions Gap Report“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen jedoch, dass die bisher bis 2020 zugesagten globalen Klimaschutzmaßnahmen dafür nicht reichen. Unter diesen Vorzeichen trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aus aller Welt zur Klimakonferenz in Warschau, um Mittel und Wege für einen ehrgeizigen weltweiten Klimaschutz zu verhandeln. Ab dem Jahr 2020 soll ein neues Klimaschutzabkommen in Kraft treten, das erstmals für alle Länder verbindliche Ziele für die Verringerung des Treibhausgasausstoßes festlegen soll. Der Weg dahin ist nun konkreter abgesteckt, es gibt aber noch viel zu tun. Letztlich wird es darauf ankommen, dass sich die internationale Staatengemeinschaft im neuen Abkommen zu verbindlichen und deutlich mehr Treibhausgasreduktionen verpflichtet. Ressourcenschutz – Bausteine für eine große Transformation In diesem Buch macht der Autor Dr. Michael Angrick, Leiter des UBA-Fachbereichs „Nachhaltige Produktion und Produkte, Kreislaufwirtschaft", konkrete Vorschläge für die Politik, wie wir die Wende hin zu einer ressourcenschonenden Gesellschaft schaffen können. 52 52 interessante Zahlen – jede Kalenderwoche eine – hat das UBA anlässlich des EU-Themenjahres zur Luft 2013 auf seiner Website veröffentlicht. In den kurzen Hintergrundbeiträgen zu den „Zahlen der Woche“ und den ausführlicheren Monatsbeiträgen geht es um die verschiedensten Aspekte der Luftreinhaltung. Zum Beispiel erfahren Sie, wie man Luftschadstoffe misst, wie sie sich auf unsere Gesundheit und auf Ökosysteme auswirken und was man für eine sauberere Luft tun kann. Das Spektrum der präsentierten Zahlen ist weit: Es reicht von der 0, die dafür steht, dass Kopenhagen im Stadtgebiet kostenfrei Fahrräder verleiht, bis zu 14 Millionen, die Zahl der Holzöfen und anderer Festbrennstoff-Kleinfeuerungsanlagen in Deutschland. … das EPA-Netzwerk? 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 32 Umweltbehörden des EPA-Netzwerks trafen sich 2013 in Berlin Quelle: Catrin Wolf Das im Jahr 2003 ins Leben gerufene EPA-Netzwerk, zu dem auch das UBA gehört, ist ein informelles Netzwerk der nationalen Umweltagenturen Europas auf Ebene der jeweiligen Leiterinnen und Leiter. “EPA“ steht für „Environmental Protection Agencies“. Zurzeit gehören Behörden aus 32 Staaten und Regionen sowie die Europäische Umweltagentur (EEA) dazu. Sie tauschen Meinungen und Erfahrungen über Themen von gemeinsamem Interesse aus und suchen gemeinsame Lösungen. Zudem diskutieren und bewerten sie den Zustand der Umwelt sowie die Kommunikation von Umweltthemen. Zu Einzelthemen gibt es Arbeitsgruppen. Pro Jahr finden zwei Treffen des Netzwerks statt, an denen die EU-Kommission als ständiger und das EU-Parlament als gelegentlicher Gast teilnehmen. Das letzte Treffen im September 2013 richtete das UBA in Berlin aus. Hier ging es zum Beispiel um die anstehenden Aktivitäten der Europäischen Kommission zur Ressourceneffizienz, um Luftqualität und um das 7. Umweltaktionsprogramm der EU. Zudem wurde darüber diskutiert, wie man die Haftung von Unternehmen für zum Beispiel durch Tagebau verursachte Umweltschäden besser regeln kann. UBA-Präsident Jochen Flasbarth stellte bereits Erreichtes und zukünftige Herausforderungen der deutschen Energiewende vor. Die vom UBA geleitete Arbeitsgruppe „Black Carbon“ berichtete zum Stand der Diskussion, wie kurzlebige Kohlenstoffverbindungen (Ruß) sich auf das Klima auswirken und wie sich ihr Ausstoß mindern lässt.
为向国际读者简明介绍德国的环境管理体系,德国联邦环境署编制了本概览手册。手册由五个章节组成。第一章为引言,第二章介绍了德国环保关注的多个领域,第三章介绍了德国环境管理部门为实现其环境保护目标而采用的一系列工具。第四章阐述了德意志联邦共和国的行政结构,重点阐明了联邦、各州和地方政府在环境保护领域的分工与合作。最后,第五章举例介绍了德国环境保护管理的重要流程和工具。
Das Projekt "Fachsymposium zum Umwelthaftungsgesetz am 19.03.93 in Rostock" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein der Ingenieure und Wirtschaftler in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.
Das Projekt "Symposium 'Auf dem Weg zum Umweltgesetzbuch' am 21.05.1992 in Hamburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft, Forschungsstelle Umweltrecht durchgeführt. Ziel der Diskussionsveranstaltung ist im Rahmen der Bemuehungen um die Normierung der einzelnen Umweltgesetze in einem Umweltgesetzbuch den Erfahrungsaustausch innerhalb der rechtswissenschaftlichen Lehre zu ermoeglichen und zu foerdern. Einige Referenten wirkten von 1988-1990 bereits am Entwurf eines UGB-AT mit. Durch Vortraege und Diskussionen wird der Prozess einer einheitlichen Regelung der Umweltgesetze aus Sicht der Rechtslehre mit vorbereitet. Dabei knuepft das Symposium an das F+E-Vorhaben 'Detailstrukturen des allgemeinen Umweltverwaltungsrechts' an. Themenschwerpunkte bilden der allgemeine Geltungsanspruch eines UGB, Umweltleitplanung, Umweltfolgenpruefng, Umwelthaftung, Umweltrechtsetzung durch Exkutivorgane sowie die instrumentellen Moeglichkeiten zur indirekten Steuerung umweltrelevanten Verhaltens.
Das Projekt "Gutachten 'Grenzen der Zustandsstoererhaftung bei Altlasten; Konsequenzen aus dem Beschluss des BVerfG auf die Sanierung von Altlasten und rechtspolitische Empfehlungen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr.jur. Eckard Rehbinder durchgeführt.
Das Projekt "Aktuelle Haftungsfragen zu Schäden an der Biodiversität nach dem deutschen Umweltschadensgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Anlass des Vorhabens ist das Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - BGBl. I 2007, 666) im November 2007, das der (verspäteten) Umsetzung der sog. Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) vom 21.04.2004 in das deutsche Recht dient. Ziel des interdisziplinären (ökologisch/juristischen) Projekts war die Erarbeitung eines Modells zum handhabbaren Vollzug des Umweltschadensgesetzes im Hinblick auf den zentralen Komplex Haftung für Schäden an der Biodiversität. Fazit Das Ziel des Vorhabens, einen (ersten) Vorschlag zur Standardisierung der Vorgehensweise zur Erfassung geschützter Arten (auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten) zu arbeiten, wurde erreicht. Die Forschungsergebnisse zeigen gleichwohl, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind.
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