Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft in Grevenbroich im Bereich der Mühle Kottmann. Die Planung ist Teil des Perspektivkonzeptes Erft, das im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden soll. Die Erft unterlag in ihrem Mittel- und Unterlauf in der Vergangenheit sich wandelnden wasserwirtschaftlichen Nutzungen und wurde entsprechend mehrfach umgestaltet. Um die Tieftagebaue trocken zu halten, wird in die Erft bis heute das nicht anderweitig nutzbare gehobene Grundwasser (Sümpfungswasser) eingeleitet. Die Einleitungen des Sümpfungswassers umfassen große Mengen. Nach dem beschlossenen frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung werden die Einleitungen von Sümpfungswasser in die Erft bereits 2030 eingestellt. Dadurch werden sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf wesentlich verändern. Das heutige, kompakt ausgebaute Gewässerbett ist für die zukünftigen Abflussverhältnisse nicht geeignet. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Umgestaltung der Erft erforderlich.
Brennstoffe werden zur Wärmegewinnung eingesetzt und dienen der Erzeugung von elektrischem Strom im Dampfkraftwerk. Die Landwirtschaft verfügt über ein großes Potenzial an energetisch nutzbarer fester Biomasse. Das sind zum einen Getreidestroh, Grünland- und Landschaftspflegeaufwüchse zum anderen Energiepflanzen (Getreidekorn, Miscanthus, Schnellwachsende Baumarten), die gezielt angebaut werden. Im Zuge des weiteren Preisanstieges für fossile Energieträger und im Interesse der Umweltschonung (Klimawandel) gewinnen diese nachhaltigen Ressourcen zunehmend an Bedeutung.
AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes. Karte mit Grenzen der Braunkohlenplangebiete mit farblicher Unterscheidung zwischen den Planarten Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Braunkohlenpläne für aktive Tagebaue sowie Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte und stillzulegende Tagebaue legen gem. § 8 Abs.1 SächsLPlG raumordnerische Rahmenbedingungen (sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben) für die Gestaltung einer landschaftstypischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Wiederaufbau von Siedlungen) fest. In den Braunkohlenplänen werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, wobei die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungspanes auszuformen sind. Der Braunkohlenplan ist gleichzeitig Teil des Regionalplanes; somit sind neben den Grundsätzen und Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Fachgrundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen sind die von den Vorhabensträgern erstellten Ökologischen Anforderungsprofile bzw. Ökologische Untersuchungen, entsprechend § 8 Abs. 4 SächsLPlG; diese beinhalten Angaben zur Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von Abbau- bzw. Sanierungsvorhaben. Im § 8 Abs.2 SächsLPlG sind die Inhalte der Braunkohlenpläne festgelegt, die in beschreibender und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenplanung wiederspiegeln. Standardinhaltsverzeichnis KARTEN-, ABBILDUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS 0 ALLGEMEINE ANGABEN 0.1 AUSGANGSSITUATION FÜR DIE ERARBEITUNG DES BRAUNKOHLENPLANS ALS SANIE-RUNGSRAHMEN-PLAN 0.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BRAUNKOHLENPLANUNG 0.2.1 Braunkohlenplanung und ihre Abgrenzung zur Regionalplanung 0.2.2 Raumordnerische und landesplanerische Grundlagen 0.2.3 Inhalt des Braunkohlenplans 0.3 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE 0.4 AUFSTELLUNG DES BRAUNKOHLENPLANS 0.5 TANGIERENDE FACHPLANUNGEN 0.5.1 Bergrechtliche Betriebspläne 0.5.2 Wasserrechtliche Planfeststellung 0.6 LÄNDERÜBERGREIFENDE PROBLEME 0.7 VERBINDLICHERKLÄRUNG UND RECHTSWIRK
Allgemeine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Tiefbrunnen Hirschaid I – III auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1365, 1618 und 1580/1 Gemarkung Hirschaid zur öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Hirschaid
Die Windpark Kroppenstedt GmbH & Co. Betriebs-KG beantragte mit Datum vom 28.06.2021 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in Verbindung mit § 1 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage vom Typ Vestas V 162 am Standort Kroppenstedt. Das Vorhaben soll am folgenden Standort errichtet werden: Windpark Kroppenstedt, Gemarkung Kroppenstedt, Flur 2, Flurstück 5. Die beantragte WEA des Typs Vestas V162 weist eine Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und somit eine Gesamthöhe von 250 m, mit einer Nennleistung von 5,6 MW auf. Es wurden drei weitere Windenergieanlagen des Typ Vestas V150 mit einer Gesamthöhe von 244 Metern für den Windpark genehmigt. Damit sind bei der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit vier Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Für das Vorhaben ist daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführen.
Die Bestandanalyse ergab 234 von der Firma Wall und 18 von anderen betriebene Toiletten, insgesamt 252. Zum Zeitpunkt der Bestandsanalyse waren 24 Prozent aller Anlagen nicht in Betrieb oder geschlossen. Das Konzept sieht drei Versorgungsszenarien vor: Im Rahmen der Grundversorgung wird es 257 öffentlichen Toiletten geben, wobei neben fünf neuen Standorten für 29 der vorhandenen, aber wenig genutzten Toiletten, bessere Standorte vorgesehen werden. (Umsetzung 2019 bis 2020). Abhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen werden in der „verbesserten Versorgung“ 366 Standorte angestrebt, darunter 109 von Bezirksämtern, Behindertenvertretungen und anderen Verbänden vorgeschlagene Standorte. (Umsetzung 2021 bis 2022) Nach einer Evaluierung wird eine „erweiterte Versorgung“ als Option geprüft, mit 433 Standorten. Für die neuen Toiletten in Berlin wurden Mindestanforderungen an die Sicherheit, die Ausstattung und Umweltfreundlichkeit, an Hygiene und Instandhaltung formuliert. Mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems soll sichergestellt werden, dass der Betreiber seinen Wartungs- und Reinigungspflichten nachkommt. Es wurde für die Ausschreibung des Toilettenvertrags entschieden, die Benutzungsgebühr von 50 Cent beizubehalten, um Fehlnutzungen zu verhindern. Mit dem „Euro-Toilettenschlüssel“ können Menschen mit Behinderung die Toiletten weiter kostenfrei nutzen. Zusammenfassung Toilettenkonzept Berlin Broschüre zum Download
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, mit umwelt.info startet das Umweltbundesamt (UBA) ein neues Internetportal, das erstmals Umweltdaten und Naturschutzinformationen zentral bündelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Künftig sollen alle öffentlich verfügbaren Informationen und Daten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland hier auffindbar sein. Supermärkte spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, unsere Ernährung nachhaltiger und umweltschonender zu gestalten. Wie nachhaltig der deutsche Lebensmitteleinzelhandel tatsächlich ist, hat eine neue Studie im Auftrag des UBA untersucht. Das neue UBA-Scrollytelling "Brassen – die Trendmacher" zeigt die Arbeit der Umweltprobenbank und wie sich an den Fischen die Schadstoffbelastung unserer Umwelt nachvollziehen lässt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Digitaler Meilenstein im Umwelt- und Naturschutz – das neue Portal umwelt.info Bundesumweltministerin Steffi Lemke, UBA-Präsident Dirk Messner und Anja Reineke von umwelt.info. Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt Wer heute Umweltinformationen sucht, hat es oft schwer. Daten und Fakten zu Wäldern, Böden und Gewässern finden sich an verschiedenen Stellen und in unterschiedlicher Qualität. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der öffentliche Zugang zu verlässlichen und aktuellen Daten von entscheidender Bedeutung und ein bedeutendes Anliegen der Umweltpolitik. Umweltbezogene Informationen sind eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Bürgerinnen und Bürger, Schulklassen sowie Forschende, Verwaltungen und zivilgesellschaftliche Akteure sollen es künftig einfacher haben. Am 27. Januar 2025 ist umwelt.info, das Internetportal für Umwelt- und Naturschutzinformationen am UBA, offiziell an den Start gegangen. Mit dem Portal werden erstmals Daten zum Umwelt- und Naturschutz aus ganz Deutschland gebündelt und zentral auffindbar gemacht. Umwelt.info bietet Laien und Fachleuten einen direkten Zugang zu relevanten Informationen und Daten zu Umwelt- und Naturschutz. Umwelt.info bietet eine Vielzahl von Funktionen: Herzstück ist eine Suchmaschine, die erfasste Datenquellen mit ihren Metadaten durchsucht und zentral auffindbar macht. In Zukunft sollen alle öffentlich verfügbaren Informationen und Daten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland auf umwelt.info zu finden sein. Darüber hinaus sind die Originalquellen der Daten nachvollziehbar und jeder Datensatz enthält Hinweise, wie die vorliegenden Umweltinformationen genutzt werden dürfen. Dadurch wird ein nutzendenfreundlicher Zugang zu bereits vorhandenen Informationen geschaffen. Das Portal umwelt.info eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Weiterverwendung von wichtigen Umwelt- und Naturschutzinformationen in verschiedensten Anwendungsfeldern. Ein redaktionelles Angebot und eine zielgruppenspezifische Aufarbeitung der Inhalte unterstützen die breite Ausrichtung des Portals. Umweltbundesamt abschaffen? Das UBA habe sich darauf spezialisiert, „Regierung und Wirtschaft in die Speichen zu greifen“, behauptet zumindest FDP-Chef Christian Lindner. Seine Partei würde die Behörde nach der Bundestagswahl gern abschaffen. „Wirtschaftliche Entwicklung wird ohne Klima- und Umweltschutz nicht möglich sein“, kontert UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Deutschlandfunk. Nachhaltigkeit in Supermärkten Wie nachhaltig sind die deutschen Supermärkte? Das UBA hat Ketten und Discounter untersucht. Die Kriterien: Umweltfreundlichkeit, Tierwohl und soziale Verantwortung. Das Zeugnis: es hat sich was getan, aber noch nicht genug. Anpassung an den Klimawandel „Jede Kommune muss ihre eigenen Antworten auf den Klimawandel finden” – UBA-Expertin Petra Mahrenholz erklärt im Interview, wie Kommunen sich an den Klimawandel und seine Folgen anpassen können. Zahl des Monats Januar 2025_Newsletter UBA aktuell Quelle: Elisabeth Lena Aubrecht / UBA
In Sachsen-Anhalt war in den vergangenen 10 Jahren an diversen Wasserkraftanlagen bis 2,3 MW Fischschutz und Fischabstieg sicherzustellen. Dies gelang durch das Leitrechen-Bypass-System EBEL, GLUCH & KEHL (2001) . In gemeinsamer iterativer Berechnung und Planung durch Fischökologen, Ökohydrauliker und Bauingenieur konnten jeweils die fallspezifische Lösung entwickelt und damit die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen tatsächlich erfüllt werden (EG-WRRL, EG-FFH-RL, EG-AalSchutzVO, WHG § 33 Mindestwasser, WHG § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer, WHG § 35 Wasserkraftnutzung, § 38 FischG LSA Fischschutz und Fischabstieg „Wer Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke errichtet oder betreibt, hat auf seine Kosten durch geeignete Vorrichtungen das Eindringen von Fischen zu verhindern und für die schadlose Ableitung der Fische in das Unterwasser zu sorgen“, § 44 FischG LSA Gewährleistung Fischwechsel an Stauanlagen, § 3 NatschG LSA Biotopverbund, § 38 NatschG LSA Gewässervernetzung). In der Regel ergaben sich mit dem System neben der Umweltverträglichkeit der Wasserkraftanlage auch noch erhebliche Betriebs- und Unterhaltungs-Vorteile für den Kraftanlagen-Betreiber. Fischwissenschaftliche Grundlagen, Modellierung und Bemessung finden sich in „Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen, Handbuch Rechen- und Bypasssysteme“ (EBEL 2013) . Das Prinzip und wichtige praktische Detailes aus 10 Jahren Planung, Genehmigung und Betrieb des Leitrechen-Bypass-Systems EBEL, GLUCH & KEHL (2001) finden Sie hier .
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