Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Das Gesetz gilt für die Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG oder in der Anlage zum SächsUVPG aufgeführt sind, sowie für deren Änderung einschließlich der Erweiterung. Sachverständige, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, bedürfen einer Beleihung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (§ 6). Die Beleihung erfolgt auf Antrag.
Nach Abschluss der Privatisierung des Treuhandwaldes wird fast die Hälfte (46 %) des sächsischen Waldes privaten Waldeigentümern gehören. Sachsen kann somit durchaus als Land des Privatwaldes bezeichnet werden. Demgegenüber sind 39 % der Waldfläche im Eigentum des Freistaates Sachsen, die übrigen Flächenanteile entfallen auf Körperschaften, darunter auch Kirchen, und den Bund. Der Freistaat Sachsen unterstützt private und körperschaftliche Waldbesitzer entsprechend Sächsischem Waldgesetz.
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.) Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Sachsenforst ist zuständig für: -die Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen, -die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im Körperschaftswald, Beratung, Betreuung und forsttechnische Hilfe im Privatwald, -die Durchführung forstlicher Förderungsmaßnahmen, -die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für die Forstwirtschaft, -die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen u. a., -die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft, -die Erarbeitung und laufende Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, -die Waldpädagogik, -die Aufgaben eines Amtes für Großschutzgebiete nach dem Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain, -die Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden als obere Forstbehörde.
Zur Unterstützung des Körperschaftswaldes stehen dem Staatsbetrieb Sachsenforst entsprechend Sächsischem Waldgesetz folgende Instrumentarien zur Verfügung: - Forsttechnische Betriebsleitung, - Forstlicher Revierdienst, - Periodische Betriebsplanung, - Übernahme der Wirtschaftsverwaltung, - Forstliche Förderung.
Inhaltsverzeichnis des Textteils Umweltberichts der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) 1. Einleitung 1.a Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Zielsetzungen des Regionalplanes, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Planes 1.b Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Regionalplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umwelt belange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach SächsLPlG ermittelt wurden 2.a Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden 2.b Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung 2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.d In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 3. Zusätzliche Angaben 3.a Beschreibung der Unterlagen, die der Umweltprüfung zugrunde gelegt wurden, sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind 3.b Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Methodik bei der Umweltprüfung, sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse 3.c Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Regionalplanes auf die Umwelt 3.d Allgemein verständliche Zusammenfassung der gemäß SächsLPlG erforderlichen Angaben 4 FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH - VP) 4.1 Grundlagen 4.2 Prüfung (FFH- VP) 4.3. Ergebnis 5. Quellen
Titel "Regionalplan Südwestsachsen , Umweltbericht" Im Umweltbericht werden entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) sowohl die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf die Umwelt hat als auch die vernünftigen Alternativen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und des räumlichen Geltungsbereichs des Raumordnungsplanes ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht wurde in Übereinstimmung mit dem SächsLPlG als ein gesonderter Teil der Begründung des Regionalplans erstellt. Inhalt und Gliederung des Berichts stehen in Übereinstimmung mit den im SächsLPlG enthaltenen Vorgaben. Entsprechend SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (SPA- Gebiet) nach Sächsischem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz- SächsNatSchG). Der Umweltbericht besteht aus einem Textteil, Anlagen und Karten.
Verzeichnis der Anlagen des Umweltberichts der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Anlage 1 Scopingunterlagen Anlage 2 Umweltprüfbögen Anlage 3 Verfahrensstand der Meldung Anlage 4 Übersicht der Natura 2000 Gebiete der Region Anlage 5 Gebietsspezifische Erhaltungsziele Anlage 6 Lebensraumtypen und Anhangarten Anlage 7 Artcharakteristiken der wertgebenden Arten Anlage 8 Übersicht der Lage der prüfpflichtigen Ausweisungen des Regionalplans zum nächsten benachbarten Natura 2000 Gebiet