Auf Grundlage des Umweltinspektionsplanes für Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Herne als Umweltschutzbehörde ein Umweltüberwachungskonzept für gewerbliche und industrielle Anlagen aufgestellt. Über das Ergebnis der Inspektion vor Ort wird ein Bericht mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen erstellt.
Das Projekt "Impact assessment of EU environmental inspections" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Viele EU Richtlinien im Umweltrecht sind in den Mitgliedsstaaten nur unvollständig durchgesetzt. Die EU Kommission erwägt daher die bestehenden Rechte der EU, Umweltinspektionen der Mitgliedsstaaten zu überprüfen, zu stärken und zu erweitern. Die Wirkungsanalyse analysiert die verschiedenen Möglichkeiten für dieses Vorhaben und Ihre potenziellen Wirkungen.
Das Projekt "Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen - Austausch über mögliche Veränderungen im Vollzug des EU-Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die praktischen Auswirkungen möglicher Änderungen der europäischen Anforderungen für den Vollzug des europäischen Umweltrechts im deutschen Umsetzungs- und Vollzugssystem einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten zu erkennen und Optimierungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Vorschläge sollen die Erreichung von Umweltschutzzielen, die unionsweite Verbesserung der Anwendung des EU-Umweltrechts und die angestrebte Angleichung von Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union unterstützen. Zur Schätzung der Wirkungen auf die jeweils bestehende Vollzugspraxis, aber auch zur Frage, welche Veränderungen dort wünschenswert wären bzw. welche andererseits zu Standardabbau mit negativen Folgen für den Umweltschutz führen könnten, ist die Einschätzung der zuständigen Fachleute in den Vollzugbehörden unverzichtbar. Die Optimierungsvorschläge werden daher im fachlichen Dialog mit Vollzugsexpertinnen und -experten entwickelt und überprüft.
Umweltinspektionen werden auf Grund einer EU-Empfehlung als Regelüberwachung durchgeführt. Zu inspizieren sind im wesentlichen genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, Spalte 1 genannt sind. Dies sind z.B. Kraftwerke, Stahlerzeuger oder chemische Industrie. Die Frequenz der Vor-Ort-Inspektionen richtet sich dabei nach drei Kategorien. Die Überwachungsfrequenz reicht dabei von jährlich bis einmal in sechs Jahren. Zu einer Vor-Ort-Inspektion wird ein Bericht erstellt. Diese Regelüberwachungen führen das Bergamt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich durch.
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung des europäischen Umweltrechts zu verbessern (sog. compliance assurance). Die dazu ergriffenen Maßnahmen können auch Auswirkungen auf das deutsche Umsetzungs- und Vollzugssystem haben. Die Studie trägt dazu bei, die praktischen Effekte dieser Auswirkungen einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten und Optimierungsvorschläge zu erkennen.Hierzu waren die Einschätzungen der zuständigen Fachleute in den Vollzugsbehörden unerlässlich. Das Forschungsteam ist daher auf Grundlage einer verwaltungs- und rechtswissenschaftlichen Studie und der Ergebnisse einer Online-Umfrage in einen Dialog mit Vollzugsfachleuten getreten. In der hier publizierten Studie finden Sie die Hintergrundstudie, die Ergebnisse der Online-Umfrage und der Dialoge sowie die aus den Auswertung hergeleiteten Schlussfolgerungen zur Vollzugssituation und Empfehlungen zur Unterstützung des Vollzugs.
Das Projekt "Umweltinspektionen als Instrument für eine bessere Umsetzung des EU-Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Vrije Universiteit Amsterdam, Instituut voor Milieuvraagstukken durchgeführt. Die Verbesserung der Implementation und Durchsetzung des Europäischen Umweltrechts wird eines der wesentlichen Ziele des 7. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union (EU) sein. In einem Bericht für die Europäische Kommission analysieren das Ecologic Institut, BIO Intelligence Services and Institute for European Environmental Policy verschiedene Optionen die Implementation und Durchsetzung der EU Umweltgesetzgebung zu verbessern - insbesondere durch eine Stärkung der Rolle der Kommission bei Umweltinspektionen und ihrer Kapazitäten, Verstösse gegen das Umweltrecht zu untersuchen. Innerhalb des Projektteams beschäftigt sich das Ecologic Institut hauptsächlich mit der Analyse von zwei Optionen: die erste betrifft die Schaffung eines allgemeinen Mechanismus der es der Kommission ermöglicht, die Inspektionssysteme der Mitgliedstaaten zu prüfen und der ein entsprechendes Berichtssystem schafft. Ein solches Audit könnte sich am Model des Food and Veterinary Office (FVO) der Europäischen Kommission orientieren, das in Reaktion auf die BSE-Krise geschaffen wurde. Die zweite Option betrifft eine gezieltere Schaffung von neuen Befugnissen der Europäischen Kommission im Rahmen von spezifischer sektoraler EU Umweltgesetzgebung. Auf Basis der Analyse der verschiedenen Optionen entwickeln alle Projektpartner gemeinsam Kombinationen von Optionen, die den höchsten Mehrwehrt hinsichtlich einer Stärkung der Rolle der EU im Bereich der Umweltinspektionen und bezüglich der Kapazitäten Untersuchungen durchzuführen, versprechen.