Das Projekt "Das Kompensationsprinzip im Oeffentlichen Recht am Beispiel des Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Das Habilitationsvorhaben geht der Frage nach, ob und in welcher Form sich Kompensationsloesungen in die deutsche Verwaltungsrechtsordnung integrieren lassen. Ausgehend von Kompensationsloesungen im deutschen Umweltrecht (z.B. Paragraphen 7 Abs.3, 17 Abs.3a BImSchG; Paragraphen 8 ff. BNatSchG) wird versucht, eine allgemeine Kompensationsdogmatik zu entwickeln.