API src

Found 679 results.

Related terms

Interoperabler INSPIRE View-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg (WMS-PF-IED)

Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S") Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Interoperabler INSPIRE View-Service: Interoperabler INSPIRE Download-Service / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg (WMS-PF-GFA)

Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) gibt einen Überblick über die betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen (GFA) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu Betriebsstätten, Anlagen und Anlagenteilen. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der großen Feuerungsanlagen INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet 3 Layer: - "ProductionFacility" (Betriebsstätte) - "ProductionInstallation" (Anlage) - "ProductionInstallationPart" (Anlagenteil) Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACE-Kategorie "E") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S")

Hochwassergefahren- und -risikokarten gemäß Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 31.12.2021. Abweichend von der verbindlichen EU-weiten Aktualisierung im 6-Jahres Zyklus (2013/ 2019/ 2025/ ...), erfolgt auf Landesebene eine jährliche Fortschreibung. Damit wird sichergestellt, dass neue Erkenntnisse unmittelbar der Öffentlichkeit zur Inforamtion gegeben werden.

Hochwassergefahren- und -risikokarten gemäß Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (WMS-Darstellungsdienst)

Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 22.12.2019, mit welchem nach der Erstmeldung 2013, die erste Aktualisierung der Karten gemäß der EU-Richtlinie abgeschlossen wurde.

Hochwasserrisiko - IED-Betriebe des Saarlandes

Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer

INSPIRE Produktionsanlagen im UIS Baden-Württemberg

Das Thema umfasst Anlagen, die der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - „IED/IE-Richtlinie“) unterliegen. Der folgende Originaldatensatz aus dem UIS Baden-Württemberg ist enthalten: - IE-Anlage (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/d99e4199-0e86-46cb-86b4-ef12fb09d6a4) | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)

Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.

Messung und Bewertung der ökologischen Lichtverschmutzung – Anforderungen an die interdisziplinäre Lichtmessung

Künstliches Licht in der Nacht ist eine Form der Umweltverschmutzung (Lichtverschmutzung), die mittlerweile zu einem naturschutzrelevanten Problem avanciert ist. Lichtverschmutzung nimmt weltweit rasant zu, mit weitreichenden ökologischen Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und damit auch auf die biologische Vielfalt. Die ebenfalls zunehmende Forschung zur Lichtverschmutzung ist sehr interdisziplinär, da das Wissen über die Nacht über viele verschiedene Fachrichtungen fragmentiert ist. Dies hat zu einem beunruhigenden Mangel an Konsistenz und konzeptioneller Organisation bei der Messung nächtlichen Lichts geführt. Ein ganzheitliches Konzept für Lichtmessungen fehlt bisher, ist aber zur gezielten Erforschung der Zusammenhänge zwischen dem Verlust natürlicher nächtlicher Dunkelheit und der Störung ökologischer Systeme notwendig. Nur wenn Lichtimmission und Lichtemission präzise quantifiziert werden können, ist eine Bewertung des Ausmaßes der Lichtverschmutzung und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs möglich. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über existierende Messmethoden und erörtert, wie man künstliche Beleuchtung zukünftig am besten charakterisieren und messen kann.

Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.

Hochwasser - IED Betriebe

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer. Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max 1:3000

1 2 3 4 566 67 68