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FP6-SUSTDEV, Integration of European Wetland research in a sustainable management of water cycle (EUROWET)

The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.

Internationale Umwelthaftung für durch Unternehmen verursachte Umweltschäden

Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.

Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung

Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.

Umwelthaftung und Biodiversität

Das Umweltschadensgesetz (UschackG) beruht auf der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG), die bis zum 30. April 2007 in nationales Recht umzusetzen war. Mit der Einführung des UschackG besteht erstmals eine öffentlich-rechtliche Haftung bei Schaden an Naturgütern. Das Gesetz führt zu einer Ausweitung der bisherigen Verantwortung für Unternehmen und Vollzugsbehörden. Im Hinblick auf Biodiversitätsschäden besteht noch große Unsicherheit aufgrund der Vielzahl der Schutzgüter, der potentiellen Schadensursachen, der Identifizierung von Schäden und der Sanierung im Schadensfall. Das Projekt zielt darauf ab - potentielle Biodeversitätsschäden ermitteln und bewerten zu können - wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in anderen Staaten der EU zu erlangen - Leitfäden für Unternehmen anzufertigen, mit deren Hilfe es möglich ist, dass Haftungsrisiko besser bewerten zu können.

Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes - Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung

Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens Anlass des Vorhabens sind die Ergebnisse des Dau-geförderten Projektes 'Aktuelle Haftungsfragen zu Schäden an der Biodiversität nach dem deutschen Umweltschadensgesetz' (USchadG), dass im Jahre 2008 an der BTU Cottbus durchgeführt wurde (AZ: 26178-33/2). Dort war die Vollziehbarkeit des USchadG mit Hilfe einer eigens entwickelten Methodik festgestellt worden, sofern für die Schutzgüter eine individuelle weitreichende Datenrecherche und -aufbereitung im Blick auf die in Anhang 1 der zugrunde liegenden europäischen Umwelthaftungsrichtlinie genannten Kriterien erfolgt. Ziel des Projektes ist deshalb vorrangig die Ermittlung und Aufbereitung der erforderlichen Daten zunächst für 91 Lebensraumtypen (CRT) der FFH-Richtlinie, Fazit Basierend auf den 10 Kriterien zur Feststellung der Erheblichkeit eines Biodiversitätsschadens im Anhang 1 der EU UH-RL und dem im Jahre 2008 an der DBU entwickelten Verfahren hierzu wird exemplarisch für die 91 CRT der FEH-Richtlinie, die in der Bundesrepublik bekannt sind, eine auch für Laien anwendbare Erfassung der L RT und die monografische Aufbereitung der Fachdaten vorgenommen Ein Vergleich der Vorgehensweisen zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in anderen EU-Staaten erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages durch das Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften der BTU Cottbus.

Aktuelle Haftungsfragen zu Schäden an der Biodiversität nach dem deutschen Umweltschadensgesetz

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Anlass des Vorhabens ist das Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - BGBl. I 2007, 666) im November 2007, das der (verspäteten) Umsetzung der sog. Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) vom 21.04.2004 in das deutsche Recht dient. Ziel des interdisziplinären (ökologisch/juristischen) Projekts war die Erarbeitung eines Modells zum handhabbaren Vollzug des Umweltschadensgesetzes im Hinblick auf den zentralen Komplex Haftung für Schäden an der Biodiversität. Fazit Das Ziel des Vorhabens, einen (ersten) Vorschlag zur Standardisierung der Vorgehensweise zur Erfassung geschützter Arten (auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten) zu arbeiten, wurde erreicht. Die Forschungsergebnisse zeigen gleichwohl, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene

Das Vorhaben evaluierte die praktische Anwendung und Wirksamkeit des USchadG zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie. Auf Grundlage einer Rechtsprechungs- und Literaturauswertung sowie anschließender breiter Behördenbefragung, vertiefenden Einzelinterviews und Auswertung von im Zeitraum 2019 bis 2022 an die EU-Kommission gemeldeten Schadensfälle sollte untersucht werden, ob Vollzugshemmnisse bestehen. Im Ergebnis konnten signifikante Kenntnislücken bzgl. des USchadG sowie dessen Mehrwert im Verhältnis zum Fachrecht bei den befragten Fachleuten festgestellt werden. Es soll daher zeitnah eine Kurzhandreichung für Vollzugsbehörden zum rechtssicheren Umgang mit dem USchadG erstellt und veröffentlicht werden.

Richtlinie 2004/35/EG

Richtlinie 2004/35/EG Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 266KB, barrierefrei⁄barrierearm

FP6-POLICIES, Science-policy inferfacing in support of the Water Framework Directive implementation (SPI-WATER)

Many current water-related RTD projects have already established operational links with practitioners, in several catchments / river basins, which allow the needs of policymakers to be taken into account. However, experience has shown that this interrelationship is not as efficient as it could / should be. Often, RTD results are not easily available to policy oriented implementer (policymakers) and, vice versa, research scientists may lack insight in the needs of policymakers. This project proposes a number of concrete actions to bridge these gaps in communication by developing and implementing a science-policy interface, focusing on setting up a mechanism to enhance the use of RTD results in the Water Framework Directive (WFD) implementation. As a first action, existing science-policy links will be investigated. RTD and LIFE projects that are of direct relevance for the implementation of the WFD will be identified and analysed. The results of these projects will be extracted, translated and synthesised in a way that can efficiently feed the WFD implementation. Secondly, an information system (WISE-RTD Web Portal) will be further developed to cater for an efficient and easy to use tool for dissemination as well as retrieval of RTD results. The Web Portal will be tested in 4 selected river basins to better tune the product to the needs of WFD stakeholders, policymakers and scientists. In parallel, the Web Portal will be disseminated to WFD stakeholders. This dissemination will focus on how to better access and use the RTD results and practical experiences. As third action, this science-policy interfacing of WFD related topics will be extended to non-EU countries taking into account their specific needs. An assessment of recent practices and needs of non-EU countries, together with an in-depth analysis of the operational needs in two Mediterranean pilot river basins, will allow to prepare recommendations for an efficient transfer of knowledge. Prime Contactor; Hydroscan NV; Leuven; Belgium.

Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden nach der EG-Umwelthaftungs-Richtlinie

Im November 2007 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft. Hierdurch wurde eine auf dem Verursacherprinzip basierende Verantwortlichkeit für die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschaffen. Für einen effektiven Vollzug dieser Regelungen durch die Naturschutzbehörden bedarf es einer fachlichen Untersetzung. Die vorliegende Publikation analysiert die sich aus der Richtlinie sowie deren Umsetzung in deutsches Recht ergebenden Arbeits- und Prüfschritte für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden. Sie bietet eine erste Arbeitshilfe für die Operationalisierung der rechtlichen Vorgaben. Für unterschiedliche Schadenstypen werden geeignete Herangehensweisen für die Schadenserfassung und -bewertung sowie sich hieraus ergebende Fragen des Datenbedarfs und der Datenverfügbarkeit untersucht. Dabei wird auch die Anwendbarkeit von Bewertungsverfahren der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (z.B. Biotopwertverfahren) zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsumfangs geprüft.

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