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Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit den uneingeschränkten Zugang zu amtlichen Informationen sowie die elektronische Bereitstellung von Kopien gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes. Gegenstand dieses Antrags sind sämtliche Unterlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), des Referats N III 3 sowie der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH bezüglich des staatlich vollfinanzierten Erwerbs von 770 Hektar Waldfläche in der Hohen Schrecke (Thüringen) durch die Naturstiftung David aus Mitteln des „Klima-Wildnis-Fonds“ (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - ANK). Ich fordere hiermit explizit die elektronische Übermittlung folgender Kerndokumente in vollständiger und ungeschwärzter Form: 1. Der vollständige Zuwendungsbescheid inklusive aller Nebenbestimmungen, Auflagen und Finanzierungspläne für dieses Förderprojekt. 2. Das zugrundeliegende forstliche Wertgutachten (Verkehrswertgutachten) im vollen Umfang inklusive aller Wertermittlungsgrundlagen, Berechnungen und herangezogenen regionalen Vergleichswerte. 3. Der vollständige Prüfvermerk der staatlichen Fachprüfstelle PT-ZUG zu diesem Vorgang (von der ersten bis zur letzten Seite), einschließlich der detaillierten Wirtschaftlichkeitsprüfung und forstlichen Sachwertanalyse. 4. Der vollständige, ungeschwärzte Schriftverkehr (einschließlich E-Mails, digitaler behördlicher Stellungnahmen, Leitungsvorlagen und Erlasse) zwischen der Hausleitung des BMUV, dem Referat N III 3 und der ZUG gGmbH im Kontext dieser Bewilligung. Begründung des Informationsanspruchs: Da es sich um Umweltinformationen bezüglich großflächiger, staatlich vollfinanzierter Waldflächenstilllegungen handelt, greifen behördliche Ausnahmetatbestände nicht. Ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten privaten Verkäufer oder der geförderten Stiftung ist angesichts des vollständigen Einsatzes öffentlicher Fördermittel rechtlich ausgeschlossen. Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der vollständigen Transparenz der Preisbildungs- und Vergabeverfahren (§ 9 Abs. 1 UIG). Kosten- und Bearbeitungshinweis: Da dieser Antrag ausschließlich auf die elektronische Übermittlung bereits digital vorhandener Daten gerichtet ist, ist das Verfahren nach der UIGebV gebührenfrei zu halten. Sollte die Behörde wider Erwarten von einer Gebührenpflicht über 0,00 Euro ausgehen, beantrage ich hiermit, keine kostenpflichtigen Amtshandlungen durchzuführen, sondern mir vorab eine detaillierte Kostenschätzung zur Rücksprache zu übermitteln. Ich behalte mir dann die Einschränkung des Antrags vor. Ich bitte um die elektronische Bereitstellung über diese Plattform.

KI-generierter Song im Instagram-Reel des BMUKN vom 14.06.2026 (Kreislaufwirtschaft) – Erstellung, Kosten und Entscheidungsgrundlage

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Mitarbeitende, Sie haben am 14. Juni 2026 auf Ihrem Instagram-Kanal (@umweltministerium) ein Reel zum Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, abrufbar unter https://www.instagram.com/reel/DZkeVCFGOSE/. Der Beitrag trägt in der Bildunterschrift den Hinweis, der Song sei „mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt" worden. Der Beitrag wurde mit über 110.000 Wiedergaben (Stand 17.06.2026) breit ausgespielt und hat eine kontroverse öffentliche Debatte über den KI-Einsatz einer staatlichen Stelle ausgelöst. Ich bitte um Übersendung folgender Informationen und Dokumente. Sollten einzelne der erbetenen Dokumente nicht vorliegen, bitte ich um eine ausdrückliche Mitteilung hierüber. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. 1. Wurde der Song hausintern oder durch eine externe Agentur bzw. durch eine*n externe*n Dienstleister*in erstellt, und falls extern, wie lauten Name und Sitz der beauftragten Stelle? 2. Welche KI-Tools bzw. -Dienste wurden eingesetzt? getrennt nach Songtext, Musik/Komposition, Gesangsstimme und Audioproduktion, jeweils mit Bezeichnung und Version? 3. Welche Leistungsanteile wurden von Menschen erbracht, insbesondere bei Text, Komposition, Gesangsstimme, Produktion und Videoschnitt? 4. Welche Gesamtkosten sind entstanden, aufgeschlüsselt nach Tool- und Lizenzkosten, Honoraren externer Dienstleister*innen sowie internem Personalaufwand? 5. Falls extern beauftragt, bitte ich um Übersendung des zugrunde liegenden Vertrags bzw. der Leistungsbeschreibung sowie der Rechnung. 6. Wer hält die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Song und an der verwendeten Stimme, und wurde geprüft, ob Rechte Dritter berührt sind? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen, die diese Rechteinhaberschaft und Prüfung dokumentieren. 7. Ich bitte um Übersendung aller Vermerke, Vorlagen, Briefings, Konzeptpapiere und sonstigen Dokumente zur Entscheidung, für diesen Beitrag einen KI-generierten Song zu verwenden. 8. Ich bitte um Übersendung sämtlicher interner Weisungen, Richtlinien und Handreichungen Ihres Hauses zum Einsatz von KI in der Öffentlichkeitsarbeit und in den sozialen Medien. 9. Ich bitte um Übersendung der schriftlichen Abwägung bzw. Kosten-Nutzen-Betrachtung zum KI-Einsatz für diesen Beitrag. 10. Welche Erwägungen waren maßgeblich, einen KI-generierten Song statt menschlicher Kreativschaffender zu verwenden? Welche konkreten Künstler*innen, Musikschaffenden oder Agenturen wurden als Alternative in Betracht gezogen? Ich bitte zudem um Übersendung der Dokumente, die diese Erwägungen und die geprüften Alternativen festhalten. 11. Auf Ihrer Themenseite zu Künstlicher Intelligenz (https://www.bundesumweltministerium.de/themen/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz) nennen Sie „Texte, Bilder oder Songs“ als Beispiele für KI-Anwendungen und führen aus: „Insbesondere solche KI-Systeme, mit denen sich Inhalte erstellen lassen, haben oft einen erheblichen ökologischen Fußabdruck. [...] KI kann zudem Ungleichheiten verstärken und Verbraucherinnen und Verbraucher diskriminieren.“ Weiter erklären Sie, das Haus arbeite daran, diese Risiken zu minimieren. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft, welche konkreten Abwägungen und Maßnahmen das Ministerium bei der Erstellung bzw. Beauftragung dieses Songs getroffen hat, um a) den Energie-, Ressourcen- und Wasserverbrauch möglichst gering zu halten, b) eine Verstärkung von Ungleichheiten zu vermeiden und c) eine Diskriminierung von Verbraucher*innen auszuschließen. Ich bitte zudem um Übersendung der Prüfvermerke, Kriterien und sonstigen Dokumente, die diese Abwägungen und Maßnahmen festhalten. 12. Wie viele Generierungsversuche wurden unternommen und wie lange dauerte die Generierung insgesamt? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen, die dies dokumentieren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen nach § 10 IFG nicht an, Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten dennoch Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung mit Aufschlüsselung sowie um Befreiung, hilfsweise Ermäßigung nach § 2 IFGGebV. Ich bitte um Zugang innerhalb der Monatsfrist (§ 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG). Kann die Frist nicht eingehalten werden, bitte ich um fristgerechte Mitteilung. Ich bitte um Antwort per E-Mail (§ 1 Abs. 2 IFG). Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke sehr für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Kartierung und Bewertung Naturschutzfachliche Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz 2026-2030 Bewertung von Arten Kartieranleitungen Lebensraumtypen

Als Naturschutzfachbehörde des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es dem Landesamt für Umweltschutz, die Aufgaben auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft wahrzunehmen sowie Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen (§ 2 NatSchG LSA). Zu diesem Zweck nimmt das Landesamt für Umweltschutz Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Arten und Lebensräume/Biotope vor. Die hierbei erhobenen Daten sind unerlässlich für die Dokumentation von Bestandsentwicklungen, die Ermittlung von Gefährdungsursachen und die Identifizierung von Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung guter Erhaltungszustände. Die Daten stellen insbesondere die Grundlage für Naturschutzfachplanungen, für die Fortschreibung der Roten Listen sowie für die Berichtspflichten im europäischen Kontext dar. Bekanntmachung von Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2026-2030 (PDF) Die Bekanntmachung über die landesweite Kartierung von Arten und Lebensraumtypen erfolgt auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften vorsorglich in allen Gemeinden Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2026-2030. Sie ist unabhängig davon, ob und wann Kartierungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet stattfinden werden. Vorrangig erfolgt die Kartierung zuerst in Natura2000-Gebieten. Im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der EU ist in sechsjährigem Turnus Bericht über den Zustand von Natura2000-Schutzgebieten mit den Lebensräumen und Arten der Anhänge der FFH-RL zu erstatten, es muss ebenfalls gemäß FFH-Richtlinie über den Erhaltungszustand der genannten Schutzgüter außerhalb der Natura2000-Kulisse berichtet werden. Die Erfassungen finden grundsätzlich in nicht eingezäunten Bereichen statt. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts (§ 30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und § 23 Absatz 2 Landeswaldgesetz) zu dulden. Eine vorherige Information über die Arbeiten wird beim Eigentümer/Nutzungsberechtigten durchgeführt, sofern die Kontaktdaten bekannt sind. Eine zeitgenaue Anmeldung ist nicht möglich, da die Begehungen von verschiedenen Faktoren – nicht zuletzt von der Witterung am betreffenden Tag – abhängig sind, und die Besitz- und Nutzungsverhältnisse der Flächen dem Landesamt für Umweltschutz auch nicht in allen Fällen bekannt sind. Generell finden sowohl Wiederholungskartierungen wie auch Ersterfassungen in bisher nicht kartierten Bereichen statt. Die Kartierungsergebnisse stehen allen Interessierten auf Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz kostenfrei zur Verfügung. Kommunen können diese zum Beispiel zur Erstellung ihrer Landschaftspläne verwenden, Grundeigentümer werden von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise informiert, wenn gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG vorhanden sind, die erhalten und geschützt werden müssen. Landwirte und Waldbesitzer erhalten zum Beispiel Förderungen für die Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen. Wichtig sind die Kartierergebnisse ebenfalls für die Erhaltung wertvoller Landschaftsstrukturen wie Feldgehölze und Hecken. Bewertung des Erhaltungszustande der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3 (2014); ISSN 0941-7281 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II derFauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2 (2010); ISSN 1619-4071 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2 (2006); ISSN 1619-4071 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Wald (PDF) Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 05.08.2014 Erfassungsbögen Wald (PDF) Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Offenland (PDF) mit Erfassungsbögen Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 11.05.2010 Letzte Aktualisierung: 06.03.2026

Verbrauch der Schlachtindustrie: Schnitzel statt Trinkwasser

<p><p>Schlachtkonzerne verbrauchen so viel Wasser wie eine mittelgroße Stadt. Doch genaue Zahlen dazu verweigern Wasserversorger und Behörden. Deshalb klagen wir.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze<ul><li>In Deutschland wird das Wasser knapper.</li><li>Industrielle Schlachtkonzerne wie Tönnies, Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind enorme Wasserverbraucher.</li><li>Mindestens 11 Milliarden Liter pro Jahr verbrauchen die 45 größten Schlachtanlagen. Das haben wir erstmals erfasst.&nbsp;</li><li>Oft zahlen Schlachtkonzerne wenig für das Grundwasser.</li><li>Weil viele Behörden und Wasserversorger mauern, haben wir geklagt.</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p>Es dröhnt und rauscht. Hunderte tote Schweine hängen dicht an dicht, die Hinterbeine nach oben, den Kopf nach unten. Langsam fahren die Tierkörper an den Arbeiter*innen vorbei, die sie mit Sägen und Messern zerlegen. In Deutschland werden täglich rund 120.000 Schweine, 8.000 Rinder und 1,7 Millionen Masthühner geschlachtet. Die meisten davon in riesigen, industriellen Schlachtanlagen.</p><p>In fast jedem Produktionsschritt wird Wasser eingesetzt. Jeder Tiertransporter wird nach dem Abladen ausgespült. Die Sägen und Messer werden nach jedem Kontakt mit einem neuen Tierkörper gereinigt. 16 Stunden am Tag wird in den größten Betrieben geschlachtet. Die Nachtschicht macht acht Stunden lang sauber. Für all das wird Wasser benötigt.&nbsp;</p><p>Wir haben gemeinsam mit <em>Correctiv</em> erstmals systematisch den Wasserverbrauch der zwölf größten Schlachtkonzerne in insgesamt 45 Schlachtanlagen in Deutschland erfasst. Bei der Auswahl der Anlagen hat uns der Verein<a href="https://faba-konzepte.de/"> Faba Konzepte</a> unterstützt, der sich für eine pflanzenbasierte Ernährungsweise einsetzt. Wir haben die zuständigen Behörden und Wasserversorger auf Basis des Presserechts und der Umweltinformationsgesetze gefragt: Wie viel Wasser verbrauchen die Schlachtbetriebe jährlich – und wie viel Geld zahlen sie dafür?</p><p>Unsere Zahlen zeigen: Industrielle Schlachter wie Tönnies, die PHW-Gruppe mit ihrer Marke Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind große Wasserschlucker. Sie nutzen enorme Mengen an Grundwasser – und zahlen dafür oft wenig Geld.</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenSo viel Wasser wie 250.000 Menschen<p>Die 45 industriellen Schlachtbetriebe nutzen laut unserer Recherche jährlich mindestens 11,6 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht dem Wasserverbrauch von rund 250.000 Menschen – oder der Einwohner*innenzahl von Kiel.</p><p>Das meiste Wasser nutzt der Tönnies-Betrieb am Standort Rheda-Wiedenbrück – rund zwei Milliarden Liter pro Jahr. Das ist etwa so viel wie alle Haushalte im Ort Rheda-Wiedenbrück zusammen. Sechs der größten deutschen Schlachthöfe verbrauchen jeweils mehr Wasser als die Tesla-Gigafactory in Grünheide, die immer wieder wegen ihres hohen Wasserverbrauchs in der Kritik steht.</p><p>Und das ist nur das Wasser, das für das Schlachten der Tiere verbraucht wird. Für die gesamte Fleischproduktion wird noch mehr Wasser benötigt, etwa für das Mästen oder die Herstellung von Futtermitteln.</p><p>Unsere Ergebnisse haben wir Claudia Pahl-Wostl gezeigt, Professorin für Ressourcenmanagement an der Universität Osnabrück. „Der Wasserverbrauch industrieller Schlachtbetriebe ist erheblich“, sagt sie. Besonders problematisch sei die räumliche Ballung der Schlachthöfe. „Da kann es regional zu Wassernutzungskonflikten kommen.“</p><p>&nbsp;</p>Filter−Lade...Wassernutzung:Beide QuellenNur eigene BrunnenNur TrinkwasserAllePreisinformationen:AlleAuskunft verweigertLegende−🏭SchlachtbetriebeGrundwasserstressKein Grundwasserstressℹ️Struktureller Grundwasserstressℹ️Akuter Grundwasserstressℹ️Akuter UND struktureller Grundwasserstressℹ️WassernutzungNur eigene GrundwasserbrunnenNur öffentliche TrinkwasserversorgungBeide Quellen<p>Geodaten: <a href="https://gdz.bkg.bund.de/">Geodatenzentrum</a> © GeoBasis-DE / BKG 2018 (VG250 31.12., Daten verändert)</p><strong>Lade Daten...</strong><br>Bitte warten<strong>Fehler beim Laden der Daten</strong><br><a href="https://fragdenstaat.de"></a>ℹ️Hinweis×<p>Es gibt keine wissenschaftlich belegbare Kausalität zwischen den Wasserentnahmen von Schlachtbetrieben und dem Grundwasserstress in einem Landkreis. Grundwassersysteme sind komplex, neben großen Entnahmen spielen etwa Niederschläge oder die Bodenversiegelung wichtige Rollen. Die Karte soll verdeutlichen, dass Schlachtbetriebe mit großem Wasserverbrauch auch in Landkreisen angesiedelt sind, in denen jetzt schon Wasserstress herrscht. Mehr Infos in der <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/grundwasser-in-gefahr-bund-legt-studie-zur-wasserknappheit-vor/">Grundwasserstress-Studie des BUND</a></p>Standortdetails×<p>Klicken Sie auf einen Schlachtbetrieb, um Details anzuzeigen.</p>Hotspots: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen&nbsp;<p>Jahrzehntelang gab es in Mitteleuropa scheinbar unbegrenzt Wasser. Doch das hat sich geändert. Europas Gewässer und das Grundwasser seien unter Druck wie nie zuvor, warnt <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">die Umweltagentur der EU</a>. Laut dem kanadischen Water Security Institute ist die <a href="https://www.daserste.de/unterhaltung/film/unser-wasser/deutschlands-wasser-verschwindet-daten-satellitenmission-grace100.html">Lage in Deutschland besonders bedrohlich</a>: In den vergangenen zwanzig Jahren sei Wasser in der Dimension des Bodensees verloren gegangen. Deutschland ist damit eines der Länder mit dem weltweit größten Wasserverlust.</p><p>Einige der größten Schlachtbetriebe Deutschlands liegen in Regionen, in denen es jetzt schon immer weniger Wasser gibt – wie im sogenannten Schweinegürtel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Herzen der deutschen Fleischproduktion leben mehr Masttiere als Menschen und die Schlachtbetriebe liegen dicht beieinander. Die PHW-Gruppe etwa schlachtet in Lohne täglich rund 180.000 Masthähnchen, unter anderem für die Marke Wiesenhof. Knapp hundert Kilometer weiter südlich werden in der Tönnies-Schlachtanlage in Rheda-Wiedenbrück täglich bis zu 30.000 Schweine getötet.</p><p><a href="http://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-in-deutschland-sinkt/">Eine Studie der Naturschutzorganisation BUND</a> zeigt, dass viele Grundwasserpegel in der Region rund um den sogenannten Schweinegürtel in den vergangenen Jahren signifikant gesunken sind. Dieser akute Wasserstress herrscht etwa in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Diepholz, wo insgesamt sechs große Schlachtanlagen stehen.</p><p>Grundwassersysteme sind komplex, dass allein die Schlachthöfe schuld an der Wasserknappheit sind, kann man so nicht sagen. Eine wichtige Rolle spielen auch Niederschläge, die Bodenversiegelung oder die Entnahmen der Landwirtschaft. Die von uns recherchierten Daten zeigen jedoch, wo die Situation besonders angespannt ist. Und an einigen Orten wächst auch der Widerstand.</p><p>In Lohne etwa klagt die <a href="https://www.atmo-magazin.de/artikel/billiges-wasser-fuer-billiges-fleisch">Naturschutzorganisation Nabu</a>, weil sie durch die Wasserentnahmen des Geflügelschlachtbetriebs der PHW-Gruppe die Artenvielfalt in der Region bedroht sieht. In Kellinghusen nördlich von Hamburg fordern Bürger*innen, dass der Schlachtbetrieb von Tönnies mehr Geld für die Abwasserreinigung in der örtlichen Kläranlage zahlt. In Königs Wusterhausen in Brandenburg <a href="https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen">versucht eine Bürgerinitiative aktuell zu verhindern, dass ein weiteres Wiesenhof-Schlachtwerk die Produktion erhöht.</a></p>Grundwasser gratis&nbsp;<p>Rund die Hälfte der Schlachtbetriebe sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie ein Privathaushalt. Dafür zahlen sie Gebühren an den lokalen Wasserversorger, der das Grundwasser fördert, aufbereitet und über Rohre verteilt. Andere Schlachtbetriebe fördern selbst Grundwasser in eigenen Brunnen und bereiten es auf. Für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen wird in den meisten Bundesländern ein Entgelt fällig, das im Vergleich zu den Gebühren des Wasserversorgers viel geringer ist. Meist sind es wenige Cent pro Kubikmeter. In <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/Wasserentnahmeentgelte-Laender-Bericht-BUND-2025.pdf">Bayern, Hessen und Thüringen </a>dürfen Brunnenbesitzer*innen sogar umsonst Trinkwasser fördern.</p><p>Unsere Recherche zeigt: Schlachtbetriebe zahlen oft günstige Preise für ihr Wasser: Die PHW-Gruppe hat im niedersächsischen Lohne eigene Brunnen und zahlt rund 5 Cent pro Kubikmeter. Wie hoch die Kosten für die Förderung und Aufbereitung sind, darüber schweigt PHW. Zum Vergleich: Die Bürger*innen in der Region, die ihr Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger beziehen, zahlen 1,56 Euro pro Kubikmeter – mehr als das Dreißigfache.</p><p>Die Betriebe, die an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen sind, zahlen in vielen Fällen dieselben Preise wie Privathaushalte. Es gibt jedoch Ausnahmen. In mindestens drei Fällen haben Schlachtbetriebe Sonderverträge mit dem örtlichen Wasserversorger geschlossen, das zeigt unsere Recherche. Über den genauen Preis geben jedoch weder die Schlachtbetriebe noch die Wasserversorger Auskunft.</p>So gehst du vor, wenn du herausfinden willst, wie viel Wasser Unternehmen bei dir vor Ort verbrauchen<ol><li><strong>Trinkwasser oder Grundwasser?</strong><br> Einige Unternehmen sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie Privathaushalte. Andere zapfen mit eigenen Brunnen das Grundwasser an oder entnehmen Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zahlen kannst du am Ende addieren.<br> &nbsp;</li><li><strong>Trinkwasser: Wasserversorger finden</strong><br> Frag bei deinem zuständigen Wasserversorger nach dem Verbrauch und den gezahlten Preisen des Betriebs. Der Wasserversorger ist in der Regel nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig. Journalist*innen können sich auch auf das Presserecht berufen. Am einfachsten stellst du Anfragen über <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">FragDenStaat.de</a>. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Umweltinformationsanfragen kannst du dich gerne an den <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">FragDenStaat Climate Helpdesk</a>&nbsp;wenden.<br> &nbsp;</li><li><strong>Grundwasser: Zuständige Aufsichtsbehörde finden </strong><br> Die Bundesländer überwachen die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser&nbsp;und geben Auskunft über die maximalen und tatsächlichen Entnahmemengen großer Betriebe und die dafür fälligen Entgelte. Meist sind die Umweltministerien zuständig, doch es gibt Ausnahmen. In Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Auskunft von den Kreisverwaltungen bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn du unsicher bist: Die Umweltministerien müssen deine Anfrage weiterleiten, wenn sie nicht zuständig sind, oder dir sagen, wer zuständig ist. Auch hier kannst du <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">Anfragen über FragDenStaat.de stellen</a>.<br> &nbsp;</li><li><strong>Widerspruch formulieren und klagen&nbsp;</strong><br> Behörden haben laut Umweltinformationsgesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/">UIG</a>) einen Monat Zeit, um deine Anfrage zu beantworten. In einem Bescheid steht, ob sie die erfragten Informationen zusenden oder auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Auskunft verweigern. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Der <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">Climate Helpdesk von FragDenStaat</a> berät auch bei rechtlichen Fragen.</li></ol>Wir klagen gegen einen großen Wasserverband<p>Und nicht nur diese drei Wasserwerke mauern. Mehr als ein Dutzend Behörden und Wasserversorger wollen auch nach zahlreichen E-Mails keine Auskunft über Verbräuche oder Preise geben. Der tatsächliche Wasserverbrauch der Schlachtindustrie liegt also vermutlich noch höher als die von uns berechneten 11,6 Milliarden Liter jährlich.&nbsp;</p><p>Wasser ist ein Allgemeingut und für uns alle lebensnotwendig. Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die großen Wassernutzer in Deutschland sind. Deshalb haben wir gegen den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband geklagt, der im Schweinegürtel das Zentrum der deutschen Fleischindustrie mit Wasser versorgt.</p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/272668-klage-oowv-geschwaerzt/">→ Zur Klage&nbsp;</a></p><p><a href="https://correctiv.org/?p=231271">→ Zur Recherche von Correctiv&nbsp;</a>&nbsp;</p><p><em>Die Recherche wurde unterstützt durch das Olin-Stipendium von Netzwerk Recherche e.V.</em></p><p>&nbsp;</p></p>

Reden, Redemanuskripte des Ministers

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Reden (d.h. Texte, Redemanuskripte) des Ministers seit 06.05.2025, die bisher nicht auf den Internetpräsenzen des Ministeriums im Volltext veröffentlicht wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Unterlagen zur Ressortabstimmung zum Klimaschutzprogramm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Datengrundlage und Kapazitätszahlen zur Allgemeinverfügung Wassernutzung vom 14.07.2026

Nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (IFS-LHM) sowie, soweit Umweltinformationen betroffen sind, nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen. Die begehrten Informationen betreffen Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG, sodass ein berechtigtes Interesse nicht darzulegen ist. Ergänzend weise ich darauf hin, dass ich als Einwohner Münchens von der Allgemeinverfügung vom 14.07.2026 unmittelbar betroffen bin und die Landeshauptstadt München zudem über eine eigene Informationsfreiheitssatzung verfügt, nach der ein besonderer Zweck nicht anzugeben ist. 1. Die fachliche Datengrundlage, auf der die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde vom 14.07.2026 beruht, einschließlich der herangezogenen Grundwassermessstellen, Messreihen und Auswertungen. 2. Die aktuelle maximale Förder- und Leitungskapazität der Münchner Trinkwasserversorgung in Millionen Litern pro Tag sowie deren Entwicklung seit 1984. 3. Die Investitionen der Stadtwerke München in Förder- und Leitungskapazität der Wasserversorgung, aufgeschlüsselt nach Jahren für die vergangenen 20 Jahre und getrennt von den Segmenten Strom, Wärme und Mobilität. 4. Vorlagen, Vermerke, Gutachten oder Beschlüsse aus den vergangenen 15 Jahren, in denen ein Ausbau der Förder- oder Leitungskapazität der Trinkwasserversorgung geprüft, vorgeschlagen, zurückgestellt oder abgelehnt wurde. 5. Den Auftrag zur Erarbeitung der Wasserstrategie an das Referat für Klima- und Umweltschutz und die Stadtwerke München, einschließlich Zeitplan, Zielsetzung und Beauftragungsdatum. Soweit Informationen bei der Stadtwerke München GmbH vorliegen, stütze ich den Antrag auf § 1 Abs. 1 Satz 2 IFS-LHM, da die Landeshauptstadt München Alleingesellschafterin ist. Sollten Teile des Antrags abgelehnt werden, bitte ich um eine schriftliche Begründung unter Angabe des jeweiligen Ausnahmetatbestands sowie um Zugang zu den nicht betroffenen Teilen. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs.

Informationen zu Etzel-Wardenburg-Drohne Pipeline - Strecke Wardenburg-Drohne (WAD)

Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu der Etzel-Wardenburg-Drohne Pipeline - Strecke Wardenburg-Drohne (WAD) (vgl. https://oge.net/de/pressemitteilungen/2025/baustart-fuer-neue-erdgasleitung) 1) Informationen zu Emissionen a) die den den Bau der Pipeline verursachten Treibhausgasemissionen b) die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ermittelten betriebsbedingten Treibhausgasemissionen, einschließlich etwaiger Methan-Leackages und -Ablassungen c) Informationen zu den Emissionen aus Flächeninsanspruchnahme (LULUCF) d) das Ergebnis der Prüfung der Vereinbarkeit der Emissionen des Vorhabens mit dem Klimazielen gemäß § 13 Abs. 1 KSG. 2) Umstellung auf Wasserstoff a) der vom Vorhabenträger angegebene oder von der Genehmigungsbehörde festgesetzten Zeitpunkt der Umstellung des Betriebs auf Wasserstoff b) Umstellungskonzept bei späterer Umwidmung auf H₂, inkl. Wiederholungsprüfungen nach § 43l Abs. 4 EnWG Bei den Informationen handelt es sich offensichtlich um Umweltinformationen, teilweise auch um Informationen über Emissionen i.S.d. UIG. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Gülleausbringung auf gefrorenem Boden während der Sperrfrist

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist es zulässig auf gefrorenem Boden Gülle auszubringen (Frost bis -5°C nachts)? - Ist es zulässig noch während der gesetzlichen Sperrfrist Gülle auszubringen? - Welche Behörde ist hier ggf. für eine Ahnung des u.g. Sachverhaltes zuständig? - Falls das nicht zulässig war, wurde hier dann eine Ordnungswidrigkeit erfüllt? - Falls ja, welche welche rechtlichen Maßnahmen werden Sie dann bei welcher Behörde einleiten? Sachverhalt: Heute am 12.2.22 wurde auf den u.g. Feldern auf gefrorenem Boden, Gülle im großen Stil auf zwei Felder ausgebracht. Position 1. Feld: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&catalogNodes=11&E=734542&N=5295419&zoom=13&crosshair=marker Position 2. Feld: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&catalogNodes=11&E=734346&N=5295368&zoom=13&crosshair=marker Bilder der "frisch" ausgebrachten Gülle auf dem frostigen Boden sind vorhanden, auch können weitere Details auf Nachfrage mitgeteilt werden.. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

Mitarbeiter, Dienstanweisungen, Gebühren | IFG/UIG/VIG-Anfragen

1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. 3) Gebühren a. Nach welchen Anweisungen werden die Gebühren zur Beantwortung der o. g. Anfragen berechnet? Bitte übersenden Sie mir diese Anweisungen – gerne digital per E-Mail. b. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde befugt, Gebührenbescheide zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen? c. Ab welchem Geldbetrag werden Gebühren von Ihrer Behörde gefordert bzw. bis zu welchem Betrag wird ein Antrag als „gebührenfrei“ gekennzeichnet und die Gebühr nicht eingefordert? Bitte schlüsseln Sie mir diese Daten chronologisch und maschinell lesbar auf und senden Sie mir diese – bitte digital per E-Mail an die Absenderadresse! Da es sich um eine einfache Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz handelt, lehne ich jegliche Gebühren vorab ab. Sollte Ihre Auskunft Ihrer Meinung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich um negative Bescheidung, um dagegen in Widerspruch gehen zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

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