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Beschäftigung und Umweltschutz

Im Jahr 2021 waren in Deutschland ca. 3,2 Millionen Personen im Umweltschutz tätig. Mit einem Anteil von 7,1 % an allen Erwerbstätigen ist der Umweltschutz damit ein wichtiger Faktor für den gesamten Arbeitsmarkt. Im Bereich der umweltschutzorientierten Dienstleistungen hat die Beschäftigung erneut zugenommen. Hier wird nun eine Beschäftigung in Höhe von 1,8 Millionen Personen geschätzt. Aktuelle Ergebnisse und Entwicklung im Zeitablauf Die Beschäftigtenzahlen im Umweltschutz werden regelmäßig im Rahmen von Forschungsprojekten geschätzt. Demnach waren im Jahr 2021 insgesamt ca. 3,2 Millionen (Mio.) Personen in Deutschland für den Umweltschutz tätig. Mit einem Anteil von 7,1 % an allen Erwerbstätigen ist der Umweltschutz damit ein wichtiger, in seiner Bedeutung stabiler Faktor für den gesamten Arbeitsmarkt (siehe Abb. „Anzahl der Beschäftigten im Umweltschutz“ und Abb. „Anteil der Umweltschutzbeschäftigen an Beschäftigung insgesamt“). Aufgrund methodischer Änderungen sind die Daten eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * vorläufige Angaben ** bis 2008: Erfassung der Beschäftigung, die durch Fördermaßnahmen der KfW angestoßen wurde; ab 2010 Erfassung der gesamten Beschäftigung durch energetische Gebäudesanierung Aufgrund methodischer Änderungen sind die Daten eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * vorläufige Angaben Der Anteil der Umweltschutzbeschäftigten an den Gesamtbeschäftigten ist im Zeitablauf deutlich gestiegen. Wesentlich dafür war seit 2010 die Zunahme an umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Auch die Beschäftigung, die durch die Nachfrage nach Umweltschutzgütern ausgelöst wird, ist seit 2010 gestiegen, vor allem in den letzten betrachteten Jahren. Im Bereich erneuerbare Energien hat sich die Beschäftigung nach einem zwischenzeitlichen Tief wieder erholt. Der Bereich der energetischen Gebäudesanierung hat zuletzt ebenfalls eine Steigerung an Beschäftigung zu verzeichnen. Dienstleistungen dominieren die Umweltschutzbeschäftigung Das Gros aller Arbeitsplätze im Umweltschutz (56,7 %) entfiel im Jahr 2021 auf umweltorientierte Dienstleistungen (siehe Abb. „Beschäftigte im Umweltschutz 2021 “). Das spiegelt die hohe Bedeutung der Dienstleistungen für die Umweltwirtschaft wider. Insgesamt gab es 1,8 Millionen Beschäftigte, die umweltorientierte Dienstleistungen erbrachten: zum Beispiel in Planungsbüros, bei Umweltschutzbehörden, im Handel mit Ökoprodukten und in der Umweltbildung. Die umweltorientierten Dienstleister verteilen sich aber auf alle Wirtschaftszweige, also auch auf solche, die laut amtlicher Statistik eigentlich dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen sind. Gesamt: 3.189.000 Erwerbstätige Die Wirtschaftsbereiche mit den meisten Umweltschutzdienstleistungsbeschäftigten sind die Unternehmensdienstleister (357.400), gefolgt vom Handel und Kfz-Handwerk (273.300), der Entsorgung (235.600), der Energie- und Wasserversorgung (151.300) sowie des Baugewerbes (110.400) (siehe Tab. „Beschäftigte in umweltorientierten Dienstleistungen “). Zu dem vielgestaltigen Wirtschaftsbereich der Unternehmensdienstleister zählen Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Gebäudereinigung, Schornsteinreinigung, Garten- und Landschaftsbau und der große Bereich der sonstigen Unternehmensdienstleistungen. Leichter Anstieg bei den EE-Beschäftigten Für den Bereich der erneuerbaren Energien liegen bereits geschätzte Daten für das Jahr 2023 vor. Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 406.300 Personen aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien beschäftigt. Langfristig betrachtet hat sich die Anzahl der Beschäftigten gegenüber 2000 fast vervierfacht. Nach 2011 ging die Beschäftigung jedoch deutlich zurück. Diese negative Entwicklung war fast ausschließlich auf die Solarwirtschaft zurückzuführen, wo die Beschäftigung innerhalb von fünf Jahren um mehr als 112.000 Personen sank. Verantwortlich dafür war vor allem der starke Rückgang im wichtigsten Teilbereich der Solarwirtschaft, der Photovoltaik. Im gleichen Zeitraum wuchs die Anzahl der Beschäftigten in der Windenergiebranche. Zwischen 2016 und 2019 kam es jedoch erneut zu einem Rückgang der Beschäftigung im Bereich erneuerbarer Energien. Am stärksten war der Rückgang in der Windenergiebranche (auf 122.000 Beschäftigte). Wesentlicher Treiber hierfür waren deutliche Einbußen im Außenhandel und ungünstige Rahmenbedingungen im Inland. Die anderen Bereiche der erneuerbaren Energien (⁠ Biomasse ⁠, Wasserkraft, Geothermie) wiesen nur geringe Veränderungen der Beschäftigung auf. In den Jahren 2020 bis 2023 kam es insgesamt zu einem Wachstum der Beschäftigung im Bereich der erneuerbaren Energien im Bereich der Geothermie, der Wärmepumpen mit einschließt, und im Solarenergiebereich (siehe Abb. „Anzahl der Beschäftigten im Bereich erneuerbare Energien“). *vorläufige Angaben Ulrich, P. & Edler, D. (2025): Erneuerbar beschäftigt. Entwicklungen im Jahr 2023. GWS-Kurzmitteilung 1/2025, Osnabrück Beschäftigungswirkungen der energetischen Gebäudesanierung Die Beschäftigung durch energetische Gebäudesanierung lag im Jahr 2021 bei 576.000 Personen. Davon entfallen rund 278.000 Beschäftigte auf die Bauwirtschaft. Der Rest ist in anderen Produktionsbereichen wie der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Fenstern oder Türen. Zwischen den Jahren 2008 und 2010 zeigen die Schätzungen eine große Zunahme bei der energetischen Gebäudesanierung. Dieser Anstieg war jedoch hauptsächlich in einer verbesserten Datenerfassung begründet: Bis zum Jahr 2008 wurde nur die Beschäftigung erfasst werden, die durch Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) angestoßen wurde. Auf Grund neu verfügbarer Daten kann seit 2010 die Beschäftigung für die energetische Gebäudesanierung insgesamt einbezogen werden. Stabile Beschäftigung durch die Nachfrage nach Umweltschutzgütern Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung sind klassische Bereiche, in denen Arbeitsplätze entstehen, wenn Unternehmen und die öffentliche Hand in Umweltschutz investieren. Die Produktion der Güter, die für den Betrieb und die Wartung der Umweltschutzanlagen erforderlich sind, schafft ebenfalls Arbeitsplätze. Diese Arbeitsplätze werden in der Kategorie Nachfrage nach Umweltschutzgütern abgebildet. Die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich betrug im Jahr 2021 451.000 Personen und hat sich in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Weitere Informationen und Literaturhinweise Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 Die Umweltwirtschaft in Deutschland – Aktualisierte Ausgabe 2023 Ökonomische Indikatoren von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz - Aktualisierung 2023

Umweltschutzbezogener Umsatz: Deutschland, Jahre (bis 2010),

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können auftreten in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzende. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, Gelbe Seiten sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5 000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). Die bekannten Fälle mit möglichen Umweltschutzumsätzen liegen derzeit unter den zulässigen 15 000 Einheiten auf Bundesebene. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweitere Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien) Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de). Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 sind detaillierten Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Güter und Leistungen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen unter www.destatis.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Umweltschutzbezogener Umsatz: Deutschland, Jahre,

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können auftreten in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzende. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, Gelbe Seiten sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5 000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). Die bekannten Fälle mit möglichen Umweltschutzumsätzen liegen derzeit unter den zulässigen 15 000 Einheiten auf Bundesebene. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweitere Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien) Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de). Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 sind detaillierten Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Güter und Leistungen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen unter www.destatis.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Umweltbereiche, Ursprung des Umsatzes, Wirtschaftszweige

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können auftreten in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzende. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, Gelbe Seiten sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5 000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). Die bekannten Fälle mit möglichen Umweltschutzumsätzen liegen derzeit unter den zulässigen 15 000 Einheiten auf Bundesebene. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweitere Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien) Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de). Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 sind detaillierten Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Güter und Leistungen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen unter www.destatis.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Umweltschutzbezogener Umsatz: Bundesländer, Jahre (bis

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Umweltschutzbezogener Umsatz 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können auftreten in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzende. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, Gelbe Seiten sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5 000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). Die bekannten Fälle mit möglichen Umweltschutzumsätzen liegen derzeit unter den zulässigen 15 000 Einheiten auf Bundesebene. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweitere Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien) Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de). Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 sind detaillierten Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Güter und Leistungen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen unter www.destatis.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Umweltschutzbezogener Umsatz: Bundesländer, Jahre,

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Umweltschutzbezogener Umsatz 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können auftreten in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählt auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzende. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, Gelbe Seiten sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5 000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). Die bekannten Fälle mit möglichen Umweltschutzumsätzen liegen derzeit unter den zulässigen 15 000 Einheiten auf Bundesebene. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweitere Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien) Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de). Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 sind detaillierten Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Güter und Leistungen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen unter www.destatis.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Deliktische Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (⁠ Klima ⁠, Luft, ⁠ Biodiversität ⁠, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind. Veröffentlicht in Texte | 171/2024.

Weiterentwicklung der Abgrenzung der Umweltwirtschaft

Die empirischen Analysen zur Produktionsstruktur und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Umweltwirtschaft basieren auf einer Liste potenzieller Umweltschutzgüter, die regelmäßig aktualisiert wird. Der Bericht enthält die Neuabgrenzung dieser Umweltschutzgüterliste, die auf der amtlichen Produktions- und Außenhandelsstatistik basiert. Neben Umweltschutzgütern spielen umweltfreundliche Güter (Adapted Goods) eine wichtige Rolle für den Wandel zur Green Economy. Auch die Digitalisierung beeinflusst die Umweltwirtschaft - ob über Umweltschutzgüter, umweltfreundliche Güter oder als Enabling Technology. Die Studie entwickelt daher ebenfalls Konzepte zur Erfassung der Adapted Goods und der Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umweltwirtschaft. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 05/2024.

Die Umweltwirtschaft in Deutschland - Produktion, Umsatz und Außenhandel - Aktualisierte Ausgabe 2023

Diese Studie untersucht die deutsche Umweltschutzwirtschaft von 2016 bis 2021. Die Produktion potenzieller Umweltschutzgüter entwickelt sich günstiger als die Industrieproduktion insgesamt. Hierfür sind ausschließlich starke Zuwächse bei Abfall- und Abwassertechnologien verantwortlich. Im Außenhandel mit potenziellen Umweltschutzgütern zeigt Deutschland stabil hohe Spezialisierungsvorteile: in vielen Weltregionen und Umweltbereichen fällt die deutsche Handelsbilanz günstiger aus als bei Industriewaren insgesamt. Der Umsatzanstieg deutscher Betriebe mit Umweltschutzgütern wird durch die Bereiche Luftreinhaltung und ⁠ Klimaschutz ⁠ getragen. Der deutsche Produktionswert für Umweltschutzaktivitäten liegt im europäischen Mittelfeld. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 04/2024.

Wirtschaft und Umwelt

Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den ⁠ Klimawandel ⁠ und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das ⁠ UBA ⁠ arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums (⁠ BMUB ⁠) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.

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