Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Gewerbe) enthält Angaben über - bestimmte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen - Art der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsort von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art und Menge der austretenden Schadstoffe Die Daten werden von der Behörde bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Industrie) enthält Angaben über - genehmigungsbedürftige Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) - Art und Betriebsbedingungen der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsquellen und -bedingungen von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art, Konzentration und Menge der austretenden Schadstoffe Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, diese Angaben in vorgeschriebenen Abständen zu aktualisieren.