Der Datensatz beschreibt die statistische Datengrundlage des Berichts „Umweltdelikte 2024“ zur Entwicklung der Umweltkriminalität in Deutschland von 2013 bis 2024. Grundlage sind die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie das Lagebild Organisierte Kriminalität des BKA. Ausgewertet werden Einzeldelikte und Gesamt-Umweltstraftaten nach dem 29. Abschnitt des StGB und umweltrelevante Nebenstraftaten, differenziert unter anderem nach Jahren und Bundesländern.
Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Publikationsreihe „Umweltdelikte“, die den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken aufbereitet. Der aktuelle Band wertet die Daten von 2013 bis 2024 aus. Aus den Daten lassen sich die Ursachen für Entwicklungen nicht unmittelbar entnehmen. Sie bieten jedoch einen Anknüpfungspunkt für fachliche Diskussionen und ggf. weiterführende Forschung auf dem Gebiet der Umweltkriminalität. Auch Vertreter aus der Strafverfolgungspraxis können diese ergänzend nutzen, um den Einsatz von Ressourcen an aktuellen Entwicklungen auszurichten. Nicht zuletzt richtet sich die Publikation an die interessierte Öffentlichkeit, um auf das Thema aufmerksam zu machen und das Bewusstsein in Politik und Gesellschaft hierfür zu stärken.
Das Arbeitsvorhaben befasst sich mit der Frage, welche Moeglichkeiten das Strafrecht fuer die Erhaltung einer menschenwuerdigen Umwelt bieten kann. Anlass dafuer ist die staendig wachsende Zahl von Umweltverstoessen, die der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer menschenfreundlichen Umwelt zunehmende Bedeutung geben.
Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.
In der Funktion des Projektleiters Heine als Sachverstaendiger beim Europarat bei der Erarbeitung einer Konvention zum europaeischen Umweltstrafrecht wurde die Anregung europaeischer Institutionen aufgegriffen, die europaeischen Rechtsetzungsaktivitaeten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Umweltschutzes wissenschaftlich zu begleiten. Es geht um die Auslotung von Moeglichkeiten der europaeischen Strafrechtsangleichung, und zwar nicht nur bei einzelnen Deliktsformen, wie z B Abfalltourismus oder grenzueberschreitender Umweltkriminalitaet, sondern auch bei Fragen nach den allgemeinen Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Die Länder Bayern, Berlin, Hessen und Sachsen setzen sich auf der Frühjahrsumweltministerkonferenz in Leipzig für einen klaren Kurs im Umwelt- und Klimaschutz ein: Maßnahmen müssen vor Ort wirken, finanzierbar sein und ohne zusätzliche Bürokratielasten umgesetzt werden können. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse, wachsender Anforderungen an Städte und Infrastrukturen sowie steigender Nutzungskonflikte um natürliche Ressourcen betonen die Länder, dass es jetzt auf konkrete Umsetzung, verlässliche Rahmenbedingungen und gezielte Investitionen ankommt. Vor diesem Hintergrund setzen sich die Länder insbesondere für folgende Schwerpunkte ein: Die Länder wollen die Resilienz von Städten und Ballungsräumen gezielt stärken und bestehende Förderlücken schließen. Dies soll insbesondere durch die Entwicklung eines eigenständigen Förderinstruments erreicht werden, das Maßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, wassersensible Stadtentwicklung und den Erhalt stadtnaher Ökosysteme systematisch unterstützt. Darüber hinaus sollen die finanziellen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass Kommunen die steigenden Anforderungen aus Klimaanpassung und Naturschutz tatsächlich umsetzen können. Bestehende Programme greifen hier bislang zu kurz und werden den spezifischen Herausforderungen urbaner Räume nicht gerecht. Entsprechend ist eine eigenständige, verlässliche Förderstruktur erforderlich, um Planungssicherheit zu schaffen und die Umsetzung vor Ort wirksam voranzubringen. Senatorin Ute Bonde: „Der Klimawandel trifft die Menschen in unseren Städten direkt – vor allem durch zunehmende Hitze. Städte klimaresilient zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist gerade auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Deshalb brauchen wir gezielte Investitionen, um Ballungsräume klimaresilient und lebenswert zu gestalten.“ Die Länder wollen die Umsetzung von Umweltrecht praxistauglich und rechtssicher gestalten. Dies soll insbesondere durch eine eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben ohne zusätzliche nationale Verschärfungen sowie durch eine klare und verständliche Ausgestaltung des Umweltstrafrechts erfolgen, um Rechtsunsicherheiten und unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Darüber hinaus soll die Bekämpfung von Umwelt- und Klimakriminalität deutlich verschärft werden. Dazu gehören eine nationale Strategie mit verbindlichen Zielen, erweiterte Ermittlungsbefugnisse sowie eine engere Zusammenarbeit von Umwelt-, Polizei- und Justizbehörden. Organisierte Täterstrukturen, insbesondere beim illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), müssen konsequent unterbunden werden. Dieser Schwarzmarkt verursacht erhebliche ökologische Schäden und verzerrt den Wettbewerb zulasten legaler Unternehmen. Entsprechend sollen Kontrollen intensiviert und strafrechtliche Instrumente gezielt ausgeweitet. Staatsminister Ingmar Jung: „Klare Regeln allein reichen nicht. Wir müssen vor allem den Vollzug stärken. Unsere Polizei und Behörden brauchen die richtigen Instrumente, um Umweltkriminalität wirksam zu bekämpfen, nicht zusätzliche Papierschranken.“ Die Länder wollen die Klimaanpassung vor Ort stärken und zusätzliche Bürokratielasten konsequent begrenzen. Dazu setzen sie sich dafür ein, auf neue zentralistische EU-Vorgaben mit umfangreichen Berichts- und Monitoringpflichten zu verzichten und stattdessen bestehende regionale und kommunale Strukturen zu stärken. Zugleich sprechen sich die Länder dafür aus, die bestehende EU-Wiederherstellungsverordnung durch einen neuen, praxistauglichen und finanziell tragfähigen Rahmen zu ersetzen. Ergänzend sollen die Finanzierungsstrukturen für Klimaanpassung gezielt weiterentwickelt und stärker auf konkrete Maßnahmen vor Ort ausgerichtet werden. Staatsminister Thorsten Glauber: „Klimaanpassung findet in der Praxis vor Ort statt und nicht in zusätzlichen Berichten. Wir brauchen passgenaue kommunale Förderinstrumente statt neuer Bürokratie aus Brüssel. Deshalb setzen wir jetzt ein Stoppzeichen gegen neue zentrale Vorgaben und ein Ausrufezeichen für mehr Handlungsspielräume und kommunale Entscheidungsfreiheit.“ Die Länder wollen die Wasserresilienz in Deutschland nachhaltig stärken und die Vorsorge gegenüber zunehmenden Wasserknappheiten deutlich verbessern. Dies soll insbesondere durch die Entwicklung eines bundesweiten Rahmens für ein Dürre-Risikomanagement sowie durch klare gesetzliche Grundlagen und gezielte Förderprogramme erfolgen, um den Umgang mit Niedrigwasser und Dürre systematisch zu verankern. Darüber hinaus besteht erheblicher Investitionsbedarf in die Versorgungssicherheit und die Anpassung der Infrastruktur an veränderte klimatische Bedingungen. Insbesondere wasserwirtschaftliche Anlagen müssen besser gegen neue Gefährdungslagen geschützt und resilienter ausgestaltet werden. Entsprechend sollen Investitionen ausgeweitet, bundesweit abgestimmte Leitlinien entwickelt und geeignete Finanzierungsinstrumente geschaffen werden. Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Wasser wird zur strategischen Ressource. Wir müssen die Vorsorge stärken, den Umgang mit den verfügbaren Vorkommen zukunftssicher gestalten und die Infrastruktur krisenfest ausbauen. Das ist angesichts häufiger auftretender Wetterextreme und wachsender Nutzungsinteressen die Aufgabe der Stunde, um unser Land auch unter veränderten klimatischen Bedingungen mit ausreichend und sauberem Trinkwasser versorgen zu können.“
<p> <p>Der aktuelle Band der „Umweltdelikte“-Reihe wertet die Daten von 2013 bis 2024 aus. Die Daten sollen Anknüpfungspunkt für fachliche Diskussionen und weiterführende Forschung auf dem Gebiet der Umweltkriminalität sein, die Strafverfolgungspraxis bei der strategischen Ausrichtung ihrer Ressourcen unterstützen sowie Politik und Gesellschaft für das Thema Umweltkriminalität sensibilisieren.</p> </p><p>Der aktuelle Band der „Umweltdelikte“-Reihe wertet die Daten von 2013 bis 2024 aus. Die Daten sollen Anknüpfungspunkt für fachliche Diskussionen und weiterführende Forschung auf dem Gebiet der Umweltkriminalität sein, die Strafverfolgungspraxis bei der strategischen Ausrichtung ihrer Ressourcen unterstützen sowie Politik und Gesellschaft für das Thema Umweltkriminalität sensibilisieren.</p><p> <p>Illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle, verbotswidriger Handel mit geschützten Arten, Verunreinigung von Boden, Luft und Wasser oder unerlaubtes Betreiben von Anlagen – das Feld der vorrangig aus finanziellen Motiven begangenen Umweltstraftaten ist vielfältig. Die Publikation „Umweltdelikte“ bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland basierend auf Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Daten von 2013 bis 2024 zeigen zum Beispiel einen Rückgang der insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2013 und 2024 um 9 Prozent. Die Ursachen hierfür lassen sich jedoch aus diesen Daten nicht unmittelbar entnehmen. Als Ursachen kommen neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden in Betracht. Ein Indiz hierfür könnte sein, dass die Anzahl der aufgeklärten Fälle und Tatverdächtigen im selben Zeitraum stärker als die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle zurück ging. Um fundierte Aussagen über die tatsächlichen Ursachen und gegebenenfalls vorhandene kumulative Effekte treffen zu können, bedürfte es allerdings einer vertieften Ursachenforschung. </p> <p>Eine effektive Strafverfolgung setzt vor allem einen entsprechenden politischen Willen und die Kooperationsbereitschaft von Staatsanwaltschaften, Polizei und Umweltbehörden voraus. Dies wiederum erfordert ein Bewusstsein für die durch Umweltkriminalität verursachte Bedrohungslage. Gerade diese wird jedoch häufig unterschätzt. Dies gründet unter anderem auf der mangelnden Sichtbarkeit aufgrund einer unzureichenden Datenlage. Weil die Daten zur Umweltkriminalität aufwendig aus heterogenen Quellen zusammengetragen werden müssen, ist es schwierig, sich einen Überblick über die Gesamtentwicklung zu verschaffen.</p> <p>Eben dieser Aufgabe widmet sich die seit 1978 erscheinende Reihe „Umweltdelikte“, welche vom Umweltbundesamt herausgegeben wird. Die vorliegende Publikation stellt die mittlerweile 33. Auflage dieser Reihe dar und aktualisiert die im Jahr 2023 erschienene Auflage „Umweltdelikte 2021“.</p> <p>Nichts desto trotz kann die Publikationsreihe nicht alle Lücken in der Datenerfassung schließen. Zum Beispiel fehlt eine zentralisierte Datenerfassung im Bereich der Umweltordnungswidrigkeiten gänzlich. Daher können die „Umweltdelikte“ lediglich die Entwicklungen hinsichtlich der Umweltstraftaten abbilden. Aber auch hier gibt es Defizite. So sind die zugrundeliegenden Statistiken der Polizei und Gerichte nicht unbedingt auf einander abgestimmt, was die Erfassungszeiträume und die Zuordnung zu bestimmten Deliktsgruppen anbelangt. Die bestehenden Unschärfen wurden in den Ausführungen zur Methodik transparent gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass die in der Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt liegende Chance genutzt wird, die Datenlage zu verbessern, da die Richtlinie unter anderem Vorgaben zur Datenerfassung im Bereich der Umweltkriminalität enthält.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Publikationsreihe „Umweltdelikte“, die den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken aufbereitet. Der aktuelle Band wertet die Daten von 2013 bis 2024 aus. Aus den Daten lassen sich die Ursachen für Entwicklungen nicht unmittelbar entnehmen. Sie bieten jedoch einen Anknüpfungspunkt für fachliche Diskussionen und ggf. weiterführende Forschung auf dem Gebiet der Umweltkriminalität. Auch Vertreter aus der Strafverfolgungspraxis können diese ergänzend nutzen, um den Einsatz von Ressourcen an aktuellen Entwicklungen auszurichten. Nicht zuletzt richtet sich die Publikation an die interessierte Öffentlichkeit, um auf das Thema aufmerksam zu machen und das Bewusstsein in Politik und Gesellschaft hierfür zu stärken. Veröffentlicht in Texte | 14/2026.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 50 |
| Europa | 1 |
| Land | 2 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 27 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 12 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 48 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 4 |
| Dokument | 10 |
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| Topic | Count |
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