UBA-Projektion: Nationales Klimaziel bis 2030 erreichbar Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,1 Prozent weniger Treibhausgase (THG) als 2022. Das zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Gründe sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen THG freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Insbesondere der Verkehrssektor muss beim Klimaschutz aber nachsteuern. Er verfehlt seine Klimaziele erneut deutlich und liegt 13 Millionen Tonnen über dem zulässigen Sektor-Budget. UBA -Präsident Dirk Messner ordnet die Zahlen so ein: „Mit Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine hatten viele die Sorge, dass wir eine Renaissance der Kohle und anderer fossiler Energieträger sehen werden. Wir wissen heute, dass das nicht passiert ist. Das liegt vor allem am sehr erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist ein großer Schritt, der uns in den kommenden Jahren beim Klimaschutz helfen wird. Aber nicht in allen Sektoren stehen wir glänzend da. Vor allem der Verkehrssektor bleibt weiter ein großes Sorgenkind. Hier muss dringend mehr passieren – etwa durch den Ausbau der Elektromobilität und den Abbau des Dienstwagenprivilegs und anderer klimaschädlicher Subventionen. Mit Blick auf das Jahr 2030 bin ich zuversichtlich, dass wir die nationalen Klimaziele einhalten können. Wir sind bereits ein großes Stück beim Klimaschutz vorangekommen. Zu Beginn der Legislaturperiode gingen wir für 2030 noch von 1.100 Millionen Tonnen THG zu viel aus. Jetzt sehen wir in unseren Projektionen für 2030, dass diese Lücke geschlossen werden wird, wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten.“ Im Sektor Energiewirtschaft sind die THG-Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 20,1 Prozent gesunken, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge auf rund 155 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 Mio. Tonnen oder 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt der Industriesektor mit rund 18 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente unter seiner Jahresemissionsmenge für 2023. Auch hier wird der Emissionsrückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends sind die negative konjunkturelle Entwicklung und gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Auch im Gebäudesektor konnte eine Emissionsminderung von 8,3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf rund 102 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente (minus 7,5 Prozent) erreicht werden. Trotz dieser Minderung überschreitet der Gebäudesektor erneut die gemäß BUndes-Klimaschutzgesetz (KSG) erlaubte Jahresemissionsmenge, diesmal um rund 1,2 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Wesentliche Treiber für den Rückgang der Emissionen sind wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 und höhere Verbraucherpreise. Auch der Zubau an Wärmepumpen wirkte sich positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Im Verkehr wurden 2023 rund 146 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die THG-Emissionen im Verkehrssektor rund 1,8 Mio. Tonnen (1,2 Prozent) unter dem Wert von 2022 und rund 13 Mio. Tonnen über der nach KSG für 2023 zulässigen Jahresemissionsmenge von 133 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Im Vorjahr waren die Emissionen noch leicht angestiegen. Angesichts der nur geringen Überschreitung im Gebäudesektor ist der Verkehr damit der einzige Sektor, der sein Ziel deutlich verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt. Haupttreiber des geringen Emissionsrückgangs sind dabei aber nicht etwa effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern die abnehmende Fahrleistung im Straßengüterverkehr. Verglichen mit 2022 hat der Pkw-Verkehr 2023 dagegen leicht zugenommen. Die im vergangenen Jahr neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Pkw-Bestand wirken hier leicht emissionsmindernd. Projektionsdaten für das Jahr 2030: Aus den heute veröffentlichten aktuellen UBA-Projektionsdaten 2024 wird im Vergleich zum UBA-Projektionsbericht 2023 deutlich, dass die neuen Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ihre Wirkung entfalten können. Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die sogenannte kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge zeigt sektorübergreifend bis 2030 sogar eine Übererfüllung von 47 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten. Dem Ziel, im Jahr 2030 die THG-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, kommt Deutschland mit den aktuell vorgesehenen Maßnahmen demnach sehr nahe. Wie die Emissionsdaten zeigen auch die aktuellen Projektionsdaten, dass die Klimaschutzanstrengungen in den einzelnen Sektoren unterschiedlich erfolgreich sind. So weist der Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf. Im Sektor Gebäude werden bis 2030 wiederum 32 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente mehr emittiert als vorgesehen. Dahingegen übertrifft der Sektor Energiewirtschaft sein Emissionsziel um 175 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, was maßgeblich auf einen gelungenen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 basiert. Auch der Sektor Industrie übertrifft laut Projektionsdaten seine gesetzlichen Vorgaben um 37 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, dabei geht in den kommenden Jahren die Erholung der Industrie einher mit ihrer Dekarbonisierung. Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges übererfüllen ihre Ziele um 29 Mio. Tonnen, bzw. um 17 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Weitere Informationen: Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2023 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2024 veröffentlichten detaillierten Inventare der THG-Emissionen des Jahres 2022 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den THG-Emissionen in Deutschland für das Jahr 2023 veröffentlicht das UBA im Januar 2025 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission. Für die Erstellung der Projektionsdaten und des Projektionsberichts der Bundesregierung beauftragt das UBA regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium, das mit einem integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands auswirkt. Der Fokus liegt auf den Ergebnissen in den Sektoren bis zum Jahr 2030 und auf dem Jahr 2045. Das UBA koordiniert die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft sowie Landnutzung , Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft). Diese Projektionen sollten nicht als Prognose für kommende Jahre missverstanden werden. Für Projektionen werden Modelle eingesetzt, die eine langjährige, plausible Treibhausgasemissionsentwicklung unter den Bedingungen und Annahmen zum Zeitpunkt des Modellierungsstarts projizieren. Auftretenden Sondereffekten und unvorhergesehenen, kurzfristigen Ereignissen, wie z. B. die Energiekrise im vergangenen Jahr, sind methodisch nicht oder nur begrenzt integrierbar. Zusätzlich zu dem heute veröffentlichten Kurzpapier „Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt“ zu den Projektionsdaten 2024 hat das UBA bereits Anfang März 2024 die Annahmen für die Berechnung der Treibhausgasprojektionen veröffentlicht: Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten
Teil der Statistik "Gesamtwirtschaftliches Materialkonto" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) (EVAS-Nr. 85***). 1.2 Geltungsbereich Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) stellen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene quantitativ die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft in Form von Fluss- und Bestandsgrößen dar. Dabei ist die Wirtschaft als komplette Anthroposphäre und somit als Gegensatz zur Umwelt definiert. Sie umfasst dementsprechend die gesamte Volkswirtschaft bestehend aus Unternehmen, den staatlichen Institutionen und den privaten Haushalten. Die UGR lassen sich dabei in unterschiedliche Module (engl. accounts) einteilen, die untereinander in Beziehung stehen und eine Einheit bilden. Anhand der verwendeten Maßeinheiten beziehungsweise aufgrund ihres Fokus auf bestimmte Themen oder Sektoren lassen sich diese in physische (engl. physical accounts), monetäre (engl. monetary accounts), die Gesamtrechnungen der Ökosysteme (engl. ecosystem accounts) und sektorale Module (engl. thematic accounts) gruppieren. Die Ergebnisse der Rechnungen werden jeweils in Form von Konten abgebildet. Die physischen Module konzentrieren sich derzeit auf Flussgrößen. Sie zeigen die Stoffströme aus der Umwelt in die Wirtschaft sowie in entgegengesetzter Richtung in physischen Maßeinheiten. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen physischen Modulen um: - Gesamtwirtschaftliches Materialkonto (Rohstoff- und Materialflüsse) - Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten - Energiegesamtrechnung - Luftemissionsrechnung - Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen - Wassergesamtrechnung. Die monetären Module zeigen monetär quantifizierte Maßnahmen innerhalb der Wirtschaft, die je nach Maßnahme eine Auswirkung auf die Umwelt haben bzw. entfalten sollen: - Umweltbezogene Steuern (und ähnliche Abgaben) - Umweltbezogene Subventionen (und sonstige Transferzahlungen) - Potentiell umweltschädliche Subventionen - Umweltschutzausgaben. Die Gesamtrechnungen der Ökosysteme stellen sowohl das Ausmaß und den Zustand (Bestandsgröße) der Ökosysteme als auch ihre finalen Leistungen für die Wirtschaft (physische und monetäre Flussgrößen) dar. Sofern diese Leistungen der Ökosysteme bereits in den physischen Materialflussrechnungen enthaltene Stoffströme sind, werden sie möglichst so ausgewiesen, dass es bei einer Aggregation aus beiden Rechnungen nicht zu Doppelerfassungen kommt. Die sektoralen Module stellen detaillierte übergreifende Betrachtungen für einzelne Aspekte wie beispielsweise den Wald, landwirtschaftliche Fläche, den Bereich Verkehr, Tourismus oder die privaten Haushalte dar. Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen stellen ihre Ergebnisse sowohl nach dem Territorialkonzept (auch Inlandskonzept genannt, siehe auch unter 1.4) als auch dem Inländerkonzept dar, bei dem die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten erfasst wird, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Die Ergebnisse werden aus der Makroperspektive dargestellt, d.h. die Gliederungsebenen sind große Gruppen (Wirtschaftsbereiche, Sektoren, Kategorien der letzten Verwendung). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den monetären Konten der UGR ist in der Regel die institutionelle Einheit, die zu Wirtschaftszweigen oder abweichend in den Ausgabenrechnungen in so genannte Markt- bzw. Nichtmarkt- und spezialisierte bzw. nicht spezialisierte Produzenten von Umweltschutzleistungen zusammengefasst werden. Zusätzlich sind der Staat, die privaten Haushalte und die Institutionen ohne Erwerbszweck Darstellungseinheit. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physischen Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den Gesamtrechnungen der Ökosysteme ist die inländische Fläche, die auf die unterschiedlichen Ökosystemtypen aufgeteilt wird. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Im Bereich der Gesamtrechnungen zu Ökosystemen werden die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet, die zwischen Deutschland und den Niederlanden umstrittenen Gebiete in der Ems-Mündung sowie der Bodensee als Inland betrachtet. Der Arbeitskreis UGR der Länder berechnet auf der Grundlage der Bundesergebnisse partiell Angaben für Bundesländer. Bei den Gesamtrechnungen zu Ökosystemen stellt das StBA teilweise Ergebnisse auf Ebene der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände bereit. Der vorliegende Qualitätsbericht bezieht sich nur auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die UGR berechnen und veröffentlichen ihre Ergebnisse jeweils für ganze Kalenderjahre. 1.6 Periodizität Die Ergebnisse werden in der Regel jährlich erstellt. Die Wassergesamtrechnung und die Gesamtrechnungen der Ökosysteme werden alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: - a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), - b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), - c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und zukünftig dem - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Die Datengrundlage der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei Gesamtrechnungssystemen wie den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Allgemeinen unproblematisch, da es sich um makroökonomische Betrachtungen handelt. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. Im Einzelfall wird Einzeldatenmaterial zu Verteilungszwecken von bekannten Eckwerten oder als Grundlage für Schätzungen verwendet. Durch das Einbeziehen zahlreicher Datenquellen im Kontensystem sowie das Zusammenfassen zu Wirtschaftsbereichen, zur Position "private Haushalte", zu aggregierten umweltbezogenen Größen (z. B. Rohstoffgruppen) oder größeren Flächeneinheiten (Ökosystemrechnungen) entsteht eine sehr hohe Aggregationsebene. Im weiteren Berechnungsverfahren werden die Zwischenergebnisse zusätzlich untereinander harmonisiert und dadurch gegenüber den Ausgangsdaten weiter verändert. Somit ist es im Regelfall nicht möglich, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu ziehen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Aufgrund der durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine stehen viele der für die UGR notwendigen Basisdaten nicht rechtzeitig zum ersten Veröffentlichungstermin zur Verfügung. Stattdessen beruht die Erstveröffentlichung bei einigen Modulen noch zu einem erheblichen Teil auf Indikatoren, Schätzungen und Fortschreibungen: Fehlende Angaben werden zunächst (hinzu)geschätzt oder auf der Basis von zum Teil recht groben Indikatoren fortgeschrieben. Die Datenbasis wird später durch zusätzliche Daten verbessert, die sukzessive in die Berechnungen eingehen. Erst nach rund vier Jahren liegen nahezu alle notwendigen Basisstatistiken vollständig vor, und die UGR-Daten gelten, vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Methodik, den Basisdaten oder Klassifikationen, als "endgültig". 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen umfassen mehrere Strom- und Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen der Umwelt geben. Weitere Informationen zu den Inhalten und Teilgebieten der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen enthält der Abschnitt 1.2 Geltungsbereich. 2.1.2 Klassifikationssysteme Für die übergreifende Ergebnisdarstellung ist insbesondere die vereinheitlichte Gliederung nach 67 Wirtschaftsbereichen bzw. Produktionsbereichen sowie den privaten Haushalten relevant. Für die Wirtschaftsbereiche wird die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) verwendet, die auf der europäischen NACE Rev. 2 und – auf UN-Ebene – der ISIC Rev. 4 basiert, für die Klassifikation der Produktionsbereiche die CPA (Classification of Products by Activity). Die Bereichsabgrenzung dieser europäischen Klassifikation der Produktionsbereiche ist vergleichbar mit der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft (Ausgabe 2008). Bedingt durch das große Berichtsspektrum werden in den UGR zu ihrer Berechnung und der Gliederung sowie Systematisierung ihrer Ergebnisse in den unterschiedlichen Rechnungen zusätzlich zahlreiche weitere Klassifikationen verwendet. Nähere Angaben finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die deutschen UGR bestehen aus den im Abschnitt 1.2. Geltungsbereich genannten Teilgebieten. Wie in Abschnitt 1.4 beschrieben, beziehen sich die Angaben für Deutschland auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Oftmals werden hierbei Angaben sowohl für das Inland als auch für die Inländer gemacht. Die entsprechenden Konzepte werden als "Territorialkonzept" (auch "Inlandskonzept") bzw. "Inländerkonzept" bezeichnet. Informationen zu Deutschland entsprechend dem Territorialkonzept beziehen sich somit auf das deutsche Staatsgebiet. Bei Angaben entsprechend dem Inländerkonzept gehen dagegen alle Werte ein, die sich auf in Deutschland ansässige wirtschaftliche Akteure, seien es Privatpersonen oder Unternehmen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Rechtsform, beziehen. Um z. B. beim Endenergieverbrauch vom Territorial- zum Inländerkonzept zu gelangen, muss der Verbrauch der Ausländer im Inland abgezogen und der Verbrauch der Inländer im Ausland addiert werden. Detaillierte weitere Angaben zu den jeweiligen national verwendeten Konzepten und Definitionen sowie den international abgestimmten Grundlagen finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der VGR verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. Die Wünsche nach möglichst schnellen, tief gegliederten, genauen, aber zugleich umfassenden und konsistenten Daten können nicht immer zugleich erfüllt werden. Gemäß der Konzeption der UGR als Rechensysteme, die Sachverhalte umfassend auf gesamtwirtschaftlicher Ebene darstellen und dabei strukturelle Gegebenheiten und langfristige Entwicklungen aufzeigen, liegt der Fokus bei der Datenbereitstellung auf Vollständigkeit und Konsistenz. Dabei werden die Berechnungsprozesse möglichst zeiteffizient gestaltet und die durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine eingehalten. Mitunter wird auch der Bedarf nach einer Erhöhung der Periodizität einzelner Module sowie einer Ausdehnung der dargestellten Sachverhalte auf zusätzliche Themengebiete geäußert. Dem kommen die UGR entgegen, indem sie internationale Diskussionen frühzeitig aufgreifen und im Rahmen von Projekten ihr Repertoire kontinuierlich weiterentwickeln. Diejenigen Themengebiete, für die eine ausgereifte Methodik entwickelt werden konnte und geeignete Datenquellen zur Verfügung stehen, werden in einen regelmäßigen Produktionsprozess überführt, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung von UGR-Ergebnissen werden alle geeigneten statistischen Erhebungen sowie Ergebnisse aus den VGR verwendet, die rechtzeitig für den jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Definitionen und Klassifikationen gelten in der Regel gleichermaßen für Basisstatistiken und UGR; allerdings finden Revisionen von Klassifikationen in den UGR zu einem späteren Zeitpunkt statt als in den Fachstatistiken, um auf revidierten Ergebnissen der Basisstatistiken aufbauen zu können. Die von den UGR verwendeten Basisstatistiken weisen naturgemäß einen unterschiedlichen zeitlichen Abstand zwischen der Datenverfügbarkeit und dem Berichtszeitjahr auf. Sofern für ein bestimmtes Modul der UGR der überwiegende Teil der Basisstatistiken vorliegt, werden für Größen, für deren Berechnung erforderliche Basisstatistiken noch fehlen, mit Hilfe kurzfristiger Indikatoren oder anderer Schätzverfahren vorläufige Ergebnisse ermittelt. Liegt die Ausgangsstatistik für die entsprechende Berichtsperiode vor, wird diese in die UGR-Berechnungen eingearbeitet. Dies erklärt einerseits die laufenden Revisionen der UGR-Ergebnisse, andererseits auch den zeitlichen Verzug gegenüber den einzelnen Basisstatistiken, die in die UGR einfließen. Genauere Angaben zu den Datenquellen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnung der Ergebnisse der UGR werden die Ergebnisse aller geeigneten statistischen Erhebungen sowie der VGR verwendet, die zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Zusätzlich werden weitere Datenquellen wie administrative Daten und Daten aus den Jahresabschlüssen großer Unternehmen sowie Informationen von Verbänden ausgewertet. Zusätzlich werden für die Berechnungen zu Ökosystemleistungen unterschiedliche kartographische Daten verwendet. Genauere Angaben zu den Datenquellen und Berechnungen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Auch die Darstellung der monetären Konten erfolgt in den jeweiligen Preisen. Teilweise werden in den Veröffentlichungen der UGR Kombinationen aus Daten der UGR und der VGR dargestellt, etwa Produktivitätsindikatoren. Die dort verwendeten monetären Angaben der VGR sind teilweise preisbereinigt. Für die entsprechenden Verfahren sei auf den Qualitätsbericht der VGR verwiesen. Eine Saisonbereinigung dient als Ausgleich für wiederkehrende unterjährige Effekte, die sonst einen Vergleich mit unterjährigen Vorperioden erschweren würden. Die UGR stellen bisher allerdings nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. Eine Bereinigung um strukturelle Effekte zwischen verschiedenen Jahren findet aus mehreren Gründen nicht statt. Zum einen sind viele Umweltschutzmaßnahmen wie etwa Ausgaben für den Umweltschutz kaum von strukturellen Effekten beeinflusst. Zum anderen sind die Einflussfaktoren auf Umweltwirkungen wie etwa Rohstoffentnahme oder Treibhausgasemissionen so multikausal, dass ein Verfahren zur Bereinigung entsprechender Schwankungen sehr komplex zu entwickeln wäre. Die einzige Ausnahme stellt das Modul "Private Haushalte und Umwelt" dar. Hier wird der Energieverbrauch privater Haushalte für Raumwärme temperaturbereinigt, da er in hohem Maße von Witterungsbedingungen beeinflusst wird. Durch die Temperaturbereinigung wird die Aussagekraft der Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich Effizienzsteigerungen oder Änderungen im Nutzerverhalten erhöht. Weiterführende Informationen bietet die entsprechende Methodenbeschreibung (www.destatis.de). 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Als Revision bezeichnet man in der amtlichen Statistik die nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter statistischer Ergebnisse. In den UGR finden zum einen laufende Revisionen, zum anderen auch anlassbedingte Revisionen statt. Laufende Revisionen ergeben sich in den UGR daraus, dass die zugrundeliegenden Datenquellen selbst Revisionen unterworfen sein können. Im Rahmen der laufenden Revisionen werden daher auch für zurückliegende Berichtsjahre die jeweils aktuellsten Versionen der Datenquellen verwendet und in die Berechnungen der UGR einbezogen. Die Datennutzer können somit auf bestmögliche Ergebnisse für Analysen und Prognosen zurückgreifen. Anlassbedingte Revisionen sind zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der zugrundeliegenden Methodik oder bei den verwendeten Klassifikationen erforderlich. Weitere Gründe können sein, dass bislang verwendete Datenquellen nicht mehr zur Verfügung stehen und durch andere Quellen ersetzt werden müssen oder bei unveränderter Verfügbarkeit eine besser geeignete Datenquelle identifiziert wurde und diese die bisherige ersetzt. Auch ist es möglich, dass eine bestimmte Datenquelle für den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt nicht rechtzeitig vorliegt, dies vorübergehend durch Schätzungen kompensiert wird und die Schätzungen später ersetzt werden. Wenn bei einzelnen Modulen Revisionen notwendig sind, werden die revidierten Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der nächsten regulären Veröffentlichung publiziert. Sofern eine bestimmte Datenquelle oder Klassifikation beziehungsweise ein methodischer Aspekt für mehrere Module relevant ist, wird darauf geachtet, dass die Revision in allen Modulen für den gleichen Berichtszeitraum und im gleichen Jahr stattfindet. 4.3.2 Revisionsverfahren Anlassbedingte Revisionen erfolgen bei methodischen Neuerungen oder geänderter Verfügbarkeit der verwendeten Datenquellen rückwirkend für den längst möglichen Zeitraum. Laufende Revisionen finden in allen Modulen dann statt, wenn für ausgewählte Merkmale benötigte Datenquellen nicht rechtzeitig zum Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden fehlende Daten zunächst geschätzt und bei Vorliegen der jeweiligen Datenquelle ersetzt. Die folgende Übersicht zeigt Gründe und Zeiträume für weitere laufende Revisionen je Modul: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - aufgrund laufender Revisionen in der Luftemissionsrechnung (s.u.) für den gesamten Berichtszeitraum. - aufgrund von Revisionen der Vierteljährlichen Produktionserhebung für die beiden aktuellsten Berichtsjahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Energiegesamtrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der nationalen Energiebilanzen maximal für die drei aktuellsten Berichtsjahre. Luftemissionsrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der ZSE-Datenbank (Zentrales System Emissionen) des Umweltbundesamtes zu Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen für den gesamten Berichtszeitraum. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - aufgrund laufender Revisionen der Energiegesamtrechnung, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Umweltschutzausgabenrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Waldgesamtrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. 4.3.3 Revisionsanalysen Eine Möglichkeit zur Abschätzung der Zuverlässigkeit der von den UGR veröffentlichten Ergebnisse besteht in der Analyse von Revisionsdifferenzen. Dabei wird die Abweichung zwischen dem zuerst veröffentlichten Ergebnis und dem späteren (revidierten) Ergebnis untersucht. Mit der Berechnung von Revisionsdifferenzen erhalten Nutzer einen Eindruck davon, welchen Einfluss die Revisionen auf die Ergebnisse haben. Übliche Revisionsmaße sind die "Mittlere Revision" (MR) und die "Mittlere absolute Revision" (MAR), die das arithmetische Mittel der in der Vergangenheit beobachteten Abweichungen zwischen erstmalig und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichten Werten mit (MR) beziehungsweise ohne (MAR) Berücksichtigung des Vorzeichens berechnen. Die UGR stellen zahlreiche unterschiedliche Ergebnisse bereit. Daher konzentriert sich die hier vorliegende Darstellung der Revisionsauswirkungen auf ausgewählte, wichtige Kennzahlen. Da sich die Ausgestaltung der UGR-Tabellenbände sowie der Umfang der in GENESIS-Online enthaltenen Daten unter anderem aufgrund geänderter Nutzeranforderungen und technischer Gegebenheiten stetig wandeln kann, wurden die Revisionsmaße je Modul bezogen auf die jährlich an Eurostat übermittelten Daten bestimmt. Die Berechnungen zeigen, dass sich die mittlere Revision zwischen -0,15 % und 7,38 % bewegt. Im weit überwiegenden Teil der Fälle ist die mittlere Revision positiv, das heißt die ursprünglich an Eurostat übermittelten Werte werden im Rahmen späterer Lieferungen tendenziell nach oben korrigiert. Meist liegt die mittlere Revision bei unter einem Prozent. Eine Ausnahme bildet die Umweltschutzausgabenrechnung mit etwas höheren mittleren Revisionen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bis zum Vorliegen endgültiger Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Berechnungen teilweise Schätzungen herangezogen werden müssen. Die mittlere absolute Revision liegt zwischen 0,1 % und 7,38 %. Besonders stabil sind die übermittelten Daten der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern, dort liegt die mittlere absolute Revision auch drei Jahre nach der ersten Übermittlung nur bei 0,34 %. Bei der Interpretation der Revisionsmaße ist zu beachten, dass methodisch bedingte Revisionen, wie sie gerade bei eher neu entwickelten Berechnungen noch häufig vorkommen, eigentlich nicht einer mangelnden Datenqualität im engeren Sinne anzulasten sind. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Der größte Teil der Ergebnisse der verschiedenen UGR-Module wird spätestens zum Zeitpunkt t+24 Monate, also zwei Jahre nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Die folgende Übersicht zeigt die Aktualität der Module im Einzelnen. Hierbei handelt es sich um Planungswerte, Abweichungen sind also im Einzelfall möglich. Wie in Abschnitt 4.3 beschrieben, können bereits veröffentlichte Ergebnisse revidiert, d. h. durch andere Werte ersetzt werden. Revisionen sind mithin auch für als "endgültig" bezeichnete Ergebnisse möglich. Sie können also auch nach den hier genannten Zeitpunkten auftreten. Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+19 Monaten für Daten zu inländischer Entnahme von Rohstoffen, Im- und Exporten von Rohstoffen und Waren. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+29 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+41 Monaten. Energiegesamtrechnung: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+20 Monaten für Daten zum Primärenergieverbrauch der Produktionsbereiche und privaten Haushalte. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Luftemissionsrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+48 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu kassenmäßigen Einnahmen nach t+6 Monaten. - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu periodengerechten Einnahmen, teils auf Basis von Schätzungen, nach t+16 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Umweltschutzausgabenrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Waldgesamtrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+20 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - unregelmäßig, da es für die Ausgangsdaten keine festen Veröffentlichungstermine gibt. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. Ergebnisse zu Rohstoffäquivalenten sowie zu indirekten Energieflüssen und CO2-Emissionen wurden zuletzt aufgrund des Veröffentlichungszeitpunkts der zur Berechnung notwendigen Input-Output-Tabellen nach t+29 Monaten (Rohstoffäquivalente vorläufig), t+41 Monaten (Rohstoffäquivalente endgültig) bzw. t+48 Monaten (indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit immer fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Fristen für die verschiedenen Module. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt je Modul in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die UGR-Module werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der UGR durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von UGR-Ergebnissen über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. In den Jahren 2018 bis 2020 ergaben sich vor allem aus den folgenden Gründen Brüche in den Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen: - methodische Verbesserung der Berechnungen zu Energieverbrauch und Emissionen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei die erforderlichen Datenquellen erst ab dem Berichtsjahr 2014 zur Verfügung stehen, daher Bruch zwischen 2013 und 2014 bei straßenverkehrsbezogenen Merkmalen der Energiegesamtrechnung, Luftemissionsrechnung, Gesamtwirtschaftlichem Materialkonto und umweltbezogenen Steuern. Daneben konnte in den Jahren 2018 bis 2020 die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse der UGR durch die folgenden Überarbeitungen verbessert werden: - In den Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern wurde 2019 eine methodische Verbesserung bei der Berechnung der Verkehrssteuer (Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer) rückwirkend bis zum Jahr 2012 vorgenommen. So konnte auch weiterhin eine methodisch konsistente lange Zeitreihe zur Verfügung gestellt werden. - Harmonisierung des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos mit der Energiegesamtrechnung bezüglich der inländischen Entnahme fossiler Energieträger durch Umstieg auf die Energiebilanz der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen als neue Datenquelle für die gesamte Zeitreihe ab dem Berichtsjahr 1994. - In den Rechnungen zum Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto wurde 2019 die verwertete inländische Entnahme um die Fangmengen der Binnenfischerei in den Berichtsjahren 2000 bis 2004 ergänzt. Zuvor lagen diese nur für den Berichtszeitraum ab 2005 vor. Somit hat sich der Zeitraum, für den keine Angaben zur Binnenfischerei ausgewiesen werden, von elf auf sechs Berichtsjahre reduziert. ? Somit stellt sich die Länge der Zeitreihen mit vergleichbaren Werten bei den einzelnen Modulen wie folgt dar: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - 1994 bis 2019, d. h. 26 Jahre, Ausnahme Bunkerungen von Kraftstoff für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre; durch Verkettung ist Indexbildung für den Zeitraum 2000 bis 2018 möglich. Energiegesamtrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Energieverbrauch für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Luftemissionsrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Emissionen durch den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - 2010 bis 2016, d. h. 7 Jahre. Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - 1995 bis 2018, d. h. 24 Jahre; Aufteilung nach Wirtschaftszweigen nur ab 2008, d. h. 11 Jahre. Umweltschutzausgabenrechnung: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre. Waldgesamtrechnung: - 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - 2015 bis 2018. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der UGR werden auf der Seite www.destatis.de/ugr im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen für ein bestimmtes Modul abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Tabellenbänden veröffentlicht, die im Excel- und PDF-Format unter www.destatis.de/ugr zur Verfügung stehen. Online-Datenbank: Ergebnisse zur UGR können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85*** abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der UGR werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. Sonstige Verbreitungswege: In unregelmäßigen Abständen werden weitere Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsbeiträge erstellt. Dies umfasst zum Beispiel Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" oder im Datenreport. Daneben sind die Daten der UGR auch Bestandteil der deutschen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung (www.destatis.de/nachhaltigkeit) und der Globalisierungsindikatoren (www.destatis.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Module der UGR bieten die folgenden Publikationen, die unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden können: - Methode des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos. - Rohstoffe weltweit im Einsatz für Deutschland (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung von Rohstoffäquivalenten). - Methode der Energiegesamtrechnung. - Methode der Luftemissionsrechnung. - Methode der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern. - Ausgaben für Umweltschutz: neue Anforderungen der Europäischen Union (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Umweltschutzausgaben- rechnung). - Methode der Umweltschutzausgabenrechnung. - Flächenbelegung von Ernährungsgütern - Methoden und Konzepte. - Flächenbelegung durch Importe pflanzlicher Erzeugnisse: (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung zur weltweiten Flächenbelegung für pflanzliche Erzeugnisse). - Methodenbeschreibung zum Tabellenrahmen der European Forest Accounts und Ergebnisse der Jahre 2014 und 2015. - Methode der Berechnungen zu Verkehr und Umwelt. - Methode: Rechnung zum Energieverbrauch der Haushalte für Wohnen. - Methode der Flächenbilanzierung der Ökosysteme. - Ökosystemgesamtrechnungen - Flächenbilanzierung der Ökosysteme (Extent Account) (Artikel in "Wirtschaft und Statistik"). Zu übergreifenden Aspekten sind darüber hinaus folgende Publikationen erschienen (www.destatis.de/ugr): - Einführung in die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. - Methode der Berechnungen zur globalen Umweltinanspruchnahme durch Produktion, Konsum und Importe (Informationen zur Berechnung direkter und indirekter Energieflüsse und CO2-Emissionen, der Flächenbelegung für Ernährungsgüter und der Wassergesamtrechnung). - Die Dekompositionsanalyse in den Physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Ein Veröffentlichungskalender, der Termine zu allen Statistiken und Gesamtrechensystemen des Statistischen Bundesamtes zeigt, ist derzeit in Arbeit. Darin können künftig auch die Veröffentlichungstermine der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen eingetragen werden. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Der Veröffentlichungskalender wird auf www.destatis.de veröffentlicht. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der UGR stehen für alle Nutzer zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2023
Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Entwicklung umweltbezogener Steuern Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern“ und deren Anteil an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte). Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den Klimaschutz erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat. * vorläufige Daten *vorläufige Daten Wirkung umweltbezogener Steuern Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa (Durchschnitt EU-28) haben die umweltbezogenen Steuern in Deutschland einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2022 mit 1,6 % unter dem EU-Durchschnitt von 2,0 % ( Eurostat 2024 ). Abfall- und Abwassergebühren Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt. Weiterführende Informationen Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG): Umweltstatistikgesetz (UStatG) Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen
Die Verkehrspolitik ist ein extrem kontroverses, emotionales Thema: Große Teile der Bevölkerung halten die Verkehrswende für sinnvoll und notwendig. Andere halten sie für unrealistisch oder fühlen sich überfordert. Eine Studie des Umweltbundesamtes zu den sozialen Folgen der Verkehrswende zeigt, wo es wirklich hakt und macht Vorschläge, mit welchen politischen Maßnahmen alle profitieren können. Für die meisten Haushalte sind die Folgen der Verkehrswende gut zu bewältigen – viele profitieren sogar von ihr. Das ist das zentrale Ergebnis eines neuen UBA - Forschungsbericht s mit dazugehörigem Policy Paper zum Thema soziale Auswirkungen der Verkehrswende. Autor*innen sind das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT sowie die Universitäten Stuttgart und die Freie Universität Berlin. Es gibt aber Gruppen, die von der Verkehrswende besonders belastet werden: Insbesondere bei Menschen im ländlichen Raum mit langen Pendelwegen könnte es ohne staatliche Unterstützung bis in die mittleren Einkommensgruppen zu Problemen kommen. Anders als in den Städten ist der öffentliche Verkehr auf dem Land meistens keine realistische Alternative zum eigenen Auto. Elektroautos sind jedoch für viele noch zu teuer. Es verwundert nicht, dass daher viele Menschen auf dem Land der Verkehrswende skeptischer gegenüberstehen, als dies in Ballungsgebieten der Fall ist. Die Idee der Verkehrswende deshalb zu begraben oder nur in den Städten durchzuführen, ist keine Lösung. Im Gegenteil – abgesehen von der klimapolitischen Erfordernis würde der Großteil der heute weniger Privilegierten auch auf dem Land nach einer Verkehrswende besser dastehen. Das wird bei Betrachtung der Situation in der Gegenwart deutlich: Status Quo In einem ersten Schritt untersuchte das Vorhaben den Status Quo und veröffentlichte erste Ergebnisse 2021. Demnach hat das aktuelle System von Abgaben, Steuern und Subventionen des Verkehrs bereits heute Verteilungswirkungen, die nicht gerecht sind. Wer wird durch die Verkehrswende besonders belastet, wer profitiert? Bevölkerungsgruppen, die viel Auto fahren, sind stärker von Maßnahmen für die Verkehrswende betroffen: Berufspendler*innen Männer Bezieher*innen höherer Einkommen Bewohner*innen des ländlichen Raums Wer bisher am meisten unter den negative Umweltwirkungen gelitten hat, profitiert: Bezieher*innen niedriger Einkommen alte und junge Menschen Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen Menschen mit Migrationshintergrund Bei preiswirksamen Instrumenten besteht für vulnerable Haushalte die Gefahr der Überforderung. Das betrifft vor allem Menschen im ländlichen Raum mit langen Pendelwegen. Politikempfehlungen für die Verkehrswende Die Wissenschaftler*innen machen Empfehlungen für eine umweltorientierte und sozialverträgliche Verkehrspolitik. Das Thema Quantifizierung der Verteilungswirkungen der Entfernungspauschale findet in einem 2022 veröffentlichtem Dokument besondere Beachtung. Grundsätzlich gliedern sich die Empfehlungen in 3 Bereiche: Ausbau von Infrastruktur für umweltverträgliche Mobilität (z.B. Öffentlichen Verkehr (ÖV) verbessern) Schaffung von Kostenwahrheit beim Verkehr (z. B. Bonus-Malus-System für Autos) Abschwächung von unerwünschten Verteilungswirkungen für vulnerable Gruppen (z.B. Klimaprämie oder ÖV-Sozialticket) Fazit Die soziale Ungerechtigkeit des Verkehrs im Status Quo wird bislang unterschätzt. Zukünftige Verteilungswirkungen der Verkehrswende zu Lasten von Bezieher*innen niedriger Einkommen werden in der öffentlichen Diskussion eher überschätzt. Im Fall sozialer Härten empfiehlt das UBA (spezifische) Förderung für vulnerable Haushalte. Personen mit mangelnden Möglichkeiten, auf umweltfreundlichere E-Mobilität umzusteigen, brauchen Unterstützung. Geld für den (temporären) Ausgleich von sozialen Härten kann der Staat beispielsweise aus Abschaffung umweltschädlicher Subventionen generieren.
Statement der Ministerin zur Sonder-Verkehrsministerkonferenz „Die Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket auf 58 Euro ist ein bedauerlicher, aber dennoch unvermeidbarer Schritt. Da die Zuschüsse zum Deutschlandticket von Bund und Ländern auf jeweils 1,5 Milliarden Euro gedeckelt sind, wäre das Ticket ohne die Erhöhung des Preises durch Bund und Länder nicht mehr vollständig finanzierbar gewesen. Diese vollständige Finanzierung ist allerdings die Voraussetzung dafür, dass alle Verkehrsunternehmen deutschlandweit das Ticket anerkennen. Wenn die Finanzierbarkeit nicht mehr gewährleistet wäre, müsste das Ticket eingestellt werden. Hilfreich ist, dass künftig ein Koordinierungsrat unter Beteiligung der Branche einen Preismechanismus entwickeln soll. Der Zuschuss für das Deutschlandticket von jährlich insgesamt drei Milliarden Euro (Bund und Länder) bedeutet für Rheinland-Pfalz Ausgaben in Höhe von rund 52 Millionen Euro. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister haben auf Basis der neuesten Verkaufszahlen und Prognosen den nun beschlossenen Preisschritt mit dem nötigen Augenmaß vorgenommen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa der dringend notwendige Abbau klimaschädlicher Subventionen – zum Beispiel des Dienstwagenprivilegs – sind derzeit politisch nicht mehrheitsfähig. Das Deutschlandticket ist das erfolgreichste Ticketmodell in der ÖPNV-Geschichte. Es entlastet das Klima und mehr als elf Millionen Kundinnen und Kunden. Das Deutschlandticket macht Menschen bundesweit kostengünstig und klimafreundlich mobil, die Nutzerinnen und Nutzer haben dank des Deutschlandtickets außerdem erstmalig ein bundeseinheitliches Tarifsystem. Mit dem Ticket konnten bereits neue Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden und möglichst viele weitere sollen noch folgen. Der Preis ist neben einem ausreichenden Angebot ein ausschlaggebender Faktor.“
Das Projekt "Marktkräfte für den Klimaschutz - Strategien und Akzeptanz für eine neue Ökologische Finanzreform" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V..
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort "Grüne Investitionsprogramme" kontrovers diskutiert. Das vorliegende Policy Paper diskutiert in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm (grIP) konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Im Rahmen eines jetzt aufzusetzenden grünen Investitionsprogramms lassen sich einige Handlungsfelder identifizieren, in denen mittels Staatsausgaben wie auch anderer Instrumente von grIP prioritär gehandelt werden sollte. Zentrale Bereiche grüner Investitionen sind die Infrastruktur zur Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, die Klimaneutralität im Gebäudesektor, die Dekarbonisierung industrieller Prozesse sowie der Naturkapitalerhalt und die Klimaanpassung. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der begleitende Abbau umwelt und klimaschädlicher Subventionen, da diese die Effektivität und Effizienz der grünen Investitionen konterkarieren können. Nicht zuletzt muss ein erfolgreiches grIP auch die Wirkung der Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel und im weiteren Policy-Mix im Blick haben, um so etwa konterkarierende Anreize ausschließen bzw. eindämmen und Synergien bei den Zielbeiträgen erkennen und berücksichtigen zu können. Quelle: Forschungsbericht
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort "Grüne Investitionsprogramme" kontrovers diskutiert. Die vorliegende Studie untersucht in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkre ten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investiti onsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Im Rahmen eines jetzt aufzusetzenden grünen Investitionsprogramms lassen sich einige Handlungsfelder identifizieren, in denen mittels Staatsausgaben wie auch anderer Instrumente von grünen Investitionsprogrammen prioritär gehandelt werden sollte. Zentrale Bereiche grüner Investitionen sind demnach die Infrastruktur zur Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, die Klimaneutralität im Gebäudesektor, die Dekarbonisierung industri eller Prozesse sowie der Naturkapitalerhalt und die Klimaanpassung. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der begleitende Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, da diese die Effektivität und Effizienz der grünen Investitionen konterkarieren können. Nicht zuletzt muss ein erfolgreiches grünes Investitionsprogramm auch die Wirkung der Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel und im weiteren staatlichen Policy-Mix im Blick haben, um so etwa konterkarierende Anreize ausschließen bzw. eindämmen und Synergien bei den Zielbeiträgen erkennen und berücksichtigen zu können. Quelle: Forschungsbericht
The report provides an overview of environmentally harmful subsidies in Germany and makes proposals for their reform or reduction. It focuses on subsidies that have a negative impact on the environmental goods climate, air, soil, water, biodiversity and landscape, as well as on health and the consumption of raw materials. The report analyzes subsidies and their environmental impacts in the areas of energy supply and use, transport, housing, as well as agriculture, forestry and fisheries. It focuses on the most important federal subsidies and only marginally considers subsidy programs at the state and municipal level. Veröffentlicht in Texte | 117/2022.
Quelle: Umweltbundesamt 10.03.2023 Umweltbundesamt-Präsident Dirk Messner: „Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen nun pro Jahr sechs Prozent Emissionen gemindert werden. Seit 2010 waren es im Schnitt nicht einmal zwei Prozent. Trotz des insgesamt rückläufigen Energieeinsatzes vor allem in der Industrie hat sich der Anstieg der Treibhausgasemissionen aufgrund des erhöhten Einsatzes von Stein- und Braunkohlen in der Energiewirtschaft seit dem Sommer 2022 abgezeichnet. Dem wird die Bundesregierung jetzt mit einem wirksamen Programm entgegenwirken müssen – die Aufgabe ist aber von der gesamten Gesellschaft zu bewältigen. A & O ist ein wesentlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen es schaffen, dreimal so viele Kapazitäten wie bisher zu installieren, um den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Eine Hängepartie wie in den letzten Jahren darf es dabei nicht mehr geben. Wir können uns diese fatale Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schlicht nicht leisten. Jeder Stolperstein auf dem Weg zu mehr Wind- und Sonnenkraft muss zügig aus dem Weg geräumt werden. Die Dekarbonisierung muss alle Bereiche umfassen – von der Industrieproduktion über den Gebäudebereich bis hin zur Mobilität und der Landwirtschaft. Und wir müssen die soziale Balance wahren; der Abbau klimaschädlicher Subventionen kann hier wichtige Gelder freisetzen, die wir dafür sinnvoll einsetzen können.“ Im Sektor Energiewirtschaft sind die Treibhausgasemissionen mit rund 10,7 Millionen Tonnen bzw. 4,4 Prozent abermals angestiegen. Zum zweiten Jahr in Folge stiegen die Stein- und Braunkohleeinsätze zur Gewinnung von Strom und Wärme und damit auch die daraus resultierenden Emissionen an. Ebenso stiegen die Einsätze von Mineralölen in der Energiewirtschaft, insbesondere von leichtem Heizöl. Hintergrund für diese Anstiege ist insbesondere die Kompensation des gesunkenen Erdgasverbrauches, welcher 10,8 Prozent unter dem Vorjahreswert lag. Eine erhöhte Stromproduktion war auch als Beitrag für die Versorgungssicherheit im europäischen Ausland nötig, als etwa die Hälfte der französischen Kernkraftwerke im Sommer ausfielen. Im Verkehr wurden im Jahr 2022 rund 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors rund 1,1 Millionen Tonnen (0,7 Prozent) über dem Wert von 2021 und rund neun Millionen. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2022 zulässigen Jahresemissionsmenge von 138,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Der Verkehr ist der einzige Sektor, der gleichzeitig sein Ziel verfehlt und einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Trotz der besonders hohen Kraftstoffpreise im Jahr 2022 und der befristeten Einführung des 9-Euro-Tickets im ÖPNV sind die Emissionen des Straßenverkehrs wieder gestiegen. Nachdem die Corona-Einschränkungen weitgehend aufgehoben wurden, hat der Pkw-Verkehr wieder leicht zugenommen. Außerdem wurden die hohen Kraftstoffpreise durch den „Tankrabatt“ gemindert. Obwohl 2022 bei den Neuzulassungen von Elektroautos ein Rekordjahr war, reicht der Zuwachs nicht aus, um die Zunahme der Emissionen auszugleichen. Nachdem 2021 im Sektor Industrie die nach dem Bundesklimaschutzgesetz festgelegte Höchstmenge noch knapp überschritten wurde, sanken die Emissionen 2022 deutlich um 19 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente bzw. 10,4 Prozent auf 164 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier wirken sich die durch den Krieg in der Ukraine stark gesunkenen Energieeinsätze, insbesondere in der metallverarbeitenden und chemischen Industrie aus. Hauptgrund für die gesunkenen Energieeinsätze und damit die gesunkenen Emissionen in der Industrie sind die Energiekosten, welche im Vergleich zum Vorjahr inflations- und krisenbedingt stark angestiegen sind. Mit Ausnahme von Steinkohlen, deren Einsatz sich nahezu auf dem Niveau von 2021 bewegt, sanken die Energieeinsätze der anderen fossilen Energieträger. In Folge dessen sind auch die Produktionszahlen teilweise rückläufig, insbesondere bei den energieintensiven Industrien. Bei den Gebäuden kam es 2022 zu einer Emissionsminderung von knapp sechs Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalenten (minus 5,3 Prozent) auf rund 112 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 107,4 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalenten liegt. Die Emissionsreduzierung liegt auch im Gebäudesektor wesentlich in den gestiegenen Energiepreisen begründet, welche zu einer Einsparung der Energieeinsätze führte. Die milde Witterung unterstützte diese Einsparung. Lediglich die Absätze von leichtem Heizöl stiegen 2022 um rund neun Prozent an, um die Lagerbestände nach den geringen Heizölkäufen 2021 wieder aufzufüllen, auch in Erwartung einer möglichen Energiekriese. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 0,9 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente (minus 1,5 Prozent) auf 62 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente zurück. Der Sektor bleibt damit deutlich unter der für 2022 im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 67,6 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Der Rückgang ist insbesondere auf einen weiteren Rückgang der Schweinezahlen und einen geringeren Einsatz von Mineraldünger zurückzuführen. Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 4,5 Prozent auf gut 4,3 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor erneut unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 8,5 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen aus der Abfalldeponierung infolge des Verbots der Deponierung organischer Abfälle bestimmt. Die Emissionsdaten des Jahres 2022 werden nun, wie im Gesetz vorgesehen, vom Expertenrat für Klimafragen geprüft . Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach haben die jeweils zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor und Verkehrssektor in den kommenden Jahren auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Die Bundesregierung arbeitet allerdings bereits an einem Klimaschutz-Sofortprogramm, das diese Anforderungen so weit wie möglich erfüllen soll. [...] Quelle: Umweltbundesamt
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