Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Ziel des Gesetzes Ziele dieses Gesetzes sind der umfassende Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie die Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.
Antarktis Roald Amundsen sagte: "Wir müssen uns immer in Dankbarkeit und Bewunderung der ersten Seefahrer erinnern, die ihre Schiffe durch Stürme und Nebel steuerten und unser Wissen über das Land aus Eis im Süden vermehrt haben." Seit der Entdeckung der Antarktis ist unser Wissen stetig gewachsen - aber auch unsere Verantwortung für das fragile Ökosystem. Motive zum Schutz der Antarktis Die Antarktis ist ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem von großem wissenschaftlichem und ästhetischem Wert. Das so genannte ewige Eis am Südpol hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse. Wir beobachten jedoch mehr und mehr, dass die Antarktis auch anthropogene – also von Menschen verursachte Veränderungen – widerspiegelt. Die Staaten, die das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichteten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die Atmosphäre sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Auch Deutschland gehört zu diesen Antarktis-Vertragsstaaten. Leicht zugängliche Informationen Auch wenn die Antarktis sehr abgeschieden und nicht vielen Menschen bekannt ist, was sich dort im ewigen Eis abspielt, gibt es doch viel Wissenswertes zu erfahren. Für Sie als interessierte Bürgerin oder interessierten Bürger, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und viele andere haben wir auf unseren Seiten zahlreiche Informationen über den weißen Kontinent zusammengestellt. Entdecken Sie die Antarktis von zu Hause aus und erfahren Sie Wissenswertes über den Kontinent und das ihn umgebende Südpolarmeer unter „ Wissenswertes zur Antarktis “. Welche menschlichen Aktivitäten vor Ort stattfinden und wie die Antarktis entdeckt und erforscht wurde, können Sie unter „ Menschen in der Antarktis “ nachlesen. Alles über rechtliche Grundlagen zum Schutz dieses speziellen Ökosystems finden Sie unter dem Stichwort „ Antarktis-Vertragssystem “. Das Umweltbundesamt ist nicht nur die nationale Genehmigungsbehörde für alle deutschen Aktivitäten in der Antarktis, wir setzen auch gezielt Forschungsschwerpunkte zum Schutz des eisigen Kontinents. Welche genau, erfahren Sie unter „ Schwerpunktthemen des UBA in der Antarktis “. Weitere, vor allem international ausgerichtete Aktivitäten haben wir für Sie unter dem Stichwort „Antarktisrelevante Gremien und Organisationen“ zusammengetragen. Möchten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, in die Antarktis zu gelangen und wie man sich am besten als Besucherin oder Besucher vor Ort verhalten muss, werden Sie bei „Reisen in die Antarktis“ sicher schnell fündig. Planen Sie selbst einen Aufenthalt in der Antarktis und müssen eine Genehmigung beantragen oder möchten Sie erfahren, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schauen Sie am besten auf der Seite „UBA als nationale Genehmigungsbehörde“ nach.
30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis Ein wichtiges Schutzgut der Antarktis sind Tiere und Tierkolonien – wie diese Eselspinguin-Kolonie bei Neko Harbor. Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die Anpassung an den Klimawandel und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr mitverfolgt werden. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll. Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz ( Committee for Environmental Protection , CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. Weitere Informationen zum USP und dem Antarktis-Vertragssystem sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis .
60 Jahre Antarktis-Vertrag Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.
Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.
Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.
Klimawandel lässt Krill knapp werden – Wie reagieren die Pinguine? Was der Eisbär für den Nordpol ist, ist der Pinguin für den Südpol. Alle 18 existierenden Pinguinarten sind fast nur auf der Südhalbkugel zu finden – sieben Arten leben in der Antarktis und auf subantarktischen Inseln. Eisbären und Pinguine haben – abgesehen von ihrem kalten Lebensraum – eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind durch den Klimawandel bedroht. Mehrere Forschungsergebnisse deuten auf zum Teil dramatische Einbußen bei Pinguinbeständen hin. Schuld ist der klimabedingte Rückgang des Meereises, der wiederum zu geringeren Krillbeständen geführt hat. Krill, das sind kleine Leuchtgarnelen, ist die Hauptnahrungsquelle von Pinguinen. Und wo der Krill verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Am 25. April wird international der Weltpinguintag begangen. Seinen Ursprung hat der Gedenktag einem kuriosen Umstand zu verdanken: Wissenschaftler auf der amerikanischen McMurdo-Station in der Antarktis bemerkten, dass jedes Jahr am 25. April die Adéliepinguine nach ihrer Brutsaison ihre Kolonie verlassen und zu ihren Winterwanderungen auf See aufbrechen. Der Tag wurde für die Forscher zu einem eigenen Feiertag, der sich nach und nach weltweit etablierte. Der globale Klimawandel macht den Pinguinen der Antarktis teilweise stark zu schaffen. Durch eine Vielzahl an Einzelbeobachtungen haben Forscher festgestellt, dass sich Pinguinpopulationen verschiedener Arten seit einigen Jahren großräumig verschieben. Hauptnahrung vieler Pinguine, Fische und Wale in der Antarktis ist Krill, eine wenige Zentimeter große Leuchtgarnele. Der Rückzug des Meereises hat mancherorts zu geringeren Krillbeständen geführt und wo die Nahrung verschwindet, verschwinden nach und nach auch die Pinguine. Jedoch wissen wir nach wie vor zu wenig über die aktuelle Verbreitung verschiedener Pinguinarten und das Phänomen der Verschiebung von Pinguinpopulationen auf dem riesigen Süd-Kontinent. Die Antarktis ist mit etwa 14 Millionen Quadratkilometern anderthalb mal so groß wie Europa und teilweise sehr schwer zugänglich. Daher müssen wissenschaftlich fundierte Methoden entwickelt werden, um die Verbreitung der einzelnen Arten in diesem riesigen Gebiet effektiv zu untersuchen. Dies geschieht mit Hilfe von Satellitenaufnahmen. Anhand der hoch aufgelösten Bilder können Pinguinkolonien entdeckt und deren Größe ermittelt werden. So gelang es 2012 britischen Forschern, erstmalig den Weltbestand der Kaiserpinguine zuverlässig abzuschätzen. Diese größte Pinguinart brütet ausschließlich in der Antarktis und vorgelagerten Inseln auf vereisten Flächen und kann mit Satellitenaufnahmen vergleichsweise gut entdeckt werden. Pinguine, die auf felsigem Boden brüten, sind nicht leicht zu finden. Hier greifen die Forscher darauf zurück, auf den Satellitenbildern nach den Ausscheidungen der Tiere (Guano), die den Boden der Kolonie großflächig bedecken, zu suchen. Mit diesem Trick ist es möglich, eine Vorstellung von der Größe der auf den Bildern identifizierten Kolonien zu bekommen. Dabei ist es jedoch erforderlich, die eigenen Annahmen durch stichprobenhaftes Zählen der Pinguine vor Ort zu überprüfen, wofür mittlerweile auch kleine Drohnen eingesetzt werden. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt der Firma ThINK aus Jena arbeitet derzeit an entsprechenden Fragestellungen. Langfristiges Ziel ist es, methodische Grundlagen für ein internationales Pinguinmonitoring zu entwickeln. Die Antarktis ist, im Gegensatz zur Arktis, ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt ( UBA ).
Neue Studie zur Bewertung von Aktivitäten in der Antarktis Als Genehmigungsbehörde für Tätigkeiten in der Antarktis bewertet das Umweltbundesamt (UBA) unter anderem Forschungsaktivitäten, Kreuzfahrten oder die dafür notwendige Logistik rund um den Südpol. Eine neue Studie im Auftrag des UBA behandelt aktuelle Methoden und Geräte für Polarforschung sowie touristische Aktivitäten und evaluiert deren potentielle Auswirkungen auf die antarktische Umwelt. Menschliche Tätigkeiten in der Antarktis stehen seit Inkrafttreten des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag 1998 unter einem Genehmigungsvorbehalt. Aufgabe des UBA ist es, diese Tätigkeiten – sei es Forschung, Tourismus oder Logistik – auf mögliche Umweltauswirkungen zu überprüfen. Während sich Technologien stetig weiterentwickeln, neue Forschungsmethoden gefunden und erprobt werden und immer wieder neue touristische Aktivitäten hinzukommen, müssen auch die entsprechenden Bewertungen mit dem Stand der Entwicklung mithalten. Dabei sind die aktuellen technischen Möglichkeiten mit Chancen aber auch mit Risiken für den Umweltschutz in der Antarktis verbunden. Genau hiermit beschäftigt sich der jetzt veröffentlichte Bericht, in dem umfassend Forschungsmethoden, neue Gerätschaften oder etwa Tourismusformen evaluiert werden. Durch den Einsatz moderner Technologien können beispielsweise bei der Meeresökosystemforschung viele neue Erkenntnisse gewonnen werden. Zentrale Themen sind die globale Klimaforschung und Untersuchungen zum Antarktischen Ökosystem . Dazu gehört auch die Frage, welche Rolle Krill und andere Schlüsselarten im ökologischen Gefüge einnehmen oder wie das Arteninventar in der Antarktis zusammengesetzt ist. Zum Fang von Krill, Fischen oder Wirbellosen werden in der Meeresforschung geschleppte Netze verwendet –ähnlich wie bei der kommerziellen Fischerei, jedoch in weitaus geringerem Umfang. Neuere Methoden, wie ferngesteuerte und autonom arbeitende Unterwasserfahrzeuge, fotografieren den Meeresboden ohne direkt einzugreifen. Driftbojen und Verankerungen können große Datenmengen – etwa zu Wassertemperatur oder Salzgehalt des Meeres – über lange Zeiträume hinweg aufzeichnen. Um die diversen Geräte einzusetzen, sind oftmals zusätzlich hydroakustische Geräte, die Schallsignale aussenden, zur Positionierung, Navigation und Kommunikation notwendig. Solche akustischen Verfahren, wie sie etwa auch für die geologische Untersuchung des Meeresbodens verwendet werden, können sich jedoch negativ auf Pinguine, Robben und Wale auswirken, was bei der Genehmigung dieser Tätigkeiten beachtet werden muss. Auf dem antarktischen Kontinent dienen große Bohrvorhaben im Inlandeis zur Erforschung der Klimageschichte. Diese Vorhaben sind allerdings mit dem Einsatz aufwendiger Logistik und verschiedener Bohrflüssigkeiten verbunden – hier ist die Besorgnis gegenüber negativen Umweltauswirkungen groß. Dies gilt auch für die Untersuchungen von Seen unter dem mächtigen Eispanzer der Antarktis, da diese mit fremden Organismen und Schadstoffen verunreinigt werden können. Viele wissenschaftliche Geräte benötigen Batterien und Akkus zur Energieversorgung. Einige Technologien, unter anderem Sonden oder Wetterballons, hinterlassen Abfall. Alle diese Aspekte müssen bei einer Umweltprüfung berücksichtigt werden. Für den Menschen in der Antarktis ist die Logistik überlebenswichtig. Dazu gehören der Betrieb von Stationen und Camps, der Transport von Personen und Versorgungsgütern, die Energieversorgung, Entsorgung und die Unterstützung der eigentlichen Forschungs- und Tourismusaktivitäten. Dadurch entstehen unweigerlich unter anderem Schall- und Schadstoffemissionen, Abfälle oder Abwässer, die die Umwelt beeinträchtigen können. Während der Tätigkeiten gilt es daher zu vermeiden, dass sich Vögel oder Säugetiere durch Lärm gestört fühlen, Vegetation zerstört wird oder dass fremde Organismen in die Antarktis eingeschleppt werden. Bedrohungen bestehen durch Havarien von Schiffen, Leckagen an Tanklagern oder Treibstoffleitungen. Mit Hilfe der Informationen im neuen Bericht kann das UBA Auflagen und Bedingungen in der Genehmigung formulieren, die dazu beitragen sollen, dass die Umweltauswirkungen der Aktivitäten so gering wie möglich bleiben. Zahlreiche Minderungsmaßnahmen können negative Auswirkungen deutlich reduzieren. Dies ist beispielsweise durch Verwendung von emissionsarmer Technik möglich, die Auswahl wenig sensibler Gebiete oder durch die Einhaltung von Mindestabständen zu Tieren. Im Bericht wird auch aufgezeigt, wo noch Wissenslücken und weiterer Forschungsbedarf bestehen. Unter anderem ist noch nicht ausreichend untersucht, über welches Hörvermögen einzelne Tierarten in der Antarktis verfügen und wie sich Schallemissionen auf die Tiere auswirken. Das UBA hat bereits an diesem Punkt angesetzt und eine Studie zum Hörvermögen von Pinguinen in Auftrag gegeben.
Müll, Lärm und Klimawandel belasten zunehmend das sensible Ökosystem Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme: Kalt, rau und unwirtlich – dennoch wunderschön und sehr sensibel. Seit dem 1. Dezember 1959 steht die Antarktis daher unter besonderem Schutz: Damals unterzeichneten zwölf Staaten den Antarktis-Vertrag und legten ihre territorialen Ansprüche wortwörtlich ‚auf Eis‘; mitten im Kalten Krieg wurde die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Tourismus und Forschung nehmen in der Antarktis zu. Gerade in den stark genutzten Gebieten der Antarktis ist es besonders wichtig, hier regulierend und lenkend entgegenzuwirken. Nur so können wir Zivilisationsspuren, wie die ‚Vermüllung‘ und landschaftliche Zerstörung wirksam eindämmen.“ Alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis muss das UBA genehmigen; egal ob diese touristischen Zwecken oder der Forschung dienen. Keine Frage: Die Forschung im ewigen Eis bringt wertvolle Erkenntnisse für die Bio-, Geo- und Klimaforschung. In Gebieten, in denen viele wissenschaftliche Stationen nah beieinander liegen, steigt aber der Druck auf die Umwelt: Besonders betroffen ist die Fildes-Halbinsel auf King George Island. Nur 800 km von Südamerika entfernt, ist sie vergleichsweise leicht zu erreichen. Dort besteht inzwischen die höchste Dichte von Forschungsstationen in der Antarktis. Da die Fildes-Halbinsel als eines der wenigen Gebiete in der Antarktis eisfrei ist, konzentriert sich dort im Südsommer, wenn auf der Nordhalbkugel Winter herrscht, auch das Leben der bekannten Seevogel- und Pinguinkolonien. Gleichzeitig ist die Fildes-Halbinsel mit ihrem Interkontinentalflughafen die logistische Drehscheibe nicht nur für die Polarforscher, sondern auch für Touristen. Um die sensible Flora und Fauna vor Ort noch besser zu schützen, setzt sich das UBA für anspruchsvolle internationale Richtlinien und Beschlüsse der Antarktisvertragsstaaten ein. Anders als die eher lokalen Umweltprobleme auf der Fildes-Halbinsel, breitet sich der Unterwasserlärm durch Schifffahrt und Forschung großräumig im Südozean aus. Sogenannte Airguns oder Luftpulser, die als Forschungsgeräte zur Erkundung des Meer-Untergrundes eingesetzt werden, können die Kommunikation von Walen und Robben noch in 2.000 Kilometern Entfernung stören. Wale und Robben orientieren sich im Meer vor allem durch das Gehör. Zu viel Lärm erschwert ihnen die Suche nach Nahrung oder einem Paarungspartner. Blau- oder Finnwale, die ohnehin gefährdet sind, können so zusätzlich beeinträchtigt werden. Derzeit laufen Untersuchungen, um zu erkunden, wie es antarktisweit um die Pinguin-Bestände bestellt ist. Jenaer Forscher werten dazu im Auftrag des UBA erstmals Satellitenbilder aus. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die zum Teil dramatischen Bestandseinbußen Folge einer klimabedingt veränderten Krillverteilung im Meer sind. Krill, d. h. kleine Leuchtgarnelen, sind nicht nur Hauptnahrung von Pinguinen, sondern auch Lebensgrundlage unzähliger Vögel, Fische und Meeressäuger. Der Hauptinitiator des jährlichen Antarctica Day am 1. Dezember ist die Stiftung “Our Spaces – Foundation for the Good Governance of Interna-tional Spaces” –mit Sitz in Heydon, Großbritannien. Sie möchte damit auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert des eisigen Kontinents in abgeschiedener Lage und mit einzigartigem Klima aufmerksam machen. Die Antarktis ist im Gegensatz zur Arktis ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt (UBA).
Bundeskabinett beschließt Haftungsgesetz für die Antarktis …nimmt Akteure in der Antarktis u.a. in die Pflicht, umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes beschlossen. Künftig soll es feste Regelungen für Akteure in der Antarktis geben, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Sollten dennoch derartige Notfälle eintreten, haben die Verursacher Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder eventuelle Beseitigungskosten zu ersetzen. Bereits 2005 wurde nach rund 13-jährigen Verhandlungen von den Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags die Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) beschlossen. Dieser sogenannte Haftungsannex ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz des empfindlichen antarktischen Ökosystems. Die sechste Anlage des USP regelt die Haftung bei Umweltschäden in der Antarktis und schließt damit eine bislang bestehende Lücke im völkerrechtlichen System des antarktischen Umweltweltschutzes. Mit dem Haftungsannex werden entscheidende Pflichten verankert: Betreiber antarktischer Tätigkeiten müssen künftig Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung umweltgefährdender Notfälle treffen. Entsprechend seines Namens wird auch im neuen Antarktis-Haftungsgesetz festgelegt, dass Organisationen oder Unternehmen für entstandene Schäden und deren Beseitigung aufkommen müssen. Neben dem eigentlichen Entwurf für das Haftungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.01.2017 einen weiteren Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser dient der Genehmigung des Haftungsannexes und schafft damit die Voraussetzung, dem Haftungsannex völkerrechtlich bindend beitreten zu können. Das UBA begrüßt die Kabinettsbeschlüsse. Mit den Gesetzesentwürfen geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt. Sie hebt damit ihren Einsatz für den nachhaltigen Schutz dieses fragilen Ökosystems hervor, indem sie Regeln und Verfahren schafft, um die Auswirkungen umweltgefährdender Situationen auf die antarktische Umwelt und die abhängigen und verbundenen Ökosysteme zu verhindern oder zu kompensieren. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erlangen die Regelungen innerstaatlich Wirksamkeit, wenn auch der Haftungsannex nach Ratifikation aller 29 Konsultativstaaten völkerrechtlich in Kraft getreten ist. Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und nationale Genehmigungsbehörde für jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende waren an der Erarbeitung des Entwurfs des Antarktis-Haftungsgesetzes beteiligt. Mit dem Gesetz werden dem Umweltbundesamt neue Aufgaben zugewiesen, wie die Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten oder die Beauftragung anderer Betreiber, im Notfall Gegenmaßnahmen an Stelle des verpflichteten Betreibers vorzunehmen.
Origin | Count |
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Bund | 56 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 35 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 15 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 17 |
offen | 39 |
Language | Count |
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Deutsch | 50 |
Englisch | 11 |
Resource type | Count |
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Datei | 2 |
Dokument | 7 |
Keine | 16 |
Webseite | 38 |
Topic | Count |
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Boden | 44 |
Lebewesen & Lebensräume | 51 |
Luft | 42 |
Mensch & Umwelt | 56 |
Wasser | 44 |
Weitere | 55 |