Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Neue Studie empfiehlt, den jährlichen Stickstoffausstoß Deutschlands auf 1 Million Tonnen zu begrenzen Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt auf der am 31. Mai 2021 startenden Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz INI2021 eine nationale Obergrenze für den Stickstoffausstoß vor. Ab dem Jahr 2030 sollten demnach insgesamt nicht mehr als 1 Million Tonnen Stickstoff pro Jahr in die Umwelt gelangen. Nur so könnten bereits bestehende Schutzziele für Gewässer, Landökosysteme und die menschliche Gesundheit erreicht werden. Aktuell liegt der jährliche Stickstoffausstoß bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr. Die neue Obergrenze erfasst nahezu alle Quellen und schließt neben der Landwirtschaft auch Sektoren wie den Verkehr oder die Industrie ein. UBA-Präsident Dirk Messner: „In den nächsten zehn Jahren müssten die jährlichen Stickstoff-Emissionen um rund 0,5 Millionen Tonnen auf maximal eine Million Tonnen sinken. Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, zum Klimaschutz und das Düngerecht endlich auch in der Praxis an allen Stellen einhalten. Aber auch dann ist nur eine erste Etappe erreicht, denn um einen flächendeckenden guten Umweltzustand in Deutschland zu erreichen, braucht es weitere Anstrengungen zur Stickstoffminderung: Schutzziele für Wasser, Boden, Luft, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit müssen überprüft und die zulässige Obergrenze für den Gesamtstickstoffausstoß weiter abgesenkt werden.“ Prognosen des UBA zeigen, dass die stringente Umsetzung der bestehenden und teilweise gerade aktualisierten Gesetze, wie das nationale Luftreinhalteprogramm oder die neuen Anforderungen der Düngegesetzgebung, den Stickstoffausstoß im Hinblick auf die vorgeschlagene Obergrenze voraussichtlich ausreichend reduziert. Auch das Klimapaket der Bundesregierung wird zur Stickstoffminderung beitragen. Die Umsetzung der geltenden Gesetzgebung auch auf regionaler und lokaler Ebene muss jedoch regelmäßig überprüft werden, solange die Grenzwerte noch nicht überall erreicht werden. Die sektorübergreifende Obergrenze führt gegenwärtige Umweltziele für Luft, Grundwasser, Ökosysteme und Gesundheit und regionale Anforderungen deutschlandweit zusammen und zeigt, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren in Bezug auf das Gesamtziel leisten. Die Obergrenze ist auf schnelle Umsetzbarkeit hin und als Etappenziel angelegt, daher fließen nicht für alle Bereiche der gute Umweltzustand, sondern auch derzeit politisch vereinbarte Zielstellungen in das Gesamtziel ein. Langfristig sind darüber hinaus gehend weitere Minderungen erforderlich, um einen guten Umweltzustand aller stickstoffbelasteten Bereich in Deutschland flächendeckend zu erreichen. Dennoch setzt das Instrument ein wichtiges Signal für Zusammenarbeit und gesamtgesellschaftliches Handeln über verschiedene Bereiche aus Politik und Gesellschaft hinweg. Deutschland verfehlt wegen zu hoher Stickstoffbelastungen seit Jahren seine Umweltqualitätsziele für Wälder, Oberflächen- und Küstengewässer, das Grundwasser und nicht zuletzt für die Luft, was auch zu Belastungen für die menschliche Gesundheit führen kann. Die meisten Stickstoffemissionen stammen aus Tierhaltung, Düngeranwendung und Verbrennungsprozessen im Verkehr. Aber auch Energienutzung, Haushalte und die Produktion von Konsumgütern tragen dazu bei. Stickstoff ist in verschiedenen chemischen Verbindungen unerlässlicher Baustein von jeglichem Leben. Er macht zum Beispiel als Luftstickstoff N2 78 Prozent unserer Atemluft aus. In dieser Form ist er unschädlich, aber für die meisten Lebewesen nicht nutzbar. In Verbindung mit anderen Elementen macht der Verwandlungskünstler Stickstoff Mensch und Umwelt zu schaffen, denn hier gilt: Die Dosis macht das Gift. Zu große Mengen Stickstoffdioxid (NO2), Ammoniak (NH3), Nitrat (NO3-) und Lachgas (N₂O) führen beispielsweise zu potenziell gesundheitsschädlicher Luft- und Grundwasserverschmutzung, überdüngten Meeren und einem Rückgang der Artenvielfalt. Mit dem Vorschlag für eine nationale Obergrenze tritt das Umweltbundesamt in seiner Gastgeberrolle auch bei der 8. Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz an. Die Konferenz ist die weltgrößte ihrer Art und steht an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Über 500 Teilnehmer aller Kontinente werden ab dem 31. Mai zur 4-tägigen Konferenz virtuell erwartet. Offene Infografik "Jährliche Stickstoffeinträge in die Umwelt" zum Download (ZIP) , unter Quellenangabe frei verwendbar. Erklärfilm "Stickstoff" zum Download (mp4) , unter Quellenangabe frei verwendbar.
Die Studie untersucht räumliche und zeitliche Trends der luftgetragenen Einträge von Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Vanadium, Zink in Deutschland anhand von Modell- und Messwerten, darunter Daten zur Bioakkumulation. Anhand von Umweltqualitätszielen und Bewertungskriterien rechtlicher Regelungen erfolgt eine Risikobewertung für Mensch und Umwelt. Veröffentlicht in Texte | 107/2018.
Auf Grundlage der EU- Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG (WRRL) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Überprüfung des angestrebten guten Zustandes der Oberflächengewässser Qualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe festzulegen (Artikel 4 der WRRL). Zur Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer sind daher die Stoffe aus dem „Nichterschöpfenden Verzeichnis der wichtigsten Schadstoffe“ (siehe Anhang VIII WRRL) zu überprüfen und fortzuschreiben sowie Qualitätsnormen festzulegen. 2013 endete die Übergangsfrist für Richtlinie 2006/11/EG. Vor diesem Hintergrund initiierte das Umweltbundesamt ein Projekt, um für 10 ausgewählte Schadstoffe (flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV)) die Umweltqualitätsnormen zu aktualisieren und für 20 neue Stoffe Vorschläge für Umweltqualitätsnormen erarbeiten zu lassen. Veröffentlicht in Texte | 47/2015.
Mit dieser strategischen Forschungsagenda identifiziert das UBA zukünftige Forschungsschwerpunkte für eine an Umweltqualitätszielen ausgerichtete Entwicklung von Siedlungsräumen und zeigt bestehende Wissenslücken einer umweltorientierten, sozialverträglichen und gesundheitsfördernden urbanen Entwicklung auf. Veröffentlicht in Broschüren.
Im Jahr 2008 trat die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Marine Strategy Framework Directive - MSFD, 2008/56/EG) in Kraft. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, einen guten Zustand der marinen Ökosysteme bis zum Jahr 2020 zu erreichen und/oder zu erhalten. Dieser gute Umweltzustand muss anhand von qualitativen Deskriptoren gemäß Anhang I der Richtlinie definiert und durch entsprechende Kriterien und Indikatoren, die durch die Europäische Kommission formuliert wurden, spezifiziert werden. Während sich bisherige Projekte hauptsächlich mit den sogenannten Zustandsdeskriptoren beschäftigt haben, lag der Focus des hier dargestellten Projektes auf der Betrachtung der Belastungsdeskriptoren. Für diese Deskriptoren gab es bisher keine Bewertungssysteme. Innerhalb des Projektes wurden bestehende Defizite identifiziert und mögliche Lösungen vorgeschlagen, beispielsweise durch die Erstellung entsprechender Bewertungssysteme. Für Deskriptor 2 (nicht-einheimische, invasive Arten) wurde ein Bewertungssystem entwickelt, das neben dem Trendindikator auch die Menge bereits im System vorhandener gebietsfremder Arten sowie deren Auswirkungen auf die heimischen Gesellschaften berücksichtigt. Der für Deskriptor 6 (Integrität des Meeresbodens) entwickelte Bewertungsansatz basiert auf der Modellierung der Beeinträchtigung, indem die Sensitivität der benthischen Habitate mit Informationen über die zeitliche und räumliche Ausdehnung der physischen Belastungen verknüpft wird. Aufgrund großer Wissenslücken hinsichtlich der Belastungen und Auswirkungen auf die Lebensräume und Gemeinschaften ist es gegenwärtig für Deskriptor 7 (Hydrographische Bedingungen) nicht möglich, ein detailliertes Konzept zur Bewertung zu erstellen. Stattdessen wird in einem ersten Entwurf ein Konzept skizziert, das als grober Rahmen dienen und für zukünftige Erkenntnisse offen und anpassbar sein soll. Einer der bedeutenden Stressoren in der Meeresumwelt ist die chemische Verschmutzung, die mit Deskriptor 8 (Schadstoffe) behandelt wird. Dazu wurden zunächst die Relevanz der Schadstoffe, die Umweltqualitätsziele, die biologischen Effekten im Allgemeinen und die Auswirkungen auf Meeressäuger im Speziellen untersucht. Für den Deskriptor 10 (Meeresmüll) wurde ein Bewertungssystem für Strandmüll entwickelt. Für Müll an der Wasseroberfläche, in der Wassersäule und am Meeresboden (insbesondere Reste von Fischernetzen) wurden vorhandene Daten ausgewertet, um Umweltziele zu untersuchen und effektive Monitoringstrategien vorzuschlagen. Außerdem wurden die Auswirkungen von Müll beim Verschlucken von Meeresvögeln untersucht. Abschließend erfolgte die Entwicklung möglicher Ansätze für ein übergreifendes Konzept (Gesamtbewertung über alle Deskriptoren) für den guten Umweltzustand unter Berücksichtigung weiterer Projekte zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "AWZ-Projekt 2 (Phase 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BioConsult Schuchardt & Scholle GbR durchgeführt. Innerhalb der Laufzeit des Projektes sind die Monitoringberichte gemäß Art. 11 MSRL und die Maßnahmenprogramme gemäß Art. 13 MSRL (2021/22) an die EU-KOM zu berichten sowie die darin erwähnten Maßnahmen bis 2022 zu operationalisieren. Auch der nächste Zustandsbericht (2024) sowie die Weiterentwicklung von GES und der Umweltziele (§ 45 WHG) sind in diesem Zeitraum vorzubereiten. Zudem sind auf die bereits vorliegende negative Bewertung der bisherigen nationalen Berichte durch die EU-KOM gemäß Art. 12, 16 und 18 MSRL Vorschläge für Entgegnungen zu formulieren und die Arbeitsgrundlagen der Berichte in Teilen substantiell zu verbessern, d.h. insbesondere die Indikatoren für die Bewertung des 'Guten Umweltzustandes' fertig zu stellen und regional abzustimmen sowie national und regional verabschiedete Messverfahren in die Praxis umzusetzen.
Das Projekt "'Fachforen Wald' in Hinblick auf die EXPO 2000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein Waldforum 2000 durchgeführt.
Das Projekt "Kiel 2030" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Raum & Energie, Institut für Planung, Kommunikation und Prozessmanagement GmbH durchgeführt. Kiel hat sich mit einem überzeugenden Konzept beim Ideenwettbewerb 'Stadt 2030' des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beworben und - zusammen mit 22 anderen Städten und Regionen - im Wettbewerb gewonnen. Ziel ist es nun, die Konzeption auszuarbeiten und die Umsetzung beispielhaft zu erproben. Dieser Prozess wird über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Im Rahmen des Wettbewerbs wurde der für Kiel 2030 verfolgte Entwicklungskorridor definiert. Er soll durch zwei rahmensetzende Leitziele bestimmt werden, nämlich die Inwertsetzung der Meereslage und der durch Konversion verfügbaren Flächen für eine 'komplette' und vitale Stadt hoher Lebensqualität unter Durchmischung von Wohnen, Arbeit und Freizeitmöglichkeiten bei Erhaltung und Entwicklung der Umwelt und Landschaftsqualität sowie die umfassende Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Potenziale und ihrer Wechselwirkung zur Wirtschaftsstruktur bei besonderer Betonung maritimer Forschung und Technologie und nicht zuletzt auch des Schiffbaues. Innerhalb dieses Korridors will und wird Kiel seine sozialen, kulturellen, städtebaulichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Kompetenzen und Qualitäten entwickeln und dafür Ziele und Maßnahmen in einem kontinuierlichen Dialog mit seinen Bürgerinnen und Bürgern definieren. Mit dem Vorhaben werden - entsprechend zu der Grundidee des Wettbewerbes 'Stadt 2030' folgende wissenschaftliche Arbeitsziele verfolgt: 1. Erarbeitung eines Leitbildes und von Strategien für die Stadtentwicklung auf der Basis wissenschaftlich belastbarer Analysen. 2. Erstellen eines auf die wissenschaftlichen Analyse und Beratung gestützten Kataloges von Kriterien und Leitfragen für die künftige Verfolgung der Entwicklungsziele mit Relevanz für die allgemeine Forschungslandschaft. 3. Der Stadtdialog und die Entwicklung des Leitbildes und der Strategien für die Stadtentwicklung sollen kontinuierlich im Dialog mit der wissenschaftlichen Beratung erfolgen. Dadurch soll eine wechselseitige Befruchtung der wissenschaftlichen Ausgangsbasis und Methodik einerseits und der Praxis andererseits erfolgen. 4. Dabei sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welche wissenschaftlich erarbeiteten Modelle und Methoden des Stadtdialoges und der Stadtentwicklung in der 'Konfrontation' mit der Praxis erfolgreich sind. 5. Weiter soll das Vorhaben konkrete Erkenntnisse liefern zu den Möglichkeiten eines dialogorientierten Stadtumbaues und der aktiven Integration von Wissenschaft und Wirtschaft in die Stadtentwicklung (im Gegensatz zu der passiven Erwartung möglichst guter städtischer Rahmenbedingungen). Darüber hinaus bettet sich der Arbeitsprozess und die Forschung im Projekt 'Kiel 2030' in die nationale und internationale Diskussion zur Umgestaltung/Umstrukturierung von 'Waterfront-Gebieten' ein, auf dem bisher vergleichsweise wenig Forschung betrieben wurde.
Das Projekt "Clean Sky" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Elektronische Nanosysteme durchgeführt. Die Clean Sky Joint Technology Initiative (JTI) ist ein innovatives Europäisches Programm mit dem Ziel, den Einfluss des Luftverkehrs auf die Umwelt massiv zu senken. Als privat-öffentliche Partnerschaft arbeiten insgesamt 86 industrielle und Forschungspartner an ambitionierten Zielen wie - Verringerung des Treibstoffverbrauchs, - Reduktion der Emissionen, - Ökologisches Design, Produktion und Wartung sowie - Schnellere Überleitung innovativer Technologien in den Markt. 'Clean Sky' ist in sechs Integrated Technology Demonstrators (ITD): Smart Fixed Wing Aircraft (SFWA), Green regional aircraft (GRA), ECO Design ITD (ED), Systems for green operation (SGO), Sustainable and Green Engines (SAGE) und Green Rotorcraft (GRC) unterteilt. Einige technologische Aspekte aus den Arbeiten in Clean Sky finden ihre Parallelen auch im Automobilbau, so z. B. Leichtbau und Structural health monitoring (SHM) aktive Strömungsbeeinflussung Drahtlostechnologie Optimierte Integration innovativer Technologien. CleanSky soll den Einfluss des Luftverkehrs auf die Umwelt radikal verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Luftfahrtindustrie stärken und sichern. Die ITDs demonstrieren und validieren die technologischen Durchbrüche, die notwendig sind, um die vom ACARE (Advisory Council for Aeronautics Research in Europe) als die Europäische Technologieplattform für Aeronautics & Air Transport gesteckten Umweltziele zu erreichen. Zusammen mit Agusta Westland, Airbus, Alenia Aeronautica, Dassault Aviation, EADS-CASA, Eurocopter, Liebherr-Aerospace, Rolls-Royce, Saab AB, Safran und Thales ist die Fraunhofer Gesellschaft einer der Plattform-Leiter und Mitglied im 'Clean Sky' JTI Governing Board.
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Förderprogramm | 367 |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 317 |
Luft | 219 |
Mensch & Umwelt | 386 |
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