Die Publikation "Umweltdelikte" bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten von 2010 bis 2020 unter Ergänzung der Daten für 2021 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2010 und 2020 um 3 % gesunken sind, allerdings ist im Jahr 2020 gegenüber 2019 ein Anstieg zu verzeichnen. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an. Die letzte Ausgabe ist 2021 als "Umweltdelikte 2019" erschienen. Quelle: Forschungsbericht
Die Publikation "Umweltdelikte" bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten von 2010 bis 2019 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2010 und 2019 um 8 % gesunken sind. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umwelt- straftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umwelt- rechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an. Die letzte Ausgabe ist 2018 als "Umweltdelikte 2016" erschienen ist. Quelle: Forschungsbericht
Es handelt sich hier um eine Sammlung von rechtvergleichenden Steckbriefen zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit von Behörden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Polen und Spanien im Bereich des Umweltstrafrechts. Die Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens „Status quo und Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und anderer Sanktionen“ erstellt. Die Erkenntnisse flossen in den Abschlussbericht dieses Vorhabens ein und unterstützten die Erarbeitung der Empfehlungen zur besseren Anwendung des Umweltstrafrechts in Deutschland in diesem Projekt. Veröffentlicht in Texte | 34/2020.
Umweltrecht Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das UBA entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.
Diese Studie im Auftrag des Umweltbundsamtes gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Zudem wird die Rolle des Umweltstrafrechts beim Vollzug des Umweltrechts untersucht und Empfehlungen zu Verbesserungen entwickelt. Die Grundlage dafür bildete die Auswertung zahlreicher einschlägiger Dokumente, der Kriminalitätsstatistiken, von Daten zu Umweltordnungswidrigkeiten und von mehr als 30 qualitativen Forschungsinterviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei/Zoll und Umweltbehörden. In dieser Studie werden ausgewählte Daten zur Kriminalitätsstatistik dargestellt, eine ausführliche Darstellung finden Sie in der ebenfalls im Rahmen dieser Studie veröffentlichten Publikation „Umweltdelikte 2016“. Veröffentlicht in Texte | 135/2019.
Es handelt sich hier um eine Sammlung von rechtvergleichenden Steckbriefen zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit von Behörden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Polen und Spanien im Bereich des Umweltstrafrechts. Die Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens "Status quo und Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und anderer Sanktionen" erstellt. Die Erkenntnisse flossen in den Abschlussbericht dieses Vorhabens ein und unterstützten die Erarbeitung der Empfehlungen zur besseren Anwendung des Umweltstrafrechts in Deutschland in diesem Projekt. Quelle: Forschungsbericht
This text summarises key findings of the German-language publication Umweltdelikte 2016. The publication provides a quantitative overview of the development and status of environmental crime in Germany between 2004 and 2016. For this publication, data from the two annual statistical sources that bring together data on (environmental) crime and criminal procedures in Germany were analysed; the Police Crime Statistics and the Statistics on Criminal Prosecution. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Umweltstraftaten konsequenter verfolgen Jedes Jahr entstehen weltweit Schäden durch Umweltkriminalität in Höhe von bis zu 259 Milliarden Dollar. Auch wenn die in Deutschland erfassten Fälle zurückgegangen sind – laut einer aktuellen UBA-Studie werden viele Verstöße nicht verfolgt. Das UBA empfiehlt daher ein konsequenteres Vorgehen und bessere Bedingungen für die Verfolgung von Umweltstraftaten. Diese Studie im Auftrag des Umweltbundsamtes gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Zudem wird die Rolle des Umweltstrafrechts beim Vollzug des Umweltrechts untersucht und Empfehlungen zu Verbesserungen entwickelt. Die Grundlage dieser Erkenntnisse bildete die Auswertung zahlreicher einschlägiger Dokumente, der Kriminalitätsstatistiken, von Daten zu Umweltordnungswidrigkeiten, die von mehreren Bundesländern zur Verfügung gestellt wurden, und von mehr als 30 qualitativen Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei und Zoll sowie Umweltbehörden. In der Studie werden ausgewählte Daten aus der Kriminalitätsstatistik dargestellt. Eine zentrale Erkenntnis: Die erfassten Fälle von Umweltstraftaten sind zwar zwischen 2004 und 2016 um 32 Prozent gesunken, die bekannt gewordenen Fälle aller in der Statistik erfassten Straftaten haben sich jedoch nur um 4 Prozent verringerten. Diese Abweichung und weitere Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben deuten auf eine hohe Dunkelziffer hin. Eine beträchtliche Anzahl von Umweltdelikte wird also in Deutschland gar nicht verfolgt. Gründe dafür sind neben einer verringerten Kontrollintensität auch eine weit verbreitete Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden im Umweltbereich. Eine umfassende Auswertung der Daten enthält die ebenfalls im Rahmen dieser Studie erstellte UBA -Publikation „ Umweltdelikte 2016 “.
Der vorliegende Bericht befasst sich mit Umweltkriminalität und ihrer Bekämpfung in Deutschland. Er ist Ergebnis eines vom Umweltbundesamt aus den Mitteln des Ressortforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Forschungsprojekts. Der Bericht beruht auf einer Auswertung von wissenschaftlicher Literatur und anderen relevanten Dokumenten, Daten zu umweltbezogenen Ordnungswidrigkeiten, die von mehreren Bundesländern zur Verfügung gestellt wurden, und mehr als 30 qualitativen Forschungsinterviews mit MitarbeiterInnen von Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei/Zoll und Umweltbehörden in fünf Bundesländern sowie auf Bundesebene. Der Bericht gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Er diskutiert die Datenlage zu Umweltstraftaten sowie Umweltordnungswidrigkeiten in Deutschland und präsentiert ausgewählte Daten. Weitere Teile stellen zentrale Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts vor und fassen die Literatur zur Anwendungspraxis der deutschen Behörden zusammen. Die Ergebnisse der Forschungsinterviews werden ebenfalls vorgestellt. Der Bericht identifiziert zudem weiteren Forschungsbedarf. Er endet mit einer Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Der Bericht bestätigt bisherige Erkenntnisse aus der Literatur, die davon ausgehen, dass in Deutschland ein Defizit beim Vollzug des Umwelt(straf)rechts besteht. Wichtige Faktoren, die dieses befördern sind Personalmangel in Behörden, fehlende Spezialisierung von Behörden, der technisch-naturwissenschaftliche Charakter von Ermittlungen zu Umweltstraftaten, der komplexe Rechtsrahmen sowie die Tatsache, dass Umweltstraftaten im Vergleich zu anderen Typen von Kriminalität häufig keine hohe Priorität beim Vollzug haben. Quelle: Forschungsbericht
Umweltkriminalität: Weniger verfolgte Delikte, hohe Dunkelziffer Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer. Polizei- und Justizstatistiken erfassen in Deutschland Fälle, in denen Umweltstraftaten in Deutschland ermittelt bzw. justiziell verfolgt werden. Diese statistisch erfassten Fälle sind zwischen 2004 und 2016 um fast ein Drittel gesunken. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Polizei- und Gerichtsstatistiken, die das Umweltbundesamt nun veröffentlicht hat. Mit der Veröffentlichung „Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken“ setzt das Umweltbundesamt seine Publikationsreihe zur Umweltkriminalität in Deutschland fort. Die Entwicklung der Fallzahlen im Umweltbereich weicht damit auffällig von der Gesamtentwicklung erfasster Straftaten in Deutschland ab:Deren Rückgang beläuft sich insgesamt lediglich auf vier Prozent. Außerdem stehen die Fallzahlen im deutlichen Kontrast zu dem von den Vereinten Nationen geschätzten globalen Anstieg der Umweltkriminalität. Auch die Europäische Union hat aufgrund vielfältiger Anzeichen für gravierende Verstöße gegen europäisches Umweltrecht einen Bekämpfungsschwerpunkt Umweltkriminalität in der Sicherheitszusammenarbeit und in einem neuen Umweltaktionsplan beschlossen; im Mittelpunkt stehen dabei der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie die illegale Verbringung und bzw. die illegale Beseitigung von Abfällen. Die genannten Abweichungen deuten auf eine beträchtliche Dunkelziffer an nicht verfolgten Umweltdelikten in Deutschland hin. Der Grund für die nach den Statistiken sinkenden Fallzahlen scheint daher weniger in tatsächlich gesunkenen Fallzahlen als in einer verringerten Kontrollintensität sowie einer weit verbreiteten Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden zu liegen. Von Entwarnung im Bereich der Umweltkriminalität kann daher nicht gesprochen werden. Umweltdelikte gehören überwiegend zur sogenannten „Kontrollkriminalität“: Die meisten Delikte werden erst durch Überwachungsmaßnahmen von Behörden erkennbar. Die Auswertung der Statistiken zu den Umweltstraftaten durch das Umweltbundesamt ist Bestandteil des mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützten Forschungsprojekts „Umweltstrafrecht – Status quo und Weiterentwicklung“. Ziel des Forschungsprojekts ist insbesondere die Entwicklung praxisnaher Verbesserungsansätze im Bereich des Umweltstrafrechts. Entsprechende Vorschläge werden Anfang 2019 in einem umfassenden Abschlussbericht vorgestellt werden.
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