Der Statistische Bericht zur Umweltschutzausgabenrechnung enthält eine detaillierte Darstellung umweltschutzbezogener Zahlungsströme auf gesamtdeutscher Ebene. Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltbelastungen und allen anderen Formen von Umweltschädigungen zum Ziel haben. Im Rahmen der Umweltschutzausgabenrechnung geht es um Umweltschutzaktivitäten, die unmittelbar einem Umweltschutzzweck dienen. Aktivitäten, die nicht unmittelbar im Dienst des Umweltschutzes stehen, die aber zu Produkten führen, deren Verwendung einem Umweltschutzzweck förderlich ist, werden nicht betrachtet. Die Umweltschutzausgabenrechnung ist eine Gesamtrechnung, d. h. es werden unterschiedliche Datenquellen zusammenführt. Die herangezogenen Daten werden auf systematische Weise miteinander verknüpft und den spezifischen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet. Bei den Ausgangsdaten der Umweltschutzausgabenrechnung handelt es sich zum einen um Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Zum anderen sind hinsichtlich der Umweltschutzausgabenrechnung Daten aus einzelnen Erhebungen sowie aus Publikationen zu den öffentlichen Finanzen bzw. dem EU-Haushalt relevant. Der Statistische Bericht enthält Inhalte der bisherigen Publikation " Umweltschutzausgaben ", welche letztmalig mit den Daten für 2010 bis 2019 veröffentlicht wurde. Nutzen Sie schon jetzt unsere Datenbank GENESIS-Online, die in dem Themenbereich 85411 die gewünschten Ergebnisse enthält.
Aktuelle wissenschaftliche Studien legen nahe, dass die aktuelle Erderwärmung durch Treibhausgasemissionen hervorgerufen wird, die vom Menschen verursacht sind. Um gegen diese Entwicklung geeignete Maßnahmen ergreifen zu können bzw. um zu überprüfen, ob solche Maßnahmen von Erfolg gekrönt sind, ist es notwendig, die Schadstoffkonzentrationen inklusive der zugehörigen Emissionsquellen genau zu kennen. Diese Informationen sind bisher jedoch sehr lückenhaft und beruhen auf sogenannten 'bottom-up' Berechnungen. Da diese Kalkulationen nicht auf direkten Messungen beruhen, weisen sie große Ungenauigkeiten auf und sind außerdem nicht in der Lage, bisher unbekannte Emissionsquellen zu identifizieren. In dem hier vorgestellten Projekt soll ein mesoskaliges Netzwerk für die Überwachung von Luftschadstoffen wie CO2, CH4, CO, NO2 und O3 aufgebaut werden, das auf dem neuartigen Konzept der differentiellen Säulenmessung beruht. Bei diesem Ansatz wird die Differenz zwischen den Luftsäulen luv- und leewärts einer Stadt gebildet. Diese Differenz ist proportional zu den emittierten Schadstoffen und somit eine Maßzahl für die Emissionen, welche in der Stadt generiert werden.Mithilfe dieser Methode wird es in Zukunft möglich sein, städtische Emissionen über lange Zeiträume hinweg zu überwachen. Damit können neue Informationen über die Generierung und Umverteilung von Luftschadstoffen gewonnen werden. Wir werden u.a. folgende zentrale Fragen beantworten: Wie verhält sich der tatsächliche Trend der CO2, CH4 und NO2 Emissionen in München über mehrere Jahre? Wo sind die Emissions-Hotspots? Wie akkurat sind die bisherigen 'bottom-up' Abschätzungen? Wie effektiv sind die Maßnahmen zur Emissionsreduzierung tatsächlich? Sind vor allem für Methan weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen notwendig? Zu diesem Zweck werden wir ein vollautomatisiertes Messnetzwerk aufbauen und passende Methoden zur Modellierung entwickeln, welche u.a. auf STILT (Stochastic Time-Inverted Lagrangian Transport) und CFD (Computational Fluid Dynamics) basieren. Mithilfe der Modellierungsresultate werden wir eine Strategie entwerfen, wie städtische Netzwerke zur Überwachung von Luftschadstoffen aufgebaut werden müssen, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Außerdem können mit den so gewonnenen städtischen Emissionszahlen z.B. dem Stadtreferat, den Stadtwerken München oder der Bayerischen Staatsregierung Möglichkeiten zur Beurteilung der Effektivität der angewandten Klimaschutzmaßnahmen an die Hand gegeben werden. Das hier vorgestellte Messnetzwerk dient somit als Prototyp, um die grundlegenden Fragen zum Aufbau eines solchen Sensornetzwerks zu klären, damit objektive Aussagen zu städtischen Emissionen möglich werden. Dieses Projekt ist weltweit einmalig und wird zukunftsweisende Ergebnisse liefern.
Im Rahmen des Vorhabens sollen die Nachfrage- und (Netto-)Beschäftigungswirkungen ausgewählter Maßnahmen und Instrumente analysiert werden, die einen Bezug zum Green Deal und insbesondere zur Digitalisierung aufweisen. Anhand von Modellrechnungen sind die Wirkungen zu quantifizieren sowie sektor- bzw. branchenscharf auszuweisen. Dadurch sollen Synergien zwischen Umweltschutz und Beschäftigung transparent gemacht und mögliche Zielkonflikte offengelegt werden. Auf dieser Grundlage sind Empfehlungen zur Optimierung der betreffenden Maßnahmen und Instrumente zu erarbeiten.
ID: 4415 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt den Umbau der MKPK durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen zur Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk). Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 1 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 1) Moltkering 9 65189 Wiesbaden vom 21.08.2024 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 6) Moltkering 9 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für die Waldumwandlung eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die MKPK am Standort Pfungstadt (Hessen) wurde Ende der 30er Jahre als Munitionsanstalt (Muna) errichtet. Seit Nutzung durch die Bundeswehr im Jahr 1955 wurde die Infrastruktur sukzessiv bis Ende der 90er Jahre an den Bedarfen der untergebrachten Dienststellen ausgerichtet. Das Gelände der MKPK ist im Regionalplan Südhessen als „Siedlung Bestand“ festgeschrieben. Die südlich angrenzenden Frei- und Waldflächen sind als Vorranggebiete „Bund“, „Forst“ und „Regionaler Grünzug“ und teilweise als „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ ausgewiesen (Regionalplan Südhessen, RPDA 2011). Die Hauptfunktion der Kaserne ist die Lagerung und Instandsetzung von Bundes-wehrmaterialien als Bundeswehrdepot Süd und Materiallager Pfungstadt sowie von Sanitätsmaterial als Versorgungsinstandsetzungszentrum (VIZ) und Sanitätsstaffel Sanitätsmaterialversorgung Einsatz Pfungstadt. Aufgrund ihrer Funktion wurde die MKPK für den DEU Beitrag im Rahmen des Projekts „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations (PESCO)“ ausgewählt. Der Zustand der Gebäude ist größtenteils unsanierter Altbestand, der über die Jahrzehnte nur teilweise saniert bzw. grundsaniert wurde. Die derzeit genutzten Büro- und Unterkunftsgebäude sowie Lagergebäude sind größtenteils in einem mittleren Bauzustand die Werkstätten in einem schlechten Bauzustand. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist für die Planungen zum Umbau der MKPK zuständig. Diese soll grundlegend neugestaltet und alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie die logistische Infrastruktur bis voraussichtlich 2032 erneuert werden. Zu diesem Zweck und für die Unterbringung der stationierten Dienststellen wird in der MKPK eine funktionale, moderne, zukunftsorientierte und nachhaltige „ortsfeste logistische Lagereinrichtung (oLE)“ u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub) entstehen. Für die erforderliche umfassende infrastrukturelle Liegenschaftsentwicklung wurde ein Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LbAK) erstellt. Auf dieser Grundlage soll ab Winter 2024/2025 die Kaserne ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend des aktuellen Bedarfs ersetzt. Die Unterlagen für das o. g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5oaSsQs zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 04.11.2024 über den o. g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.08.2024 Datum der Entscheidung: 27.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de E-Mailadresse der Kontaktperson: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: Referat K 6 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.11.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5… Erörterungstermin Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BickenbachBetr.: Baumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ in Pfungstadt mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG für die betroffene Öffentlichkeit wie folgt fortgesetzt wird: Ort: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Süd, Kasinostraße 9, Besprechungsraum 3. OG, 64283 Darmstadt Datum: Dienstag, 10.12.2024 Zeit: Beginn 16:00 Uhr Der zweite Teil des Erörterungstermins dient der Fortsetzung der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen mit der betroffenen Öffentlichkeit. Entscheidung über Zulassung Bekanntmachung der Gemeinden Bickenbach, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Wissenschaftsstadt Darmstadt Betr.: Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt hier: Bekanntmachung der Verwaltungsentscheidung über die Umbaumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Bekanntmachung der Auslegung der Entscheidung I. Mit Bescheid vom 27.12.2024 hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, das mit Schreiben vom 21.08.2024 durch das BAIUDBw, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K1, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, beantragte Gesamtvorhaben „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ zugelassen. II. 1. Da für das Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, ist die Entscheidung über das Vorhaben gem. § 27 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG öffentlich bekanntzumachen. 2. Eine Ausfertigung der Entscheidung liegt in der Zeit vom 25. Januar 2025 bis 08. Februar 2025 • im Rathaus der Gemeinde Bickenbach (Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 105), Darmstädter Straße 7, 64404 Bickenbach, während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr, von 08:30 bis 12:00 Uhr Mi von 13:30 bis 18:00 Uhr • in der Stadtverwaltung Pfungstadt (2. Stock, Raum 207 und 209), Kirchstraße 12-14 (Stadthaus 1), 64319 Pfungstadt während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, von 07:30 bis 12:30 Uhr Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr • im Bürgerbüro der Gemeinde Seeheim-Jugenheim , (Servicetheke Erdgeschoss), Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, Do, Fr, von 08:00 bis 12:00 Uhr Do von 14:00 bis 18:00 Uhr • beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt , Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02. während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. 3. Zusätzlich kann die Verwaltungsentscheidung während des unter 2. genannten Zeitraums auf dem UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-verbund.de/), dem UVP-Portal des Landes-Hessen (https://uvp.hessen.de/) sowie der Internetseite der Gemeinde Bickenbach (https://www.bickenbach-bergstrasse.de/de/amtliche-bekanntmachungen) abgerufen werden. 4. Die Verwaltungsentscheidung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. III. 1. Gegenstand des mit Verwaltungsentscheidung vom 27.12.2024 zugelassenen Vorhabens ist der Umbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub). Die Kaserne wird ab Winter 2024/2025 auf Grundlage des hierfür erarbeiteten liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LbAk) ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend dem aktuellen Bedarf ersetzt. 2. Der verfügende Teil der Verwaltungsentscheidung lautet wie folgt: 1. Nach § 45 Abs. 2 BWaldG, §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 UVPG wird die folgende mit Schreiben vom 21.08.2024 beantragte Gesamtmaßnahme im Bereich der Major-Karl-Plagge-Kaserne in Pfungstadt zugelassen: Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) zur Errichtung einer ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) und Ausbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zum deutschen logistischen Knotenpunkt (DEU LogHub) mit den unter B.V. aufgeführten Einzelmaßnahmen gemäß Technischem Erläuterungsbericht vom 19.07.2024 (Anlage 1 der Antragsunterlagen). 2. Die durch das Vorhaben zu bewirkenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen. 3. Die mit dem Vorhaben verbundene Rodung von Wald im Umfang von insgesamt 21,58 ha wird zugelassen. 3. Dem Vorhabenträger wurden Auflagen erteilt, insbesondere in Bezug auf Natur- und Artenschutz sowie waldrechtliche Belange. IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Verwaltungsentscheidung lautet: Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, Widerspruch erhoben werden. 2025_01_24_Verwaltungsentscheidung_MKPK.pdf
Anschlussvorhaben zu I a 10/72-73, Projekt-Nr. 0739039.
Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz eröffnet die Abschlusstagung des Artenschutzprojekts „Wiesenknopf-Ameisenbläulinge“. Sind die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorhanden, ist das ein Indiz, dass ökologisch alles im Gleichgewicht ist „Der Zustand der beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling spiegelt den Zustand einer ganzen Lebensgemeinschaft wider und dient als Frühwarnsystem für den Zustand vieler anderer Arten. Der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben in extensiv genutzten Feuchtwiesen, den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Feuchtwiesen haben beim Erhalt der Biodiversität eine Schlüsselrolle, da hier viele spezialisierte Arten leben, wie etwa die beiden gefährdeten Tagfalterarten. Sie dienen außerdem der Wasserfilterfunktion, dem Hochwasserschutz sowie als CO 2 -Senke. Deshalb ist es so wichtig, sie zu erhalten und Artenschutzprojekte wie dieses zu fördern“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Freitag auf der Abschlusstagung des Artenschutzprojektes Wiesenknopf-Ameisenbläulinge in Oberlahr im Landkreis Altenkirchen. Der einzigartige Lebenszyklus der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge zeigt deutlich, wie komplex die Natur ist und wie stark Tiere und Pflanzen in einem Ökosystem miteinander vernetzt sein können. Damit die Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius und P. nausithous) überleben können, brauchen sie mindestens zwei Voraussetzungen: Die Blume „Großer Wiesenknopf“ (Blume des Jahres 2021), die als Nektarpflanze, Ruhe- und Paarungsplatz, einziger Eiablageort und Raupenfutterpflanze dient und zusätzlich jeweils eine bestimmte Ameisenart, die Rote Gartenameise bzw. die Trockenrasen-Knotenameise. Die Ameisen tragen die Raupen nach einem komplexen Adoptionsritual in ihr Nest, wo die Raupen überwintern und sich räuberisch von der Ameisenbrut ernähren. Durch Tarnung mit Gerüchen und Geräuschen fällt den Ameisen der Parasit nicht auf. Die Kombination aus Wiesenknopf und Ameisen gibt es oft nur auf Wiesen, die extensiv bewirtschaftet werden. Um die beiden gefährdeten Ameisenbläulingsarten zu schützen und deren Lebensräume zu erhalten, wurde seit März 2020 ein Artenschutzprojekt von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis durchgeführt. Durch die Projektgelder in Höhe von rund 910.000 Euro wurde sowohl die Umsetzung von Maßnahmen als auch projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Die Projektmittel stammen zu jeweils 50 Prozent aus dem ELER-Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“, kurz „EPLR EULLE“ sowie aus Landesmitteln. Damit konnten rund 70 Hektar als Lebensraum für die seltenen Falterarten aufgewertet werden. Denn Überdüngung, Pestizideintrag, aber auch Verbuschung führen dazu, dass Arten, wie der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling verschwinden. Bei den beiden spezialisierten Faltern kommt hinzu, dass auch eine gängige Wiesennutzung in der Landwirtschaft, nämlich die Mahd oder Beweidung im Sommer, schädlich sein kann. Denn zur Flugzeit der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge im Juli und August muss der Große Wiesenknopf blühen, damit die Falter überleben können. Um die Bestände zu finden und die Vorkommen gezielt zu fördern, wurden zudem insgesamt 7.000 Hektar kartiert. Ein weiteres wesentliches Ziel des fünfjährigen Projektes war es außerdem, die Öffentlichkeit für die Art und deren Lebensraum zu begeistern. Daher fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen wie Exkursionen, Ferien- und Schulklassenveranstaltungen, Aktionstage und Online-Veranstaltungen statt. Die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben nur in extensiv genutzten Feuchtwiesen. Auf diese sind auch viele Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Spinnen, Insekten und Pflanzen angewiesen. Damit profitiert eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren von den Schutzmaßnahmen für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling. „Geht es den beiden Falterarten gut, können wir davon ausgehen, dass hier ökologisch alles im Gleichgewicht ist. Verschwinden sie jedoch, ist das ein Frühwarnsystem, das anzeigt, dass auch andere Arten gefährdet sind. Das Artensterben ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Vor dem Hintergrund der rasant fortschreitenden Biodiversitätskrise sind Artenschutzprojekte wie dieses von herausragender Bedeutung“, so Manz weiter. Auf der Tagung nahmen viele ehren- und hauptamtliche Personen aus der Region teil, die sich teilweise schon seit vielen Jahren mit den Ameisenbläulingen beschäftigen. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Schutzprojekten aus anderen Bundesländern waren vor Ort. Denn international sind Deutschland und insbesondere Rheinland-Pfalz Schwerpunktregionen, in denen die Falter noch vorkommen.
Mit der gezielten Förderung von Klimaschutzmaßnahmen könnte die Bundesregierung ab 2011 rund 115.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und jährlich die CO2-Emissionen von sechs Kohlekraftwerken einsparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von 'Ecofys' im Auftrag von Greenpeace.
a) Kalkulation der Auswirkung von Umweltschutzmassnahmen auf Molkereibetriebskosten. b) Modellkalkulationen zu jeweils bedeutsamen Umweltschutzmassnahmen. c) Die Kalkulation erfolgt fallweise nach Bedarf, z.Z. im Kontakt mit Arbeitsgruppen der Wirtschaft.
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