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Landschaftsschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Naturschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

30 Jahre Deutsche Einheit: Auch für die Umwelt ein Gewinn

Luft, Wasser und Böden deutlich sauberer – Klimawandel nach wie vor größte Herausforderung Das Umweltbundesamt (UBA) zieht 30 Jahre nach der Deutschen Einheit eine positive Umweltbilanz. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Wir können mit Recht stolz darauf sein, was die neuen Bundesländer nach 1990 beim Umweltschutz erreicht haben. In viele Flüsse, die damals ökologisch tot waren, ist das Leben zurückgekehrt. Die Luft, die vor 30 Jahren in manchen Regionen beißend war, ist heute wieder fast überall unter den geltenden Grenzwerten. Und doch gibt es viel zu tun: Nach der Wende hin zu Marktwirtschaft und Demokratie während der Wiedervereinigung stehen nun erneut anspruchsvolle Veränderungsprozesse an. Wir müssen unsere Wirtschaft zukunftstauglich machen, um Klima- und Umweltwandel so weit wie möglich abzumildern und beherrschbar zu halten: Energiewende, Mobilitätswende, nachhaltigere Städte, zukunftstaugliche Landwirtschaft und zirkuläres Wirtschaften sind die Stichworte.“ Die Luftqualität war zur Wende in der DDR oft sehr schlecht. Grund waren vor allem die Braunkohlekraftwerke sowie im Winter die Kohleheizungen. Vor allem im Industriegebiet um Leipzig/Halle/Weißenfels/Bitterfeld wurden in den 1980er Jahren extrem hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen gemessen. Mit Werten über 400 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³) im Jahresdurchschnitt war hier die Belastung in etwa viermal so hoch wie im westdeutschen Ruhrgebiet. Zum Vergleich: Heute liegen die höchsten Werte um 10 µg/m³. Erst als Kraftwerke und Industrieanlagen zu Beginn der 1990er Jahre stillgelegt oder saniert wurden, sank die Schwefeldioxid- und Schwebstaubbelastung auf dem Gebiet der DDR drastisch. Erst um das Jahr 2000 gab es keine Unterschiede mehr zwischen den Konzentrationen in ost- und westdeutschen Industriegebieten. Allerdings bleiben heute vor allem die Stickstoffdioxid-Belastung sowie der Feinstaub in deutschen Ballungsgebieten ein Problem. Als 1990 die erste gesamtdeutsche Gewässergütekarte erstellt werden sollte, wurde zur Beschreibung der Wasserqualität vieler ostdeutscher Flüsse eine zusätzliche Güteklasse eingeführt: „ökologisch zerstört". Vor 1990 gehörten die ostdeutschen Flüsse zu den am stärksten mit Abwässern belasteten Gewässern Europas – Schaumberge an Stauwerken und von Chemikalien gefärbte Flüsse waren keine Ausnahme, sondern die Regel. Nach der Wende wurden auf ehemaligem DDR-Gebiet veraltete Industriebetriebe stillgelegt oder saniert, moderne und effizientere Kläranlagen gebaut und die Umweltgesetzgebung verbessert. Damit hat sich die Wasserqualität vieler Flüsse sichtbar und messbar verbessert. So sank zum Beispiel die Belastung mit Schwermetallen wie Quecksilber und persistenten organischen Chemikalien in vielen größeren ostdeutschen Flüssen seit Anfang der 1990er um mehr als 95 Prozent. Dirk Messner: „Die Ökosysteme in der Elbe erholten sich nach 1990 sehr schnell. Aber: Trotz der positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre erreichen aktuell nur sieben Prozent der Fließgewässer in Deutschland einen guten ökologischen Zustand, wie er nach EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ bis 2027 erreicht sein soll. Und kein einziger Fluss ist in einem guten chemischen Zustand. Es bleibt viel zu tun.“ ⁠ Klimaschutz ⁠ war vor 30 Jahren als Thema für die Politik und Öffentlichkeit noch nicht so präsent wie heute. Strom und Wärme wurden in Ost wie West zu großen Teilen mit Kohle und Öl erzeugt. Die Kohlendioxid-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe trugen entsprechend mit über 80 Prozent zu den ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen bei, sowohl in Ost wie in West. Die Emissionsdaten zwischen 1970 und 1989 zeigen bis auf Konjunktur- und Wettereffekte auch kaum Veränderungen. Mit der Deutschen Einheit änderte sich dies schlagartig: Mit dem Zusammenbruch der Wirtschaft und durch die Optimierung der Kraftwerke und Industrieanlagen sanken in den neuen Bundesländern ab 1990 die Emissionen deutlich. Allein die die Kohlendioxid-Emissionen sanken zwischen 1989 und 1994 im Ostteil um fast die Hälfte. Anders auf dem Gebiet der alten Bundesländer, wo die Emissionen zunächst unverändert blieben. Die Gründe für die niedrigeren Emissionen in den neuen Bundesländern lagen vor allem darin, dass weniger Braunkohle in den Kraftwerken verfeuert wurde. Zudem wurden Heizungen schnell modernisiert. Dirk Messner: „Die Gesamtemissionen des wiedervereinigten Deutschlands sind seit 1990 um über 35 Prozent gesunken. Vor allem im Energiebereich konnten Erfolge erzielt werden, obwohl die Wirtschaft gerade nach der Wende beachtlich gewachsen ist. Doch die Herausforderungen bleiben groß. Deutschland und Europa wollen bis 2050 klimaneutral werden.“ Das Umweltbundesamt widmet dem Einheitsjubiläum sein aktuelles Magazin "Schwerpunkt". Sie können es hier herunterladen . Einen multimedialen Spaziergang durch wichtige Daten in Politik und Umwelt der letzten Jahrzehnte können Sie hier erleben .

Daten zur Umwelt 2009

Das Digipack enthält CD-ROM, Begleitbroschüre und Faltblatt. Auf der CD-ROM finden Sie den vollständigen Inhalt der Internetanwendung „Daten zur Umwelt“ (Stand 2009). Diese enthält  unter dem Titel „Daten zur Umwelt – Umweltzustand in Deutschland“ umfassende, detaillierte Informationen zum Umweltzustand, zu Umweltpolitik und Umweltrecht sowie viele Lektüretipps und Links. Das „Umwelt-Kernindikatorensystem“  zeigt Erfolge und Handlungsbedarf der Umweltpolitik auf. Die Broschüre informiert Sie über wichtige ausgewählte Trends in fünf Schwerpunktbereichen des Umweltschutzes. Das Faltblatt informiert in Auszügen aus den Inhalten. Veröffentlicht in Broschüren.

Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen

50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvor­schriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umwelt­rechts­verstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts - das stärkt den Umweltschutz”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. „Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen.”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.

Heinrich Freiherr von Lersner gestorben

Gründungspräsident des Umweltbundesamtes stand von 1974 bis 1995 an der Spitze der Behörde Der erste Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Heinrich Freiherr von Lersner ist am Dienstag, 26. August 2014 in Berlin verstorben. Der am 14. Juli 1930 in Stuttgart geborene von Lersner leitete das UBA 21 Jahre. Sein Nachfolger Andreas Troge, UBA-Präsident von 1995 bis 2009, würdigte von Lersner als einen herausragenden Visionär des Umweltschutzes: „Herr von Lersner wirkte maßgeblich daran mit, Visionen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen mit wissenschaftlich fundierten und praktisch wirksamen Maßnahmen zu verwirklichen. Seine hohe Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen, insbesondere uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seine Weitsicht hinsichtlich zukünftiger Umweltprobleme und sein Beharren auf wissenschaftlicher Unabhängigkeit des Umweltbundesamtes prägen das Amt nach wie vor.“ Die amtierende UBA-Präsidentin Maria Krautzberger ergänzt: „Das Umweltbundesamt, welches Herr von Lersner als ‚Amt neuen Stils‘ gründen half, verdankt ihm sein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft; schon kurze Zeit nach der Gründung und bis zum heutigen Tag.“ Nach dem Abitur 1950 studierte von Lersner zunächst Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel, absolvierte die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und legte 1959 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Im gleichen Jahr wurde er von dem Tübinger Staatsrechtler Günter Dürig über Fragen der Haftung für legislatives Unrecht promoviert. Anschließend trat er im Südbadischen seine Assessorenlaufbahn bei verschiedenen Landratsämtern an. Nach nur zwei Jahren wechselte von Lersner in den Bundesdienst. Im Bundesministerium des Innern war er seit 1961 zunächst in der Abteilung für Soziales, schließlich in der Abteilung für öffentliche Sicherheit eingesetzt. Erst 1970 kam er in die kurz zuvor aus dem Bundesgesundheitsministerium umgezogene Abteilung für Umweltschutz und wurde dort Unterabteilungsleiter für Wasser- und Abfallwirtschaft. Im Jahr 1973 wurde der Ministerialdirigent von Innenminister Hans-Dietrich Genscher zum Leiter der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, der Vorläufereinrichtung des ⁠ UBA ⁠ ernannt. Das 1974 errichtete UBA leitete von Lersner 21 Jahre bis zu seiner Pensionierung 1995. Als Jurist war von Lersner vor allem Generalist, zum Umweltschutz kam er „wie die Jungfrau zum Kind“ – so formulierte er es in einem Interview 1983 einmal selbst. Doch es war ein Kind, das von Lersner lieb gewann, dies zeigt bereits seine ungeheure Produktivität auf dem Gebiet des Umweltrechts: Zwischen 1970 und 1990 veröffentlichte er über 50 wissenschaftliche Beiträge zu Fragen des Abfall- und Wasserrechts und sonstigen Fragen des Umweltschutzes. Sein Führungsstil war für einen Amtsleiter in den 1970er und 1980er Jahren eher ungewöhnlich. Der dem linken Flügel der FDP zuzurechnende von Lersner war stets für die Freiheitsrechte des Individuums eingetreten. Das UBA war für ihn ein „Amt neuen Stils“ und das war mehr als eine Floskel. Er bemühte sich, hierarchische Schranken abzubauen, etwa indem er Rücksprachen nicht nur mit den Vorgesetzten, sondern auch mit den fachlich verantwortlichen Mitarbeitern selbst führte – seinerzeit ein absolutes Novum. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kantine zu essen, war für ihn selbstverständlich. Er hatte für viele ein offenes Ohr. Es war von Lersners zentrales Anliegen, das UBA zu einer unabhängigen Behörde aufzubauen, die auch vor politischen Kurswechseln sicher ist. Die Geschichte, er habe im Bundesministerium des Innern (BMI) erreicht, dass der UBA-Präsident lediglich in Besoldungsstufe B8 eingruppiert wird und damit nicht mehr als politischer Beamter gilt, der im Zuge eines Regierungswechsels ausgetauscht werden kann, wird bis heute erzählt. Vehement verteidigte er seine Mitarbeiter immer wieder gegen Kritik – etwa wenn sich das vorgesetzte BMI über den „unbotmäßigen Kleidungsstil“ im UBA beklagte oder wenn die fachlich für richtig erachteten Stellungnahmen von UBA-Mitarbeitenden nicht mit den politischen Erwartungen in den Ministerien übereinstimmten. Als Privatmann zeichnete ihn ein starkes Interesse an Geschichte und Kunst aus. Im UBA etablierte von Lersner die Tradition regelmäßiger Kunstausstellungen.

Faltblatt: Umweltforschung im Überblick

Ob ⁠ Klimawandel ⁠, ⁠ Biodiversität ⁠, Ressourceneffizienz, ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ oder Umwelttechnik, in UFORDAT sind alle Umweltthemen von A wie Abfall bis Z wie Zugvogel vertreten. Neben den übergreifenden Um- weltbereichen Wasser, Boden, Luft, Natur und Landschaft, Lärm und Energie finden Sie auch Forschungsprojekte zu Umwelt und Gesundheit, Umweltökonomie, Umweltrecht und weiteren Themen. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Schutzgebiete sind Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das Umweltrecht sieht einen besonderen Schutz dieser Gebiete vor. Bei der Erfüllung dieses Schutzauftrags kommt den Bundesländern eine maßgebliche Rolle zu, da ihnen die konkreten Regelungen für die Vorgaben vor Ort obliegen. Die vorliegende Studie untersucht beispielhaft für drei Bundesländer, wie diese den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Schutzgebieten rechtlich regeln. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Regelungen in diesen Bundesländern für sich genommen nicht hinreichend sind, um das Erreichen der gesetzlichen Schutzziele zu gewährleisten. Wie sich der Schutz betroffener Gebiete unabhängig von den rechtlichen Defiziten im jeweiligen Fall darstellt, wurde im Rahmen der Studie nicht untersucht. Bezüglich der Rechtslage geben die Autor*innen Empfehlungen für weiterführende Regelungen im Bundesrecht. Veröffentlicht in Texte | 49/2021.

Geodatennutzung im Umweltvollzug – Teil 2

Geodaten können die Vollzugstätigkeit im Umweltbereich erleichtern, indem sie den Behörden einen einfacheren und schnelleren Zugriff auf bestimmte Informationen erlauben. Diese Handreichung gibt Vollzugsbehörden einen Überblick über wesentliche rechtliche Anforderungen dazu, welche Daten sich als Beweismittel eignen können und welche Abwägungen bei ihrer Nutzung vorzunehmen sind. Der Fokus liegt auf allgemein gültigen Normen, die in verschiedenen Bereichen des Umweltrechts angewendet werden. Sektorale Anforderungen können ergänzend hinzutreten. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken

Die Publikation „Umweltdelikte“ bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten bis 2016 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2004 und 2016 um 32 % gesunken sind. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden sein. Nach 12 Jahren Pause legt das Umweltbundesamt nun die 30. Auflage der Publikation vor. Veröffentlicht in Texte | 66/2018.

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