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Ernährungsumfelder für planetare Gesundheit: Förderung und Ermöglichung einer gesunden, klimafreundlichen und ökologisch nachhaltigen Ernährungsweise für alle, Teilprojekt der Universität Göttingen

Das Projekt "Ernährungsumfelder für planetare Gesundheit: Förderung und Ermöglichung einer gesunden, klimafreundlichen und ökologisch nachhaltigen Ernährungsweise für alle, Teilprojekt der Universität Göttingen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Georg-August-Universität Göttingen, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Abteilung Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte.

Möglichkeiten und Überlegungen zur horizontalen Berücksichtigung von Anforderungen an die Produktverpackung im Blauen Engel

Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022). Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt. Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen. Veröffentlicht in Texte | 18/2025.

Direct Implementation of the EUGENE standard in Europe

Das Projekt "Direct Implementation of the EUGENE standard in Europe" wird/wurde gefördert durch: World Wide Fund for Nature, European Policy Office. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Sustainable Consumption and Production for Low Carbon Economy Low Emission Public Procurement and Eco-Labelling (SCP4LCE) - Advisory Services on Eco-Labelling in Thailand and the ASEAN-region

Das Projekt "Sustainable Consumption and Production for Low Carbon Economy Low Emission Public Procurement and Eco-Labelling (SCP4LCE) - Advisory Services on Eco-Labelling in Thailand and the ASEAN-region" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Ressortforschungsplan 2023, Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten eines Recycling-Labels: Anwendungsbereich, Kriterien, Adressaten und Zertifizierungsprozess sowie rechtliche Rahmenbedingungen

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten eines Recycling-Labels: Anwendungsbereich, Kriterien, Adressaten und Zertifizierungsprozess sowie rechtliche Rahmenbedingungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht in Zeile 1347 als Maßnahme 'Wir führen ein Recycling-Label ein' vor. Umweltkennzeichen sind grundsätzlich geeignet, nachhaltigere Produktions- und Konsummuster zu fördern. Im Bereich Material-Recycling besteht diesbezüglich noch ein erhebliches Ausbaupotenzial, weswegen das Vorhaben Optionen zur Einführung eines Recycling-Labels darlegen sowie konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Dazu sollen Forschungsfragen beantwortet sowie Empfehlungen gegeben werden bzgl.: a) des Anwendungsbereiches (Rezyklierbarkeit und/oder Rezyklatgehalt des Materials/Produkts; erfasste Materialien (Kunststoffe, Metalle und/oder weitere); Herkunft der zu rezyklierenden Materialien (Pre- oder Post-Consumer-Materialien, industrielle Abfälle/Nebenprodukte); zu labelnde Produktgruppen (Roh-, Zwischen- und/oder Endprodukte; Produkte für Industrie, Gewerbe und/oder Verbraucher*innen)); b) der Adressaten (Industrie, Handel/Gewerbe und/oder Verbraucher*innen); c) der Label-Inhaber; d) des Zertifizierungsprozesses und der beteiligten Institutionen; e) der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. Hemmnisse einer freiwilligen oder verbindlichen Label-Einführung (…). Im Ergebnis des Forschungsvorhabens liegen umfassende und detaillierte Daten und Informationen vor zum aktuellen Stand von Recycling-Label-Ansätzen in Deutschland/der EU sowie inhaltliche und prozedurale, technische und organisatorische sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse der Einführung eines Recycling-Labels in Deutschland, auf deren Grundlage kurzfristig mit der tatsächlichen praktischen Einführung des Labels begonnen werden könnte.

Marktdaten: Wohnen

Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Wohnfläche pro Einwohner*in gestiegen Die Wohnfläche pro Einwohner*in ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen. 1990 lag sie noch bei 34,8 Quadratmetern (m²), 3 Jahrzehnte später bei über 47 m² (siehe Abb. „Wohnfläche pro Kopf“). Das Statistische Bundesamt definiert die Wohnfläche als die Fläche aller Wohn- und Schlafräume sowie aller Küchen und Nebenräume. Unberücksichtigt bleiben dabei die nicht zum Wohnen bestimmten Boden-, Keller- und Wirtschaftsräume. Außerdem wird die Wohnfläche in Leerständen nicht erfasst. Heizsysteme: Verbrennung noch marktbeherrschend Jede vierte neu installierte Heizung ist inzwischen eine Wärmepumpe (siehe Abb. „Marktentwicklung Wärmeerzeuger“). Allerdings verharrt der Marktanteil der Wärmepumpen in den letzten beiden Jahren nach dem deutlichen Anstieg in 2022 auf diesem Niveau. Wärmepumpen: Sprunghaft gestiegene Nachfrage Der Absatz von Wärmepumpen hat sich von 2019 bis 2023 mehr als vervierfacht. Im Jahr 2024 ist er allerdings unter das Niveau von 2022 gefallen (siehe Abb. „Absatz von Wärmepumpen, Marktanteil von Heizungswärmepumpen“). Mehr als 90 % der verkauften Wärmepumpen waren dabei Luft-/Wasser-Systeme. Im Jahr 2024 wurden außerdem 41.500 Warmwasserwärmepumpen verkauft. Sonnenkollektoren: Talfahrt bei Neuinstallationen Sonnenkollektoranlagen können zur Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Die neuinstallierte Kollektorfläche lag 2023 und 2024 mit 367.000 und 220.000 m² auf einem historischen Tiefstand (siehe Abb. „Jährliche Neuinstallation von Solarwärmeanlagen“). Ökostromtarife: Klimaschutzdebatte pusht die Nachfrage Der Marktanteil von Ökostromtarifen lag bei privaten Haushalten 2023 bei 59,5 %. Bei Industrie, Gewerbe und sonstigen Letztverbrauchern lag der Marktanteil bei 22,5 % (siehe Abb. „Marktanteil von Ökostromtarifen“).

Möglichkeiten und Überlegungen zur horizontalen Berücksichtigung von Anforderungen an die Produktverpackung im Blauen Engel

Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022).Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt.Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen.

Indikator: Umweltfreundlicher Konsum

Die wichtigsten Fakten 2022 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Umweltzeichen 12,2 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen. Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung. Der ⁠ Indikator ⁠ erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Bekleidung (Grüner Knopf) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2022 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 12,2 % in den erfassten Produktgruppen. Nachdem er mit 4,1 Prozentpunkten 2020 deutlich angestiegen war, liegt er 2022 nur geringfügig über dem Wert von 2020. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von A+-Pkw zu tun. 2020 war dieser von 10,0 % auf 27,5 % durch die umfassende staatliche Förderung sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2022 lag der Marktanteil mit 31,2 % hingegen nur wenige Prozentpunkte über dem Wert von 2020. Biolebensmittel lagen mit einem Marktanteil von 6,3 % in 2022 unter dem Wert von 2020 (6,8 %). Bei den Haushaltsgroßgeräten wachsen die Werte der effizientesten Produkte bei Weißer Ware nur noch wenige Prozentpunkte. Bei den Hygienepapieren sinken die Marktanteile im achten Jahr in Folge auf nur noch 10,0 % bei Privathaushalten. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich. Beispiel Haushaltsgeräte: Waschmaschinen mit der höchsten Effizienzklasse hatten zuletzt einen Marktanteil von 95,6 %. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten hatte die höchste Effizienzklasse hingegen einen Anteil von unter 1 %. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie setzt sich die Bundesregierung Ziele für den Marktanteil umweltfreundlicher Produkte: Dieser soll bis 2030 auf 34 % steigen. Dieses Ziel erfordert vor allem, dass der Absatz von Biolebensmitteln, von umwelt- und sozialverträglicher Bekleidung sowie der Marktanteil von E-Autos deutlich steigen muss. Auch sollte die sich abschwächende Wachstumsdynamik bei energieeffizienten Produkten neu belebt werden. Wie wird der Indikator berechnet? Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den ⁠ Indikator ⁠ nicht verzerren. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grüne" Produkte: Marktzahlen.

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet

Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind. Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen. Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig. Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen. Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten. Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst. Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten. Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten: Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können. eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient. kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen. eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat. Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist. Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist. Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird. Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen. Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein. Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen. Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden. Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen. Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen. Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten. Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen). Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.

Geruchs- und emissionsarme Produkte für eine gesunde Innenraumluft - Entwicklung von Anforderungen für den Blauen Engel bei innenraumrelevanten, großflächigen Produkten

Das Projekt "Geruchs- und emissionsarme Produkte für eine gesunde Innenraumluft - Entwicklung von Anforderungen für den Blauen Engel bei innenraumrelevanten, großflächigen Produkten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Fachbereich 1 Ingenieurwissenschaften - Energie und Information.Die Qualität der Innenraumluft ist wichtig für die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden, zumal Menschen in Mitteleuropa einen Großteil der Zeit in Innenräumen verbringen. Geruchsbelästigungen und gesundheitsbezogene Beschwerden wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten gehören zu den häufigsten Beeinträchtigungen, die Personen beim Aufenthalt in Innenräumen nennen. Für eine gute Innenraumluft sind geruchs- und emissionsarme Produkte von großer Wichtigkeit. Gerade Produkte, die großflächig eingesetzt werden, können einen großen Einfluss auf die Innenraumluftqualität haben. Mit der Einführung der Geruchsbewertung in die Vergabekriterien des Blauen Engels erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, gezielt gesundheitlich unbedenkliche und geruchsarme Baustoffe zu beschaffen. Im Vorhaben werden verschiedene Fragestellungen behandelt. Zum einen dienen die Daten dazu, weitere Vergabegrundlagen des Blauen Engels mit geruchsrelevanten Aspekten zu ergänzen. Zum anderen werden Daten für verschiedene Geruchsbewertungsmethoden gesammelt, um in internationale (DIN ISO 16000-28) und nationale Normen (VDI 4302) präzisierte Informationen einbringen zu können. Dazu zählt unter anderem die Untersuchung der verschiedenen auf dem Markt genutzten Vergleichsmaßstäbe, um die Basis der Methode mit klaren Vorgaben zu fixieren. Weiterhin ist die Zusammenwirkung unterschiedlicher Materialien in Kammern und realen Räumen auf das Emissionsverhalten hin zu untersuchen, und es sind Strategien für eine Umsetzung von daraus abgeleiteten Anforderungen im Rahmen des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und/oder im Blauen Engel zu erarbeiten.

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