Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E‑Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein Umfangreiche Magnetfeld -Messungen in und an elektrischen Pkw und Krafträdern Ausgabejahr 2025 Datum 09.04.2025 Quelle: Halfpoint/stock.adobe.com In einer Strahlenschutz -Studie haben alle untersuchten Elektroautos die Empfehlungen zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern eingehalten. Außerdem ist man in reinen Elektroautos nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder hybridem Antrieb. Das zeigen aufwendige Messungen und Computersimulationen im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) und des Bundesumweltministeriums ( BMUV ). Unabhängig von der Antriebsart unterschritten alle untersuchten Fahrzeuge die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte. Diese Höchstwerte begrenzen die elektrischen Ströme und Felder, die von Magnetfeldern im menschlichen Körper verursacht werden können, auf ein unschädliches Maß. Für die Untersuchung wurden die Magnetfelder an den Sitzplätzen von vierzehn verschiedenen Pkw-Modellen der Baujahre 2019 bis 2021 in unterschiedlichen Betriebszuständen gemessen und bewertet. "Zwar wurden in einigen Fällen – lokal und zeitlich begrenzt – vergleichsweise starke Magnetfelder festgestellt. Die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in den untersuchten Szenarien aber eingehalten, sodass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitlich relevanten Wirkungen zu erwarten sind" , unterstreicht BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Die Studienergebnisse sind eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits ein Elektroauto fahren oder über einen Umstieg nachdenken." Die Studie wurde von einem Projektteam aus Mitarbeitenden der Seibersdorf Labor GmbH , des Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik RWTH Aachen und des Technik Zentrums des ADAC e.V. durchgeführt. Fahrzeughersteller waren an der Untersuchung nicht beteiligt. Magnetfelder treten in allen Kraftfahrzeugen auf Magnetfeldquellen nur in Elektroautos und Hybriden Magnetfelder entstehen, wenn elektrische Ströme fließen. In modernen Kraftfahrzeugen gibt es daher viele Quellen magnetischer Felder. Dazu gehören zum Beispiel Klimaanlagen, Lüfter, elektrische Fensterheber oder Sitzheizungen. Bei Elektrofahrzeugen kommen vor allem eine größere und leistungsstärkere Batterie, die Hochvoltverkabelung und der Inverter (Wechselrichter) für den Antriebsstrom sowie der elektrische Antrieb selbst hinzu. Die Untersuchung nahm alle in den Autos auftretenden Magnetfelder in den Blick und ordnete sie – wo möglich – der jeweiligen Ursache zu. Höchste Werte meist im Fußbereich Hartschaum-Dummy mit zehn Messsonden im Fond eines Elektroautos Die Auswertung der Messungen und Simulationen zeigte, dass die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder in allen erfassten Szenarien eingehalten wurden. Im Detail ergab sich allerdings ein differenziertes Bild: Die gemessenen Magnetfeldwerte variierten zwischen den untersuchten Fahrzeugen, räumlich innerhalb der einzelnen Fahrzeuge sowie abhängig vom Betriebszustand deutlich. So traten die stärksten Magnetfelder in erster Linie im Fußbereich vor den Sitzen auf, während die Magnetfelder im Kopf- und Rumpfbereich meist niedrig waren. Motorleistung ist kein Indikator für Magnetfeldstärke Zwischen der Motorisierung und den Magnetfeldern im Innenraum der Elektrofahrzeuge zeigte sich kein eindeutiger Zusammenhang. Größeren Einfluss als die Leistungsstärke des Motors hatte die Fahrweise. Bei einer sportlichen Fahrweise mit starken Beschleunigungs- und Bremsvorgängen waren kurzzeitig deutlich stärkere Magnetfelder zu verzeichnen als bei einem moderaten Fahrstil. Kurzzeitige Spitzenwerte von unter einer Sekunde Dauer traten unter anderem beim Betätigen des Bremspedals, beim automatischen Zuschalten von Motorkomponenten wie auch – unabhängig von der Antriebsart – beim Einschalten der Fahrzeuge auf. Der höchste lokale Einzelwert wurde beim Einschalten eines Hybridfahrzeugs ermittelt. Spitzenwerte senken BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk "Die großen Unterschiede zwischen den Fahrzeugmodellen zeigen, dass Magnetfelder in Elektroautos nicht übermäßig stark und auch nicht stärker ausgeprägt sein müssen als in herkömmlichen Pkw" , sagt Paulini. "Die Hersteller haben es in der Hand, mit einem intelligenten Fahrzeugdesign lokale Spitzenwerte zu senken und Durchschnittswerte niedrig zu halten. Je besser es zum Beispiel gelingt, starke Magnetfeld-Quellen mit Abstand von den Fahrzeuginsassen zu verbauen, desto niedriger sind die Felder, denen die Insassen bei den verschiedenen Fahrzuständen ausgesetzt sind. Solche technischen Möglichkeiten sollten bei der Entwicklung von Fahrzeugen von Anfang an mitgedacht werden." Über die Studie Die Studie stellt nach Kenntnisstand des BfS die bislang umfangreichste und detaillierteste Untersuchung zum Auftreten von Magnetfeldern in Elektrofahrzeugen dar. Die erhobenen Daten beruhen auf systematischen Feldstärkemessungen in aktuellen, für den deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugmodellen auf Rollenprüfständen, auf einer abgesperrten Test- und Versuchsstrecke und im realen Straßenverkehr. Insgesamt wurden elf rein elektrisch angetriebene Pkw, zwei Hybridfahrzeuge sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor untersucht. Mit einem E-Roller, zwei Leichtkrafträdern und einem Elektro-Motorrad wurden erstmals auch elektrische Zweiräder berücksichtigt. Ähnlich wie bei den Pkw traten die stärksten Magnetfelder im Bereich der Füße und der Unterschenkel auf. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in allen untersuchten Szenarien eingehalten. Folglich ist das Auftreten nachgewiesenermaßen gesundheitsrelevanter Feldwirkungen in den untersuchten Fahrzeugen als insgesamt sehr unwahrscheinlich einzuschätzen. Messverfahren Durch die Anwendung ausgefeilter Messtechnik ließen sich in der Studie auch kurzzeitige Magnetfeld -Spitzen von unter 0,2 Sekunden Dauer zuverlässig erfassen und bewerten. Die aktuell gültigen Messvorschriften lassen solche kurzzeitigen Schwankungen, die bei der Aktivierung von elektrischen Fahrzeugkomponenten auftreten können, außer Acht. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass sie in relevantem Umfang vorkommen. Eine entsprechende Erweiterung der Messnormen erscheint aus Sicht des BfS deshalb geboten. Der Studienbericht "Bestimmung von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität. Ergebnisbericht – Teil 1" ist im Digitalen Online Repositorium und Informations-System DORIS unter der URN https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2025031250843 abrufbar. Weitere Informationen über den Strahlenschutz bei der Elektromobilität gibt es unter https://www.bfs.de/e-mobilitaet . Stand: 09.04.2025
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 9,8 ha. Das Bewilligungsfeld liegt innerhalb des Naturparkes und des Landschaftsschutzgebietes "Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See" sowie im EG-Vogelschutzgebiet Mecklenburger Schweiz, Recknitz- und Trebeltal".
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Aufkommen an Elektro(nik)-Altgeräten wird in der EU für die Jahre 1998/99 auf 8 Mio. Mg geschätzt, wobei 90 Prozent deponiert, verbrannt bzw. verwertet werden, ohne dass eine Schadstoffentfrachtung stattfindet. Bei der Verwertung dieser Geräte ergänzen sich heute die Bereiche der manuellen Demontage und die der verfahrenstechnischen Aufbereitung. Voraussetzung für ein ökologisch hochwertiges Recycling ist vielfach die Demontage, die jedoch erhebliche Kosten verursachen kann. Zum einen hat das Vorhaben die Zielsetzung, ein Screening über die bei den Verwertern anfallenden Alt-Produkte zu erzeugen, anhand dem eine Bewertung der Produkte aus ökologischer und ökonomischer Sicht durchgeführt werden kann und eine Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Demontage nötig bzw. sinnvoll ist. Zum anderen werden Demontageuntersuchungen sowohl im Labor als auch verstärkt bei Verwertern mit Hilfe einer Blickregistrierungskamera durchgeführt. Aus den Analysen dieser Untersuchungen werden Konstruktionskriterien für eine schnellere Demontage abgeleitet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Im ersten Teil des Projektes wird mit Hilfe von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen die Einteilung der beim Verwerter anfallenden Produkte vorgenommen. Ausgehend von einer Musterzerlegung werden die Einzelfraktionen der Geräte bestimmt, ihre Umweltrelevanz untersucht und die bestehenden Verwertungsalternativen zusammengestellt. Diese Ergebnisse werden unter Betrachtung aller wirtschaftlichen und ökologischen Teilaspekte möglicher Gesamtentsorgungsalternativen wie z.B. Shredder, Verbrennung bzw. Deponierung gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden Demontageuntersuchungen mit Hilfe der Blickregistrierung durchgeführt, deren Analyse aufzeigt, welche Konstruktionskriterien eine einfache Erkennbarkeit der Baustruktur und der Verbindungselemente zulässt. Fazit: In diesem Projekt konnte durch eine Öko-Bilanzierung gezeigt werden, dass eine vertiefte Demontage ökologische Vorteile gegenüber der verfahrenstechnischen Aufbereitung beim Recycling von Elektronik-Geräten aufweist. Weiterhin wurde erstmals die Blickregistrierung bei der Demontage von Elektro(nik)-Geräten eingesetzt. Der Einsatz dieser Methode in diesem Bereich hat sich als effektiv erwiesen. Der Demontageanalyseprozess wurde soweit optimiert, dass er jetzt standardmäßig als Dienstleistung angeboten werden kann. Bei der Umsetzung der mit der Blickregistrierung ermittelten Konstruktionskriterien lassen sich bei gleichen Demontagekosten deutliche ökologische Vorteile erzielen. Für die Weiterführung des Projektes sind im nächsten Schritt entwicklungsbegleitende Untersuchungen notwendig, um die Ergebnisse zu bestätigen und umzusetzen.
In dem Forschungsvorhaben werden bestehende Gebaeude mit Hilfe einer zweistufigen Methodik oekologisch bewertet. Zuerst werden mit Hilfe einer Datenbank typische Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen bezogen auf 1 m2 Konstruktionsflaeche quantitativ erfasst. Diese werden anschliessend mit den Gebaeudedaten der zu bewertenden Wohngebaeude verknuepft. In der zweiten Stufe wird eine Bewertungsmatrix fuer das Gebaeude erstellt, die Werte fuer eine oekologische Belastung in der Herstellungs- und Betriebsphase und qualitative Aussagen zu Trennbarkeit, Recyclingfaehigkeit etc. enthaelt.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Stadt Jarmen ist über eine geführte ortsnahe Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, das heißt, Verkehrsströme der Bundesstraßen 110 sollen weitgehend um die Stadt geführt werden. Für die ortsnahe Umgehungsstraße wurden mehrere Varianten untersucht.
Ziel des B-Planes ist die Regelung der baulichen Nutzung und der Gestaltung des Gewerbe- und Industriestandortes Tutow auf einer ca. 61 ha großen Fläche. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des B-Planes auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Ausgewiesene Schutzgebiete sind durch den B-Plan nicht betroffen.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 42 ha. Die Rahmenbetriebsplanfläche liegt in der Gemeinde Sponholz und grenzt unmittelbar an das Territorium der Stadt Neubrandenburg, südlich der B 104.
Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 60 ha. Es werden ausschließlich intensive Ackerflächen in Anspruch genommen. Schutzgebiete sind nicht betroffen. .
<p> <p>Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Textilien geplant. Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten.</p> </p><p>Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Textilien geplant. Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten.</p><p> Die neue EU-Ökodesign-Verordnung: eine Chance für nachhaltige Textilien <p>Die im Jahr 2024 in Kraft getretene <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401781">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) macht es möglich, erstmals verbindliche Vorgaben für Textilprodukte zu entwickeln. Ziel ist es, dass nachhaltige Textilprodukte zum Standard in der EU werden. Die zu entwickelnden Ökodesign-Anforderungen für Textilien sind auch Teil der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022DC0141">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie untersucht mögliche Anforderungen <p>Die im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ecodesign-for-sustainable-products-regulation">Studie <em>“Ecodesign for Sustainable Products Regulation: requirements for the ecodesign of textiles and the possible transfer to an ecodesign label“</em> </a>unterstützt den europäischen Prozess aus deutscher Perspektive und liefert wissenschaftlich fundierte Vorschläge für mögliche Ökodesign-Anforderungen an Textilprodukte. Ziel war es, konkrete Anforderungen und Informationspflichten für Textilien abzuleiten. Ein weiterer Schwerpunkt lag darauf, wie diese erarbeiteten Anforderungen in ein Label überführt werden könnten und damit für Verbraucher*innen sichtbar gemacht werden können. </p> Fünf Aspekte sind für ein nachhaltiges Textilprodukt essenziell <p>Die Studie hat <strong>fünf mögliche Produktaspekte</strong> identifiziert, die prioritär für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> eines Textilprodukts sind: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und besorgniserregende Stoffe. Mittels Literaturrecherche, Expertenbefragung, Marktanalyse und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Workshops wurden mögliche Anforderungen für drei am Markt relevante Produktbeispiele – T-Shirts, Jeans und Funktionsjacken – abgeleitet. Dabei wurden Leistungsanforderungen, die zwingend eingehalten werden müssen, und Informationsanforderungen, die deklariert werden müssen, unterschieden.</p> <p>Die Studie identifizierte <strong>Haltbarkeit</strong> als das zentrale Kriterium für die Umweltverträglichkeit von Kleidung. Für die untersuchten Produktbeispiele wurden konkrete und messbare Anforderungen definiert, um diese bewerten zu können. Zu den Anforderungen zählen bei T-Shirts beispielsweise die Formstabilität nach dem Waschen und Trocknen, die Widerstandsfähigkeit des Materials und die Farbechtheit. Auch bei Jeans finden sich einige dieser Anforderungen wieder. Allerdings ist vor allem die Zugfestigkeit und Dehnbarkeit des Stoffes und seine Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb relevant. Diese und weitere Aspekte lassen sich mit bestehenden Prüfverfahren ermitteln.</p> <p>Für den Produktaspekt <strong>Reparierbarkeit</strong> empfiehlt die Studie Mindestanforderungen wie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Kooperationen mit Reparaturservices. Für komplexere Produkte wie Funktionsjacken sind darüber hinaus produktspezifische Anforderungen sinnvoll. </p> <p>Hinsichtlich der <strong>Recyclingfähigkeit</strong> schlägt die Studie vor, Materialmischungen beispielsweise auf maximal zwei Fasertypen pro Fläche zu begrenzen. Ebenfalls sollte der Elastaneinsatz auf 5 bis 10 Prozent eingeschränkt werden, um einerseits eine (spektroskopische) Erkennung des Elastananteils zu gewährleisten (mind. 5 %) und andererseits noch eine hochwertige Wiederverwertung sowohl im mechanischen als auch im chemischen Bereich noch zu gewährleisten (max. 10 %). </p> <p>Konkrete Vorgaben für einen <strong>Mindestanteil von Rezyklaten</strong> wurden ebenfalls hergeleitet. Allerdings sind diese konkret für die Produkte T-Shirts und Jeans gedacht und erfordern noch weitere Rahmenbedingungen. So ist zum Beispiel festzulegen, ob der Rezyklatanteil auf Produktebene oder Chargenebene bestimmt werden soll oder woher das Rezylat für das Faser-zu-Faser-Recycling stammen sollte oder auch welche Zertifizierungssysteme anerkannt werden.</p> <p>Hinsichtlich <strong>besorgniserregender Stoffe </strong>schlägt die UBA-Studie als Mindestanforderungen zwei Informationspflichten vor: </p> <ol> <li>Informationen über die absichtlich im Produkt vorhandenen Effektchemikalien (z. B. wasserabweisende Stoffe), indem diese in die Produktspezifikationen aufgenommen und entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Ziel ist eine bessere Transparenz dieser Chemikalien über die Zeit. </li> <li>Die Informationsanforderungen zu SVHC (Substances of very high concern / besonders besorgniserregende Stoffe), das heißt, dass die SVHC-Informationspflichten in den öffentlich einsehbaren Teil des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/produktinformation-40-grundlage-fuer-digitale">Digitalen Produktpasses (DPP)</a> integriert werden. Ziel dahinter ist, dass diese Informationen für Endverbrauchende zugänglich sind. </li> </ol> <p>Die Studie untersuchte die genannten Produktaspekte jedoch nicht nur singulär, sondern brachte diese auch zusammen und zeigte mögliche Zielkonflikte auf. </p> Ein neues Ökodesign-Label für Textilien? <p>Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich möglich ist, solche Ökodesign-Anforderungen in ein Ökodesign-Label zu überführen, welches Verbraucher*innen beim Kauf einen schnellen Überblick bietet, wie nachhaltig ein Textilprodukt ist. Der Produktaspekt Haltbarkeit könnte als wichtigstes Produktmerkmal benannt werden, indem möglicherweise die Anzahl der Wasch-Trockenzyklen angegeben werden. Für die Produktaspekte Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sind Leistungsklassen denkbar, für den Produktaspekt Rezyklatanteil konkrete Prozent-Angaben. Informationen zu den besorgniserregenden Stoffen werden als zu umfangreich für ein Label am Produkt angesehen und könnten eher in den Digitalen Produktpass einfließen, auf den auf dem Label verwiesen wird. </p> Hintergründe zur Studie <p>Die Studie bietet einen umfassenden Wissensfundus für die Ableitung von nachhaltigen Produktaspekten für Textilien – für Wissenschaft und Unternehmen. Diese Studie unterstützt damit den europäischen Prozess aus deutscher Perspektive und liefert wissenschaftlich fundierte Vorschläge für mögliche Ökodesign-Anforderungen an Textilprodukte. Zudem fließen die Studienergebnisse in die Kommentierung der europäischen Vorstudie des Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission ein. An der Kommentierung wirkt das UBA maßgeblich mit. Damit unterstützt das Forschungsvorhaben das Ziel der EU, einen delegierten Rechtsakt für Textilien zu erarbeiten.</p> <p>Die Studie wurde vom Öko-Institut in Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Hof durchgeführt.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 180 |
| Europa | 10 |
| Kommune | 4 |
| Land | 167 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 59 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 140 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Text | 42 |
| Umweltprüfung | 51 |
| unbekannt | 80 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 95 |
| Offen | 163 |
| Unbekannt | 67 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 313 |
| Englisch | 28 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Bild | 5 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 62 |
| Keine | 198 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 17 |
| Webseite | 65 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 179 |
| Lebewesen und Lebensräume | 298 |
| Luft | 151 |
| Mensch und Umwelt | 325 |
| Wasser | 155 |
| Weitere | 319 |