The VICH GL 6 guideline outlines a tiered assessment scheme that is mandatory for all active substances (AS) used in veterinary medicines before they enter the market. As the first step, the predicted environmental concentration of the AS in question is compared to a so-called “action limit” of 100 μg/kg for soil. If this action limit is exceeded, an extended environmental risk assessment is required. This limit is currently based on data that were recorded between 1973 and 1997 in the USA. Since then, new active ingredients with higher efficacy (and, therefore, potential environmental impacts at lower concentrations) have been developed and put on the market. This consequently elevates the probability of environmental and organismic impact, which in turn affects biodiversity and, ultimately, the natural functioning of ecosystems.
A critical evaluation of the action limit is therefore necessary. Does it still serve its purpose as a precautionary decision criterion on whether an experimental Phase II risk assessment must be conducted?
To assess the protectiveness of the soil action limit of 100 µg/kg, we evaluated 82 tests (34 plant and 48 earthworm tests) for 18 parasiticides, 28 antibiotic and 5 other AS, using data from European Medicines Agencies Public Assessment Reports, supplemented by internal data of the German Environment Agency. We included parasiticides in the data evaluation, although the action limit does not apply here, as their environmental hazard is determined by their toxicity to insects. Tests between model predictions reveal no difference between models with and without parasiticides (with parasiticides n = 51, without parasiticides n = 33). For each AS, we included the lowest available NOEC/EC10 and fitted a sigmoidal non-linear least squares model in the range of [0,1].
18±5 % of the NOECs/EC10 values are below 100 µg/kg soil. This reduces to 17±6 % if only non- parasiticides are included in the data analysis. A total of 11 substances are below or equal to the action limit, 7 antibiotics and 4 parasiticides. In order to ensure that the action limit covers approximately 95 % of AS currently on the market, a reduction from 100 to 5 µg/kg would be necessary. The analysis shows that the current action limit is insufficient to protect organisms and ecosystems. In future revisions of the guideline, it will be necessary to adapt the action limit to current scientific standards.
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Das Vorhaben greift das Ergebnis des Vorhabens 'Überprüfung der für die Umweltbewertung relevanten OECD Prüfrichtlinien hinsichtlich des Stands der Wissenschaft und Technik' (FKZ 3720644080) auf, das den Überarbeitungsbedarf für eine Reihe von OECD Testrichtlinien festgestellt hatte. Hierbei wurden u.a. die Tests auf leichte biologische Abbaubarkeit als prioritär überarbeitungsbedürftig identifiziert. Die Testrichtlinien der OECD zur leichten biologischen Abbaubarkeit in der derzeitigen Form wurden 1992 definiert und wurden seitdem nicht mehr aktualisiert. Die Ergebnisse, die aus diesen Tests gewonnen werden, sind nicht unumstritten. Beispielsweise kann die Prüfung des gleichen Stoffes in unterschiedlichen Varianten der Tests auf leichte biologische Abbaubarkeit zu stark voneinander abweichenden Ergebnissen führen. Dies führt zum Beispiel auch zur Diskussion hinsichtlich der Notwendigkeit von höherwertigen Simulationsstudien zur Abbaubarkeit von Stoffen in den verschiedenen Umweltkompartimenten. Im Sinne der Bewertung von Stoffeigenschaften sollten Tests konsistente Ergebnisse liefern, die allgemein akzeptiert und zur Bewertung genutzt werden können.
Veranlassung
Durch Remobilisierung von Feinsedimenten, z.B. durch Baumaßnahmen, können sedimentgebundene Schadstoffe gelöst werden. Dies kann zu negativen Effekten für den chemischen und ökologischen Zustand des Gewässers führen. Um besonders kontaminierte Stellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen zu ergreifen, ist die Charakterisierung, Bewertung und Beobachtung der Sedimente vor, während und nach der Maßnahme unabdingbar.
Die aktuelle Datenbasis der Schadstoffbelastung von Sedimenten im Untersuchungsgebiet der Lahn ist nicht ausreichend, um die Sedimentqualität zu bewerten. Als Ausgangspunkt für die Sedimentqualitätsbewertung wird daher ein Sedimentkataster erstellt. Die Bewertung der Sedimentqualität erfolgt auf Basis chemischer Analysen (nach 2008/105/EG und 2013/39/EU) und ökotoxikologischer Tests (nach HABAB 2017). Im Sedimentmonitoring soll die zentrale Fragestellung beantwortet werden, wie sich die geplanten Revitalisierungsmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Lahn auf die Sedimentqualität und das Remobilisierungspotenzial auswirken.
Ziele
- Bereitstellung eines Sedimentkatasters zur Beschreibung des Ist-Zustandes der Sedimentqualität der Lahn und Veröffentlichung in der Datenbank SedIS
- Erarbeitung eines Sedimentmanagementkonzepts zur Bewertung der Sedimentqualität der Lahn sowie eine Umweltrisikobewertung und eine Handlungsanweisung zum Umgang mit Sedimenten bei zukünftigen Maßnahmen
- Durchführung eines Sedimentmonitorings zur Überwachung der Einflüsse von Revitalisierungsmaßnahmen auf die Sedimentqualität
- Beantwortung der Fragestellung, wie Sedimente in die Evaluierung des ökologischen und chemischen Zustandes limnischer Ökosysteme einbezogen werden können und ob dies zur Erreichung der WRRL-Umweltziele genutzt werden kann
Das Ziel des Projektes ist die Revitalisierung des stark anthropogen überprägten Flusssystems Lahn. Dabei integriert das Projekt naturschutzfachliche, regulatorische und gesellschaftspolitische Fragestellungen. Im BfG-Teilprojekt soll auf Basis eines Sedimentkatasters zur Erfassung des Sediment-Ist-Zustandes ein Sedimentmanagementkonzept erstellt werden und ein, die im Gesamtprojekt geplanten Maßnahmen begleitendes, Sedimentmonitoring durchgeführt werden. Grundlegend ist die Fragestellung, wie Sedimente in die Evaluierung des ökologischen und chemischen Zustandes limnischer Ökosysteme einbezogen werden können und ob dies zur Erreichung der WRRL-Umweltziele genutzt werden kann.
Die ökologische Aufwertung anthropogen überprägter Flüsse und ihre zukünftige Nutzung sind Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-WRRL. Aufgrund der Schlüsselfunktion von Sedimenten im Naturhaushalt eines Flusssystems kommt dem Sedimentmanagement eine besondere Bedeutung zu.
Im Projekt sollen bestehende Daten, insbesondere aus den Mitgliedstaaten der für Deutschland im Zulassungsverfahren von PSM relevanten mittleren Zone, zusammengetragen und ausgewertet werden sowie Lösungsvorschläge für eine Anpassung der harmonisierten EU-Bewertungsmethoden entwickelt werden, die gleichzeitig die nationalen Bedingungen hinreichend berücksichtigt. Für den Bereich Grundwasserrisikobewertung existieren z.B. neun EU-Grundwasserszenarien, welche die Umweltbedingungen von neun großen Klimaregionen in Europa repräsentieren und aus dem Jahr 2002 stammen. Die Übertragbarkeit dieser Szenarien auf die drei anders abgegrenzten pflanzenschutzrechtlichen Bewertungszonen in Europa wurde nicht wissenschaftlich begleitet und oblag der nationalen Überprüfung der Mitgliedstaaten. Dies hat zur Folge, dass Mitgliedstaaten in diesem sehr vereinfachten Bewertungskonzept z.T. auf die gleichen Szenarien zurückgreifen, obwohl ihre Umweltbedingungen vielfältiger und spezifischer sein können. Das hat zur Folge, dass PSM-Zulassungen auf harmonisierten Methoden basieren, obwohl die realen spezifischen Bedingungen eine sehr viel differenziertere Sichtweise erfordern. An diesem Punkt setzt die Forschung an. Anhand von verfügbaren statistischen und räumlichen Zustandsdaten soll die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der u.a. spezifischen nationalen landwirtschaftlichen, klimatischen, hydrologischen, bodenkundlichen und ökologischen Bedingungen in den Mitgliedstaaten der zentralen Zone untersucht und für den Prüfbereich Grundwasser und andere Aspekte der Umweltrisikobewertung gegenübergestellt werden. Aus den Ergebnissen sollen Strategien für eine angepasste Umweltrisikobewertung entwickelt werden. Zeitgleich sollen die Ergebnisse auf europäischer und zonaler Ebene veröffentlicht und diskutiert, die Mitgliedstaaten für die Problematik sensibilisiert und weitere Schritte zur Ausgestaltung der pflanzenschutzrechtlichen Verfahren eingeleitet werden.