Neue Kampagnen für "Fleisch ohne Risiko", gegen Energieverschwendung durch "Stand-by-Schaltungen" und für die Öko-Steuerreform.
Über 118.000 Menschen unterstützen eine Petition gegen Plastiktüten, die die Studentin Stefanie Albrecht und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam auf der Internetplattform www.change.org am 14. August 2014 gestartet haben. Darin fordern sie Umweltministerin Hendricks auf, eine Umweltabgabe auf Plastiktüten in Höhe von 22 Cent einzuführen. Vor einem Berg aus 5.000 Kunststofftüten – die Menge, die in zehn Minuten in Berlin verbraucht wird – übergab die DUH die Unterschriften am 29. Januar 2015 an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold.
In diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Durchfuehrung einer Tagung zum Thema 'Oeko-Steuern als Ausweg aus der Agrarkrise?' vom 15.-17. Juni 1992" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelisches Bauernwerk in Württemberg durchgeführt.
Das Projekt "Präsentation der Ergebnisse des F+E Vorhabens 'Emissionshandel im internationalen zivilen Flugverkehr' auf der 9. Conference of the Parties am 8.12.2003 in Mailand" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Arbeitstagung des Oeko-Instituts 1991 'Oeko-Bilanzen - wie veraendert ein Produkt die Umwelt?' in Hannover" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Tagungsbericht gibt eine Uebersicht ueber Methodik und Praxis von Produktlinienanalysen und Oekobilanzen. Die produktpolitischen Rahmenbedingungen und Instrumente der Produktpolitik wie Oekoabgaben, Oekoleasing, Produkthaftung, kommunales Beschaffungswesen werden vorgestellt. Weiter finden sich aktuelle Beitraege zur Einschaetzung des Umweltzeichens.
Das Projekt "Abgaben fuer den Bodenschutz in Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Der Schutz des Bodens, der lange im Schatten des Natur- und Landschaftsschutzes als integraler Bestandteil desselben verstanden wurde, trat mit den Bodenschutzgesetzen einiger Länder und dem Entwurf für ein Bundesbodenschutzgesetz (das als Fraktionsentwurf von Bündnis 90/Grüne existierende Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt) den Weg zu einem eigenen Rechtsbereich an, der freilich dennoch in enger rechtlicher Verbundenheit mit dem Naturschutz und dem Naturschutzrecht verbleibt. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut hat 1996 vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt den Auftrag erhalten, eine Bodenschutzabgabe zu konzipieren. Der Konzeption der Abgabe ging eine mit dem Auftraggeber gemeinsame Entwicklung der Zielkonzeption der Abgabe einher, in der das landespolitische Bodenschutzziel Sachsen-Anhalts bestimmt und auf konkurrierende Beziehungen zu anderen Zielen und Instrumenten geprüft wurde. Daran schloss sich die Entwicklung einer zieladäquaten Ausgestaltung der Abgabe an. Wirkungsanalysen von lenkenden Abgaben gliedern sich in drei Teile: die Aufkommensschätzung, die Belastungsanalyse und die Analyse der Lenkungswirkung. Für die Aufkommensschätzung aus der Abgabe wurde neben dem Abgabesatz ein Mengengerüst entwickelt, das landesweit die Bemessungsgrundlage erfasst. Die Belastungsanalyse beruht auf einer Differenzierung der Abgabepflichtigen nach Gruppen, z. B. Unternehmen (oder auch Industriesektoren), Haushalte (oder auch Einkommensgruppen) und Staat (oder auch Gebietskörperschaften). Schließlich wurde für die Lenkungsanalyse die Reaktion der Abgabepflichtigen auf die Abgabe abgeschätzt, und die Ergebnisse wurden auf die Ausgestaltungsvarianten bezogen. Am Ende des Projekts wurde die Broschüre Eine Abgabe für den Bodenschutz erarbeitet.
Das Projekt "EU-Richtlinie zum Handel mit CO2 Rechten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. Zur Umsetzung der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls beabsichtigt die EU-Kommission die Einführung eines Emissionshandelssystems. Der Richtlinienentwurf gesteht den Einzelstaaten einen großen Entscheidungsspielraum zu, was die Zuteilungskriterien von CO2-Zertifikaten (Allokationspläne) an die Unternehmen betrifft. Damit können einerseits nationale und branchenspezifische Besonderheiten, aber auch bereits realisierte Klimaschutzinvestitionen berücksichtigt werden. Andererseits besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, der Favorisierung oder Diskriminierung verschiedener Branchen. In diesem Projekt werden Chancen und Risiken der vorgeschlagenen EU-Richtlinie für einen europaweiten Handel mit CO2-Emissionsrechten erörtert. Insbesondere werden potenzielle Probleme aufgrund der bisher fehlenden Konkretisierung bzw. Harmonisierung einer EU-weiten Umsetzung untersucht. Neben einer qualitativen Diskussion unterschiedlicher Allokationsregeln werden im Projekt die jeweiligen wirtschaftlichen Auswirkungen mit Hilfe von Simulationsrechnungen quantifiziert. Damit lassen sich die Pläne hinsichtlich wichtiger wirtschaftspolitischer Kriterien wie Kosteneffizienz und sektoralen Anpassungskosten vergleichen und wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen ableiten. Bestandteil der Analyse ist zudem, wie sich die EU-Richtlinie in das bisherige Regulierungssystem (Ökosteuern oder freiwillige Selbstverpflichtungen) einpasst.
Das Projekt "Klimapolitik aus Sicht der NPÖ" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung Hamburg durchgeführt. Die Rolle der Interessengruppen bei der Formulierung und Durchsetzung von Klimapolitik ist bislang nur sporadisch untersucht worden. Eine konsistente Durchdringung mit der Methodik der NPÖ lässt auf sich warten und passt in die allgemeine Ausrichtung des HWWA. Vor dem Hintergrund des aufgrund des russischen Zögerns immer noch nicht erfolgten Inkrafttretens des Kyoto-Protokolls und der Ausarbeitung nationaler Klimapolitikstrategien ist das Thema hochaktuell. Was wurde erreicht? Folgende Fragen waren Schwerpunkte der Analyse: Wie erfolgt die Entscheidung zwischen Emissionsverringerungsmaßnahmen und Anpassung an die eintretende Klimaveränderung? Einbindung der Beitrittsländer in die EU-Klimapolitikstrategie; - Ausgestaltung nationaler Emissionshandelssysteme im Widerstreit der Interessengruppen Das Dissertationsprojekt von Dang Hong Hanh zur ersten Fragestellung führte im Berichtsjahr zu einer Publikation in der referierten Zeitschrift 'Climate Policy'. Zur zweiten und dritten Frage erschien Anfang 2003 eine von Axel Michaelowa herausgegebene 'Special issue' von 'Climate Policy'. Die Allokation von Emissionsrechten in Deutschland im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems wurde in Artikeln in Fachzeitschriften und Zeitungen diskutiert; das HWWA wurde zur Anhörung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes im Bundesumweltministerium eingeladen. Weiterhin wurden verschiedene Vorträge im Rahmen politischer und betriebswirtschaftlicher Workshops gehalten. Sonja Butzengeiger arbeitete weiterhin in der Arbeitsgruppe Emissionshandel des Bundesumweltministeriums mit; Michael Dutschke vertrat die GTZ in mehreren Sitzungen der Unterarbeitsgruppe zu den Kyoto-Mechanismen. Der Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz gab wiederholt Stellungnahmen zu Fragen des Emissionshandels ab und nahm ebenfalls an der Anhörung teil.
Das Projekt "Maßnahmen zur Verbesserung der Marktdurchdringung klimafreundlicher Technologien ohne halogenierte Stoffe vor dem Hintergrund der Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die chemische Industrie hat fluorierte Treibhausgase (F Gase) für viele Anwendungen, in denen vorher ozonschichtschädigende Stoffe (z. B. FCKW) verwendet wurden, entwickelt und in dem Markt gebracht. Ihre zunehmende Verwendung hat steigende Emissionen zur Folge. Erste Emissionsminderungsmaßnahmen hat die EU bereits ergriffen (z. B. Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (sog. F-Gase-VO)). Weitere Maßnahmen auf nationaler, EU oder internationaler Ebene sind zur langfristigen Emissionskontrolle erforderlich. Für die EU wird die Europäische Kommission (EU-KOM) im Jahr 2011 einen Bericht vorlegen, welcher die bisher ergriffenen Maßnahmen bewertet und weitere vorschlägt. Die BReg hat die intensive Mitwirkung an der Revision bereits im Jahr 2007 beschlossen (Meseberg). Auf internationaler Ebene wird u. a. eine Produktions- und/oder Verkaufsbegrenzung dieser Stoffe auf Basis ihres Treibhauspotenzials diskutiert. Einige Staaten haben eine Steuer eingeführt oder beabsichtigen dies zu tun. Wichtig ist jedoch auch der verstärkte Einsatz klimafreundlicher Alternativen. Obwohl viele F-Gas-freie Technologien am Markt verfügbar sind, scheitert deren Marktdurchdringung häufig an höheren Investitionskosten oder Unwissenheit. Ziel des Vorhabens ist daher die Identifizierung von Barrieren und Chancen für halogenfreie Stoffe und/oder Technologien und die darauf aufbauende Evaluierung von Maßnahmen, die entweder die gesamte Stoffgruppe oder Einzelanwendungen betreffen. Der Fokus ist auf Bereiche zu legen, die die EU-KOM in ihrem Bericht 2011 in den Vordergrund rückt (z. B. Gewerbekälte, Transportkälte, ÖPNV-Klimatisierung, Schaumstoffe) oder die aufgrund der aktuellen Marktentwicklung für die Maßnahmendiskussion besonders relevant sind (z. B. natürliche Kältemittel versus neue chemische Kältemittel). Im Zusammenhang mit der Revision der F-Gase-VO sollen mögliche Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten in einen Workshop (Teil des Vorhabens) diskutiert werden.
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