Dem Rückgang der Artenvielfalt entgegen zu wirken ist erklärtes Ziel der Landesregierung. / Ministerin Heinen-Esser: Viele kleine Schritte sind nötig, um unsere Landschaft wieder artenreicher werden zu lassen. Die Anlage artenreicher Wegraine ist ein solcher Schritt Anlässlich der heutigen Online-Veranstaltung der Natur- und Umweltschutz Akademie NRW (NUA) mit dem Titel "Wege in der Landschaft 2021 - Artenreiche Wegraine anlegen, pflegen und erhalten" betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Viele kleine Schritte sind nötig, um unserer Kulturlandschaft wieder das zurück zu geben, was in den zurückliegenden Jahrzehnten schleichend verschwunden ist. Dazu gehören auch die bunten und artenreichen Wegraine. Die Anlage von artenreichen Wegrainen ist ein solcher Schritt. Wo dies möglich ist, sollten wir ihn gehen". Neben dem Klimawandel ist der Rückgang der Artenvielfalt die größte ökologische Herausforderung unserer Zeit. Den allgemeinen Artenrückgang und speziell die Abnahme blütenbesuchender Fluginsekten belegen zahlreiche Studien, unter anderem auch in nordrhein-westfälischen Schutzgebieten. Richtig angelegte Wegraine, für deren Begrünung Regiosaatgut verwendet wird, und die nur in mehrjährigem Turnus jeweils abschnittsweise gemäht werden, sind ein nicht zu unterschätzender Baustein für mehr Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. Bereits 2014 hatten NUA und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine erste Fachveranstaltung zum Thema "Wegraine" durchgeführt und 2017 in Form einer Broschüre den Leitfaden "Blühende Vielfalt am Wegesrand - Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine" herausgegeben. Unterstützt wird der Leitfaden durch das online-Informationssystem "Artenreiche Wegraine in Nordrhein-Westfalen". Weitere Informationen zum online-Informationssystem http://wegraine.naturschutzinformationen.nrw.de/wegraine/de/start zur Broschüre https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/pressearchiv/1739-insektenmonitoring-in-nordrhein-westfalen Download: Pressemitteilung Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle W02 12A Sennest-Wes. Wasserart: reines Grundwasser
Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle SBr Latroptal. Wasserart: keine Angabe
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Karosseriebau, konkret die Errichtung des Gebäudes 36.2 ohne Anlagentechnik mit brandschutztechnischer Neubetrachtung des Gebäudes 36.0, ausgelöst durch einen Abbruch der Brandwand zwischen Gebäude 36.2 und dem bestehenden Gebäude 36.0. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. In einem späteren zweiten Antrag nach § 8 BImSchG werden die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik im Gebäude 36.2 beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Projekt "Eldorado-Programm Wind: 1,4 Mw Windpark China II Xinjiang Provinz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von AN-Maschinenbau- und Umweltschutzanlagen GmbH durchgeführt. Um die grossen Probleme bei der Energieversorgung in der Xinjiang Province zu loesen, moechte die Province in Absprache mit der zentralen Verwaltung einen Windpark mit 4 WEA an Bonus 450 Kw/37 in Dabancheng Province Xinjiang errichten.
Die Firma BMW AG beabsichtigt das Gebäude 75.1 des Antriebszentrums im Werk 1.50 (FIZ) (Schleißheimer Str. 422, 80935 München) durch einen Teilumbau des Gebäudes sowie technischer Überarbeitung insbesondere der 36 Prüfstände und weiterer Maßnahmen zu ändern. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz eine Genehmigung nach § 16 Abs. 4 BImSchG beantragt. Im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG in Verbindung mit 10.5.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Montage, Logistik und Sitzefertigung, konkret die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik in den Gebäuden 50.0 und 51.0, die Inbetriebnahme der Tankfarm sowie bauliche Tekturmaßnahmen. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die zweite Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 11 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb des Anlagenteils Westside (Gebäude 052.0). Die Westside umfasst im Wesentlichen: Finish, Rampe zum Finish, Spindel, Kurzprüfstrecke, LKW-Verladung und eine Lärmschutzplattform. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz eine Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 12 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Montage, Logistik und Sitzefertigung, konkret die Errichtung der Gebäude 50.0 und 51.0 einschließlich der technischen Gebäudeausstattung (TGA) und der Brückenbauwerke zur Anbindung an den Bestand des Werks, die Errichtung eines Medientunnels (Teilabschnitt unter Geb. 50.0 und 51.0) zur Aufnahme von Versorgungsleitungen sowie die Errichtung eines Tanklagers (Tankfarm), einschließlich der zugehörigen Rohrleitungen. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. In einem späteren zweiten Antrag nach § 8 BImSchG werden die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik (Fahrzeugfertigung, Montage, Sitze und Nachlack), die Inbetriebnahme der Tankfarm sowie die Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen zum Schallschutz beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Karosseriebau, konkret die Errichtung und den Betrieb der Anlagentechnik in Gebäude 36.2. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die zweite Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 12 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 62 |
Land | 64 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 50 |
Messwerte | 3 |
Text | 8 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 55 |
License | Count |
---|---|
closed | 68 |
open | 57 |
unknown | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 125 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 3 |
Datei | 2 |
Dokument | 18 |
Keine | 95 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 7 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 82 |
Lebewesen & Lebensräume | 89 |
Luft | 75 |
Mensch & Umwelt | 126 |
Wasser | 88 |
Weitere | 124 |