Auf der Grundlage einer automatisierten Methode der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Gründachkartierung vorgenommen. So kann das bereits genutzte Flächenpotenzial auf den Dresdner Dachflächen quantitativ erfasst und eine zukünftige Weiterentwicklung von begrünten Dächern analysiert werden. Die Punktdarstellungen zeigen die Dachflächen, auf denen eine Begrünung erfasst wurde. Dargestellt sind ausschließlich Gründächer mit einer Dachfläche ab einer Größe von zehn Quadratmetern. Konkrete Informationen zur exakten Bedeckung sowie zur genauen Größe der begrünten Dachfläche werden in der Karte nicht dargestellt. Die zunehmende Neuversiegelung und der damit einhergehende Rückgang von Grün- und Freiflächen stellt für die Stadt in Zeiten des Klimawandels eine enorme Herausforderung dar. Dachbegrünungen können aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Leistungen eine Lösung sein. Sie haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Luft- und Lärmbelastung. Außerdem sind sie ohne zusätzlichen städtischen Bodenverbrauch realisierbar. Damit gewinnen Dachbegrünungen in einer nachhaltigen zukunftsorientierten Stadtplanung zunehmend an Bedeutung.
This report presents exemplary roadmaps for the implementation of sustainable supply chain management practices in the cotton-garment, coffee, iron ore-steel and tin-solder supply chains. The roadmaps can assist companies in the sector and other stakeholders in advancing the environmental performance of suppliers and sub-suppliers primarily through incentives and cooperation. Each roadmap includes a description of an environmental target, tailored sustainable supply chain management approaches and instruments, key actors for implementation, interactions between instruments, and necessary framework conditions. The report concludes with a synthesis, identifying effective instruments and approaches across the supply chains studied. Veröffentlicht in Texte | 04/2025.
Die Aufgaben des Bereiches Pflanzliche Erzeugung umfassen: - die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften landwirtschaftlicher Fachgesetze und Verordnungen, - die Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis, die Boden und Pflanze betreffen, - die Wechselwirkungen zwischen Landbewirtschaftung und Umwelt (wissenschaftliche Begleitung von Agrarumweltprogrammen, Agrarumweltmonitoring), - Landnutzungssysteme, für die die Wechselwirkungen mit der Umwelt eine besondere Rolle spielen (FFH. Natur- und Hochwasserschutz), sowie - die Entwicklung moderner Strategien zum Schutz der Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse von Schadorganismen sowie die Entwicklung optimierter Produktionsverfahren. Die Umsetzung dieser Aufgaben schließt eine problemorientierte Forschung zur Entwicklung und Förderung der Landbewirtschaftung und Landschaftspflege ein, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft nach den Prinzipien des Integrierten und Ökologischen Pflanzenbaus sowie der Landwirtschaft mit besonderen Umweltleistungen ausgerichtet ist. - Ableitung von Agrar-Umwelt-Indikatoren zur Bewertung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung - Versuche und Demonstrationen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe und Erschließung neuer Anwendungsfelder für deren Verwertung - Erprobung und Umsetzung von bodenschonenden und erosionsmindernden Bodenbearbeitungsverfahren und Bewirtschaftungsstrategien Die Umsetzung der Forschungs- und Untersuchungsergebnisse erfolgt durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis, von Stellungsnahmen für die Politik sowie die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken auf Länder- und Bundesebene.
Kern der Agrarstrukturerhebung bildet das Grundprogramm mit den Angaben der Bodennutzungshaupterhebung, der Erhebung über die Viehbestände und der Arbeitskräfteerhebung in der Landwirtschaft. Das Ergänzungsprogramm umfasst einige, vor allem für die betriebsstatistischen Erhebungen wichtige Merkmale (Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung, sozialökonomische Verhältnisse, Anfall und Aufbringung tierischer Exkremente, Lagerkapazität bei Gülle, Eigentums- und Pachtverhältnisse an der LF, außerbetriebliche Erwerbs- und Unterhaltsquellen, Einkommenskombinationen, Umweltleistungen).
Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungsplattform Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen
Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Das hat sich durch die Covid-19-Pandemie deutlich verstärkt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) beauftragt, das Tempelhofer Feld als einen ganz besonderen Ort der Urbanität zu erforschen und zu beschreiben. Das Ergebnis dieser Studie erfasst die gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Feldes in seiner gegenwärtigen Nutzung. Es ist in seiner Dimension, Größe, Geschichte und Vielfalt der Möglichkeiten etwas Besonderes, denn das Feld ist keine geplante und gestaltete Parklandschaft, sondern ein urbaner Raum, der im ständigen Wandel ist und sich immer neu erfindet. Das Zusammenspiel von großen Naturschutzflächen und Erholungsflächen inmitten der Dichte der Stadt gibt es in dieser Form nur hier. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Hier kann Natur beobachtet, Weite erlebt und Geschichte am originalen Ort erfahren werden. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht.
This report presents exemplary roadmaps for the implementation of sustainable supply chain management practices in the cotton-garment, coffee, iron ore-steel and tin-solder supply chains. The roadmaps can assist companies in the sector and other stakeholders in advancing the environmental performance of suppliers and sub-suppliers primarily through incentives and cooperation. Each roadmap includes a description of an environmental target, tailored sustainable supply chain management approaches and instruments, key actors for implementation, interactions between instruments, and necessary framework conditions. The report concludes with a synthesis, identifying effective instruments and approaches across the supply chains studied.
UBA und BfN veranstalten Fachtagung zur Gemeinsamen Agrarpolitik Am 21. November 2024 luden das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu einer Fachtagung zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ein. Auf der Veranstaltung wurden aktuelle Forschungsergebnisse für eine zukunftsfähige Agrarumweltpolitik vorgestellt und mit zahlreichen Vertreter*innen aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis die Möglichkeiten ihrer Umsetzung diskutiert. Im Zentrum der Tagung stand die Leitfrage, wie die GAP wirksamer auf Ziele des Natur- und Umweltschutzes in der Agrarlandschaft ausgerichtet werden kann. Entscheidend für die Verwaltung und die Betriebe wäre hierfür eine möglichst anwendungsfreundliche und schlanke Ausgestaltung der unterschiedlichen Instrumente . Aus verschiedenen Forschungsprojekten wurden Beispiele für ein satellitengestütztes Monitoring , digitale Entscheidungssysteme für die Erbringung von Ökosystemleistungen und die Gestaltung maßgeschneiderter, zielgerichteter Agrarumweltmaßnahmen vorgestellt. Die Diskussionen mit dem Publikum zeigten, dass großer Bedarf nach innovativen Lösungsansätzen besteht. Das System einer gemeinschaftlichen, landschaftsbezogenen Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in Form kooperativer Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe wurde ebenfalls vorgestellt. Letzteres stieß insbesondere bei Vertreterinnen und Vertretern der Länderverwaltungen auf großes Interesse, da diese Form der Zusammenschlüsse noch nicht in allen Bundesländern förderfähig ist. Komplexe GAP-Verfahren hemmen die Landwirtschaft Ein völlig neuer, umfassender Ansatz zur ergebnisorientierten Honorierung von Umweltleistungen und ein Grundlagenvortrag zu Möglichkeiten und Grenzen der GAP eröffneten schließlich die breitere Diskussion zu strukturellen Aspekten der GAP. In der Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis wurde bildlich darüber diskutiert, wie sich aus dem verhedderten „Wollknäuel“ – der jetzigen GAP – ein bequemer „Pullover“ stricken ließe. In den Diskussionen des Tages wurde deutlich, dass die lange Historie der Entwicklung von Agrarumweltmaßnahmen und ihre Anpassung an neue GAP-Förderperioden in Deutschland – gerade in Verbindung mit der föderalen Struktur – die GAP zunehmend komplexer und unübersichtlicher gemacht haben. Insbesondere Verfahren zur Antragsstellung und die Kontroll- sowie Sanktionsmechanismen sind demnach derart komplex und starr geworden, dass sie ein echtes Hemmnis für viele Landwirtinnen und Landwirte darstellen. Es wurde deutlich, dass hier unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse der Landwirtschafts- und Naturschutzpraxis auf der einen und der kontrollierenden Verwaltung auf der anderen Seite zusammengeführt werden müssen, um die Situation zu entspannen. Unterschiedliche Ansätze, wie ein indikatorbasiertes Benchmarkingsystem zur Nachhaltigkeitsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe, eine professionalisierte Unterstützung der Betriebe bei Antragsstellung und Berichterstattung (ähnlich der Funktion eines Steuerberaters bei der Steuererklärung), satelliten- und KI-gestützte Systeme zum Vorfiltern und zur Reduktion des Kontrollaufwandes vor Ort oder eine intensive Ansprache und Begleitung der Betriebe bei spezifischen Maßnahmen (z.B. im Vertragsnaturschutz ) durch die Verwaltung wurden u.a. als Möglichkeiten genannt, um hier Abhilfe zu schaffen. Die Frage, wie eine Umgestaltung der GAP in Deutschland gelingen könnte – sei es mit einem harten Schnitt oder schrittweise – blieb unbeantwortet. Änderungen am System stellen insbesondere die Landesverwaltungen, die für die Genehmigung und Kontrolle der Fördermittel zuständig sind, regelmäßig vor große Herausforderungen. Maßgeblich für positive Veränderungen könne demnach gemeinsames Lernen statt formalistischer Kontrolle und ein regelmäßiger, vertrauensvoller Austausch zwischen den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben und Verwaltungen sein. UBA und BfN unterstützen Diskurs um Weiterentwicklung der GAP Deutlich wurde zudem, dass durchaus sehr unterschiedliche Ziele mit der GAP verfolgt werden. Zu den inoffiziellen Zielen der GAP gehört demnach auch, dass sie ein einfaches Instrument zur Umverteilung von Geldern zwischen den verschiedenen Ebenen der EU – Union, Mitgliedstaaten, Gliedstaaten, landwirtschaftliche Betriebe – darstellt. Wobei viele Akteure besonders darauf bedacht sind, finanzielle Einbußen zu vermeiden. Dieses Vorgehen steht jedoch der Idee einer leistungsorientierten Verteilung der GAP-Gelder zum Wohle des Umwelt- und Naturschutzes entgegen. In Bezug auf den Leitgedanken der Fachtagung zeigt sich, dass Wirksamkeit, Anwendungsfreundlichkeit und Schlankheit der Strukturen viel zu oft nicht Hand in Hand gehen. Mitunter werden sie vermutlich auch zukünftig nicht Hand in Hand gehen können, denn gerade Strukturen mit einem erhöhten Verwaltungs- und Koordinationsaufwand, wie Maßnahmen des gezielten Vertragsnaturschutzes oder kooperative Modelle, sind vergleichsweise wirksam und anwenderfreundlich. Hier weitere Fortschritte zu erzielen, die Bedürfnisse von Kontrollierenden und Kontrollierten zukünftig stärker gemeinsam zu betrachten und eine optimale Aufgabenteilung zwischen EU-Ebene, Bundesebene und der Ebene der Bundesländer zu finden, sollten Ziele des letztlich politisch zu führenden Diskurses der nächsten Zeit sein. UBA und BfN unterstützen diesen Weg mit ihren fachlichen Beiträgen und werden den auf der Fachtagung stattgefundenen regen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Verwaltung auch weiterhin fördern.
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Neue Regeln zur Verringerung schädlicher Industrieemissionen Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie. Ende 2019 kündigte die EU-Kommission im Kontext des Europäischen Green Deal die Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) an. Im April 2022 legte sie dann ihren Vorschlag für eine geänderte IE-RL vor. Die neue IE-RL 2.0 zielt darauf ab, in integrierter und medienübergreifender Weise die menschliche Gesundheit und die Umwelt noch besser zu schützen , indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen einschließlich größerer Tierhaltungsbetriebe vermieden oder reduziert werden. Die IE-RL regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen. Zu den wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL gehört, bei der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen: Der neuen IE-RL zufolge ist das untere (strengere) Ende der mit BVT assoziierten Emissionsbandbreite bei der Festlegung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen, in jedem Fall aber die gesamte mit BVT assoziierte Emissionsbandbreite, wenn die beste Umweltleistung insgesamt für eine Anlage bestimmt wird. Neu in der IE-RL 2.0 sind auch verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie. Dadurch sollen die effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördert werden. Solche verbindlichen Verbrauchswerte sind aber in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten, die durch ähnliche Merkmale, Verfahren und Produkte charakterisiert sind. Für IED-Anlagen ist zudem ein Umweltmanagementsystem (UMS), welches auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst, verbindlich einzuführen und zu betreiben. Das UMS wird alle drei Jahre externen Audits unterzogen. Darüber hinaus unterstützt die IE-RL-Revision die industrielle Transformation, indem die Fortentwicklung des Standes der Technik bzw. der BVT stärker auf die Dekarbonisierung ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel der Richtlinie sowie Instrumente unterstützen und flankieren die Dekarbonisierung der Industrie und Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Der Dynamik der anstehenden industriellen Transformation entsprechend, soll ein neu gegründetes Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) Informationen über innovative industrielle Techniken sammeln, analysieren und für die Fortentwicklung der BVT im Sevilla-Prozess aufbereiten.
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Bund | 301 |
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