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Der Umwelt zu ihrem Recht verhelfen

50 Umweltvereinigungen vom UBA nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausgesprochen. Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und vor Gericht als Anwälte für die Umwelt eintreten. Sie können so staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvor­schriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umwelt­rechts­verstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts - das stärkt den Umweltschutz”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Das UmwRG ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Derzeit können anerkannte Umweltvereinigungen bereits die Verletzung all derjenigen Umweltvorschriften angreifen, deren Verletzung auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würde. „Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine Ausweitung der Klagerechte auch auf Umweltvorschriften, die allein dem Schutz der Umwelt und der Natur dienen. Gerade hier ist Rechtsschutz durch Umweltverbände wichtig, denn in diesem Bereich können Einzelne nicht klagen.”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, ob das europäische Recht eine Ausweitung der Klagerechte verlangt.

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten ⁠ POP ⁠-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte ⁠ PBT ⁠-Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.

Definition of Best Available Techniques (BAT) in Europe for Surface Treatment Using Organic Solvents

Based on the Industrial Emissions Directive (2010/75/EU), the European Commission started 2014 an information exchange on best available techniques (BAT), aiming at the revision of the BAT Reference Document for Surface Treatment Using Organic Solvents” (STS ⁠ BREF ⁠ 2007). Germany participates actively in the information exchange to promote an ambitious level of environmental regulation in Europe. The research project evaluated and documented best available techniques in plants in Germany. Technical information and emission data were documented and assessed for these plants, either applying process-integrated measures or end-of-pipe techniques for emission reduction. Veröffentlicht in Texte | 20/2017.

PROSOIL – Protection of soil organisms: Development of toxicity criteria for soil organisms in the framework of classification of substances and PBT assessment

The European ⁠ CLP ⁠ Regulation as well as the Globally Harmonized System (GHS) only provide criteria for aquatic toxicity with regard to environmental hazards. Legal requirements for the use of terrestrial toxicity data are missing, although data from substance regulations (pesticides, pharmaceuticals, biocides or ⁠ REACH ⁠ chemicals) are available. The goal was to develop data-based proposals for possible criteria for soil organisms. In the project, available toxicity data for soil organisms were compiled and analyzed in a comprehensive database. Based on the toxicity distributions for different organisms, sensitive toxicity ranges for organism groups were identified using various statistical methods and possible criteria and categories were defined. Substances falling into the defined categories were identified and compared to existing aquatic classifications to highlight potential consequences and benefits. The findings and analyses provide an important contribution to support current processes to develop toxicity criteria for the terrestrial environmental compartment and implement them in regulations and guidance documents. Veröffentlicht in Texte | 105/2022.

Environmental Impacts of Fracking Related to Exploration and Exploitation of Unconventional Natural Gas Deposits

We examine the water-related environmental impacts and the risks for human health and the environment that could potentially be caused by hydraulic fracturing (fracking) during exploration and exploitation of unconventional natural gas reservoirs in Germany. This study covers both scientific-technical aspects and the existing mining and environmental regulations. Both were analyzed with respect to consistency, differences and current gaps of knowledge and lack of relevant information. Veröffentlicht in Texte | 83/2013.

Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag feiert Geburtstag

25 Jahre für Frieden und Wissenschaft Am 4. Oktober 1991 unterzeichneten Deutschland und 25 weitere Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag. Und legten so die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde vereinbart wurden. Bis heute haben 37 Staaten das Umweltschutzprotokoll unterzeichnet. Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Das Protokoll regelt unter anderem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten – es stellt damit die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar. Bereits in den 1970er Jahren lenkte die Suche nach mineralischen Rohstoffen das Interesse von Bergbauunternehmen auf die Antarktis. Die damaligen Antarktis-Vertragsstaaten verhandelten bis weit in die 1980er Jahre ein Abkommen, das den Abbau mineralischer Rohstoffe unter strenger Reglementierung zulassen sollte. Als dieses Abkommen jedoch scheiterte, war der Weg für das Umweltschutzprotokoll geebnet. Anlässlich des Jubiläums der Unterzeichnung des Protokolls haben die stimmberechtigten Antarktis-Vertragsstaaten während ihrer letzten Konferenz im Juni 2016 in einer Resolution erneut beteuert, kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das Protokoll 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden. In Deutschland wurden die Regelungen des Protokolls mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das Umweltschutzprotokoll dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das Gesetz bestimmt: Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt. Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Abkommen und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Es hat in einer Weltregion, deren Landfläche fast anderthalb mal so groß ist wie Europa bis zum Ural, trotz eines noch nicht geklärten und deshalb „eingefrorenen″ Territorialkonflikts seit 50 Jahren den Frieden gesichert und eine enge Zusammenarbeit von Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen in den Bereichen Forschung und Umweltschutz ermöglicht.

Emissions of material preservatives into the environment – realistic estimation of environmental risks through the improved characterisation of the leaching of biocides from treated materials used outdoors

This report supports the implementation of European regulations on biocidal products for the product types 7, 9 and 10. ⁠ Emission ⁠ of active substances from material preservatives into environmental compartments can occur due precipitation. Risk characterisations have to be based on estimations of environmental concentrations of target substances leached from material preservatives. Harmonised test procedures are required to predict environmental impact due to leaching. Seventeen treated articles, mainly paints, but also a textile, sealing tapes and sealing masses were investigated by intermittent contact to water to prove suitability of the proposed laboratory and field test procedure. Veröffentlicht in Texte | 22/2016.

Trends for plasticizers in German freshwater environments – Evidence for the substitution of DEHP with emerging phthalate and non-phthalate alternatives

Nagorka, Regine; Koschorreck, Jan Environmental Pollution 262 (2020), 114237; online 20. Februar 2020 Plasticizers are marketed in high volumes and Di(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) is frequently detected in the environment and human populations. Industry had largely relied on DEHP until regulation started to restrict its marketing in 1999 due to environmental and human health concerns. The aim of this study was to obtain spatial-temporal trends for DEHP and its substitutes in German rivers. We have investigated suspended particulate matter (SPM) samples from the German Environmental Specimen Bank (ESB) for the presence of 23 plasticizers, i.e. 17 phthalates and 6 non-phthalates. The samples were collected in the last 10 years at 13 sites in large river basins in Germany such as the Rhine, Elbe and Danube. A decrease in DEHP concentrations was observed at all sampling sites between the mid-2000s and 2017. The maximum concentration for DEHP was determined in 2006 in samples from Rehlingen/Saar (6720 ng/g dry weight (dw)). By 2017, the DEHP concentration in Rehlingen had dropped to 2080 ng/g dw. Currently, Diisononyl phthalate (DINP) is the plasticizer with the highest levels in the SPM samples (maximum value 4150 ng/g dw in Rehlingen/Saar). Our results show that novel plasticizers such as Diisononylcyclohexane-1,2-dicarboxylate (DINCH) spread rapidly in surface waters after their market introduction. We have found several plasticizers of emerging concern in the environmental samples, the further use of which is currently under review under the EU chemicals regulation (REACH, registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals). In particular for Di(2-propylheptyl) phthalate (DPHP) a significant increase in concentration was observed at almost all sites between the mid-2000s and 2017, for example in Prossen/Elbe from 24 ng/g dw (2005) to 1380 ng/g dw (2017). doi: 10.1016/j.envpol.2020.114237

Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) tritt in Kraft

Die Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein wichtiger Fortschritt im Bereich der Umweltvorschriften. Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme trat am 21. Juli 2001 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten vor dem 21. Juli 2004 umgesetzt werden. Artikel 1: "Ziel dieser Richtlinie ist es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen einbezogen werden, indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden."

Vertikalfilterbrunnen E Chorbusch Br.1 (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle E Chorbusch Br.1. Wasserart: reines Grundwasser

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