Marine litter at the seafloor comprises different materials. Plastic is the most frequent material of marine litter found at the seafloor of the Baltic Sea (55,6%). "Abandoned, lost, discarded or otherwise lost fishing gear" (ALDFG) is a subgroup of plastic litter with special importance for environmental assessment because it has a defined source and may pose a health risk to animals. With the data provided, marine litter at the seafloor of the Baltic Sea was quantified and characterized with special regard to fishery as source. 72 litter items (LI) were collected within fishery catches by bottom trawling during three cruises in 2020 and 2021. The data were used to quantify litter at the seafloor of the Baltic Sea (9.2 LI/km²) including 2.2 LI/km² ALDFG and 0.4 LI/km² fishery nets. We conclude that fishery is an important source of litter and ALDFG represent a considerable share of marine litter with 22.2%.
Die Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft sowie der Verlust der biologischen Vielfalt werden maßgeblich durch menschliche Nutzungen und gesellschaftliche Lebensweisen verursacht. Um Landschaft und Natur langfristig zu schützen, ist daher eine sozial-ökologische Transformation notwendig, die tiefgreifende Veränderungen der Lebens- und Wirtschaftsweisen einschließt. Eine zentrale Rolle spielt dabei Suffizienz, eine Strategie zur absoluten Reduzierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, um innerhalb der planetaren Grenzen zu bleiben und gleichzeitig allen Menschen den Zugang zu den für ihr Leben notwendigen Ressourcen zu ermöglichen. Die Notwendigkeit von Suffizienz wird anhand der Energiewende und der Flächennutzung verdeutlicht: Auch die Energiewende, verstanden als Umstieg auf erneuerbare Energien, kann - ohne ihre zwingende Notwendigkeit bestreiten zu wollen - mit erheblichen negativen Umwelt- und sozialen Folgen verbunden sein, sei es durch den Bau und Betrieb von Anlagen oder die erforderliche Rohstoffgewinnung. Suffizienz, d. h. die Reduzierung des Energieverbrauchs, muss daher neben Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energien zu einem weiteren zentralen Element der Energiewende werden. In Bezug auf Flächennutzung ist Suffizienz erforderlich, da nur so Flächenkonkurrenzen vermindert und zugleich ausreichend Flächen zur Erhaltung biologischer Vielfalt gesichert werden können. Trotz der dargelegten Relevanz wird Suffizienz im Naturschutz bislang wenig beachtet. Als mögliche Ansatzpunkte für die Integration von Suffizienz in den Naturschutz werden die Planungsinstrumente der Raumordnung und Umweltprüfungen sowie die Entwicklung von "Suffizienzkorridoren" diskutiert. Da Suffizienz und eine sozial-ökologische Transformation mit weitreichenden Veränderungen unserer Lebensweise verbunden sind, treffen sie auf erhebliche Widerstände und stellen eine kulturelle Herausforderung dar, die nur im Rahmen einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion bewältigt werden kann.
Lange Nacht der Wissenschaften Anfang 28.06.2025 17:00 Uhr Ende 29.06.2025 00:00 Uhr Veranstaltungsort Berlin Hinter die Kulissen der Wissenschaft blicken, das können Besucher:innen seit 25 Jahren bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“. Experimente, Vorträge, Wissenschaftsshows und Laborführungen stehen am 28. Juli auf dem abwechslungsreichen Programm. Rund 240 Projekte in 28 Wissenschaftshäusern stellt allein die TU Berlin vor. Im Jubiläumsjahr wird auch das BASE bei dem spannenden Abend dabei sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Informationen zum Programm: In Kooperation zwischen TU Berlin, TÜV NORD und BASE findet im Sommersemester 2025 der Hochschulkurs „Interdisziplinäre Herausforderungen bei der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle" an der TU statt. Erkenntnisse und Ergebnisse aus diesen Sessions werden bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“ diskutiert. Außerdem erfahren Besucher:innen mehr zu den Aufgaben des BASE und zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Zudem erwartet Sie: Das „wissenschaftsbasierte Planspiel“ der Studierenden unter Leitung von Prof . Gesa Geißler, Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung. Der Dokumentarfilm aus dem Hochschulkurs 2024 zum Thema Zwischenlager hoch-radioaktiver Abfälle in Deutschland – „Einfach mal (Zwischen) lagern!“ unter der Leitung von Prof. Hirschhausen, Fachgebiet Wirtschaft und Infrastrukturpolitik. Eine Umweltthemen-Wanderausstellung des Fachgebiets von Prof. Gesa Geißler. Mitarbeitende des BASE informieren am Messestand zum Themenkomplex Zwischenlagerung und Endlagerung. Teilnahme planen: Tickets können im Online-Vorverkauf für fünf Euro oder für sieben Euro an ausgewiesenen Adressen der Abendkasse erworben werden. Adresse TU Berlin Hauptgebäude / Raum 3006 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Mehr zur „Langen Nacht der Wissenschaften“ an der TU Berlin Lange Nacht der Wissenschaften (LNDW) an der TU Berlin
Hintergrund und Zielsetzung des Vorhabens: Das Projekt zielt darauf ab, die Beteiligung und Mitgestaltung von Umweltverbänden an strategischen und weitreichenden Planungsprozessen und in Strategischen Umweltprüfungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zu analysieren und Strategien zu entwickeln, um diese zu stärken. Mit dem Instrument der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll in Planungsprozessen die Berücksichtigung von Umweltbelangen gestärkt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und von (Umwelt-)Verbänden ermöglicht werden. Die Relevanz SUP-pflichtigen strategischen Planungen und Strategien des Bundes und der Länder ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen, insbesondere im Kontext von Themen wie Energiewende (u.a. Carbon-Management-Strategie, Nationales Entsorgungs-programm, Raumordnung zur Ausweisung von Windenergieflächen), Ernährung (z.B. Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, Agrarstrategieplan) und Mobilität (z.B. Bundesverkehrswegeplan). Die verstärkte Nutzung der SUP in strategischen Entscheidungsprozessen und deren veränderte Rolle, insbesondere seit dem Inkrafttreten der geänderten Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED III), erfordert eine Anpassung der Planungspraxis und stellt neue Herausforderungen und auch Chancen, insbesondere für Umweltverbände, dar. Während die Umweltverbände lokal oft stark aufgestellt und verankert sind und eine Beteiligung bei Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu konkreten Projekten fest verankert ist, ist dies bei entscheidenden Weichenstellungen auf nationalen, landesweiten und regionalen Skalen und in entsprechenden Planungs- und Umweltprüfungsverfahren weniger der Fall. Das Projekt zielt daher darauf ab, Kapazitäten und Kompetenzen bei Umweltverbänden zum Thema SUP zu untersuchen und darauf aufbauend gezielt auszubauen, indem Schulungen und Informationsmaterialien zur SUP gemeinsam mit den Umweltverbänden entwickelt werden. Diese sollen die Umweltverbände in die Lage versetzen, aktiv an SUP-Verfahren teilzunehmen und umweltrelevante Belange in strategischen Entscheidungsprozessen einzubringen. Damit wird das Ziel verfolgt, die Qualität der Entscheidungen zu steigern. Durch die Vernetzung der Umweltverbände und den Austausch von Erfahrungen und Best Practices bei der Beteiligung in SUP-Verfahren sollen Synergien genutzt und die Effektivität der Einbindung der Umweltverbände in SUP-Verfahren verbessert werden.
Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.
The accurate estimation of nitrous oxide (N2O) emissions and monitoring of nitrate (NO3) leaching in agricultural catchments are critical for contemporary environmental science and policymaking. These issues contribute to climate change and groundwater pollution, necessitating a thorough understanding of underlying processes to develop effective mitigation strategies. Our research aims to develop a robust upscaling procedure for N2O emissions and NO3 leaching at the catchment scale, where mitigation actions are finally applied. This involves an integrated approach spanning three scientific disciplines: 1. Field and laboratory measurements: Utilizing local chamber-based and laboratory-based measurements to assess microbial N cycling fluxes and process rates, providing essential data for process understanding. 2. Remote sensing: Leveraging satellite data with unprecedented spatiotemporal resolution to gather catchment-scale information on geomorphology, topography, land use, standing biomass, and soil water status, enhancing our understanding of the catchment environment. 3. Modelling: Employing a fusion of machine learning techniques and mechanistic modeling, we aim to integrate all information from the collected datasets, facilitating the upscaling of N2O emissions and NO3 leaching to the entire catchment scale. Our work program comprises two interrelated work packages focusing on data collection and modeling. WP 1 Data Collection: Creation of a comprehensive dataset, including N2O and NH3 emissions, NO3 leaching, soil d15N isotopic composition, site preference and d15N-N2O, and lab-based measurements of N process rates such as gross nitrification. This dataset will provide a deeper understanding of microbial N-cycling processes such as nitrification and denitrification and their roles in N2O production and NO3 leaching. Hot spot monitoring: Continuous measurements at model-guided identified N2O emission hot spots, covering potential hot moments such as freeze-thaw periods and fertilization events. WP 2 Modeling: Machine Learning: Extracting knowledge from all collected data to create models predicting N2O emissions and NO3 leaching. Mechanistic modelling: Improving a state-of-the-art biogeochemical model that includes a spatially explicit hydrology model for the lateral flow of water and nutrients. Improving will be particularly based on incorporating isotopic data and an isotopic tracing model. Combining machine learning and mechanistic models to benefit from each other, with mechanistic models enhancing machine learning through providing additional data and machine learning to identify and improve structural deficiencies of the mechanistic model. This interdisciplinary proposal seeks to advance our understanding of N2O emissions and NO3 leaching at the catchment scale, ultimately providing valuable insights for environmental assessment and mitigation strategies in agricultural landscapes.
Gemäß Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Der dabei nach SächsLPlG u.a. zu erstellende Umweltbericht dokumentiert die Art und Weise der Berücksichtigung der Schutzgüter bei der Erstellung des Plankonzeptes des Regionalplanes Südwestsachsen.
Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP) strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert, Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren inhaltlich entlastet, Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt, Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Die Bosch & Partner GmbH entwickelt dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 Feststellung der UVP-Pflicht § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 188 |
| Europa | 26 |
| Kommune | 2 |
| Land | 59 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 33 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 91 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 93 |
| Umweltprüfung | 27 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 145 |
| Offen | 109 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 207 |
| Englisch | 64 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 59 |
| Keine | 129 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 92 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 156 |
| Lebewesen und Lebensräume | 219 |
| Luft | 137 |
| Mensch und Umwelt | 259 |
| Wasser | 143 |
| Weitere | 253 |