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Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Absatz 2 UVPG, Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG

Die Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG hat am 24.07.2025, zuletzt ergänzt am 29.02.2026 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wegen Erhöhung der Lager- und Behandlungsmengen einschließlich wasserrechtlicher Eignungsfeststellung für eine Spänehalle am Standort Sondelfinger Straße 8, 72760 Reutlingen (Flurstück-Nummern 6888/1, 6888/3, 6888/5) beantragt. Für die Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen oder Nichtei-senschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 t oder mehr bedarf es nach Nummer 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG. Das oben genannte Vorhaben umfasst die Erhöhung der zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks von 1.200 t auf 2.500 t, sodass vorliegend eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen war.

Biotoptypen 2024

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in Berlin weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope durch Klimawandel und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung auch bei der Betrachtung der Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste – Berlin.de . Fast die Hälfte (46,4 %) der dort gelisteten 1.527 Pflanzensippen wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebieten Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 21 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailliertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde in den Jahren 2003-2013 die erste Version der Biotoptypen-Karte des gesamten Stadtgebiets erarbeitet. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypen-Karte, die nun vorliegt. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die Biotoptypen-Karte wird über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt.

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Wissenschaftliche Auswertung ausgewählter Gebäude bezüglich der Nachhaltigkeit in der Nutzungsphase

Ziel des Forschungsprojektes ist die wissenschaftliche Auswertung von drei ausgewählten Bauten der öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in der Nutzungs- und Betriebsphase. Dies erfolgt anhand von 42 Schlüsselindikatoren in Vorbereitung der SB Challenge im Rahmen der globalen Konferenz 'World Sustainable Building WSB 2014' in Barcelona. Die Ergebnisse werden auf der WSB14 im Oktober in Barcelona vorgestellt. Anlass und Ziel: Seit Jahren macht die Bundesregierung Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um den zukünftigen Anforderungen an ganzheitlich optimierte Gebäude gerecht zu werden, hat das Bundesbauministerium für Bundesgebäude verbindliche Qualitätsvorgaben erarbeitet, die im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickelt werden. Dem Anwender stehen die BNB-Module 'Neubau', 'Nutzen und Betreiben' und 'Komplettmodernisierung' zur Verfügung, sodass ein Gebäude über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden kann. Denn ein Gebäude ist nur so nachhaltig, wie es auch nachhaltig genutzt und betrieben wird. Mit der Teilnahme an der SB Challenge 2014 beteiligt sich das Bundesbauministerium am internationalen Diskurs zum nachhaltigen Nutzen und Betreiben. Die Veranstalter der SB Challenge haben für den internationalen Vergleich 42 Schlüsselindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) entwickelt, anhand derer nachhaltig geplante Gebäude hinsichtlich ihrer entsprechenden Nachhaltigkeit in der Phase der Gebäudenutzung untersucht werden sollen. Für Deutschland werden die KPI für das Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde, das Hauptzollamt Hamburg und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin ausgewertet. Einzelne Kriterien des Moduls 'Nutzen und Betreiben' sollen im Zuge der Erhebung ebenfalls berücksichtigt werden.

Christopher Schmid Wärmepumpe (> 50 kJ/s) auf dem Grundstück Flur- Nr. 1238/15 Gemarkung Gersthofen

Die erlaubte Gewässerbenutzung durch die Wärmepumpe dient zu Heiz- und Kühl-zwecken. Die Heizleistung der Wärmepumpe beträgt ca. 270 kW sowie einer Kühlleistung von ca. 220 kW.

Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 6: Schutzgebiete

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Errichtung und Betrieb einer Satelliten-BHKW-Anlage "Flex-BHKW-Anlage Altentreptow, Gewerbehof"

Die Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG, Reutershof 3, 17087 Altentreptow, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Satelliten-BHKW-Anlage und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Standort befindet sich in 17087 Altentreptow, Gewerbehof 4, Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 364/4, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die geplante BHKW-Anlage verfügt über ein BHKW (Verbrennungsmotoranlage) für Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 4,803 MW (elektrische Leistung 2.151 kW, thermische Leistung 2.188 kW) sowie dazugehörige technische Aggregate im bzw. auf dem BHKW-Gebäude (Zuluft-/ Abluftanlage, Kühler, Schmierölstation, Aktivkohlefilter, Abgasleitungen, SCR-Oxidationskatalysator, Abgaskamin, Lagerbehälter für Harnstofflösung etc.) und eine freistehende Trafostation.

Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb)

Der I. Oldenburgische Deichband hat mit Schreiben vom 05.05.2021 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Nach Vollständigkeitsprüfung und Überarbeitung der Planunterlagen hat der Antragsteller mit Schreiben vom 23.11.2021 entsprechend geänderte Unterlagen vorgelegt. Die vorliegende Planung umfasst den Neu- und Ausbau des rechten Schutzdeiches der Hunte im Bereich des Klosters Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb). Der ca. 1,6 km lange Bauabschnitt erstreckt sich von der Autobahn A 29 in Richtung Osten bis zum Polder „Würdemanns Groden“. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Oldenburg (Oldb) und der Gemeinde Hude (Oldb) beansprucht.

Ausdeichung der Sagter Ems (Stationierung 27+400 bis 28+040)

Der Leda-Jümme-Verband beabsichtigt im Landkreis Cloppenburg auf dem Gebiet der Gemeinde Saterland die Rückverlegung des gewidmeten Schutzdeiches der Sagter Ems zwischen Station 27+400 und 28+040. Geplant ist, den vorhandenen Deich an der Sagter Ems bis auf die Höhe des anstehenden Geländes zurückzubauen und westlich davon einen neuen Deich an der Klosterstraße zu errichten. Durch diese Deichrückverlegung wird eine Fläche von ca. 25 ha zukünftig an das Tidegeschehen angebunden, sodass sich ein tidebeeinflusster Auenbereich entwickeln kann. Einschließlich der im Norden und Süden erforderlichen Anschlussdeiche an den vorhandenen Schutzdeich der Sagter Ems, ergibt sich eine gesamte neue Deichlinie von ca. 1.280 m. Die Maßnahme soll, neben der Sicherung von weiterem Retentionsraum im Hochwasserfall, einen Kompensationsflächenpool verwirklichen. Der Leda-Jümme-Verband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Maßnahme erfolgt gemäß § 68 WHG i. V. m. § 12 NDG. Derartige Maßnahmen unterliegen nach §§ 5, 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß §§ 5, 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken

Die Pfalzwerke Netz AG, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen am Rhein, hat für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 1; Anfangspunkt ist das SW Miesau, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 1, Flurstücke Nr. 510/1, Nr. 511/4 und Nr. 340 in der Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 9 mit Leitungseinführung in das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163 in der Gemarkung Hauptstuhl; Länge: 2,5 km; Ersatzneubau von neun Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, b) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 2; Anfangspunkt ist das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 9, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163, Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 29 mit Leitungseinführung in das UW Landstuhl, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 6,2 km; Ersatzneubau von 20 Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen c) Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Saarbrücken – Kaiserslautern (BL 453) im Abschnitt von Mast Nr. 6465_DB bis Mast Nr. 6467_DB durch Neubau der Maste Nr. 64 und Nr. 65 als notwendige Folgemaßnahme; Anfangspunkt ist Mast Nr. 6465_DB, Flurstücke Nr. 1684 und Nr. 1685, in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 6467_DB, Flurstück Nr. 1570/13 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 1,2 km; Neubau von zwei Masten, Übernahme der Bestandsseile AL/ST 240/50 mm², d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 3; Anfangspunkt ist das UW Landstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 29, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 58 mit Leitungseinführung in das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 8,4 km; Ersatzneubau von 29 Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 4; Anfangspunkt ist das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 58, Flurstück 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Endpunkt ist der Mast Nr. 63 mit Leitungseinführung in das SW Hohenecken, Portale Nord und Süd, Flurstück Nr. 3693/61 und Nr. 3693/62 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 1,5 km; Ersatzneubau von drei Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 300/50 mm² bzw. 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: • Landkreis Kaiserslautern o Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ▪ Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau o Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ▪ Ortsgemeinde Hütschenhausen ▪ Ortsgemeinde Ramstein-Miesenbach o Verbandsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Hauptstuhl ▪ Ortsgemeinde Kindsbach • Kreisfreie Stadt Kaiserslautern o Stadtteil Einsiedlerhof o Stadtteil Hohenecken

Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 74348 Lauffen am Neckar

Die Enerkraft PE GmbH, Kirchgasse 7, 74235 Erlenbach, hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Herstellers / Typs Vestas V 162 mit einer Nennleistung 6.200 kW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250m auf den Grundstücken Flurstück Nummern 4925 (WEA I), 5173 (WEA II) und 5552 (WEA III) auf der Gemarkung der Stadt Lauffen a.N. beantragt. Für das Vorhaben wurde am 29.08.2025, ergänzt am 15.12.2025 nach § 4, 19 BImSchG beim Landratsamt Heilbronn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt.

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