Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der UN -Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium Bundesumweltministerium und UBA legen neue Studie vor Das Umweltbewusstsein der Deutschen bleibt auf einem hohen Niveau: Für 91 Prozent der Bevölkerung ist der Umweltschutz wichtig. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie zum Umweltbewusstsein in Deutschland, die das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegeben haben. Die Studie zeigt auch, dass das Problembewusstsein für die Risiken und Folgen des Klimawandels sehr hoch ist. Weit über 80 Prozent der Befragten befürchten, dass auf Deutschland hohe Kosten zukommen für die Beseitigung von Schäden oder zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen, die die Klimafolgen in Deutschland als beherrschbar einstufen, von 39 Prozent im Jahr 2006 auf 54 Prozent gestiegen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug: „Dieser Optimismus verbessert die Basis für eine zielorientierte Umweltpolitik. Ich freue mich, dass immer mehr Menschen Umweltschutz als Zukunftsgestaltung begreifen und eine konsequente ökologische Modernisierung einfordern.” Dr. Harry Lehmann, Fachbereichsleiter Umweltplanung und Nachhaltigkeitsstrategien im UBA : „Die Bereitschaft der Bevölkerung zum Handeln ist da. Die Politik und auch das Umweltbundesamt haben die Aufgabe, sich vermehrt einer zielgruppengerechten Umweltkommunikation zu widmen. Es ist wichtig, klare Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Diese müssen einfach und gut verständlich sein. Die für den Umweltschutz positive Grundstimmung in der Bevölkerung müssen wir nutzen und die Bedeutung des Umweltschutzes für die Lebensqualität der Menschen deutlich machen.” Auch die steigenden Energiepreise haben für die Bürgerinnen und Bürger eine hohe Bedeutung. In der vorliegenden Umfrage wurde erstmals gefragt, wie wichtig es den Menschen ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch niedrigere Energiekosten finanziell zu entlasten. Die Zustimmung zu dieser politischen Aufgabe ist genau so hoch wie zur Aufgabe, die Wirtschaft anzukurbeln. Astrid Klug: „Diese Erwartungen nehme ich sehr ernst. Die steigenden Strom- und Energiepreise bergen erheblichen sozialen Sprengstoff - bis in die mittleren Schichten hinein. Deshalb sind wir mit unserer Politik, die Energieeffizienz zu erhöhen und das große Potenzial zum Einsparen von Energie zu nutzen, auf dem richtigen Weg. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag, um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen.” Viel Zuversicht und Vertrauen wird der technischen Innovation als Problemlösung entgegengebracht. Knapp drei Viertel der Befragten erwarten, dass sich künftig durch eine konsequente Umweltschutzpolitik die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessert. Allerdings: Die Menschen schieben dabei ihre eigene Verantwortung nicht einfach weg. Die Aussage, dass wir unsere Gewohnheiten im Alltag ändern müssen, findet ebenfalls eine sehr hohe Zustimmung. In der Bevölkerung ist auch ein hohes Bewusstsein für die Bedeutung der biologischen Vielfalt vorhanden. Der Erhalt natürlicher Lebensräume ist aus Sicht von über 90 Prozent der Befragten nicht nur für die Natur, sondern auch für den Menschen lebenswichtig. Generationengerechtigkeit gilt als das beste Argument für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Aber auch die Bedeutung natürlicher Lebensräume für die Erholung und damit für die Gesundheitsvorsorge spielt eine wichtige Rolle. Die Befragten sehen insgesamt einen engen Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gesundheit. Die Umweltbewusstseinsstudie 2008 verwendet erstmals die Milieumodelle des Sinus-Instituts. Mit deren Hilfe lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die zur zielgruppenspezifischen Verbesserung der Umweltkommunikation beitragen können. Die Autoren sind Carsten Wippermann und Marc Calmbach (SINUS-Institut) sowie Silke Kleinhückelkotten (ECOLOG-Institut). 10.12.2008
Während der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention (2015-2016) lag ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der verbesserten Umsetzung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention (BodP). Dafür wurde das Büro LAND-PLAN (Ebersberg) beauftragt, um einfach anwendbare Methoden zu entwickeln und zu testen, womit Kommunen den Schutz ihrer Böden in der Planung besser verankern können. Als Zielgruppe wurden Entscheidungsträger in der Verwaltung und der Politik und deren Planer festgelegt. In Oberösterreich, Tirol und Bayern wurden Workshops unter Einbindung der Bodenfunktionsbewertung und der Erarbeitung eines „Gesamtwertes“ durchgeführt. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und Möglichkeiten zu deren Festsetzung in der Raum- und Umweltplanung wurden erarbeitet. Die Publikation berichtet über diese Arbeiten und stellt die Methoden sowie die Best Practice-Beispiele bereit. Veröffentlicht in Texte | 220/2020.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesumweltministerin Svenja Schulze kürt die Gewinner des Wettbewerbs „Blauer Kompass 2018“ Innovative Stadtentwässerung in Solingen, ein Bildungsangebot zu Klimaveränderungen für Auszubildende in Heidelberg, ein Projekt zur nachbarschaftlichen Stadtbegrünung in Köln und ein Schattenspender mit Solarmodulen der Kunsthochschule Kassel gewinnen dieses Jahr den „Blauen Kompass“. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir sind bereits mitten im Klimawandel und unser Wissen über die Folgen nimmt stetig zu. Besonders die Städte müssen sich jetzt mehr und mehr auf Starkregen und Hitzeperioden einstellen. Das verlangt bauliche und planerische Veränderungen, aber auch mehr Kenntnisse in der Bevölkerung. Heute zeichnen wir vier Innovationen aus, die genau diese Aspekte aufgreifen und in kreativer Weise zeigen, wie die Anpassung an den Klimawandel sowohl unsere Infrastruktur schützen als auch die Lebensqualität der Städte verbessern kann.“ Dr. Harry Lehmann, Fachbereichsleiter Umweltplanung und Nachhaltigkeitsstrategien im Umweltbundesamt ( UBA ): „Mich freut besonders die Bandbreite der eingereichten Projekte: Von Dachbegrünung über lokalen Hochwasserschutz bis hin zu Hitzeschutz-Schulungen für Pflegepersonal gibt es viele vorbildliche Aktionen. Hier wird vor Ort neu gedacht und innovativ gehandelt.“ Mit dem Wettbewerb „Blauer Kompass“ zeichnet das Umweltbundesamt bereits zum dritten Mal in drei Kategorien Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aus. In diesem Jahr wählte die Jury dafür drei Gewinner aus 111 eingereichten Projekten aus. Erstmals wurde außerdem der Publikumspreis vergeben, insgesamt wurden beim Online-Voting rund 12.600 Stimmen abgegeben. Alle prämierten und nominierten Projekte gibt es in der KomPass -Tatenbank unter www.uba.de/tatenbank . Preisträger 2018 Kategorie 1: Private oder kommunale Unternehmen Technische Betriebe Solingen, 42719 Solingen – „Kommunale Überflutungsvorsorge in Zeiten des Klimawandels“: Die Technischen Betriebe Solingen entwickelten ein integriertes Konzept zur Städtentwässerung, das nicht alleine auf das Kanalnetz setzt. Preisträgerfilm Kategorie 2: Bildungs- und Forschungseinrichtungen Pädagogische Hochschule Heidelberg, Abt. Geographie – Geco-Lab, 69115 Heidelberg – Geco-Lab: Dem Klimawandel begegnen – das Beispiel Auszubildende (klimAZUBI): Die Pädagogische Hochschule Heidelberg entwickelt in Kooperation mit regionalen Unternehmen und der IHK Lernmodule zur Klimaanpassung für Auszubildende. Preisträgerfilm Kategorie 3: Vereine, Stiftungen und Verbände Initiativgruppe „Unternehmen engagiert für’s Veedel”, 50739 Köln – „Gemeinsam für’s Klima in Bilderstöckchen“: Zusammen mit den Menschen des Viertels legt die Initiativgruppe Gemeinschaftsgärten an, begrünt Fassaden und schafft Versickerungsflächen. Preisträgerfilm Publikumspreis (Online-Voting) Universität und Kunsthochschule Kassel, Fachgebiet experimentelles Entwerfen und Konstruieren und Digitale 3D-Technik, 34127 Kassel – „Solar Spline“: Die Universität und die Kunsthochschule Kassel entwickelten eine Ultraleichtbaukonstruktion mit Solarstruktur, die Schatten spendet und für eine passive Gebäudekühlung sorgt. Gleichzeitig kann die Sonnenstrahlung für die Energiegewinnung genutzt werden. Preisträgerfilm Jury 2018 Weitere Informationen: Wettbewerbsbüro Blauer Kompass c/o co2online gGmbH Tel.: +49 30 780 9665 23 E-Mail: blauerkompass [at] uba [dot] de
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi- Stakeholder -Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.
Umweltbezogene Fachplanungen wie die Luftreinhalteplanung, die Lärmaktionsplanung, die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung oder die Klimaanpassungsplanung haben zahlreiche Überscheidungspunkte. In der Praxis werden die unterschiedlichen Planungen jedoch oft unabhängig voneinander erarbeitet, obwohl sich durch eine bessere Integration in vielen Fällen Synergieeffekte ergäben. Das F&E-Vorhaben "Koordination und Integration von Umweltfachplanungen" hat deshalb untersucht, wie sich die umweltbezogenen Planungen besser vernetzen lassen und welche Hindernisse für eine verbesserte Koordination und Integration in der Praxis bestehen und hat konkrete Handlungsempfehlungen für ein besseres Zusammenwirken der Planungen entwickelt. Die Fachbroschüre fasst die wichtigsten Forschungsergebnisse zusammen. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Studie befasst sich mit der Frage, inwieweit die Anpassung an den Klimawandel in den derzeitigen rechtlichen Regelungen auf regionaler und lokaler Ebene berücksichtigt wird. Der erste Teil behandelt Raumordnung , Städtebau sowie Umweltfachplanungen. Der zweite Teil bezieht sich auf die kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere die Aufgabenfelder öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, vorbeugender Hochwasserschutz, öffentliche Abfallbeseitigung, Energieversorgung sowie kommunale Verkehrsinfrastruktur. Jeweils werden die rechtlichen Regelungen detailliert analysiert, beispielhaft Pläne analysiert und konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Rechts abgeleitet. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2018.
Umweltbezogene Fachplanungen wie die Luftreinhalteplanung, die Lärmaktionsplanung, die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung oder die Klimaanpassungsplanung haben zahlreiche Überscheidungspunkte. In der Praxis werden die unterschiedlichen Planungen jedoch oft unabhängig voneinander erarbeitet, obwohl sich durch eine bessere Integration in vielen Fällen Synergieeffekte ergäben. Das F&E-Vorhaben "Koordination und Integration von Umweltfachplanungen" hat deshalb untersucht, wie sich die umweltbezogenen Planungen besser vernetzen lassen und welche Hindernisse für eine verbesserte Koordination und Integration in der Praxis bestehen und hat konkrete Handlungsempfehlungen für ein besseres Zusammenwirken der Planungen entwickelt. Veröffentlicht in Texte | 15/2022.
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